Aufstand der Richter: Richter des Landgerichts Berlin legt Verfassungsbeschwerde gegen die Covid-19-Maßnahmen der Regierungen aus Bund und Ländern ein

Sitzungssaal des BVerfG Von Guido Radig in der Wikipedia auf Deutsch, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=17723838

BERLIN – Promovierter Strafrichter vom Landgericht Berlin legt Verfassunbgsbeschwerde gegen Covid-Zwangsmaßnehmen der Bundesregierung ein.

 

Nach dem

erfolgt nun ein

Es sind zwar keine Aufstände mit wehenden Fahnen und Barrikaden, doch es sind Aufstände gegen die Unterwanderung der Grundlagen ihrer Berufe durch die staatlichen Maßnahmen, die angeblich nur einer Pandemiebekämpfung dienen sollen.

Allen ist gemeinsam, daß sie sich unabhängig voneinander für eine Rückhaltlose und komplette Aufklärung über das bemühen, was die Regierungen von Bund und Ländern unter der „Corona-Krise“ verstehen. Trotz der Tatsache, daß ihre Berufsverbände sie zu diffamieren versuchen engagieren sie sich unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile für ihre Überzeugung und folgen ihren Gewissen.

 

Dr. Pieter Schleiter

Im Beruf urteilt er über die Einhaltung von Recht und Gesetz. Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie hält er für nicht rechtens, Impfen für zu gefährlich.

Dr. jur wohnt in Brandenburg und arbeitet als Strafrichter Landgericht in Berlin.

Im Januar 2021 hat er  am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen

seit Beginn der Pandemie eingelegt und startet einen rechtlichen Rundumschlag. Auch wenn wohl viele aktive Richter und Staatsanwälte zu diesem Thema lieber in Deckung bleiben, begrüßt niemand Geringeres, als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier diese Initiative. Immerhin ist dieser ebenfalls der Auffassung:

„Die juristische Aufarbeitung des Regierungshandelns unter dem Eindruck von Corona hat erst begonnen“

.

Ein Bußgeld wegen Nichtragens einer Maske wächst sich zur  Verfassungsbeschwerde aus

In diesem Zusammenhang ist ein weiteres Detail aufschlussreich, das der Berliner Tagespiegel recherchiert hat. Auslöser der Verfassungsbeschwerde war offenbar eine Kontrolle des Potsdamer Ordnungsamtes zur Einhaltung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone am 26. Oktober 2020, in die er zufällig geriet. Ein weiterer Zufall ist, daß genau dieser Kontrollgang durch  Reporter der Märkischen Allgemeinen Zeitung begleitet wurde.

Diese berichtet, daß

sich demnach ein Mann namens Pieter Schleiter, weigerte eine Maske zu tragen. „Ich halte das für verfassungswidrig“,

wird der 42-Jährige zitiert. Bei der im Zusammengang mit der Kontrolle durchgeführte Ausweiskontrolle hatte er dann offenbar auch erwähnt gehabt, Richter am Landgericht Berlin zu sein. Die Stadt Potsdam dürfte in diesem Fall ein Bußgeld verhängt haben, das dann zum Anlaß wurde, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Auf die seiner Ablehnung des staatlich angeordneten Maskenzwangs, geht der der Richter in seiner Beschwerde wie folgt ein:

Er pendele täglich mit der Bahn zwischen Wohn- und Arbeitsort, eineinhalb Stunden pro Strecke. „Zudem bin ich mitunter während langer Gerichtsverhandlungen über Stunden hinweg gehalten, die Maske zu tragen.“

Hierin erkennt er einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit, da er durch den Staat gezwungen sei, diese Masken lange zu tragen. In Folge dieses Tragezwangs falle ihm das Atmen zunehmend schwer, er werde müde, bekomme Kopfschmerzen und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nähmen erheblich ab, so der Richter und trägt damit Symptome vor, die für eine Erhöhung der CO2-Konzetrationn im Blut typisch sind

Zum Thema Bußgelder ergänzt er inm seiner Beschwerde:

„Falls ich mich nicht ständig an sämtliche Regeln halte, hat das sowohl für mich als auch für die anderen Grundrechtsträger den wirtschaftlichen Ruin zur Folge.“

Er rechnet vor, daß nur das Nichtbefolgen des Maskenzwangs ihm bei einem Regelsatz von 50 bis 250 Euro in Berlin und Brandenburg pro Tag auf Basis der geltenden Verordnungen 50 bis 250 Euro und dmait pro Tag im Schnitt mindestens 300 Euro an Bußgeld kosten.

An anderer Stelle ergänzt er:

„Die diversen Bußgeldverfahren und gegebenenfalls auch Strafverfahren, die ich bei Nichteinhaltung aller zu beachtenden Normen jeden Tag riskieren würde, würden meine Glaubwürdigkeit massiv untergraben und womöglich das Ansehen des Berufsstandes beschädigen.“

In der auf Dezember 2020 datierten Klage führt er auch diverse Fakten aus, wie z.B. den seit Januar 2021 bekannten Umstand, daß Covid-19 prozentual gesehen zum Glück viel weniger Tote verursacht hat, als die letzte große Influenzawelle:

„Fest steht, dass das Virus nicht gefährlicher als das Influenza-Virus ist.“

Auch auf die zu erwartenden hohen Zahlen an Impf-Nebenwirkungen im Vergleich zu den schwer an Covid-19 Erkrankten geht er ein und führt auf Seite 20 aus, daß rein bezogen auf die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit es wahrscheinlich sei, dass

bezogen auf die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist es wahrscheinlich, dass die „Therapie“ tödlicher und schädlicher als die „Krankheit“ selbst ist

Auch dies ist inzwischen durch Zahlen untermauert. Während bei Covid-19 das RKI etwas über 1% der Patienten, die Symptome zeigen (also ca. 0,5% aller „Infizierter“, da ca. 50% der „Infizierten“ gar keine Symptome zeigen) zu den Patienten rechnet, die einen stationären Aufenthalt wegen Pneumonie benötigen, verursachen – je nach Impfstoff – die Impfstoffe eine Rate von 1-3% Nebenwirkungen aller geimgten.

„Dabei wird verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen. Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen.“

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Die Verfassungsbeschwerde

Der Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin, hat wegen der Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung von Sars-CoV-2, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Diese Verfassungsbeschwerde und das dahinter stehende Anliegen hat Dr. Schleiter seither in mehreren Beiträgen selbst vorgestellt.

Einer davon ist in der Mediathek des Regionalsenders Hauptstadt TV abrufbar. Weitere auf Youtube. Aus „welchen Gründen auch immer“ lassen sich diese Beiträge in Youtube nicht in diesen Beitrag hier einbetten. Man findet sie aber unter den folgenden Adressen:

https://www.youtube.com/watch?v=dy7Q_WAMlsc
https://www.youtube.com/watch?v=vOL9S-Zd7co

oder in einem Podcast on Achgut:

In allen Beiträgen Schleiter seine Schritte und führt die Zuhörer in das Staatsrecht ein. Wenn der Staat einschränkend eingreift, so Schleiter müsse das formal und materiell stimmig sein. Das sieht er vorliegend also nicht gegeben an. Schon rein „Formal“ sieht er dem „Parlamentsvorbehalt“ als verletzt an und sieht sich in diesem Punkt in Einklang mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, führt er aus, habe in einem Gutachten vom 2. April 2020 auf dieses Defizit aufmerksam gemacht.

„Das, was ihr hier tut, dürft ihr eigentlich nicht.“

sagt Schleiter dazu wörtlich. Er erkennt in diesen Maßnahmen daher im Kern eine Staatskrise, die er aber nicht also solche bezeichnet, sondern als

„die größte Krise, die wir je hatten, auch für das Grundgesetz und die rechtsstaatliche Ordnung“.

Seine Verfassungsbeschwerde selbst ist hier einsehbar und herunterladbar. Er leitet Die Beschwerde, die er in seiner Freizeit verfaßt haben dürfte inhaltlich wie folgt ein:

Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen. Alle Aussagen, Tatsachen, Belege und Zitate sind sorgfältig recherchiert.

heißt es auf Seite 11 des 190 Seiten starken Werk, das auf den Dezember 2020 datiert ist.

Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, mit Ihren überlegenen Erkenntnismöglichkeiten möglichst nahe an die Wahrheit zu kommen. Es wäre für unseren Rechtsstaat fatal, wenn sich in zwei oder drei Jahren herausstellte, dass die historisch einmalig einschneidenden Maßnahmen, welche zu einem Umbau der Gesellschaft beigetragen haben werden, doch nicht erforderlich waren und dieser Irrtum bei besonnener Geistesanstrengung hätte vermieden werden können. Auch das Bundesverfassungsgericht als höchste und kontrollierende Instanz wäre beschädigt – zumal bereits diese Verfassungsbeschwerde unter medialer Beobachtung steht.

ergänzt er auf Seite 12.

„Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen“,

führt er in die inhaltliche Auseinandersetzung ein. Insgesamt sieht Schleiter durch die Maßnahmen, welche laut Regierung angeblich nur dem Zweck dienen sollen, Covid-19 einzudämmen, 15 von 17 Grundrechten als derzeit verletzt an.

Persönlich betroffen sieht er sich durch die Einschränkung

  1. der allgemeinen Handlungsfreiheit,
  2. des allgemeine Persönlichkeitsrechts,
  3. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung,
  4. des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit,
  5. der Freiheit der Person,
  6. des Schutzes der Familie sowie
  7. eines Eingriffs in seine Menschenwürde

als belastet an. Hinzu kommen ohne seine persönliche Betroffenheit eine Verletzung

  1. der Religionsfreiheit,
  2. der Kunstfreiheit,
  3. der Versammlungsfreiheit,
  4. der Freizügigkeit,
  5. der Berufsfreiheit,
  6. der Unverletzlichkeit der Wohnung,
  7. der Eigentumsfreiheit und
  8. des Rechts auf Asyl.

Perspektivisch erkennt er auch noch einen sich anbahnenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit, beispielswiese wegen drohender massiver Steuererhöhungen und Enteignungen.