Der deutschstämmige Präsident Rumäniens beginnt damit Autos aus den Städten auszusperren

BUKAREST – Rumänien hat beschlossen innerhalb von zwei Jahren sowohl „Umweltzonen“, als auch Zufahrbeschränkungen für KFZ einzuführen, wodurch die Rumänen im Namen der Dekarbonisierung gezwungen werden, neue Steuern zu zahlen, um innerhalb ihrer eigenen Stadt mit dem Auto fahren zu dürfen.

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Wir kennen die Autofahrer-Mobbing-Zonen in Deutschland bereits seit Jahren, sei es als „Parkzonen“, sei es als „Umweltzonen“. Nun wird immer deutlicher, welchen Zweck diese „Zonen“ eigentlich haben. Sie sind ein Mittel, um den Bürgern mit Hilfe von Mobbing deren Auto madig zu machen.

Nun geht es auch in Rumänien los!

Eine Art „Umweltsteuer“ ist der jüngste Streich, den Rumänien in einem aktuellen Gesetz zur nachhaltigen städtischen Mobilität eingebaut hat und was faktisch einer Aufhebung der Autonomie des Reisens mit Hilfe von Fahrverboten für Privatfahrzeuge gleich kommt.

Tatsächlich  vollzieht Rumänien  damit „nur“ eine Vorgabe aus der EU, der gemäß Fußgänger, Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel im Verkehr Vorrang zu erhalten haben.

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Rumänien führt den KFZ-Zonen-Wahnsinn ein

Gemäß einem im Amtsblatt bereits veröffentlichten Gesetz zur städtischen Mobilität sind die rumänischen Kommunen zukünftig verpflichtet, sogenannte „emissionsarme Gebiete“ einzurichten.

Um die Emissionen aus dem Straßenverkehr zu begrenzen und die Luftqualität und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, werden Bukarest und 12 weitere große städtische Ballungsräume des Landes, wie Brașov, Cluj-Napoca, Constanța, Craiova, Iași, Ploiesti und Timișoara innerhalb von höchstens zwei Jahren Gebiete mit niedrigem Emissionsniveau einrichten, in denen sie Beschränkungen und/oder Gebühren für die Zufahrt von Kraftfahrzeugen einführen.

Gleichzeitig muss bis 2040 die Hälfte der für den öffentlichen Verkehr genutzten Fahrzeuge in den Gemeinden, in denen der Landkreis liegt, emissionsfrei sein, und bis zum 1. November 2026 müssen die genannten Gemeinden eigene Fahrspuren für den öffentlichen Verkehr einrichten, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde inzwischen vom Parlament angenommen.

Hinzu kommt:

Die Gemeinden sind verpflichtet, bis zum 1. November 2026 auf der Grundlage der Bestimmungen dieses städtischen Mobilitätsplans für Linien des öffentlichen Verkehrs mit einer durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit von weniger als 15 km/h Fahrspuren für den öffentlichen Verkehr einzurichten.

Ebenfalls ab dem 1. November 2026 müssen alle Gemeinden über einen Plan für nachhaltige städtische Mobilität (PMUD) verfügen. Der Besitz eines solchen Plans ist wiederum Voraussetzung für Investitionen im Zusammenhang mit der städtischen Mobilität, die aus Mitteln des Staatshaushalts oder aus europäischen Mitteln finanziert werden.

Die mit Hilfe von diesen Regeln eingenommenen Gelder stellen in Rumänien dann Einnahmen für den lokalen Haushalt derjenigen lokalen öffentlichen Verwaltungsbehörden dar, die die jeweiligen ZNSEs eingerichtet haben, was deren Einrichtung beschleunigen dürfte.

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Ein Deutscher will den den Rumänen das Autofahren  madig machen

Im Kern geht es darum, die Rumänen dazu zubewegen, auf Autos mit Schadstoffnormen unter Euro 6 oder sogar Euro 7 zu verzichten.

Der Präsident Rumäniens Iohannis hat nun ein Gesetz vorgelegt, dem gemäß in Städten emissionsarme Gebiete ausgewiesen werden müssen

„Ziel des Gesetzes ist es, die notwendigen Voraussetzungen für ein nachhaltiges, gerechtes, effizientes und integratives Mobilitätssystem zu schaffen, um bessere Mobilitätsbedingungen in städtischen und ländlichen Gebieten zu erreichen, Treibhausgase aus dem Verkehr zu reduzieren und die Verkehrssicherheit in städtischen Gebieten durch die Nutzung von Grün- und Grünflächen zu erhöhen „Digitale Lösungen“,

heißt es in diesem Gesetz wortwörtlich.

Die wichtigste Regelung des Gesetzes ist die Einrichtung von Umweltzonen in allen Städten und Ballungsräumen, worunter in der Praxis auch die gesamte Ortschaft verstanden werden kann, sofern die Kommunen dies festlegen.

„Um die Emissionen des Straßenverkehrs zu begrenzen und die Luftqualität sowie die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, werden Umweltzonen (ZNSE) eingerichtet. Unter ZNSE versteht man das von der örtlichen Behörde abgegrenzte Gebiet, in dem Beschränkungen und/oder Gebühren für die Zufahrt von Kraftfahrzeugen eingeführt werden, um die Luftqualität zu verbessern“,

heißt es dazu wörtlich im Gesetz.

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Das System der rumänischen „ZNSE“-Umweltzonen

Diese „Umweltzonen“ werden in Rumänien „ZNSE“ genannt. Sie werden mit Schildern gekennzeichnet und in diesen Zonen gelten Regeln und Gebühren für die Zufahrt von Fahrzeugen.

Zu diesem Zweck wird behauptet, daß es das Ziel sei, die durch den Straßenverkehr erzeugten Emissionen zu begrenzen, um so angeblich die Luftqualität und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern:

„ZNSE bezeichnet das von der örtlichen Behörde abgegrenzte Gebiet, in dem Beschränkungen und/oder Gebühren für die Zufahrt von Kraftfahrzeugen eingeführt werden, um die Luftqualität zu verbessern“,

heißt es in der verabschiedeten Initiative.

Laut Gesetz kann es zwei Arten von ZNSEs geben:

ZNSEs, für die Zugangsgebühren festgelegt sind:

In diesem Fall muss die örtliche öffentliche Verwaltung, die diese ZNSEs einrichtet, Mechanismen implementieren, um den kontrollierten Zugang innerhalb der ZNSEs sicherzustellen

ZNSEs, für die keine Zugangsgebühren festgelegt sind

Statt Gebühren werden dann „nur“ Zugangsregeln eingeführt.

In diesem Fall darf die örtliche öffentliche Verwaltung, die diese Bereiche einrichtet, keine Mechanismen zur Gewährleistung eines kontrollierten Zugangs innerhalb dieser Bereiche, wie z. B. Zugangsbarrieren, implementieren, sondern muss eine Kontrolle nach dem Zufallsprinzip z.B. mit Hilfe der Polizei einrichten, um die in dieser Zone geltenden Regeln stichprobenartig zu überprüfen. In diese Zone dürfen dann nur Fahrzeuge einfahren, die

  • die Emissionsnormen der Zone einhalten, oder
  • gegebenenfalls den gebietsbezogenen Tarif bezahlen, oder
  • sie sind von der Steuerzahlung befreit oder erhalten einen Rabatt von bis zu 100 %.

Hinzu kommt für beide Fälle: die lokalen öffentlichen Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, ZNSE in nachhaltigen städtischen Mobilitätsplänen und/oder Stadtplanungsplänen hervorzuheben.

Innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung dieses Gesetzes, d. h. im Juni 2025, müssen alle lokalen Behörden diese Zonen eingerichtet und genehmigt haben.

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Innerhalb von zwei Jahren soll es umgesetzt werden

Und die Rumänen geben nun Gas bei deren Einführung:

Die Einrichtung und Genehmigung von Umweltzonen (ZNSE) erfolgt für die in Anhang Nr. 2 des Gesetzes Nr. 104/2011 zur Luftqualität innerhalb von maximal 2 Jahren. 

Welche Kommunen sind als erste betroffen?

Gemäß dem genannten Anhang handelt es sich bei diesen Ballungsräumen um die Gemeinden: Bacău, Baia Mare, Brașov, Brăila, Bukarest, Cluj-Napoca, Constanța, Craiova, Galați, Iași, Pitesti, Ploiesti, Timișoara. 

Für alle anderen Gebiete und Ballungsräume, wie sie im Gesetz Nr. 104/2011 definiert sind, werden die Gebiete mit geringem Emissionsniveau innerhalb von maximal zwei Jahren nach der Aufnahme in das I-Regime des Luftqualitätsmanagements abgegrenzt. 

Gleichzeitig können die örtlichen Behörden der öffentlichen Verwaltung solche Gebiete für alle anderen territorialen Verwaltungseinheiten einrichten.