46. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 6. Juli 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

6. Juli 2022 (46. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Der Bundeskanzler

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung der ganzen Gesellschaft aufgerufen, um die aktuellen Herausforderungen durch Ukraine-Krieg, Preissteigerungen und Energieknappheit zu bewältigen: „Wir müssen uns unterhaken“, sagte Scholz am Mittwoch, 6. Juli 2022, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Gemeint ist damit die von ihm ins Leben gerufene „Konzertierte Aktion“ unter Beteiligung der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände, des Staates, der Bundesbank und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Der Bundeskanzler sagte mit Blick auf die erste Sitzung der Konzertierten Aktion am 4. Juli, es sei ein guter Schritt, an diese wichtige Tradition der Sozialpartnerschaft anzuknüpfen; aus ihr heraus werde die Bundesregierung die nächsten Schritte entwickeln. Er erinnerte an die bisherigen Entlastungspakete der Regierung im Umfang von 30 Milliarden Euro, räumte aber ein, dass dies nicht ausreichen werde. Das „Unterhaken“ sei der Weg, den die Konzertierte Aktion jetzt beschreite.

Befristeter Weiterbetrieb von Atomkraftwerken

Die Energiepolitik der Regierung machte die CSU-Abgeordnete Dr. Anja Weisgerber zum Thema. Sie wollte wissen, warum die Regierung die Biomasse ausbremse und die drei noch aktiven Atomkraftwerke nicht befristet weiterlaufen lassen wolle.

Die Atomkraftwerke liefen dieses Jahr noch weiter, damit im Sommer auf Gas verzichtet werden könne, sagte Scholz. Was an weiterer Energie gebraucht werde, könne dadurch jedoch nicht ersetzt werden. Die Fachleute in den Ministerien seien im Hinblick auf eine befristet längere Laufzeit zu anderen Erkenntnissen gekommen.

Kanzler setzt auf die Sozialpartnerschaft

Der AfD-Abgeordnete Klaus Stöber bezeichnete die Energiepolitik der Bundesregierung als gescheitert. Sie wolle Putin schaden, habe aber dem deutschen Volk geschadet.

Der Kanzler räumte ein, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht genug Rücklagen für die Energierechnungen hätten, betonte aber, der Wegfall der EEG-Umlage und die damit verbundene Reduzierung der Stromrechnung werde vielen nützen. Scholz setzt nach eigenen Worten auf die Vorschläge der Konzertierten Aktion: „Die Sozialpartnerschaft wird uns stark machen.“

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 6. Juli 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/2504), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

17 der insgesamt 42 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 15 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit sieben Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen), eine Frage der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber.

Die meisten Fragen, nämlich neun, richteten sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, fünf an das Bundeskanzleramt und vier an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium für Gesundheit und das Auswärtige Amt beantworten. Antworten zu je zwei Fragen wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, vom Bundesministerium der Verteidigung, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Bundesministerium der Justiz erwartet. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und an das Bundesministerium der Finanzen.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Thomas Seitz erkundigte sich beim Bundesjustizministerium, ob die Bundesregierung Kenntnis von einer Praxis des Zahlungsdienstleisters PayPal zur Sperrung von Konten politischer Internetblogger und Journalisten hat. Seitz wollte wissen, welche Schlüsse die Regierung unter dem Gesichtspunkt einer seiner Ansicht nach möglichen Einschränkung der Pressefreiheit daraus zieht. Der Abgeordnete verweist auf die “Sperrung des Kontos des bekannten Internetbloggers Boris Reitschuster durch PayPal„.

Zusatzfragen erlaubt

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/eis/06.07.2022)

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TOP 3 Aktuelle Stunde konzertierte Aktion Energiesicherheit

Anmerkung durch uns: An diesem Arbeitstag im Bundestag sind nicht wneige Parlamentarier nach Sylt auf die Hochzeit des FDP-Chefs geflogen. Wohl deswegen war der Bundestag in dieser Sitzungswoche so schwach besetzt

Nach Ansicht des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz läuft Deutschland „auf die schwerste Wirtschaftskrise seit Gründung der Bundesrepublik“ zu. In einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Worten müssen Taten folgen: Konzertierte Aktion, Energiesicherheit und Bundeshaushalt“ am Mittwoch, 6. Juli 2022, verwies Merz auf die unsichere Energieversorgung und die höchste Inflationsrate seit 30 Jahren. Die immer positive Handelsbilanz sei ins Negative gekippt. Der Euro verliere ständig an Wert: „Dies hat etwas mit Wirtschaftspolitik, Finanzpolitik und mit Währungspolitik der letzten Jahre zu tun.“ Es gebe einen massiven Facharbeitermangel, und die deutsche Wirtschaft verliere an Wettbewerbsfähigkeit. Unter den 100 größten Unternehmen der Welt befinde sich kein einziges deutsches Unternehmen mehr. Aber die Koalition verweigere eine Unternehmenssteuerreform und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für Unternehmen: „Das sind allein zehn Milliarden Euro Zusatzbelastung für Unternehmen und Arbeitsplätze.“ Jetzt drohe die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen endgültig verloren zu gehen.

Nachdem Merz bemängelt hatte, dass nicht ein einiges Regierungsmitglied und auch nicht der Bundeskanzler es für nötig befunden habe, an der Debatte teilzunehmen, beantragte die Unionsfraktion die Herbeirufung des Bundeskanzlers nach Paragraf 42 der Geschäftsordnung.  Merz hatte von einem „atemberaubenden Desinteresse an den Sorgen der Menschen“ gesprochen. Da das Ergebnis der Abstimmung nicht eindeutig war, wurde ein Hammelsprung durchgeführt. Die Herbeirufung von Kanzler Olaf Scholz  wurde mit 244 Ja-Stimmen und 345 Nein-Stimmen abgelehnt. Es war der erste Hammelsprung in dieser Legislaturperiode.

AfD: Koalition muss zur Haushaltsdisziplin zurückkehren

Laut Enrico Komning (AfD) müssten zunächst die Ursachen der Krise analysiert werde. Sonst gerate die konzertierte Aktion zu einem „belanglosen Kaffeekränzchen alter Genossen“. Die Ursachen seien jedoch nicht der Ukraine-Krieg oder Corona: „Die Ursachen der Krise sind Ihre hemmungslose Schuldenpolitik, Ihre Energiewende, die schamlose Gelddruckmaschine EZB und nicht zuletzt ihre Corona-Bazooka, deren Kollateralschäden jetzt für alle sichtbar werden.“

Die Koalition müsse zur Haushaltsdisziplin zurückkehren, die Umverteilungsorgien beenden sowie Arbeitnehmer und Mittelstand vom inflationsbedingtendramatischen Aufwuchs von Steuern entlasten.

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TOP 3 Forschung und Innovation

Der Bundestag hat am Mittwoch, 6. Juli 2022, über Forschung, Innovation und technologische Leistungsfähigkeit in Deutschland debattiert. Grundlage dafür waren der „Bundesbericht Forschung und Innovation 2022“ (20/2400) sowie das „Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2022“ (20/1656). Im Anschluss der Beratung wurden die beiden Unterrichtungen der Bundesregierung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung wird dabei die Federführung übernehmen.

Bundesbericht Forschung und Innovation 2022

Im Jahr 2020 haben die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland bei 3,14 Prozent des BIP gelegen. Während die FuE-Ausgaben 2020 im Vergleich zum Vorjahr damit leicht zurückgingen, blieb die Zahl der in Forschung und Entwicklung beschäftigten Personen laut dem Bundesbericht Forschung und Innovation 2022 nahezu konstant.

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes habe der Staat zusammen mit Wirtschaft und Hochschulen 2020 etwa 105,9 Milliarden Euro in FuE investiert. Im Jahr 2019 seien es rund 110 Milliarden Euro gewesen. Die Bundesregierung halte an ihrem Ziel fest, die jährlichen Ausgaben für FuE bis 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Laut Bericht finanziere die Privatwirtschaft etwa zwei Drittel der jährlichen FuE-Ausgaben in Deutschland. Dabei habe Grundlagenforschung für sie eher einen geringen Stellenwert. Es gehe der Privatwirtschaft überwiegend um anwendungsorientierte Forschung.

Frauenanteil mit 27 Prozent weiter unterrepräsentiert im FuE-Bereich

2019 hätten 736.000 Personen im Bereich Forschung und Entwicklung gearbeitet – 198.000 davon Frauen. Damit bleiben Frauen mit einem Anteil von rund 27 Prozent weiterhin unterrepräsentiert im FuE-Bereich. Während der Frauenanteil bei den Beschäftigten in den Hochschulen bei 43 Prozent liege, seien im Wirtschaftssektor knapp 19 Prozent des FuE-Personals weiblich.

Die Forschungs- und Innovationspolitik (FuI-Politik) der Bundesregierung wird sich deutlicher auf die Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas richten, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden sowie Frieden und Freiheit zu sichern. Eine wichtige Rolle spiele dabei die Förderung von Schlüsseltechnologien, da diese „die Grundlage für die innovative Weiterentwicklung und Anwendung vieler anderer Technologien bilden“. Laut Bundesbericht wolle die Bundesregierung unter anderem in die Forschung von KI, Quantentechnologien, Robotik, Sensorik, Cloud-Technologie, Mikroelektronik sowie in IT-, Cybersicherheits-, Kommunikations- und Vernetzungssysteme investieren. Auf einen Beschluss des Bundestages vom 22. Juni 2006 zurückgehend, informiert der Bundesbericht Forschung und Innovation alle zwei Jahre umfassend über die Forschungs- und Innovationspolitik von Bund und Ländern.

Entwicklung einer neuen Innovationsstrategie

In dem von der Regierung vorgelegten Expertengutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2022 (20/1656) spricht sich die verantwortliche Expertenkommission für die Entwicklung einer neuen, umfassenden Forschungs- und Innovationsstrategie aus. Die Bundesregierung müsse „ausreichend und verlässlich“ finanzielle Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation bereitstellen und bestehende Strukturen und Prozesse so reformieren, dass diese Mittel auch die gewünschten Wirkungen entfalten.

„Radikal neue Technologien“ seien der Wegbereiter einer erfolgreichen Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit, heißt es in dem Gutachten. Es gelte daher, „Konzepte für Agilität in der Politik sowie dazu passende moderne Management- und Verwaltungsstrukturen zu entwickeln, mit dem Ziel, neue Ideen und Vorgehensweisen schneller und effizienter in die Praxis zu bringen – auch probeweise und mit dem Risiko zu scheitern“. (des/joh/hau/06.07.2022)

 

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TOP 4 Bevölkerungsschutz

„Aus den Krisen lernen – Für einen starken Bevölkerungsschutz“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/2562), den der Bundestag am Mittwoch, 6. Juli 2022, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Antrag der Union

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion mit den Ländern einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ schließen, „der für zehn Jahre zehn Milliarden Euro für den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes garantiert und die Länder zu analogen Investitionen in ihren Katastrophenschutz verpflichtet“. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung zugleich auf, gemeinsam mit den Ländern die Strukturen und Abläufe im Zivilschutz- und Katastrophenfall grundlegend zu prüfen sowie mit praxisnahen Übungen und einheitlich hohen Ausbildungsstandards zu stärken.

Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge systematisch nationale Reserven in den Schlüsselbereichen Energie, Trinkwasser, Ernährung und Notfallbetreuung auf- und ausbauen und die Ausstattung zur Eindämmung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN-Gefahren) deutlich erhöhen. Ferner dringt die Fraktion darauf, „die Warnung der Bevölkerung bundesweit und barrierefrei bis Ende 2022 sicherzustellen, mit einem langfristigen Sirenenausbauprogramm und genug Mitteln für Cell-Broadcast, Warn-Apps und Informationskampagnen“.

CDU/CSU will BBK personell und finanziell stärken

Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, gemeinsam mit den Hilfsorganisationen den Aufbau einer „zivilen Reserve“ bis Ende 2022 konzeptionell abzustimmen und Anreize für eine freiwillige Grundausbildung im Bevölkerungsschutz zu schaffen, um die Hilfsorganisationen personell zu stärken und die Bundeswehr zu entlasten. Zudem soll sie laut Vorlage die Krisenkompetenz in der Bevölkerung ausbauen und das Wissen über richtiges Verhalten in Krisenlagen systematisch stärken.

Darüber hinaus plädiert die Fraktion dafür, die Neuausrichtung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als zentrale Plattform für Bund und Länder konsequent fortzuführen und das Amt personell und finanziell dauerhaft zu stärken. Ebenso spricht sie sich in dem Antrag unter anderem dafür aus, mit Blick auf die Flutkatastrophe in Westdeutschland mit Ländern und Kommunen Strukturen für eine bessere Koordinierung und Einbindung von Spontanhelfern und Unternehmen bei der Krisenbewältigung zu erarbeiten. (sto/hau/06.07.2022)

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TOP 5 Kroatien, Europäische Wirtschafts- und Währunsgunion

Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP befürworten die Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023. Die Abgeordneten haben am Mittwoch, 1. Juli 2022, gegen das Votum der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für einen entsprechenden Antrag (20/2571) gestimmt. Darin wird das Einvernehmen von Bundestag und Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates festgestellt. Ihre Stellungnahme geben sie gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 9a des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) ab.

Dieses sieht in Paragraf 9a ein besonderes parlamentarisches Beteiligungsverfahren für Fälle der Einführung des Euro in einem Mitgliedstaat vor. Dabei soll die Bundesregierung vor der abschließenden Entscheidung im Rat das Einvernehmen mit dem Bundestag herstellen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu eine Unterrichtung vorgelegt (20/2296).

Unterrichtung durch das Finanzministerium

Aus der Unterrichtung durch das Bundesfinanzministerium geht hervor, dass die Bundesregierung im Rat für den Beitritt Kroatiens zum europäischen Währungsraum zustimmen werde. Das Land erfüllt nach Einschätzung der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) sämtliche Konvergenzkriterien, bestehend aus rechtlicher Konvergenz und vier wirtschaftlichen Kriterien: Preisstabilität, tragfähige öffentliche Finanzlage, Wechselkursstabilität zum Euro und langfristiger Zinssatz. Zwar habe die EZB Bedenken hinsichtlich der Preisstabilität geäußert. Die Kommission sehe dieses Risiko jedoch nicht. Beiden zufolge habe Kroatien seinen finanzpolitischen Rahmen verbessert. Gleichzeitig seien noch weitere Fortschritte erforderlich, um die Schuldenquote auf einen dauerhaften Abwärtspfad zu bringen.

Erst wenn das Plenum des Europäischen Parlaments ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben hat, erfolgt die abschließende formelle Ratsbeschlussfassung über den Euroraumbeitritt. Nach derzeitigem Stand ist sie für den 12. Juli 2022 im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) angestrebt. (joh/06.07.2022)

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Antrag AfD Impfnebenwirkungen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 6. Juli 2022, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Impfnebenwirkungen aufklären und ernst nehmen“ (20/2567) beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Gesundheitsausschuss.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine Aufarbeitung und Dokumentation der Corona-Impfnebenwirkungen. Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung eine Marginalisierung und Bagatellisierung der Nebenwirkungen vor und verlangen in ihrem Antrag unter anderem, für eine umfassende Datenlage bezüglich gesundheitlicher Folgen und Nebenwirkungen der Corona-Impfung zu sorgen. Außerdem sollte die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Impfempfehlungen anhand aktueller Daten zur Wirksamkeit und zur Häufigkeit und Schwere von Nebenwirkungen überprüfen und aktualisieren.

Angesichts der aus Sicht der Antragsteller unklaren Datenlage sollte zudem die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie die Impfpflicht in der Bundeswehr ausgesetzt werden. Ferner müsse sichergestellt werden, dass Opfer von Impfschäden durch eine Covid-19-Impfung schnell entschädigt und zeitnah behandelt würden. Eine wissenschaftliche Fachkommission sollte zur systematischen Aufarbeitung und Erfassung der Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung eingesetzt werden. (pk/irs/06.07.2022)

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7. Juli 2022 (47. Sitzung)

Antrag AfD ZP 4-10 Ausbau erneuerbarer Energien

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 7. Juli 2022, mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

In namentlichen Abstimmungen votierten die Abgeordneten mit 379 Ja-Stimmen und 281 Nein-Stimmen für einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien (20/163020/197920/2137 Nr. 7). Mit 564 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde das Windenergie-auf-See-Gesetz (20/163420/197320/2137) beschlossen. Die Abgeordneten haben darüber hinaus mit 379 Stimmen gegen 254 Stimmen bei 31 Enthaltungen der Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (20/2355) zugestimmt und mit 383 Ja-Stimmen bei 287 Nein-Stimmen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354) verabschiedet.

Initiativen der Opposition abgelehnt

Hingegen mit 482 Stimmen gegen 187 Stimmen wurde ein von der Union vorgelegter Antrag (20/2345) in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei weitere Anträge der AfD (20/134420/35) mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Antragsteller. Zum ersten der beiden AfD-Anträge lag ein Bericht des Umweltausschusses (20/2641) vor.

Außerdem keine Mehrheit gegen das Votum der übrigen Fraktionen fanden drei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (20/2660120/266220/266) zum Gesetzentwurf zum Ausbau von Windenergieanlagen an Land, zum Windenergie auf-See-Gesetz und zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie ein Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/2659) zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Den Abstimmungen lagen mehrere Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen (20/258020/258320/258420/259320/2595) sowie Berichte (20/264220/264320/264520/265420/265520/265620/265720/2658) zugrunde.

Minister nennt „Osterpaket“ notwendig und dringlich

In seinem Eingangsstatement stellte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) fest, die schiere Zahl und der Umfang der Gesetze, die zur Abstimmung standen, zeige, „was Phase ist“: Dies seien Zeiten, in denen Energie und Energiesicherung Politikfelder von höchster Bedeutung seien. Der Minister nannte die Gesetze zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien notwendig und dringlich.

Er bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit großen Teilen der Opposition im Zuge des parlamentarischen Verfahren – verwahrte sich aber gegen Kritik aus der Union, er betreibe Schönwetterpolitik: „Hätten wir diese Pakete vor zehn Jahren durchgezogen, würden wie heute ganz anders dastehen“, sagte Habeck.

Beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (20/1630) soll die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichten. Die Stromversorgung soll daher bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, wird das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend überarbeitet.

Um das neue Ausbauziel für 2030 zu erreichen, sollen die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich angehoben werden. Bei der Windenergie an Land auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Bei der Solarenergie auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 215 GW Solar-Leistung in Deutschland installiert sein sollen.

Änderungen im Ausschuss

Zuvor hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch Änderungen am Gesetz beschlossen, wonach das Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 aufgegeben werden soll; die EEG-Umlage soll nicht nur auf Null gesenkt, sondern dauerhaft abgeschafft werden, und alle erneuerbaren Energien sollen als im überragenden öffentlichen Interesse stehend gelten – inklusive der Wasserkraft.

Weg frei für Windenergie-Ausbau auf See 

Der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634) soll die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, um die Stromversorgung im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien zu bestreiten.

Um das zu erreichen, sollen die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 erheblich gesteigert werden. Rasches Handeln, so die Bundesregierung, sei wegen der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungsleitungen geboten.

Änderungen im Ausschuss

Im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde zuvor ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, wonach nun vorgesehen ist, dass auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung ausgeschrieben werden können, Naturschutzflächen erst nach allen anderen in Frage kommenden Flächen ausgeschrieben werden und dass Bieter von außerhalb der EU geprüft und gegebenenfalls ausgeschlossen werden können.

Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen an Land

Den Gesetzentwurf zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land hatten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt (20/2355). Die Bundesregierung hat die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Um die Ziele zu erreichen, seien flankierende Maßnahmen erforderlich, die mit diesem Gesetz getroffen werden, heißt es in dem mittlerweile beschlossenen Entwurf. Sie sollen die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land beseitigen und diesen dadurch deutlich beschleunigen.

Für den Ausbau der Windenergie an Land ist laut Entwurf dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe zu schaffen. Zur Erreichung der Ausbauziele müssen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell ausgewiesenen Fläche. Derzeit sind nur rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich verfügbar sind lediglich 0,5 Prozent. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Das Gesamtziel von zwei Prozent der Bundesfläche soll durch einen Verteilungsschlüssel sachgerecht und transparent zwischen den Ländern verteilt und dabei die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den Ländern berücksichtigt werden. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle werde vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht.

Änderungen im Ausschuss

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte zuvor Änderungen am Entwurf beschlossen, wonach unter anderem das Erreichen der für 2026 angedachten Zwischenziele auf 2027 verschoben wurde und Repowering-Maßnahmen am selben Standort zu privilegieren seien.

Naturschutzgesetzesnovelle für schnelleren Windkraftausbau

Die Koalitionsfraktionen hatten zudem den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt (20/2354), um bis spätestens 2045 in Deutschland Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bestehe eine doppelte Dringlichkeit, für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch der Windenergie an Land zu sorgen, heißt es im Entwurf.

Der Entwurf beinhaltet Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Durch eine Ergänzung des Paragrafen 26 BNatSchG wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sieht der vorliegende Entwurf weiterhin bundeseinheitliche Standards für die in diesem Zusammenhang durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung vor. Zusätzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sind vorgesehen für den Fall des Repowerings von Windenergieanlagen an Land (neuer Paragraf 45c BNatSchG).

AfD: Wo sollen die Windkraftwerke hin?

Marc Bernhard (AfD) kritisierte die ambitionierten Ausbauziele der Windkraft: Zwei Prozent der Fläche Deutschlands sollen künftig für Windindustrieanlagen ausgewiesen werden. Stand heute gebe es 31.000 Windkraftanlagen, die 0,5 Prozent der Fläche einnähmen. Jetzt solle deren Zahl und Größe vervielfacht werden, auf 120.000 Anlagen – auch in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Wo sollen die weiteren 90.000 Windräder hin, fragte Bernhard.

Er fürchte, die Pläne der Ampel führten dazu, dass große Teile deutschen Waldes abgeholzt würden. „Ihnen ist offensichtlich egal“, warf er den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen vor, dass Menschen zum Beispiel durch Infraschall Gesundheitsschäden davontrügen und Tiere geschreddert würden.

AfD: Wo sollen die Windkraftwerke hin?

Marc Bernhard (AfD) kritisierte die ambitionierten Ausbauziele der Windkraft: Zwei Prozent der Fläche Deutschlands sollen künftig für Windindustrieanlagen ausgewiesen werden. Stand heute gebe es 31.000 Windkraftanlagen, die 0,5 Prozent der Fläche einnähmen. Jetzt solle deren Zahl und Größe vervielfacht werden, auf 120.000 Anlagen – auch in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Wo sollen die weiteren 90.000 Windräder hin, fragte Bernhard.

Er fürchte, die Pläne der Ampel führten dazu, dass große Teile deutschen Waldes abgeholzt würden. „Ihnen ist offensichtlich egal“, warf er den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen vor, dass Menschen zum Beispiel durch Infraschall Gesundheitsschäden davontrügen und Tiere geschreddert würden.

AfD: Keine Begünstigung für Windkraftanlagen

Angesichts des verstärkten Ausbaus der erneuerbaren Energien drang die AfD-Fraktion mit ihrem zurückgewiesenen Antrag (20/1344) auf den Schutz von Umwelt und Natur. So verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbare Energien „wie jede andere Industrieanlage in Deutschland“ eingestuft und behandelt werden.

Windkraftanlagen zum Beispiel dürften „auf keinen Fall eine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten“, hieß es in der Vorlage der Fraktion.

AfD will Energiewende rückgängig machen

Die AfD-Fraktion wollte zudem die Energiewende rückgängig machen. Sie verlangt in ihrem abgelehnten Antrag (20/35), alle Zahlungen und Begünstigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität „aus sogenannten erneuerbaren Energien“, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen.

Bereits gewährte Zahlungen und Begünstigungen für bestehende Anlagen seien „unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes“ schnellstmöglich zu beenden, hieß es in dem Antrag.(mis/eis/hau/ste/07.07.2022)

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ZP 11 Chaos an den Flughäfen

Die CDU/CSU-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einem Sofortprogramm zum Arbeits- und Fachkräftemangel zur Beendigung des Chaos an Deutschlands Flughäfen gescheitert. Der Bundestag lehnte den entsprechenden Antrag (20/2563) mit den Stimmen der Ampelkoalition und der Linksfraktion ab. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. In ihrem Antrag hatte die Union zudem einen Flugreise-Gipfel unter Beteiligung aller zuständigen Bundesminister gefordert. Bis spätestens September müsse die Bundesregierung ein langfristig tragfähiges Konzept erarbeiten, um künftig Situationen wie aktuell an den Flughäfen zu vermeiden.

AfD nennt Flughafen-Chaos Folge von „Corona-Hysterie“

Der AfD-Parlamentarier Dirk Brandes hielt den Ampelfraktionen vor, sie nutzten jedes Thema für die „Befriedigung ihrer Migrationssucht“. Was früher in Deutschland eine Selbstverständlichkeit gewesen sei, funktioniere inzwischen nicht mehr. Für das Chaos an den Flughäfen seien die alte und die neue Bundesregierung verantwortlich. Es sei die Folge von Corona-Hysterie in den vergangenen zwei Jahren und eine luftfahrtfeindliche Politik.

Für die Sicherheit an den Flughäfen sei eigentlich die Bundespolizei zuständig, aber inzwischen sei diese Aufgabe zunehmend an Privatunternehmen delegiert worden. Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) sei die „Bespitzelung“ von Regierungskritikern wichtiger als die Bekämpfung des islamistischen Terrors. (aw/07.07.2022)

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TOP 11 Antrag AfD Inflation

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Juli 2022, zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Inflation in Deutschland beraten. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wiesen die Abgeordneten eine Vorlage mit dem Titel „Raus aus der Stagflationsfalle – Wirtschaftliches Fitnessprogramm für Deutschland“ (20/2589) zurück. Die zweite Vorlage trägt die Überschrift „Inflation realistisch berechnen – Einführung von Warenkörben für den wöchentlichen Großeinkauf und den täglichen Einkauf“ (20/2601). Sie wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss.

AfD fordert schnelle Entlastung von Steuern

Steigende Energie- und Lebensmittepreise, gestörte Lieferketten und sinkende Exportzahlen – da braue sich der „perfekte Sturm zusammen“, es drohe eine Stagflation, möglicherweise sogar eine Rezession, warnte Leif-Erik Holm (AfD). Der Bundesregierung warf er vor, auf die alarmierende Lage zu langsam und nur unzureichend zu reagieren: Statt über „Windräder zu reden“, müsse man alles dransetzen, schnell die Energieversorgung zu sichern.

Dafür müsse sie nur die Kernkraftanlagen weiter laufen lassen. Um die Inflation zu bremsen, brauche es zudem eine echte und schnelle Entlastung von den viel zu hohen Steuern und  Abgaben. „Temporäre Trostpflästerchen“ und „konzertierte Kaffeekränzchen“ reichten nicht.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD drang auf Maßnahmen gegen die steigende Inflation. In ihrem ersten Antrag (20/2589) forderte die Fraktion ein „wirtschaftliches Fitnessprogramm“ für Deutschland, um der drohenden „Stagflationsfalle“ zu entkommen. Konkret schlugen die Abgeordneten vor, Bürger und Unternehmen von Steuern und Abgaben zu entlasten. So sollte vor allem die Energie- und Stromsteuer auf den Verbrauch von Heiz- und Kraftstoffen dauerhaft auf die „zulässigen EU-Minima“ abgesenkt werden, hieß es in der Vorlage. Aufgefordert wurde die Bundesregierung außerdem, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der Energiesteuerrichtlinie und mittelfristig für eine Abschaffung dieser Steuer einzusetzen.

Auch auf eine Abschaffung der CO2-Abgabe drang die AfD: Hierzu sollte nach der Vorstellung der Fraktion das Brennstoffemissionshandelsgesetz außer Kraft gesetzt werden. Weitere Forderungen bezogen sich unter anderem auf die Weiternutzung von Kohle- und Kernkraftwerken, um Versorgungssicherheit und sinkende Preise zu gewährleisten, sowie die Entlastung von Unternehmen von Bürokratiekosten.

Überwiesener Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/2601) fordert die AfD, die Inflation realistisch zu berechnen und für diese Kalkulation Warenkörbe für den wöchentlichen Großeinkauf und den täglichen Einkauf einzuführen. „Vertrauensverlust tritt dort ein, wo der Bürger seine täglichen Beobachtungen nicht von den veröffentlichten Daten bestätigt sieht“, heißt es darin. „Ist die ‚gefühlte Inflation‘ regelmäßig weit höher als die offiziell ausgewiesenen Zahlen, erodiert das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen.“ Die Fraktion verweist auf die regelmäßigen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zur Inflation und zur Änderung der Energie- und Nahrungsmittelpreise. Grundlage dieser Indizes seien sogenannte Warenkörbe, die neben Gütern und Dienstleistungen des täglichen Gebrauchs auch Waren umfassen würden, die weit seltener gekauft werden, etwa Autos, Fernsehgeräte und Waschmaschinen. Der tägliche oder wöchentliche Einkauf weiche üblicherweise von der offiziellen Inflationsrate ab, die ja auf dem großen Warenkorb basiere. Indizes des täglichen oder wöchentlichen Bedarfs würden hingegen nicht veröffentlicht, schreibt die Fraktion.

Die Bundesregierung soll das Statistische Bundesamt anweisen, neben der monatlichen Veröffentlichung von Verbraucherpreisindex und Inflationsrate monatlich einen Sonderindex des täglichen Bedarfs (Mikrowarenkorb) zu veröffentlichen, der die Inflation eines täglichen Einkaufs widerspiegelt. Zusätzlich soll monatlich ein Sonderindex des wöchentlichen Bedarfs (Miniwarenkorb) veröffentlicht werden, der die Inflation eines wöchentlichen Großeinkaufs widerspiegelt, fordern die Abgeordneten. (che/sas/irs/07.07.2022)

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Aktuelle Stunde AfD ZP 25 Gaskrise verhindern – Nordstream II in Betrieb nehmen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Juli 2022, auf Verlangen der AfD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Gaskrise verhindern – Nordstream II in Betrieb nehmen“ beraten.

AfD: Gasmangellage ist Folge politischen Versagens

Die Frage, wie man mit der Ostseepipeline Nordstream 2 umgehe, müsse eingebettet werden in den Zusammenhang dessen, was die Ampelkoalition wolle – und was daraus folge, sagte AfD-Politiker Martin Reichardt. Aus AfD-Sicht folgen aus der Politik von SPD, Grünen und FDP neue Armutshöchststände bei Rentnern und Familien und ein Anstieg des Anteils von Energiearmutsgefährdeten auf 25,2 Prozent. Das aber schere die Ampelkoalition nicht, denn unter dem Deckmantel des Ukrainekrieges erfüllten sich alle ideologischen Träume insbesondere der Grünen, sagte Reichardt: Deutschland sei ein Energiewendeland, das nicht mehr in der Lage sei, die Energieversorgung zu garantieren.

Im Sinne seines Amtseides, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, sollte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) Nordstream 2 in Betrieb nehmen und die noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke länger laufen lassen, um das Schlimmste zu verhindern. Die Grünen aber sorgten vielmehr dafür, dass „wir bald bekifft in unserer kalten Wohnung sitzen und uns unser Geschlecht aussuchen können“, sagte Reichardt. Die Gasmangellage entstehe durch den Nichtbetrieb von Nordstream 2, sie sei das Ergebnis des außen- und energiepolitischen Versagens  der Bundesregierung.

 

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Gesetzentwurf AfD ZP 18 Änderung Atomgesetz

Erstmals hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2022, einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/2592) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Gesetzentwurf der AfD

Weltweit herrsche eine Situation des Mangels an Energie, der sich seit 2020 in steigenden Preisen insbesondere für Öl, Erdgas und Strom bemerkbar mache, schreibt die AfD in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Die Energiekrise habe sich durch den Krieg in der Ukraine verschärft. Vor dem Hintergrund des nahenden Winters 2022/2023 und nur unzureichend gefüllter Erdgasspeicher stelle sich die dringliche Frage nach einem Ersatz zur Deckung des Bedarfs des Landes an Wärme und Strom.

Aus Sicht der AfD bestehe eine Möglichkeit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs und zugleich – weil in entsprechendem Maße auf die Stromerzeugung durch Erdgas verzichtet werden könnte – auch des Wärmebedarfs durch Erdgas in der Nutzung zumindest der aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Angesichts einer Energieversorgungsmangel- oder gar Notlage wäre die Abschaltung vorhandener, voll funktionsfähiger Kraftwerkskapazitäten widersinnig. Der Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei dringend angezeigt. Dazu müssten die betreffenden Anlagen entfristet und die Strommengenbegrenzung abgeschafft werden. Die Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs für die Betreiber erfolge am effektivsten über eine entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage von 20 Jahren.

Etwaige geringe Mehrkosten der Betreiber für Personal und/oder Brennstoff dürften – unter Annahme von wenigen hundert bis maximal tausend Beschäftigten für die gegenständlichen Anlagen insgesamt jährlich im einstelligen Millionenbereich liegen. Die Aufwendungen für die Betriebszulassung würden bei hinreichend langer, garantierter Laufzeit attraktiv erscheinen. Für Verbraucher entstünden keine Mehrausgaben, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD. (mis/eis/07.07.2022)

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8. Juli 2022 (48. Sitzung)

GO-Debatte

Freitag Bundestag: Wir sind gegen Corona-Ausnahmerecht bei Plenadebatten und deswegen wollen wir keine virtuellen Übertragungen von Plenardebatten und auch keine Rechtsgrundlagen dafür:

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Gesetzentwurf AfD ZP 18 Änderung Atomgesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 8. Juli 2022, dem geplanten Beitritt Finnlands und Schwedens zur Nato zugestimmt. Mit der bereiten Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke wurde ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Ampelkoalition und der Union (20/2534) angenommen, der die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für eine Zustimmung von deutscher Seite regelt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/2652) zugrunde.

Im Verlauf des Tages wird sich auch der Bundesrat mit der Vorlage beschäftigen, bei Zustimmung der Länderkammer steht einer Ratifizierung nichts mehr im Wege. Am vergangenen Dienstag hatten die Botschafter der 30 Bündnisstaaten im Nato-Hauptquartier in Brüssel in Anwesenheit der Außenminister der beiden nordischen Länder bereits die sogenannten Beitrittsprotokolle unterzeichnet. Eine formelle Beitrittseinladung Schwedens und Finnlands wurde Ende Juni beim Nato-Gipfel in Madrid beschlossen. Beide Länder hatten im Mai einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt.

Gesetzentwurf von Koalition und Union

Die Protokolle zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt beider Länder ist Grundlage einer förmlichen Einladung zum Beitritt. Erst nach Inkrafttreten der Protokolle, das heißt wenn jedes Nato-Mitgliedsland der Regierung USA als Verwahrer des Vertrags die Annahme der Protokolle gemäß ihres Artikel II notifiziert habe, könne der Nato-Generalsekretär den Regierungen Finnlands und Schwedens eine förmliche Beitrittseinladung übermitteln.

Mit dem angenommenen Gesetz sind den Angaben zufolge die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Annahme der Protokolle durch die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden. Ein Vertragsgesetz ist erforderlich, da die Protokolle die politischen Beziehungen des Bundes im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes regeln. „Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Nato-Beitritte der Republik Finnland und des Königreichs Schweden einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum leisten werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Der Beitritt werde an dem Tag vollzogen, an dem die Regierungen in Helsinki und Stockholm ihre Beitrittsurkunden bei der US-Regierung hinterlegen. Offen lässt der Gesetzentwurf das Datum der Unterzeichnung durch alle Nato-Mitgliedsländer. „Das Datum wird eingesetzt, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Protokolle unverändert unterzeichnet worden sind“, heißt es dazu in der Vorlage. (ahe/ste/08.07.2022)

Staatsminister: Demokratische Mitte der Nato gestärkt

In der Debatte betonten die Vertreter von Bundesregierung, Koalition und Union den Zugewinn an Sicherheit für das Verteidigungsbündnis durch den Beitritt der beiden skandinavischen Länder sowie für diese selbst. „Die geplanten Beitritte Finnlands und Schwedens zum Nordatlantischen Verteidigungsbündnis sind von herausragender Bedeutung für uns und unsere Partner angesichts der Erschütterungen, die wir aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine in Europa und in der ganzen Welt erfahren“, sagte Dr. Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen), Staatsminister im Auswärtigen Amt.

Dass beide Länder ihre Neutralität hinter sich lassen würden, sei auch ein „Vertrauensbeweis“ für das Bündnis. „Wir stärken heute die demokratische Mitte der Nato.“

AfD: Zum Jubel besteht kein Anlass

Dr. Alexander Gauland (AfD) betonte, dass der Wunsch beider Länder nach größerer Sicherheit zu akzeptieren sei. „Zum Jubel besteht kein Anlass. Zu einem realpolitischen Willkommen schon.“

Die Einschätzung, dass die Ausdehnung der Nato von Russland nie akzeptiert worden sei und eine Ursachen für die „krisenhafte Zuspitzung“ in Europa sei, bleibe indes richtig. Es sei wichtig, dass keine Nato-Truppen oder Atomwaffen auf dem Territorium Finnlands und Schwedens stationiert würden.

 

 

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Gesetzentwurf AfD ZP 18 Änderung Atomgesetz

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