MÜNCHEN – AfD stellt im Bayerischen Landtag den Antrag, den Bundespräsidenten zukünftig vom ganzen deutschen Volk wählen zu lassen!
Nachtrag:
Am 13.2.2022 wurde der SPD-Mann Frank-Walter Steinmeier in Amt des Bundespräsidenten bestätigt. Bekannt wurde Steinmeiner insbesondere durch seinen Ausspruch die aktuelle Bundesrepublik sei das „beste Deutschland aller Zeiten“. Bekannt wurde er außerdem durch seine Werbung für die linksextreme Band „Feine Sahne Fischfilet„, die die jahrelang in Verfassungsschutzberichten auftauchte, da sie Gewalt gegen „Bullen“ verherrlichte. Anlaß war für den auf politische Neutralität verpflichteten Präsidenten ein „Gegen-Rechts-Festival“.
Die Unionsparteien schickten 445 Wahlmänner an die Urne, die SPD 391, die Grünen 233 und die FDP 154. Das macht zusammen 1.223 Stimmen. Steinmeier erhielt (aus diesem Lager) aber kam 1.045 Stimmen. Das bedeutet: 178 Wahlmänner der Altparteien, die den Antifa-Verherrlicher hätten unterstützen sollen, sind von der Fahnen gegangen. Das sind etwa 15 Prozent der eigenen Gefolgschaft. Die „Qualitätsmedien“ schweigen dazu.
Die
- AfD stellte 151 Wähler, davon 133 AfD-Mitglieder: Kandidat Otte erhielt 140 Stimmen
- die Linke stellte 71: Kandidat Gerhard Trabert erhielt 96 Stimmen
- Freie Wähler stellten 18: Stefanie Gebauer erhielt 58 Stimmen
Damit erreichte der AfD-Kandidat den Platz 2!
In der Sitzung des Bayerischen Landtags am 10.2.2022 stellt die AfD Fraktion den Antrag:
„Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich mit entsprechenden Anträgen aktiv dafür einzusetzen, dass die Rechtsgrundlagen zur Wahl des dreizehnten– und auch eines jeden, der ab nun folgenden Bundespräsidenten dahingehend abgeändert werden, dass jeder Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft in jeder dieser Wahlen aktives Wahlrecht hat.
Begründung
Der zukünftige Bundespräsident wird offiziell durch Mitglieder aus der Bundesversammlung vorgeschlagen und gewählt. Die tatsächliche Auswahl des in das Bundespräsidentenamt zu wählenden Kandidaten findet jedoch hinter verschlossenen Türen und durch Absprachen der Parteien statt.
Die Bundesversammlung setzt sich wiederum aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Landtage sind hierbei nicht auf die eigenen Abgeordneten beschränkt, sondern können jeden Bürger wählen, der auch in den Bundestag wählbar ist (vgl. § 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung).
Hierbei nutzen die in den Landtagen vertretenen Parteien diese Öffnungsklausel aber nicht etwa dazu, zusätzlich zu den gewählten MdL auch noch z.B. nach dem Zufallsprinzip ausgewählten „normalen“ Bürgern die Möglichkeit zu geben, einmal in ihrem Leben den Bundespräsidenten wählen zu können.
Vielmehr nutzen manche Landtagsfraktionen diese Öffnungsklausel dazu, als „Promis“ bezeichnete Multiplikatoren in die Bundesversammlung zu entsenden, wie bei der 16ten Bundesversammlung beispielsweise: Joachim Löw; Olivia Jones; Veronica Ferres; Iris Berben; Peter Maffay; Katja Ebstein; Hape Kerkeling.
Bei der Zusammensetzung der 17ten Bundesversammlung fällt wiederum auf, dass die Altparteien zahlreichen höchst umstrittenen Personen die Ehre geben, den Bundespräsidenten zu wählen. Darunter befinden sich z.B. auch Personen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie die Argumente dafür geliefert haben, die Bürger dieses Landes bis zum heutigen Tag von zentralen Grundrechten in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß abzuschneiden.
Darunter sind auch Personen, die die Argumente dafür geliefert haben, dass die Bürger dieses Landes bis hin zu den Kindern gezwungen werden mit Hilfe von Masken, ja sogar im Sportunterricht, ihr eigenes CO2 so lange einzuatmen, bis sie Kopfweh und Schwindelanfälle bekommen, oder sogar in Ohnmacht fallen und/oder im Schulsport kollabieren. Darunter sind die selben Personen, die die Argumente dafür liefern, dass Menschen durch die ihnen aufgezwungenen Masken das nicht mehr zeigen dürfen, was sie im Sinne des Grundgesetzes auch einmalig macht, nämlich ihr Gesicht. Dazu zählen beispielsweise:
- Marylyn Addo (Infektiologin, berufen durch: SPD Hamburg), engagiert sich im Rahmen der Impfung und Maskentragen für Kinder
- Sandra Ciesek (Virologin, berufen durch: Grüne Hessen), deutet wegen knappen 400 Jugendlichen an, die an PIMS erkrankt sind 10 Millionen Schüler impfen zu wollen und hält die Gefahr für Nebenwirkungen für überschätzt
- Christian Drosten (Virologe, berufen durch: Grüne Berlin), der wohl umstrittenste Virologe Deutschlands, um dessen Doktorarbeit ein heftiger Streit entbrannt ist und der mit WUHAN-nahen Virologen den Ursprung in WUHAN er als „Verschwörungstheorie“ brandmarkte und damit eine weltweite Zensurwelle auslöste
- Carola Holzner (Notfallmedizinerin, berufen durch: SPD NRW), spricht sich für Impfzwang aus
- Christian Karagiannidis (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), berufen durch: Grüne NRW), stolpert ohne Zahlen über freie Betten in die Pandemie und sieht sich im Skandal an falsch gemeldeten Intensivbetten oder abgemeldeten Intensivbetten als unschuldig an
- Hans-Georg Kräusslich (Virologe, berufen durch: Grüne BW), will Kinder zwischen 5 und 11 Jahren impfen
- Gernot Marx (Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), berufen durch: CDU NRW), will möglichst schnell boostern
Hierbei handelt es sich um Personen, die ihre Aufgabengebiete und Funktionen auch dazu genutzt haben, die Bevölkerung dieses Landes in einen permanenten Zustand der Angst und des Schreckens zu versetzen.
Für viele Bürger wirkt es daher als regelrechte Verhöhnung, wenn in der Bundesversammlung Personen sitzen, die dann denjenigen Bundespräsidenten wählen, der dann wiederum z.B. das Infektionsschutzgesetz unterschreibt, mit dessen Hilfe die Regierungen in Bund und Ländern den Bürgern deren Grundrechte nehmen.
Auch deswegen ist es das Ziel der AfD die Wahl des Bundespräsidenten transparenter und parteienunabhängiger zu machen. Um dies zu erreichen, bedarf es mindestens einer Änderung des Art. 54 des Grundgesetzes und wohl auch einer Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.
Das Ziel der AfD ist, den Bundespräsidenten direkt das Volk wählen zu lassen.
Wegen der bereits existierenden Öffnungsklausel für die Landtage greift auch das Argument der Gegner einer derartigen Direktwahl nicht durch, alle Personen von der Wahl des Bundespräsidenten auszugrenzen, die nicht bereits in ein Parlament gewählt worden sind.
Im Endeffekt will die AfD die im Grundsatz ja bereits bestehende und im Art. 54 Abs. 3 des Grundgesetzes ausdrücklich angelegten Gedanken, dass auch Nichtparlamentariern dieses Wahlrecht gegeben werden kann, lediglich auf alle deutschen Staatsbürger ausweiten und verstetigen.
Dass die von Gegnern gegen eine solche Direktwahl dazu eingebrachten Argumente unbegründet sind, belegt auch unser Nachbarland Österreich seit vielen Jahrzehnten. Dort wird der Bundespräsident seit langer Zeit direkt und erfolgreich durch das Volk gewählt.“