156. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 13. März 2024, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

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13. März 2024 (156. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Regierungsbefragung

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat bekräftigt, dass es für ihn ausgeschlossen sei, solche weitreichenden Waffensysteme an die Ukraine zu liefern, die „nur sinnvoll geliefert werden können, wenn sie auch mit dem Einsatz deutscher Soldaten auch außerhalb der Ukraine verbunden wären“. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 13. März 2024, sagte Scholz mit Blick auf die Diskussion um die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern, man könne Besonnenheit nicht als Schwäche qualifizieren. Vielmehr hätten die Bürger einen Anspruch auf Besonnenheit.

Er halte es für erforderlich, sicherzustellen, dass es keine Beteiligung deutscher Soldaten gibt. Der Kanzler betonte, Deutschland habe die Ukraine mit 28 Milliarden Euro unterstützt, 20 Milliarden Dollar mehr als alle anderen in Europa, und werde dies im laufenden Jahr mit mehr als sieben Milliarden Euro tun. Dies sei notwendig, denn die Ukraine benötige Munition, Waffen und auch Luftverteidigung.

Bürokratie, Rente und Migration

Scholz sprach darüber hinaus das geplante vierte Bürokratieentlastungspaket an, das auf den Weg gebracht worden sei und zu einer Entlastung von einer Milliarde Euro, zusammen mit weiteren Maßnahmen von mehr als drei Milliarden Euro führen werde. Zum geplanten Rentenpaket sagte der Kanzler, es gehe nicht darum, das Renteneintrittsalter anzuheben. Das Rentenniveau solle über 2025 hinaus stabilisiert und durch ein Generationenkapital ergänzt werden, damit man sich auf eine stabile Rente verlassen könne.

Im Übrigen erinnerte Scholz an die gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder gefassten Beschlüsse zum Management der irregulären Migration. Er empfahl, das Thema nicht immer neu aufzurühren, sondern die weitreichenden Gesetze Realität werden zu lassen.

Waffenlieferungen an die Ukraine

Mehrere Fragen der Abgeordneten betrafen die Haltung des Kanzlers zur Taurus-Lieferung an die Ukraine. Dem CDU-Abgeordneten Dr. Johann David Wadephul (CDU/CSU) erwiderte Scholz, er habe einen Eid geschworen, die Sicherheit der Bundesrepublik zu gewährleisten. Deutschland sei unter den europäischen Staaten mit Abstand der größte Waffenlieferant, man vertraue der Ukraine. Eine solche Diskussion in Deutschland sei der Aufgabe nicht angemessen.

Der CDU-Abgeordnete Jürgen Hardt thematisierte das deutsch-französische Verhältnis und unterstellte dem Kanzler einen Strategiewechsel. Scholz betonte, die deutsch-französische Zusammenarbeit sei sehr intensiv, man arbeite eng zusammen, auch wenn man in einzelnen Fragen unterschiedlicher Meinung sei. Dem CDU-Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, der nach dem Eintritt einer Kriegsbeteiligung gefragt hatte, hielt der Kanzler entgegen, durch die Lieferung von Waffen werde man nicht Kriegsbeteiligter…

Migrationsbeschränkungen und Renteneintrittsalter

Von einer Überlastung Deutschlands durch Migration sprach Dr. Gottfried Curio (AfD). Scholz verweis auf die „weitreichenden Vereinbarungen“ mit den Ministerpräsidenten, etwa zur Digitalisierung der Asylverfahren. Die Regierung habe „weitreichendste Veränderungen“ auf den Weg gebracht, die Einwände Curios gingen ins Leere. Es sei vereinbart worden, auch Handlungsmöglichkeiten außerhalb Deutschlands zu prüfen, was jedoch nicht so einfach sei. Es werde aber Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten geben. „Sie können sicher sein, was vernünftige Politik machen kann, wird gemacht“, so Scholz. Die Zahlen würden zurückgehen.

Dr. Tanja Machalet (SPD) griff das Rententhema auf und fragte nach der Haltung des Kanzlers zu einer Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Scholz sagte, wer heute mit 17 die Schule verlasse, habe 50 Arbeitsjahre vor sich. Deshalb sei diese Diskussion kontraproduktiv. Es sei gelungen, die Zahl der Beschäftigten massiv auszuweiten. Dies garantiere heute sichere Rentenfinanzen. Der Kanzler sprach sich dafür aus, den Sozialstaat als Errungenschaft zu bewahren…

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 13. März 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/10564), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

25 der insgesamt 53 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Fraktionslose Abgeordnete der Gruppe Die Linke waren mit 14 Fragen vertreten, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zehn Fragen. Je zwei Fragen kamen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) sowie von der fraktionslosen Abgeordneten Sevim Dağdelen (Gruppe BSW). Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Was die Abgeordneten wissen wollten

… Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron erkundigte sich beim Bundesfinanzministerium, wie hoch die voraussichtlichen deutschen Militärhilfen für die Ukraine für das Jahr 2024 einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre sein werden…

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ANTRAG AfD ZP 2 Aktuelle Stunde – Taurus-Abhörskandal in derBundeswehr

Das abgehörte Telefonat hochrangiger Bundeswehroffiziere über den Marschflugkörper Taurus beschäftigt weiterhin den Bundestag. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion der AfD mit dem Titel „Taurus-Abhörskandal in der Bundeswehr“ trat am Mittwoch, 13. März 2024,  neben Forderungen nach einer konsequenten Aufarbeitung des Vorgangs erneut ein Schlagabtausch zu der Frage, ob Deutschland der Ukraine dieses Waffensystem zur Abwehr des russischen Aggressors zur Verfügung stellen sollte. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Vormittag in der Befragung der Bundesregierung sein Nein zur Taurus-Lieferung nochmals bekräftigt und dies mit den Sicherheitsinteressen Deutschlands begründet.

AfD: Enormer Schaden durch Abhörskandal

In der Aktuellen Stunde monierte Rüdiger Lucassen (AfD) eine riesige Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Die Bundesregierung führe das große Wort Zeitenwende im Munde, bekomme aber den eigenen, engsten Bereich nicht unter Kontrolle.

Der Abhörskandal habe einen enormen Schaden angerichtet. Die beteiligten Offiziere hätten Staatsgeheimnisse Deutschlands und anderer Nationen ausgeplaudert, „und dies alles in einem Ton, als ob es sich um irgendein Spiel handeln würde“. Richtig bleibe das „Machtwort des Bundeskanzlers: Nein zum Taurus.“

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TOP 3 Wissenschaftskommunikation

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen „Wissenschaftskommunikation systematisch und umfassend stärken“ (20/10606). Ein entsprechender Antrag wurde am Mittwoch, 13. März 2024, erstmals im Bundestag beraten. Nach der Debatte ist die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen worden.

Antrag der Koalition

Um die Potenziale von Wissenschaftskommunikation auszuschöpfen, sei es wichtig, die Bedeutung von Wissenschaftskommunikation anzuerkennen, sie zu professionalisieren und ihre Förderung zu verstärken, schreiben die Antragsteller in ihrer Vorlage. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen biete Wissenschaftskommunikation „Wissen als Grundlage für demokratische Prozesse an“, sie ermögliche evidenzbasierte Entscheidungen und wirke gegen Fake News und Desinformationen. „Gesamtgesellschaftlich fördert sie Resilienz, Zukunftsfähigkeit und Innovationsbereitschaft und stärkt das Vertrauen in Wissenschaft“, heißt es in dem Antrag weiter. Dabei präsentiere moderne Wissenschaftskommunikation Forschungsergebnisse nicht nur, sondern setze auf die Diskussion, Co-Produktion und Kontextualisierung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ergebnissen.

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Wissenschaftskommunikation systematisch auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen sowie als „integraler Bestandteil“ der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verankert wird. Dabei sollten aus Sicht der Antragsteller auch projektspezifisch Maßnahmen zum Kompetenzaufbau förderfähig sein. Darüber hinaus sprechen sich SPD, Grüne und FDP unter anderem dafür aus, Mechanismen einzusetzen mit denen Wissenschaftskommunikation in der Leistungsbewertung von Forschenden stärkere Anerkennung findet. Ferner fordern sie, unabhängigen Wissenschaftsjournalismus „durch unabhängige und staatsferne Strukturen“ nachhaltig zu unterstützen. (hau/irs/13.03.2024)

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TOP 4 Smart Cities und Smarte.Land.Regionen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. März 2024, zwei Oppositionsanträge zur Digitalisierung in Städten und auf dem Land abgelehnt. Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und AfD gegen die Stimmen der CDU/CSU wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der Digitalisierung jetzt nutzen – Smart Cities und Smarte.Land.Regionen voranbringen“ (20/6412) abgelehnt. Ebenfalls mit der breiten Mehrheit des Bundestages abgelehnt bei Zustimmung durch die Antragsteller wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur intelligenten Stadt“ (20/5618). Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/10302) zugrunde.

Dialogplattform Smart Cities und Modellvorhaben

Zur Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Digitalisierung auf kommunaler Ebene hat die Bundesregierung 2016 die Nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet. In der Dialogplattform diskutieren rund 70 nationale Expertinnen und Experten aus Städten, Kreisen und Gemeinden, der kommunalen Spitzenverbände, verschiedener Bundesressorts, der Städtebauministerien der Länder, von Wissenschaftsorganisationen, Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft. In der dritten Phase der nationalen Dialogplattform beschäftigen sich die Teilnehmenden mit dem Thema „Beschleunigter Wandel und Resilienz“.

Mit dem Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieben einzelne Landkreise bei der Erstellung einer Digitalstrategie sowie der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im ländlichen Raum. Die Lösungen werden auf einem digitalen Ökosystem, einer gemeinsamen Plattform, angeboten. Dafür stellt das Ministerium 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, das Thema Smart Cities und Smart.Land.Regionen voranzubringen. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Entwicklung des Smart-City-Stufenplans und eines Smart-City-Kompetenzzentrums sowie der Weiterentwicklung der Modellprojekte Smart Cities und der Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen „Visionen und konkreten Gestaltungs- und Umsetzungswillen“ vermissen lasse. Notwendig sei daher eine „eine stringente Digitalisierungsstrategie mit klar definierten und messbaren Indikatoren, Zielen und Visionen“, um Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen.

Konkret wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die bisherigen Erfahrungen aus dem Modellprojekt Smart Cities zu evaluieren einen Smart-City-Stufenplan „umgehend“ vorzulegen und weitere Modellregionen zu definieren. Weitere Vorschläge beziehen sich beispielsweise auf die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, den Breitbandausbau sowie die Entwicklung intelligenter Technologien und Anwendungen etwa für den Energiebereich.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Einberufung eines „Smart-City“-Gipfels zusammen mit Bund und Ländern. Auf dem Treffen solle ein „Nationaler Aktionsplan“ erarbeitet werden. Damit solle Ländern und Kommunen mehr Mitsprache über „Ziele und Grenzen“ einer Smart City gegeben werden.

Nach Ansicht der AfD umschreibe der Begriff Smart City lediglich Ideen und Konzepte für urbane Räume, mit denen Städte durch Einsatz moderner Technologie effizienter und damit klimaschonender sowie lebenswerter werden sollen. Eine genaue Definition dessen stehe jedoch aus und müsse erarbeitet werden. (hau/scr/nki/13.03.2024)

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14. März 2024 (157. Sitzung)

TOP 5  Bürgergutachten des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“

Kostenloses gesundes Mittagessen für Kinder in Schulen und Kitas, mehr Nachhaltigkeit beim Verbrauch von Lebensmitteln und eine Tierwohlabgabe: Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. März 2024, über die Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ (20/10300) erstmals beraten und die dazu vorgelegte Unterrichtung im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur weiteren Beratung überwiesen. Die Debatte offenbarte vor allem die Uneinigkeit bei der Bewertung der Arbeit von Bürgerräten sowie bei den Zuständigkeiten für die Umsetzung der Empfehlungen.

Unterrichtung des Bürgerrates

Fünf Monate lang hatten 160 ausgeloste Teilnehmer in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Ernährungsexperten und Fachpolitikern über eine Verbesserung der Ernährungspolitik beraten. Vergangenen Monat hatte das Gremium Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ein Gutachten mit neun Empfehlungen überreicht. An erster Stelle empfiehlt der Bürgerrat die Einführung eines kostenfreien und gesunden Mittagessens für alle Kinder in Schulen und Kitas. Der Bund solle dies gemeinsam mit den Ländern finanzieren. Bisher haben nur armutsgefährdete Kinder Anspruch auf ein kostenfreies Mittagessen.

Außerdem schlägt das Gremium ein verpflichtendes staatliches Label vor, das das bewusste Einkaufen gesunder Lebensmittel erleichtern soll. Darüber hinaus sollen Supermärkte ab einer Größe von 400 Quadratmetern Verkaufsfläche verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel zum Beispiel an Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen weiterzugeben. An vierter Stelle steht die Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren und die Finanzierung des Stallumbaus.

Vorgeschlagen wird auch eine gesunde, ausgewogene und angepasste Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und sonstigen Pflegeeinrichtungen, eine Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls und eine Altersgrenze für Energydrinks. Zudem hat sich der Bürgerrat in seiner Empfehlung darauf geeinigt, dass es mehr Personal für Lebensmittelkontrollen braucht. Dafür soll die Berufsordnung für Lebensmittelkontrolleure novelliert werden.

Grüne begrüßen direkte Bürgerbeteiligung

Für Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Einsetzung von Bürgerräten nicht nur eine „Weiterentwicklung der Demokratie“ dar, sondern ermöglicht eine direkte Beteiligung von Bürgern bei gesellschaftspolitisch relevanten Fragen. „Eine selbstbewusste repräsentative Demokratie muss sich vor den Meinungen der Bürger nicht verstecken“, sagte Eckert.

Union warnt vor Auslagerung von Verantwortung

Dafür erntete er heftige Kritik von Philipp Amthor (CDU/CSU). Der Unionspolitiker machte grundsätzliche Kritik am Vorgehen der Ampel-Koalition zur Einsetzung des Bürgerrats deutlich. Er warnte vor einer Auslagerung von Verantwortung an Kommissionen und „herbeiquotierte Räte“ zulasten des Parlaments.

Das sei eine gefährliche Tendenz, da das parlamentarische Regierungssystem aktuell „unter starkem Druck“ stehe. Anstatt Verantwortung und die Lösung von wichtigen Fragen an Bürgerräte zu delegieren, sei es die Aufgabe der Ausschüsse und des Plenums, Entscheidungen zu treffen.

FDP: Vorzüge der repräsentativen Demokratie herausstellen

Dr. Gero Hocker (FDP) schloss sich dem an. Die Einrichtung suggeriere, dass es im politischen Bereich einfache und schnelle Lösungen für komplizierte Sachverhalte geben könnte. Hocker rief dazu auf, die Vorzüge einer repräsentativen Demokratie herauszustellen.

Die Arbeit der Parlamente sei oftmals zeitintensiv, aber sie sei gründlich und durch die Hinzuziehung von Fachleuten gekennzeichnet. „Lassen Sie uns das als selbstbewusste Parlamentarier zum Ausdruck bringen!“

SPD fordert zügige Umsetzung der Vorschläge

Von der SPD-Fraktion erhielten die Einsetzung des Bürgerrates und die von dem Gremium erarbeiteten Empfehlungen hingegen viel Ausspruch. Peggy Schierenbeck (SPD) forderte eine zügige Umsetzung der Vorschläge. Vor allem das kostenfreie Mittagessen in Kitas und Schulen sollten Bund und Länder angehen. Es sei richtig, dass die Zuständigkeit dafür bei den Ländern liege, jedoch sollte es gelingen, bei dieser Frage eine gemeinsame Lösung zu finden.

Marianne Schieder (ebenfalls SPD) forderte ihre Kollegen im Plenum auf, „die Arbeit der Bürger im Bürgerrat ernst zu nehmen und umzusetzen“. Die Empfehlungen seien „Abschluss und Auftrag zugleich“, das neue Instrument der Bürgerbeteiligung habe sich als erfolgreich erwiesen, das zeige das „gute und gelungene Bürgergutachten“, das der Politik nun vorliegt.

AfD will mehr direkte Beteiligungsformate

Für Peter Felser (AfD) ist der Bürgerrat nicht das richtige Instrument zu mehr Beteiligung der Bürger, er plädierte für mehr direkte Beteiligungsformate. Zudem werde mit der Einsetzung des Bürgerrates suggeriert, die Empfehlungen würden auch umgesetzt. Dabei seien etliche im Bürgerrat diskutierten Fragen „längst Gegenstand jahrelanger Debatten“.

Ein kostenfreies Mittagessen an Schulen sei zwar „eine gute Sache“, aber der Bundestag sei nicht verantwortlich. Zudem stelle sich die Frage: „Wer bezahlt das, und ist das gerecht?“ Die Verbrauchsabgabe für mehr Tierwohl wiederum würde Fleisch weiter verteuern. „Wollen wir wirklich, dass Fleisch zum Luxusgut wird?“, so Felser.

https://www.youtube.com/watch?v=w2ZT2dE5ZsY

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ANTRAG AfD 7 Unterstützung der Ukraine

Die Unionsfraktion ist mit ihrem Antrag zur Lieferung des Marschflugkörpers Taurus an die Ukraine gescheitert. In namentlicher Abstimmung wandten sich am Donnerstag, 14. März 2024, 494 Abgeordnete gegen ihren Antrag (20/9143), 188 Abgeordnete stimmten dafür, es gab fünf Enthaltungen. Die Abstimmung zugrunde lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/10433). Die Union hatte unter anderem die aus ihre Sicht zu zögerliche Haltung der Bundesregierung beziehungsweise eine „Reihe von Ausreden“ kritisiert. „Wenn die Bundesregierung tatsächlich das Ziel verfolgt, dass die Ukraine diesen Krieg gewinnen muss, dann sollte sie ein so wirksames System nicht zurückhalten, sondern gerade dieses liefern.“ Es sei im eigenen Sicherheitsinteresse, der Ukraine die Waffen zu geben, die sie brauche, um den Aggressor Russland militärisch zurückzudrängen.

Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Den Weg Deutschlands zur Kriegspartei im Ukrainekonflikt verstellen – Gegen die Ausbildung ukrainischer Soldaten auf deutschem Boden aufgrund des Beschlusses des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der Europäischen Union“ (20/5878), der ursprünglich ebenfalls beraten werden sollte, wurde hingegen von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt.

Union fordert Entschlossenheit und Klarheit

Johann David Wadephul (CDU/CSU) argumentierte, dass es insbesondere Deutschland gewesen sei, dass selbst noch nach der Annexion der Krim im Gespräch mit Russland geblieben sei. Es sei überfällig zur Kenntnis zu nehmen, dass der russische Präsident darauf nicht positiv reagiert habe.

„Ihre vermeintliche Besonnenheit hat Putin nur immer wieder befeuert in seiner Aggression gegen die Ukraine“, sagte Wadephul und verwies auf die monatelangen Diskussionen um die Lieferung schwerer Waffen und nun auf das monatelange „Zögern und Nichterklären“ des Bundeskanzlers beim Taurus. Es brauche Entschlossenheit und Klarheit in der Unterstützung der Ukraine.

SPD kritisiert Verengung der Debatte

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich (SPD) kritisierte die Verengung der Debatte auf ein einziges Waffensystem. Deutschland sei nach den USA der größte Unterstützer der Ukraine, nicht nur mit Waffen, sondern auch humanitär, beim Wiederaufbau, bei der Hilfe für Flüchtlinge in Deutschland.

Mützenich verteidigte das Nein von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu einer Lieferung des Taurus nicht nur gegen die Antragssteller, sondern auch gegen Kritiker innerhalb der Koalition. „Zeitenwenden sind nichts für politische Spielernaturen. Gebraucht wird Verstand, Besonnenheit und Klarheit. Und das tut der Bundeskanzler in der Abwägung, die er als Regierungschef hat.“

Grüne: Die drängendste Frage ist die Munition

Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) kündigte zwar an, dass ihre Fraktion dem Antrag der Union nicht zustimmen werde. Zugleich befürwortete sie deren Hauptforderung aber. „Die drängendste Frage ist in der Tat die Munition, aber auch weitreichende Waffen wie Taurus.“ Es brauche beides, sagte die Grünen-Politikerin und warnte: „Auch Zögern und Zaudern kann am Ende zur Eskalation beitragen.“

Brugger betonte, auch die Grünen würden alle Risiken sorgfältig abwägen. „Wir sind uns alle der Tragweite dieser Entscheidung bewusst. Und das lassen wir uns als Grüne von niemandem absprechen, auch nicht vom Bundeskanzler.“

FDP: Gegen Wladimir Putin hilf nur Einigkeit

Auch Alexander Müller (FDP) machte deutlich, dass seine Fraktion eine Taurus-Abgabe an die Ukraine unterstütze, dem Unionsantrag aber nicht zustimmen werde. „Gegen Wladimir Putin hilf nur Einigkeit, hilft nur klare Kante.“

Im Übrigen habe der Bundestag vor drei Wochen bereits beschlossen, „dass wir dieses System liefern“, sagte Müller mit Blick auf einen Koalitionsantrag, in dem von der Lieferung „weitreichender Waffensysteme“ die Rede ist. „Es ist überhaupt keine Frage, dass das den Taurus betrifft, das gibt es gar keine Zweifel“.

AfD ist gegen die Taurus-Abgabe

Tino Chrupalla (AfD) wandte sich gegen die Taurus-Abgabe an die Ukraine: Das würde die Verlängerung des Krieges und einen Schaden auch für Deutschland bedeuten.

Es müsse verhindert werden, dass Deutschland Kriegspartei werde. Bundeskanzler Scholz müsse mit seinem Nein konsequent bleiben und sich nicht von den „Kriegstreibern von Union, FDP und Grünen erpressen lassen“.

Gruppen warnen vor Eskalation

Auch Janine Wissler (Gruppe Die Linke) stellte sich hinter die Entscheidung des Kanzlers: Es gehe um nichts weniger als die Gefahr eines neuen Weltkriegs und darum, eine deutsche Kriegsbeteiligung zu verhindern.

Sahra Wagenknecht (Gruppe BSW) warnte vor einem „fahrlässigem Spiel“ bei der Union und innerhalb der Koalition. Die Ukraine könne diesen Krieg nicht gewinnen, und das würde auch der Taurus nicht ändern.

Antrag der CDU/CSU

„Die Ausbildung an und die Übergabe von schweren Waffen durch Deutschland und weitere verbündete Staaten hat die Ukraine in die Lage versetzt, sich in einem heroischen Abwehrkampf der russischen Aggression zu widersetzen und weitere großflächige Raumgewinne der russischen Angreifer zu verhindern“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/9143). Den ukrainischen Kräften mangle es aber an der Fähigkeit, Versorgungslinien, Führungseinrichtungen und die logistischen Strukturen der russischen Besatzer gezielt anzugreifen, um die Grundlage für das Vortragen weiterer erfolgreicher Offensiven zu schaffen. Folgerichtig habe die Ukraine daher bereits mehrfach den Wunsch nach abstandsfähiger Präzisionsbewaffnung geäußert und dabei auch konkret bei Deutschland im Mai 2023 eine Lieferung des Taurus-Marschflugkörpers erbeten.

Die Abgeordneten kritisieren die aus ihre Sicht zu zögerliche Haltung der Bundesregierung beziehungsweise eine „Reihe von Ausreden“. „Wenn die Bundesregierung tatsächlich das Ziel verfolgt, dass die Ukraine diesen Krieg gewinnen muss, dann sollte sie ein so wirksames System nicht zurückhalten, sondern gerade dieses liefern.“ Es sei im eigenen Sicherheitsinteresse, der Ukraine die Waffen zu geben, die sie brauche, um Russland militärisch zurückzudrängen.

Neben der Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern fordert die Fraktion die Bundesregierung auch zur Ausbildung ukrainischer Soldaten an diesem Waffensystem auf sowie dazu, „Ausrüstungslücken bei der Bundeswehr, die durch die Abgabe an die Ukraine entstehen durch sofortige Nachbeschaffung zu schließen und den Bestand der Bundeswehr rasch vollständig einsatzbereit zu machen“. (ahe/14.03.2024)

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ANTRAG AfD 8 Bürgergeld an Arbeitsvermittlung koppeln

Die AfD-Fraktion hat mit ihrem Antrag für einen Umbau des Bürgergeldes und der Sozialhilfe deutlichen Widerspruch bei den anderen Fraktionen und Gruppen des Bundestages ausgelöst. Über den Antrag (20/10609) debattierte der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, und überwies ihn anschließend zur Beratung an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung.

Antrag der AfD

Konkret fordert die AfD-Fraktion in dem Antrag eine stärkere Fokussierung des Bürgergeldes auf die Arbeitsvermittlung. „Angesichts durchschnittlich 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern im Jahr 2023 und im August 2023 knapp 929.000 Langzeitarbeitslosen sollte die Hebung endogener Arbeitskraftpotenziale deutlich mehr im politischen Fokus stehen als bislang“, schreibt die Fraktion und verweist auf unterschiedliche Angaben der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezüglich der Erwerbsfähigkeit von Bürgergeld-Beziehenden. Im bestehenden Bürgergeldsystem würden manifest vermittlungsgehemmte, also faktisch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eigentlich Sozialfälle seien, oftmals lediglich „in euphemistisch betitelten Maßnahmen geparkt, ohne einen nachhaltigen Nutzen für die weitere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen“, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb eine Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Dabei soll unter anderem das bisherige Bürgergeldsystem bei gleichbleibenden Regelsätzen in eine „Arbeitsuchenden-Hilfe“ für ausschließlich jene SGB II-Leistungsberechtigte überführt werden, die tatsächlich und kurzfristig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind. Die bisherige Sozialhilfe (SGB XII) soll bei gleichbleibenden Regelsätzen zu einer„Sozialhilfe-Neu“ entwickelt werden, mit dem Ziel, neben den bisherigen Sozialhilfeempfängern künftig auch Gruppen nur bedingt erwerbsfähiger SGB II-Leistungsberechtigter passgenauer zu versorgen. Dazu gehören nach den Vorstellungen der AfD unter anderem bisherige Bürgergeldbeziehende, die in ihrer Gesundheit so stark eingeschränkt sind, dass sie seit mindestens sechs Monaten gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Aber auch Menschen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege nicht mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder die an niederschwelligen Fördermaßnahmen teilnehmen gehören dazu. Ferner fordert die Fraktion Änderungen bei amtsärztlichen Untersuchungen zur Feststellung des Gesundheitszustandes und eine Wiedereinführung des Vermittlungsvorangs und deutliche schärfere Sanktionen.

AfD: Die Bundesagentur für Arbeit ist kein Sozialamt

Gerrit Huy (AfD) sagte, die BA könne nicht gleichzeitig Sozialamt spielen und sich auf die Vermittlung der Arbeitssuchenden konzentrieren. Derzeit koste die Vermittlung eines Arbeitslosen rund 69.000 Euro, dies sei zu teuer und angesichts des Fachkräftemangels nicht hinnehmbar.

 Ein großer Teil der Menschen, der von der BA als arbeitsfähig geführt würde, sei es gar nicht und belaste das System der BA, kritisierte Huy und begründete mit einer Entlastung der BA und Einsparungen in Milliardenhöhe auch den Antrag ihrer Fraktion.

SPD: Der AfD geht es vor allem um eine Arbeitspflicht

„Das meiste, was Sie hier fordern, ist geltendes Recht. Sie betreiben mal wieder ordentlich Schattenboxen und tun so, als gäbe es ein Problem, wo es keines gibt“, erwiderte Annika Klose für die SPD-Fraktion. Sie warf der AfD vor, Menschen verschieben zu wollen.

Der Ansatz der SPD sei es aber, dass auch eine Person mit gesundheitlichen Einschränkungen einen Anspruch auf Arbeitsvermittlung und Förderung habe. Worum es der AfD eigentlich gehe, sei eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende, so Klose.

CDU/CSU: Menschen werden in nützlich und unnützlich eingeteilt

Kai Whittaker (CDU/CSU) sagte an die AfD gerichtet: „Sie wollen Menschen abschieben, jetzt auch innerdeutsch. Sie teilen Menschen in nützlich und unnützlich ein!“ Die Unionsfraktion aber glaube an die Potenziale der Menschen. Im Übrigen sei es schon jetzt geltende Rechtslage, dass Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, in den Sozialhilfebezug wechseln.

Die AfD solle sich überlegen, von welchen Fachkräften sie ihre Anträge schreiben lasse, erwiderte der CDU-Abgeordnete. Er kritisierte aber auch die Ampel-Regierung, weil diese aus seiner Sicht die Arbeitsvermittlung nicht priorisiere.

Grüne: Gesellschaftliche Teilhabe soll verhindert werden

Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) erkannte „das abwertende Menschenbild der AfD in jeder Zeile des Antrags“. Wer nicht sofort arbeitsfähig sei, solle aussortiert werden, wer keine deutsche Staatsbürgerschaft habe, abgeschoben werden.

Es sei bei der AfD offensichtlich immer noch nicht angekommen, dass auch Menschen in schwierigen Situationen am Arbeitsleben teilhaben wollen. Dabei gehe es um gesellschaftliche Teilhabe, die die AfD mit diesem Antrag vielen Menschen verwehren wolle.

FDP: Es gibt erheblichen Reformbedarf

Jens Teutrine (FDP) kritisierte zwar auch den Antrag, nutzte seine Rede aber auch dafür, sich an der Unionsfraktion abzuarbeiten. Diese habe doch dem Bürgergeld-Kompromiss zugestimmt, das könne man heute noch in den Pressemitteilungen nachlesen.

Gleichwohl sehe auch seine Fraktion „erheblichen Reformbedarf“, denn der Sozialstaat müsse auch gerecht gegenüber jenen sein, die ihn mit ihren Steuern finanzieren, sagte er. Er nannte die Zuverdienstgrenzen, die Jugendberufsagenturen und die Fördermaßnahmen als Beispiele für Reformansätze.

Gruppe Die Linke: Verstoß gegen Menschenwürde

Heidi Reichinnek (Gruppe Die Linke) betonte im Hinblick auf die AfD-Forderung nach einem strengen Sanktionsregime: „Zum Glück hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig geurteilt: Die Menschenwürde muss nicht erarbeitet werden. Und Menschen hungern zu lassen, verstößt gegen die Menschenwürde.“

Auch sei es absurd, einerseits den Fachkräftemangel zu beklagen und andererseits den Vermittlungsvorrang wieder einführen zu wollen, anstatt Arbeitssuchende weiter zu qualifizieren. (che/14.03.2024)

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ANTRAG AfD: Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

Der Bundestag hat am am Donnerstag, 14. März 2024, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes“ (20/10406) beraten. Außerdem wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bundespolizei in Grenzregionen wirksam entlasten“ (20/10616) diskutiert. Im Anschluss an die Debatte wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Ministerin: Sicherheitsüberprüfung für Polizeibewerber

Der Gesetzentwurf enthält laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine gute Balance zwischen neuen erforderlichen Befugnissen für die Bundespolizei und Transparenz für die Bevölkerung. „Beides brauchen wir für eine moderne Sicherheitsbehörde“, sagte Faeser zu Beginn der Debatte. Der technische Fortschritt werde genutzt, um Kriminalität künftig noch effektiver zu bekämpfen. Die Sicherheitsbehörden dürften schließlich nicht schlechter aufgestellt sein „als ihr kriminelles Gegenüber“.

Das neue Gesetz werde aber auch zu mehr Bürgernähe und Transparenz beitragen, betonte die Ministerin. Künftig werde „noch besser“ sichergestellt, dass nur „verfassungstreue Männer und Frauen“ in den Polizeidienst kommen. Daher würden alle, die sich neue bewerben, konsequent einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Wenn die Bundespolizei an Bahnhöfen, Flughäfen oder in Zügen Befragungen durchführt, um unerlaubte Einreisen zu verhindern, so Faeser weiter, könnten sich die befragten Personen künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen. „Racial Profiling ist und bleibt in Recht und Praxis der Bundespolizei ausgeschlossen“, machte die Bundesinnenministerin deutlich…

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stamme und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst worden sei, bedürfe einer umfassenden Neubearbeitung, einschließlich Neustrukturierung, schreibt die Bundesregierung. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht das Bundeskriminalamtgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weshalb vergleichbare Vorschriften des Bundespolizeigesetzes angepasst werden müssten.

Ziel der Neuregelung ist es laut Regierung  auch, die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen auszustatten, die für ihre Aufgabenerledigung notwendig seien. Nach der aktuellen Rechtslage sei eine Sicherheitsüberprüfung innerhalb der Bundespolizei nur in bestimmten Fällen möglich. Da sie als Sicherheitsbehörde ein wichtiger Eckpfeiler in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands sei, müsse aber verhindert werden, „dass extremistische Personen versuchen, für die Bundespolizei tätig zu werden, um dann von innen heraus die effektive Aufgabenerfüllung der Bundespolizei zu behindern oder zu gefährden“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Vorgesehen sei daher, den Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich auszuweiten, wofür im Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen werde.

Legitimations- und Kennzeichnungspflicht

Zur Unterstreichung der Bedeutung von Bürgernähe und Transparenz der Bundespolizei solle für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei die Legitimations- und Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, heißt es weiter. Die Regelung solle auch der leichteren Aufklärbarkeit von Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen von uniformierten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten dienen.

Die Möglichkeit der Identifizierung gewährleiste zudem, „dass die rechtmäßig handelnden Beamtinnen und Beamten von der Einbeziehung in Ermittlungen verschont bleiben“.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt darauf, die Bundespolizei in Grenzregionen zu entlasten. Vielerorts seien die Dienststellen der Bundespolizei in Grenznähe in personeller Hinsicht überlastet, schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/10616). Danach binden das Aufgreifen und die Registrierung illegal eingereister Asylantragstellern „übermäßig polizeiliche Kapazitäten, die an anderer Stelle fehlen“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die grenznahen Dienststellen der Bundespolizei, die „ einer überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung in Folge der fortdauernden illegalen Migration nach Deutschland besonders ausgesetzt sind“, durch eine Erhöhung des Stellenplanes personell zu entlasten und dauerhaft zusätzliche Bundespolizeibeamte in diese Dienststellen zu versetzen.

Ferner fordert die Fraktion unter anderem, Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Nähe der deutsch-tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze gemeinsam mit der Bundespolizei im Erfassungsdienst einzusetzen. Diese Bamf-Mitarbeiter sollen nach dem Willen der Fraktion die Ersterhebungen von Daten zu illegal Eingereisten inklusive erkennungsdienstlicher Maßnahmen durchführen, damit diese Aufgaben „nicht länger vorrangig von den Dienststellen der Bundespolizei ausgeübt werden müssen“. (hau/sto/14.03.2024)…

AfD: Polizei wird der Lächerlichkeit preisgegeben

Aus Sicht von Steffen Janich (AfD) erschwert die Neuregelung hingegen den Arbeitsalltag der Bundespolizei. Im Gesetz finde sich die Vorgabe, dass die Polizei respektvoll und diskriminierungsfrei handeln solle. „Das deutsche Volk will aber eine Polizei, die nach Recht und Gesetz arbeitet. Es will keine Polizei, die die Fantasien linker Identitätspolitik umsetzen muss“, sagte er. Nicht Polizeibeamte müssten Respekt vor Straftätern lernen, „sondern Straftäter müssen endlich wieder den Respekt vor unserer Polizei lernen“.

Mit der Verpflichtung aller Bundespolizisten, allen in einem Zug zu kontrollierenden Personen eine Bescheinigung über die polizeiliche Maßnahme und deren Grund in Papierform auszustellen, gebe die Innenministerin die Polizei gänzlich der Lächerlichkeit preis, befand Janich. Das sei völlig inakzeptabel.

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TOP 27 Abschließende Beratungen ohne Aussprache

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ZP9 Aktuelle Stunde – Energiepolitik der Bundesregierung

Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 14. März 2024, mit der Energiepolitik befasst. Dazu wurde eine Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Verschärfte Risiken der Energiepolitik der Bundesregierung nun durch den Bundesrechnungshof amtlich – Jetzt mit Maßnahmen für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung gegensteuern“ aufgerufen.

Union: Regierung hat ihr Scheitern amtlich

Zum Auftakt der Aktuellen Stunde hielt Jens Spahn (CDU/CSU) der Ampelkoalition vor, nun sei mit Blick auf die Energiewende „Ihr Scheitern amtlich“. Damit bezog er sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs vom vergangenen Montag, der zu dem Ergebnis kam: Die Versorgungssicherheit sei gefährdet, der Strom sei teuer und Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt könne die Bundesregierung nicht umfassend bewerten. Dies berge erhebliche Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung. Im Kern gehe es um zwei Kritikpunkte, sagte Spahn. Zum einen gehe die Bundesregierung in ihren Szenarien immer vom besten Fall aus. Das sei wirklichkeitsfremd: Ein Industrieland wie Deutschland lasse sich nicht mit der rosaroten Brille und unrealistischen Schönwetter-Annahmen regieren.

Zum anderen sei Energie in Deutschland zu teuer. Die Probleme seien jetzt schon akut, sie würden sich in Zukunft aber noch verschlimmern: Der Ausbau von Windanlagen hinke hinterher, es würden zu wenig Reservekraftwerke zugebaut, Netzausbau- und Netzmanagement würden Abermilliarden kosten. Nötig sei deshalb eine Kostenwende. „Befördern Sie echte Technologieoffenheit, senken Sie Steuern und Abgaben auf Strom“, schlug er der Koalition vor.

SPD: Wissenschaft kritisiert Bundesrechnungshof

Mit Rhetorik allein lasse sich die Energiewende nicht zum Erfolg bringen, hielt Dr. Nina Scheer (SPD) Spahn vor. Die energiewirtschaftlichen Feststellungen des Bundesrechnungshofs würden von der Wissenschaft nicht bestätigt, sondern „landauf landab kritisiert“. Fakt sei, dass der Ausbau derzeit so schnell wie noch nie erfolge und die Gesetze der Ampel die Befähigung zur Wende geschaffen habe, die in den folgenden Jahren beschleunigt umgesetzt werden könne.

Erneuerbare seien um ein Vielfaches günstiger als Kern- oder fossile Energie. Die Strompreise seien längst wieder gesunken. Überhaupt habe der Bundesrechnungshof gar kein Mandat, eine Kostenanalyse zu erstellen. „Und wir wissen ja um das Parteibuch des Herrn Scheller“, fügte Scheer hinzu und erntete damit Empörung auf Seiten der Union. Kay Scheller ist der Präsident des Bundesrechnungshofs und war langjähriger Mitarbeiter bei der CDU.

AfD fühlt sich „vollumfänglich bestätigt“

Steffen Kotré von der AfD gab zu Protokoll, er und seine Partei fühlten sich „vollumfänglich bestätigt“ durch den Bericht des Bundesrechnungshofs. Aufgabe der Politik sei es, für sichere, bezahlbare und die Umwelt schonende Energie zu sorgen.

Auf allen drei Feldern scheitere die aktuelle Regierungskoalition, was „einmal mehr“ zeige, „dass diese Politik eine Sabotagepolitik an unserem Land“ sei.

Grüne: Energiepreise werden sich entspannen

Lisa Badum (Bünsnis 90/Die Grünen) trat an, die Vorwürfe zu widerlegen. Der Netzausbau erfolge zu langsam? Sie habe da eine Vermutung: Sei es nicht die bayrische Staatsregierung unter der Führung von Markus Söder (CSU), die den Ausbau der Windkraft in Bayern verzögere? Der Strompreis belaste die Verbraucher? Ja, sagte Badum, deshalb habe die Ampel die EEG-Umlage abgeschafft und die Abgaben auf Strom für die Industrie auf das rechtlich mögliche Minimum gesenkt.

Im Übrigen seien Sonne und Wind die günstigsten Energien, und deren Anteil steige stetig, sodass perspektivisch mit einer Entspannung bei den Energiepreisen zu rechnen sei.

FDP mahnt Respekt gegenüber der Institution an

Michael Kruse (FDP) machte keinen Hehl daraus, dass er mit der Reaktion mancher Kolleginnen und Kollegen aus den Ampelfraktionen auf den Bericht nicht glücklich war. „Wir tun alle, wirklich alle, gut daran, einen solchen Bericht ernst zu nehmen, und ihn mit dem nötigen Respekt gegenüber der Institution hinzunehmen.“

Er habe sich den letzten Bericht von vor zwei Jahre angeschaut und festgestellt: Ein hohes Maß an Problemen bestehe schon länger – was man wohl als kleinen Seitenhieb an die Vorgängerregierung verstehen durfte. Der aktuelle Bundesrechnungshofbericht zeige aber: „Wir müssen eine Menge machen“. Er stelle aber auch fest: „Wir haben aber auch schon eine Menge gemacht“.

Linke und BSW mit Kritik an Regierung

Ralph Lenkert von der Gruppe Die Linke stellte fest, der Bundesrechnungshof sei links, jedenfalls habe er bei den Linken abgeschrieben. Denn er warne schon lange: Viele hätten Angst vor der nächsten Stromrechnung, und viele treibe die Sorge um, im Winter, wenn es keinen Wind und keine Sonne gebe, im Kalten und Dunkeln zu sitzen.

Fassungslos ob der Reaktion der Regierung und der Regierungsfraktionen zeigte sich Klaus Ernst von der Gruppe BSW. Der Bericht sei eine riesige Ohrfeige. Man würde erwarten, dass die Regierung in sich geht und sich fragt: Was tun? Stattdessen suche man nach Ausreden, um sich nicht mit der vernichtenden Kritik auseinanderzusetzen. Nötig sei doch eine Umkehr in der Energiepolitik. (mis/14.03.2024)

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TOP 13 Anpassung der Mindeststrafen des § 184 b StGB

Die Bundesregierung will die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte anpassen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (20/10540) wurde am Donnerstag, 14. März 2024, in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Im Anschluss an die 40-minütige Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Mindeststrafen für „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ sollen gesenkt werden. Besitz und Erwerb sollen künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe, die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden können. Die Bundesregierung verweist zur Begründung auf Forderungen aus der Praxis.

Mit dem Entwurf sollen diese in Paragraf 184b des Strafgesetzbuches geregelten Delikte wieder als Vergehen eingestuft werden. Aktuell sind die Delikte als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitstrafe klassifiziert. Durch die Einstufung als Vergehen soll es bei diesen Taten künftig auch wieder möglich sein, Verfahren nach den Paragrafen 153 und 154 der Strafprozessordnung (StPO) einzustellen beziehungsweise nach den Paragrafen 407 ff. StPO durch Strafbefehl zu erledigen.

Der Strafrahmen für die Taten war mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 angehoben worden. Bis dahin galt für die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe. Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte wurden mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Mit der Novelle von 2021 wurden die Delikte als Verbrechen eingestuft und sowohl die Mindest- als auch die Höchststrafen deutlich angehoben. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht keine Änderungen an den Höchststrafen vor.

Forderungen aus der Praxis

Zur Begründung führt die Bundesregierung Rückmeldungen und Forderungen aus der Praxis an. Durch die nicht vorhandene Möglichkeit, Verfahren einzustellen beziehungsweise durch Strafbefehl zu erledigen, habe sich gezeigt „dass dies bei Verfahren, die einen Tatverdacht am unteren Rand der Strafwürdigkeit zum Gegenstand haben, dazu führt, dass eine tat- und schuldangemessene Reaktion nicht mehr in jedem Einzelfall gewährleistet ist“. Auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder habe sich den Forderungen aus der Praxis angeschlossen.

Laut Bundesregierung ist die Verhältnismäßigkeit der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe in manchen Fällen fraglich. Das gelte insbesondere dann, „wenn die beschuldigte Person offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an kinderpornographischen Inhalten gehandelt hat“, sondern im Gegenteil, um insbesondere eine weitere Verbreitung oder ein öffentliches Zugänglichmachen eines kinderpornographischen Inhalts, zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. „Besonders häufig sind solche Fälle bei Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern älterer Kinder oder Jugendlicher aufgetreten, die kinderpornographisches Material bei diesen gefunden und an andere Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren“, heißt es in dem Entwurf.

Umgang mit jugendlichen Tätern

Auch hinsichtlich des Besitzes und Erwerbs kinderpornographischer Inhalte führt die Bundesregierung an, dass die „verhältnismäßige Ausgestaltung der Mindeststrafe“ für eine „tat- und schuldangemessene Reaktion im Einzelfall“ erforderlich sei. Als Beispiel nennt der Entwurf Fälle, bei den der Inhalt ungewollt in den Besitz der Empfänger gekommen war. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang im Entwurf auf eine laufende Normenkontrollvorlage des Amtsgerichts Buchen zum Bundesverfassungsgericht. Das Gericht sei in diesem Fall davon überzeugt, dass die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe verfassungswidrig ist, „da sie gegen das Schuldprinzip verstoße“. Auch Fachverbände, die zu dem Verfahren Stellung genommen hätten, hätten die aktuelle Regelung kritisiert.

Ferner sieht die Bundesregierung die Einstufung der Delikte als Vergehen auch als probates Mittel an, um mit den zahlreichen jugendlichen Täterinnen und Tätern angemessen und flexibel umgehen zu können. „Denn auch hier agieren die handelnden Personen in der Regel nicht, um sich durch den kinderpornographischen Inhalt sexuell zu erregen, sondern aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben“, heißt es zur Begründung. (scr/hau/14.03.2024)

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TOP 12 Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, einen Antrag der CDU/CSU abgelehnt, mit dem die Fraktion eine „Agenda für Bürokratieabbau“(20/8856) forderte. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10651) vorgelegt hatte.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung zu einem umfassenden Abbau von Bürokratie auf. „Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, hieß es in dem Antrag.

Die Abgeordneten forderten darin eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“, die sowohl für den Bundestag als auch für die Bundesregierung Wirkung entfalten soll.

„Selbstbeschränkende Bürokratiebremse“

Allgemein schlug die Union unter anderem eine „selbstbeschränkende Bürokratiebremse“ vor, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“. Zudem forderte die Fraktion, die „One in, one out“-Regelung zu einer „One in, two out“-Regelung zu modifizieren, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird.

Bezogen auf europarechtliche Vorgaben verlangte die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“. Zudem sollte sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen. Auf institutioneller Ebene schlug die Fraktion vor, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen. Aufgabe des zu schaffenden Gremiums sollte es demnach unter anderem sein, Gesetze nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren.

Innovationsfreiheitsgesetz gefordert

Nach Willen der CDU/CSU sollte der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zudem zurück in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Die Ampelregierung hatte die Zuständigkeit an das Bundesministerium der Justiz übertragen.

Von der Bundesregierung forderte die Union zudem über die bisherigen Planungen für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz hinausgehende Gesetzesinitiativen. Dazu gehörte etwa ein Innovationsfreiheitsgesetz. Zudem drang die Union darauf, den angekündigten „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern abzuschließen. Weitere Forderungen der Union bezogen sich unter anderem auf Verwaltungsverfahren und Verwaltungsdienstleistungen. (scr/hau/14.03.2024)

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TOP 12 Agenda für Bürokratieabbau

Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, einen Antrag der CDU/CSU abgelehnt, mit dem die Fraktion eine „Agenda für Bürokratieabbau“(20/8856) forderte. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10651) vorgelegt hatte.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung zu einem umfassenden Abbau von Bürokratie auf. „Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, hieß es in dem Antrag.

Die Abgeordneten forderten darin eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“, die sowohl für den Bundestag als auch für die Bundesregierung Wirkung entfalten soll.

„Selbstbeschränkende Bürokratiebremse“

Allgemein schlug die Union unter anderem eine „selbstbeschränkende Bürokratiebremse“ vor, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“. Zudem forderte die Fraktion, die „One in, one out“-Regelung zu einer „One in, two out“-Regelung zu modifizieren, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird.

Bezogen auf europarechtliche Vorgaben verlangte die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“. Zudem sollte sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen. Auf institutioneller Ebene schlug die Fraktion vor, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen. Aufgabe des zu schaffenden Gremiums sollte es demnach unter anderem sein, Gesetze nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren.

Innovationsfreiheitsgesetz gefordert

Nach Willen der CDU/CSU sollte der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zudem zurück in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Die Ampelregierung hatte die Zuständigkeit an das Bundesministerium der Justiz übertragen.

Von der Bundesregierung forderte die Union zudem über die bisherigen Planungen für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz hinausgehende Gesetzesinitiativen. Dazu gehörte etwa ein Innovationsfreiheitsgesetz. Zudem drang die Union darauf, den angekündigten „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern abzuschließen. Weitere Forderungen der Union bezogen sich unter anderem auf Verwaltungsverfahren und Verwaltungsdienstleistungen. (scr/hau/14.03.2024)

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TOP 12 Agenda für Bürokratieabbau

Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, einen Antrag der CDU/CSU abgelehnt, mit dem die Fraktion eine „Agenda für Bürokratieabbau“(20/8856) forderte. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10651) vorgelegt hatte.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung zu einem umfassenden Abbau von Bürokratie auf. „Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, hieß es in dem Antrag.

Die Abgeordneten forderten darin eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“, die sowohl für den Bundestag als auch für die Bundesregierung Wirkung entfalten soll.

„Selbstbeschränkende Bürokratiebremse“

Allgemein schlug die Union unter anderem eine „selbstbeschränkende Bürokratiebremse“ vor, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“. Zudem forderte die Fraktion, die „One in, one out“-Regelung zu einer „One in, two out“-Regelung zu modifizieren, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird.

Bezogen auf europarechtliche Vorgaben verlangte die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“. Zudem sollte sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen. Auf institutioneller Ebene schlug die Fraktion vor, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen. Aufgabe des zu schaffenden Gremiums sollte es demnach unter anderem sein, Gesetze nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren.

Innovationsfreiheitsgesetz gefordert

Nach Willen der CDU/CSU sollte der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zudem zurück in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Die Ampelregierung hatte die Zuständigkeit an das Bundesministerium der Justiz übertragen.

Von der Bundesregierung forderte die Union zudem über die bisherigen Planungen für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz hinausgehende Gesetzesinitiativen. Dazu gehörte etwa ein Innovationsfreiheitsgesetz. Zudem drang die Union darauf, den angekündigten „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern abzuschließen. Weitere Forderungen der Union bezogen sich unter anderem auf Verwaltungsverfahren und Verwaltungsdienstleistungen. (scr/hau/14.03.2024)

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TOP 16 Bezahlbarer Autoführerschein

„Damit Mobilität nicht zum Luxus wird – Für einen bezahlbaren Autoführerschein“ lautet der Titel eines von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegnten Antrags (20/10610), den der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag an den federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Antrag der Union

Angesichts des „massiven Terminstaus bei den Fahrprüfungen“ und „erheblich gestiegener Kosten für den Erwerb eines Führerscheins in Deutschland“ fordert die CDU/CSU-Fraktion Änderungen bei den Fahrerlaubnisprüfungen und den Führerscheinausbildungen. Noch immer führe der massive Terminstau bei den Fahrprüfungen zu monatelangen Wartezeiten, schreiben die Abgeordneten. Allein in Berlin würden aktuell bis zu 20.000 Prüftermine fehlen, monieren sie. Seit 2017 seien zudem die durchschnittlichen Kosten für den Erwerb eines Führerscheins in Deutschland erheblich gestiegen: Sie haben sich laut Unionsfraktion fast verdoppelt. Aktuell koste ein Führerschein der Klasse B mancherorts bis zu 4.500 Euro, heißt es in dem Antrag. Damit werde der Führerschein für viele junge Menschen immer mehr zum Luxus. Die Mobilität sei akut gefährdet, weil die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, die Weiterbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern zu Fahrprüferinnen und Fahrprüfern zu erleichtern und dazu die Anerkennungsvoraussetzungen von einem Ingenieurstudium oder einer Ingenieurausbildung zu entkoppeln. Gemeinsam mit den Ländern solle sie zudem die Voraussetzungen schaffen, „um im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten für die Fahrprüfung auch Prüferinnen und Prüfer von Bundeswehr sowie Bundes- und Landespolizei jeweils temporär zuzulassen, so dass bei Engpässen unmittelbar für mehr Prüftermine gesorgt werden kann“.

Im ländlichen Raum müsse für den Erhalt und den Ausbau des wohnortnahen Fahrschulangebots gesorgt werden, fordert die Fraktion außerdem. Dafür müsse die grundsätzliche Verpflichtung eingeführt werden, die theoretische und die praktische Ausbildung bei derselben Fahrschule zu absolvieren, „sofern digitale Lehr- und Lerneinheiten überwiegend in der Ausbildung genutzt werden“. Des Weiteren verlangen die Abgeordneten, die Integration aller Potenziale von Fahrsimulatoren als technologiegestütztes Lernen in die Führerscheinausbildung zu ermöglichen. Nach französischem oder niederländischem Vorbild könnten so Verkehrs- und Gefahrensituationen frühzeitig trainiert und die Theorie- und Praxiseinheiten eng miteinander verzahnt werden, heißt es in der Vorlage. (hau/14.03.2024)

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TOP 20 Neufassung der 37. VO zur Durchführung des BImSchG

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. März 2024, der Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20/984420/10131 Nr 2.) zugestimmt. Für die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU, AfD und die Gruppe Die Linke stimmten gegen die Vorlage.

Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung (20/10646) vorgelegt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.

Verordnungsentwurf der Bundesregierung

Die Regierung reagiert mit der Änderung auf neue europäische Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe.

Insbesondere gebe es neue europäische Anforderungen an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen.

Mit dem „Neuerlass der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ will die Bundesregierung die europäischen Vorgaben eins zu eins umsetzen. Außerdem werde in der Neufassung der Verordnung ein System zur Nachweisführung über die Erfüllung der Anforderungen bei der Herstellung und Lieferung von flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs eingeführt.

Entschließung angenommen

Die Abgeordneten nahmen außerdem mehrheitlich eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/ 2413 unter anderem sicherstellen soll, „dass strombasierte, erneuerbare Kraftstoffe auch im Luft- und Langstreckenseeverkehr im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quote in hohem Maße gefördert werden und zum Einsatz kommen.“

Auch sollten die Regelungen so ausgestaltet werden, „dass langfristige Investitionssicherheit für Produzenten fortschrittlicher Kraftstoffoptionen und für Bereitsteller von Strom für Elektrofahrzeuge geschaffen wird“. Bei der Europäischen Kommission soll die Bundesregierung den Abgeordneten zufolge auf eine Verbesserung der Betrugsprävention hinwirken. (ahe/hau/ste/14.03.2024)

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TOP 19 Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Die CDU/CSU-Fraktion möchte erreichen, dass künftig Einreise- und Aufenthaltsverbote für gefährliche Personen auch bei erstmaliger Einreise verhängt werden können. Am Donnerstag, 14. März 2024, hat der Bundestag erstmals über den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zur Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes auch bei erstmaliger Einreise“ (20/10398) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Für einen souveränen Staat sollte es aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion eine Selbstverständlichkeit sein, die Einreise von gefährlichen Personen aus dem Ausland untersagen zu dürfen, etwa bei politischen und religiösen Extremisten. Das gelte insbesondere in Zeiten globaler Konflikte, die auf Deutschland überzugreifen drohen, wie aktuell seit dem Überfall der Hamas auf Israel und dem anschließenden Krieg im Gazastreifen.

Auch der Aufenthalt eines Taliban-Funktionärs in Deutschland, der im November 2023 habe ungehindert einreisen und seine Propaganda in einer Kölner Moschee verbreiten können, verdeutliche die Dringlichkeit dieses Problems, schreiben die Abgeordneten. Sie halten es für bedenklich, dass Deutschland – von wenigen Ausnahmen abgesehen – gefährlichen Personen aus dem Ausland die Einreise und den Aufenthalt gar nicht verbieten könne. „Das gilt auch dann, wenn den deutschen Behörden frühzeitig der geplante Besuch dieser Person bekannt wird“, heißt es in der Vorlage.

Ausweisung auch vor erstmaliger Einreise

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei nämlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot (Paragraf 11 AufenthG) nur noch dann möglich, „wenn der Ausländer zu einem früheren Zeitpunkt bereits in Deutschland war und hier ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde“. Gegen einen gefährlichen Ausländer, der zum ersten Mal nach Deutschland will, dürfe dagegen kein Einreise- und Aufenthaltsverbot mehr verhängt werden.

Daher muss aus Sicht der Unionsfraktion der Wortlaut der Ausweisungsnorm in Paragraf 53 Absastz 1 Aufenthaltsgesetz so erweitert werden, „dass eine Ausweisung auch vor der erstmaligen Einreise möglich ist“. Für eine Privilegierung derjenigen, die sich noch nie in Deutschland aufgehalten haben, seien keinerlei Gründe ersichtlich, befinden die Parlamentarier. (hau/14.03.2024)

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TOP 21 Versteckte Preiserhöhungen bei Bedarfsgütern

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. März 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Versteckte Preiserhöhungen verhindern – Für mehr Klarheit und Transparenz beim Einkauf von Bedarfsgütern sorgen“ (20/6411) mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte zur Abstimmung eine Beschlussvorlage (20/8826) abgegeben. Für die Vorlage stimmten neben der Union auch die AfD sowie Abgeordnete der Gruppe Die Linke.

Antrag der Unionsfraktion

Angesichts der Inflation forderten die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion eine „Transparenzoffensive“, um versteckte Preiserhöhungen beim Einkauf von Bedarfsgütern zu verhindern. In ihrem Antrag verlangten sie von der Bundesregierung, „dafür Sorge zu tragen, dass auf der Ebene des Einzelhandels volle Transparenz hinsichtlich des Preis-Mengen-Gerüstes eines angebotenen Produkts besteht“. Dazu sollte unter anderem das von der unionsgeführten Bundesregierung 2011 geschaffene Online-Portal www.lebensmittelklarheit.de so umgestaltet werden, dass Hersteller dort Füllmengenreduzierungen sowie Veränderungen von wesentlichen Bestandteilen und Zutaten verpflichtend offenlegen müssen.

Weitere Forderungen der Fraktion bezogen sich auf die Festlegung von Obergrenzen für den Freiraum in Verpackungen und die Vermeidung von technisch nicht notwendigen Umverpackungen. Auch plakative Anpreisungen, die eine prozentuale Mehrmenge versprechen, sollten untersagt werden, wenn der Verpackungsinhalt zuvor innerhalb eines Jahres bei optisch unveränderter Verpackung verringert wurde, schlug die Union vor. Versteckte Preiserhöhungen stellten aus Verbrauchersicht „ein Ärgernis“ dar, begründete sie ihre Initiative. Folge dieser eingeschränkten Markttransparenz sei ein Vertrauensverlust bei Verbraucherinnen und Verbraucher, dem mit einer „Transparenzoffensive“ entgegengewirkt werden müsse. (sas/hau/14.03.2024)

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15. März 2024 (158. Sitzung)

AfD 8 Unterstützung der Ukraine

Idealerweise finden Debatten, die sich auf einen Jahrestag beziehen, vor diesem Tag statt. So sollte es eigentlich auch mit der Vereinbarten Debatte am Freitag, 15. März 2023, zum Internationalen Frauentag  am 8. März sein, die bereits vor drei Wochen auf der Tagesordnung des Bundestages stand, aber dann anderen Abstimmungen weichen musste.

CDU/CSU: Viele Strategien, wenig Umsetzung

Darüber hat sich Dorothee Bär (CDU/CSU) offensichtlich besonders geärgert. „Es gab ja Wichtigeres, wir mussten Cannabis legalisieren“, schimpfte sie, als sich am Freitagmorgen vor allem Frauen unter der Kuppel versammelt hatten, um über Frauenrechte zu reden. Doch dabei blieb es nicht, denn sowohl Bär als auch andere Unionsabgeordnete stellten der Frauenpolitik der Ampel ein vernichtendes Zeugnis aus: „Machen Sie endlich mal ein Projekt richtig, wir brauchen die Umsetzung von Dingen und nicht immer nur Verweise auf Strategien“, forderte Bär.

So müsse der Bund nicht nur international die feministische Außenpolitik mit Leben füllen, sondern auch in Deutschland zum Beispiel die Plätze in den Frauenhäusern massiv ausbauen. „Es fehlen 14.000 Plätze. Diese Zahlen können Sie doch nicht zufriedenstellen.“ Der Bund müsse sich endlich am Ausbau der Hilfsangebote beteiligen anstatt auf die Länder zu verweisen, sagte die CSU-Abgeordnete.

Regierung: Höchststand bei Partnerschaftsgewalt

Auf den einen neuen Höchststand bei Partnerschaftsgewalt, von der fast ausschließlich Frauen betroffen sind, verwies auch Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen), die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium: „Damit dürfen wir uns keinesfalls abfinden!“ Und weiter: „Der Bund hat die Länder unterstützt, um mehr als 349 neue Frauenhausplätze in den letzten Jahren zu schaffen, aber wir wollen noch mehr. Wir wollen ein Bundesgesetz, um Frauenhäuser besser abzusichern.“

Außerdem forderte Deligöz eine Steuerreform, die die Erwerbstätigkeit von Frauen besser unterstützt und eine Hausaufgabe sei auch, die Richtlinie zur Entgelttransparenz umzusetzen.

SPD und Grüne: Es geht um die Demokratie

Josephine Ortleb (SPD) betonte, wie auch die Grünen Co-Chefin Richard Lang (Bündnis 90/die Grünen), dass Frauenrechte Menschenrechte sind, also „kein nice-to-have, sondern ein must-have“, wie Ortleb sagte. Heftige Kritik übten beide an der AfD, die Frauen am liebsten wieder am Herd sehen wolle. „Aber wir verteidigen das Erreichte gegen rechts, bis zum Schluss“, so die Sozialdemokratin. Das Entgelttransparenzgesetz müsse jetzt endlich kommen, ergänzte sie, denn es könne nicht sein, „dass wir jedes Jahr wieder über die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen reden“.

Richarda Lang betonte: „Die autoritären Herrscher hassen Frauenrechte und deshalb sind diese Rechte für uns der Gradmesser für Demokratie und also solche verteidigen wir sie auch.“ Das Argument der AfD, wonach sich immer mehr Frauen in Deutschland wegen der Migranten unsicher fühlten, drehte sie um: „Ja, viele Frauen fühlen sich unsicher, weil Sie die Uhr zurückdrehen wollen!“

AfD: Frauen haben wegen Migrationspolitik Angst

Zuvor hatte zuvor Mariana Iris Harder-Kühnel (AfD) die Situation von Frauen vor allem vor der Folie Migrationspolitik beschrieben.

Fast die Hälfte der Frauen in Deutschland habe deshalb Angst vor einer Vergewaltigung. Für Meinungsdelikte komme man in den Knast, für Gruppenvergewaltigungen nicht, empörte sie sich.

FDP: Frauenpolitik ist echte Wirtschaftspolitik

Nicole Bauer (FDP) setzte den Fokus ganz woanders, nämlich auf die Rolle von Frauen in der Wirtschaft und ihre Fähigkeit, Innovationsmotor zu sein.

„Frauenpolitik ist echte Wirtschaftspolitik. Es kann nicht sein, dass Frauen in ihrem Mut zur Selbständigkeit behindert werden, weil es für sie dann keinen Mutterschutz gibt.“

(che/15.03.24)

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TOP 23 Migrationskrise in den Ländern und Kommunen

Die Bundesregierung will die Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte anpassen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (20/10540) wurde am Donnerstag, 14. März 2024, in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Im Anschluss an die 40-minütige Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Mindeststrafen für „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ sollen gesenkt werden. Besitz und Erwerb sollen künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe, die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden können. Die Bundesregierung verweist zur Begründung auf Forderungen aus der Praxis.

Mit dem Entwurf sollen diese in Paragraf 184b des Strafgesetzbuches geregelten Delikte wieder als Vergehen eingestuft werden. Aktuell sind die Delikte als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitstrafe klassifiziert. Durch die Einstufung als Vergehen soll es bei diesen Taten künftig auch wieder möglich sein, Verfahren nach den Paragrafen 153 und 154 der Strafprozessordnung (StPO) einzustellen beziehungsweise nach den Paragrafen 407 ff. StPO durch Strafbefehl zu erledigen.

Der Strafrahmen für die Taten war mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 angehoben worden. Bis dahin galt für die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe. Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte wurden mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Mit der Novelle von 2021 wurden die Delikte als Verbrechen eingestuft und sowohl die Mindest- als auch die Höchststrafen deutlich angehoben. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht keine Änderungen an den Höchststrafen vor.

Forderungen aus der Praxis

Zur Begründung führt die Bundesregierung Rückmeldungen und Forderungen aus der Praxis an. Durch die nicht vorhandene Möglichkeit, Verfahren einzustellen beziehungsweise durch Strafbefehl zu erledigen, habe sich gezeigt „dass dies bei Verfahren, die einen Tatverdacht am unteren Rand der Strafwürdigkeit zum Gegenstand haben, dazu führt, dass eine tat- und schuldangemessene Reaktion nicht mehr in jedem Einzelfall gewährleistet ist“. Auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder habe sich den Forderungen aus der Praxis angeschlossen.

Laut Bundesregierung ist die Verhältnismäßigkeit der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe in manchen Fällen fraglich. Das gelte insbesondere dann, „wenn die beschuldigte Person offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an kinderpornographischen Inhalten gehandelt hat“, sondern im Gegenteil, um insbesondere eine weitere Verbreitung oder ein öffentliches Zugänglichmachen eines kinderpornographischen Inhalts, zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. „Besonders häufig sind solche Fälle bei Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern älterer Kinder oder Jugendlicher aufgetreten, die kinderpornographisches Material bei diesen gefunden und an andere Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren“, heißt es in dem Entwurf.

Umgang mit jugendlichen Tätern

Auch hinsichtlich des Besitzes und Erwerbs kinderpornographischer Inhalte führt die Bundesregierung an, dass die „verhältnismäßige Ausgestaltung der Mindeststrafe“ für eine „tat- und schuldangemessene Reaktion im Einzelfall“ erforderlich sei. Als Beispiel nennt der Entwurf Fälle, bei den der Inhalt ungewollt in den Besitz der Empfänger gekommen war. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang im Entwurf auf eine laufende Normenkontrollvorlage des Amtsgerichts Buchen zum Bundesverfassungsgericht. Das Gericht sei in diesem Fall davon überzeugt, dass die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe verfassungswidrig ist, „da sie gegen das Schuldprinzip verstoße“. Auch Fachverbände, die zu dem Verfahren Stellung genommen hätten, hätten die aktuelle Regelung kritisiert.

Ferner sieht die Bundesregierung die Einstufung der Delikte als Vergehen auch als probates Mittel an, um mit den zahlreichen jugendlichen Täterinnen und Tätern angemessen und flexibel umgehen zu können. „Denn auch hier agieren die handelnden Personen in der Regel nicht, um sich durch den kinderpornographischen Inhalt sexuell zu erregen, sondern aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben“, heißt es zur Begründung. (scr/hau/14.03.2024)

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TOP 23 Migrationskrise in den Ländern und Kommunen

Die CDU/CSU-Fraktion ist am m Freitag, 14. März 2024, im Bundestag mit einem Forderungskatalog zur Migrationspolitik der „Ampel“-Koalition gescheitert. Neben den Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmte auch die Gruppe Die Linke gegen den entsprechenden Unions-Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ (20/10611), während die AfD-Fraktion sich enthielt.

Antrag der Union

In der Vorlage forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, die migrationspolitischen Beschlüsse aus der Besprechung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 vollständig umzusetzen. Insbesondere sollte die Bundesregierung danach für einen wirksamen Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union die EU-Grenzschutzagentur Frontex operativ stärken und sich mit Einsatzkräften an der Unterstützung der besonders betroffenen Außengrenzstaaten beteiligen. Ferner sollte sie sich dem Antrag zufolge auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Staaten mit Außengrenzen ihre Zuständigkeit für die Registrierung von irregulär Einreisenden und Schutzsuchenden auch tatsächlich wahrnehmen, dass die Verantwortung innerhalb der EU solidarisch verteilt wird und dass funktionierende Regelungen nach dem Dublin-Verfahren etabliert werden.

Zugleich wurde die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, weitere Migrationsabkommen „auf höchster Ebene intensiv voranzutreiben, damit die Herkunftsländer bei der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen besser kooperieren“. Daneben plädierte die Fraktion dafür, die Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zu Polen aufrechtzuerhalten, bis der Schutz der EU-Außengrenze funktioniert. Auch forderte sie die Bundesregierung auf, rechtliche Klarstellungen vorzunehmen beziehungsweise auf europäischer Ebene anzustoßen, „dass Personen, die bereits in anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben und entsprechend registriert worden sind, und solche Personen, die bereits einen Asylantrag gestellt und eine Ablehnung erhalten haben, bei eigenmächtiger Weiterreise innerhalb der EU an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden können“. Zu den weiteren Forderungen zählten unter anderem die Einstellung aller Bundesaufnahmeprogramme, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und eine Erweiterung der Liste asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten um Indien sowie Tunesien, Marokko und Algerien.

Union: Kanzler und Koalition liefern nicht

In der Debatte warf Alexander Throm (CDU/CSU) Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor, die Öffentlichkeit „mit großen Worten“ täuschen zu wollen. Die Aussage des Kanzlers vom 31. Januar, dass „alle Fragen mit den Ländern abgearbeitet“ seien, sei bis heute falsch.

So werde etwa die Bundesregelung zur Bezahlkarte für Asylbewerber von den Grünen blockiert, und in der „Frage der sicheren Drittstaaten-Lösung“ habe die Koalition gar nichts geliefert.

SPD: Union verhält sich scheinheilig

Helge Lindh (SPD) hielt der Union im Gegenzug eine „Politik der Scheinheiligkeit“ vor. So wende sie sich gegen das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghanen, obwohl sie immer erklärt habe, besonders schutzbedürftige Menschen stünden im Zentrum ihres Fokus.

Mittlerweile sei die Migrationspolitik der Union „ganz weit weg“ vom „Wir schaffen das“ der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aus dem Jahr 2015.

AfD: Antrag ist eine Dokumentation des Scheiterns

Christian Wirth (AfD) sagte, die Einhaltung der Bund-Länder-Beschlüsse sollte selbstverständlich sein, scheitere aber etwa bei der Bezahlkarte wieder an den Grünen.

Der Antrag der Union sei allerdings eine „Dokumentation ihres Scheiterns seit 2015“. Notwendig sei, die Migration für mindestens zehn Jahre „auf Null“ zurückzuführen.

Grüne verweisen auf Bündel von Maßnahmen

Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, die Koalition habe mit einem „ganzen Bündel von Maßnahmen auf die Migrationslage reagiert“. Dabei seien die Beschlüsse von Scholz und der Ministerpräsidentenkonferenz „fast vollständig“ umgesetzt.

Für Teile seiner Partei bedeute der Maßnahmenkatalog eine Zumutung, doch trage sie den dahinter stehenden Kompromiss „in Verantwortung für unser Land“ mit

FDP kritisiert Scherbenhaufen der Vorgängerregierungen

Ann-Veruschka Jurisch (FDP) monierte, der CDU/CSU-Antrag enthalte nicht einen neuen Gedanken, sondern nur „heiße Luft“. Mit solchen „blutleeren, abgelutschten Forderungen“ funktioniere Migrationspolitik nicht, fügte Jurisch hinzu.

Dagegen räume die Koalition gerade „in mühevoller Kleinarbeit einen gigantischen Scherbenhaufen in der Migrationspolitik“ auf. (sto/15.03.2024)

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ANTRAG AfD TOP 23 Migrationskrise in den Ländern und Kommunen

Der Bundestag hat sich am Freitag, 15. März 2024, mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Linksextremistische Gewalt konsequenter bekämpfen – Unterwanderungen von Organisationen verhindern und mehr Transparenz bei Gefährdungslagen sicherstellen“ (20/10612) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss der Aussprache zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Inn ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, zeitnah einen personell großzügig ausgestatteten Personalkörper zur effektiven Bekämpfung des Linksextremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz und im Bundeskriminalamt einzurichten. Damit sollen nach den Vorstellungen der Fraktion „insbesondere bundesländerübergreifende linksextreme Netzwerkstrukturen, die nicht zuletzt auch ein gezieltes Untertauchen von gesuchten Linksextremisten ermöglichen“, aufgedeckt und mögliche Unterwanderungen von Behörden in Bund und Ländern sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen durch Linksextremisten überprüft werden.

Auch soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge im Rahmen der Innenministerkonferenz sowie der Justizministerkonferenz für ein „nachhaltiges, gemeinsames und bundesweit einheitliches Vorgehen gegen die gewaltbereite linksextremistische Szene“ einsetzen. Zudem dringt die Fraktion unter anderem darauf, gegen ausländische Serverbetreiber linksextremistischer Plattformen im Internet vorzugehen mit dem Ziel der Verbesserung strafrechtlicher Ermittlungen, um weitere Radikalisierungen zu unterbinden. (sto/eis/15.03.2024)

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TOP 24 Forschung zu Long Covid, ME/CFS u. Post-Vac-Syndrom

Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Freitag, 15. März 2024, mit den Folgen der Corona-Pandemie befasst. Grundlage der Aussprache im Parlament war eine Antwort der Bundesregierung (20/10544) auf eine Große Anfrage der Unionsfraktion mit dem Titel „Projektförderung des Bundes im Bereich der Grundlagenforschung zu Long Covid, ME/CFS und dem Post-Vac-Syndrom“ (20/8846).

Die Union erkundigt sich darin, wie der Bund die Grundlagenforschung zu Long-Covid, dem Post-Vac-Syndrom oder Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) fördert. So wollen die Abgeordneten unter anderem erfahren, wie viele Mittel dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Jahren 2024 und 2025 zur Bewilligung neuer Projekte für die Forschung zu Long-Covid, dem Post-Vac-Syndrom und ME/CFS zur Verfügung stehen. Auch wie viele Betroffene nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell unter den Folgen einer Coronaerkrankung oder Coronaimpfung leiden, interessiert die Unionsfraktion.

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung sieht im Long-/Post-Covid-Syndrom eine große gesellschaftliche und gesundheitspolitische Herausforderung. Die Erkrankung belaste die Betroffenen und deren Angehörige stark, heißt es in der Antwort (20/10544). Post-infektiöse Krankheitsbilder seien im Zusammenhang mit anderen Erregern schon länger bekannt, Ursachen und Entstehung seien jedoch noch unzureichend verstanden. Die Symptome von Long-/Post-Covid seien heterogen, die individuellen Ausprägungen des Krankheitsbildes seien unterschiedlich und zum Teil gravierend. Dies gelte besonders dann, wenn sich eine Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ausbilde, heißt es in der Antwort weiter.

Um die Erkrankung besser zu verstehen, soll die Forschung dazu intensiviert werden. Die Forschungsförderung in dem Bereich habe für die Bundesregierung hohe Priorität, heißt es in der Antwort. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördere die Forschung zum Themenbereich Long-/Post-Covid und ME/CFS durch gezielte Projektförderung. Inhaltlich umfasse die Förderung eine große Bandbreite: von der Erforschung der Krankheitsmechanismen über die Diagnostik und Therapieentwicklung bis hin zur Versorgungsforschung.

Für die sechs bislang gestarteten Förderaktivitäten des BMBF im Bereich Long-/Post-Covid und ME/ CFS ergebe sich derzeit ein Fördervolumen von bis zu 59,5 Millionen Euro. Zusammen mit dem Vorhaben zur Aufklärung der immunologischen Pathomechanismen des postinfektiösen Chronischen Fatigue Syndroms (ME/CFS) ergebe sich ein Förderbetrag von insgesamt 61,7 Millionen Euro. Das Bundesgesundheitsministerium fördert den Angaben zufolge Projekte der versorgungsnahen Forschung. Dafür stünden in den Jahren 2024 bis 2028 Mittel in Höhe von bis zu 81 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus sei geplant, Initiativen zur Verbesserung der Versorgung von an Long-/Post-Covid erkrankten Kindern und Jugendlichen mit bis zu 52 Millionen Euro zu fördern, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel. (pk/cha/15.03.2024)

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