160. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 13. Mai 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=spbvTLnyR_o&feature=emb_title

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

13. Mai 2020 (160. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung 

Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen – sie standen auch am Mittwoch, 13. Mai 2020, im Fokus der ersten Regierungsbefragung mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) in diesem Jahr. Ursprünglich hatte sich die Kanzlerin bereits in der Bundestagssitzung am 25. März den Fragen der Abgeordneten stellen wollen. Aufgrund einer verkürzten Tagesordnung war der Termin jedoch verschoben worden. Ihr Eingangsstatement zu Beginn der einstündigen Befragung nutzte Merkel nun, um die Politik der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu erläutern.

Zuvor hatte der Bundestag ohne Aussprache gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die Tagesordnung beschlossen, nachdem vorab zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen darüber hergestellt werden konnte.

Kanzlerin: Gesundheitssystem wird nicht überfordert

Gemeinsames Ziel sei es von Beginn an gewesen, die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich zu verlangsamen. „Es ist uns gelungen, in einer gemeinsamen, enormen Anstrengung unserem Ziel näherzukommen“, lobte die Bundeskanzlerin. Gelungen sei dies, weil „Bürger, Wirtschaft und Staat“ in einer schwierigen Zeit zusammengehalten hätten. Das Ergebnis sei positiv: Mit den aktuellen Zahlen der Neuinfektionen werde das Gesundheitssystem nicht überfordert, Infektionsketten könnten wieder nachverfolgt und durch Tests sowie Quarantäne durchbrochen werden, sagte Merkel.

Mit ihrem Lob verband die Kanzlerin gleichzeitig aber auch eine Mahnung: „Ich sehe die Verpflichtung, das gemeinsam Erreichte nicht zu gefährden.“ Es wäre doch „deprimierend“, wenn man wieder zu Einschränkungen zurückkehren müsse, „weil wir zu schnell zu viel wollen“, sagte Merkel an die Adresse derjenigen, die sich für noch raschere und umfangreichere Lockerungen ausgesprochen hatten. Es gehe darum, in Zukunft „mutig und wachsam“ zu sein, so die Kanzlerin. „Wenn wir konsequent bleiben und so einen Rückfall verhindern, haben wir am Ende mehr davon.“

AfD erkundigt sich nach Steuererhöhungen

Für die AfD lenkte Tino Chrupalla den Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Lockdowns: „Ihre Politik vernichtet Existenzen“, warf der Abgeordnete Merkel vor. Über zehn Millionen Menschen arbeiteten in Kurzarbeit, die Arbeitslosenzahl steige, die Rücklagen der Sozialkassen dagegen schmölzen dahin. „Pro Woche kostet uns der Lockdown 42 Milliarden Euro. Wo ist Ihr Finanzierungskonzept für die Zeit nach der Krise“, wollte Chrupalla wissen. „Können Sie ausschließen, dass die Bürger diese Kosten später durch höhere Steuern übernehmen müssen?“

Merkel betonte in ihrer Antwort, sie sei froh, dass Corona Deutschland in einer wirtschaftlich guten Phase getroffen habe. So könnten viele „Sicherungsmaßnahmen“ ergriffen werden. Mit der Kurzarbeit etwa könne die Politik „Brücken bauen“ und müsse die Menschen nicht ins „Nichts“ entlassen. Natürlich seien die wirtschaftlichen Folgen spürbar, aber Deutschland habe „die Chance, die Krise gut zu bewältigen“. Steuererhöhungen aber seien bislang nicht geplant, so die Kanzlerin.

Die gesamte Befragung:

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TOP 2; Fragestunde:

In der einstündigen Fragestunde am Mittwoch, 13. Mai 2020, haben Vertreter der Bundesregierung vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/19020) beantwortet, die getrennt nach Ressorts aufgerufen wurden.

Was die Abgeordneten der AfD von der Bundesregierung wissen wollten

24. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD)
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner Gänze als verfassungskonform anzusehen ist?

25. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD)
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts zu vereinbaren, wonach wesentliche Fragen der Grundrechtsausübung und Grundrechtseingriffe durch das Parlament geregelt werden müssen, das durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, dem Bundesministerium für Gesundheit weitreichende Kompetenzen zum Erlass von Rechtsverordnungen eingeräumt wurden, ohne dass dabei Bundesrat oder Bundestag mitentscheiden und eine Vielzahl von Grundrechten eingeschränkt werden können?

38. Abgeordneter Dr. Anton Friesen (AfD)
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährlichkeit der seit Anfang April 2020 wütenden Brände um das ukrainische Atomkraftwerk Tschernobyl für Deutschland und Europa ein (www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Brand-bei-Tschernobylerreicht-bewohnte-Gebiete-article21753514.
html)?

43. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD)
Was versteht die Bundesregierung unter „Transformation“, wie von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Welt-Wirtschaftsforum am 23. Januar 2020 in Davos geäußert, und welche
Maßnahmen will sie ergreifen, um die Transformation durchzuführen (www.dw.com/de/merkel-transformationen-von-gigantischem-historischemausma%C3%9F/av-52128206)?

44. Abgeordneter Johannes Huber (AfD)
Auf welcher rechtlichen Grundlage finden die Bund-Länder-Konferenzen statt, und inwiefern kann die Bundesregierung einen verbindlichen Einfluss (www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-lockerungen-beschlussvorlage-bund-laenderkonferenz-100.html) auf die Umsetzung der beschlossenen Inhalte in den einzelnen Bundesländern ausüben

47. Abgeordneter Thomas Seitz (AfD)
Wie viele nachrichtendienstliche Bearbeitungen werden zur Beobachtung sogenannter Verdachtsbzw. Prüffälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach den zehn wichtigsten Beobachtungsschwerpunkten)?

48. Abgeordneter Thomas Seitz (AfD)
Wie viele Asylanträge wurden in den vergangenen sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gestellt (bitte monatlich aufschlüsseln)?

54. Abgeordneter Dr. Anton Friesen (AfD)
Welche christenfeindlichen Übergriffe und Sachbeschädigungen (Schändungen von Kirchen, Ikonen und Kreuzen) sind der Bundesregierung auf der griechischen Insel Lesbos bekannt (https://haolam.de/artikel/Europa/40396/Griechen-schockiert-Aggressive-Migranten-auf-Lesbos-verwsten-orthodoxe-Kirche.html)?

Kein Video vorhanden

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ZP1; Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen

Die Nachrichten aus der Fleischindustrie seien entsetzlich, beschämend und nicht zu tolerieren, hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), am Mittwoch, 13. Mai 2020, im Bundestag erklärt. Kern des Übels sei „diese Art von Sub-Sub-Sub-Unternehmertum“ in der Branche. Er kündigte an, bei der nächsten Sitzung des Corona-Kabinetts am 18. Mai ein Konzept für Konsequenzen vorzulegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Aktuelle Stunde zum Thema „Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie“ verlangt.

Minister: Mehr Personal und schärfere Kontrollen

Heil rief dazu auf, jetzt nicht bei der Empörung stehen zu bleiben. Gefordert seien alle Ebenen: Unternehmer ebenso wie Bund und Länder. Es müsse mehr Personal und schärfere Kontrollen im Arbeitsschutz geben. Denn die schärfsten Regeln nutzten nichts, wenn sie nicht kontrolliert würden.

Der Minister erinnerte daran, dass es für den Bereich der Fleischindustrie immer wieder Gesetzesverschärfungen gegeben habe, um Missstände zu bekämpfen. Doch sei daraus ein Katz-und-Maus-Spiel geworden, weil einige Unternehmen stets Umgehungsmöglichkeiten gefunden hätten. Er verwies darauf, dass es beim aktuellen Fall der zahlreichen Corona-Infektionen in einem Coesfelder Betrieb zunächst zu keinen Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen kommen könne und damit die Wirtschaft und Bevölkerung eines ganzen Landkreises in Geiselhaft genommen worden sei.

Grüne: Zeit des Wegduckens beenden

Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der Bundesregierung vor, nichts gegen die Missstände in der Fleischindustrie zu unternehmen, ob Lohn, ob Arbeitsbedingungen, und auch nichts gegen das Werkvertragsunwesen mit zwielichtigen Subunternehmern.

So wiesen Betreiber von Schlachthöfen die Verantwortung für die Unterbringung der meist osteuropäischen Arbeiter von sich. Es fehlten wirksame Kontrollen durch die Kommunen. Ostendorff sprach von menschenverachtender Profitgier, die jetzt schnelles Handeln erforderlich mache: „Die Zeit des Wegduckens muss beendet werden.“

CDU/CSU: EU-Entsenderichtlinie konsequent umsetzen

Uwe Schummer (CDU/CSU) machte klar, dass es sich bei der Fleischindustrie um einen prekären Arbeitsbereich handle. Der Kontrollmechanismus sei bereits verstärkt worden, verwies er unter anderem auf den Zoll. Bei den Kontrollen müssten alle Ebenen – Bund, Länder, Kommunen – wie aus einer Hand zusammengeführt werden, nicht zuletzt durch verbesserten Datenaustausch.

Er strich heraus, dass es bei Schlachtbetrieben mit festangestellten Mitarbeitern und ohne Subunternehmer keine Beanstandungen gegeben habe. Er rief dazu auf, die europäische Entsenderichtlinie, in der es auch um gleiche Arbeitskonditionen und Unterkünfte gehe, konsequent umzusetzen.

AfD: Regionale Landwirtschaft stärken

Stephan Protschka (AfD) meinte, nicht nur die Schlachthöfe seien die Bösen. Die Verantwortung für die Zustände in der Fleischindustrie liege in erster Linie bei der Bundesregierung. Die Schlachthöfe seien gezwungen, mit den niedrigen Weltmarktpreisen zu konkurrieren, was zu einer Konzentration nach dem Motto „Wachse oder Weiche“ geführt habe.

Immer neue Freihandelsabkommen hätten daran ihren Anteil. Tierhaltung, Schlachtung und Arbeitnehmer drohten ins Ausland abzuwandern. Das führe zu mehr Lebensmittelimporten. Die AfD setze sich dafür ein, die regionale Landwirtschaft zu stärken. Kleinere Schlachtereien seien auch aus Sicht des Tierschutzes vorzuziehen.

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Antrag der AfD TOP 3; Bundeswehreinsatz EUTM Mali

Die Bundesregierung will die Bundeswehrbeteiligung an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) fortsetzen und ausbauen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Mai 2020, erstmals über einen entsprechenden Antrag (19/19002) beraten, mit dem das Mandat bis Ende Mai 2021 verlängert werden soll. Mitberaten wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Die Militärmission EUTM Mali beenden“ (19/19154). Beide Anträge überwies der Bundestag zur federführenden Beratung in den Auswärtigen Ausschuss.

Ausweitung der EUTM-Mission

Gemäß ihrem Antrag plant die Bundesregierung die Beteiligung an der EUTM-Mission in Mali nicht nur um ein weiteres Jahr zu verlängern, sondern auch auszuweiten. Statt wie bislang bis zu 350 Bundeswehrsoldaten, sollen künftig bis zu 450 Soldaten in den westafrikanischen Staat entsendet werden können. Das Ziel der Mission: Die malischen Streitkräfte sollen im Kampf gegen Dschihadisten und lokale Milizen so ausgebildet und beraten werden, dass sie selbstständig für ihre Sicherheit sorgen können.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr sollen weiterhin neben der Mitwirkung an der Führung von EUTM Mali insbesondere die Ausbildung malischer Streitkräfte sowie der Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad) gehören. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen soll weiterhin ausgeschlossen bleiben.
Der Einsatz erfolgt auf Ersuchen der malischen Regierung sowie auf Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der Europäischen Union in Verbindung mit acht Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung auf 89,5 Millionen Euro.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag kritisiert die AfD-Fraktion die fehlende belastbare Strategie der Bundesregierung in Mali und fordert angesichts der politischen, ethnischen und religiösen Konflikte in dem Land die Beendigung von EUTM Mali sowie den unverzüglichen Rückzug der deutschen Kräfte des Einsatzes.

Viele Soldaten wechselten nach ihrer Ausbildung zu den Aufständischen, schreibt die Fraktion. Erschwerend komme in Mali hinzu, dass die Kampfmoral der regulären Streitkräfte niedrig sei, sodass die Soldaten nur ungern ihre sichere Kaserne verließen. Ähnlich wie in Afghanistan seien deshalb die Ausbildungsergebnisse in Mali bislang weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. (sas/vst/13.05.2020)

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TOP 4; Hilfeprogramm Wohnen

Erstmals beraten hat der Bundestag am Mittwoch, 13. Mai 2020, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sofortprogramm Bezahlbares Wohnen gegen Mietschulden und Wohnungsverlust“ (19/19144) sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die ein „Sicher-Wohnen-Programm“ fordert, um „Mieten und Eigentum“ in Zeiten der Krise zu sichern (19/19148). Während der Antrag der Grünen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen wurde, wird der Antrag der Linken federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutze erörtert. Die Linke hatte die Federführung beim Bauausschuss beantragt, wurde darin aber nur von den Grünen unterstützt, während die übrigen Fraktionen für die Überweisung in den Rechtsausschuss stimmten.

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Antrag AfD TOP 5; Bundeswehreinsatz in Mali (MINUSMA)

Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) beteiligen. Ein entsprechender Antrag der Bundesregierung (19/19004) stand am Mittwoch, 13. Mai 2020, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zusammen mit einem Antrag der AfD mit dem Titel „Aus dem Einsatz in Afghanistan lernen – Militärmission Minusma nicht fortsetzen“ (19/19155) zur weiteren Beratung in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Aufbau staatlicher Strukturen in Zentralmali

Laut Bundesregierung bleibt es unverändert Auftrag für die bis zu 1.100 Bundeswehrsoldaten, einen Beitrag zur Überwachung und Umsetzung des Abkommens von Algier sowie den Aufbau staatlicher Strukturen in Zentralmali zu unterstützen. In erster Linie sollen Zivilpersonen und Personal der Vereinten Nationen geschützt werden. Außerdem sollen die Soldaten ein sicheres Umfeld für die Bereitstellung von humanitärer Hilfe schaffen und logistische Unterstützung für die regionale Eingreiftruppe der G5- Sahelstaaten (Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und Tschad) leisten.

Die Bundeswehr beteiligt sich mit Aufklärungs-, Objektschutz- und Unterstützungskräften. Die luftgestützte Aufklärung erfolgt mit unbemannten Drohnen. Außerdem stellen die Soldaten Lufttransport für Patienten und logistische Unterstützung für die eigenen Soldaten sowie für Partnernationen bereit.
Grundlage des Einsatzes sind die Resolution 2100 aus dem Jahr 2013 und deren Folgeresolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Das Mandat soll bis Ende Mai 2021 befristet werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung beziffert die Bundesregierung auf voraussichtlich rund 322,5 Millionen Euro.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag (19/19155) weist die AfD-Fraktion auf die angespannte Sicherheitslage in Mali hin und bemängelt unter anderem fehlende Ressourcen für den Einsatz, vor allem den Mangel an Hubschraubern und Transportflugzeugen sowie die geringe deutsche und internationale Truppenstärke.

Zusammenfassend kommt die Fraktion zu der Feststellung, dass die Fortsetzung von Minusma nicht im nationalen Interesse liege, der Einsatz daher beendet werden müsse und die deutschen Kräfte unverzüglich abgezogen werden müssten. (sas/vst/13.05.2020)

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TOP 6; Beschäftigte in der Pflege

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Mai 2020, erstmals einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Professionelle Pflegekräfte wertschätzen und entlasten – Nicht nur in der Corona-Krise“ (19/19136) erörtert und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen.

 

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TOP 7; Bundeswehreinsatz EU NAVFOR Somalia-ATALANTA

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der Internationalen Sicherheitspräsenz Kosovo Force (KFOR) im Kosovo beteiligen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Mai 2020, erstmals über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/19001) debattiert, mit dem das Mandat bis Ende 2021 verlängert werden soll. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur federführenden Beratung in den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Unterstützung für einen stabilen Kosovo

Geplant ist laut Antrag, weiterhin bis zu 400 Bundeswehrsoldaten einsetzen zu können. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören neben der Unterstützung der „Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force beziehungsweise der Kosovo Armed Forces (KAF) „und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.

Der Deutsche Bundestag beschloss erstmals am 11. Juni 1999, dass sich deutsche Soldatinnen und Soldaten an KFOR beteiligen dürfen. Der Einsatz der Bundeswehr erfolgt seitdem unverändert auf der Grundlage der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Die deutschen Streitkräfte handeln dabei nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Nato und Vereinte Nationen) gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 16,63 Millionen Euro. (sas/13.05.2020)

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14. Mai 2020 (161. Sitzung)

TOP 8 Pandemieschutz und -hilfe

AfD warnt vor Massenarbeitslosigkeit und Landflucht

Die AfD-Fraktion hält die Gesundheitsschutzpakete für völlig verfehlt, wie Dr. Robby Schlund (AfD) in seiner Rede deutlich machte. Er hielt der Bundesregierung vor, die Bürger mit sinnlosen Auflagen zu drangsalieren und bei den Menschen Panik, Verzweiflung und Perspektivlosigkeit zu erzeugen. Schlund warnte, ein neuer Lockdown würde mehr Opfer fordern als die eigentliche Coronakrise, „befeuert durch Massenarbeitslosigkeit und Landflucht“.

Er rügte, dass dem Bundesgesundheitsminister mit dem Gesetz eine Reihe von gravierenden Befugnissen zugestanden werde. Dies unterstelle eine permanente Krise, die es gar nicht gebe. Dies führe in der Bevölkerung zu „Angst, Hysterie und Depression“. Es sei nicht hinnehmbar, wenn Grundrechte teilweise ausgehebelt und Parlaments- und Bürgerrechte demontiert würden. Schlund forderte, auf die Schutzpakete zu verzichten und „angemessene Lösungen“ zu finden. „Verlassen Sie sich lieber auf den gesunden Menschenverstand.“

AfD warnt vor Massenarbeitslosigkeit und Landflucht

Die AfD-Fraktion hält die Gesundheitsschutzpakete für völlig verfehlt, wie Dr. Robby Schlund (AfD) in seiner Rede deutlich machte. Er hielt der Bundesregierung vor, die Bürger mit sinnlosen Auflagen zu drangsalieren und bei den Menschen Panik, Verzweiflung und Perspektivlosigkeit zu erzeugen. Schlund warnte, ein neuer Lockdown würde mehr Opfer fordern als die eigentliche Coronakrise, „befeuert durch Massenarbeitslosigkeit und Landflucht“.

Er rügte, dass dem Bundesgesundheitsminister mit dem Gesetz eine Reihe von gravierenden Befugnissen zugestanden werde. Dies unterstelle eine permanente Krise, die es gar nicht gebe. Dies führe in der Bevölkerung zu „Angst, Hysterie und Depression“. Es sei nicht hinnehmbar, wenn Grundrechte teilweise ausgehebelt und Parlaments- und Bürgerrechte demontiert würden. Schlund forderte, auf die Schutzpakete zu verzichten und „angemessene Lösungen“ zu finden. „Verlassen Sie sich lieber auf den gesunden Menschenverstand.“

Abgelehnte Anträge der Opposition

Abgelehnt wurden zahlreiche Anträge der Oppositionsfraktionen. Dazu zählten allein acht Anträge der AfD-Fraktion, gegen die die Mehrheit des Hauses bei Zustimmung der Antragsteller votierte: der Antrag „Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland“ (19/17128), der Antrag „Corona digital bekämpfen – Förderprogramme im Bereich digitaler Gesundheit und digitaler Pflege beschleunigen und ausbauen“ (19/18716), der Antrag mit dem Titel „Häusliche Pflege stärken“ (19/18717), der Antrag „Corona digital bekämpfen – Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Dokumentation und Überwachung von Infektionskrankheiten unverzüglich fertigstellen“ (19/18721), der Antrag „Corona digital bekämpfen – Innovationspotentiale zur Vermeidung von Ansteckung und Unterstützung der Genesung konsequent ausschöpfen“ (19/18723), der Antrag „Verfügbarkeit von medizinischen Produkten über gewerbliche Wettbewerbsrechte stellen“ (19/18724), der Antrag „Deutschland auf zukünftige Pandemien besser vorbereiten – Effektivität der Coronavirus-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten“ (19/18975) sowie der Antrag „Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums der Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite aufheben“(19/18999).

Abgelehnt wurde ferner mit den Stimmen von CDU/CSU, und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken auch der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Soforthilfe für pflegende Angehörige während der Covid-19-Pandemie“ (19/18676). Gegen den FDP-Antrag „Vom Reagieren zum Agieren – Pandemievorbereitung schon jetzt beginnen“ (19/18950) votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung der Antragssteller und Stimmenthaltung von Linken und Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls abgelehnt wurde der FDP-Antrag „Eine verlässliche Datenlage zur Ausbreitung von Covid-19 in Deutschland schaffen“ (19/18952) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Linken.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP gegen die Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen fanden auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Häusliche Pflege und pflegende Angehörige unterstützen“ (19/18749) sowie zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Die ambulante medizinisch-therapeutische Versorgung von besonders vulnerablen Gruppen sichern – Die Leistungserbringer unter den Schutzschirm nehmen“ (19/18956) und „Wertschätzung für Pflege- und Gesundheitsberufe ausdrücken – Corona-Prämie gerecht ausgestalten“ (19/18940) keine Mehrheit.

Gegen den ersten Grünen-Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen gegen die Antragsteller sowie die Fraktionen der FDP und der Linken bei Stimmenthaltung der AfD. Gegen den zweiten Grünen-Antrag votierten die Koalitionsfraktionen und die FDP gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken bei Stimmenthaltung der AfD. Auch zu diesen Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (19/19216).

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Angesichts der Corona-Epidemie forderte die AfD-Fraktion eine systematische Bekämpfung der Seuche in Deutschland. Die grippeartigen Symptome stellten insbesondere für alte Menschen ein Risiko dar, heißt es in einem Antrag (19/17128) der Fraktion.

Die Abgeordneten schlugen unter anderem vor, ankommende Reisende mit einer Wärmebildkamera auf Fieber zu untersuchen und Passagieren mit auffälliger Temperatur eine ärztliche Beratung an Flughäfen zu ermöglichen. Zudem müsse eine ausreichende Anzahl von Isolierbetten für die Unterbringung von Verdachtsfallpatienten vorgehalten werden. Auch für den Pandemiefall müssten geeignete Arzneimittel in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Die Corona-Epidemie muss nach Ansicht der AfD-Fraktion auch digital bekämpft werden. Förderprogramme im Bereich digitaler Gesundheit und Pflege sollten beschleunigt und ausgebaut werden, heißt es in einem Antrag (19/18716) der Fraktion. Die Digitalisierung sei ein gutes Instrument, auch im Bereich von Gesundheit und Pflege, um persönliche Kontakte zu vermeiden oder zusätzliche Leistungen zu ermöglichen. Die Abgeordneten forderten unter anderem, digitale Kompetenzen in den Heilberufen zu fördern.

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/18717) eine Stärkung der häuslichen Pflege. Die Pflege werde in hohem Maße als Eigenleistung erbracht. Die Verantwortung übernehme in den meisten Fällen die Familie. Die aktuellen Sätze des Pflegegeldes schafften nur einen ungenügenden Ausgleich für die von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen.

Die Abgeordneten verlangten, die Sorge- und Pflegearbeit von Angehörigen und nahestehenden Personen adäquat anzuerkennen. So müssten die finanziellen Leistungen in Form von Pflegegeld deutlich erhöht werden. Der Pflegegeldsatz sollte eins zu eins an den gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen angeglichen werden.

Vierter abgelehnter Antrag der AfD

Infektionskrankheiten müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion besser überwacht werden. Die Abgeordneten forderten in einem Antrag (19/18721), das beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelte Projekt eines Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) unverzüglich fertigzustellen und in der aktuellen Coronakrise zu nutzen.

Gegebenenfalls sollten dazu weitere Bundesmittel bereitgestellt oder private Fördermittel akquiriert werden.

Fünfter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte im Kampf gegen das Coronavirus innovative Lösungen. Länder wie Südkorea, Taiwan und Singapur hätten schon früh auf digitale Methoden gesetzt, um der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/18723). Digitale Gesundheitslösungen via Smartphone oder Computer könnten in der aktuellen Lage schnell für Entlastung sorgen.

Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag, allen digitalen Gesundheitslösungen, die der Diagnostik, Prävention, Therapie oder Rehabilitation dienen, eine Aufnahme in den finanziellen Rettungsschirm der Bundesregierung zu garantieren. Ferner müsse eine digitale Gesundheitsstrategie formuliert werden, verbunden mit einem konkreten Aktionsplan.

Sechster abgelehnter Antrag der AfD

Die Verfügbarkeit von Nase-Mund-Masken sollte für die Dauer der gegenwärtigen Corona-Pandemie über dem gewerblichen Wettbewerbsrechten stehen. Das sah der sechste abgelehnte Antrag der AfD-Fraktion vor (19/18724). Danach sollte der Bundestag an alle Rechtsdienstleister in Deutschland appellieren, von der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegenüber den Herstellern von Nase-Mund-Masken aufgrund von möglichen Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz abzusehen.

Ferner sollte der Bundestag die Bundesregierung auffordern, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für die Dauer der Corona-Pandemie das Verbot, hergestellte Nase-Mund-Masken unter Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz in den Verkehr zu bringen, aussetzt.

Siebter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte eine systematische Vorbereitung auf künftige Pandemien und eine wissenschaftliche Auswertung der Initiativen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Corona-Pandemie sei nicht der erste Fall einer internationalen Ausbreitung einer ernsten Erkrankung und werde auch nicht der letzte sein, hieß es in im siebten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/18975). Die Zivilisation müsse daher mit Epidemien und Pandemien leben.
Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag unter anderem eine Begleitforschung zu den beschlossenen Restriktionen während der Corona-Pandemie sowie Untersuchungen, um die Durchseuchungsrate in der Bevölkerung zu erfassen.

Zudem müssten ausreichend Forschungsmittel bereitgestellt werden, um für künftige Pandemien gewappnet zu sein. Deutsche Forschungsinstitutionen und Bundesbehörden müssten epidemiologische Daten erheben als Grundlage für effiziente und breit akzeptierte Beschlüsse.

Achter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD forderten in ihrem achten abgelehnten Antrag (19/18999), der Bundestag solle feststellen, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen. Sämtliche Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte sollten mit sofortiger Wirkung beendet werden. Mit dem Ende März in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage hätten eine starke Kompetenzverschiebung in Richtung der Exekutive und zahlreiche Grundrechtseinschränkungsmöglichkeiten in Form von Anordnungen und Verordnungen stattgefunden, hieß es zur Begründung. Weil aber mittlerweile mehr Menschen genesen seien als sich neu infizierten und der Ausbruch beherrschbar sei, gebe es keine Grundlage mehr für derart starke Einschränkungen.

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TOP 9 Soziale Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie

Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II,19/18966) angenommen. Keine Mehrheit fanden hingegen sechs Anträge der Opposition, die ebenfalls abschließend beraten wurden. Den Abstimmungen zugrunde lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/19204). Der Haushaltsausschuss hatte außerdem einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages abgegeben (19/19212).

AfD: Wirtschaftswunder nicht in Sicht

Martin Sichert (AfD) sprach von der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. In so gut wie allen Branchen finde ein Abbau von Arbeitsplätzen statt. Zudem sei ein Wirtschaftswunder nicht in Sicht, weil die soziale Marktwirtschaft durch immer mehr „Sozialismus und überbordende Bürokratie“ ersetzt worden sei.

Sichert kritisierte vor diesem Hintergrund das Handeln der Koalition ebenso wie die Forderungen der Linken und Grünen. Letztere seien die „Parteien der sozialen Ungerechtigkeit und Umverteilung von Deutschen zu Ausländern“. Sie forderten, Grundleistungen und Leistungen für Asylbewerber um 100 beziehungsweise 200 Euro monatlich aufzustocken. Asylbewerber und Landzeitarbeitslose erhielten damit mehr Geld, als Beschäftigte mit Mindestlohn, sagte er. Die Bundesregierung, so bemängelte der AfD-Abgeordnete, agiere planlos, werfe mit Steuergeldern um sich und teste die Möglichkeiten der Beschneidung von Grundrechten aus.

Abgelehnte Anträge der Opposition

Mit ihrem Antrag „Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie sichern“ (19/18672) fand die FDP – trotz der Zustimmung durch die übrigen Oppositionsfraktionen – keine Mehrheit. CDU/CSU und SPD votierten gegen die Vorlage.

Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Anträge der Linksfraktion mit den Titeln „Kurzarbeitergeld erhöhen – Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten“ (19/18686) und „Sozialen Schutz auch während der Covid-19-Pandemie umfassend gewährleisten“ (19/18945). Ersterer fand bei allen übrigen Fraktionen keine Zustimmung, bei Letzterem enthielten sich die Grünen, während der Rest des Hauses mit Nein stimmte.

Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Kurzarbeitergeld Plus einführen“ (19/18704) wurde mit der Zustimmung von Linksfraktion und AfD bei Enthaltung der FDP gegen die Stimmen der Koalition abgelehnt. Gleiches galt für einen weiteren Antrag der Fraktion mit dem Titel „Allen wohnungslosen Menschen schnell und unbürokratisch helfen“ (19/18939). Dieser fand bei Enthaltung der FDP und Zustimmung durch die Linksfraktion bei den übrigen Fraktionen keine Mehrheit.

Nach namentlicher Abstimmung wurde auch der dritte Antrag der Grünen mit dem Titel „Mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern“ (19/18705) abgelehnt. Bei 70 Enthaltungen stießen 128 Ja- auf eine Mehrheit von 451 Nein-Stimmen.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft“ (19/19017).

Abgesetzter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (19/19017) die Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft. Die Fraktion verlangt unter anderem, das Arbeitslosengeld I befristet, vom 1. März 2020 bis zum Ende der Covid-19-Pandemie, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020, von bisher 60 beziehungsweise 67 Prozent des letzten Netto-Entgeltes auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des letzten Netto-Entgeltes zu erhöhen.

Auch das Kurzarbeitergeld solle entsprechend befristet auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes erhöht werden. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Prüfungen der Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Arbeitslosengeld II bis Ende 2020 unterbleiben und Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten nicht mehr verschickt werden. Die Wohnkosten sollen in aktueller Höhe vollständig als Bedarf anerkannt werden, heißt es in dem Antrag. (hau/che/ste/sas/14.05.2020)

 

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TOP 10 Europäische Grundwerteinitiative

Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen sind am Donnerstag, 14. Mai 2020,  mit zwei Anträgen (FDP: 19/7423, Grüne: 19/7436) zum Schutz von Grundrechten in der EU gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (19/9741) gescheitert. Die FDP hatte die Bundesregierung aufgefordert,  eine europäische Grundwerteinitiative zum besseren Schutz von Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechten in den Mitgliedstaaten anzustoßen. Gegen diese Forderung stimmten CDU/CSU, SPD und AfD. Linke und Grüne enthielten sich.

Die Grünen hatten verlangt, alle Mitgliedstaaten kontinuierlich auf die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten durch eine neue, unabhängige Rechtsstaatskommission zu überprüfen. Gegen diesen Antrag stimmten Unionsfraktion, SPD, AfD und Die Linke. Die FDP und die Antragsteller stimmten dagegen. Ein weiterer Antrag der Liberalen (19/19129)zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit in Europa wurde zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Große Zustimmung im Plenum zu europäischen Werten

Einig waren sich im Plenum gleichwohl alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, dass der Schutz grundlegender europäischer Werte wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie unabdingbar sei und Verstöße etwa durch Ungarn und Polen geahndet werden müssten. Wer beispielsweise die Covid 19-Pandemie nutze, um rechtsstaatliche Prinzipien dauerhaft auszuhöhlen „sollte damit nicht ungeschoren davon kommen“, betonte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) mit Blick vor allem auf die ungarische Notstandsgesetzgebung, die das Parlament praktisch entmachtet und Kritik unter Strafe stellt.

Maas erklärte, die Bundesregierung wolle sich auch im Rahmen ihrer im zweiten Halbjahr 2020 beginnenden Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, dass die Auszahlung von EU-Mitteln künftig stärker an die Erfüllung rechtsstaatlicher Grundsätze geknüpft werde. Außerdem kündigte er die Schaffung eines präventiven Instruments an, das einen „offenen und konstruktiven Dialog über Rechtsstaatlichkeit ermöglichen“ solle. Alle Teilnehmer sollten sich dabei einer Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit stellen. „Das ist ein Novum, aber notwendig“, urteilte Maas. Rechtsstaatlichkeit sei „die Garantie der Garantien und das Fundament der europäischen Rechtsgemeinschaft“.

AfD rügt „Einmischung“ von EU und Regierung

Für die AfD hatte Corinna Miazga EU und Bundesregierung zuvor vorgeworfen, sich in die Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einzumischen und neue Instrumente zu deren Bestrafung etablieren zu wollen. Für eine „Rechtsaufsicht auf EU-Ebene“ gebe es jedoch keine Rechtsgrundlage in den Europäischen Verträgen, konstatierte sie.

Die Europäische Union solle außerdem „erst einmal selbst demokratisch werden, bevor sie sich um die Demokratiedefizite in den Mitgliedstaaten kümmert“. So verfüge der Europäische Gerichtshof noch nicht einmal über „Spurenelemente einer demokratischen Legitimation“.

Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Corona-Pandemie als „Test für die Demokratie“. Die Demokraten müssten jetzt beweisen, dass sie besser durch diese Krise kommen, „als jene, die die Grundrechte abschaffen wollen, wie Orban es gerade tut“.

Neben der Etablierung einer Rechtsstaatskommission zur Überwachung der Grundwerte, müsse es auch finanzielle Sanktionen für Verstöße geben, urteilte Brantner. Allerdings dürfe man damit nicht die Bürger des jeweiligen Landes bestrafen.

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TOP 11 Vorsorgliche Kreditlinie des ESM

Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen
Bereitstellung des ESM-Instruments ECCL Pandemic Crisis Support (PCSI)
hier: Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Abs. 1 ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinG)
Drucksache 19/19110

ZP 13) Beratung des Antrags der Fraktion der AfD
Abwicklung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und des Europäischen Stabilitätsmechanismus
hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach § 8 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Drucksache 19/19153

 

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TOP 12 Rechte von Kindern in der Corona-Krise

Nach Ansicht der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wird den Rechten von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie zu wenig Beachtung geschenkt. Beide Fraktionen haben deshalb Anträge eingebracht (19/1914519/19146), um ihren Belangen und Bedürfnissen wieder mehr Geltung zu verschaffen. Anschließend an die Debatte am Donnerstag, 14. Mai 2020, wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

AfD macht Grüne verantwortlich für Kinderarmut

Heftige Kritik übte für die AfD-Fraktion Martin Reichardt an den Grünen. Sie hätten überhaupt nicht das Recht, über die Rechte von Kindern zu sprechen. Die Grünen seien in zehn Bundesländern an der Regierung beteiligt und stellten in Baden-Württemberg gar den Ministerpräsidenten. Nun würden sie jene Politik beklagen, die sie selbst zu verantworten hätten.

Zudem hätten die Grünen gemeinsam mit der SPD Hartz IV eingeführt und seien deshalb verantwortlich für die zunehmende Kinderarmut in Deutschland, sagte Reichardt. Erst in dieser Woche hätten die Grünen im Familienausschuss den Antrag der Linken unterstützt, während der Corona-Krise die Beratungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen auszusetzen. Dies sei Ausdruck der „menschenfeindlichen Politik“ der Grünen gegenüber Kindern und Familien.

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ZP 6 Aktuelle Stunde – Wahlrechtsreform

Im Streit um eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen hat sich auch am Donnerstag, 14. Mai 2020, in einer Aktuellen Stunde des Parlaments kein Durchbruch abgezeichnet. Während aus den Reihen der Opposition ebenso wie aus der SPD-Fraktion insbesondere der CSU vorgeworfen wurde, eine Einigung zu blockieren, wandte sich deren Redner Michael Frieser dagegen, dass bei einer Regelung zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl nur die direkt gewählten Parlamentarier „die Rechnung bezahlen sollen“.

AfD: Systematische Fehler des Wahlrechts

Albrecht Glaser (AfD) wertete das von den drei anderen Oppositionsfraktionen vorgeschlagene Modell als „völlig falsch“. Zugleich kritisierte er „systematische Fehler des Wahlrechts“, die das Beispiel der „Regionalpartei“ CSU zeige. Diese habe 6,2 Prozent aller Zweitstimmen zur Bundestagswahl oder 38 Prozent der Stimmen ihres Wahlgebiets gewonnen, wofür ihr 39 Sitze zustünden.

Sie habe aber alle 46 Direktmandate in Bayern errungen und somit sieben Überhangmandate. Dies seien „15 Prozent mehr Mandate, als ihr zustehen“. Zum Ausgleich bekämen  nun auch alle anderen Parteien „15 Prozent mehr Abgeordnete, als ihnen nach ihren Stimmenzahlen zustehen“. Dies sei der „Teufel dieses Systems“.  Der „Königsweg“ zur Lösung des Problems sei es, die Direktmandate zu begrenzen.

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TOP 13 Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL)

Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der friedenssichernden Mission Unifil (United Nations Interim Force in Lebanonvor der libanesischen Küste beteiligen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, kontrovers über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung debattiert, nach dem das Mandat bis Ende Juni 2021 verlängert werden soll (19/19003). Im Anschluss an die Beratung wurde der Antrag in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Weiterhin bis zu 300 Soldaten im Einsatz

Weiterhin bis zu 300 Soldaten sollen eingesetzt werden können, um die libanesische Küste und die Küstengewässer zu sichern. Für Phasen der Herstellung der personellen, materiellen und infrastrukturellen Einsatzbereitschaft sowie im Rahmen von Personalwechseln und Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung des Mandats bis Ende Juni 2021 beziffert die Bundesregierung auf rund 33,8 Millionen Euro.

Seit 1978 setzen sich Blauhelmsoldaten der Unifil-Mission für Frieden zwischen Libanon und Israel ein. Anfangs zählten die Überwachung des Waffenstillstands und die Bestätigung des Abzugs israelischer Streitkräfte aus dem Libanon zu ihren Aufgaben. Heute sind rund 10.500 Unifil-Blauhelme aus rund 40 Nationen im Einsatz. Nach dem Zweiten Libanonkrieg im Jahr 2006 wurde das Mandat deutlich erweitert: Seither handelt es sich um eine bewaffnete Blauhelm-Mission. Erstmals wurden die Blauhelmsoldaten durch Marineeinheiten ergänzt. Sie unterstützen die libanesische Regierung dabei, die Seegrenzen zu sichern und Waffenschmuggel von See zu verhindern. (sas/14.05.2020)

 

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ZP 15 Armutsbekämpfung bei Rentnern

Mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Mai 2020, einen Antrag der AfD mit dem Titel „Sofortmaßnahme Armutsbekämpfung bei Rentnern“ (19/7724) abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde (19/10033 Buchstabe a).

„Von der Anrechnung auf die Grundsicherung freistellen“

Die AfD forderte darin eine teilweise Anrechnungsfreistellung der gesetzlichen Renten und der Erwerbsminderungsrenten im SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch). Mindestens 15 Prozent der Rentenzahlbeträge sollten nach den Vorstellungen der Fraktion nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.

Außerdem sollte, falls eine zusätzliche Altersvorsorge besteht und für diese bereits Freibeträge gewährt werden, eine Anrechnungsfreistellung von Renten und zusätzlicher Altersvorsorge insgesamt nur bis zur Höhe des halben Regelbedarfssatzes vorgenommen werden, schreibt die Fraktion. Da zeitnah keine wesentliche Erhöhung der Bestandsrenten zu erwarten sei, könne eine angemessene Freistellung der Altersrenten bei der Grundsicherung Altersarmut gezielt entgegenwirken, heißt es in dem Antrag. (che/14.05.2020)

 

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TOP 16 Hilfsmaßnahmen im Kulturbereich

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht (19/18697) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/19218) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Abgelehnt wurden acht Anträge der Oppositionsfraktionen. Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (19/19218) und des Ausschusses für Kultur und Medien (19/19202) vor.

Nach der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerung der Vorschriften in der Coronakrise fordert die Opposition langfristige Strategien zur Stärkung von Gesundheit und Pflege. Das jetzt vorgelegte zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967) beinhalte zwar einige begrüßenswerte Regelungen, reiche aber nicht aus, kritisierten Redner der Opposition am Donnerstag, 7. Mai 2020, in der ersten Beratung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Anträge der Opposition

Abgelehnter Antrag der AfD

Erstmals auf der Tagesordnung stand hingegen ein Antrag der AfD mit dem Titel „Nothilfen für Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig gestalten – Rasch eine Exit-Strategie einleiten“ (19/19159), über den direkt abgestimmt wurde. Alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

Die AfD forderte eine Exit-Strategie für den Kultur- und Kreativbereich, die auf Basis vertretbarer gesundheitspolitischer Vorsichtsmaßnahmen eine Wiederaufnahme von Konzerten, Festivals, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Wissenschaftsveranstaltungen, Vorträgen, Lesungen, Sportwettkämpfen und ähnlichen Freizeitveranstaltungen ermöglicht. Einbeziehen wollte die Fraktion auch die Gastronomie und den Tourismus, die mit dem Kultur- und Kreativbereich unmittelbar verknüpft seien.

Im Etat des Bundeskanzleramtes wollte die AfD den Haushaltstitel „Ausfallhonorare“ einführen, der es ermöglichen sollte, eine angemessene Honorarausfallentschädigung zu zahlen. Auch sollte auf der Basis des Künstlersozialversicherungsgesetzes eine Künstlernothilfe über die Künstlersozialkasse (KSK) eingerichtet werden, damit Einnahmeausfälle, die Künstlern, Kreativen und Kulturvermitteln durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise entstanden sind, zumindest bis zu einem bestimmen Grad rückzahlungsfrei ersetzt werden können.

Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen

Gegen die Stimmen der Linken nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Einrichtung des Bundesamtes für Justiz (19/1678119/1729519/17663 Nr. 1.1) an. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/19213).

Mit dem Gesetz (19/16781), zu dem auch die Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung vorlag (19/17295), werden das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz und weitere Gesetze geändert, soweit dies für die Umsetzung der EU-Verordnung 2017 / 2394 in deutsches Recht erforderlich ist. Es beinhaltet auch Regelungen, die es dem Bundesamt für Justiz (BfJ) künftig gestatten, seine Akten elektronisch zu führen und mit Einsendern elektronisch zu kommunizieren.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nicht für erforderlich hielt (19/17295). So sei etwa die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung, die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften der Zustimmung des Bundesrates zu unterstellen, nicht erforderlich. (hau/aw/ste/mwo/sas/14.05.2020)

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ZP1 Verteilung der Maklerkosten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (19/15827) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/19203) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Abgelehnt wurden der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) und der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über die Reduktion der Kaufnebenkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Immobilien (19/17120), zu denen ebenfalls Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses vorlagen (19/19203).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die beschlossenen des Regierungsentwurfs (19/15827) zielen darauf ab, durch bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen und die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schütze. Unter anderem soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden.

Die Weitergabe von Maklerkosten wird vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen. Jedoch ist diese nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich. Außerdem ist der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, werde die Bildung von Wohneigentum auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssten. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision hätten Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/17120) zufolge sollte für den Fall, dass bei einem Immobilienverkauf der Makler vom Verkäufer eingeschaltet wurde, eine Zahlungsverpflichtung des Käufers hinsichtlich der Maklerkosten nur wirksam sein, wenn sie im notariellen Kaufvertrag beurkundet ist.

Ausreichend sei zum Beispiel eine Bestimmung, wonach sich der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Provisionszahlung gegenüber dem Makler freizustellen.

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TOP 17 Konjunkturprogramm gegen die Corona-Krise

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, erstmals zwei Anträge der Fraktionen von FDP und Linke beraten. Die Vorlage der FDP trägt den Titel „Vitale Innenstädte durch starken Einzelhandel – Auch in Zeiten von Corona“ (19/19118), der Antrag der Linksfraktion fordert ein „soziales und ökologisches Konjunktur- und Investitionsprogramm gegen die Corona-Krise“ (19/19142). Beide Anträge sollen federführend im Wirtschaftsausschuss weiterberaten werden.

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TOP 18 Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Mai 2020, beschlossen, im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten als „Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz“ einzurichten. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts“ (19/17292). Die AfD lehnte ihn ab, die FDP und Die Linke enthielten sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/19182) zugrunde.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der AfD (19/19195), dem nur die Antragsteller zustimmten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem beschlossenen Gesetz werden bestimmte „nicht ministerielle Aufgaben des Auswärtigen Amts“ künftig dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten übertragen. Das Gesetz sieht die dazu erforderlichen gesetzlichen Änderungen vor. Außerdem können dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts sowie aus den Geschäftsbereichen anderer Bundesministerien übertragen werden.

Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass seit Bestehen des Auswärtigen Dienstes der Umfang seiner Aufgaben stetig zugenommen habe. Dies betreffe auch nicht ministerielle Aufgaben. Zudem seien Aufgaben in den Bereichen Infrastruktur und Verwaltung hinzugekommen, „ohne dass bislang eine organisatorische Trennung in ministerielle und nicht ministerielle Aufgaben vorgenommen werden konnte“.

Weitere Aufgaben für das Auswärtige Amt

Neue politische Aufträge und der damit verbundene Anstieg der Haushaltsmittel zum Beispiel für die Projektförderung in der humanitären Hilfe, der Krisenprävention und der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik hätten auch zu mehr nichtministeriellen Aufgaben bei den Zuwendungen geführt.

Künftig würden weitere Aufgaben auf das Auswärtige Amt zukommen, beispielsweise die Bearbeitung von Visumanträgen im Zuge der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, schreibt die Regierung.

Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD

Die AfD forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/19195), sämtliche Pläne zur Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten zu stoppen. Um offene Verwendungsnachweise abzuarbeiten, sollte die komplette Aufgabe an einen externen Dienstleister ausgelagert werden.

Darüber hinaus empfahl die Fraktion, die Förderung von Auslandsprojekten, die von Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden, auf ihre Erfolgsaussichten zu überprüfen und gegebenenfalls einzustellen. (hau/sas/14.05.2020)

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Antrag der AfD ZP 14 Gedenkstätte für Opfer des Zweiten Weltkrieges

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Der Trauer um die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges mit einer Gedenkstätte Ausdruck verleihen“ (19/19156) debattiert und ihn im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

„Deutsche Opfergruppen“

Die AfD fordert die Bundesregierung auf, für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit eine Gedenkstätte in Berlin zu schaffen. Dort solle an „deutsche Opfergruppen“ des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit erinnert werden: an die Opfer der „alliierten Vertreibungsmaßnahmen“, an die zivilen Opfer des alliierten Bombenkrieges gegen deutsche Städte, an die deutschen Soldaten, die in der Kriegsgefangenschaft umgekommen sind, an die im Krieg vermissten deutschen Soldaten, an die Deutschen, die in die Sowjetunion zwangsverschleppt wurden, an die im Zuge der Eroberung der ehemaligen Reichsgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie umgekommenen oder ermordeten Deutschen, an die Deutschen, die im Zuge des Einmarsches der Roten Armee und der Einweisung in sowjetische Speziallager in „Mitteldeutschland“ ums Leben kamen, an die „Millionen von vergewaltigten deutschen Frauen und Mädchen, die insbesondere im Zuge des Einmarsches der Roten Armee in den ehemaligen Ostgebieten und mitteldeutschen Gebieten des Deutschen Reichs“ zu Tode kamen.

Die wissenschaftliche und informationelle Begleitung dieser Gedenkstätte solle einem fachlich qualifizierten Expertengremium übertragen werden, das dem Deutschen Bundestag gegenüber verantwortlich ist, heißt es in dem Antrag. (vom/14.05.2020)

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TOP 20  Bundesfernstraßengestezt, Verkehrslärm

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Entwurf der Bundesregierung zur achten Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (19/17290) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/19132) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die AfD dagegen, die übrigen Fraktionen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/19133). Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/19166), dem neben den Antragstellern nur noch die Linksfraktion zustimmte. Die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum der Linken und der Grünen beschloss der Bundestag zudem, auf eine Änderung oder Ablehnung der Zweiten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung, 19/1847119/18779 Nr. 2) zu verzichten. Die Mehrheit aus Koalitionsfraktionen und AfD votierte ferner gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Linken und der Grünen für eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 1. Juni 2026 einen Bericht über die Praxiserfahrungen bei der Anwendung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) vorzulegen. Der Bericht soll Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der RLS-19 aufzeigen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/19197).

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/19205) zur Verkehrslärmschutzverordnung. Die Grünen und Die Linke stimmten dafür, die übrigen Fraktionen dagegen.

Gesetzentwurf: Radwegebau auf Autobahnbrücken

Mit dem Gesetz (19/17290) wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen künftig bedarfsabhängig so gebaut und unterhalten werden, „dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann“.

Die Infrastruktur für den Radverkehr sei ein entscheidender Faktor für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, schreibt die Bundesregierung. Der Bund habe bereits heute rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen in der Baulast des Bundes mit Radwegen ausgestattet. Diese Radwege seien von der Baulast des Bundes mit umfasst, „da sie eine Entflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr bewirken und somit die Verkehrssicherheit erhöhen“.

Lückenschluss im Radwegenetz

Im Bereich von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen – nur für Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt) ausgewiesen sind, komme den Radwegen dagegen bislang keine Entflechtungsfunktion zu, da der Radverkehr dort nicht zu den zugelassenen Verkehrsarten zählt, heißt es weiter.

Gleichwohl wiesen Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, „insbesondere an Wasserstraßenkreuzungen in einem urbanen Umfeld Potenzial für die Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen auf“, da durch den Bau von Radwegen auf diesen Brücken bestehende Radwege miteinander verbunden und dadurch Lücken geschlossen werden könnten.

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TOP 21 Virtuelle Gerichtsverhandlung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Auswirkungen des Coronavirus auf die Justiz – Virtuelle Gerichtsverhandlungen ermöglichen“ (19/19120) erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Laut FDP soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Zivilprozessordnung so geändert wird, dass auch Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich sind.

Bei Zustimmung der Parteien solle es der Allgemeinheit ermöglicht werden, per Livestream an Verhandlungen teilzunehmen, ohne dass dadurch der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt wird. Gleichzeitig solle sich die Bundesregierung verpflichten, sich für den Abschluss eines Digitalpaktes mit den Ländern einzusetzen, der es den Ländern ermöglicht, die Digitalisierung in der Justiz zu beschleunigen. (sas/14.05.2020)

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TOP 22 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen (19/18964) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (19/19208) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte die AfD, während sich die Linksfraktion enthielt. Zuvor war in zweiter Beratung ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/19215) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum der Grünen und der Linken abgelehnt worden.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Mit der Annahme des Koalitionsentwurfs (19/18964) werden das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften, ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 teilnehmen zu dürfen, sowie die darauf aufbauenden Regelungen dauerhaft gestrichen. Im Übrigen bleibt die Bürgerenergie mit ihren Regelungen (etwa das sogenannte Einheitspreisverfahren) unverändert. Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wird es im Antragsverfahren 2020 für die Besondere Ausgleichsregelung ermöglicht, die Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat zur Energieeffizienz bis 30. November 2020 nachzureichen.

Die Realisierungsfristen und die Fälligkeit von Vertragsstrafen wurden für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, um sechs Monate verlängert. Darüber hinaus wurde eine weitere Frist im Energiewirtschaftsgesetz verlängert. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erhält die Kompetenz, Verordnungen zur Feststellung der Eignung von Flächen für die Windenergienutzung auf See zu erlassen.

 

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TOP 23 StGB – Verunglimpfung der EU

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole (19/14378) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (19/19201) angenommen.CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, AfD, FDP und Linksfraktion votierten dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Zuvor hatte das Parlament in zweiter Lesung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/19206) abgelehnt.

Strafe bei Verunglimpfung der Flagge und Hymne

Mit dem Gesetzentwurf wird im Strafgesetzbuch ein Paragraf 90c eingeführt, der die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der abstrakte Strafrahmen der neuen Vorschrift orientiert sich an Paragraf 90a und sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Versuch einer solchen Verunglimpfung wird ebenso strafbar. Ebenso wird bestraft, wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staates zerstört oder beschädigt und dadurch verunglimpft. Den genannten Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Zur Begründung heißt es, nach geltender Rechtslage seien die Symbole der Europäischen Union wie die Flagge und die Hymne nicht ausreichend über das materielle Strafrecht geschützt. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Bundesrat will den Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel an die Hand geben, um entschieden gegen solche Handlungen vorgehen zu können, die das Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union zum Ziel haben.

Abgelehnter Änderungsantrag der AfD

Die AfD betrachtete die geplante Strafnorm als „exzessiven Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit“. Für eine Strafvorschrift zum Schutz von EU-Symbolen gebe es „weder ein gesellschaftliches Bedürfnis noch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung“. Die AfD sah darin den „unzulässigen Versuch, durch Strafandrohung eine bestimmte politische Weltanschauung im allgemeinen Bewusstsein zu verankern“.

Die Fraktion wollte die Strafvorschrift daher auf die Verunglimpfung der Flaggen ausländischer Staaten beschränken (19/19206).(mwo/sas/vom/14.05.2020)

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TOP 24 Planungssicherheitsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ (19/18965) in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (19/19214) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und FDP, dagegen votierten die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (19/19219) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/19220).

Planung und Genehmigung in Pandemie-Zeiten

Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Dazu werden laut Vorlage „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren“ zur Verfügung gestellt, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.

Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese den Angaben zufolge über das Internet zugänglich gemacht werden. „Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz kann durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gibt es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Beschluss des Innenausschusses

Der federführende Innenausschuss hatte die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, welche mit dem Planungssicherstellungsgesetz befristet zur Verfügung gestellten Instrumente sich in der praktischen Anwendung so bewähren, dass sie auch außerhalb der zu bewältigenden Ausnahmesituation sinnvoll eingesetzt werden können.

Geprüft werden sollte zudem, wo die Erleichterungen des Informationszugangs noch in geeigneter Weise ergänzt werden können, um die barrierefreie Teilhabe weiter zu verbessern.

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15. Mai 2020 (162. Sitzung)

TOP 25 Weltweite humanitäre Lage während der Coronakrise

Im Rahmen einer Vereinbarten Debatte haben sich die Abgeordneten am Freitag, 15 Mai 2020, mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf die weltweite humanitäre Lage beschäftigt. Im Zentrum der Debatte standen der Missbrauch der Krise durch autokratische Regierungen zur Einschränkungen von Menschenrechten und die Notwendigkeit zur humanitären und entwicklungspolitischen Hilfe. (ste/15.05.2020)

 

https://www.youtube.com/watch?v=xAGL_UrmSrY

 

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TOP 26 Novelle der Straßen­ver­kehrs­ordnung beraten

Der Bundestag hat sich am Freitag, 15. Mai 2020, erstmalig mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Autofahrer unterstützen – Neuen Bußgeldkatalog sofort außer Kraft setzen – Rückkehr zu alter Bußgeldkatalog-Verordnung“ (19/19157) befasst. Ebenso beraten wurde ein Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Die Straßenverkehrsordnung reformieren – Verhältnismäßigkeit statt sofortige Fahrverbote“ (19/19128). Im Anschluss an die Debatte wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD will die am 28. April 2020 in Kraft getretenen Änderungen im Bußgeldkatalog außer Kraft setzen mit Ausnahme der Teile, die sich auf das innerörtliche Rechtsabbiegen von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen an Stellen beziehen, an denen mit Rad- und Fußgängerverkehr gerechnet werden muss (19/19157). Von der Außerkraftsetzung will sie auch das neue Bußgeld für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse ausnehmen.

Die Fraktion fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, den vorherigen Bußgeldkatalog mit Ausnahme dieser beiden Änderungen wieder in Kraft zu setzen.

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TOP 27 Grundrentengesetz

Die Bundesregierung will die Renten langjährig Versicherter mit unterdurchschnittlichem Einkommen aufstocken. Der Bundestag berät am Freitag, 15. Mai 2020, in erster Lesung über den zu diesem Zweck eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz, 19/18473). Für die Debatte ist eine Stunde eingeplant, bevor der Entwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Kernstück des Grundrentengesetzes ist die Einführung einer Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist: Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen, das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren. Dabei soll der Grundrentenzuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Dadurch werde sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt. Dieselbe Anerkennung sollten Zeiten der Kindererziehung und Pflege erfahren, begründet die Regierung ihre Initiative. Sie zeigt sich überzeugt, dass insgesamt rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren werden, davon rund 70 Prozent Frauen. „Allerdings sollen diejenigen Personen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten, wie dies insbesondere bei ‚Minijobbern‘ der Fall ist. Um die Zielgenauigkeit der Grundrente zu erhöhen, soll daher ein Anspruch auf die Grundrente nur dann bestehen, wenn ein Entgelt von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts versichert worden ist“, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Einkommensprüfung zur Feststellung des Bedarfs

Der Zugang zur Grundrente soll über die Feststellung des Grundrentenbedarfes mittels einer Einkommensprüfung stattfinden. Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, soll die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert werden. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden zudem einen Betrag von 1.600 Euro monatlich, soll zusätzlich das über dieser Grenze liegende Einkommen zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.

Für Eheleute oder Lebenspartner erfolgt die Anrechnung von Einkommen zu 100 Prozent ab Überschreiten eines Betrages von monatlich 2.300 Euro. Einkünfte von Ehegatten oder Lebenspartnern sollen unabhängig davon berücksichtigt werden, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden. Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden. Die Übermittlung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.

Die Kosten der Grundrente von rund 1,3 Milliarden Euro im Einführungsjahr 2021 sollen vollständig durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung finanziert werden. Der Bundeszuschuss soll ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht werden. Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor. (che/sas/15.05.2020)

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TOP 28 Arbeitszeit in der Pflege

Der Bundestag beschäftigt sich am Freitag, 15. Mai 2020, in einer einstündigen Debatte mit zwei Anträgen, die die Fraktion Die Linke zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Bezahlung in der Pflege vorgelegt hat. Der erste Antrag trägt den Titel „Arbeitszeitverkürzung in der Pflege – Sechs-Stunden-Schichten retten Leben“ (19/19141). Mit ihrem zweiten Antrag setzt sich die Fraktion für eine „Corona-Prämie für Gesundheits- und Pflegebeschäftigte ein“ (19/19139). Ob die Anträge anschließend federführend im Gesundheitsausschuss oder im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden, ist noch nicht entschieden.

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TOP 29 Steuerhilfegesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 15. Mai 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz, 19/19150) beraten und im Anschluss zusammen mit Anträgen der Grünen und der AfD zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lautet „Verbesserte Verlustrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie gesetzlich und rechtssicher ermöglichen“ (19/19134), der Antrag der AfD-Fraktion „Negativfolgen der Corona-Maßnahmen auf das Gastronomiegewerbe eindämmen – Einen fairen und einheitlichen Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel im Gastronomiegewerbe einführen“ (19/19164).

„Gastronomie von der Pandemie besonders betroffen“

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftswegen seien gastronomische Betriebe aufgrund der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und langanhaltend von der Covid-19-Pandemie betroffen, heißt es in dem Entwurf weiter. Allerdings dürfte sich die Situation auch in diesem Bereich bis Mitte des Jahres 2021 wieder normalisieren, sodass eine Befristung der Maßnahme angezeigt sei.

Durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes werden eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur erwartetet. Die Steuermindereinnahmen werden für das Jahr 2020 auf 235 Millionen Euro und für das Jahr 2021 auf rund 2,5 Milliarden Euro beziffert.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/19164) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Umsatzsteuer in Deutschland für Speisen in der Gastronomie fair und für alle einheitlich – über den bisher vorgesehenen Zeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 hinaus – auf einen Steuersatz von sieben Prozent gesenkt wird, um die Negativfolgen der Corona-Maßnahmen für die deutsche Gastronomie einzudämmen.

Nach fünf Jahren solle evaluiert werden, wie sich diese Maßnahme auch auf die Bürokratiekosten der Unternehmen sowie die Kosten der Verwaltung (besonders durch weniger Umsatzsteuer-Prüfungen in diesem Bereich) auswirkt. Die Evaluierungsergebnisse sollen veröffentlicht werden. (hle/sas/15.05.2020)

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ZP 11 Corona-Hilfen für die Reisewirtschaft

Erstmals hat der Bundestag am Freitag, 15. Mai 2020, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel  „Coronahilfen für die Reisewirtschaft“ (19/19151) erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Tourismus überwiesen.

Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der vorsieht, „die Tourismuswirtschaft in der Krise wirksam zu unterstützen“ (19/18959).

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TOP 31 Gesetz über die jüdische Militärseelsorge

In der Bundeswehr soll eine jüdische Militärseelsorge eingerichtet werden. Der Bundestag hat am Freitag, 15. Mai 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18074 neu) beraten, mit dem ein entsprechender Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden umgesetzt werden soll. Die Vorlage soll nun im federführenden Verteidigungsausschuss weiterberaten werden.

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TOP 31 Globale Wasser- und Sanitätsversorgung

Der Bundestag hat am Freitag, 15. Mai 2020, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Wasser- und Sanitärversorgung für alle nachhaltig gewährleisten“ (19/19152) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen das Votum der AfD bei Enthaltung der übrigen Fraktionen angenommen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP gegen das Votum der Linken und der Grünen lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Das Menschenrecht auf Wasser konsequent umsetzen – Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung als wichtige Säule in der Entwicklungszusammenarbeit ausbauen“ (19/19147) ab.

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TOP 32 Versorgungsausgleich

Der Bundestag hat am Freitag, 15. Mai 2020, in erster Lesung über einen Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes (19/13552) debattiert. Erstmals auf der Tagesordnung stand auch ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Zeitpunkt des Versorgungsausgleiches anpassen“ (19/17793). Beide Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte das Parlament einen dritten Antrag der Grünen zur „Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren“ (19/8568) ab. AfD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, Teile der FDP enthielten sich. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/17786).

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ZP 17 Aktuelle Stunde – Whistleblower-Studie aus dem BMI zur Corona-Krise

Während einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Whistleblower-Studie aus dem Bundesinnenministerium bewertet Regierungshandeln während der Corona-Krise als Fehlalarm – Fakten aufklären und ernst nehmen“ am Freitag, 15.Mai 2020, hat Armin-Paulus Hampel (AfD) den stellvertretenden Referatsleiter im Bundesinnenministerium (BMI), Stephan Kohn, als anständigen Beamten bezeichnet, der sich als Staatsdiener und nicht als Parteiendiener sehe.

AfD: Regierung hat Fake-News produziert

Kohn habe nichts anderes als seine Pflicht getan, als er seinen 80-seitigen Bericht erstellt habe, den er seinen Vorgesetzten und seinem zuständigen Minister zugesandt habe und in dem er unter Bezugnahme auf Expertise zu einem erschreckenden Resultat gekommen sei, befand Hampel. Dieses laute: Das, was die Bundesregierung seit Wochen dem deutschen Volke „vorerzählt und vorlügt“, sei ein Fehlalarm gewesen.

Die Bundesregierung habe Fake-News produziert. „Was kann es für eine Bundesregierung Schlimmeres geben, als von einem Mitarbeiter aus dem eigenen Hause solch einen Vorwurf zu erhalten?“, fragte er und kritisierte die Beurlaubung des Beamten.

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