BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
16. September 2020 (175. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung / Innenministerium
Nach dem Brand im Camp Moria auf Lesbos will die Bundesregierung rund 1.500 weitere Flüchtlinge aufnehmen. In der Regierungsbefragung am Mittwoch, 16. September 2020, verteidigte der Bundesminister für Inneres, Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU), den Vorschlag, Familien mit Kindern von den griechischen Inseln nach Deutschland zu holen, gegen Kritik der Opposition. Während die AfD der Bundesregierung vorwarf, „Anreize für illegale Migration“ zu geben, monierten Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, der Schritt sei nicht ausreichend.
In seinem Eingangsstatement zu Beginn der einstündigen Befragung hatte der Minister zunächst über die Beschlüsse der vorangegangenen Kabinettssitzung informiert. So habe die Bundesregierung die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende 2021 ebenso beschlossen wie den Jahresbericht 2020 zum Stand der Deutschen Einheit. Auch eine Reform des Elterngelds, die neue Einkommensgrenzen, einen „Frühchen-Monat“ sowie Teilzeit-Arbeit vorsieht, sei vereinbart worden, sagte Seehofer. Zuvor hatte der Bundestag die Tagesordnungen der Plenarsitzungen vom 16. bis 18. September durch Abstimmung genehmigt. Lediglich die AfD stimmte gegen die Tagesordnungen. Vorab konnte kein Einverständnis zwischen den Fraktionen darüber hergestellt werden.
AfD fragt nach Rückführungsabkommen
Als erster Fragesteller hielt Dr. Gottfried Curio, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, der Bundesregierung vor, durch ihr Angebot, weitere Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen „im deutschen Alleingang Anreizsignale für weitere illegale Migration zu senden“. „Ziel der Brandstifter von Lesbos ist die Fahrkarte nach Deutschland“, sagte Curio und wollte wissen, wann die Bundesregierung „endlich“ Abkommen zur Rücknahme der Flüchtlinge mit den Herkunftsländern aushandeln wolle.
Seehofer wies den Vorwurf zurück: „Mehr als jeder andere Innenminister“ habe er sich für die Begrenzung und Steuerung der Migration eingesetzt. „Und ich bin bis zur Stunde auch der einzige Innenminister Europas, der für die humane Antwort einen Lösungsvorschlag vorgelegt hat. Darauf sollte Deutschland stolz sein.“ Es handele sich um einen Vorschlag, der Deutschland nicht überfordere.
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TOP 2 Fragestunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung wurde am Mittwoch, 16. September 2020, die 60-minütige Fragestunde aufgerufen. Vertreter der Bundesregierung beantworteten nach Ressorts getrennt Fragen, die von Abgeordneten vorab schriftlich gestellt worden waren (19/22307).
Grüne mit den meisten Fragen
Von den insgesamt 74 Fragen stammten mehr als die Hälfte, nämlich 39, von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es folgten Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 15 Fragen, Abgeordnete der FDP-Fraktion mit elf Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit acht Fragen und der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch mit einer Frage.
Jeweils 13 Fragen richteteten sich an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, gefolgt von zwölf Fragen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zehn Fragen musste das Bundesministerium für Inneres und Heimat beantworten. Neun Fragen gingen an das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, fünf Fragen an das Bundesministerium für Gesundheit und jeweils drei Fragen an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Zu je zwei Fragen sollten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stellung beziehen. Je eine Frage ging an das Bundeskanzleramt und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Der hessische CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch frage das Auswärtige Amt, welche Schlüsse die Bundesregierung aus dem wiederholten Eindringen chinesischer Kampfflugzeuge in den taiwanischen Luftraum zieht.
Der hessische AfD-Abgeordnete Martin Hohmann erkundigte sich beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wie viele Meldungen es nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) jeweils zu Pädophilie und zu Extremismus (aufgeschlüsselt nach Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamischer Extremismus) gegeben hat.
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ZP 1 Aktuelle Stunde – Demokratie und nationale Souveränität in Belarus
Die Fraktionen im Bundestag verurteilen die seit Wochen andauernde Gewalt des Regimes in Belarus gegen die friedlichen Proteste gegen Präsident Alexander Lukaschenko. In einer Aktuellen Stunde zum „Kampf der Menschen für Demokratie und nationale Souveränität in Belarus“ warben am Mittwoch, 16. September 2020, mit Ausnahme der Fraktionen der AfD und der Linken alle anderen Fraktionen für EU-Sanktionen als Antwort, die auch Lukaschenko selbst und sein engstes Umfeld nicht ausschließen sollten.
Die Präsidentschaftswahlen in Belarus von Anfang August waren Ausgangspunkt für den andauernden friedlichen Protest Hunderttausender Weißrussinnen und Weißrussen, die Amtsinhaber Lukaschenko Wahlbetrug vorwerfen. Auch die Staats- und Regierungschefs der EU betrachten die Wahl als manipuliert und erkennen das Ergebnis nicht an.
Minister: Deutschland an der Seite der Menschen in Belarus
Außenminister Heiko Maas (SPD) unterstrich, dass Deutschland an der Seite jener Menschen in Belarus stehe, die friedlich für Demokratie und freie und faire Wahlen demonstrieren. Lukaschenko sei aufgefordert, mit ihnen in einen Dialog zu treten, gehe aber weiter den Weg der Gewalt und suche Hilfe in Moskau. „Statt mit den Menschen in seinem Land zu reden, sperrt Lukaschenko sie weg.“
Parallelen zum Maidan in der Ukraine 2014 wies Maas zurück. Die Demonstranten hätten für ihren Protest die weiß-rot-weiße Fahne gewählt und nicht die EU-Flagge. Es gehe grundsätzlich nicht darum, „Belarus von Russland loszulösen und der EU einzuverleiben“, sondern darum, dass die Belarussen frei und demokratisch selbst entscheiden können, welchen Weg sie wählen.
AfD: Der politische Wandel ist nicht mehr abzuwenden
Waldemar Herdt (AfD) betonte, dass das belarussische Volk in der Lage sei, ohne Einmischung von außen seine Probleme lösen. „Der politische Wandel in Belarus ist nicht mehr abzuwenden, das wissen wir alle.“ Wenn aber EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) einem Regime Change in Minsk das Wort rede, dann gieße dies Öl ins Feuer.
Herdt zog in diesem Zusammenhang Parallelen zu Krisen wie in Syrien oder der Ukraine, bei denen der Westen anfangs nach dem gleichen Muster wie nun in Belarus agiert habe.
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TOP 3 Einführende Generaldebatte Nachhaltigkeit
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 16. September 2020, in einer 90-minütigen Generaldebatte mit Nachhaltigkeit auseinandergesetzt. Im Anschluss überwiesen die Abgeordneten drei Anträge der Opposition in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Ein Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Nachhaltigkeit ist Richtschnur unserer Politik“ (19/22505) wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die Bundesregierung soll demnach unter anderem zu Mitte jeder folgenden Legislaturperiode eine umfassende Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vornehmen. Ein weiterer Antrag der AfD, in dem diese die Agenda 2030 ablehnt (19/13531), wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/16382) abgelehnt.
Bei den überwiesenen Anträgen handelt es sich um einen der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wohlstand und Natur dauerhaft bewahren und ausbauen – Preiswerte Energie als Grundpfeiler für fortwährendes Wachstum und nachhaltigen Umweltschutz“ (19/22449), sowie einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mehr Tempo für Nachhaltigkeit – mit Fortschritt und Innovation in die Zukunft“ (19/22493) und den Antrag „Strukturen zur Umsetzung der Agenda 2030 auf allen Ebenen verankern“ (19/22498), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hatte.
AfD geißelt Klimapolitik der Bundesregierung
Dr. Alice Weidel (AfD) bezeichnete Nachhaltigkeit als einen der am meisten missbrauchten Begriffe der heutigen Zeit. So wie ihn die Bundesregierung auslege, bedeute er einen „systematischen Raubbau an den Wurzeln unseres Wohlstands“. Weidel geißelte die Klimapolitik der Bundesregierung, zudem werde die Autoindustrie ruiniert. Die Euro-Rettung und der Umgang mit der Corona-Krise seien ebenfalls das Gegenteil von Nachhaltigkeit, erklärte die Abgeordnete weiter.
Genauso kritisierte Weidel die Migrationspolitik der Bundesregierung – mit dem Vorgehen zerstöre diese die Grundlage der wirtschaftlichen Prosperität. Die Migrationspolitik der Bundesregierung ignoriere die Grenzen der Belastbarkeit.
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TOP 4 Mobilität der Zukunft
Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 16. September 2020, in einer einstündigen Debatte mit Anträgen, die die Oppositionsfraktionen zur Mobilität der Zukunft vorgelegt haben.
Erste Beratung von AfD-Anträgen
Ein AfD-Antrag trägt die Überschrift „Erzeugung von Wasserstoff – Wohlstand und Umweltschutz – Synthetische Betriebs- und Treibstoffe mit Nuklearenergie der Generation IV“ (19/22446) und soll danach entweder zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.
Mit einem weiteren Antrag setzt sich die AfD ein für die „Zulassung von paraffinischen Kraftstoffen wie dem C.A.R.E-Diesel in Reinform“. Dabei will sie „Technologieoffenheit gewährleisten“ (19/22428). Er soll anschließend entweder zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder in den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen werden.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erste Beratung eines dritten AfD-Antrags, die Flugsicherheit auch bei Technologieoffenheit einer bedarfsgerechten Nachbefeuerung von Windenergieanlagen zu sichern.
Namentliche Abstimmung über vierten AfD-Antrag
Namentlich abgestimmt wird über den vierten Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen“ (19/6007), zu dem eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorliegt (19/14873 Buchstabe b). Die AfD verweist darauf, dass Fahrzeuge, die batterieelektrisch angetrieben werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind und an der Energiesteuer auf Mineralöle, der die übrigen Kraftfahrzeuge zusätzlich unterliegen, nicht teilnehmen. Laut AfD sind eine Reihe von weiteren Antriebskonzepten hinsichtlich der Umweltverträglichkeit mit den Eigenschaften der batterieelektrischen Antriebe vergleichbar seien, etwa der Betrieb von Verbrennungsmotoren mit sogenannten E-Fuels (synthetisch hergestellten Kraftstoffen) oder auch der Betrieb mit Biokraftstoffen. Diese Antriebsarten wiesen gegenüber dem Elektroantrieb keinerlei schlechtere Umweltauswirkungen auf.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, das Energiesteuergesetz so zu ändern, „dass Energiesteuern auf synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe künftig nur noch in der Höhe erhoben werden, wie dies für das Äquivalent in elektrischem Strom erhoben würde“. Außerdem müsse das Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert werden, dass die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge analog auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, „sofern technisch sichergestellt ist, dass diese nur mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden können“.
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TOP 5 Steuerübereinkommen Gewinnverkürzung
Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2020, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem „Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung“ (19/20979) erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Steuerabkommen sollen geändert werden
Derzeitige Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen seien vor allem von multinationalen Konzerne zur Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt worden, schreibt die Bundesregierung. Daher sollen die in Doppelbesteuerungsabkommen geregelten Möglichkeiten einer „Nichtbesteuerung durch Umsetzung der steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS)“ beseitigt werden, die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind. Hierzu gehört vor allem die Umsetzung eines Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch entsprechend Aktionspunkt 6 des BEPS-Aktionsplans.
Mit dem Vertragsgesetz soll das von Deutschland am 7. Juni 2017 unterzeichnete „Mehrseitige Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ ratifiziert und mit den steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans umgesetzt werden. Je nach Abstimmung mit dem jeweils anderen Vertragsstaat sollen die unter das Übereinkommen fallenden deutschen Steuerabkommen entsprechend den Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans geändert werden. (sas/09.09.2020)
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17. September 2020 (176. Sitzung)
TOP 6 Klima, Umwelt und natürliche Lebensgrundlagen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 17. September 2020, im Rahmen einer breiten Debatte anlässlich des Klimaschutzberichts 2019 der Bundesregierung (19/22180) mit insgesamt 22 Anträgen zum Schutz von Klima, Umwelt und natürlicher Lebensgrundlagen befasst. Wie in dem 2019 eingeführten Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen, führt der Bundestag eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ durch, um die Kontrollaufgabe des Parlaments gegenüber der Bundesregierung in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik zu stärken.
Im Anschluss an die Debatte stimmten die Abgeordneten mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition schließlich einer Vorlage von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Klima und Umwelt nachhaltig schützen“ (19/22506) zu. Die Fraktionen setzen sich darin für eine Verschärfung des EU-Klimaziels für 2030 ein. Der Klimaschutzbericht selbst wurde an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Die insgesamt neun Oppositionsanträge, die zur Abstimmung standen, fanden allesamt keine Mehrheit.
AfD kritisiert „Vernichtung von Arbeitsplätzen“
Für die AfD-Fraktion übte Marc Bernhard scharfe Kritik: Dass Deutschland glaube, das Klima „im Alleingang“ retten zu können, würden Familien teuer bezahlen. Dabei habe sich der CO2-Ausstoß in Deutschland „praktisch nicht verändert“, sagte er. Der einzige Effekt der Politik der Bundesregierung sei die Vernichtung von Arbeitsplätzen, etwa in der Automobilindustrie. Doch seien Batterien in Autos „die schmutzigste Antriebsart überhaupt“.
Der deutsche Anteil am menschengemachten CO2 betrage zudem nur 1,8 Prozent wohingegen der CO2-Ausstoß von Schwellen- und Entwicklungsländern unbegrenzt sei, sagte der AfD-Politiker.
AfD-Anträge in erster Lesung
Auf der Tagesordnung standen sechs Anträge der AfD-Fraktion, die in erster Lesung beraten wurden. Sie tragen die Titel „Statt Klimaschutz Wohlstand und Umweltschutz ermöglichen – Engagement für den ,Green Deal‘ der Europäischen Union und damit verbundene Kampagnen beenden“ (19/22458), „Stromkunden entlasten – Erneuerbare Energien-Gesetz gerade in der Covid-19-Wirtschaftskrise abschaffen“ (19/22451), „Keine Nachfolgeförderung für alte EEG-Anlagen“ (19/22427), „Naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund“ (19/22455) sowie „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen (Windkrafträder stärker überprüfen)“ (19/22448) und „Für den schnellen und echten Ausstieg aus der Pariser Klimaübereinkunft vom Dezember 2015“ (19/22450).
Während der erste, vierte und sechste Antrag zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss überwiesen wurde, gingen der zweite, dritte und fünfte AfD-Antrag an den federführenden Wirtschaftsausschuss.
Weitere AfD-Anträge abgelehnt
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Anträge der AfD, mit denen sich die Fraktion zum einen für eine Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels gerade in der Covid-19-Wirtschaftskrise (19/20075) zum anderen für die Messung von Schallemissionen durch Windindustrieanlagen (19/20121) stark macht.
Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses vor (19/22606, 19/225959)..
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist ein nennenswerter Einfluss von CO2 auf das Klima der Erde weder erkennbar noch wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen. Die Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes würde Bürger und Unternehmen entlasten, Kaufkraft freisetzen und den Unternehmen finanzielle Spielräume geben, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/20075).
Darin spricht sich die Fraktion dafür aus, die wirtschaftlichen Schäden durch die verhängten Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 zu begrenzen und „wirkungslose beziehungsweise überflüssige Ausgaben einzusparen.“ Das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sollten daher „schnellstmöglich vollständig und ersatzlos“ gestrichen werden sowie die Umsetzung aller entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien sofort beendet werden, fordert die Fraktion.
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Auflagen an die Genehmigung von Windindustrieanlagen zu ändern. Wie die Abgeordneten in einem Antrag (19/20121) erläutern, sollen bei den Prognoserechnungen zur Schallausbreitung und den Kontrollmessungen nach der Inbetriebnahme alle von Windindustrienanlagen ausgehenden Frequenzen, so auch der Schall im Bereich unter 100 Hertz, Berücksichtigung finden.
Die Prognoserechnungen zur Schallausbreitung sollen nach Willen der Fraktion zudem „durch Beauftragung Dritter mit Messungen unter Betriebsbedingungen“ validiert werden, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus solle die Regierung Studien planen und durchführen, um die Einwirkung von Schall unterhalb von 100 Hertz auf den gesamten Körper des Menschen und insbesondere auf die Hirn- und Herzfunktionen und das endokrine System zu untersuchen.
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TOP 7 Wachstum und ökologisch-soziale Marktwirtschaft
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 17. September 2020, mit einer Reihe von Anträge der Opposition, die auf nachhaltiges Wachstum und ökologisch-soziale Marktwirtschaft zielen, befasst.
Altmaier wirbt für Klimakonsens
Zu einer grundlegenden Einigung über die Umsetzung der Klimaschutzziele noch vor Beginn der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), aufgerufen.
Nachhaltigkeit sei kein einfaches Konzept, meinte er. Erforderlich sei, heute den Mut zu Entscheidungen aufzubringen, die erst eine oder zwei Generationen später sichtbar würden. Er erinnerte an die 40 Jahre währende Diskussion um den dann erfolgten Ausstieg aus der Kernenergie. Vergleichbar müsse jetzt auch ein Klimakonsens erreicht werden, der für die Wirtschaft Klarheit und Verlässlichkeit biete.
CDU/CSU hebt nachhaltige Haushaltspolitik hervor
Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) beschwor bei Konzepten zur Nachhaltigkeit den Dreiklang von Ökonomie, sozialer Absicherung und Ökologie. Daran werde sich der Fahrplan der Union ausrichten. Im Bereich der Ökonomie verwies er auf nachhaltige Haushalte, die die Union mit unterschiedlichen Koalitionspartnern aufgestellt habe.
Im sozialen Bereich hob er die Weiterbildungsintensität hervor. Im Ökologiesektor sprach er den Anreiz für die Industrie an, trotz niedrigem Ölpreis auf Recycling zu setzten.
AfD: Umweltschutz nur mit Kernenergie
Steffen Kotré (AfD) vermochte in der Politik wenig von Nachhaltigkeit zu entdecken. Die Menschen in Deutschland lebten von der Substanz. Die Ausstiege aus Kohle und Kernenergie seien riesige Programme, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Arbeitsplatzexporte ins Ausland seien die Folge. Es sei einfach dumm, den Wohlstand der Deutschen in andere Länder zu transferieren. Er gab sich überzeugt, dass Umweltschutz nur mit Kernenergie zu machen sei.
Anträge der AfD
Beraten wurden sechs Anträge der AfD-Fraktion, davon vier zum ersten Mal: Der erste Antrag heißt „Modernste Kernenergie für Deutschland – sicher, sauber und bezahlbar“ (19/22434), der zweite trägt den Titel „Kernkraft für Umweltschutz“ (19/22435). Beide wurden zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Ein dritter Antrag unter der Überschrift „Tschernobyl und Fukushima sachlich betrachten – Der Atomausstieg war ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden“ (19/22454) wurde an den Umweltausschuss überwiesen. Ein vierter Antrag „Umweltverträgliche Kohlekraftwerke weiter betreiben – Ausstieg aus der Kohleverstromung stoppen“ (19/22431) wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.
Einen fünften vorgelegten AfD-Antrag mit dem Titel „Atommüll-Endlager vermeiden – Hochradioaktive Reststoffe verwerten“ (19/17127) hat der Bundestag mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/22611 Buchstabe a) zugrunde. Ebenfalls mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde zudem ein sechster AfD-Antrag mit dem Ziel, Lieferketten zu schützen, die heimische Wertschöpfung zu steigern und Unternehmen zur vereinfachten Produktionsverlagerung nach Deutschland zu unterstützen (19/20680). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung Wirtschaftsausschusses (19/22368 Buchstabe a) zugrunde. Ein siebter AfD-Antrag, der darauf abzielt, das Erneuerbare-Energien-Gesetz abzuschaffen, war von der Tagesordnung abgesetzt worden.
AfD will hochradioaktive Reststoffe verwerten
Durch Partionierung und Transmutation (PuT) sollen aus Sicht der AfD-Fraktion die für ein Endlager benötigten Kapazitäten substanziell reduziert werden. PuT sei als eine „gleichermaßen geeignete und wirksame“, sowie mindestens ergänzende Strategie zum Umgang mit nuklearen Abfällen einzustufen und anzuerkennen, schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/17127). Die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet werde in Deutschland „gar nicht beziehungsweise in völlig unzureichender Weise gefördert“.
Weiter heißt es, die Nutzung von Reststoffen solle „in möglichst vielseitiger Weise, auch in nukleartechnischen Anlagen für PuT“ gestattet werden. Dafür soll die Bundesregierung auch Genehmigungen und den Betrieb von geeigneten Reaktoren und Trennanlagen unterstützen. Die Fraktion schreibt, dass Bestandteile hochaktiver Reststoffe auch „abseits der kerntechnischen Nutzung verwendet werden“ können. Dies gelte etwa für die Edelmetalle Rhodium, Ruthenium, Palladium oder Americum-241 für Nuklidbatterien in Weltraumfahrzeugen. Dafür seien die Entwicklung und der Betrieb von Schnellspaltreaktoren und Partitionierungsanlagen erforderlich.
https://www.youtube.com/watch?v=96as72_kfsI
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TOP 8 Arbeit im Wandel
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, sieben Oppositionsanträgen zum Thema Arbeit beraten. Darunter waren auch je eine Vorlage der Linksfraktion und der Grünen, die nach Abstimmung keine Mehrheit erreichten. Die Linke, die verlangt hatte, Arbeitnehmerrechte sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Fleischindustrie durchzusetzen (19/20189), traf nur bei Bündnis 90/Die Grünen auf Gegenliebe. Deren Antrag wiederum, der auf Zeichnung und Ratifikation der UN-Wanderarbeiterkonvention drang (19/7919), erhielt nur aus den Reihen der Linken Zuspruch. Zur Abstimmung über die Anträge lagen je eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/22578) und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vor (19/13172).
Oppositionsanträge in erster Lesung
Erstmals befassten sich die Abgeordneten im Zuge der Aussprache auch mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Menschenwürdige und inklusive Arbeitswelt voranbringen“ (19/22474) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke, mit dem Titel „Arbeitsschutzkontrollgesetz nachzubessern und Ausbeutung in der Fleischindustrie beenden“ (19/22488). Beide Anträge sollen nun gemeinsam mit einem Antrag der AfD und einem Antrag der Grünen im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. Der AfD-Antrag wirbt für „eine langfristig tragfähige Sozial- und Arbeitsmarktpolitik“ und will „Ressourcen nachhaltig sichern“ (19/22545); die Grünen-Vorlage fordert die Einführung einer sogenannten Qualifizierung-Kurzarbeit (19/17521).
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TOP 9 Innovation, Bildung und Digitalisierung
Die Themen Bildung, Innovation und Digitalisierung standen am Donnerstag, 17. September 2020, im Blickpunkt einer Debatte im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche im Bundestag. Insgesamt 15 Anträge wurden beraten, überwiesen oder abgestimmt.
Ministerin: Große Koalition hat massiv investiert
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) hielt dagegen, wie kaum eine andere Bundesregierung zuvor investiere die aktuelle Große Koalition in die Bildung. Ob das Gute-Kita-Gesetz, Investitionen in Digitalisierung und den Ausbau von Ganztagsschulen: „Ich bin zuversichtlich, dass wir die richtigen Weichen stellen“, sagte Giffey.
Weitere Reformen seien auf dem Weg: „Wir arbeiten intensiv an einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.“ Auch bei der Digitalisierung von Familienleistungen komme ihr Haus voran, noch in diesem Jahr starte ein Pilotverfahren: „Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden.“
AfD kritisiert IT-Modernisierung des Bundes
Joana Cotar (AfD) warf der Bundesregierung jedoch vor, „das digitale Megaprojekt“, die IT-Modernisierung des Bundes und seiner 180 Ministerien und Behörden vor die Wand zu fahren. „Fünf Jahre haben Sie in die IT-Konsolidierung bereits gesteckt, 3,4 Milliarden Euro sind eingeplant.“ Trotzdem hätten die meisten Ämter noch gar nicht mit der Arbeit begonnen, kritisierte die Abgeordnete.
Noch schlimmer: Das Upgrade für das Betriebssystem laufe nicht rund, das Vorhaben stehe vor dem Scheitern, zitierte Cotar Medienberichte. „Das ist eine totale Bankrotterklärung.“ Die Bundesregierung wolle zwar zeigen, „wie sehr sie sich um die Zukunft kümmert und für wie wichtig sie die Digitalisierung hält“. Aber genau das Gegenteil sei der Fall: „Sie kriegen es nicht hin.“
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TOP 10 Entwicklung und internationale Zusammenarbeit
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, eine Stunde lang über 19 Oppositionsanträge zur Entwicklung und internationalen Zusammenarbeit debattiert.
AfD kritisiert „Panikmache“
Markus Frohnmaier (AfD) warf den übrigen Fraktionen „Panikmache“ und Gleichgültigkeit gegenüber dem „Leid der Deutschen“ vor. Er verwies auf drei Millionen Arbeitslose und sieben Millionen Kurzarbeiter hierzulande und den „Arbeiter bei Daimler, der unter seiner Maske acht Stunden lang nicht atmen“ könne.
Claudia Roth hielt er entgegen, mit dem von ihr geforderten Umsiedlungsprogramm für „Klimaflüchtlinge“ Deutschland und seine Grenzen abschaffen zu wollen. „Dabei gibt es Klimaflüchtlinge laut Bundesinnenministerium gar nicht“, betonte er. Der Großteil der Geflüchteten in Deutschland seien Wirtschaftsmigranten, und nicht die „Ärmsten der Armen“.
Oppositionsanträge in erster Lesung
Im Rahmen der Aussprache standen sieben Anträge erstmals auf der Tagesordnung: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Widerstandsfähigkeit von Entwicklungsstaaten stärken – ,Klimaschutz‘ aus der Entwicklungspolitik streichen und Kunstbegriff ,Klimaflüchtling‘ überwinden“ (19/22468), ein FDP-Antrag mit dem Titel „Weltbank-Kreditlinie für China erstellen und verschuldete Entwicklungsländer entlasten“ (19/22471) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Schuldenerlass statt Schuldenfalle – Überschuldungskrisen im Globalen Süden mit einem Staateninsolvenzverfahren begegnen“ (19/20789) wurden zur weiteren Beratung in den Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung überwiesen. Der AfD-Antrag mit dem Titel „Unsinnige Zahlungen für Klimaschutzmaßnahmen im Ausland gerade in der Covid-19-Wirtschaftskrise streichen“ (19/22469) wird federführend im Umweltausschuss beraten. Ein Antrag der Linken (19/22487), die UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte zu unterstützen, wurde an den Menschenrechtsausschuss überwiesen.
Anträge von AfD, FDP und Linksfraktion abgelehnt
Der Bundestag lehnte ferner einen Antrag der AfD zur Stärkung des afrikanischen Binnenmarkts (19/15737) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Entwicklungsausschusses (19/19835) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab.
Abgelehnt wurden zudem weitere Anträge der Linken: Darin forderte sie zum einen, Wirtschaftssanktionen sofort zu beenden (19/18693). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor (19/19198). Nur die AfD stimmte mit der Linken dafür, die übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab.
Mit einem weiteren Antrag der Grünen sollte das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt und sollten Menschenrechtsverteidiger „hierzulande und weltweit“ geschützt werden (19/15782). Die Beschlussempfehlung dazu kam vom Menschenrechtsausschuss (19/17477). Die Linke und die FDP enthielten sich, die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab.
Die Stärkung von Rechtssicherheit in internationalen Lieferketten war das Anliegen der Grünen in einem weiteren Antrag (19/16883), zu dem eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vorlag (19/22368 Buchstabe b). Die Linke stimmte mit den Grünen dafür, die FDP enthielt sich, die Koalitionsfraktionen un die AfD lehnten ihn ab.
AfD: Strategische Lagerhaltungsreserve schaffen
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/20680), als Folge der Corona-Krise das Augenmerk verstärkt auf Produktion und Wertschöpfung zu lenken. Die Fraktion sprach sich für eine Evaluation aus mit dem Ziel, Schlüsselprodukte für die Wirtschaft zu identifizieren. Für diese Produkte sollte eine strategische Lagerhaltungsreserve geschaffen werden.
Außerdem müsse die Bundesregierung Anreize für Unternehmen schaffen, um diese zur Rückverlagerung ihrer Wertschöpfungsketten nach Deutschland zu motivieren. Die hiesigen Produktionskosten seien dank Robotisierung und Digitalisierung wettbewerbsfähig geworden, heißt es zur Begründung.
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ZP 19 Aktuelle Stunde – Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest
Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 17. September 2020, 19 Anträge aus den Fraktionen zum Thema „Nachhaltig leben und konsumieren“ beraten – neun davon in erster Lesung. Von den übrigen zehn Anträgen, die zur Abstimmung standen, wurde nur eine Vorlage von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Innovativ, zukunftssicher und nachhaltig – Vorbild Bund – Das Bauen von Morgen fördern“ (19/20618) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zugrunde (19/22383). Die übrigen neun Anträge von AfD, FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurden allesamt abgelehnt.
Oppositionsvorlagen an Ausschüsse überwiesen
Ein erster Antrag der AfD-Fraktion, der der Debatte zugrunde lag, fordert „Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und zulässiger Bebauung festschreiben“ (19/22547). Er wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Bauausschuss überwiesen. Ein zweiter Antrag der AfD will die „nachhaltige Teichwirtschaft als tier- und umweltfreundliche Fischzuchtpraxis fördern“ (19/22466). Diese Vorlage wird nun federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten. Das gilt auch für die dritte Vorlage der AfD: Diese fordert die „sofortige Identifizierung und Reduzierung der Exposition durch endokrine Disruptoren“ und die „Festlegung einer nationalen Strategie statt einer Fleischwende“ (19/22460). Ein fünfter AfD-Antrag zielt darauf, „Einzelbetriebliches Risikomanagement in der Landwirtschaft zu stärken“ (19/22541). Dieser Antrag wurde in den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mit Innovationen zu nachhaltigem Wohnen, Bauen und Leben“ (19/22485) ging ebenso in den federführenden Bauausschuss wie wie der Antrag „Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Entwicklung als kommunale Konjunkturmotoren“ der Grünen (19/20799). Der Antrag mit dem Titel „Containern von Lebensmittel entkriminalisieren“ der Fraktion Die Linke (19/9345) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten. Ein zweiter Grünen-Antrag mit dem Titel „Elektroschrott – Wertstoffkreisläufe schließen“ (19/16412) wird im federführenden Umweltausschuss beraten. Ein dritter Antrag der Fraktion, der das „Recht auf Reparatur“ fordert, um so Elektroschrott zu reduzieren (19/16419), soll hingegen federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten werden.
Neun Oppositionsanträge abgelehnt
Der Bundestag lehnte einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Baurecht deregulieren – Initiative des Bundes zur Reduzierung von Bauvorschriften und Baukosten“ (19/17524) auf Empfehlung des Bauausschusses (19/22575) ab. Keine Mehrheit fand auch ein zweiterAfD-Antrag, der fordert, die „landwirtschaftliche Direktvermarktung“ zu stärken (19/13096). Die Beschlussempfehlung dazu hatte der Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung abgegeben (19/14932). Alle anderen Fraktionen lehnten beide Anträge jeweils ab.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag FDP-Fraktion, der fordert, staatliche Großprojekte auf einer Blockchain transparent zu machen (19/17539). Bei Enthaltung der AfD lehnten alle übrigen Fraktionen außer der FDP diesen Antrag ab, zu dem eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses vorlag (19/22592).
Ebenso abgelehnt wurde ein Antrag der Linken, die sich für eine längere Lebensdauer von Elektrogeräten einsetzt (19/19643). Eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit lag dazu vor (19/22612 Buchstabe b). AfD und Grüne enthielten sich, die Koalitionsfraktionen und die FDP lehnten ihn ab.
Schließlich stimmten die Abgeordneten über fünf Grünen-Anträge ab: Zu den Anträgen „Pilotprojekt Gemeinwohlbilanz in Bundesunternehmen“ (19/11148) und „Strategische Förderung und Unterstützung von Social Entrepreneurship in Deutschland“ (19/8567) hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussfassung abgegeben (19/13643). Dem ersten Antrag stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten. Auch den zweiten Antrag unterstützte die Linksfraktion, während die FDP sich enthielt. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab.
Zu dem Antrag für eine „Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion“ (19/9269) hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/22616). Die Linke enthielt sich, die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP lehnten ihn ab.
Zu dem Antrag „Belastung durch hormonstörende Chemikalien beenden“ (19/14831) lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/20862). Die Linke stimmte mit den Grünen dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Zu dem Antrag der Grünen „Kosmetik ohne Mikroplastik – Dem Vorbild Schwedens folgen“ (19/1073) hatte ebenfalls der Umweltausschuss eine Empfehlung abgegeben (19/4793). Die AfD und die Linksfraktion stimmten mit den Grünen, die Koalitionsfraktionen und die FDP lehnten ihn ab.
Koalition: Vorbildfunktion des Bundes am Bau stärken
Die Fraktionen CDU/CSU und SPD wollen mit einem Maßnahmenbündel die Vorbildfunktion des Bundes am Bau stärken. Die Abgeordneten richten den Fokus auf nachhaltiges und wirtschaftliches, innovatives Bauen – etwa beim Verwenden ressourceneffizienter Baumaterialien mit einem geringen CO2-Fußabdruck im gesamten Produktlebenszyklus. Generell sollten Bauten hochwertig, wirtschaftlich und nachhaltig zugleich sein. In Bezug auf Klimaschutz müssten Bundesbauten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, heißt es im angenommenen Antrag der Koalitionsfraktionen (19/20618) weiter. Leitschnur sei das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB). Auch beim Beschaffen und Verwenden von Baumaterialien seien vermehrt Aspekte der Nachhaltigkeit zu beachten.
Verstärkte Anstrengungen fordern die Abgeordneten auch in den Bereichen Baukultur, Digitalisierung und energetischer Sanierung. Um Innovationen im und am Bau voranzutreiben, müsse die Forschung gestärkt werden, heißt es weiter. Zentrale Behörde dafür sei das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, das entsprechend weiterentwickelt werden solle.
AfD: Landwirtschaftliche Direktvermarktung stärken
Die AfD-Fraktion wollte die landwirtschaftliche Direktvermarktung stärken, indem der direkte Absatz landwirtschaftlicher Produkte vom Erzeuger an Konsumenten sowie an Großverbraucher und die Gastronomie verbessert wird. In ihrem abgelehnten Antrag (19/13096) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, den Ausbau der Beratungstätigkeiten für Direktvermarkter, vor allem bei der rechtlichen Situation, der Kalkulation und den Vertriebswegen, voranzubringen und dafür zusätzliche Fördergelder zur Verfügung zu stellen.
Ferner sollten die Fördermöglichkeiten für die Direktvermarktung über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) ausgebaut sowie die Bekanntheit des „Regionalfenster“-Labels durch gezielte Förderung erhöht werden.
AfD wollte weniger Regeln beim Bau
Die AfD-Fraktion wollte mit einem Abbau von Vorschriften die Baukosten senken. Die etwa 20.000 Vorschriften des Baurechts und des Baunebenrechts müssten gemeinsam mit den Ländern auf Erforderlichkeit geprüft werden, erklärten die Abgeordneten in einem Antrag (19/17524). Auf dieser Basis sollte die Bundesregierung Vorschläge machen, welche Vorschriften abgeschafft werden können.
Auch auf das Verhältnis von Kosten zu Nutzen hin sollten die Regelungen abgeklopft werden. Die AfD regte darüber hinaus eine modular aufgebaute Musterbauordnung an, die den Unterschieden des Bauens im städtischen und ländlichen Raum gerecht wird. Länder müssten beim Erstellen einer solchen Ordnung unterstützt werden.
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TOP 12 Wohnungseigentumsrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Entwurf der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) (19/18791, 19/19369, 19/19655 Nr. 5) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/22634) angenommen. Abgelehnt wurden ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/22643) zum Regierungsentwurf und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten“ (19/18955). Den Entschließungsantrag unterstützte auch die Linksfraktion, während die übrigen Fraktionen außer den Grünen ihn ablehnten. Beim FDP-Antrag enthielten sich die Grünen, während er von den übrigen Fraktionen außer der FDP abgelehnt wurde.
Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge sollen zum 1. Januar 2021 steigen. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Familienentlastungsgesetz (19/21988) vor, das der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2020, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten hat. Der Entwurf wurde im Anschluss zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21985) zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
Die Schwerpunkte der Reform sind dem Entwurf (19/18791) zufolge der grundsätzliche Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Die Rechte von Wohnungseigentümern werden laut Regierung erweitert, indem vor allem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird. Er soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Wie die Bundesregierung schreibt, haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes 1951 verändert. Aufgrund des demografischen Wandels steige das Bedürfnis, Wohnungen barrierearm aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele sei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Daneben verlange auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz
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TOP 13 Covid-19- Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz, 19/20042) abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FDP mit dem Titel „Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden – Bevölkerung weiter schützen, Parlamentsrechte wahren“ (19/20046). Nur die AfD stimmte mit der FDP, während die Koalitionsfraktionen den Antrag ablehnten und die Linksfraktion und die Grünen sich enthielten. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD fand zudem ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines unabhängigen Pandemierates (19/20565) keine Mehrheit. Die FDP und die Linksfraktion hatten mit den Grünen für den Antrag gestimmt. Zu beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22597).
Erstmals auf der Tagesordnung stehen zwei Anträge der AfD zum Thema. Ersterer trägt den Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551 neu). Der andere zielt auf die „Einberufung einer parlamentarisch bestätigten Epidemiekommission zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Aufhebung“ (19/22547). Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
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TOP 14 Finanzielle Entlasung der Kommunen
Um Kommunen und Städte als Folge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, soll das Grundgesetz geändert werden. Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 17. September 2020, nach halbstündiger Debatte über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) (19/20595) namentlich ab. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit. Der Gesetzentwurf ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21752), der ebenfalls zur Abstimmung steht.
Ebenfalls abgestimmt wird der die Grundgesetzänderung begleitende Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur finanziellen Entlastung der Kommunen (19/20598), der die entsprechenden einfachgesetzlichen Regelungen enthält. Die Bundesregierung hatte auch dazu einen gleichlautenden Gesetzentwurf vorgelegt (19/21753). Der Haushaltsausschuss legt dazu Beschlussempfehlungen vor (19/22586). Dazu wird auch ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt (19/22635).
Finanzielle Entlastung von Städten und Gemeinden
Die erste von zwei Änderungen betrifft die geplante Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese soll auf bis zu 74 Prozent angehoben werden. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung eintritt, soll laut Entwurf eine Ergänzung im Artikel 104a Absatz 3 des Grundgesetzes vorgenommen werden. Demnach würde in diesem Fall die Bundesauftragsverwaltung erst dann greifen, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt – und nicht schon ab der Hälfte der Ausgaben, wie es bisher allgemein geregelt ist.
Die zweite Änderung sieht die Einfügung eines neuen Artikels 143h vor. Damit wollen Koalition und Bundesregierung ermöglichen, dass den Kommunen und Städten in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden können. Daran sollen sich Bund und Länder beteiligen. Artikel 143h soll am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft treten.
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TOP 15 Abfallrahmenrichtlinie der EU
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (19/19373) zugestimmt. Abgelehnt wurden in zweiter Lesung ein Änderungsantrag der FDP (19/22639) sowie in dritter Lesung Entschließungsanträge der FDP (19/22640) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/22641).
Abgelehnt wurden hingegen zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen: Der erste trägt den Titel „Strategie gegen Plastikmüll jetzt umsetzen“ (19/6129), der zweite „Ressourcen schonen, Vernichtung von Waren stoppen“ (19/16411). In beiden Fällen stimmten die Grünen und die Linksfraktion für die Anträge, während die übrigen Fraktionen sie ablehnten. Der Umweltausschuss hatte zu den Abstimmungen über den Gesetzentwurf, den er geändert hatte, und den zweiten Grünen-Antrag Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/22612 Buchstabe a und c). Auch zur Ablehnung des Antrags gegen Plastikmüll (19/6129) lag eine Empfehlung des Umweltausschusses vor (19/10789 Buchstabe e).
Zur weiteren Beratung in den federführenden Umweltausschuss überwiesen wurde ein Antrag der FDP mit dem Titel „Folgeabschätzung für die SCIP-Datenbank“ (19/22483). Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) entwickelt und umfasst Informationen zu sogenannten besonders besorgniserregenden Stoffen.
Obhutspflicht für Produktverantwortliche
Mit der Annahme des Regierungsentwurfs (19/373) werden das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert, um die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Zudem werden Verordnungsermächtigungen erlassen, um die Einwegkunststoff-Richtlinie der EU umzusetzen. Darüber hinaus werde mit dem Entwurf „eine weitere ökologische Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angestrebt“, schreibt die Bundesregierung. Eingeführt wird dazu unter anderem eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, die künftig dafür sorgen soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.
Das am 4. Juli 2018 in Kraft getretene Legislativpaket umfasst den Angaben zufolge Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie, der Elektroaltgeräterichtlinie, der Batterierichtlinie, der Altfahrzeugrichtlinie und der Deponierichtlinie. Teile des Paketes sollen laut Bundesregierung in separaten Verordnungsvorhaben umgesetzt werden. Als wesentliche Änderungen nennt die Bundesregierung die intensivere Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Beispielsweise werden demnach Recycling-Quoten erhöht und fortgeschrieben, die Pflicht zur Getrenntsammlung gestärkt und die im Kreislaufwirtschaftsgesetz normierte Produktverantwortung erweitert.
Als „flankierende nationale Regelungen in der Zielrichtung der Abfallrahmenrichtlinie“ führt das Gesetz unter anderem „Neuerungen bei der Beschaffung der öffentlichen Hand und die Erweiterung der Produktverantwortung in Richtung einer Obhutspflicht“ an. Die Obhutspflicht soll laut Bundesregierung dafür sorgen, „dass die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden“. Diese Regelung sei „ohne Vorbild in den bestehenden unionsrechtlichen und nationalen Regelungen zur Produktverantwortung“ und diene dazu, die Vernichtung retournierter Waren zu verhindern. Sie soll durch Verordnungen konkretisiert werden. Änderungen sind zudem bei der freiwilligen Rücknahme von Produkten durch die Hersteller vorgesehen, die „im Lichte der aktuellen Rechtsprechung neu geregelt“ werde.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Kritisch sah die Länderkammer, dass nicht geplant sei, von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch zu machen, um die Obhutspflicht zu konkretisieren. „Die konkrete Umsetzung der in der Abfallrahmenrichtlinie normierten erweiterten Herstellerverantwortung wird damit in naher Zukunft nicht erreicht werden können“, heißt es in der Stellungnahme.
In ihrer Gegenäußerung betonte die Bundesregierung, sie strebe ein „umsichtiges Vorgehen“ zur Umsetzung der Verordnungsermächtigun an. Mit der geplanten Norm, die nicht von der EU vorgegeben sei, werde „rechtliches Neuland“ betreten. Als rein nationales Instrument würde die Pflicht zudem nur deutsche Unternehmen treffen. „Die Ausgestaltung der Obhutspflicht muss daher – auch mit Blick auf die gegenwärtige Corona-Krise, die vor allem auch den Handel trifft – mit Augenmaß erfolgen.“
Entschließungen verabschiedet
Der Bundestag verabschiedete darüber hinaus zwei Entschließungen. In der ersten wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Transparenzverordnung so zu gestalten, dass eine gute Balance gefunden wird zwischen der Belastung von Unternehmen durch zusätzliche Berichtspflichten und einer angemessenen Information über Ausmaß und Gründe der Vernichtung von Waren. Auch soll mit angemessenen Schwellenwerten dafür gesorgt werden, dass kleine Unternehmen von der Transparenzpflicht ausgenommen werden und die Berichtspflichten so gestaltet werden, dass Unternehmen in erster Linie auf bereits vorhandene Daten zurückgreifen können. Die Koalitionsfraktionen und die FDP stimmten dieser Entschließung zu, die Grünen votierten dagegen, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich.
In der zweiten Entschließung wird die Regierung aufgefordert zu evaluieren, welche Hemmnisse für den verstärkten Einsatz von Rezyklaten in unterschiedlichen Bereichen bestehen. Auch soll sie prüfen, welche Instrumente zur Stärkung des Rezyklateinsatzes bei der Herstellung von Produkten zur Verfügung stehen und sinnvoll angewendet werden können. Geprüft werden soll auch, für welche Produkte und Produktgruppen der Einsatz von Rezyklaten verbessert werden kann. Dieser Entschließung stimmten die Koalitionsfraktionen und die AfD zu, während die Grünen dagegen stimmen und die FDP und die Linksfraktion sich enthielten.
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TOP 16 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 17. September 2020, nach halbstündiger Debatte über einen Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Verankerung eines Verfahrens zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland, 19/14025) ab. Dazu hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22306). In zweiter Lesung wird über einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion abgestimmt (19/22644).
„Überprüfbarkeit von Bundeswehreinsätzen gesetzlich verankern“
Mit der Änderung soll in dem Gesetz ein Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland als eine neue Verfahrensart verankert werden. Dies hatte die Fraktion bereits 2016 (18/8277) vorgeschlagen.
Wie es in dem Entwurf heißt, sind Beschlüsse des Deutschen Bundestages, mit denen er dem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland zustimmt, nach gegenwärtigem Recht vom Bundesverfassungsgericht kurzfristig und umfassend nicht überprüfbar. Bei derartig wesentlichen Angelegenheiten müsse aber die Möglichkeit bestehen, dass verfassungsrechtliche Grundsatzfragen letztverbindlich durch das Bundesverfassungsgericht beantwortet werden. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 17.September 2019 (Aktenzeichen: 2 BvE 2/16) zum Syrien-Einsatz ausgeführt, dass die Ermöglichung verfassungsgerichtlicher Kontrolle Sache des Gesetzgebers ist. (mwo/sas/16.09.2020)
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TOP 17 Änderung Kraftfahrtsteuergesetz
Die Bundesregierung will den Umstieg auf elektrische Antriebe fördern. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 17. Septemnber 2020, abschließend über einen Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (19/20978). Für die Beratung vor der Abstimmung ist eine halbe Stunde eingeplant. Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/22596), der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/22615) vorgelegt. Abgestimmt wird zudem über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/22613), die sich für ein Bonus-Malus-System für erstzugelassene Pkw einsetzen.
Abschließend beraten sollte ursprünglich auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die „schnellstmöglich“ eine Reform der Kfz-Steuer fordert (19/17794). Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Kern des Gesetzentwurfs ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet. „Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken“, sei zudem eine „noch stärkere Berücksichtigung der C02-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor“ geplant, heißt es im Entwurf.
Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge will die Regierung besonders mittelständische Betriebe entlasten. (hle/sas/ste/16.09.2020)
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TOP 18 Covid 19 Insolvenzsiassetzungsgesetz
Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. September 2020, abschließend über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (19/22178). Die Aussprache im Plenum ist auf eine halbe Stunde angesetzt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22593).
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Dem Gesetzentwurf zufolge ist die Covid-19-Pandemie noch nicht überwunden und viele Unternehmen sind aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet. Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können.
Die weitere Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Dies soll geschehen durch eine Änderung der Paragrafen 1 und 2 des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, indem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden wird. (vom/sas/13.09.2020)
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TOP 20 Änderung Bateriegesetz
Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Donnerstag, 17. September 2020, abschließend mit einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes (19/19930, 19/22364 Nr. 1.19). Künftig soll damit ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenem Rücknahmesystemen zugrunde gelegt werden. Ebenfalls zur Abstimmung werden dazu ein Antrag der Fraktion Die Linke zum Pfand für Elektrogeräte und Batterien (19/19642) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu Stopp von Ressourcenverschwendung bei Altbatterien (19/20562) vorgelegt. Der Abstimmung liegen dazu die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung über den Entwurf (19/21610) sowie die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/22607).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regierung aufgrund neuer Marktgegebenheiten einen reibungslosen Ablauf der Sammlung und Entsorgung von Geräte-Altbatterien sicherstellen, weshalb das Batteriegesetz an die neuen Gegebenheiten angepasst werden soll.
Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme und „einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme“ festzulegen, schreibt die Bundesregierung. Damit einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sichergestellt werden, soll die Aufgabe der Registrierung der Hersteller und der Genehmigung der Rücknahmesysteme durch eine Behörde gebündelt wahrgenommen werden.
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18. September 2020 (177. Sitzung)
Antrag AfD TOP 20 Zukunft der Krankenhäuser
Die Koalition hat sich mit ihrem Vorstoß, Krankenhäuser zu stärken, durchgesetzt. Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, einen entsprechenden Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Krankenhauszukunftsgesetz (19/22126) mit den zusätzlichen Stimmen der FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen und gegen die Stimmen der AfD angenommen. Abgelehnt wurden hingegen Entschließungsanträge der FDP (19/22636), der Linken (19/22637) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/22638).
Ebenfalls keine Mehrheit erhielten zwei Anträge der AfD-Fraktion zur „Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung eines Prospektiv-Regionalen-Pauschalsystems“ (19/17754) sowie zur Erhaltung von Krankenhäusern in der Fläche (19/22185). Beide Vorlagen wurden vom Rest des Hauses abgelehnt. Der Gesundheitsausschuss hatte zum Gesetzentwurf und zu den Anträgen eine Beschlussempfehlung abgeben (19/22609). Der Haushaltsausschuss hatte einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (19/22614).
Erster abgelehnter AfD-Antrag: Fallpauschalen abschaffen
Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung der Fallpauschalen-Abrechnung (DRG) im Krankenhaus und die Einführung eines Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems (PRP). Die Fallpauschalen hätten zu Fehlentwicklungen und sogar zu einer Kostensteigerung geführt, heißt es in dem abgelehnten Antrag der Fraktion (19/17754). Auch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen stelle keine ganzheitliche Lösung dar. Bei dem PRP handele es sich um ein Vergütungssystem, bei dem im Voraus eine Pauschale an das Krankenhaus entrichtet und von diesem verwaltet werde.
Die jährlich von den Krankenkassen erbrachte Pauschale richte sich nach regionalen Unterschieden wie etwa der Morbidität und der Bevölkerungsdichte in einer Region und stelle somit ein realistisches Abbild der Versorgungssituation dar. Die krankenhausinterne Verwaltung des Budgets führe dazu, dass die Über- und Fehlversorgung behoben werde.
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD: Krankenhäuser stärken
Die AfD will die Ausstattung im deutschen Gesundheitswesen sicherstellen, kritisiert aber, dass die Bundesländer der vorgesehenen Finanzierung der Investitionskosten in den Krankenhäusern nicht nachkämen. Bundesmittel seien deshalb an die Leistungen der Länder zu knüpfen, schreiben die Abgeordneten (19/22185).
Konkret fordert die Fraktion, die „im Koalitionsentwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes vorgesehenen Bundesmittel an Krankenhäuser“ jeweils nur dann zu bewilligen, „wenn das jeweilige Bundesland diese mit 30 Prozent eigenen Haushaltsmitteln aufstockt“. (vom/sas/ste/pk/18.09.2020)
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Antrag AfD: TOP 5d EZB-Politik
Der Bundestag hat sich am Freitag, 18. September 2020, mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Souveränität bewahren – Grenzüberschreitungen der EZB begegnen, Negativzinsen verbieten und erstatten“ (19/22461) befasst, wobei EZB für die Europäische Zentralbank steht. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD sieht durch den 2014 von der Europäischen Zentralbank eingeführten Negativzinssatz für den Einlagezins des Eurosystems „die Substanz unseres Gesellschaftssystems“ in Gefahr. Die Deutsche Bundesbank habe „durch die Umsetzung des Beschlusses des EZB-Rates gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie verstoßen und Bürgern und Unternehmen ungerechtfertigte Belastungen auferlegt“, heißt es in ihrem Antrag (19/22461). Die Deutsche Bundesbank solle daher Einlagen nicht mit Negativzinsen belasten und Kunden sollten die „überwälzten“ Zinsen erstatt werden. (vom/ste/18.09.2020)
Der Bundestag stimmt am Freitag, 18. September 2020, nach halbstündiger Aussprache über einen Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (19/20599), zum anderen über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17751) ab. Die Grünen fordern darin, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu verlängern. Zur Abstimmung hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22608).
Gegenstand der Debatte ist auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes – Verbraucher- und Anlegerrechte stärken, den Rechtsstaat effizienter machen“ (19/22349). Die Vorlage soll im Anschluss an die Aussprache in den Verbraucherschutzausschuss überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Koalition
Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/20599) soll die Geltungsdauer des bis zum 31. Oktober 2020 befristeten KapMuG bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Mit dem KapMuG wurde 2005 erstmalig ein Verfahren zur gebündelten gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Es soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. 2012 wurde das KapMuG von Grund auf neugefasst.
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TOP 22 Musterverfahrensgesetz für Kapitalanleger
Der Bundestag stimmt am Freitag, 18. September 2020, nach halbstündiger Aussprache über einen Entwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (19/20599), zum anderen über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17751) ab. Die Grünen fordern darin, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu verlängern. Zur Abstimmung hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/22608).
Gegenstand der Debatte ist auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes – Verbraucher- und Anlegerrechte stärken, den Rechtsstaat effizienter machen“ (19/22349). Die Vorlage soll im Anschluss an die Aussprache in den Verbraucherschutzausschuss überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Koalition
Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/20599) soll die Geltungsdauer des bis zum 31. Oktober 2020 befristeten KapMuG bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Mit dem KapMuG wurde 2005 erstmalig ein Verfahren zur gebündelten gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Es soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüche.
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TOP 23 Digitalpakt und zur Bildung
Die FDP fordert einen „Digitalpakt 2.0“. Der Bundestag stimmt am Freitag, 18. September 2020, nach halbstündiger Debatte über einen entsprechenden Antrag der Fraktion (19/10160) ab. Ebenfalls abgestimmt wird über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bildung in digitaler Gesellschaft dauerhaft und angemessen fördern“ (19/10151) sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mehr Kooperation wagen – Möglichkeiten des Grundgesetzes für gerechte Bildungschancen umfassend nutzen“ (19/10200). Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat empfohlen, die Anträge abzulehnen (19/14630).
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TOP 24 Stand der Deutschen Einheit
Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, den Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2020 (19/22580) erörtert. Mitberaten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „30 Jahre Deutsche Wiedervereinigung – Einheit vollenden, Fehler korrigieren und ostdeutsche Interessen anerkennen“ (19/22489).
Wirtschaftskraft im Osten bei 73 Prozent des Westniveaus
Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, hat die durchschnittliche Wirtschaftskraft der neuen Bundesländer gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner/-in 2019 ein Niveau von knapp 73 Prozent erreicht, mit Berlin seien es sogar 79,1 Prozent des gesamtdeutschen Durchschnitts. Bei der Bewertung sei das niedrige Ausgangsniveau im Jahr 1990 von 37 Prozent relevant, fügt die Regierung hinzu. Seit der Wiedervereinigung hat sich das BIP je Einwohner/-in in den neuen Ländern (ohne Berlin) vervierfacht. Rechne man Berlin hinzu, sei es immer noch eine Verdreifachung.
Auch im Vergleich der europäischen Regionen zeige sich ein positiver Entwicklungstrend. Die neuen Länder hätten sich immer stärker dem europäischen Durchschnitt angenähert, die Bandbreite reiche von 84 Prozent des europäischen BIP pro Kopf in Mecklenburg-Vorpommern bis 99 Prozent für die Stadtregion Leipzig gemessen in Kaufkraftstandards im Durchschnitt der 27 EU-Mitgliedstaaten der Jahre 2016 bis 2018. Die ostdeutschen Regionen verfügten damit über eine Wirtschaftskraft, die beispielsweise mit der in vielen französischen Regionen vergleichbar sei und deutlich höher liege als etwa in Polen mit knapp 70 Prozent.
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TOP 25 Konsequenzen aus dem Brand in Moria
Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Brand in Moria ziehen – Lager auf den griechischen Inseln auflösen und Geflüchtete in Deutschland aufnehmen“ (19/22264) abgelehnt. 59 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 476 dagegen, es gab 61 Enthaltungen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/22579).
Keine Mehrheit fand auch ein neuer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nach dem Brand von Moria – Für schnelle Nothilfe und einen menschenrechtsbasierten Neustart der europäischen Flüchtlingspolitik“ (19/22679). 120 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 472 lehnten ihn ab, es gab fünf Enthaltungen.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/22264) auf, in einem ersten Schritt die rund 13.000 Menschen, die durch die Brände in Moria obdachlos geworden sind, aufzunehmen, soweit diese nicht in andere aufnahmebereite Länder möchten. Darüber hinaus sollte sich Bundesregierung dabei auf die Aufnahmebereitschaft und Initiativen zahlreicher Bundesländer und Kommunen stützen.
Auf EU-Ebene sollte sich zudem für die Abschaffung des sogenannten Hotspot-Systems, die Auflösung aller Hotspot-Lager und für eine finanzielle Unterstützung der auf den griechischen Inseln betroffenen Bevölkerung eingesetzt werden. Die Schutzsuchenden aus diesen Lagern sollten im Rahmen eines fairen Aufnahmesystems auf andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden; dabei sollten die Interessen und bestehende soziale Kontakte der Geflüchteten berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (19/22679) die Bundesregierung unter anderem auf, dafür zu sorgen, dass alle über 12.000 Geflüchteten aus Moria sowie perspektivisch auch die Geflüchteten von den anderen griechischen Inseln im Rahmen eines Relocation-Verfahrens von der Insel Lesbos evakuiert und in europäische Länder verteilt werden.
Die Fraktion wollte ferner, dass die Menschen mit festgestelltem Anspruch auf Familiennachzug so schnell wie möglich einreisen können. Die Blockade gegen die hohe Aufnahmebereitschaft aus den Bundesländern und Kommunen müsse aufgegeben und es müsse den Ländern und Kommunen, die dazu bereit sind, zusätzlich zu einem Bundesaufnahmeprogramm das Handeln ermöglicht werden. (sto/eis/18.09.2020)
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TOP 26 Bundesweehreinsatz im Irak
Die Bundesregierung will den Einsatz der Bundeswehr gegen die Terrormiliz IS im Irak und in Syrien fortsetzen, allerdings mit einem geringeren Kräfteeinsatz. Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, erstmals über einen entsprechenden Antrag der Regierung (19/22207) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Fortsetzung des Anti-IS-Einsatzes im Irak und in Syrien
Laut Antrag der Bundesregierung sollen bis zum 31. Januar 2021 bis zu 500 Soldaten mithelfen, ein Wiedererstarken des sogenannten Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die personelle Obergrenze für den deutschen Beitrag könne von 700 auf 500 Soldaten gesenkt werden, da zum 31. März 2020 der deutsche Beitrag mit luftgestützter Aufklärung durch Tornado-Flugzeuge aus Jordanien heraus beendet wurde, so die Bundesregierung. Mit dem Einsatz der Bundeswehr soll ihrem Antrag zufolge ein Beitrag zum Aufbau der Fähigkeiten der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte geleistet werden.
Weitere Aufgaben seien die Luftbetankung der deutschen Partner, der Lufttransport, die Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung. Die Bundesregierung beziffert die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. Januar 2022 auf voraussichtlich rund 116 Millionen Euro. Grundlage für den Einsatz ist das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen im Rahmen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, vor allem der Resolution 2449 vom 13. Dezember 2018. (sas/18.09.2020)
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TOP 27 Änderung Bundeswehlgesetz
Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, in erster Lesung den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/22504) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
„Bundestagsvergrößerung vermindern“
Laut Gesetzentwurf will die Koalition am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl festhalten, „bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird“. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten soll festgehalten werden und „weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung“ vorgenommen werden, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.
Zur „Verminderung der Bundestagsvergrößerung“ soll nach dem Willen der Koalition „mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen“ und ein weiterer Aufwuchs „auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern“ vermieden werden. Dabei soll der erste Zuteilungsschritt so modifiziert werden, „dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt“. Ferner soll die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 – also nach der nächsten Bundestagswahl – von 299 auf künftig 280 reduziert werden.
„Reformkommission einsetzen“
Zudem soll der Bundestag dem Gesetzentwurf zufolge „unverzüglich“ die Einsetzung einer Reformkommission beschließen, „die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet“. Dabei soll sie sich laut Vorlage auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten. Darüber hinaus wird das Gremium nach dem Willen der beiden Koalitionsfraktionen „Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen“. Seine Ergebnisse soll es spätestens Mitte 2023 vorlegen.
In der Begründung verweisen die zwei Fraktionen darauf, dass der Bundestag „aufgrund der Veränderung des Wählerverhaltens und der Parteienlandschaft auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts“ bei der Wahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten angenommen habe und eine weitere Erhöhung der Sitzzahl nicht ausgeschlossen sei. „Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung beeinträchtigen“, heißt es in der Vorlage weiter. (sto/sas/18.09.2020)
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TOP 28 Gleichstellung von Mann und Frau
Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, in erster Lesung einen Entwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Aktiengesetzes (19/22462) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Ziel der AfD-Vorlage ist es, die Frauenquotenvorgaben ersatzlos aus dem Aktiengesetz zu streichen, da diese, wie die Abgeordneten schreiben, „diskriminierend und verfassungswidrig“ seien.
Mitberaten wurden zwei weitere Vorlagen der AfD: Erstmals auf der Tagesordnung stand der Antrag mit dem Titel „Gleichberechtigung sicherstellen – Gleichstellung beenden“ (19/22467), der unter anderem fordert, Gesetze abzuändern, in denen „das Geschlecht als unterscheidendes Kriterium“ aufgeführt wird. Dieser Antrag wird federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten. Die AfD hatte Federführung beim Bildungs- und Forschungsausschuss verlangt, konnte sich damit aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag den AfD-Antrag „Diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundestagsverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes“ (19/20068) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (19/22603).
Überwiesener Antrag der AfD
In ihrem überwiesenen Antrag (19/22467) verlangt die AfD, Frauenquoten für Führungsgremien von Unternehmen abzuschaffen.
Gesetzliche Regelungen im Aktiengesetz, die geschlechtsbezogen Einfluss auf die Besetzung von Positionen in Wirtschaftsunternehmen nähmen, diskriminierten sowohl Frauen als auch Männer in verfassungswidriger Weise, argumentiert die Fraktion.
Abgelehnter Antrag der AfD
Nach Ansicht der AfD-Fraktion verstößt es gegen den Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau in Artikel 3 des Grundgesetzes, dass nach Paragraf 19 des Bundesgleichstellungsgesetzes ausschließlich Frauen in das Amt der Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden können und an der Wahl teilnehmen dürfen.
Die Fraktion forderte daher in ihrem abgelehnten Antrag (19/20068), Männern bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. (aw/sas/ste/18.09.2020)
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TOP 30 Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, einen Antrag angenommen, mit dem sich CDU/CSU und SPD „für den Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa“ stark machen (19/20620). Die Koalitionsfraktionen stimmten für ihren Antrag, die AfD dagegen, die übrigen Fraktionen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Europaausschusses vor (19/22633). Zuvor hatte das Parlament einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (19/22642) zum Antrag der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Gegen die Stimmen von FDP und Grünen lehnte der Bundestag zudem einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/22500) zur deutschen Ratspräsidentschaft ab. Der Antrag zielte darauf ab, den „EU-Haushalt an Rechtsstaatlichkeit“ ab.
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TOP 31 Änderung der abgabenordnung
Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung der Abgabenordnung (19/10751) erörtert und zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Zuletzt war die Debatte am Freitag, 11. September 2020, von der Tagesordnung abgesetzt worden.
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ZP 24 Aktuelle Stunde – Hinrichtung Navid Afkaris und die deutsche Iranpolitik
Außen- und Menschenrechtspolitiker im Bundestag verurteilen die Hinrichtung des iranischen Sportlers Navid Afkari. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der AfD-Fraktion wandten sich am Freitagnachmittag, 18. September 2020, Vertreter aller Fraktionen gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran.
Trotz internationaler Proteste war das Todesurteil gegen Afkari nach Behördenangaben am 12. September vollstreckt worden. Der 27-jährige Ringer hatte nach Angaben der iranischen Justiz bei einer Demonstration 2018 in der südiranischen Stadt Schiras einen Sicherheitsbeamten getötet. Er selbst, seine Familie und Menschenrechtsorganisationen führten indes an, sein Geständnis sei durch Folter erzwungen worden.
AfD: Hier wird mit zweierlei Maß gemessen
Jürgen Braun (AfD) warf der Bundesregierung vor, in diesem Fall „nahezu untätig geblieben“ zu sein. „Die deutsche Iranpolitik ist zutiefst verlogen.“
Im Falle des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny erwäge die Regierung Sanktionen, während die bedrängte iranische Opposition ignoriert werde. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.“