CSU-Bundestags-Viezepräsident sieht vor sich erkennbar nur um die 150 anwesende Parlamentarier und erklärt, diese entsprächen 50% der über 700 Abgeordneten des Bundestags

Quelle Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=SHwI7LT0Yj0

BERLIN – Diese Nachtsitzung wurde von Bundestags-Vizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) geleitet. Bei erkennbarem Schwund der Anwesenden um 1 Uhr 45 Minuten in der Früh glaubt dieser dennoch die für Beschlüsse notwendigen 50% der Abgeordneten im Plenum wahrnehmen zu können.

„Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Wurde namentliche Abstimmung verlangt, so bleibt dieses Verlangen trotz Sitzungsaufhebung in Kraft.“

Einen Einwand der AfD, daß das Plenum erkennbar nicht beschlussfähig sei, bügelte das Präsidium ab. Davon ließ sich die AfD jedoch nicht beeindrucken und verlangte eine  namentliche Abstimmung, die das Präsidium nicht verhindern konnte. Das Ergebnis:

Bei der Abstimmung gaben nur 133 anwesende Parlamentarier ihre Stimme ab, womit die notwendige Zahl von 355 Abgeordneten leicht erkennbar weit verfehlt wurde.

Das ist praktizierte „Demokratie“ im Stile der Union.

Es bleibt die Frage im Raum, wie viele Gesetze denn bisher verabschiedet wurden, ohne daß der Bundestag überhaupt beschlußfähig war? Eine Frage, die bedauerlicherweise niemand stellt!