Stadtratssitzung Burghausen: Bürgermeister hisst im Stadtgebiet eigenmächtig die Ukraine-Flagge

Quelle: Stadtsaal_Burghausen; Wikipedia

BURGHAUSEN – AfD sieht in dem anlaßlosen Hissen der Ukraine-Flagge eine Überschreitung der Kompetenzen des Bürgermeisters; will Leer-Rohre an der Salzlände verlegen lassen und fragt nach dem Verteilschlüssel für ukrainische Schüler auf Burghauser Schulen

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Neben dem Tagesgeschäft im Stadtrat wollte die AfD am heutigen 11.5.2022 die anlaßlose Hissung der Ukraine-Fahne in Burghausen thematisieren.

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Die Anträge der AfD auf der Stadtratssitzung vom 11.5.2022

Insgesamt stellte die AfD drei Anträge auf der aktuellen Stadtratssitzung. Einen davon hat der Bürgermeister offenbar einfach vergessen gehabt, weswegen nicht über ihn abgestimmt werden konnte. Zwei Dringlichkeitsanträge hatte der Bürgermeister einfach nicht zur Abstimmung gestellt. Letzteres stellt nach Überzeugung der AfD eine Verletzung der Geschäftsordnung dar.

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AfD pocht auf außenpolitische Neutralität der Stadt Burghausen im Russland-Ukraine-Konflikt

Quelle: Eigenes Werk

Nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der Streitkräfte Putins in die Ukraine hat Bürgermeister Schneider aus gefühlter Solidarität heraus die Stadt mit ukrainischen Fahnen beflaggt, um auf diese Weise seiner Überzeugung nachzukommen, daß die Stadt Burghausen sich nach außen sichtbar mit dem Überfallenen solidarisch erklärt.

Tatsache ist, daß AfD-Parteimitglieder Ukraine-Flüchtlinge privat bei sich zuhause aufgenommen haben und sich auch sonst privat in der Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge engagieren. Einer der Gründe hierfür ist, daß es sich in erster Linie um Frauen und Kinder handelt, die echte Kriegsflüchtlinge sind und nicht Abenteurer und junge Männer im wehrfähigen Alter, die auf der Suche nach einem besseren Leben den bequemeren Weg gehen und statt beizutragen, zuhause die Verhältnisse zu verbessern, nach einem bequemeren Leben z.B. in Europa suchen.

Echte Hilfe zu leisten ist eine Sache, wenn eine Kommune aber nach außen Solidarität mit einer Kriegspartei zeigt, ist dies emotional nachvollziehbar, aber aus Sicht der AfD keine Aufgabe einer Kommune. Vielmehr ist es schon deswegen Aufgabe einer Kommune, sich in dieser Frage neutral zu verhalten, weil für die Außenpolitik der Bund und nicht die Kommunen zuständig sind. Weitere Gründe hat die AfD in der Begründung ihres Antrags im Detail dargelegt.

Das stärkste Argument ist jedoch, daß sich jedes Land, das offen sichtbar für eine Kriegspartei eintritt, als Vermittler für einen Friedensschluss ausfällt. Mit Waffenlieferungen für die Ukraine  und mit einer einseitigen Parteinahme für die Ukraine fällt ein weiteres Land aus, das in Frage käme zwischen beiden Kriegsparteien meinen Frieden zu vermitteln. Eine solche einseitige Parteinahme ist daher zur Herbeiführung eines Friedens offenkundig kontraproduktiv.

Bürgermeister Schneider erklärte nach dem Verlesen des Antrags darauf, daß es seine Entscheidung war, die Ukraine-Fahne zu hissen und daß er dazu stehe. Im übrigen sei der Stadtrat in dieser Frage unzuständig. Aus diesen Gründen stellte Bürgermeister Schneider diesen Antrag nicht einmal zur Abstimmung darüber, daß dieser auf die Tagesordnung gesetzt wird.  Dies stellt jedoch nach Ansicht der AfD eine Verletzung von § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats dar.

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AfD will, daß an der Salz-Lände bei den jetzigen Sanierungsarbeiten Leer-Rohre mitverlegt werden

Mit Hilfe eines weiteren Dringlichkeitsantrags versuchte die AfD ein mögliches, zukünftiges erneutes Aufreißen der Salzlände dadurch zu verhindern, daß bei den jetzigen Sanierungsarbeiten beriets Leer-Rohre für alle möglichen zukünftigen Nutzungen mitverlegt werden.

Auch über diesen Antrag ließ der Bürgermeister keinerlei Abstimmung zu, indem er in als „erledigt“ ansah, nachdem er den Antrag zuvor ins Lächerliche gezogen hatte und den Antragsteller als inkompetent dargestellt hatte.

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AfD will, daß im Stadtrat über die Nebenwirkungen von Impfungen berichtet wird

der bereits Anfang April gestellte Antrag, daß der Stadtrat über das Ausmaß an Impfnebenwirkungen in der Stadt Burghausen berichtet wird, wurde durch den Bürgermeister offenbar vergessen.

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Die am 11.5.2022 neu gestellten Anträge

Folgende zwei Anträge wurden durch die AfD am 11.5.2022 neu gestellt:

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Antrag 1: Burghausen neutral

Dringlichkeitsantrag/Antrag

der AfD im Stadtrat zu Burghausen

Burghausen neutral – Innerstädtischen Frieden sichern; Sympathie- oder Antipathie-Äußerungen der Stadt und ihrer Vertreter für eine der Seiten im Ukraine-Krieg unterlassen

Der Stadtrat möge per separater Abstimmung beschließen,

  1. Der Bürgermeister und die Vertreter der Stadt verhalten sich im Ukraine-Russland-Konflikt, was ihren freiwilligen Handlungsspielraum betrifft, neutral;

  2. Teil dieser Neutralität ist, daß der Bürgermeister und die Vertreter der Stadt das Hissen von Flaggen einer der Kriegsparteien nicht anders behandeln, als das Hissen anderer Flaggen von Nicht-EU-Mitgliedern, bzw. Nicht-NATO-Mitgliedern.

Begründung

Tatsache ist, daß die Stadt Burghausen, ohne daß es hierzu einen unmittelbaren Anlaß gäbe und ohne daß der Stadtrat hierüber befragt worden wäre, offenbar aus freien Stücken und offenbar aus Solidarität mit der von Russland völkerrechtswidrig überfallenen Ukraine öffentlich sichtbare Sympathiebekundungen mit der überfallenen Ukraine tätigt, z.B. indem sie die Stadt mit ukrainischen Fahren beflaggt.

Weder die Ukraine, noch Russland sind in der NATO oder in der EU. Weder mit einer Stadt in Russland, noch mit einer Stadt in der Ukraine unterhält die Stadt Burghausen eine Städtepartnerschaft.

Von daher ist kein sachlicher Grund erkennbar, daß die Stadt Burghausen z.B. das Hissen der Flagge eines dieser beiden Länder anders behandelt, als das Hissen der Flagge eines Landes mit identischen Rahmenbedingungen,wie z.B. der Flagge Neuseelands.

Dem stehen mindestens folgende Argumente entgegen:

  • Art. 25GG besagt: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ zu diesen Regeln gehört auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es in Art. 1 UN-Sozialpakt; Art. 1 UN-Zivilpakt niedergelegt ist und lautet „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.https://www.zivilpakt.de/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte-355/ Derartige Abstimmungen haben einige überwiegend russisch-sprachige Gebiete der Ukraine mit einem Ergebnis von 90% bis 95% für eine Loslösung von der Ukraine durchgeführt https://en.wikipedia.org/wiki/2014_Donbas_status_referendums#Result_3 Während Russland und seine Verbündeten diese Abstimmungsergebnisse anerkennen, verweigern Kiew und seine Verbündeten diese Anerkennung. Zu den Verbündeten Kiews gehört auch die Bundesregierung. Die Bundesregierung verweigert daher eine Anerkennung dieser Volksabstimmung https://www.welt.de/newsticker/news1/article127868630/Osten-der-Ukraine-stimmt-ueber-Abspaltung-von-Kiew-ab.html

  • Es ist nicht Aufgabe einer Stadt mittelbar Außenpolitik zu betreiben, oder sichtbar die Außenpolitik einer Regierung zu unterstützen, deren Kanzler der selben politischen Partei (SPD) angehört, wie der Bürgermeister der Stadt Burghausen.

  • Art. 1 Abs. 1 Satz 1 der GO Bayern besagt: „Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten.“ Es fällt damit nicht ist in den Kompetenzbereich des Bürgermeisters, oder eines Vertreters der Stadt Burghausen in dem in Punkt 1 und Punkt 2 bestehenden Streit einseitig Partei zu ergreifen.

  • Neben Ukrainern leben auch Bürger aus Russland in Burghausen. Eine einseitige Parteiname der Stadt für eine dieser beiden Seiten kann einen Funken für eine Aufheizung des bisher noch ruhigen beider Volksgruppen in Burghausen liefern, was abzulehnen ist.

  • Die von der Stadt durchgeführte Beflaggung schafft einen Präzendenzfall, auf den sich z.B. im Türkei-Syrien-Konflikt, oder im Konflikt Saudi-Arabiens mit dem Jemen auch andere Kriegsparteien berufen können.

Mindestens weil die Stadt keine Zuständigkeit für eine einseitige Parteinahme in außenpolitischen Fragen hat und weil mit einer derartigen einseitigen Parteinahme für eine der beiden Kriegsparteien keine Vorteile für die Stadt Burghausen verbunden sind und weil eine derartige einseitige Parteinahme das Zusammenleben der Bürger mit russischen, bzw. ukrainischen Wurzeln in der Stadt erschwert, ist eine derartige einseitige Parteinahme, die z.B. durch das Hissen der Flagge einer der beiden Konfliktparteien durch die Stadt und/oder den Bürgermeister zum Ausdruck gebracht wird, abzulehnen.

Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist gegeben, weil die Stadt Burghausen am heutigen 11.5. ohne sachlichen Anlaß die ukrainische Flagge z.B. auf dem Stadtplatz gehisst hat.

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Antrag 2: Leer-Rohre an der Salz-Lände

Dringlichkeitsantrag/Antrag

der AfD im Stadtrat zu Burghausen

Baumaßnahmen zukunftsweisend gestalten – Leer-Rohre an der Salzlände verlegen

Der Stadtrat möge per separater Abstimmung beschließen,

  1. bei der Renovierung der Salzlände Leer-Rohre zu verlegen;

  2. diese Leer-Rohre umfassen solche für zukünftige Elektrische Leitungen

  3. diese Leer-Rohre umfassen solche, für zukünftige zur Kommunikation nutzbare Leitungen

  4. diese Leer-Rohre umfassen solche, für zukünftige zur Fernwärme nutzbare Leitungen

  5. diese Leer-Rohre umfassen solche, für zukünftige zur Frisch- und Abwasserversorgung nutzbare Leitungen

Begründung

Das Vorhaben, die Salzlände zu renovieren, war durch den Bürgermeister mehrmals im Stadtrat angedeutet worden.

Vom Beginn der Renovierung erfuhr der Antragsteller jedoch aus der Zeitung.

Der stellvertretende Bürgermeister berichtete nach Beendigung eines ersten Bauabschnitts von den erfreulichen Erfahrungen mit der Baufirma.

Am heutigen 11.5. war erkennbar, daß die Straße der Salzlände markiert worden war, was vermuten lässt, daß bald ein weiterer Bauabschnitt beginnen wird.

Details hierzu sind dem Antragsteller noch unbekannt.

Auf Rückfrage bei der Informationsveranstaltung der Stadt am 10.5. wurde bestätigt, daß die Verlegung von Leer-Rohren bei dieser Baumaßnahme bisher nicht vorgesehen ist.

Dringlichkeit: Eine spätere Verlegung solcher Rohre hätte zur Folge, daß die Straße neu aufgerissen werden müßte und hat damit für die Stadt einen erheblichen Kostenaufwand und belästigt die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer unnötig.