BERLIN – Promovierter Strafrichter vom Landgericht Berlin legt Verfassunbgsbeschwerde gegen Covid-Zwangsmaßnehmen der Bundesregierung ein.
Nach dem
- Aufstand von Polizisten, die sich im Netzwerk „Polizisten für Aufklärung“ zusammengeschlossen haben
- Aufstand von Ärzten, die sich im Netzwerk „Ärzte für Aufklärung“ zusammengeschlossen haben
- Aufstand von Anwälten, die sich im Netzwerk „Anwälte für Aufklärung“ zusammengeschlossen haben
erfolgt nun ein
- Aufstand von Richtern und Staatsanwälten, die sich im Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte zusammengeschlossen haben
Es sind zwar keine Aufstände mit wehenden Fahnen und Barrikaden, doch es sind Aufstände gegen die Unterwanderung der Grundlagen ihrer Berufe durch die staatlichen Maßnahmen, die angeblich nur einer Pandemiebekämpfung dienen sollen.
Allen ist gemeinsam, daß sie sich unabhängig voneinander für eine Rückhaltlose und komplette Aufklärung über das bemühen, was die Regierungen von Bund und Ländern unter der „Corona-Krise“ verstehen. Trotz der Tatsache, daß ihre Berufsverbände sie zu diffamieren versuchen engagieren sie sich unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile für ihre Überzeugung und folgen ihren Gewissen.
Dr. Pieter Schleiter
Im Beruf urteilt er über die Einhaltung von Recht und Gesetz. Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie hält er für nicht rechtens, Impfen für zu gefährlich.
Dr. jur wohnt in Brandenburg und arbeitet als Strafrichter Landgericht in Berlin.
Im Januar 2021 hat er am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen
- die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes,
- die Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- die Sars-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg,
- die Sars-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen
- das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten
seit Beginn der Pandemie eingelegt und startet einen rechtlichen Rundumschlag. Auch wenn wohl viele aktive Richter und Staatsanwälte zu diesem Thema lieber in Deckung bleiben, begrüßt niemand Geringeres, als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier diese Initiative. Immerhin ist dieser ebenfalls der Auffassung:
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Ein Bußgeld wegen Nichtragens einer Maske wächst sich zur Verfassungsbeschwerde aus
In diesem Zusammenhang ist ein weiteres Detail aufschlussreich, das der Berliner Tagespiegel recherchiert hat. Auslöser der Verfassungsbeschwerde war offenbar eine Kontrolle des Potsdamer Ordnungsamtes zur Einhaltung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone am 26. Oktober 2020, in die er zufällig geriet. Ein weiterer Zufall ist, daß genau dieser Kontrollgang durch Reporter der Märkischen Allgemeinen Zeitung begleitet wurde.
Diese berichtet, daß
wird der 42-Jährige zitiert. Bei der im Zusammengang mit der Kontrolle durchgeführte Ausweiskontrolle hatte er dann offenbar auch erwähnt gehabt, Richter am Landgericht Berlin zu sein. Die Stadt Potsdam dürfte in diesem Fall ein Bußgeld verhängt haben, das dann zum Anlaß wurde, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Auf die seiner Ablehnung des staatlich angeordneten Maskenzwangs, geht der der Richter in seiner Beschwerde wie folgt ein:
Hierin erkennt er einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit, da er durch den Staat gezwungen sei, diese Masken lange zu tragen. In Folge dieses Tragezwangs falle ihm das Atmen zunehmend schwer, er werde müde, bekomme Kopfschmerzen und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nähmen erheblich ab, so der Richter und trägt damit Symptome vor, die für eine Erhöhung der CO2-Konzetrationn im Blut typisch sind
Zum Thema Bußgelder ergänzt er inm seiner Beschwerde:
Er rechnet vor, daß nur das Nichtbefolgen des Maskenzwangs ihm bei einem Regelsatz von 50 bis 250 Euro in Berlin und Brandenburg pro Tag auf Basis der geltenden Verordnungen 50 bis 250 Euro und dmait pro Tag im Schnitt mindestens 300 Euro an Bußgeld kosten.
An anderer Stelle ergänzt er:
In der auf Dezember 2020 datierten Klage führt er auch diverse Fakten aus, wie z.B. den seit Januar 2021 bekannten Umstand, daß Covid-19 prozentual gesehen zum Glück viel weniger Tote verursacht hat, als die letzte große Influenzawelle:
„Fest steht, dass das Virus nicht gefährlicher als das Influenza-Virus ist.“
Auch auf die zu erwartenden hohen Zahlen an Impf-Nebenwirkungen im Vergleich zu den schwer an Covid-19 Erkrankten geht er ein und führt auf Seite 20 aus, daß rein bezogen auf die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit es wahrscheinlich sei, dass
Auch dies ist inzwischen durch Zahlen untermauert. Während bei Covid-19 das RKI etwas über 1% der Patienten, die Symptome zeigen (also ca. 0,5% aller „Infizierter“, da ca. 50% der „Infizierten“ gar keine Symptome zeigen) zu den Patienten rechnet, die einen stationären Aufenthalt wegen Pneumonie benötigen, verursachen – je nach Impfstoff – die Impfstoffe eine Rate von 1-3% Nebenwirkungen aller geimgten.
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Die Verfassungsbeschwerde
Der Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, hat wegen der Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung von Sars-CoV-2, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Diese Verfassungsbeschwerde und das dahinter stehende Anliegen hat Dr. Schleiter seither in mehreren Beiträgen selbst vorgestellt.
Einer davon ist in der Mediathek des Regionalsenders Hauptstadt TV abrufbar. Weitere auf Youtube. Aus „welchen Gründen auch immer“ lassen sich diese Beiträge in Youtube nicht in diesen Beitrag hier einbetten. Man findet sie aber unter den folgenden Adressen:
oder in einem Podcast on Achgut:
In allen Beiträgen Schleiter seine Schritte und führt die Zuhörer in das Staatsrecht ein. Wenn der Staat einschränkend eingreift, so Schleiter müsse das formal und materiell stimmig sein. Das sieht er vorliegend also nicht gegeben an. Schon rein „Formal“ sieht er dem „Parlamentsvorbehalt“ als verletzt an und sieht sich in diesem Punkt in Einklang mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, führt er aus, habe in einem Gutachten vom 2. April 2020 auf dieses Defizit aufmerksam gemacht.
„Das, was ihr hier tut, dürft ihr eigentlich nicht.“
sagt Schleiter dazu wörtlich. Er erkennt in diesen Maßnahmen daher im Kern eine Staatskrise, die er aber nicht also solche bezeichnet, sondern als
„die größte Krise, die wir je hatten, auch für das Grundgesetz und die rechtsstaatliche Ordnung“.
Seine Verfassungsbeschwerde selbst ist hier einsehbar und herunterladbar. Er leitet Die Beschwerde, die er in seiner Freizeit verfaßt haben dürfte inhaltlich wie folgt ein:
heißt es auf Seite 11 des 190 Seiten starken Werk, das auf den Dezember 2020 datiert ist.
ergänzt er auf Seite 12.
führt er in die inhaltliche Auseinandersetzung ein. Insgesamt sieht Schleiter durch die Maßnahmen, welche laut Regierung angeblich nur dem Zweck dienen sollen, Covid-19 einzudämmen, 15 von 17 Grundrechten als derzeit verletzt an.
Persönlich betroffen sieht er sich durch die Einschränkung
- der allgemeinen Handlungsfreiheit,
- des allgemeine Persönlichkeitsrechts,
- des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung,
- des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit,
- der Freiheit der Person,
- des Schutzes der Familie sowie
- eines Eingriffs in seine Menschenwürde
als belastet an. Hinzu kommen ohne seine persönliche Betroffenheit eine Verletzung
- der Religionsfreiheit,
- der Kunstfreiheit,
- der Versammlungsfreiheit,
- der Freizügigkeit,
- der Berufsfreiheit,
- der Unverletzlichkeit der Wohnung,
- der Eigentumsfreiheit und
- des Rechts auf Asyl.
Perspektivisch erkennt er auch noch einen sich anbahnenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit, beispielswiese wegen drohender massiver Steuererhöhungen und Enteignungen.