Patientendaten von ca. 72 Millionen gesetzlich Versicherten zeigen: nach der Covid-„Impfung“ explodieren die Zahlen für bestimmte Sterbe-Diagnosen

BERLIN – Die AfD ist in Besitz der Abrechnungscodes der gesetzlichen Krankenkassen gekommen. Diesen ist entnehmbar, daß im 1. Quartal 2022, also zeitlich mit Beginn der „Impfungen gegen Covid“, der Code „plötzlich eingetretener Tod“ jährlich von ca. 600 Fälle auf 9809 Fälle, der Code R 96.1 „Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden nach Beginn der Symptome, ohne anderweitige Angabe“ von ca. 400 auf 4803 Fälle, der Code R98 „Tode ohne Anwesenheit anderer Personen“ von ca. 100 auf 496 Fälle, der Code R99 „sonstige, oder nicht nähert bezeichnete Todesursachen“ von ca. 5000 auf 20305 Fälle vervielfacht haben. Kurz nach Veröffentlichung beginnen die Regierung und ihre Hofberichterstatter ihre Zersetzungsarbeit.

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Die durch die AfD veröffentlichten Abrechnungscodes, die Ärzte den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland für ihre Dienstleistung an einem Verstorbenen in Rechnung stellen, reihen sich in ihrer Kernaussage nahtlos an eine Perlenkette vergleichbarer, früherer Veröffentlichungen, wie z.B. die geleakten Daten der Krankenkasse des US-Militäts, das Alarmsignal des Vorstandsmitglieds der BKK-Pro-Vita Schafböck. Alle diese Krankenkassendaten liefern ein und die selbe Kernaussage: Mit Beginn der „Covid-Impfungen“ rechnen Ärzte für bestimmte Krankheitsfälle und Todesfälle vielfache Leistungen ab. Wenn also – wovon auszugehen ist – sich nicht all diese Ärzte verschworen haben und zum selben Zeitpunkt Abrechnungsbetrug begehen, dann sind ab dem 1. Quartal 2021, also ab dem Quartal, an dem begonnen wurde gegen Covid zu „impfen“, die Zahlen gewisser Krankheiten und Sterbearten explodiert.

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Die Blockade der Daten durch die Regierungen wurde durchbrochen

Nun liegen also auch die Abrechnungsdaten für die Patienten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert hatte sie mit Hilfe einer Anfrage nach dem Informations-Freiheitsgestez angefordert und erhalten. Diesen Daten sind – zeitlich mit Beginn der „Corona-Impfungen“ – erschreckende Erkenntnisse zu entnehmen:

Mit Beginn der Corona-Massenimpfungen stieg die Zahl derjenigen, bei denen Ärzte den Abrechnungscode eines plötzlichen Todes gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet haben, die demzufolge also „plötzlich und unerwartet“ gestorben sind, im Vergleich zu den Vorjahren auf ein Vielfaches an. Den Unterlagen zufolge wurden in jedem Quartal, beginnend mit dem ersten Quartal 2021, von Kassenärzten mehr plötzliche und unerwartete Todesfälle festgestellt, als in jedem Gesamtjahr von 2016 bis 2020.

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Von Beginn an der Verdacht: Die Covid-Spritze ist auch für Krankheit und Tod verantwortlich

Tatsache ist, wir haben bereits vor einem Jahr in mindestens drei Beiträgen hier, hier und hier davon berichtet, daß :

  • zeitlich seit Beginn der „Covid-Impfungen“ die Sterbezahlen ansteigen
  • diese Sterbezahlen in genau jenen Alterskohorten ansteigen, in denen die „Covid-Impfungen“ verabreicht wurden, denn den Zugang dazu erhielten zuerst die  älteren Jahrgänge und dann am Ende, etwa ein halbes Jahr später, die ganz jungen Jahrgänge
  • der Anstieg der Verstorbenen in jeder Alterskohorte etwa dem Anstieg der verabreichten Dosen entspricht. Je mehr Dosen verabreicht wurden, desto stärker ist der Anstieg.

Oft abgefragt, nie erhalten

Wir hatten diese Daten und das damit verbundene Problem auch in den Kreistag und Stadtrat eingebracht. Doch es hatte niemanden interessiert. Die AfD hatte dieses Thema auch im Landtag eingebracht

Den Drucksachen ist entnehmbar, wie die Staatsregierung bei diesem Thema auswich. Es hatte auch die Staatsregierung nicht interessiert.

Nun erhalten und im Bundestag vorgetragen

Nachtrag: Am 16.12. brachte die AfD dieses Problem dann auch in den Bundestag ein. Den Seiten des Bundestags kann man dazu entnehmen:

Über drei Vorlagen der AfD-Fraktion zu Covid 19 hat der Bundestag am Freitag, 16. Dezember 2022, erstmals beraten. So haben die Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG, 20/4892) vorgelegt.

Darüber hinaus beschäftigte sich das Plenum mit zwei Anträgen mit den Titeln „Covid-19-Impfungen gegen Sars-CoV-2 bei Minderjährigen aussetzen“ (20/4891) und „Sofortige Aussetzung der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im öffentlichen Personenfernverkehr“ (20/4893). Die Vorlagen wurden im Anschluss an die knapp 30-minütige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der AfD 

Die AfD-Fraktion fordert mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) den Verzicht auf die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr. Die Maskenpflicht sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen, heißt es im Gesetzentwurf der Fraktion.

Für die Beibehaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr fehle es an Verhältnismäßigkeit. Sie müsse deshalb entfallen. Da es weder aus dem Ausland noch aufgrund bekannter wissenschaftlicher Studien Erkenntnisse dazu gebe, dass die Infektionszahlen außergewöhnlich steigen, wenn im öffentlichen Personenfernverkehr keine Maske mehr getragen wird, sei das Tragen einer Maske in die Eigenverantwortung der Bürger zurückzuführen.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag fordert die AfD-Fraktion, die Corona-Impfungen bei Minderjährigen auszusetzen. Studien hätten gezeigt, dass bei Kindern und Jugendlichen die meisten Covid-19-Infektionen entweder unbemerkt oder als leichte grippale Infekte verliefen, heißt es in der Vorlage. Schwere Verläufe seien in diesem Alter eher eine seltene Ausnahme, Todesfälle kämen noch seltener vor. 

Die Abgeordneten schlagen daher vor, die Impfungen von Minderjährigen mit und ohne Vorerkrankungen sofort bis zur Auswertung der Studie des Deutschen Herzzentrums bezüglich der Herzmuskelentzündungen nach Corona-Impfungen auszusetzen und die Erteilung einer Zulassung für die Impfung von Kleinkindern ab sechs Monaten sowie die Erprobung der Impfung für die genannte Altersgruppe zu unterbinden. Zudem sollten Nebenwirkungen und Einflüsse auf die körperliche und geistige Entwicklung durch Impfungen gegen Covid-19 bei Minderjährigen weiter erforscht werden.

Zweiter Antrag der AfD 

In ihrem zweiten Antrag fordert die AfD-Fraktion die sofortige Aussetzung der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske im öffentlichen Personenfernverkehr. Die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Bayern hätten die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste und das Bahnpersonal bereits aufgehoben, heißt es in der Vorlage. 

Die Verhältnismäßigkeit einer weiteren Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehrs sei erkennbar nicht gegeben. Sie müsse daher beendet werden. (pk/hau/16.12.2022)

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Die AfD stellt in den Abrechnungscodes der Krankenkasse eine Vervielfachung der Diagnose-Codes für unerwartet Verstorbene fest

Am Montag, den 12.12.2022 stellte der Leiter des Arbeitskreises Gesundheit der AfD im Deutschen Bundestag die ihm ausgehändigten Daten der in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten vor. Drei Tage später hat die AfD das Thema in den Bundedestag getragen (s.o.). Für den Fall, daß Youtube die betreffende Pressekonferenz löschen sollte, haben wir sie abgefilmt und die Teile 1) Vortrag von Martin Sichert, Teil 2) Vortrag von Tom Lausen und Teil 3) Fragen der Journalisten direkt in diesen Beitrag eingebettet. Dies ging aber nur um den Preis einer deutlich reduzierten Datenqualität. Die in Folge genutzten Hinweise (Min. x) beziehen sich auf die unten eingebetteten Einzelteile der Pressekonferenz:

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Martin Sichert (AfD)  ist im Besitz der Abrechnungscodes der Kassenärzte zu den Todesursachen  in Deutschland

Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD) hat sich über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Min. 3:20) die Diagnose-Daten „ICD-46.1; R-96-99“ (Min. 10) der Kassenärztlichen Vereinigung herausgeben lassen. Das sind die Daten von ziemlich genau 72 Millionen gesetzlich Versicherten.

Sichert verweist darauf, daß nur die Daten, die über Krankenhäuser direkt abgerechnet werden, nicht dabei sind  und auch nicht die  Daten, die von Patienten abgerechnet wurden, die privat versichert sind (Min. 3). Die erhaltenen Daten wurden daraufhin nach den folgenden Diagnose-Codes untersucht, die Ärzte bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Der Hintergedanke ist hierbei ganz einfach. Wenn mehr spezifische Todesursachen gemeldet werden, muß dies einen Grund haben und dieser Grund muß erforscht werden. Untersucht  wurden die Daten, die man landläufig als „starb plötzlich und unerwartet“ zusammenfassen kann;

  • R96.0: Plötzlich eingetretener Tod. Die Person ist plötzlich und unerwartet gestorben. Die Todesursache ist nicht bekannt.
  • R96.1: Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden nach Beginn der Symptome, ohne anderweitige Angabe. Die Person ist plötzlich und unerwartet gestorben. Die Todesursache ist nicht bekannt.
  • R98: Tod ohne Anwesenheit anderer Personen. Die Person ist gestorben. Die Todesursache ist nicht bekannt.
  • R99: Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursachen. Die Person ist gestorben. Die Todesursache ist nicht bekannt.

Ärzte gibt: Daten ist entnehmbar, daß genau in dem Quartal, als die „Impfungen“ erstmals verabreicht wurden, die Diagnosen im Besitz der kassenärztlichen Vereinigung sprunghaft angestiegen sind. Den Daten kann man etnnehmen:

Erste Tatsache ist, daß die Abrechnungen, die Ärzte mit diesen Todesarten gegenüber der Krankenkasse vornahmen sprunghaft angestiegen sind.

Zweite Tatsache ist auch, daß dieser Anstieg genau in dem Quartal begann, als die „Impfungen“ begannen und nicht z.B. als das Covid-Virus im Jahr 2020 die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzte.

Dritte Tatsache ist, daß manche Todesursachen von ca. 15 Toten pro Tag in den Jahren zuvor ab dem Quartal, in dem die Impfungen begannen, auf bis zu ca. 100 Tote pro Tag, quasi „explodierten“ (vgl. Min.1).

Für den selben Zeitraum wurde auch ein exorbitanter Anstieg der Impfnebenwirkungen gemeldet (Min. 2:30)!

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen ist es auch ein absoluter Unfug, wenn „Faktenchecker“ etc. in die Welt setzen, daß es sich hierbei nicht um Diagnosen von „Tod durch mRNA-Spritzen“ handelt. Das hat niemand behauptet!

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen ist es weiterhin ein absoluter Unfug, wenn „Faktenchecker“ etc. dann behaupten werden, diese Daten würden keine „Kausalität  zwischen den Daten und den mRNA-„Impfungen“ belegen, denn das hat niemand behauptet, sondern es wurde festgestellt, daß Ärzte diese Abrechnungen gehäuft vorgenommen hatten und es wird argumentiert, daß diese Ärzte entweder falsch abgerechnet haben und daß deswegen eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erfolgen hat, oder daß dies eine andere Ursache haben muß, der dann nachzugehen ist.

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Die AfD ordnet die Abrechnungsdaten ein

Nach zahlreichen erfolglosen Anfragen an die KBV in den vergangenen Monaten liegen die Daten (Zeitraum: 2016 bis ins erste Quartal 2022) dem AfD-Abgeordneten Martin Sichert vor. In Zusammenarbeit mit dem Datenexperten Tom Lausen wurden die Daten ausgewertet und am heutigen Montag in einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion der Öffentlichkeit vorgestellt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint es jedoch so zu sein, daß das PEI und das RKI ihrer gesetzlichen Pflicht, diese Daten auszuwerten, nicht nachgekommen sind (Min. 11:30).

„Dass das Paul-Ehrlich-Institut die Daten der KBV entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag bislang nicht auswertet, ist ein Skandal. Seit Beginn der Corona-Impfungen gibt es einen sprunghaften Anstieg von Todes- und Krankheitsfällen: Etwa bei plötzlichen und unerwarteten Todesfällen (Diagnosecodes R96-R99), deren Zahl von durchschnittlich 1.800 (2016 bis 2020) auf rund 9.000 pro Quartal (seit 2021) angestiegen ist. Nach Analyse der Daten kann es nur folgende Forderungen geben: Sofortige Aussetzung der Corona-Impfungen, Obduktion aller plötzlich und unerwartet Verstorbenen, verpflichtende Erfassung des Impfstatus bei allen Verstorbenen, umgehende Auswertung der KBV-Daten durch Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Institut. Die Politik muss nun ein deutliches Zeichen setzen. Impffanatiker wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach dürfen nicht mehr länger das Sagen haben.“

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Die gesetzlichen Pflichten des RKI und des PEI

Was mit derartigen Daten eigentlich zu geschehen hat, regelt § 13 des das Infektionsschutzgesetzes!  Robert-Koch-Institut /RKI) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben gemäß §13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz in regelmäßigen Abständen Diagnosecodes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auszuwerten, um Gefahrensignale bei den Impfungen zu identifizieren.

Auf Basis dieses § 15 müssen der KBV eine Menge Daten übermittelt werden (Min. 5:00):

1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes,
7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,
8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab,
9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose,
10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennummer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie.

2Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die zur Durchführung von Schutzimpfungen verantwortlichen Einrichtungen und Personen dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, soweit es erforderlich ist, um ihre Verpflichtung nach Satz 1 zu erfüllen. 3Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Folgendes festzulegen:

1. das Nähere zum Verfahren der Übermittlung der Angaben nach Satz 1,
2. Ausnahmen zu den nach Satz 1 zu übermittelnden Angaben.

4Das Robert Koch-Institut bestimmt die technischen Übermittlungsstandards für die im Rahmen der Impfsurveillance und der Pharmakovigilanz zu übermittelnden Daten sowie das Verfahren zur Bildung des Patienten-Pseudonyms nach Satz 1 Nummer 1. 5Eine Wiederherstellung des Personenbezugs der übermittelten pseudonymisierten Daten ist für das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut auszuschließen.

Wichtig ist hierbei festzuhalten, daß die Nummer 9 eigens wegen Covid eingeführt wurde. Sichert belegt dies mit einem Zitat  auch aus der Gesetzesbegründung (Min. 6). Aus welchen Gründen auch immer werden später in Zersetzungs-Beiträgen der „Qualitätspresse“ genau diese Argumente weglassen und es wird behauptet wer<den, daß genau diese ICD-Codes nichts mit den Sterbezahlen zu tun hätten (s.u.).

Obwohl es also eine gesetzliche Pflicht ist, werden seit Beginn der Corona-Impfungen diese Daten weder vom RKI, noch vom PEI angefordert noch ausgewertet (Min. 7).

Dies ist umso erstaunlicher, weil das PEI selbst zugibt, daß genau diese Daten zentral wichtig sind, um die Sicherheit der Impfungen überhaupt überprüfen zu können.

Daraus ergibt sich das Bild, daß das PEI und das RKI ihren gesetzlichen Pflichten, nicht nachgekommen sind, Krankenkassendaten nach möglichen Alarmsignalen bei den verabreichten Impfungen zu untersuchen.

Nachtrag vom 17.12.: Diesem Vorwurf hofft das so angeschossene PEI dadurch zu entkommen, indem es den Schwarzen Peter einfach an die Krankenkassen weitergibt und behauptet, es hätte die Krankenkassen-Rohdaten gar nicht bekommen:

Wie aus dem vierseitigen Dokument hervorgeht, hatte das PEI „frühzeitig geplant, mit den großen Krankenkassen eine Studie aufzusetzen, um seltene und/oder schwerwiegende Nebenwirkungen besser analysieren zu können“.

„Allerdings konnte das Paul-Ehrlich-Institut von den großen gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Zustimmung erhalten, an der Studie teilzunehmen“, so das PEI.

Daher sei es bisher nicht möglich, diese Studie aufzusetzen. Erst kürzlich sei es dem Institut gelungen, eine Krankenkasse für die Zusammenarbeit zu gewinnen. Insoweit hofft das PEI, dass sich eine Software im kommenden Jahr bewährt, um wichtige Sicherheitsdaten zu analysieren. Mehr als zwei Jahre nach dem Start der COVID-Impfkampagne am 27. Dezember 2020.

Dass keine Krankenkasse an einer Zusammenarbeit mit dem PEI interessiert gewesen sein soll, lässt aufhorchen. Denn das Thema einer deutlichen Untererfassung von Nebenwirkungen der COVID-Impfungen ist keinesfalls neu.

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Tom Lausen analysiert die Abrechnungscodes der Kassenärzte zu Todesursachen

Diese, der AfD übergebenen Daten zu „unerklärbaren Todesfallzahlen“ der KBV unterzog der Datenanalyst Tom Lausen einer Untersuchung. Am Ende seines Vortrags gibt Lausen an
„Ich sage nicht, daß diese Todesfälle von den Impfstoffen kommen, ich sage nur, das PEI hat ein Risikosignal zu bearbeiten uns werst wenn ein Risikosignal zu bearbeiten und erst wenn ein Risikosignal bearbeitet ist, ist ,an befugt das Argument zu verbreiten, daß alles in Ordung sei“
Lausen beginnt seine Vorstellung mit dem Argument, daß mit der Einführung einer jeden Impfung eine „Gefahr“ verbunden ist. Um deren Ausmaß beurteilen zu können, braucht es Daten und diese Daten liegen nun vor (Min. 1). Erst wenn diese Daten vorliegen kann sich ein Bürger überhaupt selbst informieren, ob er dieses Risiko eingehen will.
Zuständig hierfür ist wiederum das dem Gesundheitsminister unterstehende PEI.
Daß es weitere Todesfälle geben wird harte der RKI-Chef Lothar Wiehler am 3.12.2020 beriets angekündigt gehabt (Min. 2). Allerdings hatte er diese mit dem Corona-Virus in Verbindung gesetzt:
Tatsache ist jedoch, daß die Ärzte im Jahr 2020 , also als Corona „wütete“ nicht mehr Todesfälle mit den Codes  Diagnose-Daten „ICD-46.1; R-96-99“ diagnostizierten, als in den Jahren zuvor (s.o., vgl. Titelbild). Ein erstaunlicher Widerspruch, den die Behörden unkommentiert einfach stehen lassen.  
Das PEI hat jedoch das Problem: Um einen möglichen Zusammenhang zwischen Todesfall und einer vorhergehenden Impfung zu untersuchen, darf  es keine Obduktionen anordnen, oder vornehmen. Die Landräte aber, die Obduktionen anordnen, oder vornehmen können / dürfen, machen von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch.

Problem 1: die Daten des PEI

Das PEI kann damit keine eigenen Daten erheben, sondern ist auf die Daten angewiesen, die ihm freiwillig, oder durch den Zwang des Gesetzgebers (s.o.) geliefert werden.  Lausen spricht in diesem Zusammenhang davon, daß auf diesen beiden Wegen 3000 Sterbe-Meldungen mit Vermutung eines Zusammenhangs mit der Impfung und einem Tod das PEI erreichten (Min. 3:00).
Ein Vertreter des PEI legte hierzu offen, daß diese Todesverdachtsmeldungen in der Regel zu 90% durch Angehörige dem PEI gemeldet werden (Min. 3:27)!
Demnach wäre es also falsch anzunehmen, daß die der AfD übergebenen Daten Grundlage der Arbeit des PEI wären. Vielmehr ist es so, daß die oben beschriebenen Diagnose-Zahlen und die von Ärzten, oder Privatpersonen gemeldeten Verdachts-Momente innerhalb des PEI zwei voneinander getrennte Vorgänge sind.

Problem 2: Was kann das PEI überhaupt untersuchen?

Um diese 3000, dem PEI gemeldeten Verdachtsmeldungen, von denen nur ca. 300 von Ärzten stammen dann zu untersuchen greift das PEI wiederum nicht auf alle Todesfälle zurück, bei denen der Verdacht eines Zusammenhangs mit einer Impfung besteht, sondern offenbar nur auf diejenigen aus den 3000, die angeben, daß der Tod unklar sei (Min. 4:45). Diese werden dann in Bezug zu allen hereingekommenen Meldungen mit den Codes R96-R99 (s.o.) gesetzt (Min. 7:13). Wenn also ein Arzt dem PEI einen Verdacht eines Zusammenhangs zwischen einem Sterbefall und einer Impfung meldet, dann setzt das PEI diese Meldung rein statistisch in Bezug auf die Schwankung von allen Todesfällen und ermittelt, ob diese Bezugnahme ein „Risikosignal“ erzeugt.
Mit dem dritten Bevölkerungsscutzgestez aus dem November 2020 wurde das PEI jedoch verpflichtet diese Verdachtsfälle  nicht nur auf Daten des statistischen Bundesamts zu beziehen, sondern parallel  auch auf die von der Kassenärztlichen Vereinigung bereitzustellenden Daten zu beziehen. DAs aber ist bisher offenbar nicht geschehen:

Problem 3: Gesetzliche Vorgaben wurden bis heute nicht umgesetzt

Problem des Bezugs auf das statistische Bundesamt ist, daß dieses seine Daten für 2021 im Dezember noch immer nicht veröffentlicht hat.
Zeitgleich unterläßt das PEI es jedoch, seine Verdachtsmeldungen mit den Krankenkassen-Daten in Bezug zu setzen, was seine gesetzliche Pflicht wäre. Dabei hatte das das PEI im Januar 2021 genau dies selbst vorgeschlagen gehabt (Min. 9). Außerdem ist eine solche Bezugnahme auf KV-Daten in der Begründung zum Gesetzes vom 3.11.2020 genau so festgehalten worden, gerade um mögliche Probleme erkennen zu können. Gemäß PEI hätte dies im Q2 2021 beginnen sollen. Genutzt wurde dies jedoch bis heute nicht (Min. 11).

Problem 4: Die BKK-Daten wurden bis heute auch nicht herangezogen

Im Februar 2022 hatte der Vorstand der BKK-Pro Vita auf der Basis der Daten in seinem Haus beriets ein „Alarmsignal“ abgesetzt gehabt.  Der betreffende Vorstand wurde daraufhin fristlos gekündigt.
Als Reaktion auf dieses öffentlich wahrnehmbare Alarmsignal hatte das bis dahin untätige PEI am 31.3.2022 fälschlich den Eindruck verbreitet, daß das PEI froh sei, auf diese Hinwiese gestoßen worden sei. Die Reaktion war, daß das PEI
„… eine Ansprache der BKKs vorbereitet….“,
was aber bis heute offenbar auch unterlassen worden ist (Min. 14).
Der Sterbecode R 96.1 kommt als Auffang-Codierung nur dann in Betracht, wenn keine anderen Todesursachen in Betracht kommen. Andere Todesursachen wären aber z.B. „Corona“, was durch eine PCR-Test an dem Toten zuvor auszuschließen ist. R 96.1-Codierungen werden daher lehrbuchmäßig nur dann vergeben, wenn eben kein Covid identifiziert wurde (Min. 16).

Das Unterlassen des PEI

Lausen betont, daß diese Daten nicht mit dem Narrativ von Begründungen zur Übersterblichkeit in Verbindung steht.
Um die Übersterblichkeit zu identifizieren. Man könnte die mit diesen Codierungen Gestorbenen filtern und die dann erhaltenen Daten dann untersuchen. diese könnte man auf vorhergehende Corona-Infektionen untersuchen. Das aber wird offenbar nicht getan, aber dennoch das Argument ausgegeben, daß eine Übersterblichkeit die Folge einer Corona-Infektion sei.
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Fragen aus der Pressekonferenz

In der anschließenden Pressekonferenz wurden die vorgestellten Daten vertieft. Tatsache ist: Alle „Qualitätsmedien“ haben diese Pressekonferenz gemieden, berichten aber dennoch davon.

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Die Zersetzungsarbeit:

Nach der Veröffentlichung des Beitrags hat das altbekannte Ritual begonnen: Was man nicht mehr verhindern kann wird durch „Experten“ und „Faktenchecker“ zersetzt, um so die Bevölkerung zu verwirren, mit dem Ziel, daß die auf diese weise Verwirrten, dann den Autoritäten glauben und das ist meist die Regierung mit ihren Multiplikatoren.

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Die „Experten“ geben die Argumente vor

Wie so oft geben bei dieser Zersetzungsarbeit regierungstreue „Experten“ die Argumente vor:

Stellungnahme des Zi

Datenanalyst Tom Lausen hat die Argumentation des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Vereinigung (Zi) als „inhaltlich irreführend und falsch“ kritisiert. Im Laufe des Tages soll es auf Antrag der AfD eine Aktuelle Stunde im Bundestag geben. Der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Vereinigung (Zi) Dr. Dominik von Stillfried hatte am Tag darauf in einer Pressemitteilung vom 13. Dezember mitgeteilt, daß es sich

„bei dem sehr seltenen Auftreten einiger Kodierungen für Todesfälle in vorausgegangenen Jahren […] bei dieser Kohorte hingegen nur um Fehler bei der Eingabe oder Übertragung handeln“

könne.

„Die Entwicklung der jährlichen rohen Diagnoseprävalenz nach Auswertung der vollständigen vertragsärztlichen Abrechnungsdaten für die Jahre 2012 bis 2022“ zeige „im gesamten Zeitraum keine Auffälligkeiten für die einzelnen von der AfD hervorgehobenen Diagnoseschlüssel (ICD-10-Kodierungen R96-R98, I46.1, I46.9).“

Was das ZI hier macht ist nichts Anderes, als Standard-Tricks anwenden. Sie behaupten einfach, daß es sich um „Eingabefehler“ handeln würde, ohne dies zu belegen und lassen die Daten dann statistisch dadurch verschwinden, indem sie sie einfach auf eine größere Bezugsgröße beziehen.

Man stelle sich vor, man würde mit den Verkehrstoten genauso verfahren. Man dürfte die Verkehrstoten demnach nicht isoliert betrachten und versteckt sie dann in den z.B. „gefahrenen Kilometern in Deutschland“ und baut mit diesem Argument dann alle Verkehrsschilder ab, weil „die Daten ja zeigen, daß Autofahren immer sicherer wird„.  Natürlich ist es so, daß wenn die gefahren4en Kilometer in Deutschland permanent zunehmen, aber die Verkehrstoten etwa konstant bleiben, die Verkehrstoten pro gefahrenem Kilometer dann abnehmen. Schwupp, schon sind die Daten mit Hilfe von Statistiktricks weggezaubert.

Lausen bot dem Zi darauf an, die Datensätze gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Dieses hat natürlich nicht darauf reagiert.

Stellungnahme der KBV

Der KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen hatte hingegen mehrdeutig geantwortet. Er gab an, daß der Anstieg der

„plötzlichen und unerwarteten Todesfälle größtenteils auf keine pandemiebedingte Übersterblichkeit zurückzuführen sei. Es ließen sich keine Kausalzusammenhänge zwischen COVID-19-Schutzimpfungen und Todesfällen herstellen“

Nun, wenn die „Impfung“  als Teil der Pandemie verstanden wird, stimmt der erste Teil der Stellungnahme. „Kauwsalzusamenhänge“ hatte nie jemand behauptet, also stimmt auch diese Aussage. Beide3 Aussagen gehen aber am Kern des Arguemnts vorbei.

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Die „Faktenchecker“ und „Hofberichterstatter“ tragen die Argumente in die Breite

Sobald die „Experten“ ihre Argumente vorgetragen haben, werden diese unhinterfragt von den Hofberichterstattern und „Faktencheckern“ nachgeplappert, um sie so in die Breite zu tragen

„Faktenchecker Corectiv“

Die „Faktenchecker von „Correktiv“ greifen auf diese Vorgaben zurück und basteln sich daraus ein Argument:

„Falsch. Die Abrechnungsdaten der KBV enthalten Codes für medizinische Diagnosen. Damit rechnen zum Beispiel Ärzte ihre Leistungen – also Behandlungen von Patientinnen – mit den Krankenkassen ab. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland weist darauf hin, dass diese Daten nicht dazu dienen, Todesfälle zu erfassen und daher gar keine Aussagen über die Entwicklung bestimmter Todesursachen zulassen. Zudem seien die Daten, die der AfD geliefert wurden, nicht vollständig gewesen. Die amtliche Todesursachenstatistik für 2021 zeigt keinen auffälligen Anstieg.“

Niemand hat aber je behauptet daß mit den Abrechnungszahlen der Kassen Todesfälle erfasst würden. Correctiv baut dieses Argument selbst auf, um es dann als falsch abzuurteilen. Das selbe gilt für die „Entwicklung“ von Todesursachen. die AfD hatte argumentiert, daß dies aber ein Hinweis ist, dort genauer nachzusehen und die Totenscheine zu untersuchen. Beispielswiese darauf, ob diese zuvor Covid hatten, oder ob sie „geimpft“ waren.

„Faktenchecker SWR“

Völlig unverständlich argumentiert hingegen der „Faktencheck“ des SWR. Auch der SWR argumentiert auf Basis der Vorgabe dieser beiden „Experten“:

Die KBV lieferte auf Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Sichert Datensätze zweier Gruppen: Versicherte, für die 2021 eine Abrechnung bei der KBV eingereicht wurde, auf der eine Impfnebenwirkung kodiert wurde und Versicherte, die nicht zur ersten Gruppe gehören, aber 2021 mindestens eine kassenärztliche Leistung in Anspruch nahmen. Vereinfacht: Menschen, die 2021 eine Impfnebenwirkung hatten und Menschen, die keine hatten, aber 2021 beim Arzt waren. Sichert und Lausen gingen nach eigenen Angaben anscheinend davon aus, dass im zweiten Datensatz auch Daten von Versicherten enthalten sind, die nicht 2021 beim Arzt waren, sprich: die auch früher hätten sterben können.

Vermutlich will der SWR damit andeuten, daß die Daten bis 2021 der Gruppe Patentendaten angehört haben könnten, die lebten und beim Arzt waren und daß die Gruppe 2021 dann aus den anderen Patientendaten entnommen wurde und daß man dann beide Gruppen in einer Grafik zusammengefasst hat? Das aber wagt der SWR nur anzudeuten und liefert dafür keinerlei Belege, was er natürlich könnte, wenn er wollte. Schon das zeigt, daß der SWR es nicht einmal wagt dieses Argument ganz auszuformulieren.

Das ZDF phantasiert von „Logikfehlern“

Das gebührenfinanzierte ZDF glaubt einen „Logikfehler“ zu erkennen:

Damit bringt das ZDF aber die Verstorbenen des Jahres 2021 mit den Lebenden der Jahre 2016-2020 in Verbindung, was kein „Logikfehler“ sein soll. Die AfD hat hingegen lediglich die ärztlichen Diagnosen bestimmter Todesursachen im Jahr 2021 mit den selben Diagnosen der Jahre zuvor in Verbindung gebracht.

Die WELT reagiert mit einem Rundumschlag

Am weitesten geht jedoch die Zeitung die WELT: Noch vor zwei Monaten hatte eine Elke Boderas in der WELT gefordert:

In Wissenschaftskreisen kommen Zweifel auf, ob die Angaben der Hersteller zum mRNA-Impfstoff stimmen. Biontech/Pfizer und Moderna verweigern sich bislang einer unabhängigen Überprüfung der Daten. Auch ein Stiko-Mitglied übt nun Kritik….

Jedoch fehlen die Primärdaten, wissenschaftlich gesehen die entscheidenden Unterlagen. Auf ihnen gründen alle Impfstoff-Bewertungen der Zulassungsstudien. Die Dokumente halten die Hersteller unter Verschluss, Anfragen auf Einsicht lehnen sie ab. Die einzig vorliegende Interpretation der Primärdaten stammt von den Herstellern selbst.

Anhand der veröffentlichten, bearbeiteten Studiendaten hatte zuletzt der US-Pharmazieprofessor und Senior Editor des „British Medical Journal“, Peter Doshi, eine Analyse versucht. Dabei stießen er und sein Expertenteam auf deutlich mehr schwere Impfnebenwirkungen als in den offiziellen Publikationen. Wie Doshi im WELT-Interview erklärte, hätten die Daten-Nachprüfungen bei den geimpften Versuchsteilnehmern sehr viel mehr schwere Gesundheitsschäden ergeben als in der Studie festgestellt…

In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dafür verantwortlich, Zahlen zu den Betroffenen von Impfnebenwirkungen zu melden. Die Behörde stützt sich auf Meldungen von Ärzten und anekdotische Berichte: Herzleiden, Autoimmunerkrankungen oder diffuse Beschwerden nach einer Impfung. Zugleich stellt das PEI selbst klar, dass man für bessere Analysen Patientendaten bräuchte, vorzugsweise von Krankenkassen. Auch geben viele Hausärzte auf Anfrage offen zu, sie würden mögliche Nebenwirkungen der Corona-Impfung oft nicht melden, weil dies pro Patienten 20 bis 30 Minuten Zeit in Anspruch nehme und diese Aufgabe nicht vergütet werden würde.

Als zwei Monate später genau diese Daten vorliegen argumentiert die selbe Redakteurin genau gegenteilig und phantasiert Unter dem reißerischen Titel

merkwürdige Dinge zusammen, die die WELT dann hinter einer Bezahlschranke versteckt

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Reaktion auf diese Zersetzungsarbeit

Der Datenanalytiker Tom Lausen hat sich nach den Stellungnahmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (ZBV) und des Zi, dem Zentralinstitut der Kassenärztlichen Vereinigung, am Nachmittag des 15. Dezember „angesichts der inhaltlich irreführenden und falschen Erklärung des ZI“ erneut zu Wort gemeldet:

Ich, Tom Lausen, habe allein über 100.000 Todesfälle bei den Kodierungen I46 und R96-R99 (plötzliche unklare Herztodesfälle oder plötzliche unklare Todesfälle) unter zahlreichen Kodierungen von 2016 – 2020 in den offiziellen amtlichen Datenlieferungen vom 28.11.2022 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefunden.
Über 100.000 Tote (I46 und R96-R99) aus den Jahren vor 2021 können logischerweise nicht mehr in 2021 zum Arzt gegangen sein. Diese Menge an gefilterten Versicherten mit ,plötzlichem Tod‘ schliesst aus, dass es sich um sehr seltene Datenfehler handelte.
Herrn Stillfrieds Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, dass es sich bei den Datenlieferungen NUR um solche Versicherte handelte, die in 2021 zum Arzt gingen. Die Behauptung von Dr. Stillfried unter anderem veröffentlicht durch den Faktenchecker der DPA ist FALSCH.
Die Datenlieferungen enthalten nicht bloss eine Versichertenmenge, die 2021 einmal beim Arzt waren, sondern alle gefilterten Versicherten von 2016 – 2021. Damit sind auch Dr. Stillfrieds weitere Schlussfolgerungen falsch.“

Natürlich wird diese Stellungnahme von den angesprochene Instituten und auch von den „Faktencheckern“ und „Qualitätsmedien“ ignoriert.