Verstrahlte Drogenpolitik: Bund will Tabak-Konsum verbieten, erlaubt aber Cannabis-Konsum und ermöglicht den Konsum von Shisha-Tabak

Quelle: Von Cannabis Training University - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21152723

BERLIN/MÜNCHEN – Beim Auftreten des Corona-Virus hatte die Staatsregierung mit dem Argument des Gesundheitsschutzes pauschal einfach alles verboten gehabt,; während nach Erlauben des gesundheitsschädlichen Cannabis-Konsums die Staatsregierung äußerst differenziert vorgeht und Verbotszonen nur dort einrichtet, wo tatsächliche Anhaltspunkte für eine gesundheitsliche Beeinträchtigung vorhanden sind.

.

.

Politik pervers: Die Bundesregierung will wenige Tage nach dem Erlauben von erwiesenermaßen schädlichem Cannabiskonsum den ebenso erwiesenermaßen schädlichen Tabakkonsum beenden. Zeitgleich wird der Konsum von Shisha-Tabak in geschlossenen Gaststätten gestattet, während der Konsum von echtem Tabak in Gaststätten verboten ist.

Hintergrund ist das komplette Zigaretten-Verbot in Großbritannien

Für Burkhard Blienert (58, SPD), Drogenbeauftragter der Bundesregierung, hat das strikte Anti-Zigaretten-Gesetz Vorbildcharakter. „An der Ernsthaftigkeit, mit der das Thema Rauchen in anderen Ländern angegangen wird, können wir uns ein Beispiel nehmen.“… EU-Abgeordnete Manuela Ripa (48, ÖDP) kann sich sogar ein EU-weites Zigarettenverbot vorstellen.

Geringere Schwangerschaft bei Cannabis-Konsumenten

Dabei sind die Gefahren von Cannabis besser erforscht als jemals zuvor: Neue Erkenntnisse zeigen, daß das Problem von Paaren, Kinder zu bekommen auch in einem Zusammenhang mit dem Cannabis-Konsum stehen kann. Dies bestätigt beispielweise eine jüngst erschienene US-amerikanische Studie. Unter 1200 Patientinnen mit Kinderwunsch hatte man mit Hilfe von Harnproben diejenigen identifiziert, die Cannabis konsumierten.

Insgesamt konsumierten 5% (62/1228) der Frauen während der Vorbereitungsphase Cannabis, was entweder durch einen positiven Urintest oder durch einen Selbstbericht festgestellt wurde. Von diesen hatten 71% dies selbst gemeldet (n = 44) und 53% einen positiven Urintest abgeliefert (n = 33). 45 Prozent der Frauen mit einem positiven Urintest gaben ebenfalls an, sie Cannabis zu konsumieren (15/33). Von den Frauen, die schwanger wurden, konsumierten nur 1,3% (11/789) in den ersten 8 Schwangerschaftswochen Cannabis, wie durch Urintests festgestellt wurde. Cannabiskonsum, der entweder durch Urintest oder Selbstbericht identifiziert wurde, war bei Frauen häufiger, die ethnisch-europäischer Herkunft sind und eine geringere Bildung hatten. Cannabiskonsum war auch mit höheren Cotininspiegeln im Urin, häufigerem Alkoholkonsum, Konsum von Antidepressiva, frühem Abbruch der Studie und einer höheren Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs verbunden. Frauen aus Colorado berichteten wiederum häufiger über Cannabiskonsum als Frauen aus anderen Studienorten (11% (8/73) gegenüber 3% (29/993) in Utah, 3% (2/74) in Pennsylvania und 6 % (5/77) in New York).

.

Drogenpolitik wie im Delirium

Vermutlich ohne es zu bemerken hat die Staatsregierung bei der Umsetzung des Cannabis-Gesetzes einen unglaublichen Offenbarungseid geleistet:

Anläßlich der Gefahr, die angeblich von dem Covid-Virus ausgeht, sperrte die Staatsregierung die gesamte Bevölkerung zuhause ein. Später zwang sie die Bevölkerung dazu, überall im gesamten öffentlichen Raum wirkungslose Masken zu tragen, um sich angeblich vor dem Covid-Virus schützen zu können. Sogar beim Gassi-Gehen mit dem Hund um Mitternacht auf dem leeren Stadtplatz Burghausens mußten die Bürger Masken tragen!

Nun aber, beim Cannabis-Gesetz zeigt die Staatsregierung, daß sie in der Lage ist, sogar beim Gesundheitsschutz zu differenzieren, wenn sie es denn möchte.

Ob man es möchte oder nicht, der Staat hat nicht das Recht dem Bürger einen totalen Gesundheitsschutz aufzuerlegen. Weder bei Covid, noch bei Cannabis:

AfD nur für den medizinisch indizierten Konsum von Cannabis

In ihrem Grundsatzprogramm setzt sich die AfD dafür ein, daß der Konsum von Cannabis grundsätzlich untersagt bleibt, außer ein Konsum ist medizinisch indiziert. In diesem Fall dürften Apotheken Cannabis bis zur Genesung verschreiben:

Cannabis nur in der Medizin
Für medizinische Indikationen sollen unter ärztlicher
Aufsicht Präparate mit dem Hauptwirkstoff zur Verfügung stehen. Wir befürworten den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung für eine dauerhafte Abstinenz
von Drogen.

Diese Linie verfolgte die AfD auch während der Initiative von RotGrün zur Legalisierung von Cannabis.

Berlin: (hib/PK) Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, heißt es in einem Antrag (20/8869) der Fraktion.

Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt. Die Adoleszenz stelle eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Gehirns dar. Untersuchungen deuteten darauf hin, dass sich der Konsum von Cannabis nachteilig auf die Reifung von Nervenzellen und Nervenverbindungen auswirken könne.

Insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskonsum in der Jugend bestehe das Risiko einer Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten bis hin zu einem erhöhten Risiko für Depressionen oder Suizidgedanken.

Medizinalcannabis genieße in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel. Ein Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) würde das Medizinalcannabis entmystifizieren, indem es ergebnisoffen Nutzen sowie Risiken objektiviere und den Erstattungspreis senke.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vollständig aufzugeben und Medizinalcannabis dem AMNOG-Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln zu unterziehen.

Inzwischen hat der bayerische Ministerrat auf diese neuen Randbedingungen des Bundes reagiert und beschlossen, die Spielräume zu nutzen, um den Cannabis-Konsum so weit wie möglich einzuschränken.

.

Bayerischer Ministerrat legt Eckpunkte für eine Reduktion des Konsums von Cannabis vor

Der bayerische Ministerrat hat am 17.4.2024 beschlossen, den Konsum von Cannabis in Bayern so weit es durch die neue Gesetzgebung des Bundes rechtlich zulässig ist, zu begrenzen. Eine vergleichbar differenzierte Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes hätte man sich bei Covid auch gewünscht. Die hierzu beschlossenen Randbedingungen lauten:

4. Bayern begrenzt öffentlichen Konsum von Cannabis / Rauchen von Cannabis soll unter anderem in Biergärten und auf Volksfesten verboten werden. Bayerns Ministerrat hat wichtige Beschlüsse gefasst, um den öffentlichen Konsum von Cannabis trotz des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung zu begrenzen. Ziel ist insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Unter anderem soll das Rauchen von Cannabisprodukten auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein verboten werden. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mittels Vaporisatoren. Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Beispiele hierfür können Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen. Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen von Schwerpunktkontrollen durch die Polizei der Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwacht sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen kontrolliert.

Hiervon konnte auf der Sitzung des Stadtrats in Burghausen natürlich noch niemand etwas wissen. Bürgermeister Schneider wollte sich daher mit Maßnahmen noch zurückhalten.

.

Initiative der AfD zur Begrenzung des Cannabis-Konsums in Burghausen

Wie erwähnt ist es Teil des Programms der AfD, Cannabis-Konsum nur aus medizinischen Gründen zuzulassen.

Vor diesem Hintergrund hat die AfD den Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht, daß es seit 1.4.2024 zwar legal ist, Cannabis zu konsumieren, daß es jedoch noch immer nicht legal ist, Cannabis zu erwerben. Für diese Situation sorgt internationales Recht, an das auch die Bundesregeirung gebunden ist, das diese jedoch verschweigt. Durch die vorgezogene Legalisierung des Konsums entsteht die Situation, daß ein Konsument durch seinen Konsum zugesteht, ein illegales Drogengeschäft getätigt zu haben:

Der Vorstoß für eine solch harte Gangart kommt aus Baden-Württemberg. Mehrere südbadische Staatsanwaltschaften und das Polizeipräsidium Freiburg erklärten: Da Dope aktuell nicht aus legalen Quellen wie Cannabis-Clubs (starten erst ab 1. Juli) oder Eigenanbau (Reifezeit mindestens zwei Monate) stammen kann, werden Kiffer automatisch zu Zeugen in Strafverfahren gegen Unbekannt. Denn der Verkauf von Gras und Hasch ist weiter verboten.

Aktuell ist es also leichter als jemals zuvor, den illegalen Drogenkonsum und die damit einhergehende Beschaffungskriminalität zu identifizieren. Ob die Ordnungsbehörden diese Chance nutzen wollen oder nicht, bleibt offen. Es ist zu befürchten, daß sie wegschauen:

Die AfD wird auf der nächsten Stadtratssitzung jedenfalls einen Antrag zu diesem Thema stellen, der die folgenden Punkte umfassen könnt

Der Bürgermeister erstattet dem Stadtrat Bericht darüber:

an welchen öffentlichen Orten in der Stadt nach Kenntnis der Ordnungsbehörden und/oder Ermittlungsbehörden gehäuft Drogen, insbesondere Cannabis konsumiert werden. 

an welchen öffentlichen Orten in der Stadt nach Kenntnis der Ordnungsbehörden und/oder Ermittlungsbehörden regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden

an welchen öffentlichen Orten in der Stadt nach Kenntnis der Ordnungsbehörden und/oder Ermittlungsbehörden ein Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und damit in Verbindung stehenden Ordnungswidrigkeiten bekannt sind oder vermutet werden (z.B. indem diese zur Beschaffung genutzt werden) 

 

Der Bürgermeister erstattet dem Stadtrat Bericht darüber:

ob er die Kontrolle der Überschreitung des zulässigen THC-Gehalts im Blut genauso oft kontrollieren lassen möchte, wie wie Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit im Ort?

ob er die Kontrolle der Überschreitung des zulässigen THC-Gehalts im Blut genauso oft kontrollieren lassen möchte, wie wie Überschreitung  der Regeln zum Parken im Ort?

Der Bürgermeister erstattet dem Stadtrat Bericht darüber:

aus  welchen zeitlichen Anlässen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten  (z.B. Burgfest, Jazzwoche, Mai-Wies´n, Wochenmärkte, Discotheken etc.).

an welchen Orten sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten  (z.B. Bäder, Altstadt, Bildungseinrichtungen, im Einzugsbereich um Gaststätten, Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel, Freizeitgelände, Motori-Park, Unterkünfte von Personen, die als Flüchtlinge bezeichnet werden etc.).

Beispiele hierfür können Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, Freibäder oder Freizeitparks.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt dem Stadtrat zu berichten, auf welchen Wegen die den weiterhin illegale Beschaffung von  Cannabis im Stadtgebiet zurückzudrängen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt dem Stadtrat auf der Sitzung nach dem Inkrafttreten der von der Staatsregierung gerade ausgearbeiteten  Rechtsgrundlage, daß es den Kommunen ermöglicht wird, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten, eine solche Verordnung dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.