BRÜSSEL / BERLIN – Mit Gesinnungswirtschaft Bestandsfirmen ruinieren: Mit Hilfe des Bewertungssystems der „EU-Taxonomie“ strebt die EU-Kommission an, einen ihr nicht gefallenden Teil der Wirtschaft einfach von den Finanzströmen abzuschneiden. Mit dem Lieferkettengesetz soll diese ideologische Fixierung dann als quasi neokolonialer Akt in die ganze Welt exportiert werden.
.
Auf Basis der Annahme, daß der Mensch das Klima beeinflussen kann, hat die EU-Kommission sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2050 weitestgehend auf den Ausstoß von Treibhausgasen zu verzichten. Um dies zu erreichen, hat die EU die so bezeichnete „Taxonomie“ entworfen und eingeführt, um sich so ein Klassifizierungsinstrument zu schaffen, mit dessen Hilfe sie Aktivitäten von Unternehmen einordnen kann.
Ziel ist zu beurteilen, ob diese Unternehmen einen „grünen“ Beitrag leisten oder eben nicht. Damit ist die Taxonomie eines der Instrumente des „European Green Deal“
Die mit Hilfe einer derartigen Bewertung in eine „grüne“ und „nicht-grüne“-Industrie aufgespaltene Gesamtindustrie soll auf diesem Weg für Investoren mehr, oder weniger attraktiv gemacht werden. Das Ziel ist letztendlich, die Finanzströme in die Richtung der „grünen Industrie“ umzulenken und die „alte“, also „nicht-grüne“ Industrie von den Finanzströmen abzuschneiden um sie letztendlich auf diesem Weg finanziell auszutrocknen.
Darüber hinaus wurden die Unternehmen verpflichtet, Informationen darüber zu veröffentlichen, wie „grün“, bzw. „nicht-grün“ das Unternehmen ist. Eine Kommission der EU hat zu diesem Zweck eigene Kriterien festgelegt, die sehr genaue Messgrößen enthalten.
.
Die bizarren Positionierungen führender Altparteienvertreter bei der Taxonomie
Olav Scholz: ein König der Heuchler?
Bereits beim Einfädeln der „Taxonomie“ durch die Franzosen, war der von der SPD gestellte Vizekanzler und Finanzminister, Olav Scholz, Feuer und Flamme für dieses Projekt:
Bereits damals dürfte klar gewesen sein, daß die Franzosen ihre Kernkraft niemals aufgeben würden. Scholz hatte damals aber die Franzosen offenbar nicht darauf aufmerksam gemacht gehabt, daß er und/oder Deutschland der Kernkraft in der Taxonomie nicht zustimmen werden!
Telepolis fasst Anfang Dezember 2021 zusammen, wie es die Franzosen dann geschafft haben, die Kernkraft in der Taxonomie zu verankern:
Trotz allem hat Macron bisher recht erfolgreich an der Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie gearbeitet. Er hat mit der Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Deal angerührt, demzufolge neben der Atomkraft auch Erdgas als nachhaltig eingestuft werden soll, was auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) offen unterstützt. Die EU-Kommission wird demnächst eine zweite delegierte Verordnung vorstellen, um beide Formen der Stromerzeugung in die Klimataxonomie aufzunehmen.
Scholz hat als Vizekanzler erneut keinen Einspruch erhoben! Als Scholz dann Kanzler wurde, hätte er das Thema einer Aufnahme der Kernkraft in die „Taxonomie“ ebenfalls ansprechen können, doch was geschah?
Während der Koalitionsverhandlungen mit den Grünen hätten beide die Aufnahme der Kernkraft in den Koalitionsvertrag aufnehmen können. doch was geschah?
Mit anderen Worten: Kernkraft ist für die SPD nur im Inland verboten, im Ausland erlaubt. Da steht also nicht „Die Koalition setzt sich dafür ein, daß die Kernkraft nicht in die Taxonomie aufgenommen wird“!
Das wäre aber jederzeit möglich gewesen, denn Details hatte die Kommission bereits am 2. Februar 2022 in Brüssel öffentlich vorgestellt gehabt. Ihr Vorhaben: Kernkraftwerke sollen dann als klimafreundlich gelten, wenn für sie bis 2045 eine Baugenehmigung vorliegt und es im Land außerdem einen Plan für die Atommüllentsorgung gibt und auch finanziellen Mittel, diesen Plan umzusetzen.
Doch auch für die Gaskraftwerke wurden Auflagen weiter gelockert. Investitionen in neue Gaskraftwerke gelten demnach nun bis 2030 dann als nachhaltig, wenn sie „schmutzigere“ Kraftwerke ersetzen und bis 2035 außerdem noch mit klimafreundlicheren Gasen betrieben werden.
Anfang Juli 2022 verbreitete dann der selbe Olav Scholz, der massenhaft Möglichkeiten gehabt hatte, aktiv gegen die Aufnahme der Kernkraft in die Taxonomie vorzugehen, das Märchen, daß er immer dagegen war:
Zwei Jahre lang zu schweigen und dann zu verbreiten, man sei schon immer gegen die Aufnahme der Kernkraft in die Taxonomie der EU gewesen, ist eine offenkundige Heuchelei!
.
Das bizarre Abstimmverhalten Manfred Webers (CSU) zur Taxonomie
Vollkommen bizarr wirkt auch das Abstimmverhalten des Chefs der EVP, Manfred Weber (CSU). Dieser erklärte noch im Januar 2022 überall, daß die Kernenergie als Brückentechnologie notwendig sei. Tatsache ist jedoch, daß er als einziges CSU-Mitglied im EP-Parlament gegen die Aufnahme von Gas und Kernkraft in die Taxonomie stimmte. Die CSU-Vertreter in der EVP simmten für die Aufnahme von Gas und Atom in die Taxonomie, Weber dagegen (vgl. rechts, blau). Gründe für dieses Verhalten Webers sind nirgendwo öffentlich erkennbar. Ganz im Gegenteil, Im Januar posaunte er noch mehrfach hinaus, für die Aufnahme von Gas und Kernkraft in die Taxonomie zu sein!
Die FDP tritt offiziell im Bundestag für Technologieoffenheit ein und enthielt sich in dieser für die Frage der Technologieoffenheit wichtigen Frage (vgl. rechts, gelb)!
.
Der Ursprung der „Taxonomie“
Die EU-Taxonomie ist ein Bestandteil des im März 2018 vorgestellten „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“. Der Einleitung dieses Aktionsplans ist zu entnehmen, auf welche Historie diese Selbstermächtigung zurückgreift:
Das war am 8. März 2018. Eineinhalb Jahre später, am 13.9.2019 tauchte dann der Begriff der „Taxonomie“ erstmals in der Öffentlichkeit auf, und zwar auf dem Treffen der EU-Finanzminister. Die Initiative für dieses Taxonomie-Projekt ging von Frankreich aus. der damalige Finanzminister Scholz (SPD) nahm es jedoch begierig auf und sattelte noch einen obendrauf:
Ähnlich argumentiert Präsident der Europäischen Investitionsbank, Werner Hoyer, etwa zwei Monate später. am 24.11.2019 im Dlf. Europa könne nun eine Vorreiterrolle einnehmen, indem es grüne Technologien entwickle und entsprechende Produkte auf den Markt bringe.
Das Ziel der Taxonomie: Vernichtung der „old Economy“ durch Abschneiden von den Finanzströmen
Um das Ziel der „Klimaneutralität“ zu erreichen, sind Milliarden an Investitionen durch die öffentliche Hand und durch die Unternehmen in Aktivitäten notwendig, die als „ökologisch“ bezeichnet werden.
Doch betrachtet am gesamten Anlagevolumen sind dies erst fünf Prozent am Gesamtfondsmarkt. Doch der Druck aus der Politik, Geld nach ideologischen Kriterien anzulegen wächst und so gibt ein Vertreter einer der größten Versicherungskonzerne in der zu:
Wie soll man auch etwas vorhersehen, was es 2015 noch gar nicht gab und er bestätigte, daß sein Konzern nun beginnen werde, diese ideologischen Produkte vermehrt zu kaufen. Jetzt aber kämen neue Finanzprodukte auf den Markt, Portfolios werden nun umstrukturiert werden.
Hierzu finden die Daten einer Nachhaltigkeits-Ratingagentur Anwendung, die angeblich täglich aktualisiert werden. Innerhalb von Branchen kann auch der „Best-in-class“-Ansatz Anwendung finden. Demnach wird in diejenige Firma investiert, die diese ideologischen Vorgaben am weitesten umgesetzt hat.
Durch diese Art finanzieller Erpressung sollen „Anreize“ für konkurrierende Firmen geschaffen werden, sich ebenso opportunistisch zu verhalten, wie die als „Best-in-class“ hervorgehobene Firma.
Wenn als beispielsweise das Chemieunternehmen Wacker nicht „Best-in-class“ ist, dann können Versicherungsunternehmen ihren Anteil von den 28,75 % im Streubesitz befindlichen Aktien aus dem Portfolio nehmen, wodurch dann tendentiell der Aktienkurs sinkt. Sinkt der Aktienkurs, dann wird ein Unternehmen zum Übernahmekandidaten.
Druck durch staatliche Marktteilnehmer
Die Taxonomie wird Druck auf staatliche Teilnehmer am Geldmarkt ausgeübt. So bestätigte die deutsche staatliche Förderbank KfW gegenüber dem „Handelsblatt“ (4.1.2022), daß sie noch einen Schritt weiter geht und die EU-Taxonomie auch bei mittelständischen Unternehmen anwendet.
Hinzu kommt dann noch, daß öffentliche Gelder sich ebenfalls an dieser EU-Taxonomie orientieren. Wenn beispielswiese Stadtwerke sich selbst aufstellen und überlegen, welche Art von Kraftwerk sie sich selbst zulegen, könnten die Kriterien der EU-Taxonomie ebenfalls Anwendung finden.
beschrieb Timm Fuchs vom Deutschen Städte- und Gemeindebund dem Handelsblatt (4.1.2022). Aus diesem Grund sind die Anhänger der Öko-Bewegung entsprechend erbost, als Anfang Juli 2022 die EU beschloss Gas und Kernkraft als „nachhaltig“ zu definieren und so in den Kriterienkatalog aufzunehmen. Promt folgte ein Stakkato staatsnaher „Wissenschaftler“:
erklärte Alexander Bassen, Professor für BWL an der Universität Hamburg, im Deutschlandfunk. Claudia Kempfert vom Institut für Wirtschaftsforschung ergänzte, daß eine so als „grün“ geadelte Atomenergie dennoch sei nicht attraktiv sei, weil diese nicht versicherbar sei:
Doch mit der Taxonomie werden nicht nur die Produktionsunternehmen gezwungen interne Daten zu veröffentlichen. Auch die Investoren werden durch eine Offenlegungsverordnung (sustainable finance disclosure regulation) der EU hierzu gezwungen. Dieser Verordnung zufolge müssen Finanzinvestoren offenlegen, in welchem Umfang sie in Unternehmen investiert haben, die auf Basis der EU-Taxonomie als nachhaltig definiert wurden. Erst nach einer derartigen Ofenlegung können auch sie ihre Finanzprodukte als „grün“ bezeichnen.
.
Taxonomie: Ein Projekt der Eilten
Die EU-Kommission hat ihren Taxonomie-Vorschlag als delegierten Rechtsakt ausgestaltet. Auf diese Weise hat sie die Nationalstaaten entmachtet. Das Papier wird dann automatisch zum überall geltenden Gesetz, wenn nicht entweder die Nationalstaaten mit Hilfe einer qualifizierten Mehrheit dagegen stimmen, oder das Europäische Parlament mit absoluter Mehrheit.
Am 14.06.22 haben die zwei wichtigsten Ausschüsse im EU-Parlament gegen die Aufnahme von Kernkraft und Gas in die Taxonomie gestimmt. Am 06.07.2022 billigte das EU-Parlament diese Einstufung von Gas und Atom aber als nachhaltig: Von den anwesenden 639 Abgeordneten stimmten nur 278 dafür, das Vorhaben zu blockieren. 328 wollten dies nicht, 33 enthielten sich. Damit war die Mehrheit von 353 Stimmen der insgesamt 705 Abgeordneten nicht erreicht, die notwendig gewesen wäre, das Vorhaben zu blockieren.
Die zweite, noch ausstehende Blockademöglichkeit über die Nationalstaaten hat ein hoch höheres Quorum: Dazu bräuchte es ein Veto von 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten, was als praktisch ausgeschlossen angesehen werden kann, denn nur Deutschland, Österreich, Luxemburg, Dänemark und Portugal stemmen sich gegen diese Aufnahme der Kernkraft und des Gases.
Die Regierung Österreichs hat angekündigt zu klagen, wenn Kernkraft und Gas in die Taxonomie aufgenommen werden.
.
Und es gibt da noch eine Hinterhältigkeit:
Die EU-Kommission hatte in ihrem Taxonomie-Entwurf ursprünglich einen Katalog von sechs Umweltzielen aufgestellt gehabt:
Verhinderung des Klimawandels
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Bisher sind jedoch nur die Kriterien für die ersten beiden Umweltziele – „Verhinderung des Klimawandels“ und „Anpassung an den Klimawandel“ – definiert.
Für die vier anderen Ziele liegen bisher nur Vorschläge für in Betracht kommende Bewertungskriterien vor. Die „EU-Taxonomie“ tritt daher nun erst einmal für diese ersten beiden Punkte in Kraft.
Die Unternehmen müssen daher nur deswegen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Zukunft mit mindestens einem von diesen sechs Umweltzielen der EU in Einklang bringen, ohne eines oder mehrere andere Umweltziele zu beeinträchtigen. Dies wird in der EU als „DNSH-Prinzip“ (Do No Significant Harm) bezeichnet.
Für die weiteren Punkte werden dann bald die Vorgaben erarbeitet werden.
.
Taxonomie als ökonomischer Neokolonialismus
Aber: Was ist eigentlich eine nachhaltige Geldanlage? Der Begriff Nachhaltigkeit ist nicht eindeutig definiert. Zumeist beziehen sich Investoren auf die sogenannten ESG-Kriterien. ESG steht für Environmental, Social und Governance. In der Kategorie „Environmental“ wird unter anderem beurteilt, wie umweltverträglich die Produktionsbedingungen eines Unternehmens sind. Der soziale Aspekt schließt faire Bezahlung und den Ausschluss von Kinderarbeit ein. Und die Kategorie „Governance“ hat beispielsweise im Blick, ob Unternehmen gegen Korruption vorgehen.
Das Problem: Welche Aspekte dann im Einzelnen in den Portfolios berücksichtigt werden, bestimmen die Anbieter von Finanzprodukten sowie die Investoren am Ende selbst. Christian Klein von der Uni Kassel ist im Hinblick auf nachhaltige Anlagen vor allem eine Unterscheidung wichtig:
Argumentiert Prof. Christian Klein vom Fachgebiet Nachhaltige Finanzwirtschaft der Uni Kassel gegenüber dem Deutschlandfunk.
.
Kreischattacke (spät)pubertierender Mädchen
Wiei zu erwarten war gefällt dies einigen kleinen Mädchen gar nicht und diese reagierten dann auch wie gewohnt mit Kreischattacken und argumentativem Herumgefuchtel.