153. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 21. Februar 2024, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

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21. Februar 2024 (153. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Regierungsbefragung

Als nicht zufriedenstellend hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands bezeichnet. Die wirtschaftliche Dynamik sei zu gering, sagte Lindner am Mittwoch, 21. Februar 2024, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Seit 2014 sei Deutschland in allen internationalen Standortvergleichen zurückgefallen, einfache Erklärungen dafür seien nicht zutreffend.

Wirtschaftswende zu größerer Wachstumsdynamik

Eine Wachstumsbremse sei der Mangel an Arbeitskräften, sagte der Minister, und die Bürokratiebelastung sei seit 2012 auf einem Allzeithoch. Auf der anderen Seite sei der Rückgang der Inflation erfreulich, die Geldentwertung beherrschbar geworden. Es werde jetzt „auf Rekordniveau“ in Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Infrastruktur und Digitalisierung investiert. Optimiert werden müssten die Rahmenbedingungen für private Investitionen, etwa indem die steuerlichen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähiger werden.

Lindner rief die Unionsfraktion auf, dazu beizutragen, dass das im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befindliche Wachstumschancengesetz Investitionsanreize und einen Schub auslösen kann, um zu einer Wirtschaftswende, einer größeren Wachstumsdynamik zu kommen.

Stark-Watzinger setzt auf das Starchancen-Programm

Neben dem Finanzminister stellte sich auch die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger (FDP) den Fragen der Abgeordneten. Bildung sei Teilhabe, und Teilhabe stärke die Demokratie, betonte sie und verwies auf die Einigung zwischen Bund und Ländern zum sogenannten Startchancen-Programm, das zum Schuljahr 2024/25 startet und 20 Milliarden Euro in zehn Jahren für 4.000 Schulen in Deutschland bereitstellt. Es sei das „größte und langfristigste Programm, das wir je hatten“, sagte die Ministerin. Das Programm fokussiere auf die Grundschulen, auf die Stärkung von Lesen, Schreiben und Rechnen.

Darüber hinaus hat nach den Worten der Ministerin das Wettrennen um Technologien längst begonnen. Die Bundesregierung setze den Akzent auf Zukunftstechnologie. Zwei Drittel der Investitionen in Forschung und Entwicklung kämen aus dem privaten Sektor. Deutschland und Europa sollten ihr Potenzial nutzen, so die Ministerin.

Europäische Fiskalregeln und Solidaritätszuschlag

Kay Gottschalk (AfD) wollte wissen, wann der Solidaritätszuschlag abgeschafft wird. Lindner verwies auf die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Senkung des Tarifs der Lohn- und Einkommensteuer, auf die Reduzierung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe, auf das Wachstumschancengesetz und auf die Anpassung des steuerfreien Grundbetrags. Steuerquote und Schuldenquote würden in Deutschland sinken, die Investitionsquote steigen.

Unternehmensteuerreform und Aktienmarkt

Multiprofessionelle Teams und Digitalisierung

Nicole Höchst (AfD) meinte, viel zu wenige Schulen würden erfasst, zumal immer mehr neue Schüler dazukämen. Für das Programm stünden keine Fachkräfte zur Verfügung. Die Ministerin verweis auf die dritte Säule des Programms, den Einsatz von „multiprofessionellen Teams“ als Unterstützung für eine nachhaltige Bildung. Die Herausforderungen im Bildungssystem seien groß, betonte Stark-Watzinger.

Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich nach der Digitalisierung in Schulen und Bildungseinrichtungen, da Digitalpakt I und Digitalpakt Plus ausliefen. Die Ministerin sagte, der Digitalpakt I laufe noch bis zur Jahresmitte und Mittel daraus könnten noch über 2025 hinweg abgerufen werden. (vom/21.02.2024)

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 21.Februar 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts haben Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/10337) beantwortet, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Im Laufe des Sitzungstages vor Beginn der Fragestunde nachgereicht wurden zwei Einzelfragen (20/10378) den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr betreffend zum Thema Neu- und Ausbau der Rheintalbahn.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

33 der insgesamt 74 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Fraktionslose Abgeordnete der Gruppe Die Linke waren mit 21 Fragen vertreten, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit 14 Fragen. Vier Fragen kamen von fraktionslosen Abgeordneten der Gruppe BSW, zwei Fragen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 18, richteten sich an das Bundesministerium der Justiz, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie vom Auswärtigen Amt mit jeweils neun Fragen. Das Bundesministerium für Gesundheit sollte acht Fragen beantworten, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sechs Fragen. Mit jeweils fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auseinandersetzen. Drei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundeskanzleramt sollten zu je zwei Fragen Stellung beziehen. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundesministerium der Finanzen.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Martin Hess erkundigte sich beim Bundesinnenministerium, bis wann das Konzept zur Einführung mobiler Kontrollstellensätze zur bestmöglichen Unterstützung der Bundespolizei bei Grenzkontrollen, auch unter Fürsorgegesichtspunkten, umgesetzt sein wird, und bis wann eine Beschaffung in welcher Stückzahl erfolgen soll.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/21.02.2024)

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ZP 1 Fragestunde

Über die Konsequenzen aus dem Tod des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny und über die Lage in Russland unter Präsident Wladimir Putin hat der Bundestag am Mittwoch, 21. Februar 2024, debattiert. Die Redner und Rednerinnen waren sich nahezu einig, dass der russische Präsident Wladimir Putin für den Tod Nawalnys verantwortlich ist. In der auf Verlangen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Repressionen, Verfolgung, Willkürjustiz  Folgen aus dem Tod des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny“ anberaumten Aktuellen Stunde zeigten sich die Abgeordneten schockiert über den Tod des Oppositionspolitikers.

Am vorvergangenen Freitag war bekannt geworden, dass der 47-jährige Nawalny im Straflager „Polarwolf“ in Sibirien gestorben ist. Unter härtesten Bedingungen saß der seit 2021 Inhaftierte ab 2022 eine 19-jährige Strafe im Lager ab. Dort soll er fast 300 Tage in einer Spezialbaracke verbracht haben. Diese enge Zelle mit winzigem Fenster ist im Sommer unerträglich heiß und im Winter sehr kalt. Boden und Wände sind immer nass. Häftlinge können tagsüber nur auf einem Hocker sitzen, da ab 5 Uhr morgens das Bett hochgeklappt wird. Mit Hunger und dem Zwang, heißes Wasser sehr schnell auszutrinken, werden die Gefangenen physisch und psychisch gedemütigt. Die russische Menschenrechtsorganisation Memorial beschreibt Nawalnys Haftbedingungen als „schlimmste stalinistische Methoden“…

AfD: Russland wurde seines wichtigsten Oppositionellen beraut

Jürgen Braun (AfD) bemerkte, dass Russland „seines wichtigsten Oppositionellen beraubt wurde“. Millionen „gebildeter Russen“ hätten ihn als Hoffnungsträger angesehen, um Russland zum „Teil des europäischen Hauses“ werden zu lassen, eine Hoffnung, die bereits Michail Gorbatschow, letzter Generalsekretär der Sowjetunion, gehabt habe. Doch Nawalny sei politischer Konkurrent Putins gewesen, was in Russland nicht zugelassen sei…

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ANTRAG AfD TOP 5 Dänisches Modell für Stadt- und Wohnungsbaupolitik

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Vom dänischen Umgang mit Parallelgesellschaften lernen – Strategische Wende in der Stadt- und Wohnungsbaupolitik einleiten“ (20/10372) vorgelegt, den der Bundestag am Mittwoch, 21. Februar 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Übernahme der Stadt- und Wohnbaupolitik Dänemarks mit der Zwangsumsiedlung von Menschen, die von Transferleistungen leben, Einwanderer sind und/oder Migrationshintergrund haben sowie mit dem Abriss dieser Wohnviertel. In einem Antrag (20/10372) verlangen die Abgeordneten, „Parallelgesellschaften und Gegengesellschaften aufzulösen und die Remigration illegaler Einwanderer umzusetzen“.

Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, ein „interdisziplinär angelegtes Forschungsprojekt zu initiieren“, das die Möglichkeit einer Adaption der dänischen Migrantengesetzgebung zu Parallelgesellschaften mit Fokus auf Stadt- und Wohnungsbaupolitik untersuchen soll. Auf EU-Ebene soll darauf hingewirkt werden, „Deutschland nach dänischem Muster unionsrechtsbezogene Vorbehaltsvereinbarungen im Bereich des Innern und der Justiz einzuräumen“. (nki/21.02.2024)

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TOP 3 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR ASPIDES

Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Februar 2024, über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation „Eunavfor Aspides“ im Roten Meer beraten. Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (20/10347) überwiesen die Abgeordneten nach der Debatte im Plenum zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss.

Antrag der Bundesregierung

Die Bundeswehr soll sich mit bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten an der Operation im Roten Meer beteiligen. Begründet wird der Einsatz mit Angriffen der Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen auf die internationale Schifffahrt seit Mitte November 2023, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, die sich gegen den internationalen Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten würden.

Das durch die Angriffe betroffene Gebiet sei ein maritimer Raum von besonderer geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt, argumentiert die Bundesregierung. „Über diese mit am stärksten befahrene Seeverbindungslinie der Welt transportieren Schiffe Güter zwischen Asien und Europa, darunter einen Großteil aller Energielieferungen für Europa. Etwa 65 Schiffe pro Tag, circa zwölf Prozent des weltweiten Warenverkehrs, verkehren auf dieser Route.“ Der wirtschaftliche Schaden durch die Angriffe der Huthi-Miliz sei erheblich – auch für Deutschland.

Die Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt erfordere einen militärischen Einsatz im gemeinsamen Vorgehen mit Partnern und Verbündeten. Nach der Operation Prosperity Guardian der Vereinigten Staaten zum Schutz ziviler Handelsschiffe habe die Europäische Union Enafor Aspides zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beschlossen „und damit die schnelle sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit“ unterstrichen, so die Bundesregierung.

Meerenge von Bab al-Mandab und Straße von Hormus

Das Einsatzgebiet umfasst den Angaben zufolge die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge grundsätzlich nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat.

Zu den Aufgaben der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten soll der Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See und die Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet gehören, außerdem die Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung sowie Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern.

Als völkerrechtliche Grundlagen führt die Bundesregierung unter anderem eine Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen an, des Weiteren das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das Selbstverteidigungsrecht zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen. Das Mandat ist befristet bis Ende Februar 2025. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf voraussichtlich rund 55,9 Millionen Euro. (ahe/21.02.2024)

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TOP 4 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

ine „Wirtschaftswende“ und ein „Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft“ fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/10371), der am Mittwoch, 21. Februar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung liegt beim Wirtschaftsausschuss.

Antrag der Union

Die Abgeordneten wollen unter anderem, dass die Bundesregierung eine Begrenzung der Sozialabgaben bei 40 Prozent des Bruttoarbeitslohns wieder einführt, Überstunden für Vollzeitbeschäftigte steuerlich begünstigt und für Bürgergeldbezieher strengere Sanktionen einführt, wenn diese die Arbeitsaufnahme verweigern.

Des Weiteren fordert die Fraktion, die Stromsteuer dauerhaft und für alle auf das europäische Minimum von 0,05 Cent/kWh zu senken, die Netzentgelte zu halbieren sowie die geplanten Steuererhöhungen für Landwirte vollständig zurückzunehmen. Weitere Forderungen sind, sich im Europäischen Rat für den Stopp des Vorhabens einer „Europäischen Lieferkettenrichtlinie“ einzusetzen sowie ein Belastungsmoratorium, das bis Ende 2025 keine zusätzliche Bürokratie für Wirtschaft und Bürger vorsieht. (emu/21.02.2024)

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TOP 31 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Novellierung des Postrechts. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Postrechts“ (20/10283, Postrechtsmodernisierungsgesetz –PostModG) stand am Mittwoch, 21. Februar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Wirtschaftsausschuss die Federführung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes ist es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, den Postrechtsrahmen zu modernisieren, damit er für die heutigen Herausforderungen, vor denen die Postmärkte stünden, „die richtigen Instrumente zur Verfügung stellt“. Zu den wesentlichen Neuerungen, die diese Modernisierung erforderlich machten, gehörten der Wandel der Bedeutung des Briefs und die damit einhergehenden veränderten Anforderungen an den postalischen Universaldienst und dessen Finanzierung, die Auswirkungen zunehmender Paketmengen und eines intensiven Wettbewerbs auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, der Einfluss zunehmender Lieferverkehre auf Natur und Umwelt sowie die Einflüsse der fortschreitenden Digitalisierung auf alle Bereiche des Postsektors.

Aufgrund dieser umfassenden Veränderungen seien grundlegende Überarbeitungen aller Bereiche postrechtlicher Vorgaben auf formalgesetzlicher und verordnungsrechtlicher Ebene erforderlich, macht die Regierung deutlich. Zudem bedürfe es der Ergänzung des Normbestandes in solchen Bereichen, in denen die beschriebenen Veränderungen bisher nicht oder nicht anforderungsgemäß durch postrechtliche Regelungen aufgegriffen werden. Hierbei stehe insbesondere die sozial-ökologische Ausrichtung des Postsektors im Vordergrund.

Befugnisse der Bundesnetzagentur überarbeiten

Grundlegender Überarbeitung und Ergänzung bedürften die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für den Postsektor, heißt es weiter. Umfangreiche Verweise auf andere, inzwischen mehrfach geänderte Gesetze, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, hätten zu rechtlichen Unklarheiten geführt.

Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen. Insbesondere im Hinblick auf die beiden zuletzt genannten Aspekte würden erstmals konkrete sektorspezifische Vorgaben für sozial-ökologische Standards in einem modernen Postsektor gesetzt.

Änderungsvorschläge des Bundesrats

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zahlreiche Änderungsvorschläge, die vor allem die Arbeitsbedingungen in der Branche betreffen. So fordert er unter anderem „ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile“. Er begründet dies damit, dass der Rückgriff auf Subunternehmen überwiegend dazu diene, Kosten niedrig zu halten und arbeitsrechtliche Vorgaben zu umgehen.

Außerdem spricht sich die Länderkammer für eine Regel aus, der zufolge die Zustellungen von Zeitungen und Zeitschriften am Erscheinungstag der Medienprodukte erfolgen soll. Zu prüfen sei des Weiteren, wie sichergestellt werden kann, dass „auch nicht täglich erscheinende Zeitungen und Zeitschriften weiterhin allen Teilen der Bevölkerung barrierefrei und unabhängig von ihrem Wohnort in einer dem Informationsbedürfnis der Leser angemessenen Aktualität zur Verfügung stehen“.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Allgemein warnt der Bundesrat, dass einige Regeln in dem Gesetzentwurf die flächendeckende Versorgung aller Regionen gefährden könne. Er befürchte eine „Ungleichbehandlung und Benachteiligung ländlicher Räume“.

Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Gegenäußerung die geplanten Reformen des PostModG. Ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in der Zustellung auf der „letzten Meile“ ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich. „Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die im Entwurf des Postrechtsmodernisierungsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen hinreichend wirksam, um das verfolgte Ziel zu erreichen, sodass es weitergehender Maßnahmen nicht bedarf“, schreibt sie.

Einen Vorschlag erarbeiten will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden, um sicherzustellen, dass Tageszeitungen „regelmäßig am Erscheinungstag“ bei den Abonnenten sind. Für wöchentlich erscheinende Presseerzeugnisse sei Tagesaktualität hingegen „nicht in gleichem Maße relevant“. (hau/bal/21.02.2024)

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22. Februar 2024 (154. Sitzung auch hier )

ZP 2-4 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

Die Fraktionen des Bundestages haben sich am Donnerstag, 22. Februar 2024, einen Schlagabtausch aus Anlass der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts 2024 (20/10415) geliefert. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), hat in einer Regierungserklärung zur Unterrichtung durch die Bundesregierung erklärt, dass das Wirtschaftswachstum stagniert und der weltweit steigende Protektionismus die Probleme verschärft. Gegenstand der Aussprache war darüber hinaus das Jahresgutachten des Sachverständigenrates (20/9300). Beide Unterrichtungen wurden an den Ausschuss für Wirtschaft zur federführenden Beratung überwiesen.

Minister: Wir sind noch lange nicht über den Berg

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sagte bei seiner Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2024, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine, der an diesem Tag vor fast genau zwei Jahren begonnen hat, nicht nur unendlich viel Leid und Tod gebracht habe, sondern auch die Ursache vieler wirtschaftlicher Turbulenzen gewesen sei. Zwar habe an es in Deutschland geschafft, die Energieversorgung zu sichern, der Angriff auf die Ordnung in Deutschland habe abgewehrt werden können, doch: „Wir sind noch lange nicht über den Berg“, sagte Habeck. Für das laufende Jahr werde nun nur noch statt mit einem Wachstum von 1,3 Prozent mit einem Wachstum von 0,2 Prozent gerechnet; „das ist im Grunde Stagnation“.

Der Wirtschaftsminister warnte davor, dass der weltweit steigende Protektionismus die Probleme des Welthandels nur verschärfen werden. „In Deutschland muss dieses Einschleichen von Nationalismus verhindert werden.“ Stattdessen gelte es, die strukturellen Probleme im Land weiter anzugehen, wie den Abbau des Fach- und Arbeitskräftemangels, den Abbau der Bürokratie und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. „Das Geld für Investitionen muss schneller ausgegeben werden“, sagte Habeck im Plenum….

Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung

Die Wirtschaftsleistung hat in Deutschland im Jahr 2023 um 0,3 Prozent abgenommen. Das geht aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2024 hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (20/10415) vorliegt. Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,2 Prozent erwartet. Das ist weniger, als in der Herbstprojektion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz angenommen worden war. Damals ging die Bundesregierung von einem BIP-Wachstum um 1,3 Prozent in diesem Jahr aus.

Die deutsche Wirtschaft sei gegenüber anderen großen westlichen Volkswirtschaften aufgrund ihrer ehemals starken Abhängigkeit von russischen Energielieferungen, dem vergleichsweise hohen Industrieanteil an der Wertschöpfung sowie der ausgeprägten Außenhandelsorientierung stärker in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, heißt es im Jahreswirtschaftsbericht. Mit Ausblick auf das laufende Jahr sei ausgehend von den Entwicklungen des vergangenen Jahres von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage auszugehen. Die Inflation ist im Jahresverlauf deutlich zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 Prozent. Für das laufende Jahr wird mit einem Rückgang auf 2,8 Prozent gerechnet.

Mit 46 Millionen Erwerbstätigen habe die Zahl einen historischen Höchststand erreicht, der Arbeitsmarkt erweise sich damit als „bemerkenswert robust“, heißt es im Bericht. Nach den starken Verlusten in den Jahren 2022/2023 führten die derzeit hohen nominalen Lohnzuwächse in Kombination mit der nachlassenden Inflation zu einem Zuwachs an realer Kaufkraft. Als große Hemmnisse für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland nennt der Bericht unter anderem übermäßige Bürokratie, Fach- und Arbeitskräftemangel und zu wenige private und öffentliche Investitionen: „All das bremst die wirtschaftliche Dynamik.“ Diese Probleme seien zum Teil hausgemacht, heißt es in dem Bericht, und hätten sich über viele Jahre hinweg angestaut und verfestigt.

Gutachten des Sachverständigenrates

Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates (20/9300) weist auf die Folgen der demografischen Alterung hin, die das inländische Arbeitsvolumen sinken lasse. Gleichzeitig seien das Produktivitätswachstum und das Wachstum des Kapitalstocks, aber auch der Modernitätsgrad des Kapitalstocks, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten rückläufig. Deutschland drohe somit eine Alterung nicht nur seiner Bevölkerung, sondern auch seiner industriellen Basis. Um das Wachstumspotenzial zu stärken, gelte es, beiden Entwicklungen entgegenzuwirken, durch verbesserte Erwerbsanreize, Reformen der Zuwanderungspolitik, sowie Innovationsund Investitionstätigkeit, um die Wirtschaft zu modernisieren und das Produktivitätswachstum zu steigern.

Unterstützt werden sollte dies durch eine Stärkung und Integration der europäischen Kapitalmärkte. Der durch die demografische Alterung erhöhte Finanzierungsbedarf der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sollte mit einem Bündel an Reformoptionen reduziert werden. Im Gutachten diskutiert würden zudem verschiedene Reformoptionen für das Steuer-Transfer-System, die die Armutsgefährdung reduzieren und Erwerbsanreize stärken können, ohne die öffentlichen Haushalte zusätzlich zu belasten. Die deutsche Forschungsdateninfrastruktur sei zudem im internationalen Vergleich rückständig und sollte durch eine Anpassung der Statistikgesetzgebung und ein neues Forschungsdatengesetz verbessert werden. (emu/22.02.2024)

AfD: Grünes Wirtschaftswunder tritt nicht ein

Leif-Erik Holm (AfD) monierte, die Ampel habe ihr Versprechen eines „grünen Wirtschaftswunders“ nicht eingehalten. „Und jetzt? Jetzt geht nichts mehr“, befand Holm. Der Jahreswirtschaftsbericht stelle der Regierung einen klaren Befund aus: „Sie sind mit ihrer Transformation krachend gescheitert.“ Man erlebe derzeit einen schleichenden Niedergang des Landes, während es anderen Ländern in Europa deutlich besser gehe. „Stehen Sie zu den Fehlern Ihrer Politik“, forderte Holm von Habeck.

Die größte Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland sei die Ampel. Betriebe würden aus Deutschland abwandern oder müssten schließen. „Die haben keinen Bock mehr auf immer mehr Verbote, Regulierung und Bürokratie.“ Es brauche eine deutliche Entlastung der Unternehmen und Bürger und eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, forderte Holm. „Ihr Kardinalfehler war, mitten in einer Energiekrise die sicheren und sauberen Kernkraftwerke abzuschalten.“ Er forderte von Habeck: „Transformieren Sie sich bitte ganz schnell in die Opposition.“ Deutschland brauche Neuwahlen.

https://youtu.be/sPWxGxOzDEY

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TOP 7 Taurus Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik

Die CDU/CSU-Fraktion fordert „eine echte Zeitenwende in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik“. Der entsprechende Antrag (20/10379) wurde am Donnerstag, 22. Februar 2024, im Bundestag debattiert, danach folgte auf Antrag der Union die namentliche Abstimmung. Das Ergebnis fiel deutlich aus: 182 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 479 Abgeordnete stimmten dagegen, bei fünf Enthaltungen.

Die Union forderte in ihrem Antrag eine Verschärfung des „Sanktionsregimes gegen Russland“. Zudem sollten russische Vermögenswerte, vor allem staatliche Devisenreserven im Ausland, im Rahmen des rechtlich Möglichen der Ukraine zugutekommen. Die dritte Forderung lautet: „unverzügliche Lieferung“ von in Deutschland verfügbaren Waffensystemen, vor allem Marschflugkörper Taurus, an die Ukraine. Vor allem dieser Punkt ist hochumstritten. Während es vor allem in der SPD Warnungen vor einer Eskalation des Konflikts durch eine Taurus-Lieferung gibt, werben Vertreter von CDU/CSU und mehrere Politiker von Grünen und FDP schon lange für die Bereitstellung des Waffensystems.

Union: Teile der Regierung bremsen weiter

Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Friedrich Merz (CDU/CSU), warb noch einmal für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Der nun seit zwei Jahren andauernde Krieg in der Ukraine habe „Tod und Zerstörung nach Europa gebracht“. Verantwortlich sei einzig der russische Präsident Wladimir Putin, der sich „weder an Vereinbarungen noch an internationale Abkommen hält“. Merz erinnerte an das Budapester Memorandum von 1994. Damals hatte die Ukraine auf ihre Atomwaffen verzichtet, und im Gegenzug hatte Russland der Ukraine Sicherheitsgarantien gegeben. „Doch Russland hat die Ukraine trotzdem überfallen“, sagte Merz.

Zehn Jahre nach Annektion der Krim durch Russland und zwei Jahre nach dem Überfall auf die Ukraine „ist Russland unter Putin zur größten Gefahr für die Freiheit und den Frieden auf dem europäischen Kontinent nach dem zweiten Weltkrieg geworden“. Vor diesem Hintergrund sei die Bilanz der Ampelregierung und vor allem die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) „zu wenig“. Scholz habe am 27. Februar 2022 eine „Zeitenwende“ in der Außen- und Sicherheitspolitik angekündigt. Das sei richtig gewesen, doch nun gelte es, die „Analysen endlich umzusetzen“. Leider würden Teile der Regierung weiter bremsen, vor allem was die Waffenlieferungen an die Ukraine betreffe…

AfD für eine europäische Sicherheitsarchitektur 

Nach Meinung von Matthias Moosdorf (AfD) „können die Europäer nichts ohne die USA“. Der Krieg in der Ukraine zeige das in diesen Tagen deutlich, „dort spielen die USA die Hauptrolle“, sagte Moosdorf. Aus diesem Grund sei es derzeit unvorstellbar, an einem „gemeinsamen Haus Europa zu arbeiten“. Dabei sollten die EU-Staaten „selbstbestimmt handeln können“.

Moosdorf warb für „eine eigene europäische Sicherheitsarchitektur jenseits der USA“, langfristig solle der Kontinent „auf die Unterstützung der USA in Sicherheitsfragen verzichten können“. Das gelte auch für die atomare Verteidigung des Kontinents, derzeit seien bis auf Großbritannien und Frankreich alle Länder in Europa „in dieser Frage komplett auf die USA angewiesen“.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, die Ukraine durch unverzügliche Lieferung von erbetenen und in Deutschland verfügbaren Waffensystemen, darunter den Marschflugkörper Taurus, sowie Munitionssorten im Kampf gegen Russland zu unterstützen. Das geht aus einem entsprechenden Antrag (20/10379) hervor. Darin schreiben die Abgeordneten, Russland sei mit seiner militaristischen und revanchistischen Außenpolitik eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in ganz Europa und der Welt. Trotz dieser Bedrohungslage sei Deutschland von einem strategischen Paradigmenwechsel weit entfernt und die vom Bundeskanzler in seiner Rede vom 27. Februar 2022 ausgerufene „Zeitenwende“ über das Stadium der Ankündigung nicht hinausgekommen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, „Russland als existentielle Bedrohung anzuerkennen, der Bevölkerung transparent die daraus abgeleiteten Herausforderungen zu erläutern und dadurch ein Bedrohungsbewusstsein zu schaffen“. Zu den Forderungen zählen unter anderem die Vorlage einer neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates, mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste und weitere Vorkehrungen zur Sicherung von kritischer Infrastruktur und zur Aufrechterhaltung der Kommunikation staatlicher Stellen im Krisenfall. Außerdem solle der Verteidigungshaushalt stufenweise fortgeschrieben werden, damit Deutschland auch nach Ausschöpfung des Sondervermögens die Nato-2-Prozent-Zusage einhält. Die Finanzierung aller sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bereiche soll nur unter Einhaltung der Schuldenbremse erfolgen, die Prioritäten im Bundeshaushalt sollen insgesamt neu geordnet werden.

Die Abgeordneten plädieren des Weiteren dafür, Verteidigung als gesamtstaatliche Aufgabe zu betrachten und „die Gesellschaft insgesamt wehrhafter zu machen und die Bürgerinnen und Bürger zur notwendigen Übernahme von mehr Eigenverantwortung zu unterstützen, beispielsweise durch Schulungen und Handreichungen im Bereich der Eigenvorsorge und Selbsthilfe“. Eine weitere Forderung zielt auf einer Verschärfung des Sanktionsregimes gegen Russland. Die Bundesregierung soll sich unter anderem dafür stark machen, dass russische Vermögenswerte, vor allem russische staatliche Devisenreserven im Ausland, im Rahmen des rechtlich Möglichen der Ukraine zugutekommen. (nki/ahe/22.02.2024)

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ZP 2-4 Zehn Jahre russischer Krieg gegen die Ukraine

Der Deutsche Bundestag setzt sich für die Lieferung von „zusätzlich erforderlichen weit reichenden Waffensystemen und Munition“ für die Ukraine ein. Das geht aus einem Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hervor, den das Parlament am Donnerstag, 22. Februar 2024, angenommen hat. In namentlicher Abstimmung votierten 382 Abgeordneten für die Vorlage mit dem Titel „Zehn Jahre russischer Krieg gegen die Ukraine – Die Ukraine und Europa entschlossen verteidigen“ (20/10375). 284 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen.

„Größte Bedrohung für den Frieden in Europa“

Den russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 beschreiben die Abgeordneten darin als „bislang drastischsten Schritt einer seit Jahren immer aggressiveren Politik gegen das freie und demokratische Europa“. Der russische Präsident Wladimir Putin führe diesen Krieg für den eigenen Machterhalt und die imperialen Großmachtfantasien seines Regimes.

„Russland unter Putins Herrschaft ist heute die größte Bedrohung für den Frieden und die Sicherheit in Europa.“ Die Ukraine sei das derzeitige Ziel der russischen Aggression. Wenn die russische Führung nicht gestoppt werde, werde sie ermutigt, ihre imperiale Politik über die Ukraine hinaus fortzusetzen, argumentieren die Abgeordneten. Vor diesem Hintergrund müsse die Ukraine in ihrem Recht auf freie Bündniswahl unterstützt und das Bekenntnis zur vollständigen euroatlantischen Integration des Landes und seiner Zukunft in der Nato bekräftigt werden.

Minister: Demokratische Welt ist Putins Feindbild

AfD für „Realpolitik“ statt „wertegeleitete Außenpolitik“

Dr. Alexander Gauland (AfD) betonte, dass eine wertegeleitet Außenpolitik das kleinere Übel nicht kenne. Wenn wertegeleitete Außenpolitik dazu führe, dass Gespräche und Verhandlungen enden oder gar nicht erst aufgenommen werden, müsse sie durch Realpolitik ersetzt werden. „Realpolitik ist die Kunst des Möglichen, und das Mögliche ist ohne schmerzliche Kompromisse oft nicht zu haben.“

Putin führe einen Krieg, den man für ungerecht und falsch halten könne oder auch müsse. „Um ihn zu beenden, taugt es aber nicht, seine Kriterien zu übernehmen.“ Die westliche Sprachlosigkeit müsse überwunden werden.

Antrag der Koalition

In ihrem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, das von Russland angegriffene Land einerseits in die Lage zu versetzen, „völkerrechtskonforme, gezielte Angriffe auf strategisch relevante Ziele weit im rückwärtigen Bereich des russischen Aggressors zu ermöglichen und andererseits die Landstreitkräfte mit der Lieferung von gepanzerten Kampfsystemen und geschützten Fahrzeugen weiter zu stärken“.

Die Abgeordneten sprechen sich grundsätzlich dafür aus, „dem Versprechen der unverbrüchlichen Unterstützung des ukrainischen Selbstverteidigungsrechts entsprechend sich dem russischen Angriff auf die Ukraine und die Europäische Friedensordnung mit ganzer Kraft entgegenzustellen, damit die Ukraine ihre volle territoriale Integrität in ihren auch von Russland 1991 anerkannten Grenzen und Souveränität wiedererlangt“.

Die Bundesregierung solle dafür Militärhilfe im für die Verteidigung und Wiederherstellung der vollständigen territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine erforderlichen Maße bereitstellen. Dazu gehöre auch, sich im Sinne der „Durchhaltefähigkeit“ der Ukraine mit Nachdruck für die Lieferung von Ersatzteilen für die Instandsetzung bisher gelieferter Rüstungsgüter einzusetzen sowie für die Erhöhung der Kapazitäten für die Rüstungs- und Munitionsproduktion. Weitere Forderungen zielen auf eine Verschärfung und verbesserte Wirksamkeit europäischer und internationaler Sanktionen gegen Russland „mit dem Ziel, die russische Kriegsfähigkeit weiter zu schwächen und Ressourcen des russischen Staates für seine Kriegswirtschaft maximal zu beschneiden“.

AfD-Antrag abgelehnt

Keine Mehrheit fand nach der Debatte ein Antrag der AfD-Fraktion (20/10388), die sich gegen die Konfiskation beziehungsweise „rechtswidrige Verwendung russischen Staatsvermögens“ auf EU-Ebene gewandt hatte und dies mit dem „Erhalt eines international glaubwürdigen rechtsstaatlichen Finanzwirtschaftsstandorts in der EU“ begründet hatte. Für den Antrag stimmte nur die AfD, dagegen der Rest des Hauses.

Ein weiterer von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag zur Weiterentwicklung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa war von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt worden. (ahe/22.02.2024)

 

 

 

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ANTRAG AfD ZP 5,  6 Entlastung der deutschen Landwirtschaft

Vorschläge der AfD-Fraktion zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirte sind bei den anderen Fraktionen auf Ablehnung gestoßen. Der Bundestag überwies die Anträge mit den Titeln „Deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten – Höfesterben sofort beenden“ (20/10389) und „Stilllegungsflächen für Nahrungs- und Futtermittelproduktion fristlos freigeben“ (20/10390) nach erster Aussprache am Donnerstag, 22. Februar 2024, zur weiteren Beratung an den federführenden Landwirtschaftsausschuss.

AfD: Desaströse Agrarpolitik aus Brüssel

Für die AfD-Fraktion sprach Bernd Schattner von einer „desaströsen Agrarpolitik“ in Brüssel. Die Bauernproteste dagegen hätten zu ersten Erfolgen geführt, indem das Europäische Parlament die Vorgabe der vierprozentigen Flächenstilllegung für 2024 ausgesetzt habe, auch wenn die Bundesregierung versucht habe, dies zu verhindern. Ziel der AfD sei es, die Vier-Prozent-Regel nicht weiter zu befristen, sondern generell zu beenden. Nur so könne dauerhafte Planungssicherheit garantiert werden.

Aufgrund bürokratischer Anforderungen verbrächten die Landwirte inzwischen mehr Zeit im Büro als im Stall oder auf dem Feld, sagte Schattner. Felder würden durch Satellitenüberwachung kontrolliert, die Grünen würden die Produktion hochwertiger Nahrungs- und Futtermittel verbieten, so der Abgeordnete.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag (20/10389) fordert die AfD unter anderem, die Landwirte von Bürokratie zu entlasten und EU-Richtlinien nur noch „eins zu eins“ umzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Vergleich nicht noch weiter zu schwächen. Auch sollten keine internationalen Wirtschaftsabkommen wie das geplante Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Mercosur-Raum abgeschlossen werden, bis sichergestellt ist, dass sich daraus keine schädlichen Folgen für die deutsche Landwirtschaft ergeben.

Darüber hinaus sollten die europäischen Märkte nicht länger mit „billigen Agrarimporten aus der Ukraine geflutet werden“. Deutsche Standards in der Lebensmittelherstellung und Agrarrohstoffproduktion will die Fraktion schützen. Sie wendet sich unter anderem auch gegen die Einführung einer „Fleischsteuer“ auf heimische Produkte und tritt dafür ein, der heimischen Fischerei die versprochenen Finanzmittel aus dem Windenergiegesetz sofort auszuschütten.

Zweiter Antrag der AfD

Im zweiten Antrag (20/10390) wird gefordert, landwirtschaftliche Stilllegungsflächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion freizugeben. Hintergrund ist die von der EU-Kommission aufgeworfene Frage, ob in den Mitgliedstaaten die Pflichtbrache von vier Prozent der Ackerfläche von Landwirtschaftsbetrieben mit über zehn Hektar Ackerfläche eingehalten wird oder statt der Flächenstilllegung beispielsweise Leguminosen angebaut werden können.

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der Freigabe aus Brüssel zu folgen. Außerdem soll das Vorhaben gestrichen werden, von 2024 bis 2027 vier bis sieben Prozent der Flächen stillzulegen und die Flächen stattdessen zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln zu nutzen. Darüber hinaus soll den Landwirten wieder erlaubt werden, „organische Düngemittel“ zu verwenden. Für den Anbau von Nutzflächen sollen zudem ökologische Vorrangflächen genutzt werden dürfen. (vom/nki/22.02.2024)

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ANTRAG AfD ZP 12,13 Änderung des Bundeswegschinengesetz

Der Bund wird sich künftig an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/828820/865120/10416) gebilligt. Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Union und AfD stimmten gegen das zuvor im Verkehrsausschuss in Teilen noch geänderte Gesetz (20/10414).

Darüber hinaus nahm der Bundestag eine Entschließung an, in der der Bundesregierung Zielvorgaben zur vollständigen Digitalisierung und weitgehenden Elektrifizierung des Betriebs auf dem deutschen Schienennetz gemacht werden. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/10422) fand keine Mehrheit. Darin forderte die Union eine „grundlegende, strukturelle und organisatorische Neuaufstellung“ der Deutschen Bahn AG. Auch ein Antrag der AfD mit dem Titel „Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren“ (20/719720/10413) wurde abgelehnt. Dagegen votierten alle übrigen Fraktionen des Hauses.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren können. Auch in Verkehrsstationen soll der Bund Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.

Die bisherige Fassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes habe sich zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, hieß es in der Begründung der Gesetzesnovelle. Das zunehmende Alter und die hohe Auslastung der Einsenbahninfrastruktur mache sie störungsanfällig und unzuverlässig. Der Modernisierungsrückstau sei groß und seine Beseitigung dulde keinen Aufschub. Die Eisenbahninfrastruktur sei zu klein für die Aufnahme wesentlicher Anteile des Verkehrswachstums und das Erreichen der Klimaziele.

Änderungen im Verkehrsausschuss

Mit dem vom Verkehrsausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden im Gesetz insgesamt 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen.

Zudem wird klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hielt es in seiner Stellungnahme (20/8651) für erforderlich, im Zusammenhang mit der Einführung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn AG das Finanzierungssystem grundlegend neu zu ordnen, damit der Bund zukünftig seiner Gewährleistungspflicht beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes vollumfänglich nachkommen kann. Die Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene seien hier eine gute Grundlage. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, die Länder bei der anstehenden Strukturreform eng einzubeziehen. Sie wies zudem darauf hin, dass die Finanzierungsverantwortung für das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes nach Artikel 87e des Grundgesetzes ausschließlich durch den Bund zu gewährleisten sei.

Klarstellend wies die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass der Gesetzesentwurf den Dualismus der Finanzierung des Neubaus, des Ausbaus und der Ersatzinvestitionen einerseits und der Unterhaltung und Instandsetzung andererseits aufhebt. Der Bund könne sich nunmehr auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen.

Antrag der AfD

Die AfD plädierte in ihrem Antrag (20/7197) für eine Reform der Deutschen Bahn AG. Sie forderte die Bundesregierung auf, dem Bundestag grundlegende Möglichkeiten darzustellen, die Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG besser vom Konzern zu trennen. Diese Möglichkeiten müssten sich am Gemeinwohlinteresse vor allem unter den Aspekten der Transparenz, der Sicherstellung der Daseinsvorsorge, der Resilienz gegen Arbeitskämpfe und der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern orientieren.

Zudem sollte die Bundesregierung darlegen, wie dem Bund die Durchgriffsrechte eingeräumt werden könnten, sodass dieser seine Verantwortung für die Infrastruktur in einer dem Bereich der Bundesfernstraßen vergleichbaren Weise direkt wahrnehmen kann, und auf welche Art Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge innerhalb der Deutschen Bahn AG bestehen, ausgeräumt werden könnten. (eis/aw/ste/22.02.2024)

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TOP 13 Bundeswehreinsatz in der Republik Südsudan (UNMISS)

Die Unionsfraktion wirbt für die Neuaufstellung des Weimarer Dreiecks, also die enge Abstimmung zwischen Deutschland, Frankreich und Polen. Über einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU (20/10380) hat das Bundestagsplenum am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals beraten.

Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Partnerschaft mit den Visegrád-Staaten ausbauen – Abendländische Werte verteidigen, Europa neu denken, Wirtschaftskooperation vertiefen“ (20/8355) war dabei ebenfalls Gegenstand der Aussprache. Nach der Debatte wurden beide Vorlagen an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, zeitnah die in der Vergangenheit regelmäßig tagenden Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen wieder aufzunehmen, in wesentlichen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik grundsätzlich eine Abstimmung mit den Partnern Polen und Frankreich zu suchen und polnische Sicherheitsinteressen stärker wahrzunehmen.

Die wichtige polnische Rolle im Dialog Deutschlands mit den ostmittel- und osteuropäischen Staaten müsse stärker in den Mittelpunkt gestellt, und grundsätzlich wieder bessere Verbindungen zu den EU-Partnern im östlichen Europa gesucht werden. Insbesondere die deutsche Unterstützung für die Ukraine, die notwendigen Rüstungsanstrengungen und die deutsche Russlandpolitik sollten eng mit Polen abgestimmt werden. Die Abgeordneten der Union insistieren darauf, „in diesem Sinne endlich Taurus-Marschflugkörper sowie weitere, dringend benötigte Systeme und Munition an die Ukraine zu liefern“.

Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Stärkung des Amts des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit, eine bessere Zusammenarbeit in den Bereichen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik und auf den Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will die Partnerschaft mit den Visegrád-Staaten Polen, Ungarn, Tschechien und der Slowakei ausbauen. In einem ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, insbesondere Polen und Ungarn bei der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge zu unterstützen und sich in diesem Zusammenhang bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, „sofort alle Sanktionen gegen Polen und Ungarn im Zuge des sogenannten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu stoppen“.

Außerdem solle die Bundesregierung den „Visegrád-Staaten öffentlich Dank dafür zollen, dass sie im Interesse Deutschlands effektive Maßnahmen ergreifen, um Deutschland vor illegaler Masseneinwanderung zu schützen und sie bei der Errichtung, Ausbau und Unterhalt von Grenzschutzeinrichtungen zu unterstützen“. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Einrichtung jährlicher Regierungskonsultationen mit den vier Staaten – auch „um von ihren Erfolgen in der Familien- und Bildungs- und Wirtschaftspolitik zu lernen“, wie die Abgeordneten schreiben, – sowie auf ihre Einbindung als wirtschaftspolitische Partner in eine Strategie, „durch die einseitigen Abhängigkeiten von China und den USA minimiert werden sollen“. (ahe/hau/22.02.2024)

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TOP 12 Bundeswehreinsatz in der Republik Südsudan (UNMISS)

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Bundeswehr ihre Beteiligung an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (Unmiss) fortsetzen. Den entsprechenden Antrag (20/10160) hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals beraten. Nach 40-minütiger Debatte wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen. Der Auswärtige Ausschuss soll bei den weiteren Beratungen die Federführung übernehmen.

Antrag der Bundesregierung

Laut Bundesregierung sollen unverändert bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen sollen. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates.

Aufgabe der UN-Mission im Südsudan ist laut Antrag der Schutz von Zivilpersonen, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Das Mandat ist bis Ende März 2025 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 1,3 Millionen Euro. (ahe/hau/22.02.2024)

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TOP 15 Nationale Grenzkontrollen, Schutz d. EU-Außengrenzen

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion „nationale Grenzkontrollen verlängern, bis die EU-Außengrenzen wirksam geschützt sind“. Deutschland brauche „auf unabsehbare Zeit sichere Grenzen, mindestens solange der Schutz an der EU-Außengrenze nicht vollständig funktioniert und die illegale Sekundärbewegung von Asylmigranten innerhalb der EU nicht eingestellt ist“, schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/10381).

Der Bundestag hat die Vorlage am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals beraten und anschließend in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Antrag der Union

In ihrem Antrag fordern die CDU/CSU-Abgeordneten die Bundesregierung auf, gegenüber der EU-Kommission „für die höchstmögliche Dauer verlängerte Grenzkontrollen zu notifizieren: an den Grenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz über den 15. Juni hinaus, an der Grenze zu Österreich über den 11. Mai hinaus“.

Auch soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge für eine Klarstellung im europäischen Recht einsetzen, dass Personen, die bereits in anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben und entsprechend registriert worden sind, sowie solche Personen, die bereits eine Ablehnung ihres Asylantrags erhalten haben, bei eigenmächtiger Weiterreise innerhalb der EU an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden können, auch wenn sie einen erneuten Asylantrag stellen.

Wie die Fraktion darlegt, hat Deutschland seit dem 16. Oktober 2023 Grenzkontrollen nicht mehr nur nach Österreich, sondern auch nach Polen, Tschechien und zur Schweiz. Zwischen September und November 2023 sei die Zahl unerlaubten Einreisen um fast zwei Drittel von 21.375 auf 7.851 zurückgegangen, führen die Abgeordneten weiter aus. Die Bundespolizei habe „den Grenzschutz erfolgreich begonnen und sollte langfristige Planungssicherheit bei der Fortsetzung ihrer Arbeit haben“. (sto/22.02.2024)

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TOP 14 Bundeswehreinsatz SEA GUARDIAN im Mittelmeer

Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der „Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian beteiligen. Das fordert die Bundesregierung in einem Antrag, der am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals im Bundestag beraten wurde. Im Anschluss an Debatte wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen. Der Auswärtige Ausschuss soll bei den weiteren Beratungen die Federführung übernehmen.

Antrag der Bundesregierung

Um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten, sollen wie bisher bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. „Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag.

Das Einsatzgebiet umfasst den Angaben zufolge das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. „Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der Nato ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages.“ (ahe/hau/22.02.2024)

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TOP 17 Wiederaufbau im Ahrtal

Die Unionsfraktion will den „Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen“ und hat einen entsprechenden Antrag (20/10382) eingebracht. Nach einer Debatte im Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2024, wurde der Antrag in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag Änderungen am Regelwerk der Aufbauhilfe für das Ahrtal in Rheinland-Pfalz, das im Juli 2021 Schauplatz einer Flutkatastrophe war.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit dem Land Rheinland-Pfalz und gegebenenfalls anderen Bundesländern aufzuzeigen, was innerhalb des geltenden Rechtsrahmens noch getan werden kann, um den Wiederaufbau zu beschleunigen.

Zusammenlegung gleichartiger Anlagen

Das Regelwerk solle vor allem im Hinblick auf eine Reihe von Punkten überarbeitet werden, die Kommunen, Bürger, Vereine und Unternehmen „weiterhin vor unlösbare Probleme stellen“.

Dazu zählt etwa, die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen wie Sportplätze zu ermöglichen, wenn deren Kosten die Summe eines Wiederaufbaus der Einzelanlagen insgesamt nicht überschreiten. Auch sollten die Kosten für die Aufrüstung auf den aktuellen technischen Stand nicht nur bei Projekten übernommen werden, die einen Bauantrag erfordern, sondern auch bei „unabwendbar notwendig gewordenen Sanierungen“.

Errichtung von Nahwärmenetzen

Die Errichtung von Nahwärmenetzen will die Unionsfraktion aus den Wiederaufbau-Mitteln mindestens bis zu der Höhe fördern, die die Wiedererrichtung zerstörter Heizanlagen einzelner Gebäude gekostet hätte.

Zinskosten auf Liquiditätskredite für die Vorfinanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen sollten den Kommunen aus Mitteln des Wiederaufbauhilfefonds erstattet werden, wenn es noch keine Abschlagszahlungen gab oder diese nicht ausreichen.

Förderung energetischer Standards

Ebenso will die Fraktion, dass die Kommunen aus dem Fonds bereits dann Mittel abrufen können, wenn ein genehmigter kommunaler Maßnahmenplan zum Wiederaufbau mit Kostenschätzung vorliegt. Zudem sollten gesetzlich vorgesehene energetische Standards aus dem Fonds gefördert werden können.

Darüber hinaus muss nach Ansicht der Union klargestellt werden, dass die Verlegung von Gebäuden an einen hochwassersicheren Standort aus Mitteln des Fonds förderfähig ist. Zur Begründung heißt es, im Ahrtal sei die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Wiederaufbauprojekte immer noch sehr hoch. (hau/vom/22.02.2024)

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ZP11 Aktuelle Stunde – Einführung der Bezahlkarte

Auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion hat sich der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2024, mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende befasst. Hintergrund der Aktuellen Stunde ist eine Debatte innerhalb der Koalitionsfraktionen aber auch zwischen Landes- und Bundespolitikern, ob für diese Bezahlkarte eine bundesgesetzliche Regelung nötig ist.

SPD und FDP plädieren für eine solche Änderung auf Bundesebene, die Grünen verweisen auf die Aktivitäten der Bundesländer, die schon mit so einer Karte arbeiten. Die Unionsfraktion wiederum wirft den Grünen deshalb eine Blockade-Politik vor.

AfD: Bezahlkarte ist nur ein kleiner Schritt

Für René Springer (AfD) dagegen ist „unser ungeschützter Sozialstaat“ einer der Hauptgründe für die hohe Zahl an Asylsuchenden. „Wovor flieht denn jemand, der schon in Italien oder Griechenland Schutz gefunden hat?“, fragte er.

Die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen nannte er „längst überfällig“ und kritisierte, dass die Bezahlkarte nur ein kleiner Schritt in diese Richtung sei. „Wir brauchen ein striktes Sachleistungsprinzip: Brot, Bett und Seife für Asylbewerber“, fasste Springer seine Haltung zusammen….

Er stellte klar, dass seine Fraktion eine bundesgesetzliche Regelung unterstütze, wenn diese notwendig sei und forderte darüber hinaus eine Neuordnung der Migrationspolitik. „Wir brauchen eine Kultur für die Fleißigen“, sagte er. (che/22.04.24)

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ZP 14 StGB – Unzulässige Interessenwahrnehmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur „Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung“ (20/10376) beraten. Mit der Vorlage ist eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches vorgesehen. Im Anschluss an die Debatte im Plenum wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

In verbundener Beratung wurde auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung“ (20/2777) debattiert. Auch dieser wurden in den Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Ampel-Koalition will die Strafen für Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten verschärfen. Ein von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf (20/10376) sieht dazu vor, die „unzulässige Interessenvertretung“ unter Strafe zu stellen. Nach dem Entwurf soll ein Abgeordneter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn der Abgeordnete für sich oder einen Dritten einen „ungerechtfertigten Vermögensvorteil“ fordert oder annimmt beziehungsweise sich versprechen lässt, um Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten „während seines Mandates“ durch Handeln oder Unterlassen wahrzunehmen. Gemeint ist damit laut Begründung etwa die Einflussnahme auf Bundesministerien und Behörden. Umgesetzt werden soll die Regelung in einem neuen Paragraf 108f Strafgesetzbuch.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Koalition laut Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Abgeordnetenbestechung, die in Paragraf 108e Strafgesetzbuch geregelt ist. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Beschluss vom 5. Juli 2022 (StB 7-9) festgehalten, dass sich die Strafbarkeit der entgeltlichen Vertretung von Interessen „bei der Wahrnehmung des Mandats“ auf „das Wirken […] im Parlament, mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen […]“ beschränke. Tätigkeiten außerhalb davon seien selbst dann nicht davon erfasst, „wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt“, wie in der Begründung ausgeführt wird.

Aus Sicht der Koalition ist dieses Verhalten aber „strafwürdig“. Mandatsträger verfügten aufgrund ihrer Stellung häufig über „besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien, Behörden und sonstigen Stellen“. Damit bestehe ein Risiko der „Kommerzialisierung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten“ und einer „Verquickung von monetären Interessen und dem Mandat“, schreibt die Koalition. „Wenn Mandatsträger die ihnen im Interesse des Allgemeinwohls anvertraute Position durch Einflusshandel derart zum eigenen Vorteil ausnutzen, kann dies das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ihre Mandatsträger unterlaufen“, heißt es weiter.

Entwurf der AfD

Unter anderem in Reaktion auf die juristische Aufarbeitung der sogenannten „Maskenaffäre“ fordert die AfD-Fraktion eine Ausweitung der Strafrechtsnorm zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Paragraf 108e Strafgesetzbuch). Konkret soll nach einem Gesetzentwurf der Fraktion (20/2777) ein Mandatsträger auch dann bestraft werden können, wenn sich die Vorteilsnahme auf eine Handlung beziehungsweise Unterlassung „unter Ausnutzung seiner durch das Mandat erlangten Autorität oder Position“ bezieht. Bisher ist der Bezug zur „Wahrnehmung seines Mandats“ Voraussetzung für die Strafbarkeit. Zudem schlägt die Fraktion vor, die Qualifizierung der Handlung beziehungsweise Unterlassung „im Auftrag oder auf Weisung“ zu streichen.

Zur Begründung verweist die Fraktion unter anderem auf das Verfahren gegen einen ehemaligen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der vergangenen Wahlperiode. Das ehemalige CSU-Mitglied hatte für Vermittlungstätigkeiten im Rahmen der Bestellung von Schutzmasken Provision erhalten. Wie die Fraktion ausführt, habe das Oberlandesgericht in München dargelegt, dass dieses Handeln nicht unter das Tatbestandsmerkmal „bei der Wahrnehmung seines Mandats“ falle. Zudem verwies die Fraktion auf eine – zum Zeitpunkt des Entwurfs – noch ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Sache. Vergangene Woche bestätigte der Bundesgerichtshof die Auffassung des OLG zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals.

„Auch wenn die Gesetzesänderung für eine Aufarbeitung der ‚Maskenaffäre‘ zu spät kommt, ist das Problem einer eventuellen Straflosigkeit in zukünftigen Fällen nicht vom Tisch. An Volksvertreter dürfen zu Recht hohe Anforderungen an deren Integrität gestellt werden; denn schließlich dienen sie dem gesamten Volk und nicht ihrer Brieftasche“, führt die Fraktion weiter aus. (scr/ste/22.02.2024)

TOP 19 sachgundlose Befristung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, über die Forderung nach der vollständigen Abschaffung der sachgrundlosen Befristung debattiert. Grundlage war ein Antrag der Gruppe Die Linke (20/10243). Im Anschluss der ersten Beratung wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales soll dabei die Federführung übernehmen.

Antrag der Linken

In ihrem Antrag schreibt Die Linke: „Was einmal als Ausnahme gedacht war, etwa um Hemmschwellen gegenüber Neueinstellungen abzubauen, ist heute gängige Praxis. Von den sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen waren 2022 insgesamt 30 Prozent befristet; davon nur acht Prozent mit einem Sachgrund. Besonders verbreitet sind Befristungen ohne Sachgrund in der Privatwirtschaft – dort beträgt ihr Anteil an allen Befristungen 74,2 Prozent.“ Das Koalitionsvorhaben, nur beim Bund als Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung Schritt für Schritt zu reduzieren, greife damit viel zu kurz, argumentiert Die Linke. Außerdem würden Befristungen gute Arbeit verhindern, Unsicherheit fördern und dienten als legales Instrument zur Umgehung von Arbeitsrechten, kritisiert die Gruppe.

Sie fordert die Bundesregierung deshalb auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vorzulegen, der die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag sachgrundlos zu befristen, nicht mehr vorsieht. (che/22.02.2024)

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ZP 19 Strategie für die Internationale Digitalpolitik

Die Strategie der Bundesregierung für die internationale Digitalpolitik stand am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Die als Unterrichtung (20/10310) vorliegende Strategie wurde im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Digitales.

Standards der internationalen Digitalpolitik

Um Normen und Standards der internationalen Digitalpolitik aktiv mitzugestalten, definiere die Strategie klare Leitlinien und stelle die Grundlage zur Verstärkung des Engagements, heißt es in der Unterrichtung. Das Ziel sei eine globale digitale Ordnung, die „Demokratie und Freiheit, Wohlstand sowie Nachhaltigkeit und Resilienz“ fördere, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung.

Konkret ist die Strategie in drei Handlungsfelder aufgeteilt: Den Schutz von Demokratie und Freiheit im digitalen Raum, das Schaffen von Wohlstand in einer globalisierten digitalen Wirtschaft sowie den Einsatz für Nachhaltigkeit und Resilienz der digitalen Gesellschaften.

Neun Grundsätze stehen laut Bundesregierung dabei im Zentrum: So soll unter anderem auf Technologiepartnerschaften mit demokratischen und gleichgesinnten Partnern gesetzt werden, in internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen ebenso wie auf G7- und G20-Ebene will sich die Bundesregierung für „menschenzentrierte und innovationsfreundliche Regeln“ für den digitalen Raum einsetzen. Weiter sollen mit der Strategie Risiken in Technologie-Wertschöpfungsketten gemindert werden und die Digitalisierung genutzt werden, um globale Herausforderungen wie etwa das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele oder die Überwindung der digitalen Geschlechterkluft zu erreichen. (lbr/ste/22.02.2024)

 

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ANTRAG AfD TOP 21 WHO Pandemieabkommen

Das Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 22. Februar 2024. Den Abgeordneten lag hierzu ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformationen und Verschwörungstheorien“ (20/9737) vor. Zudem hatte die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Ablehnung des WHO-Pandemievertrags sowie der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“ (20/10391) eingebracht.

Beide Anträge wurden im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll jeweils der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen über ein Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konsequent für den Präventionsansatz, der umfassenden Vorbeugung von Pandemien, einzutreten. Die WHO müsse durch das Abkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit den nationalen Gesundheitspolitiken der Mitgliedsstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, auf eine enge Abstimmung zwischen dem Globalen Pandemieabkommen und den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu dringen und sich konsequent dafür einzusetzen, den sogenannten One-Health-Ansatz zu verankern, da nur die zusammenhängende Betrachtung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt einen nachhaltigen und ganzheitlichen Gesundheitsbegriff darstelle. Außerdem solle aktiv gegen die negativen Auswirkungen von gesundheitsbezogenen Fehlinformationen und Hassreden, besonders in sozialen Medien, vorgegangen und das Vertrauen in die öffentlichen Gesundheitssysteme und -behörden gefördert werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Ablehnung des geplanten Pandemievertrags und der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die beiden Initiativen der WHO zielten darauf ab, ihren Einfluss durch Kompetenz- und Mittelstärkung erheblich zu erweitern, heißt es in einem Antrag (20/10391) der Fraktion. Über beide Initiativen solle auf der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 abgestimmt werden.

Die Abgeordneten fordern außerdem, dem Bundestag bis zum 1. Juni 2025 in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern einen Untersuchungsbericht zur Rolle der WHO während der Corona-Krise vorzulegen. Ferner solle sich die Bundesregierung bei der Weltgesundheitsversammlung für die Entwicklung und Umsetzung eines Finanzierungsmodells für die WHO einsetzen, das Unabhängigkeit und Neutralität der WHO wiederherstelle und die Durchsetzung von Partikularinteressen sowie eine ausschließlich industrie-, staaten- oder stiftungszentrierte Politik unterbinde. (ahe/pk/hau/22.02.2024)

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TOP 21 GO-BT – Verhaltenskodex Lobbyregistergesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, seine Geschäftsordnung geändert. Konkret ging es dabei um die Anlage 2a (Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes).

Durch die Änderung soll die Möglichkeit entfallen, die Angabe der jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung, von Zuwendungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand und Schenkungen Dritter sowie der Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte juristischer Personen zu verweigern. Außerdem werden die Befugnisse der registerführenden Stelle wiedergegeben. Um ein gleichzeitiges Inkrafttreten mit dem Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes zu gewährleisten, sollen die Änderungen am 1. März 2024 in Kraft treten.

Die Abstimmung erfolgte auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung der Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/10290). Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD enthielt sich. Die CDU/CSU-Fraktion votierte gegen die Änderung.

Änderung des Lobbyregistergesetzes

Durch die Änderung der Anlage 2a zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll der Verhaltenskodex an die neue Rechtslage im Zuge der vorangegangen Änderung des Lobbyregistergesetzes (20/7346) vom Donnerstag, 19. Oktober 2023, angepasst werden.

Mit den im Oktober beschlossenen Änderungen, die am 1. März 2024 in Kraft treten sollen, waren der Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten im Lobbyregistergesetz „im Interesse einer transparenten Staatstätigkeit“ nachgeschärft worden. Infolge der der Änderung des Lobbyregistergesetzes wollten nun der Bundestag und die Bundesregierung jeweils den gleichen Kodex beschließen. (hau/ste/22.02.2024)

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TOP 23 Fußball-EM 2024

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt mehr Einsatz der Bundesregierung für die Fußball Europameisterschaft 2024. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals einen entsprechenden Antrag (20/10068) beraten. Nach der Debatte wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Sportausschuss die Federführung übernehmen.

Antrag der Unionsfraktion

In ihrem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in engem Kontakt mit den Organisatoren die offenen Punkte und Schwachstellen zu identifizieren, die bis zur Eröffnung des Turniers zwingend zu klären seien. Außerdem soll sie zeitnah eine Strategie entwickeln, um diese Defizite zu beheben und Überlegungen anzustellen, wie die von den Organisatoren eingeforderte „Vision“ für die EURO2024 gestaltet sein könnte.

Es gelte, gemeinsam mit den Ländern zu klären, welches Mobilitätskonzept für das Turnier erforderlich sei. Zudem müsse ein attraktives Tourismuskonzept geschaffen werden, damit die Besucher des Turniers Deutschland auch abseits der Spiele als ein sehenswertes Reiseland wahrnähmen. Schließlich müsse sichergestellt werden, dass die aus dem Bundeshaushalt als Zuschuss an die Stiftung Fußball & Kultur EURO 2024 GmbH bereitgestellten Mittel so eingesetzt werden, dass ein attraktives Kulturangebot bereitgestellt werde, durch das sich Deutschland ebenfalls „angemessen“ präsentiert. Nicht nur aus sportpolitischer Sicht sei es dringend erforderlich, „dass die Bundesregierung der EURO2024 auf allen Ebenen die gebotene Unterstützung zukommen lässt, damit Deutschland erneut ein ,Fußball-Sommermärchen‘ erleben kann“, heißt es in dem Antrag. (mis/hau/ste/22.02.2024)

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TOP 25 Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2024, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (20/10280, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll europäisches Recht national umgesetzt werden und unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkte Aufsichtsgesetz – KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert. Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023  / 1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugänge realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.

Infolge der Verordnung 2023/1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit – ähnlich wie bei Banküberweisungen – verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei Kryptowertetransfers zu erleichtern.“

Ablösung geltender Verordnungen

Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäische Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst. Die umsetzungsbedürftigen Teile der Neufassung dieser Verordnung würden nun mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das gelte auch für die Verordnung 2022 / 2554, die „einen einheitlichen Rahmen für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor“ schaffe. Wesentliche Inhalte dabei seien Vorgaben an die IT-Sicherheit bei beaufsichtigten Unternehmen, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Vorgaben für einen verbesserten Informationsaustausch und Vorgaben zur Durchführung simulierter Angriffe auf die IKT-Systeme, sogenannte Penetrationstests.

Aus Sicht der Bundesregierung kommt es mit dem Gesetz „zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Aufsichtsgesetz“. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist. So soll beispielsweise für Insolvenzgerichte die Pflicht entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören. (bal/22.02.2024)

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TOP 20 Beschlussempfehlungen Vermittlungsausschuss: Wachstumschancengesetz, Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, die gesetzlichen Grundlagen für die „sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation“ mit dem Bundesverfassungsgericht geschaffen.

Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht“ (20/9043) stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Die AfD stimmte gegen das zuvor im Rechtsausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (20/10408).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regelungen sollen im Wesentlichen „den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen“ folgen.

Auch die Führung elektronischer Akten soll mit dem Gesetz geregelt werden. Ferner soll „für bestimmte Forschungsvorhaben die Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen des Bundesverfassungsgerichts“ eröffnet werden. (scr/ste/hau/22.02.2024)

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TOP 22 Änderung des DWD-Gestezes

Der Bundestag hat den Weg für den Deutschen Wetterdienst (DWD) freigemacht, ein Naturgefahrenportal zu entwickeln und zu betreiben, in das die zuständigen Behörden ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren einpflegen. Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Abgeordneten am Donnerstag, 22. Februar 2024, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1003220/10282) in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (20/10428) gebilligt. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erbringt meteorologische und klimatologische Dienstleistungen und sorgt unter anderem für die meteorologische Sicherung der Luftfahrt und der Seefahrt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz wurde die gesetzliche Grundlage und die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Bund als Betreiber des Naturgefahrenportals und Herausgeber der darin abgebildeten Informationen geschaffen.

Die Länder hatten um Unterstützung bei der Herausgabe ihrer Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bezüglich Naturgefahren, insbesondere zu Hochwasser ersucht. Sie hatten im Bund-Länder-Beirat des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als zuständigem Gremium den DWD beauftragt, ein Naturgefahrenportal einzurichten und zu betreiben. Diese Beauftragung sei ein Ergebnis mehrerer Tagungen des Bund-Länder-Beirats des DWD sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD zur Analyse und Aufbereitung der Hochwasserereignisse im Juli 2021 gewesen, heißt es im Gesetz.

Allgemeinverständliche Frühwarnungen

Das Ziel ist die Herausgabe von allgemeinverständlichen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung. Dies soll bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen und barrierefreien Format erfolgen. Die Informationen sollen dem Gesetz zufolge „mit allen Inhalten, die zum Verständnis der Informationen und Warnungen erforderlich sind“, veröffentlicht werden. Dies soll im Zeitraum so früh wie möglich vor einem bevorstehenden Ereignis geschehen, „so lange noch keine akute Gefahrensituation der höchsten Warnstufe besteht und Vorsorgemaßnahmen möglich sind“.

Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bleiben unberührt, schreibt die Bundesregierung. „Insbesondere verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen“, heißt es in dem Gesetz. Es soll so die Frühwarnung und der Bevölkerungsschutz – mit klaren Zuständigkeiten – verbessert werden.

Mit dem Beschluss wurden auch Änderungen an anderen Gesetzen vorgenommen. So etwa am Handelsgesetzbuch und am Genossenschaftsgesetz. (hau/ste/22.02.2024)

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ZP 17 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Der Bundestag hat Donnerstag, 22. Februar 2024, das sogenannte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz geändert. Künftig sollen demnach aus fossilen Quellen erzeugte paraffinische Dieselkraftstoffe für die Anrechnung auf die Mindestziele des Gesetzes ausgeschlossen werden. Paraffinische Dieselkraftstoffe böten hinsichtlich Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in modernen Fahrzeugen keine Vorteile gegenüber herkömmlichen Dieselkraftstoffen und sollten deshalb nicht gefördert werden, heißt es in dem Gesetz (20/829520/8819 Nr. 4).

Der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (20/10412) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. CDU/CSU und AfD votierten gegen das Gesetz. Ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu der Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht hatte (20/10421), fand keine Mehrheit. Die Union plädierte darin, paraffinische Dieselkraftstoffe für einen „ausreichenden Übergangszeitraum“ weiterhin zuzulassen.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat wies in einer Stellungnahme (20/8647) unter anderem darauf hin, dass die Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Umstellung der vom Gesetz adressierten Fahrzeugflotten Planungssicherheit benötigten.

Er bedauerte, dass die Bundesregierung aufgrund der fehlenden Regelungsvorschläge im Gesetzentwurf nicht die Möglichkeit genutzt habe, diese Planungssicherheit im Hinblick auf das im Modernisierungspaket formulierte Ziel herzustellen, wonach „im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe ab 2030 nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge (vor allem Nahverkehrsbusse) beschafft werden dürfen“. (aw/ste/irs/22.02.2024)

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ZP 23, 24 Anerkennungsgesetz 2023

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals die von der Bundesregierung vorgelegte Unterrichtung zum „Anerkennungsgesetz 2023“ (20/10350) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Das Anerkennungsgesetz wurde 2012 als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. (hau/22.02.2024)

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23. Februar 2024 (155. Sitzung)

ZP 23, 24 Beschlussempfehlungen Vermittlungsausschuss: Wachstumschancengesetz, Kfz-Haftpflichtversicherung

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, das sogenannte Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 376 Abgeordnete für den Kompromiss, der zuvor im Vermittlungsausschuss erzielt worden war (20/10410). Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Seine Aufgabe besteht darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze in der Länderkammer keine Mehrheit finden. 267 Abgeordnete lehnten den Kompromiss ab, es gab eine Enthaltung.

Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht.

Beschluss aus dem November 2023

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung (20/862820/900620/9243 Nr. 1.8) hatte am Freitag, 24. November 2023, in der 1038. Sitzung des Bundesrats keine Mehrheit gefunden, woraufhin der Vermittlungsausschuss (20/9524) angerufen wurde. Über das nun erarbeitete Ergebnis muss neben dem Bundestag auch die Länderkammer neu entscheiden. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Angesetzt ist diese für den 22. März.

Das Gesetz, wie es der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte, sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gelten sollte, sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, hieß es zur Begründung. Konkret wollte die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Anrufungsbeschluss des Bundesrats

Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Sie kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hatte. Auch wegen der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren sahen sie Überarbeitungsbedarf.

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte das Ursprungsgesetz vor der Abstimmung im November noch in weiten Teilen geändert (20/934120/9396).

Kompromiss zur KfZ-Haftpflichtversicherung

Zusätzlich zum Wachstumschancengesetz stimmte das Parlament außerdem einem Kompromissvorschlag zu einem Regierungsentwurf zu, mit dem EU-Vorgaben zur KfZ-Haftpflichtversicherung umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat hatte den vom Bundestag Mitte Dezember beschlossenen Änderungen (20/809420/9767) in seiner 1041. Sitzung am Freitag, 2. Februar 2024, nicht zugestimmt.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (20/10420) sah nun vor, dass auf die im parlamentarischen Verfahren hinzugefügten Ergänzungen zur Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h verzichtet wird. Für den Kompromiss stimmte das gesamte Haus mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die sich enthielt. (bal/ste/scr/eis/23.02.2024)

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TOP 6 Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“

Die Arbeit der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ wird auch über die parlamentarische Sommerpause 2024 weitergehen. Mit breiter Mehrheit stimmte der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, einem entsprechenden Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/10374) zu. Einzig die Gruppen Die Linke und BSW enthielten sich ihrer Stimme. Ursprünglich war vorgesehen, dass die von Michael Müller (SPD) geleitete Kommission spätestens im Herbst 2024 ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegt. Vor dem Hintergrund der noch bevorstehenden Aufgaben sei dieses Ziel jedoch nicht realisierbar, hieß es in dem Antrag.

Gegenstand der gut 70-minütigen Debatte im Bundestag war auch der Zwischenbericht (20/10400), den die Enquete-Kommission vorgelegt hatte. Neben der Einsicht, dass der Afghanistan-Einsatz mit der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 „strategisch gescheitert“ sei, werden darin auch Teilerfolge der deutschen Afghanistan-Politik beschrieben. Die Enquete-Kommission wurde 2022 eingesetzt (20/2570), um die Lehren aus dem deutschen Engagement in Afghanistan für die künftige Außen- und Sicherheitspolitik zu ziehen. Auf dieser Basis sollen Ansätze zur Optimierung des vernetzten Ansatzes als Grundprinzip deutscher Außenpolitik entwickelt werden.

Grüne: Einsätze künftig ganzheitlich ausrichten

In der Debatte dankten alle Rednerinnen und Redner den militärischen und zivilen Einsatzkräften für ihr Engagement und gedachten der Opfer und ihrer Angehörigen. „Das Gedenken mahnt uns zum Handeln. Aus unserer Dankbarkeit müssen Taten folgen“, sagte Schahina Gambir (Bündnis 90/Die Grünen). „Wir stehen zu der Verantwortung, die wir als Abgeordnete mit unseren Entscheidungen tragen.“ Die Arbeit in der Enquete-Kommission zeige, wie erst man diesen Auftrag als Parlament nehme.

Afghanistan und Deutschland waren durch Jahrzehnte des Austausches miteinander verbunden, erinnerte Gambir. Dennoch sei es „nicht gelungen das daraus entstandene Wissen effektiv zu nutzen. Das hatte gravierende Folgen.“ Kritische Entwicklungen wie das Erstarken der Taliban seien nicht rechtzeitig erkannt worden. Der Bundesregierungen mit den beteiligten Ministerien habe ein gemeinsames Ziel gefehlt. Das Parlament sei seinem „Kontrollauftrag nicht ausreichend nachgekommen“. Es müssten „klare und verantwortliche Kommunikationsstrukturen“ geschaffen werden. Internationales Krisenmanagement und Landes- und Bündnisverteidigung, zivile und militärische Einsätze, müssten „ganzheitlich ausgerichtet werden“, sagte Gambir.

Union: Der Einsatz war nicht umsonst

Nicht nur Lehren zu ziehen, sondern auch konkrete Empfehlungen auszusprechen, gehöre zum Arbeitsauftrag der Enquete-Kommission Afghanistan, sagte Peter Beyer (CDU/CSU). Man richte nun den Blick auf das zukünftige vernetze Engagement. Die Arbeit der Enquete werde die Nationale Sicherheitsstrategie ergänzen und Fehlstellen ausformulieren. Viele Erfolge wie die relative Stabilität in Afghanistan und gesellschaftliche Verbesserungen seien durch den Abzug 2021 und durch politische Fehleinschätzungen zunichte gemacht worden. Zu den Erkenntnissen der Arbeit der Enquete gehöre aber auch: „Der Einsatz war nicht umsonst.“

Unter dem, was alles schief gelaufen sei, hätten die Experten in der Enquete die „Beschönigung der Einsatzrealitäten“ sowie Ressortegoismen genannt. „Das Zusammenarbeiten in der Führungsebene muss besser werden.“ Dazu plädierte Beyer für die Schaffung eines effizient arbeitenden Gremiums, „das man nationalen Sicherheitsrat nennen mag“. Begleitet werden müsse die künftige Außen- und Sicherheitspolitik durch eine strategische Vorausschau und permanente Evaluierung laufender Einsätze.

SPD: Politische Ausgrenzung der Taliban war ein Fehler

Zum ersten mal habe der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission zu einem außen- und sicherheitspolitischen Thema eingesetzt, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Michael Müller (SPD). Kein Einsatz in der Geschichte der Bundesrepublik sei umfangreicher, teurer und verlustreicher gewesen. „Trotzdem sind Deutschland und seine Partner mit dem Abzug und der erneuten Machtübernahme der Taliban mit den Zielen und Vorstellungen für ein langfristig stabiles Afghanistan strategisch gescheitert. Der Zwischenbericht wirft ein kritisches, aber differenziertes Bild auf die deutsche Rolle in Afghanistan.“

Der deutsche Einsatzbeschluss sei 2001 unter dem Schock der Terroranschläge gefallen. Die damalige Bundesregierung habe den USA selbstverständlich ihre uneingeschränkte Solidarität zugesagt. Zahlreiche weitere Terroranschläge hätten die Gefahr des Terrorismus vor Augen geführt. Für Politik und Einsatzkräfte habe es wenig Handlungsspielraum und Vorbereitungszeit gegeben. Für das ambitionierte Ziel eines Staatsaufbaus in Afghanistan über die Terrorbekämpfung hinaus habe es an einer langfristigen und realistischen Strategie und an den nötigen Ressourcen gefehlt. Man habe zudem das Land, seine Entscheidungsstrukturen und lokalen Machtverhältnisse nie richtig verstanden. Die Ausgrenzung der Taliban vom politischen Prozess sei ein Fehler gewesen. „Wir müssen in Zukunft früher auf Kritik und Fehlentwicklungen reagieren. Dazu braucht es ein realistisches, ressortübergreifendes Gesamtbild, gerade für das Parlament, das über die Einsätze entscheidet.“

AfD: Staatsumbau war unrealistisch

Jan Ralf Nolte (AfD), erinnerte daran, dass an dem zwanzig Jahre dauernden Afghanistan-Einsatz 93.000 Bundeswehrsoldaten teilgenommen hatten. „59 von ihnen kehrten nicht lebend nach Deutschland zurück. Genau wie drei Bundespolizisten und drei Mitarbeiter deutscher Hilfsorganisationen.“ Am Schicksal dieser Menschen könne man den „wahren Preis des Afghanistan-Einsatzes ablesen“.

Seine Fraktion habe die deutschen Einsatzkräfte „schon vor vielen Jahren von ihren Pflichten in Afghanistan“ entbinden wollen. Die deutschen Einsatzkräfte hätten dennoch in Afghanistan bis zuletzt ihr Bestes gegeben. Nolte unterstrich die konstruktive Zusammenarbeit aller Fraktionen in der Kommission. Insgesamt sei der Afghanistan-Einsatz von den verschiedenen Bundesregierungen deutlich zu positiv dargestellt worden. Es sei „im Kern nicht darum gegangen die Mandatsziele umzusetzen, sondern den USA seine Treue zu beweisen“. Das Ziel eines Staatsumbaus „in einem kulturell ganz fremden Raum“ nach westlichem Vorbild sei „ein unrealistischer Ansatz“ gewesen.

FDP: Der vernetzte Ansatz war kein Erfolg

Die Enquete-Kommission gehe nun in den zweiten Teil ihrer Arbeit über, wende sich den Lehren und Schlussfolgerungen zu, erklärte Christian Sauter (FDP). Der Zwischenbericht sei die Grundlage dafür. „Er zeigt die Erfolge des Einsatzes auf, aber auch, dass dieser am Ende mit der Machtübernahme der Taliban deutlich gescheitert ist“.

„Die Bundeswehr ist Parlamentsarmee. Daher war auch die Aufarbeitung so wichtig.“ Eine umfassende politische Strategie mit realistischen Zielen sowie dafür ausreichende Mittel hätten gefehlt. „Das Spannungsfeld von Staatsaufbau und Terrorbekämpfung wurde nicht hinreichend und langfristig betrachtet.“ Der vernetzte Ansatz habe sich als nicht erfolgreich erwiesen. In der heute definierten Form sei der Begriff zu Beginn der Mission gar nicht vorhanden gewesen.

Zwischenbericht der Kommission

In ihrem Zwischenbericht analysieren die Abgeordneten und sachverständigen Mitglieder den zwanzigjährigen militärischen und zivilen Einsatz Deutschlands in Afghanistan zwischen 2001 und 2021, um daraus Lehren für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik zu ziehen. Der Bericht bescheinigt Deutschland in Afghanistan Teilerfolge: „Deutschland hat sich als verlässlicher Verbündeter gezeigt.“ Militärische wie zivile Einsatzkräfte hätten sich durch ein hohes Maß an Professionalität ausgezeichnet. Zudem habe es während der Anwesenheit ausländischer Soldaten und Entwicklungshelfer in Afghanistan bedeutende Verbesserungen der Lebensverhältnisse, insbesondere für Frauen und Mädchen, sowie spürbare Verbesserungen in Bereichen der Infrastruktur gegeben.

Dennoch sei der Afghanistan-Einsatz letztlich „mit dem Abzug und der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 strategisch gescheitert, Ergebnisse und gesteckte Ziele dauerhaft abzusichern.“ Um die ambitionierten Ziele eines Staatsaufbaus mit rechtsstaatlichen Institutionen, „selbsttragender Sicherheit“ sowie einer „weitreichenden gesellschaftlichen Transformation“ mit „wirtschaftlichen und sozialen Zukunftsperspektiven“ in Afghanistan zu erreichen, habe allerdings eine realistische und kohärente Strategie gefehlt, hält der Bericht weiter fest. Zu den Defiziten des Afghanistaneinsatzes, die der Bericht aufzeigt, gehören zudem die verglichen mit der ambitionierten Zielsetzung zu geringen zum Einsatz gebrachten Fähigkeiten und Ressourcen, sowohl auf militärischer Seite als auch beim Zivilpersonal.

Außerdem habe es an einem realistischen Gesamtbild der Lage, einer laufenden Bestandsaufnahme sowie einer optimalen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien gefehlt. Und die am Einsatz beteiligten Akteure hätten schließlich kein ausreichendes Verständnis für Kultur und Geschichte Afghanistans aufgebracht. Die lokalen Machtverhältnisse seien daher falsch eingeschätzt und der steigende Einfluss der Taliban unterschätzt worden. Die Erfahrungen aus der Afghanistanmission, versehen mit Handlungsempfehlungen, für zukünftige Einsätze nutzbar zu machen, ist Arbeitsauftrag der Enquete-Kommission. Im Sommer 2022 wurde die Kommission vom Bundestag auf Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingesetzt. Am 19. September 2022 hatte sich das Gremium konstituiert und Michael Müller (SPD), früherer Regierender Bürgermeister von Berlin, zum Vorsitzenden sowie Serap Güler (CDU/CSU) zu seiner Stellvertreterin gewählt. Bis zum Ende der Wahlperiode will die Kommission in einer zweiten Phase, abgeleitet aus den im Zwischenbericht zusammengeführten Erfahrungen aus dem Afghanistan-Einsatz, konkrete Handlungsempfehlungen für das zukünftige Engagement Deutschlands in internationalen Krisenregionen erarbeiten und in einem Abschlussbericht vorlegen.

Antrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP

Der beschlossene Antrag zur Verlängerung der Arbeit der Enquete-Kommission gibt das Ziel vor, dass die inhaltliche Arbeit möglichst bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen wird, „so dass insgesamt ausreichend Zeit und Gelegenheit ist, sowohl die Ergebnisse der Arbeit von Clustergruppen zu beraten als auch die abschließende Bewertung der Kommission und die sachgerechte Gestaltung des Abschlussberichts zu gewährleisten, damit anschließend eine Befassung im Deutschen Bundestag stattfinden kann“.

Teil des Antrags ist zudem eine Bestimmung, nach der das Gremium abweichend von Paragraf 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages über die Veröffentlichung der Protokolle seiner nichtöffentlichen Sitzungen selbst bestimmen kann. Begründet wird dies mit den behandelten außen- und sicherheitspolitisch sensiblen Fragestellungen und „den Notwendigkeiten, die sich aus besonders schutzbedürftigen Informationen und Erkenntnissen ergeben“, wie es im Einsetzungsbeschluss heißt. (ll/ste/ahe/hau/23.02.2024)

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ANTRAG AfD TOP 28 Stärkung der Fusionsforschung

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zurückgewiesen, mit dem die Abgeordneten eine Stärkung der Fusionsforschung (20/6907) forderten. Gegen die Initiative stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Die AfD votierte gemeinsam mit der Union für den Antrag. Der Abstimmung zugrunde lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (20/10234).

Ein weiterer Antrag der Union zielt in eine ähnliche Richtung und wirbt für einen „pragmatischen, innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und Europa“ (20/10383). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren federführenden Beratung in den Forschungsausschuss überwiesen.

Abgelehnter Antrag der Union

Um die Energiewende voranzutreiben und das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, sollte die Bundesregierung aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion auf Fusionstechnologie setzen. Die Abgeordneten forderten ein klares Bekenntnis zur Fusionsenergie. Außerdem sollte die Regierung den Bau von zwei Fusionsreaktoren mit konkurrierender Technik beauftragen.

Prognosen zufolge werde der Strombedarf in der Bundesrepublik bis zum Jahr 2050 auf das Zwei- bis Dreifache im Vergleich zum Jahr 2020 ansteigen, schrieben die Antragsteller. Gemessen an diesem zusätzlichen Energiebedarf könne die Fusionstechnologie zum „Gamechanger“ werden, da sie große Mengen Strom erzeugen könne und mit ihr gleichzeitig keine „direkten CO2-Emissionen, kein Langzeit-radioaktiver Müll und kein Explosionsrisiko“ einhergingen.

Neuer Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion dringt in ihrem neuen Antrag auf einen eigenständigen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland und der Europäischen Union. In der Vorlage fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „zeitnah einen Vorschlag für einen pragmatischen, innovationsfreundlichen und eigenständigen Rechtsrahmen für Fusionskraftwerke in Deutschland mit entsprechenden untergesetzlichen Sicherheitsrichtlinien zu erarbeiten“ und den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorzulegen.

Dabei soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion klarstellen, „dass Fusionskraftwerke von den Bestimmungen des Atomgesetzes dezidiert ausgenommen sind“. Zudem soll sie sich nach der parlamentarischen Befassung dem Antrag zufolge auf europäischer Ebene für einen „ebenso pragmatischen wie innovationsfreundlichen regulatorischen Rahmen“ einsetzen.

Union fordert ein klares Signal

Thomas Jarzombek (CDU/CSU) machte zu Beginn seiner Rede auf den Unterschied zwischen Kernspaltung und Kernfusion aufmerksam. „Bei der Fusionstechnik gibt es kein Risiko für eine Kettenreaktion und den gefürchteten Super-GAU sowie kein Endlagerproblem mit Atommüll“, sagte er. Fusionsenergie könne vielmehr eine Quelle für unendliche Mengen an Energie sein, die CO2-arm bis CO2-frei erzeugt würden. Sie habe wenig Flächenverbrauch und stehe auch nicht in Konkurrenz zum Natur- und Artenschutz. Deutschland, so der Unionsabgeordnete, sei gut auf dem Gebiet der Erforschung der Fusionstechnologie. Das liege auch an Programmen, „die wir in 16 Jahren Union im Forschungsministerium sehr vorangetrieben haben“. Die geplanten Investitionen in Höhe von einer Milliarden Euro in den kommenden Jahren sei exakt die Fortschreibung dieser Programme. In diesem Jahr kämen jedoch lediglich 15 Millionen Euro hinzu, bemängelte er.

Jarzombek forderte, privates Geld für die Forschung zu akquirieren. Investoren könnten sich derzeit aber nicht sicher sein, ob es in Deutschland überhaupt erlaubt ist, ein Fusionskraftwerk zu bauen. Es brauche daher ein klares Signal, wie der Gesetzgebungsprozess für eine Regulierung der Fusionskraftwerke aussieht, sagte der Unionsabgeordnete.

FDP: Nachhaltige und sichere Zukunftstechnologie

Ein Dank an die Union für deren „klares Bekenntnis zur Fusionsforschung“ gab es von Ria Schröder (FDP). Daran müsse in Zukunft gemeinsam gearbeitet werden, „auch über die Legislaturperioden hinaus“. Klar sei, dass es bei der Energieversorgung nicht weitergehen könne, wie in der Vergangenheit. „Nie wieder dürfen wir uns in die Arme von Autokraten geben, die billiges Gas versprechen“, sagte sie. Deutschland müsse sich unabhängig machen und die Energieversorgung diversifizieren. Die Dekarbonisierung, so Schröder, entscheide darüber, „wie gut wir in Zukunft auf diesem Planeten leben werden“.

Bei der Neuaufstellung der Energieversorgung müsse auch ein Blick in die Zukunft gewagt werden. Ihre Fraktion sei überzeugt davon, dass Fusion als CO2-neutrale und unerschöpfliche Energiequelle einen wichtigen Beitrag für Resilienz und den Wohlstand von morgen leisten könne, sagte die FDP-Abgeordnete. Der Wettlauf um das erste Fusionskraftwerk habe längst begonnen. Es gehe nicht mehr darum, ob das Ziel erreicht wird, sondern wann und von wem. „Wir wollen die Technologieführerschaft bei dieser nachhaltigen und sicheren Zukunftstechnologie bei uns in Deutschland“, betonte Schröder.

SPD setzt auf erneuerbare Energien

Holger Mann (SPD) stellte Einigkeit unter allen Fraktionen fest, dass es Unterstützung für die Grundlagenforschung zur Fusionstechnologie brauche. Das Ergebnis der langjährigen Förderung durch die Bundesregierung sei„, dass wir in der Forschung zur Trägheitsfusion international Spitze sind“. Darum, so Mann, gehe es der Union aber nicht. Sie wolle vor der nächsten Bundestagswahl etwas in die Auslage zur Energiepolitik legen. „Das Kind soll heißen: Wir lösen alle Energieprobleme durch Kernfusion.“ Das Problem bei der Sache sei aber: „Der Vater heißt Autosuggestion und die Mutter Bilanzfälschung“, sagte der SPD-Abgeordnete.

Auch die Berufsoptimisten in der Branche gingen davon aus, dass es mindestens zehn Jahre zusätzlich eine Milliarde Euro bräuchte, um frühestens in 20 Jahren einen ersten Fusionsreaktor bauen zu können, der Strom liefere. Die Union überhöhe jede wissenschaftlich erwartbare Entwicklung und setze auf eine Energieerzeugung der Vergangenheit, sagte Mann. Die Zukunft der Energieversorgung seien aber die erneuerbaren Energien.

Grüne: Kernfusion ist keine Allzweckwaffe

Nina Stahr (Bündnis 90/Die Grünen) sah das ebenfalls so. Die Kernfusion werde kurz- und mittelfristig keinen Beitrag zur Energiewende leisten können, befand sie. „Sie ist keine Allzweckwaffe gegen die Klimakrise.“ Die gute Nachricht aber sei: „Schon heute haben wir, Dank Spitzenforschung hierzulande, Technologien, die uns jetzt sicher, nachhaltig und bezahlbar mit Energie versorgen können“, sagte Stahr.

Daher müssten die erneuerbaren Energien weiterhin massiv ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die Wärmewende müsse genauso wie die Verkehrswende vorangetrieben und zudem bessere Energiespeicher entwickelt werden. „Das ist der Weg zur Klimaneutralität. Dafür kämpfen wir Bündnisgrüne tagtäglich in der Koalition“, sagte sie. Gleichzeitig brauche es einen differenzierten Blick auf die Möglichkeiten der Kernfusion. Die Forschung dürfe nicht vernachlässigt werden, forderte Stahr. Auch weil sie möglicherweise Durchbrüche in anderen Bereichen wie etwa bei Supraleitern oder in der Lasertechnologie ermöglichen könnte.

AfD: Regierung fährt nur auf Sicht

„Zu wenig, zu zaghaft, zu spät“, sagte Prof. Dr. Michael Kaufmann (AfD) mit Blick auf den Antrag der Union. 16 Jahre hätten CDU und CSU Zeit gehabt, visionär und vorausschauend zu agieren und der Fusionsforschung den gebührenden Stellenwert einzuräumen. Erst in der Opposition und nachdem der weltweite Wettbewerb um die Technologieführerschaft eine rasante Dynamik entfaltet habe, entdecke die Union, „dass Deutschland einen Zahn zulegen und sich besser aufstellen muss“.

Die Bundesregierung, so Kaufmann weiter, mache den gleichen Fehler wie einst die Union und halte das Thema für nicht sonderlich relevant, „weil es einen langen Zeithorizont hat“. Die Regierung fahre stets nur auf Sicht und wurschtle sich irgendwie durch. Für wirklich zukunftssichere Themen sei daher kein Geld mehr da.

Gruppe Die Linke: Keine schnelle Lösung

Dr. Petra Sitte (Gruppe Die Linke) stellte klar, dass sie sich nicht zu den Gegnern der Fusionsforschung zähle. Fusionsenergie könne aber zur Bewältigung des Klimawandels aktuell nichts beitragen. Erst nach 2045 sei mit einem Prototyp für einen Fusionsreaktor zu rechnen.

Daher, so Sitte, müssten Ressourcen und Mittel auf eine erfolgreiche Energiewende zur Erreichung der Klimaziele konzentriert werden. Die Union hingegen wolle die Fusionsforschung zu Lasten dieser Ziele stärken. (des/hau/ste/27.02.2024)

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TOP 20 Änderung Onlinezugangsgsetz

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar 2024, das sogenannte „Onlinezugangsgesetz“ novelliert (20/8093). Das 2017 beschlossene Gesetz hatte zum Ziel, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Durch die neuen Regelungen sollen die Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden. Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen.

Annahme mit Ampel-Mehrheit

Der Abstimmung im Plenum lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/10417) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/10419) vor. Für die umfassend im Innenausschuss noch geänderte Novelle stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Union und AfD votierten dagegen.

Einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/10423) zu dem Gesetz wies das Parlament mehrheitlich zurück. Darin mahnten die Abgeordneten zu mehr „Verbindlichkeit, um die Verwaltungsdigitalisierung mit ausreichend Dynamik und Priorität fortzusetzen“.

Änderung im Ausschuss

Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens hatte der der Ausschuss für Inneres am Mittwoch, 21. Februar, einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf angenommen, mit dem unter anderem Nutzern nach Ablauf des vierten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Jahres ein Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes eingeräumt wird. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sollen dabei ausgeschlossen sein.

Wie die Koalitionsfraktionen dazu in der Begründung ausführten, besteht der einklagbare Anspruch analog zu der behördlichen Verpflichtung, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Somit sei der Anspruch auf den elektronischen Zugang des Nutzers zu der jeweiligen Verwaltungsleistung beschränkt und vermittelte kein Recht auf eine vollständig elektronische Abwicklung weiterer, insbesondere behördeninterner, Verfahrensschritte. Auch bestehe kein Anspruch auf den elektronischen Zugang zu einer Verwaltungsleistung, „soweit deren elektronisches Angebot aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen ist“, hieß es weiter. Darüber hinaus soll der Anspruch nicht im Hinblick auf Verwaltungsleistungen bestehen, deren elektronisches Angebot wirtschaftlich unzumutbar ist. (sto/ste/23.02.2024)

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TOP 30 Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag die Strafbarkeit von Sexkauf (20/10384). Der Bundestag hat die Vorlage am Freitag, 23. Februar 2024, erstmals beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antrag der Union

Zur Begründung verweist die Union in ihrem Antrag auf das ihrer Meinung nach gescheiterte Prostitutionsgesetz von 2002. Der Versuch, mit diesem Gesetz die Prostitution in Deutschland zu legalisieren und damit die Situation für betroffene Personen zu verbessern, ihr Schutzniveau zu erhöhen und sie in eine sozial- und krankenversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, sei misslungen. „Die tatsächliche Situation in der Prostitution hat sich seitdem drastisch verschlechtert“, schreibt die Unionsfraktion.

Sie kritisiert, dass die Mehrheit der Prostituierten Teil der unfreiwilligen Armuts- und Elendsprostitution sei und damit täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgeliefert sei. Das Leben vieler dieser Frauen sei von Täuschungen und Drohungen geprägt, nicht selten begleitet von Straftaten wie Menschenhandel und Zwangsprostitution. „Unter dem Schutzmantel der vom Gesetzgeber geschaffenen Legalität der Prostitution, konnte sich ein Handel mit Menschen unkontrolliert ausbreiten.“ Auch die neuen Schutzvorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017 hätten an dieser Situation nichts geändert, das zeige die Zwischenevaluation des Gesetzes von 2020, schreibt die Unionsfraktion.

Allgemeine Freierstrafbarkeit

Die Union verlangt deshalb von der Bundesregierung unter anderem, eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen im Grundtatbestand als Vergehen zu ahnden. Es soll sichergestellt werden, dass Prostituierte im Zuge der Neuregelung nicht durch die Tatsache der reinen Ausübung der Tätigkeit kriminalisiert werden. Verboten werden soll ferner der Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen, Laufhäusern, Verrichtungsboxen und Wohnwagen sowie die Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung.

Die Bundesregierung müsse die grundsätzliche Strafbarkeit von Zuhälterei, Ausbeutung von Prostituierten und Menschenhandel wirksam gewährleisten sowie das umfassende strafbewehrte Verbot, aus der Prostitution einer anderen Person vorsätzlich eigenen Nutzen zu ziehen, fordern die Abgeordneten. Außerdem machen sie noch verschiedene Vorschläge für Maßnahmen der Aufklärungs- und Präventionsarbeit. (che/23.02.2024)

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ANTRAG AfD ZP 20 Cannabisanbau

Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/870420/8763) gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 404 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10426) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/10427) vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss hatte in einer teils turbulenten und emotionalen Sitzung am Mittwoch, 21. Februar, noch einige Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen.

Anträge der CDU/CSU (20/8735) und der AfD (20/8869), die beide den Stopp der geplanten Legalisierung forderten, fanden beide keine Mehrheit. Gegen den Antrag der AfD stimmten alle übrigen Fraktionen des Hauses, für den Antrag der Union stimmte auch die AfD. Auch zu diesen Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (20/10426).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

Privater Cannabis-Anbau

Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

Begrenzte Ausgabe von Cannabis

An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Stellungnahme des Bundesrates

In einer Stellungnahme hatte zuvor der Bundesrat seine Befürchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck gebracht (20/8704). Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelte auch die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabis-Sorten für möglich.

Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum war nach Einschätzung der Länderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung teilte die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der entsprechenden Unterrichtung (20/8763) hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden.

Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, heißt es in der Unterrichtung weiter. Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion forderte, die geplante Cannabislegalisierung zu stoppen und die Bevölkerung über die Risiken der Droge aufzuklären. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der im August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sei unverantwortlich und führe in die falsche Richtung, hieß es in dem Antrag (20/8735) der Fraktion. Insbesondere junge Menschen bis 25 Jahre seien durch den Konsum von Cannabis gefährdet, da bei ihnen die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist. Die klinische Forschung belege ungünstige Einflüsse intensiven Cannabiskonsums auf Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen, Aufmerksamkeit, Problemlösen, Denkleistung und Intelligenz. Bei vulnerablen Personen bestehe ferner ein dosisabhängiger Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen sowie zusätzlichem Missbrauch von Alkohol und illegalen Drogen. Cannabiskonsum könne bei vulnerablen Personen Psychosen auslösen und den Verlauf schizophrener Psychosen verschlechtern.

Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz nicht erreicht. Zu erwarten sei ein immenser Vollzugs- und Überwachungsaufwand. Vorgaben für den privaten Eigenanbau oder die Einhaltung von Konsumverbotszonen dürften kaum kontrollierbar sein. Die Abgeordneten forderten, das Vorhaben zur Legalisierung von Cannabis zu beenden. Dafür sollte eine geeignete Institution, wie etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, mit einer langfristig angelegten Präventionskampagne beauftragt werden, um auf die Risiken beim Konsum von Cannabis aufmerksam zu machen. Ferner sollte die Forschung intensiviert werden, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst. Unterstützt werden sollte zudem die Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln.

Antrag der AfD

Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, hieß es in dem Antrag der Fraktion (20/8869). Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt. Die Adoleszenz stelle eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Gehirns dar. Untersuchungen deuteten darauf hin, dass sich der Konsum von Cannabis nachteilig auf die Reifung von Nervenzellen und Nervenverbindungen auswirken könne.

Insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskonsum in der Jugend bestehe das Risiko einer Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten bis hin zu einem erhöhten Risiko für Depressionen oder Suizidgedanken. Medizinalcannabis genieße in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel. Ein Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) würde das Medizinalcannabis entmystifizieren, indem es ergebnisoffen Nutzen sowie Risiken objektiviere und den Erstattungspreis senke. Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag, die Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vollständig aufzugeben und Medizinalcannabis dem AMNOG-Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln zu unterziehen. (pk/ste/23.02.2024)

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ANTRAG AfD TOP 32 Unterricht für Kinder mit und ohne Deutschkenntnisse

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar 2024, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kinder mit und ohne Deutschkenntnisse für den gemeinsamen Erfolg getrennt unterrichten“ (20/7575) abgelehnt. Die Abgeordneten wiesen mit breiter Mehrheit die Vorlage auf Grundlage einer Empfehlung des Bildungsausschusses (20/9766) gegen die Stimmen der Antragsteller zurück.

Antrag der AfD

Die AfD-Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, „die Volkshochschulen für die Betreuung und den Unterricht für Kinder auszustatten“, sodass Kindern ohne Deutschkenntnisse dort ein gesonderter Sprachunterricht angeboten werden kann. Dieser sollte für Kinder in den Klassenstufen eins bis vier verbindlich sein, wenn diese „nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um eine Grundschule in Deutschland zu besuchen“, so die Fraktion in ihrem Antrag. Kinder könnten dann wieder in die Regelschulen eingegliedert werden, sobald sie über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 verfügen.

Begründet wurde die Forderung unter anderem damit, dass die Integration nichtmuttersprachlicher Kinder in den Regelschulbetrieb „nur höchst unzureichend, vielerorts sogar überhaupt nicht“ gelänge. Leidtragende wären deutsch- und fremdsprachige Schüler sowie gleichermaßen die Lehrer. Ferner würden an den Volkshochschulen Sprachkurse, neben dem Thema Gesundheit, am meisten angeboten, insbesondere der Kurs „Deutsch als Fremdsprache“. So wären die deutschen Volkshochschulen bereits „bestens vorbereitet“.

Die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den gesonderten Sprachunterricht sollte die Bundesregierung im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91 des Grundgesetzes schaffen, schrieb die AfD in ihrem Antrag. Darüber hinaus forderte die Fraktion „Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel konsequent abzuschieben und für temporär Bleibeberechtigte die Befähigung zu fördern und Anreize zu setzten, in das jeweilige Heimatland zurückzukehren“. (cha/hau/23.02.2024)

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ANTRAG AfD ZP 25 Aktuelle Stunde – Schutz der Meinungsfreiheit vor staatlichen Übergriffen

Die AfD hält die Meinungsfreiheit in Deutschland durch staatliche Übergriffe für gefährdet. SPD und Grüne halten wiederum die Meinungsfreiheit durch die AfD für gefährdet. Die Union kritisiert den wehleidigen Opfermythos der AfD und fordert eine Trennung zwischen Rechts und Rechtsextremismus. Die FDP verteidigte die Plattformregulierung, weil Hass und Hetze auch im Internet keine Bühne bekommen sollten.

AfD: Demokratiefördergesetz ist Etikettenschwindel

Bei einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde am Freitag, 23. Februar 2024, sprach Dr. Gottfried Curio (AfD) von einem Etikettenschwindel durch das „fälschlich sogenannte Demokratiefördergesetz“. Davon würden links-grüne Organisationen profitieren, „aber sicher nicht die Demokratie“. Die Regierung wähle die Vereine selber aus und mäste sie mit Steuermillionen, „um sich selbst als Stichwort- und Auftraggeber der medialen Verleumdungskampagnen unsichtbar zu machen“. Zivilgesellschaft, so Curio, sei ein Tarnbegriff für staatlich organisierte Vorfeldorganisationen linker Parteien. „Eine echte Zivilgesellschaft würde einen entstehenden Obrigkeitsstaat verhindern wollen“, sagte der AfD-Abgeordnete.

Auch die geplante Bekämpfung von „ausdrücklich nicht strafrechtlich relevanten Meinungen“ sei verfassungswidrig. Was zu bekämpfender Hass sei, wolle die Regierung freihändig aus dem Spektrum der gesetzlich garantierten Meinungsfreiheit herausfiltern lassen. „Die Verfassungsfeinde sitzen im Familienministerium und im Innenministerium“, sagte Curio.

SPD: Die AfD ist Täter und nicht Opfer

Die AfD sei mit ihren menschenverachtenden Aussagen Täter und nicht Opfer, hielt dem Dorothee Martin (SPD) entgegen. Das Maßnahmenpaket von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen Rechtsextremismus sei keineswegs das Ende der Meinungsfreiheit. Es sei vielmehr der Schutz der Meinungsfreiheit und des freiheitlichen Zusammenlebens. „Sie sind es, die unsere Meinungsfreiheit bekämpfen, die jeden Tag Schmutzkampagnen in den Medien verbreiten, die Journalisten von ihren Parteitagen ausschließen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wollen“, sagte Martin an die AfD gewandt. „Sie bedrohen Menschen, die nicht in ihr völkisches Weltbild passen.“

Dass die AfD im Bundestag und auch anderenorts frei reden kann, zeige doch, „dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht“ – auch wenn diese Meinung „jeden Anstand vermissen lässt“. Genau dieser Hass und diese Hetze seien es, die der AfD millionenfach Kritik und Widerspruch einbringe, sagte die SPD-Abgeordnete. Sie danke allen, die sich Rechtsextremisten und Demokratiefeinden in den Weg stellen. „Bleiben Sie mutig, standhaft und laut“, sagte Martin.

Union kritisiert wehleidigen Opfermythos

Philipp Amthor (CDU/CSU) machte deutlich, dass das Recht auf Meinungsfreiheit nicht bedeute, „dass Meinungen unwidersprochen bleiben“. Die AfD beklage sich jedoch darüber, wenn ihrem „Stuss“ jemand widerspräche und verweise auf die Meinungsfreiheit. „So funktioniert das nicht. Dieser wehleidige Opfermythos ist keine richtige Interpretation der Meinungsfreiheit“, sagte Amthor.

Klar sein müsse aber auch, dass bei allem legitimen Kampf gegen den Extremismus sich der Staat nicht zu einer Rolle als absoluter Hüter der Wahrheit aufspielen dürfe. Wenn man unter vagen Begriffen wie Delegitimieren und Hetze versuche das eigene Politikprogramm durchzusetzen helfe das nicht, sagte Amthor mit Blick auf das Paket gegen Rechtsextremismus der Innenministerin. Der Unionsabgeordnete forderte mehre Differenzierung beim „Kampf gegen Rechts“. Benötigt werde ein kluger und zielgerichteter Plan beim Kampf gegen Rechtsextremismus. Wenn nämlich Rechts verschwinde, bleibe nur noch Links und Grün. „Das ist zu wenig für eine Demokratie“, befand er.

Grüne begrüßen Protest gegen die Politik der AfD

Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, das demokratische Miteinander zerstören zu wollen. Der AfD gehe es weder um Meinungs- noch um Pressefreiheit. Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, sagte der Grünenabgeordnete. Sie berechtige aber nicht dazu, anderen die Menschenwürde abzusprechen. Durch das Treffen in Potsdam, so Emmerich weiter, sei sehr klar geworden, dass die AfD an einem Abbau der Demokratie hin zu einem anderen Land der Unterdrückung, des Unrechts und der Vertreibung arbeite.

Die AfD sei eine Gefahr. Das würden auch immer mehr Menschen in diesem Land auch so sehen, und daher auf die Straßen gehen. „Darüber bin ich unheimlich froh“, sagte der Grünenabgeordnete. Diese Menschen machten deutlich, dass die Story der AfD von der schweigenden Mehrheit, die irgendwie zu ihr gehöre, „überhaupt nicht die Realität ist“. Stattdessen protestierten die Menschen aus der Mitte der Gesellschaft gegen die Politik der AfD. Das sei eine gute Nachricht.

FDP: Billiger Versuch der AfD

Die Meinungsfreiheit sei per Definition unbequem, sagte Maximilian Funke-Kaiser (FDP). Mache man von diesem Recht Gebrauch, könne das anderen Menschen „sauer aufstoßen“. Funke-Kaiser machte zudem deutlich, dass eine Meinung nicht staatlich auferlegt werden dürfe. Meinungsfreiheit sei elementar für eine lebhafte liberale Demokratie. „Die Freien Demokraten werden die Meinungsfreiheit immer beschützen und wahren“, betonte er.

Wenn nun aber behauptet werde, das Digitale-Dienste Gesetz sei eine Zensur, so sei das falsch, sagte der FDP-Abgeordnete. Vielmehr werde damit verhindert, dass die Betreiber von Online-Plattformen sich ihrer Verantwortung entziehen. Die Aktuelle Stunde nannte er einen billigen Versuch der AfD sich zu einem angeblichen Opfer eines Redeverbotes zu stilisieren. Rechtsaußen gehe es vielmehr darum, dass sie „menschenfeindliche Äußerungen gegenüber unseren Mitbürgern“ von sich geben können, „ohne das Menschen mit einem Funken Anstand widersprechen“.  (hau/23.02.2024)