Österreich als Vorbild folgen: Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen lassen – jetzt bereits die Weichen für die nächsten Wahlen stellen

Wahlberechtigte der Bundesversammlung 2017 Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=7ehfiXHme5o

MÜNCHEN – AfD stellt im Bayerischen Landtag den Antrag, den Bundespräsidenten zukünftig vom ganzen deutschen Volk wählen zu lassen!

 

Nachtrag:

Am 13.2.2022 wurde der SPD-Mann Frank-Walter Steinmeier in Amt des Bundespräsidenten bestätigt. Bekannt wurde Steinmeiner insbesondere durch seinen Ausspruch die aktuelle Bundesrepublik sei das „beste Deutschland aller Zeiten“. Bekannt wurde er außerdem durch seine Werbung für die linksextreme Band „Feine Sahne Fischfilet„, die die jahrelang in Verfassungsschutzberichten auftauchte, da sie Gewalt gegen „Bullen“ verherrlichte. Anlaß war für den auf politische Neutralität verpflichteten Präsidenten ein „Gegen-Rechts-Festival“.

Die CDU/CSU stellte keinen eigenen Kandidaten, sondern unterstützte mit SPD, FDP und Grünen den SPD-Mann. Darunter war auch der Ministerpräsident Bayerns, Markus Söder. Dieser dürfte wohl den Antifa-Verherrlicher von „Feine Sahne Fischfiet“ gewählt haben, wenn er die Empfehlung der eigenen Partei ernst nahm.

Die Unionsparteien schickten 445 Wahlmänner an die Urne, die SPD 391, die Grünen 233 und die FDP 154. Das macht zusammen 1.223 Stimmen. Steinmeier erhielt (aus diesem Lager) aber kam 1.045 Stimmen. Das bedeutet: 178 Wahlmänner der Altparteien, die den Antifa-Verherrlicher hätten unterstützen sollen, sind von der Fahnen gegangen. Das sind etwa 15 Prozent der eigenen Gefolgschaft. Die „Qualitätsmedien“ schweigen dazu.

Die

  • AfD stellte 151 Wähler, davon 133 AfD-Mitglieder: Kandidat Otte erhielt 140 Stimmen
  • die Linke stellte 71: Kandidat Gerhard Trabert erhielt 96 Stimmen
  • Freie Wähler stellten 18: Stefanie Gebauer erhielt 58 Stimmen

Damit erreichte der AfD-Kandidat den Platz 2!

 

In der Sitzung des Bayerischen Landtags am 10.2.2022 stellt die AfD Fraktion den Antrag: 

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich mit entsprechenden Anträgen aktiv dafür einzusetzen, dass die Rechtsgrundlagen zur Wahl des dreizehnten– und auch eines jeden, der ab nun folgenden Bundespräsidenten dahingehend abgeändert werden, dass jeder Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft in jeder dieser Wahlen aktives Wahlrecht hat.

 

Begründung

Der zukünftige Bundespräsident wird offiziell durch Mitglieder aus der Bundesversammlung vorgeschlagen und gewählt. Die tatsächliche Auswahl des in das Bundespräsidentenamt zu wählenden Kandidaten findet jedoch hinter verschlossenen Türen und durch Absprachen der Parteien statt.

Die Bundesversammlung setzt sich wiederum aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Landtage sind hierbei nicht auf die eigenen Abgeordneten beschränkt, sondern können jeden Bürger wählen, der auch in den Bundestag wählbar ist (vgl. § 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung).

Hierbei nutzen die in den Landtagen vertretenen Parteien diese Öffnungsklausel aber nicht etwa dazu, zusätzlich zu den gewählten MdL auch noch z.B. nach dem Zufallsprinzip ausgewählten „normalen“ Bürgern die Möglichkeit zu geben, einmal in ihrem Leben den Bundespräsidenten wählen zu können.

Vielmehr nutzen manche Landtagsfraktionen diese Öffnungsklausel dazu, als „Promis“ bezeichnete Multiplikatoren in die Bundesversammlung zu entsenden, wie bei der 16ten Bundesversammlung beispielsweise: Joachim Löw; Olivia Jones; Veronica Ferres; Iris Berben; Peter Maffay; Katja Ebstein; Hape Kerkeling.

Bei der Zusammensetzung der 17ten Bundesversammlung fällt wiederum auf, dass die Altparteien zahlreichen höchst umstrittenen Personen die Ehre geben, den Bundespräsidenten zu wählen. Darunter befinden sich z.B. auch Personen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie die Argumente dafür geliefert haben, die Bürger dieses Landes bis zum heutigen Tag von zentralen Grundrechten in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß abzuschneiden.

Darunter sind auch Personen, die die Argumente dafür geliefert haben, dass die Bürger dieses Landes bis hin zu den Kindern gezwungen werden mit Hilfe von Masken, ja sogar im Sportunterricht, ihr eigenes CO2 so lange einzuatmen, bis sie Kopfweh und Schwindelanfälle bekommen, oder sogar in Ohnmacht fallen und/oder im Schulsport kollabieren. Darunter sind die selben Personen, die die Argumente dafür liefern, dass Menschen durch die ihnen aufgezwungenen Masken das nicht mehr zeigen dürfen, was sie im Sinne des Grundgesetzes auch einmalig macht, nämlich ihr Gesicht. Dazu zählen beispielsweise:

Hierbei handelt es sich um Personen, die ihre Aufgabengebiete und Funktionen auch dazu genutzt haben, die Bevölkerung dieses Landes in einen permanenten Zustand der Angst und des Schreckens zu versetzen. 

Für viele Bürger wirkt es daher als regelrechte Verhöhnung, wenn in der Bundesversammlung Personen sitzen, die dann denjenigen Bundespräsidenten wählen, der dann wiederum z.B. das Infektionsschutzgesetz unterschreibt, mit dessen Hilfe die Regierungen in Bund und Ländern den Bürgern deren Grundrechte nehmen.

Auch deswegen ist es das Ziel der AfD die Wahl des Bundespräsidenten transparenter und parteienunabhängiger zu machen. Um dies zu erreichen, bedarf es mindestens einer Änderung des Art. 54 des Grundgesetzes und wohl auch einer Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.

Das Ziel der AfD ist, den Bundespräsidenten direkt das Volk wählen zu lassen.

Wegen der bereits existierenden Öffnungsklausel für die Landtage greift auch das Argument der Gegner einer derartigen Direktwahl nicht durch, alle Personen von der Wahl des Bundespräsidenten auszugrenzen, die nicht bereits in ein Parlament gewählt worden sind.

Im Endeffekt will die AfD die im Grundsatz ja bereits bestehende und im Art. 54 Abs. 3 des Grundgesetzes ausdrücklich angelegten Gedanken, dass auch Nichtparlamentariern dieses Wahlrecht gegeben werden kann, lediglich auf alle deutschen Staatsbürger ausweiten und verstetigen.

Dass die von Gegnern gegen eine solche Direktwahl dazu eingebrachten Argumente unbegründet sind, belegt auch unser Nachbarland Österreich seit vielen Jahrzehnten. Dort wird der Bundespräsident seit langer Zeit direkt und erfolgreich durch das Volk gewählt.“