Sprengung der Nordstream-Leitungen: Alle Erkenntnisse sind geheim, eine Beschuldigung Russlands findet aber trotzdem nicht statt

Quelle: Twitter

BERLIN – EU-Grünenpolitikerin gibt Verstrickung von Außenminister Robert Habek an der Sprengung der Nordstream-Pipelines zu. Auf Nachfrage der AfD weigert sich die grün-rote Bundesregierung hingegen Informationen über diese Nordsetream-Sprengung herauszugeben.

 

 

Es ist schon kurios. Auf dem letzten Parteitag der Grünen hat die grüne EU-Abgeordnete von Cramon mehr über die Hintergründe zur Sprengung der Nordstream-Pipelines offengelegt, als es der AfD mit Hilfe von Parlamentarischen Anfragen gelungen ist. Aber eines kann man der Handlungssprache der Bundesregierung in jedem Fall eines entnehmen: die (geheimen) Erkenntnisse sind offenbar kaum geeignet Russland zu beschuldigen, denn sonst hätte die Bundesregierung dies sicher getan!.

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Eine Politik des Wegschauens

Erstaunlich, Russland wird derzeit durch die Bundesregierung für praktisch alles verantwortlich gemacht.  Wegen Russland gebe es keine Energie in Deutschland, wegen Russland steigen die Lebensmittelpreise, wegen Russland herrscht Krieg in Europa. Man stelle sich vor, Russland würde ganz offen, mit Hilfe einer Rakete ein deutsches Kraftwerk zerstören, welch eine Reaktion der Bundesregierung dürfte man dann erwarten können?

Nach der Sprengung einer der Lebensadern für Energie nach Deutschland hört man aber von keiner der Altparteien das Argument:

„Russland hat eine Energie-Lebensader Europas gesprengt“

Das ist doch irgendwie komisch, oder? Die AfD konfrontierte die Bundesregierung mit diesem „lauten“ Schweigen und fragte sie (Frage 11):

„Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, was einer schnellen Aufklärung der Anschläge bislang entgegensteht und wie lautet diese ggf.?“

Es geht genau genommen um die Äußerung des US-Außenministers Anthony Blinken auf einer Pressekonferenz am 30.9.2022:

„Wir sind jetzt der führende Lieferant von Flüssigerdgas für Europa […]. Dies ist auch eine enorme Chance. Es ist eine enorme Chance, die Abhängigkeit von russischer Energie ein für alle Mal zu beseitigen und damit Wladimir Putin die Bewaffnung der Energie als Mittel zur Durchsetzung seiner imperialen Pläne zu nehmen. Das ist sehr bedeutsam und bietet eine enorme strategische Chance für die kommenden Jahre“

Hierauf weicht die Regieurng aus:

Die Bundesregierung hat die Äußerungen des amerikanischen Außenministers zur Kenntnis genommen, der in der zitierten Pressekonferenz am 30. September 2022 allerdings nirgendwo die in Frage 11 und 12 und in der Vorbemerkung unterstellte Äußerung gemacht hat. Vielmehr hat er die Bemühungen Europas um eine Senkung des Energieverbrauchs und das gleichzeitige Verfolgen eines Übergangs zu erneuerbaren Energien als enorme Chance bezeichnet.

Natürlich ist es so, daß weder „Qualitätsmedien“, noch die Regierung eine Aufklärung fordern und diese Kreise penetrant so tun, als ob man Thema vergessen solle, wobei alle Erkenntnisse dazu geheim gehalten werden. Niemand in diesem Land darf sich für die Aufklärung des – nach der Summe des Sachschadens – größten Terroranschlags in der europäischen Geschichte interessieren!

Und wenn man die Bundesregierung nach dem Grund dazu fragt, wird die Antwort mit dem Hinweis auf „Geheimhaltungsinteresse“ verweigert.

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Erstes Wegschauen im Oktober 2022:

Die Bundestagsabgeordneter Zaklin Nastic (Linke) hatte die Bundesregierung schriftliche zu den Erkenntnissen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines gefragt gehabt. Die Bundesregierunng zeigt sich ahnungslos:

Die Antwort der Bundesregierung ist ausgesprochen interessant. Zunächst teilt die Bundesregierung mit, sie habe

„keine Erkenntnisse über die mögliche Urheberschaft“

und ergänzte, daß auch die für Angriffe auf das eigene Land und dessen Infrastruktur zuständige Bundeswehr untersucht erst gar nicht, weil sie schon vorher weiß, daß sie am Tatort nichts finden werde, wenn:

„nahezu sicher keine kurzfristigen, belastbaren Aussagen zur Urheberschaft zulassen“

werde. Mit anderen Worten: Da wird Deutschlands Energiezufuhr gesprengt und damit eine der größten Volkswirtschaften der Weltgefährdet, und die Bundesregierung zeigt ahnungslos und die zuständigen Streitkräfte schauen vor Angst etwas finden zu können erst gar nicht nach. Und damit das auch so bleibt ergänzt der Bund:

„Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form- erteilt werden können. Die erbetenen Auskünfte unterliegen den Restriktionen der „Third-Party-Rule“, die den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste betrifft.“

Mit anderen Worten: daran wird sich auch nichts ändern.

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Gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen

Besonders  laut pfeifen hierzu Politik und „Qualitätsmedien“ im Walde. Alle gehen einfach zur Tagesordnung über und tun so, als ob nichts geschehen sei.

Das Schema erinnert doch sehr an den Umgang mit dem Covid-Virus, als offizielle Quellen allen Erstes behaupten, daß dieses Virus vom Lebensort der Tiere mit den passendsten Gensequenzen, also einer Hufeisenfledermaus und einem malayischen Gürteltier, die beide 1500Km weg von Wuhan leben, mit Hilfe von gefrorenen Lebensmitteln querdurch China ausgerechnet wenige Minuten Fahrzeit von dem WUHAN-Institut erstmals offiziell festgestellt werden, wo an einem von ganz wenigen Orten auf der Welt mit genau solchen Viren Experimente durchgeführt werden

In beiden Fällen entstanden gigantische Schäden, aber niemand fordert vor (internationalen) Gerichten Schadenersatz oder fordert Aufklärung. Nicht einmal die deutschen Miteigentümer der Pipelines fordern öffentlich die Täter zu ermitteln. Ihre aktuellen Verluste in Milliardenhöhe und die in Zukunft entgangenen Gewinne macht niemand geltend.

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Grüne feiern die Pipeline-Sprengung

Ja, die Grünen haben diese Sprengung der Pipelines, das ja auch deutschen Konzernen mitgehört, auf ihrem Parteitag– ganz  offen gefeiert.

Rein beispielhaft sei dazu der Beitrag der grünen EU-Abgeordnete Viola von Cramon-Taubadel erwähnt. Sie sitzt seit 2019 im EU-Parlament war davor als Mitglied des Deutschen Bundestages auch Sprecherin für EU-Außenbeziehungen. Unter dem Applaus der anwesenden Grünen rief sie in den Saal ( Min. 57.00):

„Meine persönliche Zeitenwende, muss ich gestehen, hatte ich eine Woche vorher. Wir waren mit dem Ausschuss gegen Desinformation zusammen in Washington und und als Robert dann der Nord-Stream-2-Pipeline endlich den Garaus gemacht hat, hatte ich am nächsten Morgen beim Betreten des Aufzugs ein High Five von meinen polnischen Kollegen. Das muss man sagen, dass polnische Kolleginnen und Kollegen, inklusive der PiS, uns feiern, uns Grüne in Deutschland feiern, uns sagen: Vielen Dank, ihr habt es endlich verstanden. Ihr macht das möglich, was 16 Jahre zuvor nicht möglich gemacht wurde, auch dafür ganz herzlichen Dank an diese Bundesregierung, an Robert und Annalena.“

Wir halten fest: „Robert Habeck hat der Nord Stream den Garaus gemacht“ ist für diese Leute ein Grund zu  feiern?

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§ 140 StGB, keinen interessiert es

Nur nebenbei bemerkt gibt es in Deutschland einen Paragrafen 140 StGB, der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ unter Strafe stellt. Nach diesem Paragrafen werden in  Deutschland beispielsweise Strafverfahren gegen Menschen eröffnet, denen man vorwirft, den „russischen Angriffskrieg“ gegen die Ukraine zu unterstützen. Davon, daß die Staatsanwaltschaft gegen die Grüne Cramon ermittelt hätte, weil diese den Terroranschlag auf die deutsche Infrastruktur und den daraus resultierenden Milliarden-Schaden gebilligt hatte, hörte man bisher nichts?

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Anfrage der AfD im Bundestag

Ende Oktober hatten Abgeordnete der AfD der Bundesregierung 55 Fragen auf den Schreibtisch gelegt gehabt. Über die nun erfolgte Antwort der Bundesregierung haben z.B. die Nachdenkseiten berichtet. Klar ist: die Bundesregierung schweigt zu 18 Fragen und gibt dazu „Geheimhaltungsinteresse“ an:

„Die Erteilung näherer Auskünfte zur Beantwortung der einzelnen Fragestellungen muss allerdings unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück.“

Interessant ist jedenfalls schon die Auswahl der unbeantwortet gelassenen Fragen:

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Indizien, daß es die Amerikaner waren: geheim

Die erste Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten wollte, lautet:

„Sind der Bundesregierung die Äußerungen von Prof. Dr. Jeffrey Sachs, Professor an der Columbia University in New York, bekannt, der in einem Live-Interview mit dem internationalen TV-Nachrichtensender Bloomberg davon sprach, es gebe Radaraufzeichnungen, die belegten, dass kurz vor dem Sabotageakt „US-Militärhubschrauber, die normalerweise in Danzig stationiert sind, über dem Gebiet kreisten“ (in dem die mutmaßlichen Anschläge stattfanden), hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. für sich daraus gezogen?“

Die Bundesregierung verweigert also mitzuteilen, ob sie zu einem Interview eine eigene Position hat und behauptet:

„…aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt“

Interessant ist schon einmal, daß sich die Bundesregierung nicht auf „Nichtwissen“ beruft! MAn kann daraus also schließen, daß dazu Kenntnisse vorhanden sind. Warum aber sind die Kenntnisse der Bundesregierung zu US-Militärhubschraubern über der Nordstream-Pipeline geheim?

Vielleicht weil die Bundesregierung mit möglichen Tätern „verbündet“ ist?

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Indizien, daß es die Russen waren: geheim

Die Ostsee ist eines der am besten überwachten Meere der Welt. Es ist daher praktisch ausgeschlossen, daß russische Einheiten dort unbemerkt Operationen durchführen können. Die NATO hätte also Kenntnis davon und würde diese unter Berufung auf eine „nicht genannte Quelle aus NATO-Kreisen“ auch durchsickern lassen.

Die zweite Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, geht in diese Richtung:

„Hat die Bundesregierung Erkenntnisse und wenn ja, welche über eine eventuelle Sabotage von Nord Stream durch die russische Marinebrigade 561?“

Wie schon ausgeführt, klebt die Bundesregierung den Russen derzeit alles nur irgendwie Mögliche ans Bein, wenn es nur die kleinsten Hinweise darauf gibt, auch wenn es noch so konstruiert wirkt.  Die Antwort lautete auch bei dieser Frage:

„…aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt“

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Analyse des Sprengstoffs: geheim

Die dritte Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet:

„Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass jede der vier Sprengsätze etwa 500 Kilogramm TNT beinhaltet haben dürfte?“

Die Antwort lautet wieder einmal:

„…aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt“

Nun, durch chemische Analysen kann man bei jedem Sprengstoff die Herkunft ermitteln. Wer also Sprengstoffspuren besitzt, der weiß auch, wo der Sprengstoff herkommt.

Mit Hilfe von Farbcodes kann die Herkunft eines Sprengstoffs festgestellt werden.

Wenn dem so ist, dann sollte doch eindeutig nachweisbar sein, daß der verwendete Sprengstoff „aus Russland“ kam, wie von der Regierung und ihren Opportunisten immer wieder angedeutet wird.

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Die Einschätzung der Motivlage Anderer: geheim

Die vierte Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, ist die Frage 13. Diese lautet:

„Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, welcher Akteur bzw. welche Akteure nach ihrer Einschätzung
a) ein Motiv für derartige Anschläge besäßen und/oder
b) die technischen und personellen Möglichkeiten für derartige Anschläge besäßen,
und wenn ja, wie lautet diese ggf.?“

Merkwürdig, eigentlich ist jedermann sonnenklar, wer ein Motiv gehabt haben könnte. Das sind z.B. Staaten, die Russlands von dessen Einnahmen aus dem Gasverkauf nach Europa abschneiden wollen. Und das sind Staaten, die ihr eigenes Gas nach Deutschland verkaufen wollen. Die Liste der in Frage kommenden Staaten (und der Staaten, die diese bei der Tat unterstützen wollen) ist also recht kurz.

Die USA haben z.B. beide dieser Interessen. Präsident Biden hatte wörtlich zugegeben, Russland (finanziell) zu schaden und die USA wollen Deutschland ihr Frackinggas verkaufen. Hinzu kommen Staaten, die die europäische Gasversorgung aus Russland kappen wollen und damit Deutschland von Russland unabhängiger und von sich selbst damit abhängiger machen wollen. Hierunter fallen z.B. Großbritannien, die Ukraine und auch Polen. Polen bekommt Erdgas durch eine zeitglich zur Sprengung eröffnete Pipeline nach Norwegen, die – wie durch ein Wunder – nicht gesprengt wurde.  Polen bringt sich außerdem als Drehscheibe für importiertes Flüssiggas in Stellung und will an dem LPG-Transit zusätzlich auf Kosten Deutschlands mitverdienen.

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Warum schweigen die Geschädigten?

Spannend ist auch die achte (achzehnte) Frage. Dazu muss man wissen, daß die Betreibergesellschaften von Nordstream 1 und Nordstream 2 einem deutsch-russisch gemischten Konsorzium gehört. Sie lautet:

„Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, inwieweit die Betreibergesellschaften für Nord Stream 1 bzw. 2 an den Untersuchungen beteiligt sind bzw. waren (bitte erläutern)?“

Warun also schweigen die nichtrussichen, also deutschen und europäischen Miteigentümer der Pipelines? Immerhin sind das große deutsche und europäische Konzerne, deren Interessen die Bundesregierung ja zu vetreten hat. Man stelle sich vor, einem z.B. börsennotierten Bauunternehhmen wird der Fuhrpark gesprengt und die Geschäftsführer und Aufsichtsräte schweigen über diesen Vorfall und ztun so, als ob nichts geschehen wäre!

Die Bundesregierung hätte die Frage auch mit „Nein“ beantworten können, hat sie also nicht. Also liegt es nahe, daß der Bundesregierung bekannt ist, daß die Betreibergesellschaften für Nord Stream 1 bzw. 2 an den Untersuchungen beteiligt sind bzw. waren. Dann aber stellt sich die weitergehende Frage, warum die Konzerne schweigen!

Au sideser Hanedlungssprtache des kollektoven Schweigens kann man jedoch ableiten, daß dieses Schweigen mindestens „nahe gelegt“ wurde. DAs widerum läßt erkennen, daß die nicht-russischen Miteigentümer doch in irgendeiner Form an den Untersuchungen beteiligt sind und ihnen bei einer solchen Beteiligung hinter verschlossenen Türen mitgeteilt wurde, daß sie zu der Frage, wer ihr Eigentum im Wert von Milliarden Euro zerstört hat, besser keine öffentlichen Erklärungen abgeben.

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Russland schweigt, weil es an den Ermittlungen erst gar nicht beteiligt wird

Warum die Russen schweigen ist hingegen klar, sie werden von den Ermittlungen komplett ausgegrenzt, obwohl sie Geschädigte sind und ihnen die Betreibergesellschaften teiliwese gehören. Die fünfte unbeantwortete Frage ist die Frage 15 und lautet:

„Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zu der Tatsache erarbeitet, dass Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den Untersuchungen beteiligt sind, ist der Bundesregierung bekannt, warum Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den Untersuchungen beteiligt werden, bzw. ist die Bundesregierung dafür eingetreten, dass dies erfolgt oder warum ggf. nicht (bitte ggf. jeweils ausführen)?“

Neben Deutschland ist Russland der durch die Sprengungen Hauptgeschädigte. DAs Erstaunliche: Deutschland als Geschädigter verweigert dem geschädigten Russland eine Teilnahme an den Untersuchungen! Bei internationalen Vorfällen wird der geschädigte Staat eigentlich immer in die Ermittlungen eingebunden.

, soweit Auskünfte über eigenständige Ermittlungen und Untersuchungen von Drittstaaten begehrt werden, da dies die souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse des betroffenen Drittstaates hinsichtlich etwaiger dort vorgenommener Amtshandlungen verletzen würde und derartige Angaben zugleich die Möglichkeit internationaler Rechtshilfeverfahren gefährden würden.

Die Bundesregierung weigert sich nicht nur, mitzuteilen, warum Russland ausgeschlossen ist, sie stuft – vollkommen unverständlich – sogar ihre eigene Meinung („Positionierung„) zu der Frage als so geheim ein, dass sie dem Parlament die Antwort verweigert. Sie verweigert darauf jede Antwort, denn dazu wurden noch zwei weitere Fragen gestellt, die die Bundesregierung ebenfalls nicht beantworten wollte.

Die sechste (sechzehnte) Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet wiederum:

„Sind russische Behörden an die Bundesregierung oder an deutsche Behörden herangetreten, um an den Untersuchungen zu den mutmaßlichen Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen?“

und die siebte (siebzehnte) Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet:

„Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern russische Behörden ggf. an die dänische bzw. schwedische Regierung herangetreten sind bzw. an Behörden der beiden genannten Staaten, um an den Untersuchungen zu den mutmaßlichen Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen und welche Antwort ihnen ggf. beschieden wurde (wenn ja, bitte ausführen)?“

An dieser Stelle stattdessen mit der „Third-Party-Rule“ zu argumentieren, wirkt auf uns jedenfalls dahingehend verräterisch, daß ein Betroffener nicht zu den Ermittlungen eingeladen wird, mit denen die Untersuchungen an seinem eigenen Eigentum durchgeführt werden. Daraus kann man aber den Schluss ziehen, daß die Ermittlungen offenbar nicht durch Ermittlungsbehörden und/oder Staatsanwaltschaften der für die Ostsee zuständige Behörden durchgeführt werden, sondern durch Geheimdienste, denn nur für diese gilt die Third-Party-Rule.

Die Bundesregierung gibt an:

…da dies die souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse des betroffenen Drittstaates hinsichtlich etwaiger dort vorgenommener Amtshandlungen verletzen würde und derartige Angaben zugleich die Möglichkeit internationaler Rechtshilfeverfahren gefährden würden.

Man stelle sich das börsennotierte Bauunternehmen vor, dem der Fuhrpark gesprengt wird und das keine Akteneinsicht bekommt, weil man dort Informationen über Dritte finden könnte! eine einfache Lösung wäre: Diese Informationen werden geschwärzt!

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Die Ermittlungen: geheim

Nicht nur für den russischen Teil der Eigentümer der Pipeline sind die Ermittlungsergebnisse geheim, sondern auh für die Bevölkerung. Immerhin leidet die Bevölkerung durch eine durczh die Sprengung bedingte Preisexplosion. Die neunte (einundzwanzigste) Frage, die die Bundesregierung nicht beantworten will, lautet wiederum:

„Welche Untersuchungen vor Ort wurden im Zusammenhang mit den Sabotageakten von welchen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Zeitpunkten bislang angestellt?“

Zu dieser Frage versteckt sich die Bundesregierung nicht einmal hinter der Third-Party-Rule, was sie wohl könnte, sondern schwiegt einfach. Selbst trivialste Fragen, wie Frage zehn (zweiundzwanzig) blockt sie ab:

„Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass neben Deutschland, Schweden und Dänemark auch die USA eigene Ermittlungen durchführen?“

Eigentlich ist diese Frage absolut trivial, sie wird aber dennoch nicht beantwortet. Die Regierung schweigt aber auch bei den Ermittlungen, wie Frage elf (dreiundzwanzig) zeigt:

„Sind der Bundesregierung ggf. Ermittlungen durch andere Staaten als die in Frage 21. genannten sowie Russland bekannt (wenn ja, bitte ausführen)?“

Nicht einmal, wer in der Sache ermittelt, darf das Parlament demnach erfahren. Und Frage zwölf (vierundzwanzig) zeigt, dass wirklich absolut jede Frage dazu einfach abgebügelt wird:

„Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ermittlungen Russland unternimmt oder ist ihr bekannt, ob die Regierungen Dänemarks bzw. Schwedens bzw. Behörden der beiden genannten Länder mit den russischen Pendants in Kontakt stehen oder warum ggf. nicht und steht die Bundesregierung oder stehen deutsche Ermittlungsbehörden selbst mit diesen russischen Pendants in Kontakt?“

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Gefahr einer Vernichtung von Beweismitteln: Geheim

Frage 13 (vierundzwanzig) zielt wiederum auf einen Wettlauf um die vorhandenen Beweismittel. Sie lautet:

„Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass es einen regelrechten Wettlauf um Beweismaterial gebe oder gegeben habe, das sich womöglich auf dem Meeresgrund befinde und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. daraus gezogen?“

Damit sind wir wieder beim Sprengstoff, denn das Seegebiet der Terroranschläge war nach den Explosionen eine Zeitlang gesperrt, aber es waren dort Schiffe von NATO-Staaten anwesend. Ob sie Beweismaterial für Ermittlungen gesammelt haben (das danach als geheim eingestuft wurde), oder ob sie Spuren verwischen (zum Beispiel Hinweise auf NATO-Sprengstoff) wollten, kann man nur raten. Die Bundesregierung verweigert die Antwort.

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