Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin? Nach einem Jahr Schweigen erkennt der zuständige Verfassungsgerichtshof „nur die Spitze des Eisbergs“

Ergebnisse der Wahl zum Senat in Berlin Quelle: Von Furfur - Eigenes Werk based on Geometrien der Wahllokale für die Wahlen zum Deutschen Bundestag in Berlin und zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2021, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Wahlleiterin von Berlin, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=110477449

BERLIN – War es nur eine gehäufte Ansammlung von „Zufällen“, die in Berlin die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl 2021 störten, oder war es schon ein systematischer Eingriff in die Wahl, um den unbeliebten, ehemaligen Bürgermeister Berlins, Müller in den Bundestag abschieben zu können?

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Der umstrittene ehemalige Bürgermeister wollte unbedingt in den Bundestag einziehen. Manche munkeln, weil er in den Jahren seiner Regentschaft zu vielverbrannte Erde hinterlassen hatte, um noch einmal gewählt zu werden. Dies gelang ihm im Wahlbezirk  Charlottenburg-Wilmersdorf dann auch, jedoch mit nur wenigen Stimmen Vorsprung.  Ausgerechnet Charlottenburg-Wilmersdorf,  von wo aus der ehemalige Bürgermeister Berlins aus in den Bundestag einziehen möchte, machte während dieser Wahl dadurch auf sich aufmerksam, daß sich auch dort merkwürdige Pannen ereigneten.

Hinzu kommt: Berlin wird durch eine Koalition aus Kommunisten der Partei die „Linke“, SPD, Grüne regiert. Aus Umfragen war bekannt, daß die „Linke“ um den Widereinzug in den Bundestag bangen muß, wobei immernoch die „Option b“ im Raum stand, zwar unter 5% bundesweit  zu erhalten,  aber mindestens  drei Direktmandate.

In einigen Wahllokalen erdreisteten sich Wahlvorstände Bürger von ihrem Wahlrecht abzuschneiden, weil diese keine sinnlose und wirkungslose MErkel-Windel über das GEsicht gezogen hatten:

Bürger Berlins nahmen das Chaos als reines Desaster wahr.

Wir hatten bereits im Mai über einen offenkundigen Wahlbetrug in Berlin berichtet gehabt. Bereits damals war bekannt:

In mindestens einem Berliner Bezirk wurden ungültige Stimmen nachträglich mit dem Rotstift korrigiert – zum Vorteil von Rot-Rot-Grün. TE-Recherchen zeigen: Die Anweisung kam aus der Behörde des Berliner Innensenators Andreas Geisel.

Inzwischen sind  jedoch neue Erkenntnisse über das Ausmaß des Betrugs in Berlin bekannt geworden. Dem gemäß waren mindestens 285.000 Stimmen irregulär, weil die Wahlleiter – wohl aus Angst – die betreffenden Listen nicht unterzeichneten. Dadurch ist inzwischen klar:

Dabei handelt es sich nicht um Fehler in einzelnen Wahllokalen, sondern um ein flächendeckendes Versagen der Wahlleitung.

Bereits am 28.9.2021, also wenige Tage nach der Wahl war der umstrittene Präsident des Bundesverfassungsgerichts Harbarth gemäß WDR-Aktuell der Auffassung:

Für den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth „…sind die Störungen aber nicht so schwerwiegend, dass die Wahl unbedingt wiederholt werden muss.“

Danach schwiegen Politik und Gerichte!

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Eine merkwürdige Anhäufung von Hindernissen am selben Tag

Darüber hinaus war bekannt, daß in Berlin nicht nur eine Bundestagswahl, sondern zeitglich auch noch eine  Wahl zum Berliner Senat anstand.  Ohne Not entschied sich die Verwaltung Berlins dazu,  die Senatswahl am Tag er Bundestagswahl stattfinden zu lassen.

Vom Schreibtisch aus betrachtet mag das Sinn ergeben, aber auf der anderen Seite ist jedermann bekannt, daß Berlin in organisatorischen Fragen das Niveau eines Zweite-Welt-Landes, oder sogar eines Dritte-Welt-Landes aufweist.

Zweimal war Christian Waldhoff zuvor schon Wahlhelfer. Allerdings noch nie in Berlin. Am Sonntag packte der renommierte Staatsrechtler nun in der Papageno-Grundschule im Bezirk Mitte mit an.

Schon bei der Vorbereitung war dem Juristen aufgefallen, dass in der Hauptstadt alles etwas unprofessioneller zuging. Die Schulungsunterlagen seien voller Schreibfehler gewesen. 

Dessen ungeachtet legte der Senat auch noch eine dritte Wahl auf das selbe Datum, nämlich die Wahl der Bezirke, in Bayern würde man sagen, der Stadträte.

Als ob diese drei Wahlen nicht schon genug wären, legte die Verwaltung Berlins auf dasselbe Datum auch noch einen Volksentscheid:

Am 26. September 2021 können die Wähler und Wählerinnen in Berlin nicht nur den Deutschen Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen wählen. Sie können auch direkt über eine wohnungspolitische Frage abstimmen. Denn zeitgleich mit den Wahlen findet in Berlin der Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände von großen Wohnungsunternehmen statt.

Natürlich macht es aus Kostengründen Sinn, diese vier Abstimmungen zusammenzulegen. Auf der anderen Seite lacht ganz Deutschland seit Jahren über die „Leistungsfähigkeit“ der mit Quoten-Vertreter und Linken durchsetzte, ja zersetzte, Verwaltung.

Doch als ob das nicht schon genug wäre, war bekannt, daß der 26.9.2022 als Wahltermin auf den zu erwartenden Beginn der Herbstwelle fällt. Es war also damit zu rechnen, daß Wahlhelfer durch die eigenen Gesundheitsämter in Quarantäne geschickt werden.

Und um es komplett zu machen setzte die Verwaltung Berlins am selben Tag neben dem natürlichen Hindernis des Covid-Virus auch noch das künstliche Hindernis einen Stadtmarathon an diesem „Superwahltag“, wie es BErlin selbst nannte, an:

Zu allem Überfluss findet heute auch noch der Berlin-Marathon statt. In der Berliner Innenstadt und entlang der Laufstrecke sind zahlreiche Straßen gesperrt, am Vormittag war es schwierig, die Route der Läuferinnen und Läufer zu passieren. Wegen des parallel stattfindenden Marathons sind die Straßen zu Wahllokalen vielerorts ebenfalls gesperrt, sodass Wahlzettel-Nachschub nicht mehr durchkommt.

Eine Überforderung der Verwaltung mit dieser Anhäufung von  Ereignissen war damit von Anbeginn an absehbar:

Nach Angaben der Landeswahlleitung gab es in Berlin noch nie derart viele Abstimmungen an einem Tag. 

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Das Erwartbare trat ein

Am Wahltag trat dann genau das ein, was erwartet werden konnte: die Verwaltung brach großflächig zusammen:

Man wunderte sich, daß zu Beginn der „Herbstwelle“ die Wahlhelfer seit Tagen gehäuft ausfallen:

Seit Tagen sagen viele Wahlhelfer ab – mit einer Krankmeldung. „Wir haben jetzt allein heute circa 70 Absagen bekommen, in den letzten Tagen 200 bis 250. 

Darauf hätte man sich – theoretisch – Tage lang vorbereiten können.   Aber auch am Wahltag gab es- erwartbar – weitere Ausfälle:

Und auch am heutigen Sonntag sagten noch Dutzende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer spontan ab. In Stadtteil Lichtenberg konnten daher in einem Wahllokal nur zwei, statt der geplanten vier Wahlräume aufmachen. Die Folge: Eine lange Schlange. In Spandau erschien ein Wahlbüroleiter nicht, das Wählerverzeichnis musste daraufhin von der Polizei abgeholt werden.

Wenn dann das Wahlpersonal anwesend war, fehlten (macherorts) die Wahlunterlagen:

In einigen der rund 2000 Berliner Wahllokalen kommt es zu den Verzögerungen, weil vor Ort die falschen Wahlunterlagen parat lagen. Betroffen waren Stimmzettel aus den Bezirken Friedrichshain/Kreuzberg und Charlottenburg/Wilmersdorf. In den Wahllokalen 404, 407 und 408 in der Spartacus Grundschule in Friedrichshain lagen nach Angaben aus dem Wahllokal für die Abgeordnetenhauswahl nur Stimmzettel aus Charlottenburg/Wilmersdorf vor.

Pech für den, der schon gewählt  hatte. Seine Stimme war ungültig:

Hinzu kamen dann situative Probleme:

Wegen Problemen mit der elektronischen Schließanlage kam das Wahlteam nicht rechtzeitig wie geplant in das Gebäude der Mensa Nord des Studierendenwerkes mit den Wahllokalen 102 und 106. „Wir mussten die Feuerwehr rufen, die mit dem Notschlüssel das Gebäude öffnen konnte“, sagt Wahlvorsteher Alexander Radebach. In der Folge konnten die Wahllokale erst mit Verspätung öffnen. 

Die erwartbare Folge: Warteschlangen

Hunderte Menschen stehen vor einem Berliner Wahllokal an, um ihre Stimme abgeben zu können. Und dies betrifft nicht nur ein Wahllokal: Aus vielen Bezirken melden Wählerinnen und Wähler, dass sie teilweise mehrere Stunden warten mussten, bis sie ihre Kreuze machen konnten.

Die Schlauberger von der Verwaltung tat hingegen so, als ob das nur die letzten Stunden der Stimmanbgabe so wäre

Die Berliner Landeswahlleitung riet Wählenden, mögliche Wartezeiten bei der Planung ihrer Stimmabgabe in den letzten Stunden des Wahltages zu berücksichtigen.

Das ließ sich jedoch nicht jeder Wähler gefallen und ging:

Zu befürchten ist allerdings, wie es aus manchen Wahlschlangen berichtet wird, dass sich genervte Bürgerinnen und Bürger wieder auf den Heimweg machen oder ihren Sonntagsspaziergang fortsetzen – ohne die Stimme abgegeben zu haben.

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Die Verantwortlichen: Im  Kleinrelativieren ganz groß

Was dann geschah, hätte aus dem Drehbuch der DDR stammen können. Verantwortliche Kader erklären nicht verantwortlich zu sein und binden den schwarzen Peter letztendlich der Bevölkerung ans Bein. Gleichzeitig wird mit Hilfe von „Experten“ die Meinungsbildung in der Bevölkerung zersetzt.

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Die Verantwortlichen wollen nicht verantwortlich  sein

In Berlin war dann der altbekannte Ritus  zu beobachten:

In der Hauptstadt war zunächst ein altbekanntes Schauspiel zu bestaunen. Es war wie so oft, wenn Berlin sich mit dem Vorwurf politischen Versagens konfrontiert sieht: Erst einmal wollte niemand schuld gewesen sein. 

Die anwesende OSZE relativierte das Gesehene erst einmal klein. Immerhin wurde die Wahl in Berlin durch vier Beauftragte aus Polen, Bulgarien und Lettland beobachtet. Berlin ist demnach bereits so tief gesunken, daß Bulgaren und Polen die Stimmabgabe dort überwachen müssen.

In Deutschland gebe es ein „hohes Vertrauen ins Wahlsystem“, erklärte die leitende OSZE-Vertreterin.

„Die überwiegende Mehrheit ist davon überzeugt, dass ihre Stimme sich im Wahlergebnis widerspiegelt.“

 „Wir haben von den Problemen in den Berliner Wahllokalen Notiz genommen“, sagte die Leiterin des OSZE-Teams, Lolita Cigane, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben)...

„Wir können aber aus den einzelnen Vorfällen in den Wahllokalen keine Schlussfolgerungen für die gesamtdeutsche Wahl ziehen, weil wir nicht alle Wahllokale beobachtet haben“, betonte die OSZE-Expertin. „Aber wir haben sie natürlich notiert und auch beobachtet, was die Presse berichtet hat.“

Spätere Recherchen ergaben, daß die Verantwortlichen über die Defizite informiert waren:

Der Senat sowie die für die Durchführung der Wahlen zuständige Senatsverwaltung für Inneres verfügten früh über einen strukturierten Bericht zahlreicher weiterer Vorkommnisse in den Wahllokalen, den beide bisher jedoch gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen hatten: den Bericht der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Wahlen der Polizei Berlin.

Die Senatskanzlei sieht sich unschuldig:

Vorausgegangen war ein tagelanger Streit um die Schuldfrage. »Ich verstehe, dass man gerne Verantwortliche haben möchte und irgendjemanden, der diese zur Rechenschaft zieht«, sagte Senatskanzleichef Christian Gaebler bei einer Pressekonferenz am Dienstag. .. Nach derzeitigem Stand sei es in einer zweistelligen Zahl von Wahllokalen zu Problemen gekommen. Mit Nachwahlen rechne er eher nicht.

Der die Rechtsaufsicht führende Innensenator sieht die Verantwortung bei Anderen

In einer Sitzung des Senats am Dienstag wies Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine Verantwortung für das Chaos von sich. Er sei nicht weisungsbefugt gegenüber der Landeswahlleiterin, sagte der Sozialdemokrat laut Teilnehmern. Formal hat sein Haus allerdings die Rechtsaufsicht, muss also darüber wachen, dass Wahlen nach dem Gesetz ablaufen.

Die Landeswahlleiterin, eine nun am Rechnungshof beschäftigte ehemalige Verwaltungsrichterin  schob die Verantwortung erst einmal auf die untergebenen Wahlleiter ab:

Berlins Landeswahlleiterin Petra Michaelis, die an oberster Stelle für den reibungslosen Ablauf der Wahl verantwortlich ist, räumte zwar Probleme in manchen Wahllokalen ein, schloss ihren Rücktritt aber aus. Nicht sie selbst, sondern einige Bezirkswahlleitungen seien schlecht auf den Superwahlsonntag vorbereitet gewesen. Auf jeden Fall, so Michaelis, müssten die „vermeintlichen Probleme“ nun einer „Bestandsaufnahme“ unterzogen werden.

Und wenn die untergebenen Wahlleiter keine Schuld haben, dann hat der Wähler die Schuld:

Besonders absurd: Offenbar sieht Michaelis für die langen Schlangen eine Mitschuld bei den Wählern! Die hätten sich auf die „Vielfach-Ereignisse“ einstellen müssen. „Ich hatte im Vorfeld schon gebeten, dass sich die Wählerinnen und Wähler vertraut machen mit den Stimmzetteln.“ So hätte man die Verweildauer in der Wahl-Kabine senken können.

„Experten“ werden nach vorne geschoben, um die Kastanien aus dem Feuer zu holen

Dann schlug die Stunde der „Experten“. Während die Verantwortlichen erklärten, nicht verantwortlich zu sein, besorgten schnell aufgebotene „Experten“ eine Einordnung der gemäß alles gerade noch im Rahmen sei. Willfährige GEZ-Medien schweigen und fragen nicht nach.

Ein „Wahlexperte“ argumentierte, daß es nur wenige Lokale beträfe und deswegen eine Nachwahl nicht geboten sei:

Viele davon, so ein Sprecher gegenüber dem Sender RBB, betreffen die gleichen Wahllokale. „Sollten alle Wahlbezirke, an denen es zu Problemen kam, in einem Wahlkreis konzentriert sein, könnte es durchaus zu einer Anfechtung der Wahl kommen“, sagt Beichelt.

Und diese, fügt er an, könnte in diesem Fall dann auch durchaus erfolgreich sein. Allerdings, so schränkt er ein, hätte dies auf die Bundestagswahl nur dann eine Auswirkung, wenn die Unregelmäßigkeiten so geballt waren und belegt werden kann, dass sich daraus eine Verschiebung der Direktmandate in der Hauptstadt ergeben könnte. Dies sei im Moment aber aufgrund der Größe der vermutlich betroffenen Wahlbezirke nicht wahrscheinlich.

Ein anderer „Wahlexperte“ sieht Beweisprobleme:

Für den Staatsrechtler Christian Pestalozza liegt der Hund vor allem im späten Zeitpunkt begraben, an denen Berlinerinnen und Berliner am Sonntag noch ihre Stimmzetteln in die Urnen werfen durften. Letztendlich, so sagte er der Berliner Zeitung, müsste für eine Anfechtung nachgewiesen werden, dass Menschen durch die bekanntgewordenen Prognosen um 18 Uhr in ihrer Entscheidung beeinflusst wurden. Sollte dies tatsächlich gelingen, bräuchte es laut Verfassungsgericht aber auch noch einen Beweis dafür, dass durch die Probleme die Sitzverteilung verändert wurde. Die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung der Berliner Wahl hält er – ebenso wie die meisten anderen Fachleute – für äußerst gering.

Ein dritter „Wahlexperte“ kann keine Chance auf eine Nachwahl erkennen:

Nach seinen Erfahrungen vom Wahlabend überlegt auch der Staatsrechtler Christian Waldhoff, ob er Beschwerde einlegen soll. Auch wenn es dadurch wohl nicht zu einer Nachwahl kommen dürfte, würde »wenigstens festgestellt, dass hier Wählerrechte verletzt wurden«. 

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Das große Schweigen über die Defizite bei der Berlin-Wahl

In Folge breitete sich seit dem September 2021 ein bleiernes Kartell des lauten Schweigens aus:

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Das zuständige Gericht schweigt und schaut erst einmal weg

Erstaunlich ist auch das lange Schweigen des zuständigen Gerichts. Eine erste Eingabe beim Verfassungsgerichtshof brachte offenbar keine Reaktion:

Mit Bezug auf die mindestens 285.000 irregulären Stimmen sowie den Bericht der Polizei Berlin wendet sich Marcel Luthe nun erneut in einem TE vorliegenden Schreiben an den Landesverfassungsgerichtshof um doch noch zu erwirken, dass seine Beschwerde geprüft wird. Bis dato ohne Ergebnis.

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Ein engagierter Bürger schiebt das Thema voran

Am Wahltag selbst waren diese Probleme in Ticker-Meldungen nur als Randnotiz aufgeführt und wurden so  dargestellt, als ob sie vor Ort schnell gelöst wurden. Auch danach war nicht erkennbar, daß die GEZ-Medien Recherchen über die bereits offenkundigen und weitere noch zu vermutende Defizite anstellen würden.

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Der Totalausfall der – üppig mit Geld versorgten – GEZ-Medien

Die am Tropf der GEZ hängenden Medien zeichneten sich während dieser Zeit dadurch aus, daß sie systematisch dort wegschauten, wo sie hätten hinschauen müssen. So war es unvermeidbar, daß sie nur das Offensichtliche berichten konnten und  dies wurde dann mit Hilfe von „Experten“ wegrelativiert (s.o.).

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Freie Medien erledigen – ohne Geld – die Arbeit  ihrer hochdotierten GEZ-Kollegen

Es waren die freien Medien, wie z.B. TE, die durch unermüdliche Arbeit das Undenkbare aufgedeckt hatten: Die Pannen erreichen ein Ausmaß von knapp 300.000 Stimmen.

Es gab jedenfalls sehr merkwürdige Ereignisse in den Wahllokalen in Berlin

In einigen Fällen wurde gar die Ergebnistabelle nicht ausgefüllt – trotzdem gab es ein Ergebnis.

Rot-Rot-Grün änderte die Protokolle auf Anweisung aus der SPD-geführten Innensenats die Protokolle

In anderen Fällen wurden die Protokolle per Rotstift geändert – oft in unlesbarer Handschrift ohne Nachvollziehbarkeit.

An anderer Stelle haben Wahlleiter – vermutlich aus Angst vor Folgen – die Wahlprotokolle erst nicht unterzeichnet

TE-Recherchen im Mai zeigten bereits, dass in vielen Fällen ganze Protokolle und Zähllisten völlig unbeschrieben und ununterzeichnet gelassen wurden. Im großen Stile wurden falsche Wahlzettel ausgeteilt sowie Zähllisten und Protokolle schlichtweg unbeschrieben für gültig erklärt.

Auf merkwürdige Weise wurden dann mit den potentiellen Beweismitteln, also den Stimmzetteln recht merkwürdig umgegangen

Ebenfalls ignoriert wurden die Auflagen zur Ordentlichkeit des Wahlvorgangs gemäß Berliner Wahlgesetz. Demnach müssen Stimmzettel geordnet, verpackt und versiegelt weitergeleitet werden. Stattdessen wurden die Protokolle lose und ungeordnet in Bierkisten gelagert.

Die Folge ist:

Über 285.000 Stimmabgaben wurden bei die Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl 2021 rechtswidrig protokolliert – zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Wahlprotokolle durch Marcel Luthe, den profiliertesten Beschwerde-Führer gegen das Wahlergebnis. Rund ein Sechstel der abgegebenen Stimmen wäre damit betroffen – und demnach nicht gültig.

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Der Paukenschlag des Berliner Verfassungsgerichtshofs

Am 28.9.2022 gab dann der bis dahin untätige Verfassungsgerichtshof in einer ersten Einschätzung bekannt, daß die Richter bisher eine  „Vielzahl von Wahlfehlern“ erkennen können, die Folgen für die Mandatsverteilung haben. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshof plädiert daher für eine Wiederholung.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält eine vollständige Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl vom September vergangenen Jahres für notwendig. Nur so könne „ein verfassungsgemäßes Ergebnis“ hergestellt werden, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bei der Verhandlung über die Einsprüche gegen das Wahlergebnis. Es habe „eine Vielzahl von Wahlfehlern“ gegeben, die auch mandatsrelevant gewesen seien, sagte sie. Vor diesem Hintergrund neigt der Gerichtshof dazu, die Wahlen für ungültig zu erklären.

Das Gericht sehe die Mandatsrelevanz für die Zweitstimme in allen 78 Wahlkreisen, sagte Selting in ihrer ersten rechtlichen Einschätzung. Die Wahlfehler hatten demnach Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament. Bei den bekannten Wahlfehlern handle es sich zudem „nur um die Spitze des Eisbergs“.