BERLIN / MÜNCHEN – Nicht Corona, nicht das „belastete Personal“, sondern ein neues Gesetz vom November 2020 ist offenbar verantwortlich für den nicht mehr zu verbergenden Intensivbettenschwund.
In seiner Osterbotschaft verkündete Ministerpräsident Söder:
Am 1.5.2021 meldet die Süddeutsche Zeitung auf Basis des Intensivregisters:
Auf der anderen Seite bestellt die Bundesregierung 10.112 Beatmungsgeräte bei Dräger in Lübeck und bestellt davon 8.505 am 10.9.2020 wieder ab. Am 1.5.2021 fliegt die Luftwaffe wiederum 120 Beatmungsgeräte mit Einweisungspersonal nach Indien:
Schwankungen in der von den Krankenhäusern gemeldeten Zahl an Intensivbetten können verschiedene Ursachen haben: So ist unter anderem die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung in der jetzigen, zweiten Pandemiewelle (anders als im Frühjahr 2020) nicht ausgesetzt, sodass die Häuser strengen Personalvorgaben unterliegen und das Personal nicht flexibel einsetzen können, weshalb evtl. tatsächlich weniger Betten betrieben werden können. Hinzu kommt, dass aufgrund von Isolierungen, welche aus Infektionsschutzgründen nötig sind, eventuell auch weniger Betten betrieben werden können. Außerdem ist der Bedarf an Intensivkapazitäten aktuell noch nicht so hoch wie in der Hochphase der Pandemie im Frühjahr: Die höchste Belegung von Intensivbetten lag bisher im April bei rund 770 Patienten in Intensivbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit, momentan sind es weniger als 600 Patienten. Die derzeitige Lage ist also nicht vergleichbar mit der Situation im April. Den Berichten der Krankenhäuser zufolge häufen sich aktuell auch Krankmeldungen seitens des Pflegepersonals. Die Pflegefachkräfte sind bereits seit Monaten einer starken Belastung ausgesetzt und hatten auch während der Sommermonate keine Ruhephasen, da im Frühling pandemiebedingt verschobene Operationen und Behandlungen während der Sommermonate nachgeholt werden mussten.
Die Staatsregierung unterstützt seit Monaten die Bemühungen der Krankenhäuser um einen weiteren Kapazitätsausbau, unter anderem durch die Beschaffung und Auslieferung von Beatmungsgeräten.
Ähnliches erlebten offenbar auch Journalisten der Berliner Zeitung
Ein Bürger, der die Zahlen des Intensivregisters seit 30.4.2020 per Software auswertete, kam einer Lösung dieser Frage aber nun offenbar auf die Schliche: Die Kliniken bauen Betten ab, um eine hohe Auslastung ihrer Intensivkapazitäten vorzugaukeln, wodurch sie dann Extrazahlungen erhalten, die zynischerweise als „Freihalteprämien“ bezeichnet / getarnt werden und nicht nur das: festhaltenswert ist auch, wie diese der Bevölkerung dereinst verkauft wurden:
Nun, ein halbes Jahr später wird klar, daß diese „Freihalteprämien“ in Wirklichkeit dazu dienen, daß kleine Krankenhäuser sich gezwungen sehen, auf die Belegung ihrer Intensivbetten keine Rücksicht zu nehmen, wenn sie ihre Intensivstation – ohne Zuschüsse – wirtschaftlich betrieben wollen und so Covid-Patienten an die größeren Häuser weiterschicken, die dann wiederum motiviert sind, Intensivbetten einfach abzumelden, im diese staatliche „Prämie“ zu erhalten.
Auf diesem Weg haben sich die Altparteien den Stoff selbst geschaffen, um dann die Schreckensmeldung der abgewiesenen Patienten und „überfüllten“ Intensivstationen zu erschaffen und zu verbreiten.
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Manipulation der Bevölkerung durch Erzeugung von Angst und Schrecken
Seit der Wende im Umgang mit Covid, von der Streckung der Anzahl der Infektionen und der damit verbundenen „Abflachung der Kurve“, hin zu einer annähernden „Zero-Covid“-Taktik mit dem (angeblichen) Ziel der „Vernichtung“ des Virus, was Virologen zufolge utopisch ist, greifen die Regierungen von Bund und Ländern darauf zurück, die Bevölkerung mit Hilfe von Angst und Schrecken zu manipulieren.
Zu diesem Zweck wurde am 15.3.2020 unter der Leitung von Staatssekretär Kölbl eine Corona-Task-Force gegründet, in der durch „Juniorprofessor“ Dr. Maximilian Mayer von Uni Bonn und dem Germanisten Otto Kölbl das aus China weitgehend übernommene Zero-Covid-Konzept mit Hilfe des Seehofer-Ministeriums in Deutschland im Rahmen des Strategiepapiers „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ eingeführt wird. Der Germanist Otto Kölbl war hierbei offenbar für das Framing, also für die Propaganda zuständig.
Neben dem, was unterlassen werden soll, wird durch Otto Kölbl „empfohlen“, wie kommuniziert werden soll, nämlich so, daß „Schockwirkungen erzielt werden“. Zu diesem Zweck, die Bevölkerung zu „schockieren“ werden drei Beispiele hervorgehoben, nämlich
1) Die Bürger bei der Urangst des Erstickens packen;
2) das Leiden von Kindern zu diesem Zweck instrumentalisieren;
3) durch Folgeschäden Angst verbreiten:
Zur Horrorgeschichte über die infizierten Kinder, die ihre Eltern und Großeltern umbringen bekennt der Germanist Kölbl freimütig:
Weitere Hintergründe haben wir hier recherchiert und veröffentlicht. Seither wird diese Karte regelmäßig gespielt, wenn es darum geht, der Bevölkerung neue Lasten aufzuerlegen, wie jüngst vor der Verabschiedung des vierten Infektionsschutzgesetzes am 22.4.2021:
Ministerpräsident Söder sah sich angesichts dieser Propaganda dann am 26.3 berufen für Bayern 8000 Intensivbetten anzukündigen:
Wie viele davon realisiert wurden, ist öffentlich nirgendwo ersichtlich. Auf eine Anfrage der AfD antwortete die Staatsregierung :
und die Staatsregierung ergänzte:
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Angst- und Schreckenspropaganda: „Überlastetes Gesundheitssystem„
Zweifellos ist das Bild einer angeblichen „Überlastung des Gesundheitssystems“ ein bei den Bürgern sehr wirkmächtiges Bild, das genau in diesen Kontext der Verbreitung von Angst und Schrecken paßt. Seit Frühjahr 2020 wird diese Karte auch regelmäßig dann gespielt, wenn es darum geht, der Bevölkerung neue Lasten aufzuerlegen, wie jüngst vor der Verabschiedung des vierten Infektionsschutzgesetzes:
Am 29.4.2021 beging die Bundesregierung den „Fehler“ einen Intensivpfleger auf der Pressekonferenz einzuladen, der aus der Praxis berichtet. Der Vortrag dieses Mannes aus der Praxis geriet letztendlich zum Desaster für Gesundheitsminister Jens Spahn, denn der Mann berichtete nicht nur vom Alltag mit den schweren Verläufen, die es bei jeder Viruserkrankung zweifellos gibt.
Er berichtet auch davon, daß die Rahmenbedingungen seit Beginn der Covid-Krise durch die Politik nicht verändert wurden. Dies muß man wohl so lesen, als daß alle Altparteien die Intensivstationen mit Absicht am Limit fahren, um dann auch dieses Argument als Horror-Nachricht nutzen zu können.
So werden einerseits durch die Altparteien die Voraussetzungen so gesetzt, daß die Statistiken „volle“ Intensivkapazitäten zeigen und anderseits das dort eingesetzte Personal verheizt.
Schreckenspropaganda vor der Verabschiedung des vierten Infektionsschutzgesetzes
Vor der Verabschiedung des vierten „Bevölkerungsschutzgestzes“ haben die Regierungen in Bund und Ländern die Propagandamaschinerie erkennbar hochgefahren. Eines der Argumente, mit dem die Bevölkerung bearbeitet wurde lautete
„Kliniken müssen bereits Patienten verlegen“
Verschwiegen wurde hierbei jedoch, daß derartige Verlegungen durch den Umstand, daß nur die Kliniken der Versorgungsstufe 2 ud 3 die als „Freihaltepauschalen“ bezeichneten Zusatzzahlungen erhalten, nicht aber die Kliniken der Stufe 1. Daher warnte bereits im Herbst die Krankenhausgesellschaft in NRW;
Folglich ist es also politisch gewollt systemimmanent, Covid-Patienten zu erlegen. Das Argument der Abweisung von Covid-Patienten haben sich die Altparteien damit im Herbst 2020 im 3. „Bevölkerungsschutzgestz“ selbst geschaffen.
Am Donnerstag, den 15.4.2021 traten Gesundheitsminister Jens Spahn und der Chef der ihm unterstellten Bundesbehörde, das „Robert Koch Institut“, Lothar Wieler, auf der Bundespressekonferenz auf und hauten beide wenige Tage vor der Verabschiedung der vierten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes noch einmal kräftig auf die Propaganda-Trommel.
Eines der zentralen Propaganda-Instrumente wieder einmal: die behauptete Überlastung der Intensivstationen. Das Bild einer angeblichen Überlastung des Gesundheitssystems muß wieder einmal als Dreh- und Angelpunkt der Argumentation herhalten. So gab Gesundheitsminister Spahn vor:
„Es ist und bleibt Priorität, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.“
Der ihm unterstellte Chef des RKI ergänzte:
Da offenbar andere Argumente ausgehen, tischte Wieler erneut das Märchen auf, daß die Mutation B.1.1.7 derart gefährlich sei, daß man handeln müsse. Wie aber eine Mutation, die am 15.4.2021 bereits 90% der Fälle ausmacht dann schlagartig in den kommenden Wochen die Intensivbetten überlasten soll, bleibt er als Antwort schuldig
Pflichtgemäß phantasiert der Untergebene auch etwas von einer „Dritten Welle“
Und zur Krönung darf sich dann auch noch ein Chefarzt äußern
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Die Enthüllung: Krankenhäuser melden hohe Auslastungen von Intensivbetten, um Zusatzzahlungen zu erhalten
Eine Analyse zeigt: hierbei handelt es sich um pure Propaganda. Die inzwischen vorhandenen Informationen belegen, daß es der Staat selbst war, der dafür gesorgt hat, daß die Krankenhäuser eine hohe Auslastung vorgaukeln, indem er ein Gesetz geschaffen hat, das diejenigen Häuser mit Zusatzzahlungen verwöhnt, die eine Auslastung von über 75% sicherstellen. Die Bundesregierung hat diese offenbar von der Bundesebene geleisteten und in §21 Abs. 1a des KHG verankerten Zahlungen auch maximal möglich getarnt. Dies beginnt schon damit, daß der Öffentlichkeit diese Zusatzzahlung als „Freihaltepauschale“ verkauft wird, die:
Eine vergleichbare Mitteilung hatte die AOK herausgegeben. Als Rechtsgrundlage für diese Zahlungen wurde in das Krankenhausgesetz eingebaut:
Dies bedeutet, daß die Länder die Krankenhäuser ausgesucht haben, denen sie diese Zahlungen haben zukommen lassen!
Das damit beim Bürger aufgebaute Bild, daß im Kreiskrankenhaus für einen potentiellen Covid-Fall ein Bett freigehalten wird ist jedoch völlig falsch. Tatsächlich ist es so, daß eine Menge Krankenhäuser diese Zusatzzahlungen dadurch einkassierend daß sie einfach Betten abmelden, um mit den bestehenden Betten die Schwelle von über 75% Prozent zu erreichen.
Ein cleverer Bürger hat angesichts der oben ausgeführten Intensivbetten-Propaganda die Zahlen all derjenigen Krankenhäuser analysiert, die am 15.4., also an genau jenem Tag, an dem der Gesundheitsminister seine Pressekonferenz hielt, um mit Hilfe des Arguments ausgelasteter Intensivstationen Angst und Schrecken zu verbreiten, die eine Auslastung von 99% gemeldet haben, einmal analysiert und grafisch aufbereitet Er stieß hierbei auf erstaunliche Erkenntnisse.
Die Bilde rechts enthalten eine Vielzahl an Informationen: Grün sind die freien Betten markiert. Man erkennt in jeder dieser Abbildungen wann der Abbau der Intensivbetten stattgefunden hat. Dunkelblau ist die Anzahl der belegten Intensivbetten. Hellgrau in das Blau eingebettet, die Anzahl / der Anteil der Covid-Patienten auf dieser Intensivstation. Als orangenes Quadrat ist der Beginn des Anspruchs „Freihalteprämien“ zu erhalten gekennzeichnet und das Niveau, über das die prozentuale Belegung steigen muß, um in den Genuß dieser Zahlung zu kommen. Rot sind die Sterbefälle im gesamten Landkreis eingezeichnet, die auch einen positiven Covid-Test haben.
Eine dieser Erkenntnisse ist, daß die gemeldete Intensivbettenknappheit offenbar bei den meisten dieser Häuser in Einklang mit dem Wunsch steht, Zusatzzahlungen für Auslastungen über 75% zu melden.
Es wäre auch kaum nachvollziehbar, wenn ein Klinikbetreiber die Verwaltung nicht anweisen würde, sich diese Prämien entgehen zu lassen.
Dies gilt im Süden Bayerns mindestens für die Krankenhäuser in Dachau, Erding, Landshut, Fürstenfeldbruck-
Weitere Details kann man dieser Analyse entnehmen:
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Staatsregierung versucht Abgeordnete in die Irre zu führen
Der Schwund an Intensivbetten wurde im Bayerischen Landtag praktisch ausschließlich durch die AfD thematisiert. Die Staatsregierung führte eine Mange an Argumenten an, warum Intensivbetten wehfallen würden.
Die vom Bund gezahlte „Freihalteprämie“ verschwieg sie jedoch in jeder dieser Anfragen:
Ausschlaggebend ist hierfür, dass in DIVI wie auch in IVENA nur solche Kapazitäten von den Krankenhäusern gemeldet werden, die mit der vorhandenen personellen und sächlichen Ausstattung des Krankenhauses auch tatsächlich am jeweiligen Tag der Meldung betrieben werden können. Die Anzahl der betriebenen bzw. betreibbaren Intensivbetten ist jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren und unterliegt daher naturgemäß gewissen Schwankungen. Die (zum Teil täglichen) Schwankungen in der von den Krankenhäusern gemeldeten Zahl an Intensivbetten können verschiedene Ursachen haben: So ist unter anderem die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung entgegen bayerischen Forderungen vom BMG in der jetzigen, zweiten Pandemiewelle (anders als im Frühjahr 2020) nicht ausgesetzt, sodass viele Häuser strengen Personalvorgaben unterliegen und das Personal nicht flexibel einsetzen können, weshalb evtl. weniger Betten betrieben werden. Den Berichten der Krankenhäuser zufolge häufen sich auch Krankmeldungen vonseiten des Pflegepersonals – was ebenfalls zu einer Reduzierung der tatsächlich verfügbaren (Intensiv-)Bettenkapazitäten führt
Besonders merkwürdig wirkt in diesem Zusammenhang das Argument der Überlastung der Intensivpfleger, denn man sollte davon ausgehen, daß wenn vorher z.B. 10 Intensivbetten betrieben wurden und diese auf 7 Intensivbetten reduziert wurden, daß die für zuvor 10 Betten zuständige Pfleger nur noch maximal 7 Patienten versorgen können/müssen.
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Franz Bergmüller fragt nach
Vor diesem Hintergrund richtet der Abgeordnete Bergmüller folgende Fragen an die Staatsregierung:
1. 8000 Intensivbetten in Bayern?
1.1. Wie verteilt sich der in Drucksache 18/11870 erwähnte Aufbau von 3 600 weiteren Intensivbetten seit 21.3.2020, davon 2 600 mit invasiver Beatmungsmöglichkeit auf die Bezirke Bayerns?
1.2. Wie verteilt sich der in Drucksache 18/11870 erwähnte Aufbau weiteren Intensivbetten seit 21.3.2020 in Oberbayern in den Landkreisen AÖ&MÜ; BGL&TS; RO Stadt/Land; EBE&ED und München-Land (Bitte seit 21.3.2021 monatsweise mit – vorzugsweise – Stichtag 1. des Monats angeben)?
1.3. Wie viele der in 1.1. und 1.2. abgefragten aufgebauten Intensivbetten sind seither wieder stillgelegt worden (Bitte für jeden der in 1.2. abgefragten Landkreise Datum und Anzahl der stillgelegten Betten, bzw. reaktivierten Betten offenlegen)?
2. Abgebaute Intensivbetten in ausgewählten Landkreisen
2.1. In welchem Zeitraum erfolgte der in 1.1. und 1.2. abgefragte Aufbau von Intensivbetten auf die vom Ministerpräsidenten angezielten 8000 Betten?
2.2. Wie erklärt sich die Staatsregierung, daß von diesem in 1.1. und 1.2. abgefragten Aufbau von Intensivbetten in dem im Vorspruch bekannt gegebene Video, in dem Zahlen des DVI verarbeitet werden, nichts erkennbar ist?
2.3. Wie erklärt sich die Staatsregierung einen Mangel an Pflegekräften, wenn doch gemäß ihrer eigenen Auskunft aus 18/14193 „Nach Einschätzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft haben die Krankenhäuser derzeit keinen darüber hinausgehenden Bedarf an Schulungsunterstützung, da sich diese seit Beginn der Corona-Pandemie vorbereiten und angepasste Einarbeitungen für u.a. ehemaliges Intensivfachpersonal vor Ort bereits durchführen.“ ein solcher Mangel den zuständigen Stellen nicht bekannt zu sein scheint, da das zusätzlich erforderliche Personal damals bereite im Stadium der Einweisung in die Geräte befand?
3. Politisch gewollte Überlastung des Pflegepersonals?
3.1. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Staatsregierung dagegen die Antwort der Staatsregierung aus 5.1. in Drucksache 18/13519, auf die Forderung „die Pflegepersonaluntergrenzen umfassend auszusetzen“ nicht einzugehen, dahingehend zu verstehen, daß es politisch gewollt ist, das Personal in der Intensivpflege nicht zu entlasten, beispielswiese um mit diesem Argument weiterhin Angst und Schrecken verbreiten zu können?
3.2. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Staatsregierung dagegen die Antwort der Staatsregierung aus 5.1. in Drucksache 18/13519, auf die Forderung „Verschieben elektiver Eingriffe“ nicht einzugehen, dahingehend zu verstehen, daß es politisch gewollt ist, das Personal in der Intensivpflege nicht zu entlasten, beispielswiese um mit diesem Argument weiterhin Angst und Schrecken verbreiten zu können?
3.3. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Staatsregierung dagegen die Antwort der Staatsregierung aus 5.1. in Drucksache 18/13519, dahingehend zu verstehen, daß die Maßnahme der Staatsregierung einen Pflegepool einzurichten und/oder einen „Pflegeleiter FüGK zu etablieren„, der die Aufgabe hat, bei der Eindämmung und der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung zu unterstützen und durch Koordinierung in Zusammenarbeit mit allen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten auf eine ausreichende Versorgung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit pflegerischen Leistungen hinzuwirken wirkungslos war (Bitte die genauen Beiträge zur Linderung des Mangels an Intensivpflegern durch den Pflegeleiter FüGK im quantitativ und qualitativ Einzelnen darlegen)?
4. Kein Zuwachs durch Covid-Intensivfälle?
4.1. Wie erklärt sich die Staatsregierung, daß in keiner der im eingangs offengelegten Video analysierten Klinken, die am 15.4.2021 eine Auslastung von 99% der Intensivbetten gemeldet hatten, die Zahl der Personen auf Intensivstation mit positivem PCR-Test, die Zahl der belegten Betten auf der Intensivstation erkennbar erhöht, wodurch die auf Intensivstation Behandelten praktisch immer gleich bleibt, und zwar völlig unabhängig von der Belastung durch Covid?
4.2. Wie erklärt sich die Staatsregierung, daß im Krankenhaus Erding sogar während der „Dritten Welle“, die gemäß Ministerpräsident Söders Osterbotschaft „die gefährlichste“ ist, Intensivbetten abgebaut wurden, mit der Wirkung, daß man durch Abbau dieser Betten dann oberhalb der Grenze für Zuschüsse von 75% Belegung lag?
4.3. Was spricht aus Sicht der Staatsregierung gegen das Argument, eine Antwort auf die in 4.2. gestellte Frage darin zu finden, daß ein erkennbarer Anteil der Intensivpatienten mindestens und en letzten Wochen durch Personen gestellt wird die aus anderen Gründen, als Covid-.Symptome eingeliefert werden und dann bei den obligatorischen Eingangstests im Krankenhaus einen positiven PCR-Test erhalten?
5. Grafische Darstellung?
5.1. Welche grafischen Darstellungsmöglichkeiten der Anzahl gemeldeter Betten, Auslastung der Intensivbetten, Einlieferungen auf Intensivstationen, Anteil an Personen auf der Intensivstation mit positivem PCR-Test etc. (Bitte voll umfänglich darlegen und als Anlage für den Klinikverbund in Rosenheim-Stadt und den Klinikverbund Altötting/Mühldorf bespielhaft anfügen)?
5.2. Wie sehen die Grafiken für die Intensivstationen in den Landkreisen AÖ&MÜ; BGL&TS; RO Stadt/Land; EBE&ED und München-Land aus, die den graphischen Darstellungen aus dem Eingangs bekannt gegebenen Video möglichst nahe kommen?
6. Passivität der Staatsregierung
6.1. Wie erklärt sich die Staatsregierung ihre – verglichen mit den Kabninettsbeschlüssen vom 17. März 2020 – auffallende Passivität in der Bewältigung der bekannten Defizite, wie z.B. einen Mangel an Pflegekräften, angesichts der Tatsache, daß Ministerpräsident Söder die Bevölkerung vor einem, Osterurlaub warnte, da die dritte Welle „die gefährlichste“ sei?
6.2. In welchem Umfang wurden im Frühjahr 2020 Medizinstudenten an Krankenhäusern in Bayern zusätzlich in Bewältigung von Aufgaben eingebunden (Bitte quantitativ und qualitativ beantworten)?
6.3. Wie hat sich der verstärkte Einsatz von Medizinstudenten im Frühjahr 2020 an den Unikliniken in Bayern bewährt?
7. Verbreitung von Angst und Schrecken?
7.1. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Staatsregierung dagegen, die Kommunikation der Staatsregierung insbesondere vor Verschärfungen weiterer Maßnahmen, die der Zurückdrängung des Covid-19-Virus dienen sollen, dahingehend zu verstehen, daß der Vorgabe der „Coroba-Taskforce“ des Bundes aus dem März 2020, wie sie durch den Juniorprofessor an der Uni Bonn und China-Experten Dr. Maximilian Mayer und dem für das Framing zuständigen Germanisten und Mao Tse-Dong-Verehrer Otto Kölbl in deren „Strategiepapier“ „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ mit den Worten, daß „Schockwirkungen erzielt werden“ (Bitte in diesem Zusammenhang auch den Grund dafür abgeben, aufgrund dessen die Staatsregierung durch ihre Zustimmung dem dritten „Bevölkerungsschutzgestez“ derartigen Methoden die Absolution erteilt hat)?
7.2. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Staatsregierung dagegen, die in 1.1. bis 5.2. abgefragte und in Pandemiezeiten völlig sinnwidrige staatliche Förderung der Meldung hoher Auslastungen von Intensivkapazitäten als Umsetzung der Vorgaben des Strategiepapiers des Bundesinnenministeriums „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ zu verstehen (Bitte in diesem Zusammenhang auch den Grund dafür abgeben, aufgrund dessen die Staatsregierung durch ihre Zustimmung dem dritten „Bevölkerungsschutzgestez“ derartigen Methoden die Absolution erteilt hat)?
7.3. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Staatsregierung dagegen, die in 3.1.; 3.2.; 3.3. abgefragten Defizite mindestens billigend nicht behoben wurden, um sich das Argument der „Überlastung des Gesundheitswesens“ nicht aus der Hand nehmen zu lassen?