
Sitzungswoche
26. Juni 2025 (14. Sitzung)
TOP 8 Wirtschaftsstandort Deutschland
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, den sogenannten Investitions-Booster beschlossen. Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (21/323) angenommen und damit den Weg für eine starke Erhöhung des Wirtschaftswachstums durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Steuersenkungen für Unternehmen freigemacht. Für das Gesetzespaket in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung haben CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD gestimmt. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/516) wurde für erledigt erklärt. Den Entscheidungen lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/629) sowie ein Bericht vom Haushaltsausschuss gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (21/643) zugrunde.
Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken“ (21/356) wurde hingegen abgelehnt. Die Vorlage erreichte gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Zustimmung der Grünen und Linksfraktion keine ausreichende Mehrheit. Auch hierzu hat die Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/629) eine Empfehlung abgegeben.
Finanzminister will auf den Wachstumspfad zurückkehren
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zeigte sich sehr dankbar, dass die Beratungen über den Wachstumsbooster so zügig abgeschlossen worden seien. Das Land werde auf den Wachstumspfad zurückkehren. Und den Bürgern werde signalisiert: „Wir tun alles dafür, dass Ihre Arbeitsplätze sicher sind.“ Klingbeil lobte die erfolgreich geführten Gespräche mit den Bundesländern, so dass auch der Bundesrat am 11. Juli zustimmen könne. Das sei ein wichtiges Signal, „dass wir uns bei diesem Thema nicht zerstreiten, sondern konstruktive Lösungen finden, die für Bund, Länder und Kommunen tragbar sind“.
Zum Wachstumsbooster komme der Haushalt hinzu, der Rekordinvestitionen vorsehe. So würden laut Entwurf 115 Milliarden Euro in diesem Jahr und 120 Milliarden in den nächsten Jahren investiert. „Wir modernisieren unser Land und wir setzen auf wirtschaftliche Stärke“, so Klingbeil.
SPD: Wichtiges Signal für Wachstum
Frauke Heiligenstadt (SPD) sprach ebenfalls von einem sehr wichtigen Signal für Wachstum und für mehr Beschäftigung in unserem Land.
Die Verbesserung der Forschungszulage sei keine Kleinigkeit, sondern eine gezielte Verbesserung für Mittelstand und Start-ups. Die Förderung von Elektroautos stärke die deutsche Autoindustrie und Zulieferbetriebe.
AfD: Sofortprogramm beginnt spät
Christian Douglas (AfD) übte dagegen scharfe Kritik: „Bei Ihrem sogenannten Sofortprogramm beginnt die Unternehmenssteuersenkung erst im Jahr 2028 und zieht sich wie Kaugummi bis 2032.“
Andererseits nutze die Koalition den Blankoscheck für unendlich viele Schulden zur Erhöhung der Ausgaben wie für das Bürgergeld. „Das ist der sichere Weg in die Staatspleite“, prognostizierte Douglas.
Union: Größte steuerliche Entlastung seit 2008
Von einer „lobenswerten Leistung“ der Koalition sprach dagegen Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). Die Regierung sei erst sieben Wochen im Amt und könne jetzt schon den Booster beschließen lassen. Damit werde die deutsche Wirtschaft im dritten Jahr der Rezession in Fahrt gebracht.
Es gebe jetzt die größte steuerliche Entlastung der Unternehmen seit 2008. „Und das zeigt schon, wie dringend wir diesen Schritt tun müssen“, sagte Middelberg, der davon ausgeht, dass die Steuereinnahmen durch das zunehmende Wirtschaftswachstum wieder steigen werden.
Grüne: Lob für Kompensation der Steuerausfälle
Dr. Franziska Brandner (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte die Union daran, dass man die Entlastungen für Unternehmen schon vor einem halben Jahr gemeinsam hätte beschließen können. Aber für die CDU/CSU sei Wahlkampf vor Wirtschaft gegangen.
Brandner lobte aber, dass die zu erwartenden Steuerausfälle der Kommunen kompensiert werden würden.
Linke: Keine Entlastung von Klein- und Mittelverdienern
Christian Görke (Die Linke) warf besonders der SPD vor, die Entlastung von Klein- und Mittelverdienern verschoben zu haben. Diese Entlastung werde auch angesichts der Haushaltslage nicht mehr kommen, erwartet Görke.
Dafür bringe die Koalition eine Entlastung der Unternehmen über zehn Jahre mit Steuergeschenken von 156 Milliarden Euro auf den Weg. Das sei nicht nur finanzpolitisch abstrus, sondern auch ökonomisch unsinnig. Schon nach früheren Unternehmensteuerreformen habe es nicht mehr Investitionen gegeben, erinnerte Görke.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Unternehmen in Deutschland massiv entlasten und Investitionsanreize setzen. In ihrem Gesetzentwurf ist bereits im laufenden Jahr ein Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen.
Als Maßnahmen sieht der Entwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage.
Antrag der Grünen
Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfallen, wie es in ihrem Antrag heißt. Die Fraktion beziffert die dadurch generierbaren Steuereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. Konkret geht es darum, die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen.
Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. Davon versprechen sie sich Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde Euro könnte dem Antrag zufolge in den Staatssäckel fließen, wenn die Besteuerung bei sogenannten „Share Deals“ grundlegend reformiert würde, „sodass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt“.
Im Antrag wird ferner gefordert, die Befreiung bei der Erbschaftsteuer für Erbschaften ab 300 Wohneinheiten zu beenden. Das gilt auch für die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Vererbung von sehr großen Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro, „die de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung“ führe.
Stellungnahmen des Bundesrats
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beigefügt sind die Stellungnahmen des Bundesrats und des Nationalen Normenkontrollrats (NKR). Letzterer kritisiert die kurze Fristsetzung zur Prüfung des Gesetzentwurfs von nur einem Tag. In der Stellungnahme des Bundesrats warnen die Bundesländer mit Blick auf die prognostizierten Steuermindereinnahmen infolge des Gesetzentwurfs vor „einer andauernden Beeinträchtigung bei der Finanzierung der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen“. Bis zum Jahr 2029 erwarten sie bei Ländern und Kommunen finanzielle Ausfälle in Höhe von 30 Milliarden Euro.
Dafür verlangen sie einen Ausgleich. Man erwarte, „dass der Grundsatz der Veranlassungskonnexität bei allen Gesetzesvorhaben des Bundes konsequent angewendet wird – insbesondere dort, wo Regelungen zu Mehrbelastungen oder Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen führen“. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dazu am gestrigen Mittwoch gesagt: „Wir versuchen, über das Wochenende eine Lösung herbeizuführen.“ Für das Gesetz ist eine Mehrheit im Bundesrat erforderlich. (hle/bal/hau/26.06.2025)
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TOP 9 Querfeindliche Hasskriminalität
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“ (21/580) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Fast alle Fraktionen verurteilten dabei die gewaltsamen Übergriffe von Rechtsextremisten auf Veranstaltungen der queeren Community in den vergangenen Wochen, wie verschiedenen CSDs (Christopher Street Day) in mehreren deutschen Städten.
Grüne: Kritik an der Bundestagsverwaltung
Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) appellierte an die Abgeordneten: „Dass queere Menschen und die Versammlungsfreiheit angegriffen werden, sind unhaltbare Zustände. Schauen Sie nicht weg! Denn ein Angriff auf einen CSD ist immer auch ein Angriff auf unsere Demokratie und unsere Freiheit.“
Auch die Debatte über das Hissen der Regenbogenfahne am Tag der Berliner CSD-Parade Ende Juli griff sie auf. In einer Zeit, in der queere Menschen weltweit massiven Angriffen ausgesetzt seien, sei die „Rolle rückwärts“ der Bundestagsverwaltung, die Fahne, wie in den vergangenen zwei Jahren geschehen, nicht mehr zu hissen, ein „fatales Signal“, kritisierte Slawik. „Wir werden uns den Regenbogen nicht verbieten lassen!“, sagte sie kämpferisch.
CDU/CSU: Bei Speicherung von IP-Adressen vorankommen
Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) verwies darauf, dass sich die Straftaten gegen queere Menschen seit 2010 verzehnfacht hätten und 40 Prozent der Community ihre sexuelle Identität aus Angst vor Gewalt nicht offen ausleben würden. „Wir leben in einem freien Land, aber diese Menschen sind nicht frei“, betonte er. Er forderte „starke Signale“ von der Politik, ob die Diskussion über die Fahne auf dem Bundestag dazu gehöre, bezweifelte er.
Noch wichtiger sei „konkrete und wirksame Politik. Wir brauchen Gesetze!“, forderte er und warf den Grünen Scheinheiligkeit vor. Denn diese würden seit Jahren die Speicherung von IP-Adressen blockieren, dabei könne man genau damit wirksamer gegen Hass und Kriminalität im Netz vorgehen, so der Unionsabgeordnete.
AfD: Grünen wollen einen repressiven Staat
Fabian Jacobi (AfD) übte heftige Kritik an den Grünen. Diese würden anscheinend „Sehnsucht nach der DDR“ haben, unterstellte er den Antragstellern. Er bezog sich dabei unter anderem auf grüne Forderungen nach einer Meldestelle für Hasskriminalität, die er mit dem System der Denunziation der Staatssicherheit der DDR gleichsetzte.
Deutlich ablehnend zeigte er sich auch gegenüber der Forderung nach einer Grundgesetzänderung, denn dann würde eventuell auch das sexuelle Interesse an Kindern geschützt, so Jacobi. Für diese Bemerkung erntete er heftige Zwischenrufe aus den Reihen der Grünen.
SPD: Wir müssen als Politik jetzt Haltung zeigen
Carmen Wegge (SPD) sagte: „Wir erleben gesellschaftlich einen massiven Rückschritt. Um so wichtiger ist es, dass wir als Politik nun Haltung zeigen!“ Auch sie kritisierte die Fahnen-Entscheidung der Bundestagsverwaltung: „Diese Entscheidung ist falsch und sie sendet ein fatales Signal. Wer sich sichtbar für verfassungsgemäße Rechte einsetzt, handelt nicht parteipolitisch. Der Staat darf bei Menschenfeindlichkeit nicht neutral sein“, so Wegge.
Sie bekräftigte außerdem, dass sich ihre Fraktion für eine Reform des Abstammungsgesetzes und eine Reform des Grundgesetzes stark machen werde.
Linke: Gewalt beginnt bei queerfeindlicher Sprache
Maik Brückner (Die Linke) betonte: „Queere Menschen sind besonders häufig von Armut, Wohnungslosigkeit, psychischen Belastungen und Gewalt betroffen.“ Diese Gewalt beginne mit Worten, sagte er an die AfD-Fraktion gerichtet, die er heftig für deren Positionen zum Thema kritisierte: „Wenn Parteien wie die AfD queerfeindliche Sprache normalisieren, dann braucht es niemanden mehr, der zur Gewalt aufruft.“
Wenn die Freiheit queerer Menschen bedroht sei, sei die Freiheit der Gesellschaft insgesamt bedroht, „wenn sich queere Menschen verstecken müssen, dann versagt die Demokratie an einer ihrer empfindlichsten Stellen, beim Schutz der Würde jedes Einzelnen“, sagte Brückner.
Antrag der Grünen
Die rechtsextremistisch motivierten Bedrohungen queerer Menschen verfolgten das Ziel, eine ganze Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern, queere Menschen wieder in die Unsichtbarkeit zu treiben und sie an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern, schreiben die Grünen. „Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten“ fordern sie. Weiter heißt es: „Es ist daher sehr zu bedauern, wenn sich einzelne Unternehmen politischem Druck beugen und sich aus dem Sponsoring von CSDs zurückziehen, was auch die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setzt.“
Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und Hetze zu schützen. Dies soll durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten gewährleistet werden. Die Empfehlungen des Arbeitskreises zur „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz müssten umgesetzt und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt werden, um LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen, fordern die Grünen. Ferner müsse die Regierung sich dafür einsetzen, den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ engagiert und umfassend weiterzuführen. Der Antrag fordert außerdem einen Gesetzentwurf, „der Art. 3 Abs. 3 GG um ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der ’sexuellen Identität‘ ergänzt, und mit den demokratischen Fraktionen des Bundestages in den Dialog für die notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu treten“. (che/26.06.2025)
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TOP 10 Mietpreisbremse
Der Bundestag hat die sogenannte Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Die Mietpreisbremse begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung. Die Regelung war zuletzt bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Für den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (21/322) stimmte am Donnerstag, 26. Juni 2025, auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD stimmte gegen den zuvor im Rechtsausschuss noch in Teilen geänderten Entwurf (21/631), Die Linke enthielt sich.
Keine Mehrheit erreichten ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Verschärfung der Mietpreisbremse (21/355) sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für „faire Mieten“ (21/222). Bei der Abstimmung über den Linken-Antrag enthielten sich die Grünen, Die Linke hingegen stimmte für den Gesetzentwurf der Grünen. Zu den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (21/631).
SPD: Ein erster Schritt
Für die SPD-Fraktion sprach Sonja Eichwede von einem der dringendsten und eilbedürftigsten Vorhaben, das die Koalition umsetze. „Wohnen ist ein Grundrecht, Wohnen ist kein Luxusgut“, stellte die Sozialdemokratin ihrer Rede voran und führte sodann aus, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse nur ein „erster Schritt“ sei. Bessere Regelungen brauche es etwa auch bei der Kurzzeitvermietung, bei Indexmietverträgen, bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum sowie bei der Schonfristzahlung nach ordentlichen Kündigungen. Sie verwies dazu auch auf die von der Koalition in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte Expertengruppe, die bis Ende 2026 weitere Vorschläge zum Mietrecht vorschlagen soll.
Eichwede betonte zudem die Bedeutung der Schaffung neuen Wohnraums. Sie dankte Bauministerin Verena Hubertz (SPD) für den Vorschlag eines „Bau-Turbos“. Es brauche mehr Wohnraum, der schneller, effektiver und kostengünstiger entstehen müsse, unterstrich die SPD-Abgeordnete.
AfD: Verlängerung ist reine Symbolpolitik
Für die AfD-Fraktion übte Rainer Galla scharfe Kritik an der Verlängerung der Mietpreisbremse. Sie mag bei ihrer Einführung 2014 vertretbar gewesen sein, nun verschärfe sie bestehende Fehlentwicklungen aber, sagte der Abgeordnete. Durch die Mietpreisbremse sei nicht eine Wohnung geschaffen worden, eher im Gegenteil.
Die Verlängerung sei zudem „reine Symbolpolitik“, denn die Politik gehe den „Elefanten im Raum“ nicht an. Das Land habe seit 2015 „eine enorme, eine außergewöhnliche, eine ungeheuerliche Zunahme der Bevölkerung zu verzeichnen“, sagte Galla. Da dürfe man sich nicht wundern, wenn der Wohnraum knapper wird. Der Abgeordnete forderte zudem eine Entlastung der Mieter bei den Nebenkosten und eine Entschlackung der baurechtlichen Vorschriften.
CDU/CSU: Vertrauen von Investoren nicht gefährden
Für die CDU/CSU-Fraktion stellte sich Prof. Dr. Günter Krings hinter das Vorhaben, machte aber zugleich deutlich, dass für seine Fraktion die Mietpreisbremse keine Dauerlösung sei. „Wir wollen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Aber wir wissen eben auch: Wenn Vermieter kein Geld mehr mit der Vermietung verdienen, wird das den Wohnungsmangel in vielen Ballungsräumen nicht kleiner, sondern größer machen“, sagte Krings. Entsprechend habe sich die Union die Entscheidung nicht leicht gemacht, denn das eigentliche Problem auf den Wohnungsmärkten löse man nicht nur durch Preisregulierung, sondern durch Neubau.
Eine Absage erteilte der Christdemokrat Überlegungen, die Ausnahme von der Mietpreisbremse für Neubauten, die nach Oktober 2014 entstanden sind, zeitlich anzupassen. In der Frage stehe „unsere Glaubwürdigkeit als Gesetzgeber auf dem Spiel“, sagte Krings. „Wer das Vertrauen von Kapitalgebern zerstört, der gefährdet damit eben auch künftige Investitionen.“
Grüne: Staat muss auf steigende Mieten reagieren
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete Dr. Till Steffen die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Gesetzentwurf mit praktischen Gründen. Es sei besser, dass die Mietpreisbremse verlängert wird, statt dass sie nicht verlängert wird. Wirksamen Schutz für Mieter böte aber nur der Entwurf seiner Fraktion für ein „Faires-Mieten-Gesetz“, führte der Abgeordnete aus und merkte an, dass in der Sachverständigenanhörung zu den Gesetzentwürfen auch der Deutsche Mieterbund sich in diese Richtung geäußert habe.
Steffen befand, dass Union und SPD in der Debatte entgegenstehende Reden gehalten hätten. Die SPD mache deutlich, dass man mehr machen wolle, die Bilanz sei aber frustrierend, etwa mit Blick auf die Neubauausnahme. Der Abgeordnete zeigte sich besorgt, dass sich in der angekündigten Expertenkommission ebenfalls die Union durchsetzen werde. In Richtung Union kritisierte Steffen, dass es nicht nur um die Gewinnerwartung der Investoren gehen dürfe. Wenn die Mieten steigen, sei es Aufgabe des Staates, darauf zu reagieren, meinte der Abgeordnete.
Die Linke: Mietpreisbremse bremst nicht
Für die Fraktion Die Linke kritisierte Caren Lay die Mietpreisbremse. „Die Mietpreisbremse bremst nicht, es ist ein Etikettenschwindel“, sagte Lay und verwies auf die Entwicklung der Mietpreise in Großstädten. Diese seien seit Einführung des Instruments um 50 Prozent, in manchen Städten wie in Berlin sogar um 100 Prozent gestiegen. Die vorgesehene Verlängerung sei nichts als ein simples „Weiter so“, es als Wohltat für die Mieterinnen und Mieter zu verkaufen, grenze an Heuchelei.
Lay griff die umfassenderen Reformvorschläge des Linken-Antrags auf und forderte einen „echten Mietenstopp“ und einen besseren Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter. Schlupflöcher der Mietpreisbremse müssten geschlossen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen eingeführt werden. Zudem müssten nicht nur Angebots-, sondern auch Bestandsmieten reguliert werden.
Gesetzentwurf der Koalition
Die Verlängerung der Mietpreisbremse wird im Gesetz mit den weiter stark ansteigenden Wiedervermietungsmieten in Ballungszentren begründet, der Mietwohnungsmarkt sei weiterhin angespannt.
„Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen, die in der Gesamtschau mit den hohen Energiekosten und dem gestiegenen allgemeinen Preisniveau insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und zunehmend auch Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener, vor allem Familien mit Kindern, aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängen können“, heißt es weiter.
„Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“
Die sogenannte Mietpreisbremse ist in Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Sie erlaubt es den Landesregierungen, „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ per Rechtsverordnung auszuweisen. Als angespannt gilt ein Wohnungsmarkt demnach, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung „zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. Dies ist laut Norm etwa der Fall, wenn die Miete in dem betroffenen Gebiet deutlich stärker steigt als im bundesweiten Durchschnitt oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt.
In diesen Gebieten darf die Miete bei einer Neuvermietung zu Beginn laut Gesetz höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Abweichungen von dieser Regelung greifen etwa nach einer umfassenden Modernisierung oder wenn die bisherige Miete bereits über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höhe lag. Gänzlich ausgenommen von der Regelung sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.
Sachfremde Änderung im Ausschuss
Der federführende Rechtsausschuss nahm in seiner abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs am 25. Juni auf Antrag von CDU/CSU und SPD noch eine sachfremde Änderung vor.
Mit dieser Änderung soll den Ländern ermöglicht werden, „im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 den Umfang der elektronischen Aktenführung bei den Pilotgerichten auch im zweiten Halbjahr 2025 durch Rechtsverordnung (sogenannte Pilotierungsverordnung) bestimmen zu können“.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag, die bisherige Mietpreisbremse nachzuschärfen. Wenn Mieterinnen und Mieter klagen, könne die Mietpreisbremse individuell ein hilfreiches Instrument sein, schrieb die Fraktion. Als gesellschaftliches Instrument reiche es nicht aus. „Mit einer einfachen Verlängerung des Instruments sind weitere drastische Mietsteigerungen vorprogrammiert“, hieß es in der Vorlage.
Die Mietpreisbremse müsse entfristet werden und flächendeckend gelten, verlangte Die Linke. In Gebieten „mit angespannten Wohnungsmärkten“ müssten die Wiedervermietungsmieten maximal auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete beziehungsweise die gegebenenfalls niedrigere Vormiete begrenzt werden. In Gebieten mit „nicht angespannten Wohnungsmärkten“ dürften die Wiedervermietungsmieten die ortsüblichen Vergleichsmieten sowie auch die jeweilige Vormiete um maximal sechs Prozent überschreiten, forderten die Abgeordneten.
Außerdem müssten Bestandsmieten gedeckelt und stärker reguliert werden. „In angespannten Wohnungsmärkten werden Bestandsmieten für sechs Jahre eingefroren und dürfen nicht erhöht werden“, hieß es in dem Antrag.
Abgelehnter Gesetzentwurf der Grünen
Laut der Grünen-Fraktion zielte ihr Entwurf darauf ab, einkommensschwache Mieterinnen und Mieter besser vor Mietpreissteigerungen und überhöhten Angebotsmieten zu schützen, indem das soziale Mietrecht bei Wohnraummietverträgen verbessert wird. Unter anderem sah der Entwurf eine Entfristung der Mietpreisbremse vor. Zudem schlugen die Grünen in diesem Zusammenhang schärfere Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen vor, um die Umgehung der Mietpreisbremse einzuschränken.
Auch bei Indexmietverträgen schlugen die Grünen neue Regelungen vor. So sollten sich Mieterhöhungen künftig an der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Indexes für Nettokaltmieten in Deutschland im gleichen Zeitraum orientieren. Weitere Regelungen betrafen die für Mieterhöhungen zu berücksichtigende ortsübliche Vergleichsmiete. Diesbezüglich schlug die Fraktion unter anderem vor, den Betrachtungszeitraum von sechs auf 20 Jahre zu verlängern. Dadurch versprachen sich die Abgeordneten eine Dämpfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten.
In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollte zudem die Kappungsgrenze auf neun Prozent in drei Jahren abgesenkt werden. Ferner sah der Entwurf in diesen Gebieten auch verschärfte Bedingungen für die Eigenbedarfskündigung vor. Eine Verschärfung schlug die Fraktion zudem beim Mietwucherparagrafen vor. Neben der Erhöhung des Bußgeldes sollte der Tatbestand neu gefasst werden, um die Anwendung der Norm auszuweiten. (scr/hau/ste/26.06.2025)
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ANTRAG AFD TOP 11 Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion über die „Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland“ (21/575, 21/576) beraten. Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Erster Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion hat dem Bundestag zwei Gesetze vorgelegt, die die bisherige Klimapolitik des Landes komplett infrage stellen und abschaffen wollen. Mit dem ersten Gesetzentwurf (21/575) strebt die AfD eine Grundgesetzänderung an und fordert die Änderung des Artikels 143h im Grundgesetz (GG) sowie die Aufhebung des dort festgeschriebenen Ziels zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045.
Der Artikel 143h des Grundgesetzes ist erst wenige Wochen in Kraft, für ihn hatten im März Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen der Haushalts- und Finanzverfassung beschlossen. Der Bund kann damit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Zudem steht ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds bereit.
Zweiter Gesetzentwurf der AfD
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland – Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ (21/576) sollen das Atomgesetz geändert und 23 Gesetze – unter anderem der Klima- und Transformationsfonds, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Zertifikate-Handel, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Gesetze zum Atom- und Kohlestromausstieg – aufgehoben werden, die zum Erreichen der Klimaziele erlassen wurden.
Die AfD nennt diese Vorhaben „im Wesentlichen ideologisch motiviert“ und „daher verzichtbar oder sogar schädlich“. Außerdem soll Deutschland das Kyoto-Protokoll von 1997 kündigen und aus dem Übereinkommen von Paris 2015 aussteigen.
„Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten“
Mit dem Gesetz will die AfD „den wirtschaftlichen Niedergang und die Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten und damit eine fortschreitende Verarmung verhindern“. Ein nennenswerter Einfluss von menschlich verursachtem CO2 in der Atmosphäre auf das Klima der Erde sei laut AfD weder erkennbar noch wissenschaftlich nachgewiesen. Vielmehr wohne Prognosen der klimatischen Entwicklung, die über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinausgreifen, „nach wie vor keinerlei Vorhersagekraft mehr inne“. Deshalb sei es „erheblich zielführender“ und daher geboten, sich den klimatischen Bedingungen in erforderlicher Weise anzupassen. Dies sei bislang nur unzureichend erfolgt.
Daher sollten, sobald es die Haushaltslage erlaube, Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, „die Deutschland für Notsituationen und Naturkatastrophen besser vorbereiten“. Die Energieversorgung und damit die Netzstabilität könne und müsse in Hinblick der notwendigen Versorgungssicherheit durch nichtvolatile Quellen sichergestellt werden, „insbesondere durch saubere fossile und nukleare Kraftwerke“.
„Wiedereinstieg in die Kernenergie“
Da der Ausstieg aus der Kernenergie „inzwischen viel zu weit fortgeschritten“ sei, müsse „ein staatlicher Wiedereinstieg angestrebt werden“. Die bisherige Infrastruktur aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken habe sich für „eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung bewährt“, deshalb sollten die Anlagen weiterbetrieben bzw. wieder in Betrieb genommen werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die CO2-Bepreisung gelten für die AfD als Hauptursache der Deindustrialisierung Deutschlands und der hohen Energiepreise hierzulande. Nach 20 Jahren EEG sei für die erneuerbaren Energien trotz „exorbitanter Subventionen“ eine Konkurrenzfähigkeit „noch nicht einmal absehbar“. Die Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes würde „Bürger und Unternehmen“ hingegen „substanziell entlasten“ und den Unternehmen „dringend benötigte finanzielle Spielräume geben“.
AfD: Energiewende ist gescheitert
Karsten Hilse (AfD) begründete die Notwendigkeit der von seiner Partei vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem „erbärmlichen Zustand“, in dem sich das „Industrieland Deutschland befindet“. Die Energiewende, die in Deutschland seit 25 Jahren betrieben werde, sei „gescheitert“, und es brauche eine „Kehrtwende“.
Das würden auch Ökonomen, wie Hans-Werner Sinn, von 1999 bis 2016 Präsident des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, so sehen, erklärte der AfD-Politiker. Die Rede endete mit einem Eklat, weil Hilse die Vorhaben der AfD als „Fackel der Hoffnung“ bezeichnete.
CDU/CSU: Angriff auf das Grundgesetz
Nicklas Kappe (CDU/CSU) nannte die AfD-Vorschläge dagegen einen „Angriff auf das Grundgesetz“. Die beiden Gesetzentwürfe bedeuteten nichts weniger als die komplette Entkernung der Klimapolitik dieses Landes. Die AfD leugne den menschengemachten Klimawandel, sie entleere zentrale wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen und bezeichne sie als ideologisch überhöhte Irrwege.
Außerdem behaupte die AfD, dass die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft eine Form von Planwirtschaft sei. „Das ist kein politischer Diskurs mehr, das ist Desinformation in Gesetzesform, und das ist dieses Hauses nicht würdig“, sagte Kappe. Die AfD betreibe mit ihren Vorschlägen „bewusste Spaltung“.
SPD: Angriff auf den Rechtsstaat
Dr. Nina Scheer (SPD) schloss sich dieser Kritik an, sie verurteilte die AfD-Entwürfe als „einen Angriff auf den Rechtsstaat“. Aber nicht nur die Vorschläge der AfD-Fraktion, sondern auch die Wortwahl zu den „Fackeln“ empfinde sie als „unerträglich“, sagte Scheer.
Im Zusammenhang mit den Aussagen in den Entwürfen spreche sich die AfD ganz „unverhohlen“ gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus. Die AfD-Fraktion zeige damit, dass sie nicht bereit sei, die höchstrichterliche Rechtsprechung zu akzeptieren.
Grüne: Rolle rückwärts
Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einer „Rolle rückwärts“, die die AfD mit ihren Vorschlägen vorlege. „Aber ehrlicherweise habe ich von einer Partei, die den Klimawandel leugnet, auch nichts anderes erwartet“, so Stein in ihrer ersten Bundestagsrede.
Etliche Unternehmen hätten „längst verstanden“, dass die Transformation der Wirtschaft nicht mehr aufzuhalten sei. Den Weg weg von fossilen Brennstoffen sowie den Ausbau erneuerbarer Energie und Wettbewerbsfähigkeit zu gestalten, das sei Aufgabe von Wirtschaftspolitik.
Linke: Stahlindustrie zukunftsfest machen
Auch Mirze Edis (Die Linke) sprach in seiner ersten Rede im Bundestag von den AfD-Entwürfen als „Rolle rückwärts“ und nannte die Vorschläge „Zeitverschwendung“. Dabei sei es dringend nötig, die deutsche Wirtschaft und vor allem die Stahlindustrie „zukunftsfest“ zu machen.
Sollte Deutschland, wie von der AfD gefordert, aus dem Kyoto-Protokoll und dem Pariser Übereinkommen aussteigen, wäre das der „sichere Weg“ in die Isolation dieses Landes. (nki/26.06.2025)
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ZP 14 Aktuelle Stunde: Lage im Nahen und Mittleren Osten
Im Rahmen einer Aktuellen Stunde hat sich der Bundestag am Donnerstag, 26. Juni 2025, mit der Lage im Nahen und Mittleren Osten befasst. Die Debatte wurde auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung gesetzt.
In zwei Dingen zeigte sich dabei fraktionsübergreifende Einigkeit: Dass das Existenzrecht des Staates Israel außer Frage steht und dass der Iran keine Atomwaffen besitzen darf. Was aber die richtige deutsche Politik angesichts der Lage im Nahen Osten und besonders im Iran und in Gaza ist, darüber gingen die Ansichten auseinander.
Minister erläutern Prioritäten der Bundesregierung
Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul (CDU) erinnerte daran, dass Israel seit seiner Gründung in seiner Existenz bedroht ist und die “unerträglichste„ Bedrohung vom Iran ausgeht, der es erklärtermaßen “von der Landkarte löschen„ will. Wadephul bedauerte, dass sich Teheran einem letzten europäischen Versuch zur friedlichen Konfliktlösung verweigert habe.
Nach dem israelisch-amerikanischen Einsatz gegen das iranische Atomwaffen- und Raketenprogramm habe “die Rückkehr zur Diplomatie jetzt Priorität„, sagte Wadephul, “weil selbst die erfolgreichste militärische Operation ohne belastbare Vereinbarungen zur dauerhaften Einhegung des Programms keine dauerhafte Sicherheit für Israel schafft„.
“Die Lage verschlechtert sich jeden Tag„
Die humanitäre Lage im Gazastreifen stand im Mittelpunkt der Rede der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD). Sie berichtete von einem dreijährigen Jungen, der bei den Kämpfen verletzt wurde und dessen Bein amputiert werden musste, weil das Krankenhaus keine Antibiotika mehr hatte. “Die Lage verschlechtert sich jeden Tag„, beklagte sie. Die Bundesregierung fordere einen sofortigen Waffenstillstand in Gaza, die Freilassung aller Geiseln durch die Hamas und ungehinderte humanitäre Hilfe.
Radovan beklagte aber auch zunehmende Übergriffe gegenüber Palästinensern im Westjordanland und in Ost-Jerusalem. Mitarbeiter der deutschen Entwicklungshilfe dort würden “systematisch behindert und beobachten, dass konkrete Schritte zur Annexion vorbereitet werden„.
CDU/CSU fordert Rückkehr zur Diplomatie
Dazu merkte Jürgen Hardt (CDU/CSU) an, dass “alle in diesem Hause„ angesichts der schrecklichen Bilder aus dem Gazastreifen litten. “Aber Ihre Rede wäre runder gewesen„, fuhr er fort, “wenn Sie an einer Stelle in Ihrer Rede darauf hingewiesen hätten„ dass sich die humanitäre Lage “schlagartig verändern würde„, wenn “die Hamas endlich ihren Terrorkampf gegen Israel beenden würde„. Siemtje Möller (SPD) wies diese Bemerkung später als “Mansplaining„ zurück, also als besserwisserische Belehrung einer Frau durch einen Mann.
Zum israelisch-amerikanischen Militäreinsatz bemerkte Hardt, dass das iranische Atomprogramm “nach unserer Einschätzung um Jahre zurückgeworfen„ worden sei. Gleichwohl müsse nun “das Problem diplomatisch gelöst werden„. Hardts Fraktionskollege Roderich Kiesewetter forderte, die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation zu listen und Teheran mit einer Ausweitung der Sanktionen zu drohen, wenn es nicht glaubhaft mit dem Ziel eines Verzichts auf Atomwaffen verhandelt.
Lob für Trump von der AfD
Die Debattenredner der AfD-Fraktion lobten die Rolle von US-Präsident Donald Trump im israelisch-iranischen Krieg. Markus Frohnmaier (AfD) hob hervor, dass Trump nach dem Waffengang sehr energisch auf einen Waffenstillstand hingewirkt und dabei sowohl auf den Iran als auch auf Israel “den gebotenen Druck ausgeübt„ habe. “Genau so geht Außenpolitik.„ Dem stellte Frohnmaier die “völlig Unfähigkeit der Bundesregierung„ gegenüber, die “blind und ahnungslos„ von dem Geschehen überrascht worden sei.
Dr. Alexander Wolf (AfD) sah jetzt den Iran in der Pflicht, sich wieder der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde zu unterwerfen. Aber auch Israel stehe jetzt in der Pflicht, glaubhaft darzulegen, dass die Fertigstellung von Atomwaffen im Iran “unmittelbar bevorstand„ und es daher zu einem Präventivschlag berechtigt war.
Grüne fordern konsequente Haltung gegenüber Israel
Auch aus anderen Fraktionen kam die Aufforderung an Israel, seine “unmittelbare Gefährdung„, so Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen), darzulegen. “Behauptungen reichen nicht aus, sonst gewinnt das Recht des Stärkeren„, betonte Düring.
An die Bundesregierung richtete sie die Erwartung, dass sie sich jetzt “konsequent und nicht nur rhetorisch„ für eine Zwei-Staaten-Lösung im Palästina-Konflikt einsetzt. Außerdem forderte sie Sanktionen gegen gewalttätige jüdische Siedler im Westjordanland und “extremistische Regierungsmitglieder„ in Jerusalem sowie eine ernsthafte Debatte über Konsequenzen aus israelischen Verstößen gegen das EU-Assoziierungsabkommen.
Linke nennt Bombardements völkerrechtswidrig
Für Cansu Özdemir (Die Linke) stand fest, dass “Netanjahu und Trump den Iran völkerrechtswidrig bombardiert haben„. Es müsse zwar verhindert werden, dass der Iran eine Atombombe baut. Aber dazu brauche es engmaschige Überwachung durch internationale Kontrolleure, und “die Wahrscheinlichkeit, dass bei weiteren Angriffen der Iran diese Kontrollen zulässt, sinkt„, bedauerte Özdemir. Deshalb brauche es jetzt Deeskalation.
Als “zynisch„ wies Özdemir das Wort “Drecksarbeit„ zurück, das Bundeskanzler Friedrich Merz angesichts des israelischen Bombardements des Iran verwendet hatte. Von der Bundesregierung forderte sie, sämtliche Rüstungsexporte in die Nahost-Region zu stoppen.
SPD: Selbstverteidigung darf nicht zu Entgrenzung führen
Siemtje Möller (SPD) hob hervor, dass das Selbstverteidigungsrecht “felsenfest im Völkerrecht verankert„ sei. Die Hamas und das sie unterstützende “Mullah-Regime« in Teheran trügen die „alleinige Verantwortung“ für den „brutalen Angriff“ auf Israel, der dessen Militäreinsatz im Gazastreifen ausgelöst hatte. Aber „Selbstverteidigung darf nicht zu Entgrenzung führen“, fügte Derya Türk-Nachbaur (SPD) hinzu.
Türk-Nachbaur forderte für humanitäre Organisationen den „uneingeschränkten Zugang zu Gaza“. Ausdrücklich dankte sie Außenminister Wadephul, dass er „hier nicht schweigt und jeden diplomatischen Weg geht, um dieses Leid zu beenden“. (pst/26.06.2025)
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TOP 13 Bundeswehreinsatz im Kosovo
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) um ein Jahr beschlossen. Für die Verlängerung votierten in namentlicher Abstimmung 391 Abgeordnete, dagegen 189. Es gab zwei Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/444) zu einem Antrag der Bundesregierung (21/230) zugrunde. Ebenso lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/467).
Antrag der Bundesregierung
Wie bisher sollen bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können. Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben einem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.
Wie die Bundesregierung ausführt, ist die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Kosovos seit 2022 von wachsenden Spannungen geprägt. „Insbesondere die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche KFOR-Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden, sowie der gewalttätige Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer kosovo-serbischer Kräfte in Banjska im September 2023 stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar.“ Insgesamt werde die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essenziell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen.
Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien
Zentrale Anliegen der Bundesregierung seien eine „umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien“ und bilateral in Bezug auf Kosovo eine politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung und die Unterstützung der EU-Annäherung.
Grundlage für KFOR ist den Angaben zufolge weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 38,9 Millionen Euro. (ahe/hau/26.06.2025)
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TOP 14 Stärkung der Tarifbindung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle“ (21/585) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für alle müssten das Ziel sein, argumentieren die Abgeordneten darin. Sie weisen darauf hin, dass zuletzt laut Statistischem Bundesamt 2023 bundesweit nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb gearbeitet hätten, für den ein Tarifvertrag galt. Seit 1998 sei die Tarifbindung in Westdeutschland von 76 Prozent auf 51 Prozent und somit um 25 Prozentpunkte, in Ostdeutschland im gleichen Zeitraum von 63 Prozent auf 44 Prozent und somit um 19 Prozentpunkte gesunken. „Eine Umkehr dieses Trends und eine Erhöhung der Tarifbindung ist daher von zentraler Bedeutung“, heißt es in dem Antrag.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzentwürfe im Rahmen eines Aktionsplans zur Tarifbindung vorzulegen. Diese sollten unter anderem die Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen bei Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsübergängen stärken. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für eine ganze Branche soll nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes erleichtert werden, unter anderem indem die Blockademöglichkeiten der Arbeitgeberseite gestrichen werden.
In der Handwerksordnung soll gesetzlich klargestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Handwerksinnungen ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag als Tarifpartner nachkommen müssen, damit auch im Handwerk Lohndumping leichter unterbunden werden kann. Außerdem fordert sie ein Bundestariftreuegesetz und Änderungen beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz. (che/ste/26.06.2025)
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TOP 15 Bundeswehreinsatz im Libanon
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung im Rahmen der Unifil-Mission vor der libanesischen Küste beschlossen. Für die Verlängerung um ein Jahr stimmten 390 Abgeordnete, 179 votierten dagegen. Es gab zwei Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/442) zu einem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der ,United Nations Interim Force in Lebanon‘“ (21/229) zugrunde. Zudem lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/465).
Antrag der Bundesregierung
Aufgabe dieses Einsatzes der Vereinten Nationen bleibt laut Regierung die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören unter anderem die seegestützte Seeraum- und Luftraumüberwachung des Einsatzgebietes und die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer. Bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten sollen entsendet werden können.
Auswirkungen des Hamas-Angriffs auf Israel
Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe immense Auswirkungen auf die ohnehin schon desolate regionale Sicherheit und dabei auch auf die Lage im Einsatzgebiet von Unifil gehabt, schreibt die Bundesregierung. Ein Waffenstillstand vom 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon halte bis dato überwiegend und habe zu einer deutlichen Beruhigung der Sicherheitslage geführt.
Trotz des Waffenstillstandes komme es noch regelmäßig zu israelischen Luftschlägen auf Stellungen der islamistischen Hisbollah, teils auch außerhalb des Gebietes südlich des Flusses Litani und der Grenze zwischen Libanon und Israel (sogenannte Blaue Linie). Ein Schwerpunkt der Bemühungen von Unifil sei in diesem Kontext auch die Befähigung der libanesischen Streitkräfte zur Übernahme der vollständigen Raumkontrolle im Südlibanon.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung des Mandates bis Ende Juni 2026 beziffert die Bundesregierung auf rund 61,6 Millionen Euro. Der Einsatz erfolge auf Grundlage einer Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2749 (2024). Die libanesische Regierung habe mit Schreiben an die Vereinten Nationen 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) unter anderem um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten. (ahe/hau/27.06.2025)
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ANTRAG AFD TOP 16 Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden
Die AfD-Fraktion will den „Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden“. Ein so betitelter Antrag der Fraktion (21/588) stand am Donnerstag, 26. Juni 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Er wurde nach erster Aussprache dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion führt in ihrem Antrag aus: „Die Entscheidung der damaligen Ampelregierung zum Rechtskreiswechsel war mit der Erwartung verbunden, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge relativ schnell in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden und dann keine Hilfeleistungen mehr benötigen. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt.“
Die Abgeordneten fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem auch für ukrainische Kriegsflüchtlinge wieder das Asylbewerberleistungsgesetz gelten soll. Stichtag soll dabei der 1. April 2025 sein, alle danach eingereisten Flüchtlinge sollten kein Bürgergeld oder keine Sozialhilfe mehr bekommen. Für alle davor Eingereisten, die schon Bürgergeld beziehen, sollen die Leistungen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umgestellt werden. (hau/che/26.06.2025)
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TOP 17 TKG-Änderungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ (TKG-Änderungsgesetz 2025) (21/319) in unveränderter Fassung angenommen. Dazu lag Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (21/639) vor. Für die Gesetzesänderung stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (21/640) mit der Forderung nach Einhaltung der wesentlichen tarifvertraglichen Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beim Glasfasernetzausbau. Dafür stimmten die Linksfraktion und die Grünen, dagegen die Unionsfraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion.
Gesetzentwurf der Koalition
Um die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu verbessern ist geplant, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Mit dem TKG-Änderungsgesetz werde die Bedeutung des Netzausbaus „gesetzlich klargestellt“, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren „ein besonderes Gewicht zu verleihen“, geht aus dem Entwurf hervor. So sollen unter anderem Planungsvorhaben im Bereich Mobilfunk- und Glasfaserausbau beschleunigt werden. Die Regelung soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 gelten und müsse in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zielte schon das von der Ampelkoalition in der letzten Legislaturperiode eingebrachte, aber nicht mehr verabschiedete TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (20/13171) ab. In diesem war eine Einschränkung beim Glasfaserausbau zugunsten naturschutzrechtlicher Aspekte vorgesehen. (lbr/ hau/26.06.2025)
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ANTRAG AFD TOP 18 Steuerreform
Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion avisierten Antrags (21/589), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals beraten hat. Darüber hinaus legte die Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen“ (21/590) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion verlangt eine grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen. In ihrem Antrag (21/589) mit dem Titel „Programm für Deutschland“ wird gefordert, ab 2026 die Ertragsteuern in einem einheitlichen Ertragsteuergesetzbuch zu regeln. Dabei soll es je eine Ertragsteuer für Unternehmen und natürliche Personen geben. Zur Sicherung der kommunalen Finanzkraft soll eine Gemeindewirtschaftsteuer als Zuschlag auf das in der Kommune erwirtschaftete Einkommen natürlicher Personen und Unternehmen erhoben werden. Die Höhe der Gemeindewirtschaftsteuer soll von den Kommunen innerhalb bestimmter Bandbreiten festgelegt werden können. Bei natürlichen Personen und Unternehmen sollen das Einkommen beziehungsweise der Gewinn mit einem einheitlichen Steuersatz von 22 Prozent und einem Zuschlag von bis zu drei Prozentpunkten für eine Gemeindewirtschaftsteuer belegt werden. Für Erwachsene soll ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro eingeführt werden (Kinder 12.000). Grund- und andere Freibeträge sollen automatisch angepasst werden mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Den Solidaritätszuschlag will die AfD-Fraktion abschaffen. „Außerdem sollen die Steuersubventionen und Ausnahmetatbestände sowie Sonderregelungen entfallen, die steuersystematisch nicht zu rechtfertigen, kompliziert zu administrieren sind und die die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung verkleinern“, fordert die AfD-Fraktion.
Zur Begründung heißt es, Deutschland befinde sich mit der Abgabenlast an der Spitze der Industriestaaten und werde bei der Belastung von Arbeitnehmereinkommen nur von Belgien übertroffen. Das hohe Abgabenniveau führe dazu, dass das Land für Fachkräfte unattraktiv geworden sei. Gut ausgebildete Arbeitnehmer würden eher aus Deutschland auswandern, als dass sie einwandern.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will Familien steuerlich stark entlasten und dafür das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen. In ihrem Antrag (21/590) verlangt die Fraktion, anstelle der bisherigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch Kinderfreibeträge sollten auch für Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge zur Anwendung kommen. Dies solle auch für Alleinerziehende gelten. Insgesamt solle erreicht werden, dass Arbeitnehmer-Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig von der steuerlichen Familienförderung erhalten werden.
Eines der größten Hindernisse bei der Familiengründung seien die hohen Kosten, schreibt die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Rund 58 Prozent der Deutschen hätten in einer Umfrage zu den Gründen für Kinderlosigkeit angegeben, dass Kinder einen zu großen Kostenfaktor darstellen würden. Daraus folge, dass die derzeitige steuerliche Entlastung und Förderung für Familien mit Kindern durch Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge nicht ausreiche, um dem seit 50 Jahren stetig wachsenden Geburtendefizit entgegenzuwirken. Die Erweiterung des bestehenden Ehegattensplittings zu einem umfassenden Familienförderung sei eine geeignete Maßnahme, um die Familie als Wirtschaftseinheit steuerlich besser abzubilden als das bisherige System mit Freibeträgen und Günstigerprüfung beim Kindergeld. (hle/26.06.2025)
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TOP 19 Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängert. Den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (21/216) nahm auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (21/630) einstimmig an. Ebenfalls einstimmig wurde der gleichlautende Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/514) für erledigt erklärt.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/641) ab. Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026 / 27 festzuhalten.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Hintergrund der Regelung ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz), mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt wird.
Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen worden sind. „Als Investitionshemmnisse sind insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, aktueller und erwarteter Fachkräfteengpässe in Bau(planungs-)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können“, führen die Fraktionen in ihrem Gesetzentwurf aus.
Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes
Die Verlängerung des Investitionsprogramms bedeutet konkret eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes, damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen und bis zum 30. Juni 2030 abgerechnet werden können.
Darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere zur Mittelumverteilung, werden entsprechend angepasst. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz wird damit ebenfalls um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. (che/hau/26.06.2025)
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TOP 12 Klima- und familienfreundliche Mobilität
„Die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen“ – dies fordert ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/581), der am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Verkehrsausschuss.
Antrag der Grünen
Die Abgeordneten fordern unter anderem, eine die Interessen des Bundes an der Entwicklung des Eisenbahnverkehrs wahrende Eigentümerstrategie für die Deutsche Bahn AG (DB AG) vorzulegen, „die Aspekte eines familienfreundlichen Mobilitätssystems berücksichtigt und mehr Wettbewerb um die besten Angebote im Fernverkehr auf der Schiene unterstützt“, sowie eine Reform des Trassenpreissystems.
Angesichts der Missstände und gleichzeitigen Herausforderungen des Schienenverkehrs in Deutschland bleibt die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD aus Sicht der Grünen „bahnpolitisch viel zu vage“. Vor allem fehlten konkrete Ziele, wie viele Menschen und Güter künftig von der Bahn transportiert werden sollen, an denen sich die Politik der Koalition messen ließe. Als ein Teil des strukturellen Problems benennen die Grünen, dass Deutschland weiterhin als eines von wenigen Ländern am Vollkostenprinzip bei den Trassenpreisen festhält. Das mache Bahnfahrten für Verbraucherinnen und Verbraucher teuer und die Verlagerung von Gütertransporten auf die umweltfreundliche Schiene für die verladende Wirtschaft immer unrentabler.
Überjährige Finanzierung der Schieneninfrastruktur
Besonders irritierend sei, dass die Bundesregierung die letzte Reform der Lkw-Maut zurückdrehen und die Mauteinnahmen allein dem Straßenbau widmen wolle, „während die Finanzierung des über Jahrzehnte vernachlässigten und rückgebauten Schienennetzes weiter unsicher bleibt“, heißt es in dem Antrag. Deutschland brauche endlich wie andere erfolgreiche Bahnländer in Europa eine stabile überjährige Finanzierung seiner Schieneninfrastruktur, schreiben die Grünen. Daher müsse die von der Vorgängerregierung „erfolgreich eingeleitete Steigerung“ der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft.
An den Reformen der Lkw-Maut muss aus Sicht der Grünen festgehalten werden. Insbesondere müssten die in Folge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Einnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet werden. Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems vorzulegen. Ziel müsse sein, die Preisspirale bei den Trassenpreisen zu durchbrechen und sicherzustellen, „dass das flächendeckende Intercity-Netz erhalten bleibt und die Ticketpreise und versteckte Kosten wie Reservierungsentgelte nicht wegen immer weiter höherer Trassenentgelte steigen müssen“. (hau/ste/26.06.2025)
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ANTRAG AFD TOP 20 Steuerpolitik Lohnabstandsgebot
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mi dem Titel „Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen“ (21/603) beraten und im Anschluss zur weiteren Debatte an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion, den derzeit bei 11.784 Euro liegenden Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 15.000 Euro anzuheben. Die Eingangsbeträge der weiteren Tarifzonen sollen entsprechend angehoben werden. Damit würde der Grundfreibetrag vom bisherigen Existenzminimum entkoppelt.
Zur Gegenfinanzierung schlägt die AfD-Fraktion vor, dass „die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt“ werden. Zudem sollen die Zahlungen an die Europäische Union reduziert werden, die nach bisheriger Planung der Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen.
„Lohnabstandgebot wieder herstellen“
Die Inflation sei für viele Menschen in Deutschland ein großes Problem und belaste sie finanziell erheblich, argumentiert die AfD-Fraktion. Besonders die Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln treibe die Inflation an. Im Februar 2025 habe der Verbraucherpreisanstieg für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke bei 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gelegen.
Das Bürgergeld sei seit Januar 2024 um rund zwölf Prozent und damit stärker gestiegen als die Löhne von vielen Millionen Beschäftigten. „Der Anreiz zur Arbeit sinkt damit, obwohl sich Arbeit lohnen muss“, kritisiert die AfD, die das Lohnabstandsgebot durch die Erhöhung des Grundfreibetrages wieder herstellen will. (hle/26.06.2025)
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TOP 21 Steuerpolitik Lohnabstandsgebot
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. Juni 2025, mit der Einführung des Euro in Bulgarien am 1. Januar 2026 befasst. Dazu lag den Abgeordneten ein Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Herstellung des Einvernehmens von Bundestag und Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates nach Artikel 140 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Aufhebung der Ausnahmeregelung nach Artikel 139 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Einführung des Euro zum 1. Januar 2026 in Bulgarien (21/567) vor. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten für den Antrag, die AfD-Fraktion lehnte ihn ab.
Stellungnahme des Bundestages
Dabei geht es um eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 9a des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Antragsteller erwarten, dass Bulgarien den eingeschlagenen Weg zur dauerhaften Sicherung stabiler öffentlicher Finanzen auch als Mitglied der Währungsunion fortsetzt. Aus ihrer Sicht trägt die Erweiterung der Eurozone um Bulgarien dazu bei, „die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die globale Bedeutung des Euros als internationale Reservewährung zunimmt“.
Trotz innenpolitischer Instabilität in den vergangenen Jahren sei für alle bulgarischen Regierungen die Einführung des Euro ein prioritäres Projekt, betonen die Abgeordneten. Vor dem Hintergrund globaler Krisen habe sich die bulgarische Wirtschaft als widerstandsfähig erwiesen. Bereits am 26. Juni und 27. Juni 2025 ist dazu eine Aussprache der nationalen Regierungen im Europäischen Rat vorgesehen. Am 8. Juli ist die Anhörung des EU-Parlaments angesetzt, am selben Tag folgt die abschließende Entscheidung der Euro-Finanzminister.
Unterrichtung durch das Finanzministerium
Deutschland will dem Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission zum Beitritt Bulgariens zum Euroraum zustimmen. Das schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Unterrichtung an den Bundestag (21/530). Bereits am 26. Juni und 27. Juni 2025 ist dazu eine Aussprache der nationalen Regierungen im Europäischen Rat vorgesehen. Am 8. Juli ist die Anhörung des EU-Parlaments angesetzt. Die abschließende Entscheidung der Euro-Finanzminister (Ecofin) ist ebenfalls für den 8. Juli angesetzt.
Der Bundestag habe ein verfassungsrechtliches Recht zur Stellungnahme, heißt es in der Unterrichtung weiter. Diese müsse allerdings bis zum 8. Juli vorliegen, „wenn möglich“ bis zum 26. und 27. Juni, damit die Bundesregierung die Positionierung des deutschen Parlaments bereits bei den Beratungen im Europäischen Rat berücksichtigen könne. Die Drucksache enthält fünf Anlagen, darunter die wesentlichen Ergebnisse des Konvergenzberichts, in denen laut BMF „die Erfüllung der Konvergenzkriterien durch Bulgarien zusammenfassend dargestellt ist“. (bal/eis/26.06.2025)
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ANTAG AFD TOP 22 Steuerpolitik Lohnabstandsgebot
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mi dem Titel „Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen“ (21/603) beraten und im Anschluss zur weiteren Debatte an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion, den derzeit bei 11.784 Euro liegenden Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 15.000 Euro anzuheben. Die Eingangsbeträge der weiteren Tarifzonen sollen entsprechend angehoben werden. Damit würde der Grundfreibetrag vom bisherigen Existenzminimum entkoppelt.
Zur Gegenfinanzierung schlägt die AfD-Fraktion vor, dass „die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt“ werden. Zudem sollen die Zahlungen an die Europäische Union reduziert werden, die nach bisheriger Planung der Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen.
„Lohnabstandgebot wieder herstellen“
Die Inflation sei für viele Menschen in Deutschland ein großes Problem und belaste sie finanziell erheblich, argumentiert die AfD-Fraktion. Besonders die Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln treibe die Inflation an. Im Februar 2025 habe der Verbraucherpreisanstieg für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke bei 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gelegen.
Das Bürgergeld sei seit Januar 2024 um rund zwölf Prozent und damit stärker gestiegen als die Löhne von vielen Millionen Beschäftigten. „Der Anreiz zur Arbeit sinkt damit, obwohl sich Arbeit lohnen muss“, kritisiert die AfD, die das Lohnabstandsgebot durch die Erhöhung des Grundfreibetrages wieder herstellen will. (hle/26.06.2025)
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TOP 23 Bundeskriminalamtsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit denen das Bundeskriminalamtgesetz (BKA-Gesetz) geändert werden soll, angenommen. Dabei handelt es sich um den Gesetzentwurf „zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz“ (21/324) sowie den Entwurf „eines ersten Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz“ (21/325), zu denen der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung (21/633) vorgelegt hat. Der erstgenannte Gesetzentwurf wurde in veränderter, der zweite Gesetzentwurf in unveränderter Fassung angenommen. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten jeweils für die Gesetzentwürfe, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten sie ab.
Gesetzentwurf zum polizeilichen Informationsverbund
Mit dem ersten Entwurf sollen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 1160/19) umgesetzt werden, soweit die gesetzlichen Regelungen nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Angaben zufolge mit seinem Urteil die Befugnis zur vorsorgenden Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Wie die Koalitionsfraktionen ausführen, betreffen die Gründe der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift nicht den Kern der mit ihr eingeräumten Befugnis, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtlichen Ausgestaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat laut Vorlage zur Umsetzung eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt.
Polizeilicher Informationsverbund
Den beiden Fraktionen zufolge ist der polizeiliche Informationsverbund wichtiger Bestandteil des polizeilichen Informationsaustauschs in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Für die Aufgabenerfüllung der Polizeien des Bundes und der Länder sei es von wesentlicher Bedeutung, Daten von Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und weiteren Personen im Informationsverbund abrufen zu können – zu den Zwecken der Strafverfolgung, Straftatenverhütung und Gefahrenabwehr.
Entfiele die Befugnis zur Speicherung von Beschuldigtendaten, „bedeutete dies Erkenntnislücken für Polizeien des Bundes und der Länder“, schreiben die Koalitionsfraktionen weiter. Die vorsorgende Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund sei „für eine effektive Verhütung und Verfolgung von Straftaten für die Sicherheitsbehörden von Bedeutung“.
Zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben soll mit dem Gesetzentwurf ein neuer Paragraf 30a die besonderen Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund enthalten. Umfasst ist den Angaben zufolge insbesondere eine Negativprognose als Voraussetzung der vorsorgenden Speicherung von Beschuldigtendaten. Mit Änderungen in Paragraf 77 werde ein „ausdifferenziertes Regelungskonzept für die Speicherdauer“ geschaffen.
Gesetzentwurf zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen
Mit dem zweiten Gesetzentwurf sollen ebenfalls Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts – in diesem Fall vom 1. Oktober 2024 (Az. 1 BvR 1160 / 19) – umgesetzt werden, soweit die Änderungen der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Angaben zufolge mit seinem Urteil die Befugnis zu besonderen Mitteln der Datenerhebung von Kontaktpersonen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat laut Vorlage zur Umsetzung eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt. Den beiden Fraktionen zufolge geht dem Bundeskriminalamt ohne die Befugnis zum Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung gegenüber Kontaktpersonen ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen verloren. Solche Mittel der Datenerhebung seien unter anderem die längerfristige Observation, die Überwachung durch den Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen sowie der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen.
In begründeten Einzelfällen könne es erforderlich sein, dass auch Kontaktpersonen von terroristischen Störern Adressaten solcher Befugnisse sind; Ziel sei dabei immer die Verhinderung eines Terroranschlags. (sto/hau/26.06.2025)
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TOP 24 Atomtransporte
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
Antrag der Linken
Konkret fordert die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem solle sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen sowie unnötige Atomtransporte vermeiden.
Weiter verlangen die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies solle vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag.
„Drohende Atomtransporte“
Die Fraktion verweist zur Begründung für ihren Vorstoß auf im Sommer „drohende Atomtransporte“. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hatte im Dezember 2024 die Einlagerung von 152 Castorbehältern mit rund 300.000 hochradioaktiven Brennelementen aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich im Zwischenlager in Ahaus für zulässig erklärt und damit eine Klage der Stadt Ahaus abgewiesen.
Sollte nun der Transport genehmigt werden, sei mit „152 Schwerlasttransportern mit bestrahlten Brennelementen auf den Straßen und Brücken Nordrhein-Westfalens“ zu rechnen, heißt es im Antrag. Da pro Sattelzug nur ein Castorbehälter befördert werden könne, müsse von einer Gesamtdauer der Transporte von zwei Jahren ausgegangen werden.
Die sicherheitspolitische Begründung der „gefährlichen Castor-Transporte quer durch NRW“ sei jedoch bereits 2022 entfallen, schreibt die Linksfraktion, seit feststehe, dass der Standort Jülich – entgegen früheren Annahmen – doch erdbebensicher sei. Aufgrund kurzfristig nicht zu erbringender Nachweise zur Erdbebensicherheit hatte das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium 2014, nach dem Auslaufen der Genehmigung des bestehenden Behälterlagers in Jülich, eine atomrechtliche Anordnung zur unverzüglichen Räumung ausgesprochen. (sas/26.06.2025)
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TOP 25 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/327) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/555) angenommen und zugleich eine Entschließung verabschiedet. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen die drei Oppositionsfraktionen. Der Entschließung stimmten ebenfalls die Koalitionsfraktionen zu, dagegen stimmen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich.
Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Gesetzentwurf (21/578). Darin forderten die Abgeordneten, die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie ursprünglich geplant ab 1. August 2025 beizubehalten. Für den Entschließungsantrag stimmten nur die Grünen. CDU/CSU, AfD und SPD lehnten ihn ab, die Linksfraktion enthielt sich.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Beschlossen wurde, die Übergangsregelung des Paragrafen 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen.
Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf: „Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Um den Lebensmittelunternehmern Zeit zur Umsetzung zu gewähren, ist in Paragraf 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgesehen, dass nach Maßgabe des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind.“
Wie die Koalition schreibt, hätten viele Wirtschaftsbeteiligte angegeben, dass diese Zeit nicht ausreichend sei. Begründet worden sei das unter anderem damit, dass die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen in den Ländern erst sehr spät geschaffen worden seien. Die Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025 habe die Bundesregierung gebeten, die Fristen für die Umsetzung aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu verschieben. Darüber hinaus seien Klarstellungen und redaktionelle Änderungen im Gesetz notwendig.
Entschließung verabschiedet
In der Entschließung wird unter anderem gefordert, dass die Bundesregierung eine „grundsätzliche“ Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes angehen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen soll. Außerdem soll bei bestehenden staatlichen Tierwohl-Programmen sichergestellt werden, dass bei Tieren aus dem Ausland, die in Deutschland aufgezogen werden, zumindest die gesetzlichen deutschen Standards eingehalten werden – insbesondere im Hinblick auf die betäubungslose Ferkelkastration, Kastenstand und Abferkelstand.
Die staatlichen Förderungskriterien für Stallumbauten hin zu Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio sollen dahingehend formuliert werden, dass sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Schließlich soll sich die Regierung auf europäischer Ebene für die Etablierung eines vergleichbaren Systems einsetzen, um eine Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden. (nki/mis/hau/26.06.2025)
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TOP 26 GAP-Zahlungen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2026, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (21/328) angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/556) vor. Für den Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/579). Darin hatte die Fraktion gefordert, „die neuen Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund wie bisher geplant ab 2026 einzuführen und dafür die vorgesehenen Mittel zur Verfügung zu stellen“. Für den Entschließungsantrag stimmten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierten CDU/CSU, AfD und SPD.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Gesetzentwurf regelt die Umsetzung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Er implementiert EU-Verordnungen, die Direktzahlungen an Landwirte vorsehen, um deren Einkommen zu unterstützen und die Landwirtschaft nachhaltig zu fördern. Im Wesentlichen sieht er eine Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen um zwölf Monate vor.
Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, es habe sich gezeigt, dass für die Einführung zweier im Jahr 2024 ergänzter Öko-Regelungen einschließlich finanzieller Mittel zu ihrer Finanzierung für die Jahre 2026 und 2027 ein längerer Vorlauf benötigt werde. (mis/hau/26.06.2025)
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TOP 27 Kulturschutzgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (21/219) stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion in geänderter Fassung zu. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (21/638) zugrunde.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten soll durch die Novellierung erleichtert werden. In solchen Fällen soll eine Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut für zehn statt für fünf Jahre erteilt werden können. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung soll ermöglicht werden. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten.
Erleichtert werden soll auch der Handel mit Kulturgütern. So sollen die Bestimmungen über zusätzliche Sorgfaltspflichten der Händler, etwa zum rechtmäßigen Erwerb oder zur Ein- und Ausfuhr, erst ab einem Wert von 5.000 Euro statt 2.500 Euro gelten. Für archäologische Kulturgüter hingegen sollen weiterhin die strengeren Regeln gelten.
Empfehlungen zur Anwendung des Gesetzes
Mit den Änderungen folgt die Koalition den Empfehlungen des im Mai 2022 vorgelegten Berichts (20/2018) zur Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes. Zudem soll das Gesetz an das weiterentwickelte EU-Recht angepasst werden. Insbesondere die Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 7. Juni 2019 macht Änderungen und Klarstellungen notwendig. Grundsätzlich hat sich das Kulturgutschutzgesetz nach Ansicht der Bundesregierung seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2016 bewährt. Deshalb bedürfe es “keiner Generalrevision„.
Bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Bundestag in erster Lesung beraten worden war und über den der Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt hatte. Wegen des vorzeitigen Bruchs der Ampel-Koalition konnte das Gesetzesvorhaben jedoch nicht mehr abgeschlossen werden, (aw/hau/26.06.2025)
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TOP 28 Allgemeines Eisenbahngesetz
Die Regelungen zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) werden geändert. Dies beschloss der Bundestag, als er am Donnerstag, 26. Juni 2025, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur sechsten Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (21/326) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/642) annahm. In namentlicher Abstimmung votierten 305 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 172 lehnten ihn ab. Es gab 67 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten CDU/CSU und SPD dafür, die AfD und die Linksfraktion dagegen gestimmt. Bündnis 90/Die Grünen hatten sich enthalten.
Abgelehnt wurde hingegen der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ (21/335), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/642) vorlag. Für den Gesetzentwurf stimmten die Grünen, dagegen CDU/CSU, AfD und SPD. Die Linke enthielt sich.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erneut ändern. Die Fraktionen verweisen darauf, dass Paragraf 23 Ende 2023 dahingehend geändert worden sei, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken, also eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb, nur noch dann möglich ist, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. Mit einem Änderungsantrag der Koalition hat der Verkehrsausschuss am Mittwoch, 25. Juni, konkretisiert, in welchen Fällen dieses Interesse besteht.
Als überragendes öffentliches Interesse setze sich – auch ohne ein fortbestehendes Eisenbahnverkehrsinteresse – der Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durch, soweit diesen nicht zumindest ein gleichwertiger Rang zugesprochen werden könne, heißt es weiter. Dies sei grundsätzlich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa der Landesverteidigung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Freistellungsanforderungen drohten derzeit zahlreiche, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern, schreiben die Abgeordneten.
Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses
Vorgesehen ist daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet.
Des Weiteren beinhalte der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die es ermöglichen solle, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29. Dezember 2023 beantragt worden waren, „nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden“.
Gesetzentwurf der Grünen
Der Gesetzentwurf der Grünen 90/Die Grünen will die Umwidmung von Bahnliegenschaften regeln. Die Fraktion verweist verweisen in ihrem Entwurf auf die seit Anfang 2024 geltende Änderung des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, durch die ein besserer Schutz von Flächen, die den Betriebszwecken der Eisenbahn gewidmet sind, beabsichtigt gewesen sei. Dadurch, so heißt es, sollten Flächen für die Wiedernutzung durch die Eisenbahn vor anderer Nutzung geschützt werden.
Das Eisenbahnbundesamt lege die aktuell geltende Regelung so aus, „dass nur Nutzungen, die einem überragenden öffentlichen Interesse dienen, eine Freistellung von Bahnflächen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Das sei nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen wie für Zwecke der Landesverteidigung oder den Ausbau der erneuerbaren Energien der Fall. „Einige Kommunen kritisieren, dass die Auslegung des Eisenbahnbundesamts der aktuell geltenden Gesetzeslage beispielsweise Wohnungsbauprojekte erheblich erschwere“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Verankerung der bahnpolitischen Ziele
Zur Klarstellung der Definition des zukünftigen Flächenbedarfs der Eisenbahn und zur Abgrenzung tatsächlich nicht mehr benötigter Bahnflächen wollen die Grünen die Regelung ändern. „Durch die gesetzliche Verankerung der bahnpolitischen Ziele und die Umsetzung in einen gesetzlich verankerten Umsetzungsplan – den Deutschlandtakt – wird Klarheit über sogenanntes Bahnerwartungsland geschaffen, also gewidmete Bahnflächen, die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen sind“, schreiben die Abgeordneten.
Zugleich werde so eine Abgrenzung von tatsächlich nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen ermöglicht. Durch diese Klarstellung erhalte das zuständige Eisenbahnbundesamt „eindeutige Abwägungskriterien für Entscheidungen über Anträge zur Freistellung von Flächen von Bahnbetriebszwecken“. (hau/27.06.2025)
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TOP 35 Kriegsgräberfürsorge
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. Juni 2025, mit der Kriegsgräberfürsorge befasst. Dazu hatten CDU/CSU und SPD einen Antrag mit dem Titel „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen – Generationen verbinden“ (21/569) vorgelegt, der im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen wurde.
Antrag der Koalitionsfraktionen
Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. bei seiner Arbeit im Ausland und im Inland angemessen zu unterstützen. So müssten die jährlichen finanziellen Zuwendungen des Bundes den Bedarf zur Pflege und Instandhaltung der existierenden Kriegsgräberstätten „in einem würdigen Zustand“ decken und der augenblickliche Investitionsstau mittelfristig abgebaut werden, heißt es in dem Antrag. Zudem müssten zusätzliche Aufgaben, die sich aus neuen Kriegsgräberabkommen ergeben, berücksichtigt werden.
Nach dem Willen der beiden Fraktionen soll die Kriegsgräberfürsorge im Ausland die Kriegstoten nach denselben Kriterien wie die des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft umfassen. Zusätzlich seien Kriegsgräber des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 zu berücksichtigen. Ebenso seien die 2023 von der Unesco zum Weltkulturerbe erhobenen 24 Kriegsgräberstätten des Ersten Weltkrieges sowie weitere Kriegsgräberstätten „von hoher kultureller Bedeutung“ zu erhalten.
Digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten
Im Inland soll nach dem Willen von Union und Sozialdemokraten im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Volksbund und Hochschulen ein zentrales digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten und der auf ihnen bestatteten Kriegstoten angelegt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Zudem müsse der Volksbund unterstützt werden, internationale Auskunfts- und Hilfeersuchen bei Nachforschungen zu Kriegsgräbern zu beantworten.
Ausdrücklich würdigen die Koalitionsfraktionen die Arbeit des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Dieser leiste seit mehr als 100 Jahren mit seinen über 500 hauptamtlichen und zahllosen ehrenamtlichen Mitarbeitern „eine wertvolle Arbeit für unser Land und einen bedeutenden Beitrag zur Aussöhnung und Völkerverständigung in Europa“. Der Volksbund sei einer der wichtigsten nationalen Träger des Gedenkens und der Erinnerungskultur im In- und Ausland. Mit seiner friedenspädagogischen Arbeit erreiche er jährlich mehr als 30.000 Jugendliche in Deutschland und in Europa. (eis/aw/26.06.2025)
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TOP 36a Batterierecht EU-Anpassungsgesetz
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. Juni 2025, mit dem Batterierecht auseinandergesetzt. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023 / 1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz, 21/570) vorgelegt. Nach erster Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss.
Mit dem Entwurf soll die europäische Batterieverordnung in nationales Recht umgesetzt werden und den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung bei Berücksichtigung ökologischer Aspekte regeln.
Verordnung der Bundesregierung
Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreibt die Bundesregierung. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.
Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können.
Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. (sas/26.06.2025)