Meldungen der Bundesregierung an die EU: Wenn aus „rechtsextremem Terror“ auf einmal „Terror durch Irre“ wird

Kategorisierungen nach Terror 2018 durch EUROPOL Quelle: file:///C:/Users/user5/Downloads/tesat_2019_final%20(2).pdf

BRÜSSEL / BERLIN – Der jährlich erscheinende „EU-Lage- und Trendbericht zum Terrorismus (Te-Sat)“ für das Jahr 2019 konnte – im Gegensatz zur Bundesregierung – offenbar nicht erkennen, daß der Rechtsextremismus noch vor Linksextremismus und Islamismus die größte Gefahr sei.

Gemäß den Unterlagen, die der EU vorliegen, ist es vielmehr offenbar umgekehrt und das obwohl beide Zahlen von der selben Bundesregierung stammen. Schon die früheren Berichte brachten vergleichbare Ergebnisse.  2018 waren beispielsweise separatistische Gruppen „führend“, gefolgt durch jihadistische Gruppen und linksextremistische Gruppen 2018 wurde beispielsweise ein einziger rechts-terroristischer Anschlag bekannt.

Ein Grund für uns, sich diese Merkwürdigkeit einmal genauer anzusehen:

Jährlich veröffentlicht EUROPOL einen Bericht über die Terrorismusbekämpfung. Die EU veröffentlichte hierzu:

Die öffentliche Debatte über sensible Phänomene wie den Terrorismus muss daher auf Fakten beruhen, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden können. Ich bin stolz zu sagen, dass der EU-Bericht über die Lage und den Trend des Terrorismus (TE-SAT) seit 2006 nachgewiesene Fakten zum Terrorismus in Europa enthält.

Seit dem Jahr 2006 sind auch alle Berichte öffentlich. Der im Jahr 2020 zu veröffentlichende Bericht wurde jedoch als „classified“, als „geheim“ eingestuft. Mit anderen Worten: Die „Fakten“ sollen der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

Dr. Nicolaus Fest hat sich diesen Bericht einsehen können und berichtet hieraus:

AfD Kompakt: Herr Fest, Europol hat kürzlich einen Bericht zum Terrorismus in Europa vorgestellt. Was steht drin?

Fest: Größte Gefahr sei der islamische Terrorismus. Die Bedrohungslage sei unverändert hoch. Auf Platz 2 folge der Terrorismus der Linken, von den terroristischen Organisationen in Südeuropa bis zu den Radikalkommunisten der europäischen Antifa. Überraschend die Aussage: Eine Gefahr von Rechts gebe es nicht. Was unter rechten Terrorismus gerechnet werde, seien Taten Einzelner, meist Waffennarren mit schweren Persönlichkeitsstörungen. Ein politisches Programm hätten sie nicht.

 

Ihr Terrorismus entspringe ausnahmslos ihrer Wut auf die Welt und alle, die an ihrem Unglück schuld seien: Freimaurer, Juden, Frauen, usw.

Frauen?

Das FBI nennt diesen Tätertypus Incel, das steht für Involuntary celibacy, also unfreiwilliges Zölibat. Kurzum Männer, die bei keiner Frau landen können. Die Täter von Christchurch und Halle fallen in diese Kategorie. Dieser Hass ist das genaue Gegenteil von politisch: Er ist individuelle Psychopathologie, kein gesellschaftspolitischer Ansatz.

Der Bericht von Europol ist Verschlusssache. Was heißt das?

Der Bericht mußte in einem gesicherten Raum eingesehen, Handys abgegeben, Notizen duften nicht gemacht werden.

Was war der Grund für die Geheimhaltung?

Kann ich nicht sagen. Auch Kollegen wunderten sich, da Hinweise auf Quellen nicht erkennbar seien. Aber der Bericht widerspricht erkennbar allem, was in deutschen Medien letztens zum Rechtsterrorismus zu lesen war – und auch Innenminister Seehofer. Vielleicht liegt hier der Grund der Geheimhaltung.

Einem nicht veröffentlichten („classified“) Bericht der europäischen Polizei EUROPOL zum Terrorismus in Europa zufolge, geht also die höchste Gefährung von islamistisch motivierter Gewalt aus, gefolgt von Linksterrorismus und Antifa. Nach Einschätzung von EUROPOL spielt der Rechtsterrorismus keine wesentliche Rolle. Dieses Bild der internationalen Polizei widerspricht jedoch dem, was Bezug nehmend auf die Bundesregierung in vielen deutschen Medien immer wieder verbreitet wird, wonach der Rechtsterrorismus die entscheidende Gefahr für unsere Demokratie darstelle.

Am 5.3.2020 hat der Bundesinnenminister zuletzt die offizielle Sprachregelung im Bundestag dargelegt. Die Worte des Bundesinnenministers kann man jedoch nicht anders verstehen, als daß seien Auffassung im diametralen Gegensatz zur Meldungslage steht, die der selbe Innenminister an die EU weitergeleitet haben muß:

 

Hätte der AfD-EU-Abgeordnete Dr. Nicolaus Fest MdEP nicht Einblick in den EUROPOL-Bericht genommen, wäre diese Diskrepanz bis heute unbekannt.

Fest wie auch andere EU-Abgeordnete zeigten sich überrascht, warum der Bericht als „geheim“ eingestuft ist. Für Fest könnte der Grund darin liegen, dass die Parteien der Bundesregierung aktuell kein Interesse haben, weil dadurch das über den Bundesinnenminister gezeichnete Bild der ‚Gefahr durch Rechts‘ in Deutschland in Kombination mit den Vorwürfen gegen die AfD ad absurdum geführt werde.

 

Wie definiert die EU „Terrorismus“?

Die Definition des Begriffs „terroristische Straftaten“ sind in der Richtlinie angegeben (EU) Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und von der Rat vom 15. März 2017 am Terrorismus bekämpfen und ersetzen Rahmenbeschluss des Rates 2002/475 / JI und Änderung Entscheidung 2005/671 / JI, die alle EU Mitgliedstaaten in  ihre nationale Gesetzgebung umgesetzt haben.

Einen Hinweis liefert die Anlage 6 des Reports von 2019, denn dort wird die Methode der Vorgehensweise vorgestellt:

Dieser ist zu entnehmen, daß die Richtlinie Mindestvorschriften für die

  • Definition von Straftatbeständen und die
  • Festlegung von Sanktionen auf dem Gebiet von terroristischen Straftaten, Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung und Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie
  • Maßnahmen zum Schutz, zur Unterstützung und zur Hilfe der Opfer des Terrorismus

enthält. Die Definition lautet:

(1)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die folgenden vorsätzlichen Handlungen … als terroristische Straftaten eingestuft werden, wenn sie mit einem der in Absatz 2 aufgeführten Ziele begangen werden:

(2)   Die in Absatz 1 genannten Ziele bestehen darin,

  1. die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern;
  2. öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen;
  3. die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.

In Fällen, in denen der Wortlaut von Richtlinie 2017/541 Raum zur Interpretation lässt, respektieren die EU-Mitgliedstaaten die Definitionen von terroristischen Straftaten auf derem Gebiet. Manchmal kann es sein, daß es schwer zu beurteilen ist, ob ein Vorfall als eine terroristische Handlung angesehen werden muß, oder als Akt des Extremismus.

Im Gegensatz zum Terrorismus verwenden nicht alle Formen von Extremismus Gewalt. Dennoch kann Extremismus als Phänomen zum Terrorismus verwandt sein und ähnlich Verhaltensmuster zeigen.