136. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 15. November 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

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15. November 2023 (136. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Befragung Bundesregierung

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat eingeräumt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 unmittelbare Konsequenzen für das Sondervermögen des Bundes „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) hat. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 15. November 2021, ging der Kanzler auf den kurz zuvor ergangenen Richterspruch aus Karlsruhe ein, mit dem die rückwirkende Zuführung von ursprünglich für die Corona-Bekämpfung gedachten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den damaligen „Energie- und Klimafonds“ (EKF), den heutigen KTF, für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde.

Die 60 Milliarden Euro stünden nun nicht mehr zur Verfügung, so der Kanzler. Der Wirtschaftsplan des KTF müsse neu aufgestellt werden. Bundesfinanzminister Lindner habe entschieden, für künftige weitere Verpflichtungen eine Sperre zu verhängen. Die Auswirkungen des Urteils müssten nun sorgfältig geprüft werden. Es könne sein, dass es eine tiefgreifende Änderung der Haushaltspraxis von Bund und Ländern zur Folge hat. Die Fraktionsvorsitzenden der Ampelkoalition hätten sich jedoch verständigt, dass die laufenden Beratungen des Haushalts 2024 fortgesetzt werden können.

Verständigung über Migration und Deutschlandpakt

Scholz sagte ferner, mit den Ländern sei eine Verständigung im Hinblick auf die irreguläre Migration gelungen. Dazu zähle auch eine Verständigung über die dauerhafte Finanzierung einer wechselnden Zahl von Flüchtlingen. Vor allem sei eine erhebliche Verbesserung des Managements im Umgang mit irregulärer Migration vereinbart worden.

Ebenso sei mit den Ländern eine Verständigung über den „Deutschlandpakt Tempo“ gelungen, wobei hundert Einzelmaßnahmen vereinbart worden seien, damit es nicht so lange dauere, bis Planungs- und Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Der Kanzler sprach von einem „großen Fortschritt“ und kündige diesbezüglich weitere Maßnahmen an.

Hinzu komme der Vorschlag einer Entlastung der großen Stromverbraucher des produzierenden Gewerbes bei Stromlieferungen. So solle etwa die Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum reduziert werden.

Solidarität mit Ukraine und Israel

Zur Außenpolitik bekräftige der Kanzler die „ungebrochene Solidarität“ mit der Ukraine. Zur Situation in Israel sagte er, das Land habe jedes Recht sich selbst zu verteidigen. Aufgabe Deutschlands sei es, alles zu tun, damit der Konflikt nicht eskaliert. Eine Ausweitung dieses Krieges dürfe es nicht geben.

Frank Schwabe (SPD) erkundigte sich nach den Maßnahmen der Regierung, um eine Ausweitung des Israel-Konflikts zu verhindern. Die Regierung schicke warnende Botschaften an jene, die gewalttätig zu werden drohten. Man sei im Gespräch mit den Regierungen in der Region. Es gehe auch darum, dass humanitäre Hilfe nach Gaza gelangen kann und dass die Geiseln bedingungslos freigelassen werden. Druck auf die Hamas müsse von denen ausgeübt werden, die die Gesprächskontakte hätten.

Folgen für den Klima- und Transformationsfonds

Auf die Frage des CDU-Abgeordneten Dr. Mathias Middelberg nach dem Urheber der Konstruktion des verfassungswidrigen zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 antwortete Scholz, die Entscheidung sei damals gemeinsam getroffen worden und man stehe dazu. Man habe sich um eine verfassungsmäßige Lösung bemüht.

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass aus dem KTF wichtige Dinge wie Gebäudesanierung und E-Mobilität finanziert würden und großer Investitionsbedarf bestehe. Scholz sagte, viele Investitionen würden gebraucht. Er zeigte sich überzeugt, dass es gelingen wird, richtige Vorschläge zu machen und zu beschließen. Man verschließe nicht die Augen vor den bevorstehenden Herausforderungen.

Für Peter Boehringer (AfD) kam das Urteil nicht überraschend. Auf seine Frage entgegnete der Kanzler, dass „unsere verfassungsrechtliche Beurteilung“ eine andere gewesen sei. Es liege nun am Haushaltsgesetzgeber, die Entscheidung zu treffen. Es werde einen neuen KTF-Wirtschaftsplan geben.

Wohnungsnot, Migration, Stromkosten

Wohnungsnot und Mietsteigerungen thematisierte die Linken-Abgeordnete Caren Lay an. Scholz sagte, für den geförderten Wohnungsbau seien zusätzliche 18 Millionen Euro bereitgestellt worden. Zu den von Lay angemahnten Mietrechtsänderungen kündigte Scholz an, dass der Bundesjustizminister dem Bundestag bald entsprechende Gesetzentwürfe zuleiten werde. Deutschland brauche 20 neue Stadtteile, mit baulicher Nachverdichtung allein sei das nicht zu machen.

Konstantin Kuhle (FDP) fragte nach den Erwartungen von Ländern und Kommunen in Sachen Migration. Scholz sagte, alle 16 Länder wollten eine Bezahlkarte für einführen. Im Übrigen verwies er auf beschleunigte Verfahren in den Ländern, sodass über Asylanträge schneller entschieden wird.

Kuhles Fraktionskollege Christoph Meyer hakte bei der Stromkostenentlastung für produzierende Betriebe nach. Scholz sagte, es gehe darum, die „politischen Kosten“, etwa die Kosten der CO2-Bepreisung, für Vielverbraucher herauszunehmen, ohne dass daraus eine Subvention wird.

„Sexkauf“ und Kindesmissbrauch

Die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär sprach sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung an. Deutschland sei hier eine Hochburg geworden. Sie wollte vom Kanzler wissen, ob dieser für ein „Sexkaufverbot“ sei. Scholz sagte, Prostitution sei häufig mit Missbrauch, Gewalt und Kriminalität verbunden. Das müsse zurückgedrängt werden. Es müsse viel unternommen werden, um „Sexkauf“ nicht als Normalität zu akzeptieren. Auch der Frauenministerin Lisa Paus sei es ein „Herzensanliegen“, gegen Männer vorzugehen, „die Sex wollen“, versicherte der Kanzler.

Der CDU-Abgeordnete Dr. Hendrik Hoppenstedt sagte, ein Instrument, um gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sei das Speichern von IP-Adressen. Scholz erwiderte, man arbeite an einer „guten Lösung“ und werde das „zeitnah“ hinbekommen. Allerdings sei man dazu umgeben von Entscheidungen höchster Gerichte in Deutschland und Europa.

Sturmschäden an der Ostsee

Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler, der den Südschleswigschen Wählerverband, die Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland vertritt, ging auf die Sturmschäden an der schleswig-holsteinischen Ostküste ein. Der Kanzler sagte, wichtig sei, dass Hilfe organisiert wird. Die Schadenssituation werde begutachtet, man wolle den Betroffenen soldarisch beiseitestehen.

Eine verpflichtende Elementarschadensversicherung, wie von Seidler vorgeschlagen, würde jedoch dazu führen, dass Hausbesitzer und Mieter höhere Beiträge zahlen müssten. (vom/15.11.2023)

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ANTRAG AfD: TOP 3 Internationalisierung von Wissenschaft und Lehre

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. November 2023, erstmals Anträge zur Internationalisierung von Wissenschaft beraten, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einerseits sowie die CDU/CSU-Fraktion andererseits vorgelegt hatten, sowie einen Antrag der AfD-Fraktion zum Thema. Der Antrag der Koalitionsfraktionen trägt den Titel „Eine interessen- und wertegeleitete Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschulbildung“ (20/9312), der Unionsantrag lautet „Rückzug der Bundesregierung aus der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung stoppen – Deutsche Vermittlerorganisationen stärken“ (20/9308) und der AfD-Antrag will „die Abwanderung hochqualifizierter deutscher Wissenschaftler statistisch erfassen und gegensteuernd tätig werden“ (20/6991). Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Antrag der Koalition

Dem Antrag der Koalition zufolge soll die Internationalisierung von Hochschulbildung und Forschung strategisch weiterentwickelt werden, da sie der Förderung und Pflege von außenpolitischen Beziehungen und der Bewältigung globaler Herausforderungen dienten. Außerdem sei die Arbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, der Alexander vom Humboldt-Stiftung sowie der Goethe-Institute weiter zu fördern. Gefordert wird außerdem, die Visa-Vergabe an den deutschen Botschaften und Konsulaten für Studierende sowie Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Auch sollen beschleunigt hochqualifizierte Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geprüft werden.

Der Antrag fordert zudem, im Dialog mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, weiterhin „Willkommensinfrastrukturen“ an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen zu fördern und auszubauen, sowie durch gute Arbeitsbedingungen im akademischen Bereich die Attraktivität des deutschen Wirtschaftsstandortes für ausländische Fachkräfte zu steigern. Beispielsweise könnte in Deutschland eine neue Akademie als Anlaufstelle für international verfolgte und bedrohte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etabliert werden, schlagen die Antragsteller vor. Zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit und Resilienz sollen Wissenschafts- und Forschungskooperationen künftig noch stärker an Menschenrechten, akademischer Selbstbestimmung, Demokratie und „Deutschlands strategischen Interessen“ ausgerichtet werden. Auch eine vertiefte europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Forschung fordern die Antragsteller.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (20/6991), dass eine amtliche Statistik zur Erforschung und Entwicklung der Abwanderungsabsichten und die tatsächliche Abwanderung hochqualifizierter deutscher Wissenschaftler erhoben wird.

Zudem sollten Förderprogramme und Initiativen entwickelt werden, die speziell darauf ausgerichtet sind, ausgewanderte deutsche Forscher, die im Bereich der MINT-Disziplinen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) tätig sind, für eine Rückkehr nach Deutschland zu gewinnen, schreiben die Abgeordneten. (vom/cha/15.11.2023)

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TOP 4 Strukturwandel in den ostdeutschen Kohleregionen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. November 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Fairen Strukturwandel in den ostdeutschen Kohleregionen ermöglichen – Verunsicherungen beenden“ (20/9141) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die finanzielle Absicherung des gesetzlich verankerten Kohleausstiegs sicherzustellen. Gefordert wird außerdem, „die Verunsicherung der Menschen in den Regionen durch widersprüchliche politische Signale innerhalb der Bundesregierung zu beenden, die auf einen überhasteten Kohleausstieg in Ostdeutschland abzielen“. In der Vorbemerkung des Antrags schreiben die Abgeordneten, der Zeitpunkt des Ausstiegs aus der Kohle 2038 als Ergebnis der sogenannten Kohlekommission sei „durch eine vorherige sorgfältig austarierte Einigung zwischen Wirtschaft, Politik, Klimaschützern und Wissenschaftlern“ vereinbart worden.

Weiterhin fordert die Fraktion unter anderem sicherzustellen, dass Investitionen in erneuerbare Energieerzeugung in den Kohleregionen nicht von den Verpflichtungen zur Rekultivierung befreit und die ostdeutschen Kohleregionen an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angeschlossen werden. Die Forschungslandschaft in den Kohleregionen müsse weiter gestärkt und die Ansiedlung von Forschungsinstituten und Unternehmen unterstützt werden, heißt es weiter. Darüber hinaus sei den zuständigen Ausschüssen des Bundestages im ersten Quartal 2024 ein Bericht über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Kohleregionen vorzulegen. (vom/emu/15.11.2023)

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Antrag AfD TOP 5 Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. November 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (20/9049) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“ (20/8203) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig deutlich einfacher geändert werden können. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich das „medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität“ in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt habe. „Die aktuelle Rechtslage trägt dem nicht ausreichend Rechnung“, heißt es weiter. Ziel des Entwurfs sei es, Regelungen zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren „und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln“. Der Entwurf treffe „keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen“.

Für Menschen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, sollen danach künftig nicht mehr die Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) einschlägig sein. Diese sehen unter anderem vor, dass sich Personen, die Vornamen und Geschlechtseintrag ändern wollen, zweifach begutachten lassen müssen.

Erklärung gegenüber dem Standesamt

Stattdessen ist laut Entwurf vorgesehen, dass eine Person die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per Erklärung gegenüber dem Standesamt veranlassen kann. Diese Regelung lehnt sich laut Entwurf an die Regelungen für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung an. Diese haben seit 2018 die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag streichen oder in „divers“ ändern zu lassen. Die in diesen Fällen vorgesehene Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll künftig entfallen.

Die Neuregelung greift laut Entwurf auch für nichtbinäre Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Bisher gab es demnach für diese Personen keine explizite Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch in diesen Fällen die Regelungen des TSG einschlägig gewesen, heißt es im Entwurf. Mit der Neuregelung soll das TSG aufgehoben werden.

Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag

Kernstück des Entwurfs ist ein neues „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz). Es soll die Voraussetzungen zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags regeln. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Nach einer Änderung soll eine weitere Änderung erst nach Ablauf von einem Jahr (Sperrfrist) möglich sein.

Mit der Erklärung vor dem Standesamt soll die betreffende Person versichern, dass „der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ und „ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist“.

Regelungen für Minderjährige und Betreute

Für Minderjährige und Personen mit Betreuer gelten abweichende Regelungen. Beschränkt geschäftsfähige minderjährige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, sollen die entsprechende Erklärung selbst abgegeben können, benötigen dazu aber die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, soll laut Entwurf das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.

Bei geschäftsunfähigen Minderjährigen beziehungsweise Minderjährigen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Die Sperrfrist zur erneuten Änderungen soll für Minderjährige und Personen mit Betreuer nicht gelten.

Regelungen zur Wirkung der Änderungen

In dem Entwurf werden zudem Regelungen zur Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen aufgeführt. Danach sollen grundsätzlich der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen im Rechtsverkehr maßgeblich sein. Ausdrücklich wird ausgeführt, dass „betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen […] die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt [bleiben]“. Als Beispiel wird in die Begründung auf den Zugang zu Saunas verwiesen.

Normiert wird auch, welche Folgen die Änderung eines Geschlechtseintrags auf quotierte Gremien hat. Ferner wird angeführt, dass Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, unabhängig von dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten sollen, wenn die Person etwa gebärfähig ist. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Änderung von Registern und Dokumenten, das Offenbarungsverbot, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2023 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. So fordert die Länderkammer unter anderem eine Schärfung des Offenbarungsverbots, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings ablehnt.

Grundsätzlich kritisiert der Bundesrat, „dass die vorgelegten Pläne sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich erweisen, insbesondere mit Blick auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen“. Konkret moniert die Länderkammer, dass es in Fällen von Minderjährigen bis 14 Jahre allein dem elterlichen Willen überlassen sein soll, Geschlechtseintrag und Vornamen der Kinder zu ändern, „ohne jede Beratung, Prüfung und Erforschung des Kindeswohls und -willens von außen“. Dies stünde in „eklatantem Widerspruch etwa zur kindzentrierten Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren“, führt die Länderkammer aus.

Die Bundesregierung hält den Vorwurf, dass der Entwurf die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtige, für nicht zutreffend. Sie lehnt vor allem die generelle Beteiligung der Familiengerichte bei Minderjährigen ab. „Für eine generelle Kontrolle des Staates durch die Familiengerichte zum Schutz des Minderjährigen besteht keine Veranlassung, zumal eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Minderjährigen ohne Einhaltung einer Sperrfrist erklärt werden kann“, entgegnet die Bundesregierung.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will das „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“. In ihrem gleichlautenden Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, von der Einführung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes abzusehen. Stattdessen solle sie eine Gesetzesnovelle vorlegen, wonach der Wechsel des Geschlechts nur nach Zustimmung einer interdisziplinären Kommission erlaubt sein soll. Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen diesem Gremium „zumindest drei Personen“ angehören, die eine medizinische, psychologische (oder psychotherapeutische und psychiatrische) und sozialpädagogische (oder vergleichbare) Berufsqualifikation haben. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion dafür aus, „Forschungsprojekte zu initiieren, die psychische, physische und soziale Folgen ‚geschlechtsangleichender‘ Behandlungen“ zu untersuchen.

Zur Begründung für ihren Vorstoß verweist die AfD im Antrag auf Statistiken, denen zufolge die Zahl geschlechtsdysphorischer Patienten in den vergangenen Jahren gestiegen sei. Als „geschlechtsdysphorisch“ werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht nicht identifizieren können und unter dieser Körper-Geschlechtsinkongruenz leiden. „Therapeutische Erfahrungen von Psychiatern“ deuteten darauf hin, dass „Transidentität“ zunehmend als Selbstdiagnose von Menschen in Lebenskrisen gewählt werde, heißt es im Antrag. Viele Patienten seien der „irrigen Auffassung“, dass köperverändernde Maßnahmen „ein Wundermittel“ für ihre Lebensprobleme darstellen. (sas/vom/scr/15.11.2023)

 

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Antrag AfD TOP 6 EU-Gebäuderichtlinie

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. September 2023, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine weitere Wohnkostenbelastung – EU-Gebäuderichtlinie stoppen“ (20/9305) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die EU-Gebäuderichtlinie (Energy performance of buildings Directive, EPBD) zu stoppen und die EU-Klimaagenda „Fit for 55“ einzustellen. In der EU-Richtlinie geht es im Wesentlichen um eine verpflichtende Einhaltung von Energieeffizienzklassen für Gebäude, um die Einführung von Energieeffizienz-Mindeststandards (MEPS), die Pflicht von Solaranlagen auf Gebäuden sowie eine Definition von Nullemissionsstandards für Gebäude (Zero-Emission-Building).

Wie die EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen, bleibe ihnen in weiten Teilen überlassen. Dabei könnten sie zum Beispiel unterschiedliche Grenzwerte festlegen oder unterschiedliche Strafen bei Zuwiderhandlungen. In Deutschland erfolge die Übertragung des EPBD in nationales Recht durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). (nki/16.11.2023)

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16. November 2023 (137. Sitzung)

TOP 26 Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November 2023 eine Debatte geführt. Der internationale Aktionstag war im Dezember 1999 beschlossen worden. Das Datum geht auf die Ermordung der Schwestern Mirabal zurück, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst getötet worden waren, weil sie sich gegen den damaligen Diktator Rafael Trujillo zur Wehr gesetzt hatten.

Ministerin Paus plant Gesetz zum Recht auf Schutz

Die Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), sprach von 126.349 Frauen, die im Jahr 2022 laut Bundeskriminalamt (BKA) „Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind“. Partnerschaftsgewalt sei Nötigung, Stalking, Bedrohung, leichte und schwere Körperverletzung, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Femizide, Mord und Totschlag. „Vier von fünf Betroffenen sind Frauen, 80 Prozent der Täter sind Männer“, sagte Paus. Die genannte Zahl betreffe Fälle, die bekannt geworden sind. Viele Frauen gingen aber gar nicht zur Polizei. Ermittler würden vermuten, dass jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperlicher oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt sei. Gewalt gegen Frauen sei also alltäglich. „Ich will, dass Frauen frei von Gewalt leben können“, betonte die Ministerin. Daher gehe es darum, die tatsächliche Dimension zu erfassen, präventiv zu handeln, Täter zu bestrafen sowie Frauen „Schutz und Hilfe zu bieten“.

Paus kündigte ein Gesetz an, dass Frauen das Recht auf Schutz und Beratung gebe. „Kompetent und zuverlässig; egal, ob in der Stadt oder auf dem Land.“ Darüber hinaus habe sie den Aufbaustab einer staatlichen Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention, des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, eingesetzt. „Diese Ampel macht ernst: Wir setzen die Istanbul-Konvention vorbehaltlos um“, sagte die Ministerin, die zugleich auf die gemeinsam mit dem BKA und dem Bundesinnenministerium (BMI) in Auftrag gegebene Dunkelfeldstudie verwies.

Ministerin Faeser: Häusliche Gewalt wird verharmlost

Die Gewalt finde meist zu Hause hinter verschlossenen Türen statt, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Noch immer werde dies verharmlost und als Privatsache abgetan, indem von sogenannten Beziehungsproblemen gesprochen werde. „Dieses Thema gehört aber in die Öffentlichkeit“, sagte die Ministerin. „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an.“ Im Juli habe das BKA das erste Lagebild „Häusliche Gewalt“ vorgelegt, so Faeser weiter.

„Wir handeln bereits“, sagte sie an Breher gewandt. Vieles, was liegen geblieben sei, habe die Koalition aufgegriffen und arbeite daran. Angst und Scham würden viele Frauen davon abhalten, Anzeige zu erstatten, sagte die Ministerin. „Das müssen wir ändern.“ Die Schuld liege schließlich niemals beim Opfer, sondern immer beim Täter. Laut Faeser würden die Polizeien sensibilisiert, damit sie Anzeichen und Warnsignale besser erkennen können. Dadurch könnten sie früh eingreifen und Schlimmeres verhindern.

AfD: Einwanderer ab dem ersten Tag integrieren

Martin Sichert (AfD) thematisierte Gewalt gegen Frauen durch Migranten aus Kulturkreisen, „in denen es normal ist, dass Frauen öffentlich ausgepeitscht werden, sie in der Öffentlichkeit gesichtslos sind und wo es normal ist, dass der Vater an der Wand eine Peitsche für den Esel und eine für die Frau hat“. Jeder Junge, der in einem solchen Umfeld aufwachse, werde Frauen als minderwertig betrachten, sagte Sichert. Komme er dann als junger Mann nach Deutschland, sei das Drama hierzulande vorprogrammiert.

„Vor Gewalt von diesen Männern kann man Frauen in Deutschland nur schützen, wenn man jeden Einwanderer ab dem ersten Tag zur Integration zwingt“, befand der AfD-Abgeordnete. Integration sei nicht die Frage von Schnitzel oder Döner, „sondern ob Männer und Frauen gleichberechtigt sind“. Echte Integration in eine „aufgeklärte Leitkultur“ schütze. „Multi-Kulti hingegen führt zu Gewalt gegen Frauen“, sagte Sichert.

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Antrag AfD TOP 8 Wiederaufbau der Ukraine fördern

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wiederaufbau der Ukraine fördern –Gewährleistungsrahmen des Bundes nutzen“ (20/7189) abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die breite Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und die Fraktion Die Linke bei Zustimmung durch die Antragsteller. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (20/8567) zugrunde. Die Unionsfraktion hatte zudem einen Antrag mit dem Titel „Der Ukraine zum Sieg verhelfen – Für eine umfassende und kontinuierliche Unterstützung der Ukraine“ (20/9313) und Antrag mit dem Titel „Unterstützung für die Ukraine konsequent fortsetzen – Lieferung des Taurus-Marschflugkörpers beschließen“ (20/9143) erstmals vorgelegt, die beide an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurden.

CDU/CSU kritisiert zögerliche Koalition

Die Union setzt sich dafür ein, die diplomatische, militärische und logistische Hilfe Deutschlands für die Ukraine substanziell zu erhöhen und dem von Russland angegriffenen Land rasch den Marschflugkörper „Taurus“ aus Beständen der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Florian Hahn (CDU/CSU) kritisierte in der Debatte die Zögerlichkeit der Koalition.

Seit Mai gebe es den Hilferuf der Ukraine nach abstandsfähiger Präzisionsbewaffnung wie dem „Taurus“, Partnernationen wie Großbritannien, Frankreich und die USA lieferten bereits ähnliches. Der Bundeskanzler aber zögere und zaudere wie schon in der Vergangenheit bei der Lieferung von Panzern. Begründet werde das Nein damit, dass Taurus in Reichweite und Wirksamkeit hocheffizient sei. Eine „fadenscheinige Doppelmoral“, befand Hahn. Das Ziel, die die territoriale Integrität wiederherzustellen, werde die Ukraine nur erreichen, wenn sie den Stellungskrieg mit unterschiedlichen Waffensystemen aufbrechen und die russischen Truppen zum Rückzug zwingen könne.

SPD: Deutschland bleibt ein verlässlicher Partner

Michael Roth (SPD) erinnerte daran, dass der russische Präsident sein „erbärmliches, imperialistisches, neokolonialistisches Ziel“ nicht erreicht habe, und das habe mit der westlichen Unterstützung, vor allem aber mit dem Willen der Menschen in der Ukraine zu tun. „Diese Ukrainerinnen und Ukrainer werden sich niemals einem Diktatfrieden unterziehen.“

Roth bemängelte, dass die EU der angekündigten europäischen Export-Allianz für „Leopard“-Panzer und Munition kaum Taten habe folgen lassen. Die Bundesregierung hingegen „hat vielleicht nicht alles versprochen, aber sie hat alles gehalten“. Deutschland bleibe ein verlässlicher Partner an der Seite der Ukraine.

Grüne: Der Ukraine alles zur Verfügung stellen

Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) räumte ein, dass für die Ukraine mehr Erfolge möglich gewesen wären mit schnellerer und engagierterer Unterstützung des Westens. Er erinnerte daran, dass ein gemeinsamer Beschluss mit der Union zur Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine kein Waffensystem heraushebe, aber auch keines ausschließe.

„Niemand hier im friedlichen Berlin sollte sich über die ukrainischen Bedarfe auf dem Gefechtsfeld hinwegsetzen“, sagte Wagner. Man müsse der Ukraine alles zur Verfügung stellen, „was erfolgreich Munitionsdepots, Kommandoposten und Versorgungslinien“ der russischen Besatzer bekämpfen könne.

AfD will dem Frieden eine Chance geben

Matthias Moosdorf (AfD) warf Union und der Koalition vor, die Ukrainer zum „geopolitischen Kanonenfutter in einem verlorenen Krieg“ zu machen. „Sie alle hier sind mit Ihrer rhetorischen Eskalation und der Lieferung immer schwererer Waffen nicht nur krachend gescheitert, Sie haben auch wider besseres Wissens erheblich Schuld an der jetzigen Situation.“

400.000 Tote seien zu beklagen. Es sei Zeit, dem „Frieden und den Menschen auf beiden Seiten wieder eine Chance zu geben“.

Linke gegen weitere Waffenexporte

Auch Gregor Gysi (Die Linke) wandte sich gegen weitere Waffenexporte: Die Lieferung von „Streubomben und Raketen eröffnet keine Chance zum Frieden“.

Der langjährige Generalstabschef der US-Armee Mark Milley habe erklärt, dass keine Seite diesen Krieg militärisch gewinnen könne, der ukrainische Armeechef Walerij Saluschnyj spreche von einer Patt-Situation. „Wollen Sie wirklich statt einen Waffenstillstand einen jahrzehntelangen Krieg?“

FDP: Fehler langer Diskussionen nicht wiederholen

Alexander Müller (FDP) lenkte den Blick auf die Situation im Schwarzen Meer. Putin setze dort Hunger als Waffe ein. Es sei der Ukraine aber gelungen, die russische Schwarzmeerflotte auch dank westlicher Waffensysteme zu verdrängen und Getreidetransporte wieder zu ermöglichen. „Das zeigt, es macht einen Unterschied, ob die Ukraine Waffen hat oder nicht.“

Müller erinnerte nochmals an die langen Diskussionen, bevor sich Deutschland und andere westliche Partner zur Lieferung von Panzern durchrangen. „Wir sollten diesen Fehler bei anderen Waffensystemen nicht wiederholen.“

Erster Antrag der CDU/CSU

In ihrem abzustimmenden Antrag fordert die Unionsfraktion, den Gewährleistungsrahmen des Bundes für die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) „möglichst zügig für Investitionen in der Ukraine insbesondere im Agrarsektor“ zu öffnen. Dafür sollen bis zu 200 Millionen Euro vorgesehen werden.

Der russische Angriffskrieg habe die Wirtschaft des Landes schwer getroffen, heißt es zur Begründung. Das betreffe auch die Landwirtschaft, die oftmals als Kornkammer Europas bezeichnet werde und die auch für die Versorgung vieler Menschen im globalen Süden von enormer Bedeutung sei. Bereits heute sollten daher Anstrengungen unternommen werden, die Landwirtschaft in der Ukraine dabei zu unterstützen, die Folgen des Krieges zu überwinden.

Die DEG, die sich als Tochter der KfW-Entwicklungsbank in staatlicher Hand befinde, biete Finanzierungsmodelle in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Darlehen, heißt es weiter. Außerdem berate sie private Unternehmen, die in Entwicklungsländern, zu denen die Ukraine aufgrund ihres geringen Bruttosozialprodukts pro Kopf zähle, tätig werden wollten. Die Fraktion hält es angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation der Ukraine für sinnvoll, der DEG die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Auslandsgeschäft in diesem Land zu verstärken.

Zweiter Antrag der Union

Die Unionsfraktion dringt auf die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine. „Die Ausbildung an und die Übergabe von schweren Waffen durch Deutschland und weitere verbündete Staaten hat die Ukraine in die Lage versetzt, sich in einem heroischen Abwehrkampf der russischen Aggression zu widersetzen und weitere großflächige Raumgewinne der russischen Angreifer zu verhindern“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/9143). Den ukrainischen Kräften mangle es aber an der Fähigkeit, Versorgungslinien, Führungseinrichtungen und die logistischen Strukturen der russischen Besatzer gezielt anzugreifen, um die Grundlage für das Vortragen weiterer erfolgreicher Offensiven zu schaffen. Folgerichtig habe die Ukraine daher bereits mehrfach den Wunsch nach abstandsfähiger Präzisionsbewaffnung geäußert und dabei auch konkret bei Deutschland im Mai 2023 eine Lieferung des Taurus-Marschflugkörpers erbeten.

Die Abgeordneten kritisieren die aus ihre Sicht zu zögerliche Haltung der Bundesregierung beziehungsweise eine „Reihe von Ausreden“. „Wenn die Bundesregierung tatsächlich das Ziel verfolgt, dass die Ukraine diesen Krieg gewinnen muss, dann sollte sie ein so wirksames System nicht zurückhalten, sondern gerade dieses liefern.“ Es sei im eigenen Sicherheitsinteresse, der Ukraine die Waffen zu geben, die sie brauche, um Russland militärisch zurückzudrängen.

Neben der Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern fordert die Fraktion die Bundesregierung auch zur Ausbildung ukrainischer Soldaten an diesem Waffensystem auf sowie dazu, „Ausrüstungslücken bei der Bundeswehr, die durch die Abgabe an die Ukraine entstehen durch sofortige Nachbeschaffung zu schließen und den Bestand der Bundeswehr rasch vollständig einsatzbereit zu machen“.

Dritter Antrag der Union

Die Unionsfraktion setzt sich in ihrem dritten Antrag dafür ein, die Hilfen für die Ukraine in diplomatischer, militärischer und logistischer Hinsicht in Qualität und Quantität spürbar zu erhöhen. Es gehe dabei „auch um eine glaubwürdige Lastenteilung gemeinsam mit den europäischen Partnern gegenüber den USA“, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Überzeugender als bisher müsse die Bundesregierung der Bevölkerung hierzulande vermitteln, „dass mit dem Abwehrkampf der Ukrainer gegen die brutale militärische Aggression Russlands auch der Frieden und die Freiheit Deutschlands und Europas verteidigt wird und eine politische, militärische und wirtschaftliche Unterstützung der Ukraine erforderlich ist, die den militärischen Erfolg der Ukraine ermöglicht und damit zugleich die Sicherheit Deutschlands und Europas gewährleistet“, schreiben die Abgeordneten.

Um die Ukraine zu befähigen, den russischen Aggressor zu besiegen, solle die Bundesregierung die von der Ukraine erbetenen und in Deutschland verfügbaren Waffensysteme und Munitionssorten unverzüglich liefern. Dazu zählen für die Unionsfraktion auch Taurus-Marschflugkörper aus verfügbaren Beständen der Bundeswehr. Zudem sollen Materialabgaben der Bundeswehr an die Ukraine unverzüglich in höherem Umfang nachbeschafft werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Aufnahme von formalen EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine, ihre Unterstützung bei der juristischen Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und die Einrichtung eines völkerrechtlichen Sondertribunals. (ahe/joh/16.11.2023)

 

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TOP 11 Bundesklimaanpassungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaanpassungsgesetz (20/8764) beschlossen. Das Rahmengesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und –konzepten. Die Abgeordneten haben mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für den stellenweise durch den Umweltausschuss geänderten Entwurf gestimmt. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung (20/9342) vor, in deren Rahmen eine Entschließung angenommen wurde. Darüber hinaus lag zur Abstimmung ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/9371) vor. Abgelehnt haben die Parlamentarier hingegen einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Klimaschutz international weiter stärken und nicht national konterkarieren“ (20/9316) mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen.

Ministerin Lemke: Klimaanpassung ist essentiell

Zum Auftakt der Debatte hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) vor den Gefahren der Klimakrise gewarnt: Aufgabe der Politik sei es, die zunehmend gravierenden Auswirkungen zu begrenzen. „Klimaanpassung ist essentiell“, betonte Lemke. Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz habe die Bundesregierung erstmalig dafür einen strategischen Rahmen und eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Die Bundesregierung verpflichte sich mit dem Gesetz, eine „vorsorgende Anpassungsstrategie“ mit messbaren Zielen zu verfolgen. Ländern und Kommunen würden zudem dabei unterstützt, konkrete Risiken vor Ort zu identifizieren und Strategien und Konzepte zur Anpassung zu erarbeiten, erklärte die Ministerin. Über konkrete Maßnahmen müsse vor Ort entschieden werden. Deren Kosten seien hoch, räumte die Ministerin ein, allerdings sei der Preis unterlassener Klimaanpassung noch höher. „Wir haben keine Wahl, wenn es um die Finanzierung von Gegenmaßnahmen geht.“

AfD: Kommunen können Kosten nicht stemmen

Auch Andreas Bleck (AfD) sparte nicht mit Kritik: Zwar seien sich die Fraktionen, wie auch die in einer Anhörung zum Gesetzentwurf befragten Sachverständigen, ungewöhnlich einig in ihrem Zuspruch für dessen Zielsetzung gewesen.

Doch die konkrete Ausgestaltung sei vielfach beanstandet worden. Hauptkritikpunkt sei die fehlende Finanzierung gewesen: Kommunen könnten die Kosten und den personellen Aufwand der Klimaanpassung nicht stemmen, sagte Bleck und forderte: „Der Bund muss eine solide und verbindliche Finanzierung sicherstellen, bevor er die Länder und Kommunen zur Klimafolgenanpassung verpflichtet“. Statt Geld in „sinnlose Klimaschutzmaßnahmen“ solle besser in Klimaanpassungsmaßnahmen und in den Bevölkerungsschutz investiert werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Bundesklimaanpassungsgesetz will die Bundesregierung Bund, Ländern und Kommunen verbindliche Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen vorschreiben. Damit werde erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Konkret verpflichtet sich die Bundesregierung, eine „vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“ vorzulegen und umzusetzen. Diese Strategie solle alle vier Jahre „unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse“ fortgeschrieben werden und messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten. Die Ziele seien zudem mit geeigneten Maßnahmen auf Bundesebene zu unterlegen, so die Regierung. Auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sowie ein verpflichtendes Monitoring soll die Strategie demnach enthalten.

Klimaangepasste Bundesliegenschaften

Mit „klimaangepassten Bundesliegenschaften“ will die Bundesregierung eigenen Aussagen zufolge eine Vorbildfunktion einnehmen. Ein Berücksichtigungsgebot soll regeln, dass alle Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel des Gesetzes fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen.

Für die Länder sieht der Entwurf zudem vor, dass sie eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen, um die Auswirkungen und Risiken durch die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Grundlage hierfür müssten neben Klimarisikoanalysen auch Analysen der bereits eingetretenen Auswirkungen des Klimawandels in den einzelnen Ländern auf Grundlage von möglichst regionalen Daten sein, heißt es im Entwurf.

Kommunale Klimaanpassungskonzepte

Für das Gebiet jeder Gemeinde und jedes Kreises soll darüber hinaus ein integriertes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden. Die Länder können dem Entwurf zufolge aber bestimmen, dass für das Gebiet einer Gemeinde unterhalb einer von den Ländern zu bestimmenden Größe kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, solange ihr Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist.

Länder, die von der letztgenannten Option keinen Gebrauch machen, sollen dem Entwurf zufolge bestimmen können, dass für das Gebiet von Landkreisen oder Kreisen kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss. Juristische Personen des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundes sollen Klimaanpassungskonzepte aufstellen und die darin vorgesehenen Maßnahmen umsetzen.

Änderungen im Ausschuss

Im Parlamentarischen Prozess wurden im Umweltausschuss noch ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Ampelfraktionen angenommen, mit dem die im Regierungsentwurf genannten Cluster und Handlungsfelder für Klimaanpassungsmaßnahmen erweitert werden. So sieht das Gesetz nun auch ein „Cluster mit übergreifenden Handlungsfeldern, wie beispielsweise vulnerable Gruppen oder Arbeitsschutz“ vor, für das sich insbesondere die SPD eingesetzt hatte. Bestimmte Berufsgruppen, die im Freien arbeiteten, seien von steigenden Temperaturen besonders betroffen, erklärte ein Vertreter der Fraktion dazu im Ausschuss.

Des Weiteren wurden bei den vorrangigen Maßnahmen auch solche ergänzt, die Synergien zu Maßnahmen des resilienten Wasserhaushalts und der blau-grünen Infrastruktur aufweisen. Dafür hatten sich Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss ausgesprochen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, die Betonung der Klimarisikoanalyse als „systematische Grundlage für die Klimaanpassung“ sowie eine Konkretisierung des Berücksichtigungsgebots. Danach sollen künftig Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen auch die Klimaanpassung berücksichtigen. Ein Jahr mehr Zeit sollen auch die Länder zur Erarbeitung ihrer Klimaanpassungsstrategien bekommen: Erst bis spätestens zum 31. Januar 2027 sollen sie diese vorlegen müssen.

Entschließung geplant

In ihrem Entschließungsantrag dringen die Koalitionsfraktionen zudem darauf, eine gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimavorsorge und Klimaanpassung anzustreben und sie mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten. Ein Anliegen, auf das die zuständige Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) im Ausschuss bereits reagierte: In der Umweltministerkonferenz werde die Bundesumweltministerin mit den Länder-Kolleginnen und -kollegen über die Finanzierungsfrage beraten, kündigte Hoffmann an.

Die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung, wie sie Sachverständige und Vertreter der kommunalen Spitzenvertreter auch in der Anhörung gefordert hatten, halte auch sie für wichtig. Klimaanpassung sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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TOP 10 Vielehen, Kinderkopftuchverbot in Kitas und Schulen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, erstmals über zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Statistische Erfassung und Bekämpfung von Vielehen in der Bundesrepublik Deutschland“ (20/9314) und „Kinderkopftuch als politisch-weltanschauliches Symbol – Verbot in öffentlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen“ (20/9315) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen in die Ausschüsse überwiesen. Der erste Antrag wird federführend im Rechtsausschuss beraten, der zweite im Ausschuss für Inneres und Heimat.

AfD: Höchste Zeit, das Eigene zu schätzen

Von einer schleichenden Islamisierung Deutschlands, die sich in vielen Facetten zeige, sprach Mariana Harder-Kühnel (AfD) zu Beginn der Debatte. Sie manifestiere sich auch in der symbolischen Okkupation durch das Tragen von „Kinderkopftüchern“ in Kitas und Grundschulen und durch Vielehen, „die leider immer häufiger werden“. All das sei das Ergebnis einer woken Kultur, „die alles Eigene und unsere kulturelle Identität sowie unsere Traditionen hasst“. Es sei höchste Zeit, das Eigene zu schätzen, statt es dem Fremden zu opfern.

Harder-Kühnel forderte, das Kopftuch für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen und Kitas zu verbieten. Dieses Kopftuch sei für kleine Mädchen nichts anderes als eine „ständige körperliche und psychische Disziplinierung“. Mit Religionsfreiheit habe das Kopftuch nichts zu tun, sagte die AfD-Abgeordnete. Es gebe im Islam kein religiöses Gebot für Kinder, es zu tragen.

In Deutschland gebe es die Religionsfreiheit, so die FDP-Abgeordnete. Dies schließe auch das Tragen religiöser Kleidungsstücke ein, „solange das nicht im Konflikt mit anderen Grundrechte steht“. Jedes Kind habe aber auch ein Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentwicklung. Man könne der Meinung sein, dass das Kopftuch ein religiöses Symbol sei. „Man kann aber genauso gut erkennen, dass es Frauen und Mädchen unterdrückt und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt“, befand sie.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag die statistische Erfassung und Bekämpfung von Vielehen in Deutschland. Sie begründet ihre Forderung damit, dass trotz gegenteiliger Ankündigen auf politischer Ebene nichts geschehen sei, um Vielehen zu verbieten. So habe 2016 der damalige Bundesjustizminister angekündigt, Vielehen die „Anerkennung“ zu verweigern. Die soziale Realität in der Lebenswelt von Muslimen in der Bundesrepublik sehe jedoch nach wie vor anders aus. „Bislang ist bezüglich der gelebten Praxis von Vielehen in Deutschland von Seiten der Bundesregierung – mit Ausnahme des Ausschlusses einer Einbürgerung bei mehrfach verheirateten Personen durch eine im Jahr 2019 erfolgte Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – nichts weiter geschehen“, kritisieren die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, die statistische Erfassung und Bekämpfung von Vielehen in Deutschland ausdrücklich als Regierungsziel zu formulieren und im Rahmen der Innenministerkonferenz der Bundesländer zu thematisieren. Von der Einführung eines familienrechtlichen Instituts der „Verantwortungsgemeinschaft“ solle die Regierung Abstand nehmen, „um keiner Förderung von verfassungswidrigen Vielehen Vorschub zu leisten“.

Im Rahmen der „Deutschen Islamkonferenz“ (DIK) müsse gemeinsam mit Vertretern aus den islamischen Verbänden und Wissenschaften ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Erfassung und Bekämpfung von Vielehen erstellt werden. In Anlehnung an das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ soll die Regierung ferner einen Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Vielehen“ vorlegen, fordert die Fraktion.

Zweiter Antrag der AfD

Mit ihrem zweiten Antrag will die AfD-Fraktion das Tragen von Kopftüchern bei Kindern unter 14 Jahren in öffentlichen Kitas und Schulen verbieten. In der Vorlage fordert sie die Bundesregierung auf, mit den Kultus- und Innenministern der Länder in einen Dialog über ein grundsätzliches Verbot zu treten. Außerdem solle die Problematik des Kopftuchs als politisch-weltanschauliches Symbol bei Kindern im Rahmen der „Deutschen Islam Konferenz“ (DIK) thematisiert werden.

Im Rahmen der politischen Bildungsarbeit des Bundes müsse die Aufklärung über die mit dem Tragen des Kopftuchs bei Kindern als politisch-weltanschauliches Symbol verbundenen Probleme intensiviert werden, fordert die AfD-Fraktion. Sie zweifelt in dem Antrag an, dass das Tragen des Kopftuchs bei unter 14-Jährigen in den Kernbereich der Religionsfreiheit falle und geht davon aus, dass es erst mit dem Erstarken eines politisch geprägten Islamismus eine weite Verbreitung gefunden hat und somit eher ein politisches denn ein religiöses Symbol sei. (che/vom/16.11.2023)

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TOP 13 Georgien, Republik Moldau – sichere Herkunftsstaaten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Mit breiter Mehrheit stimmte das Parlament für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/862920/900520/9243 Nr. 1.7). Einzig Die Linke stimmte gegen das Gesetz.

Ein Entschließungsantrag, den die Unionsfraktion zu dem Regierungsentwurf vorgelegt hatte (20/8785), wurde mit 404 Stimmen abgelehnt. 252 Abgeordnete votierten namentlich für den Antrag. Auch ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zum Thema (20/7251) wurde mehrheitlich nach einfacher Abstimmung abgelehnt. Nur die AfD stimmte mit der Union. Zu den Gesetzentwürfen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/9284) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/8629) darlegt, stellten georgische Staatsangehörige in Deutschland 4.322 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 8.865 im Jahr 2022 und 6.612 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023. Georgien gehöre seit 2019 zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich; im Jahr 2022 habe Georgien auf Platz fünf der zugangsstärksten Staaten gelegen.

Staatsangehörige aus der Republik Moldau stellten den Angaben zufolge 5.016 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 5.218 im Jahr 2022 und 1.910 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023. Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug laut Bundesregierung jeweils rund 0,1 Prozent.

Zügigere Bearbeitung von Asylanträgen

Die Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern sollen daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können, sodass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann, heißt es in der Vorlage weiter. Durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten würden Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet.

Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragsteller aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch unberührt.

Keine Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat

Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt.

Die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat habe für das Asylverfahren zunächst die Folge, „dass vermutet wird, dass in diesem Staat keine Verfolgungsgefahr vorliegt“. Es gelte jedoch auch für Asylverfahren aus sicheren Herkunftsstaaten, dass der Antragstellende angehört wird und ihm Gelegenheit gegeben werden muss, individuelle Gründe vorzubringen, die gegen die vermutete Verfolgungssicherheit sprechen.

Der Bundesrat hatte am 20. Oktober keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben (20/9005).

Gesetzentwurf der Union

Die CDU/CSU-Fraktion führte in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (20/7251) aus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz bei Antragstellern aus Georgien und der Republik Moldau nur in wenigen Einzelfällen vorlägen. Im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 sei dies nur in 24 von 14.180 entschiedenen Asylverfahren (0,17 Prozent) von georgischen Staatsangehörigen und nur in sechs von 11.498 entschiedenen Asylverfahren (0,05 Prozent) von moldauischen Staatsangehörigen der Fall gewesen.

Wie die Fraktion zugleich darlegte, können durch die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten Asylverfahren ihrer Staatsangehörigen zügiger bearbeitet und – im Falle einer negativen Entscheidung über den Asylantrag – der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibe dadurch unberührt.

Deutschland weniger attraktiv als Zielland

Mit dem Gesetzentwurf werde „zudem einer der Beschlüsse, die der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 zur gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern getroffen hat, zeitnah umgesetzt“.

Deutschland werde dadurch als Zielland für Personen, die Asylanträge aus nicht asylrelevanten Motiven stellen, weniger attraktiv, hieß es in der Vorlage weiter. Durch die „zahlreichen aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge“ würden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies gehe im Ergebnis zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. (vom/sto/ste/16.11.2023)

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TOP 15 Asylbewerberleistungs- Weiterentwicklungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, erstmals über einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes (20/9309, Asylbewerberleistungsweiterentwicklungsgesetz, AsylbLWG) beraten, den die CDU/CSU vorgelegt hatte. Mit diesem soll erreicht werden, dass Leistungen nach dem AsylbLG nicht mehr 18 Monate, sondern 36 Monate gezahlt werden. Die Leistungshöhe soll sich nicht ändern. Die Fraktion will damit Anreize zur Migration senken, wie sie im Entwurf schreibt.

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TOP 15 Änderung des Ehe­namens- und Geburts­namensrechts

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (20/9041) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung schreibt in ihrem Gesetzentwurf, dass das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ sei und „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht werde.

Konkret ist unter anderem geplant, dass auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann und auch Kinder diesen Doppelnamen tragen können. Bisher müssen sich Eheleute, wenn sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen, für einen der Namen der Eheleute entscheiden, zudem kann einer der Eheleute einen Begleitnamen führen.

Doppelnamen auch für Kinder möglich

Wählen die Eheleute keinen Ehenamen, ist bei der Geburt eines Kindes bislang zu entscheiden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Künftig soll das Kind auch einen Doppelnamen führen können. In Scheidungsfamilien soll auch das Kind leichter seinen Geburtsnamen ändern können. Erleichterungen sind auch für Namensänderungen von einbenannten Stiefkindern geplant.

Künftig soll es laut Entwurf in bestimmten Fällen auch möglich sein, traditionelle beziehungsweise geschlechterangepasste Formen des Familiennamens tragen zu können. Aufgeführt werden im Entwurf unter anderem die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und die geschlechterangepassten Familiennamen im slawischen Sprachraum. Zudem soll laut Entwurf der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption aufgehoben werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat wendet sich in seiner Stellungnahme vom 20. Oktober gegen eine der Möglichkeiten für einen geschlechterangepassten Namen. Konkret sieht die Länderkammer keine Notwendigkeit einer Anpassung, wenn die Anpassung des Namens in der ausländischen Rechtsordnung zwar vorgesehen ist und der Name traditionell aus dem dortigen Sprachraum stammt, aber der Ehegatte nicht. Gleiches macht die Länderkammer für entsprechende Anpassungen am Geburtsnamen eines Kindes geltend. Es fehle in diesen Fällen an einer subjektiven Verbindung zu diesem Sprach- und Kulturraum.

Die Bundesregierung lehnt dieses Ansinnen in ihrer Gegenäußerung ab. Aus ihrer Sicht dienen die vorgeschlagenen Regelungen „dem schützenswert erscheinenden Interesse, dass die geschlechtsspezifische Form eines aus dem Ausland stammenden Familiennamens mit dem Geschlecht des jeweiligen Namensträgers übereinstimmt“. (vom/scr/16.11.2023)

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ANTRAG AfD ZP 6-8 Steuerrechtliche Entlastungen

Die AfD-Fraktion fordert eine Entlastung für berufstätige Pendler. In einem Antrag, der am Donnerstag, 17. November 2023, erstmals im Plenum beraten wurde, verlangt sie, die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent zu erhöhen und an die Preisentwicklung anzupassen. Die Vorlage (20/9318) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Zwei weitere Anträge der Fraktion wurden mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt: Im ersten forderte die AfD eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent (20/8416). Im zweiten verlangten die Antragsteller eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages (20/2536). Die Abstimmungen erfolgten auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen, die in den federführenden Ausschüssen erarbeitet wurden (20/927820/4464).

Neuer Antrag der AfD

Die AfD-Abgeordneten wollen unter anderem, dass die Pauschalen für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs ab dem 1. Januar 2024 vom ersten Kilometer an auf 50 Cent pro Entfernungskilometer erhöht werden. Weiterhin soll die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro gemäß Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 8 Einkommensteuergesetz aufgehoben werden und die Mobilitätsprämie angepasst werden. So soll für Personen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, die bisherige Begrenzung auf Wege ab 21 Kilometer wegfallen.

Die Abgeordneten fordern außerdem, ab dem Jahr 2025 alle Pauschalen für die unterschiedlichen Verkehrsmittel automatisiert an das aktuelle Preisniveau anzupassen.

Erster abgelehnter AfD-Antrag

Mit einer dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent wollte die AfD-Fraktion die Überlebensfähigkeit des Gastgewerbes stärken. In ihrem ersten abgelehnten Antrag forderte die Fraktion darüber hinaus, das Gastgewerbe durch weniger Bürokratie zu entlasten und auf die Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch auf Speisekarten in Restaurants und Kantinen zu verzichten.

Gefordert wurde außerdem, den Tourismus nach Deutschland zu schützen. So sollten laut dem Antrag Reiseveranstalter und Agenturen mit Unternehmenssitz außerhalb der EU nicht durch eine Drittland-Besteuerung dazu veranlasst werden, Deutschland aus dem Programm ihrer Reiseangebote zu nehmen.

Zweiter abgelehnter AfD-Antrag

Eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages forderte die AfD-Fraktion in ihrem zweiten Antrag. Der Solidaritätszuschlag sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den damals in einer schwierigen Haushaltslage befindlichen Bund bei der Finanzierung des Aufbaus Ost zu unterstützen. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 mangele es dem Solidaritätszuschlag jedoch an einer verfassungsrechtlichen Legitimation. Deshalb sei der Zuschlag abzuschaffen.

Die AfD-Fraktion erinnerte an Äußerungen des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, dass der Zuschlag nach Ablauf des Solidarpakts II in Gänze verfassungswidrig und daher mit sofortiger Wirkung aufzuheben sei. An dieser Ansicht ändere auch die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages nichts.

Die AfD-Fraktion erinnerte auch an frühere Äußerungen und Anträge der FDP-Fraktion sowie der CDU/CSU-Fraktion, die ebenfalls die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages befürwortet hätten. „Die AfD-Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion stellen im Deutschen Bundestag der 20. Legislaturperiode eine Mehrheit, mit der die Bundesregierung beauftragt werden kann, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sofort umzusetzen“, hieß es in dem Antrag. (hle/emu/irs/ste/16.11.2023)

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TOP 19; 21 Reform des Nachrichtendienstrechts, BND-Gesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, umfassend die Rechtsgrundlagen der Nachrichtendienste novelliert und dafür zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Thema angenommen.

Für das erste Gesetz, den Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts (20/862620/904220/9243 Nr. 1.9), stimmten in namentlicher Abstimmung 379 Abgeordnete. 261 votierten dagegen, es gab eine Enthaltung. Die Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (20/862720/904520/9243 Nr. 1.10) wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen von Union und Linke bei Enthaltung der AfD angenommen. Beide Initiativen wurden zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert (20/9345).

Zur ersten Initiative lag zudem ein Bericht des Haushaltausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor. Ein zu dem Gesetzentwurf vorgebrachter Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (20/9352) fand keine Mehrheit.

Regierungsentwurf zum Nachrichtendienstrecht

Das erste Gesetz zielt darauf ab, das Nachrichtendienstrecht „auf der Grundlage jüngerer Verfassungsrechtsprechung“ umfassend zu reformieren. Die Regelungen zur Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen sollen an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.

Da diese Regelungen nur noch bis Ende 2023 anwendbar sind, sei diese Anpassung besonders dringlich gewesen, schrieb die Bundesregierung. Angesichts jüngerer Innentäterfälle bei den deutschen Nachrichtendiensten gelte dies gleichermaßen für eine wirksame Eigensicherung, die ebenso einbezogen sei.

In einem zweiten Teil der Reform soll 2024 „die wertungskonsistente Systematisierung der Regelungen zur Informationsbeschaffung folgen und das Nachrichtendienstrecht insgesamt zukunftsfest ausgestaltet werden“.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, setzt das Gesetz die Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht zu den Übermittlungsbefugnissen des Bundesverfassungsschutzgesetzes in seinem Beschluss vom 28. September 2022 (Aktenzeichen: 1 BvR 2354 / 13) getroffen hat. Dabei ersetzt das Gesetz den Angaben zufolge nicht lediglich punktuell die außer Kraft tretenden Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden, sondern passt diese Übermittlungsbefugnisse insgesamt an die Vorgaben des Gerichts an.

„Vor dem Hintergrund der mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärften internationalen Lage ist im Übrigen besonders vordringlich, die Eigensicherung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) speziell gegenüber Ausforschungsoperationen anderer Nachrichtendienste zu stärken, insbesondere gegenüber Innentätern“, heißt es in der Begründung weiter.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme (20/9042) äußerte der Bundesrat eine Reihe von Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. So bat er unter anderem darum, den Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren um eine „Befugnis zur Datenübermittlung zum Zwecke der Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern des öffentlichen Dienstes zu ergänzen“. Zwar sehe der Entwurf eine Pflicht zur Datenübermittlung des BfV für Verfahren und Maßnahmen wegen einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht im öffentlichen Dienst vor. Die Regelung greife jedoch zu kurz, da die Übermittlungsbefugnis nur bestehe, wenn eine Verfassungstreuepflichtverletzung bereits eingetreten ist.

„Folglich könnten Erkenntnisse zu extremistischen Bezügen von Bewerbern für den öffentlichen Dienst, die der Verfassungstreuepflicht noch nicht unterliegen, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht übermittelt werden“, schreibt der Bundesrat weiter und plädierte dafür, aufgrund der damit verbundenen Sicherheitsrisiken diese Regelungslücke zu schließen. In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, eine Ergänzung des Entwurfs um eine entsprechende Übermittlungspflicht zu prüfen.

Änderungen im Ausschuss

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke hatte der Ausschuss für Inneres und Heimat am Mittwoch, 15. November 2023, noch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der unter anderem mehrere Paragraphen des Regierungsentwurfs etwa zur „Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr“ oder zur „Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung“ neu fasste. Auch soll der Minderjährigenschutz dem Änderungsantrag zufolge gestärkt werden.

Regierungsentwurf zum BND-Gesetz

Die Bundesregierung verwies in ihrem Gesetzentwurf zum BND-Gesetz darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. September 2022 (Aktenzeichen: 1 BvR 2354 / 13) die Übermittlungsvorschriften in Staatsschutzangelegenheiten nach den Paragrafen 20 und 21 des Bundesverfassungsschutzgesetzes teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt habe.

Zugleich habe das Gericht die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Vorschriften bis maximal zum 31. Dezember 2023 mit Maßgaben für weiterhin anwendbar erklärt.

Anpassung von Übermittlungsvorschriften

Da Paragraf 11 Absatz 3 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst auf Paragraf 20 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verweise, habe Handlungsbedarf bestanden auch für den Bundesnachrichtendienst, schrieb die Bundesregierung. Im Zuge dessen werden auch die anderen Übermittlungsvorschriften des BND-Gesetzes sowie des Artikel-10-Gesetzes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

Mit dem Gesetz sollen den Angaben zufolge nun sämtliche Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt und „unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend normenklar und transparent gefasst“ werden.

Schutz von Verschlusssachen durch Kontrollen

Als Maßnahme der Eigensicherung sollen laut Vorlage zudem zusätzliche Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen durch Kontrollen präzise für den BND gesetzlich geregelt werden. Aufgrund eines mutmaßlichen Verratsfalls im Jahr 2022 beim BND sei der Bedarf an einer Stärkung und Optimierung von Maßnahmen zur Eigensicherung deutlich geworden.

Ziel der gesetzlichen Neuregelung sei es, die Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst noch stärker vor den Gefahren fremder Kenntnisnahme zu schützen und Informationsabflüsse aus dem BND heraus zu verhindern.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat wendete sich in seiner Stellungnahme (20/9045) unter anderem gegen die im Gesetzentwurf enthaltene Definition der „besonders schweren Straftat“ anhand eines Straftatenkatalogs. Diese berge „die großen Gefahren der Unvollständigkeit und der Inkonsistenz“, kritisierte die Länderkammer.

Ihr Gegenentwurf sehe dagegen von einem Straftatenkatalog bewusst ab und normiere den Kreis der übermittlungsfähigen Delikte „in einfacher und übersichtlicher Form“. Dazu schrieb die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, sie werde „prüfen, ob möglicherweise weitere Straftatbestände in den Katalog aufgenommen werden sollten“.

Änderungen im Ausschuss

Einen Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu diesem Regierungsentwurf nahm der Innenausschuss ebenfalls am Mittwoch, 15. November 2023, bei Enthaltung der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der Unions- und der Linksfraktion an.

Damit sollen unter anderem die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen an inländische Stellen Daten von Personen übermittelt werden dürfen, die mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. (vom/sto/ste/16.11.2023)

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Antrag AfD ZP 6-8: Steuerliche Entlastungem

Die AfD-Fraktion fordert eine Entlastung für berufstätige Pendler. In einem Antrag, der am Donnerstag, 17. November 2023, erstmals im Plenum beraten wurde, verlangt sie, die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent zu erhöhen und an die Preisentwicklung anzupassen. Die Vorlage (20/9318) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Zwei weitere Anträge der Fraktion wurden mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt: Im ersten forderte die AfD eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent (20/8416). Im zweiten verlangten die Antragsteller eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages (20/2536). Die Abstimmungen erfolgten auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen, die in den federführenden Ausschüssen erarbeitet wurden (20/927820/4464).

Neuer Antrag der AfD

Die AfD-Abgeordneten wollen unter anderem, dass die Pauschalen für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs ab dem 1. Januar 2024 vom ersten Kilometer an auf 50 Cent pro Entfernungskilometer erhöht werden. Weiterhin soll die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro gemäß Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 8 Einkommensteuergesetz aufgehoben werden und die Mobilitätsprämie angepasst werden. So soll für Personen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, die bisherige Begrenzung auf Wege ab 21 Kilometer wegfallen.

Die Abgeordneten fordern außerdem, ab dem Jahr 2025 alle Pauschalen für die unterschiedlichen Verkehrsmittel automatisiert an das aktuelle Preisniveau anzupassen.

Erster abgelehnter AfD-Antrag

Mit einer dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent wollte die AfD-Fraktion die Überlebensfähigkeit des Gastgewerbes stärken. In ihrem ersten abgelehnten Antrag forderte die Fraktion darüber hinaus, das Gastgewerbe durch weniger Bürokratie zu entlasten und auf die Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch auf Speisekarten in Restaurants und Kantinen zu verzichten.

Gefordert wurde außerdem, den Tourismus nach Deutschland zu schützen. So sollten laut dem Antrag Reiseveranstalter und Agenturen mit Unternehmenssitz außerhalb der EU nicht durch eine Drittland-Besteuerung dazu veranlasst werden, Deutschland aus dem Programm ihrer Reiseangebote zu nehmen.

Zweiter abgelehnter AfD-Antrag

Eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages forderte die AfD-Fraktion in ihrem zweiten Antrag. Der Solidaritätszuschlag sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den damals in einer schwierigen Haushaltslage befindlichen Bund bei der Finanzierung des Aufbaus Ost zu unterstützen. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 mangele es dem Solidaritätszuschlag jedoch an einer verfassungsrechtlichen Legitimation. Deshalb sei der Zuschlag abzuschaffen.

Die AfD-Fraktion erinnerte an Äußerungen des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, dass der Zuschlag nach Ablauf des Solidarpakts II in Gänze verfassungswidrig und daher mit sofortiger Wirkung aufzuheben sei. An dieser Ansicht ändere auch die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages nichts.

Die AfD-Fraktion erinnerte auch an frühere Äußerungen und Anträge der FDP-Fraktion sowie der CDU/CSU-Fraktion, die ebenfalls die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages befürwortet hätten. „Die AfD-Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion stellen im Deutschen Bundestag der 20. Legislaturperiode eine Mehrheit, mit der die Bundesregierung beauftragt werden kann, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sofort umzusetzen“, hieß es in dem Antrag. (hle/emu/irs/ste/16.11.2023)

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TOP 20 Europäische grenzübergreifende Vereine

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/9138) abgelehnt, der sich auf den EU-Richtlinienvorschlag über europäische grenzübergreifende Vereine (Ratsdokument 12800 / 23) bezog. Die Abgeordneten wollte damit erreichen, dass der Bundestag in Brüssel die Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit rügt.

Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD stimmte für die Unionsinitiative. Der Rechtsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/9355).

Antrag der CDU/CSU

Der EU-Richtlinienvorschlag sieht vor, die Rolle von Vereinen ohne Erwerbszweck und von anderen gemeinnützigen Organisationen innerhalb der EU zu stärken und damit soziale und demokratische Werte der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Unionsfraktion sieht dafür keine Kompetenzgrundlage, wie sie in ihrem Antrag schreibt.

Das Ziel der europäischen Verträge liege in der Vollendung und Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Dafür sei die EU ermächtigt, Regeln sowohl zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten als auch zur grenzüberschreitenden Niederlassung von EU-Grundrechtsträgern mit dem Zweck der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten zu erlassen. Vereine, die keinen primär wirtschaftlichen Zweck verfolgen, können nach Auffassung der Fraktion nicht darunterfallen.

„Vorgaben ohne erkennbaren Mehrwert“

Zur Beseitigung von Hindernissen für grenzübergreifende Tätigkeiten und die grenzüberschreitende Mobilität von Vereinen ohne Erwerbszweck im Binnenmarkt reicht es aus Sicht der Fraktion aus, rechtliche Rahmenregelungen für die gegenseitige Anerkennung von Vereinen ohne Erwerbszweck in der EU zu schaffen.

Die „umfassenden und dichten Vorgaben zu Gründung, Rechtspersönlichkeit, Verfassung, Organisation, Mitgliedschaft, Finanzierung und Auflösung“ von „European cross-border associations“ (ECBA) stünden nach der Umsetzung in nationales Recht ohne einen erkennbaren Mehrwert neben den bestehenden Normen zum Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. (vom/ste/16.11.2023)

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17. November 2023 (138. Sitzung)

ZP 16 Aktuelle Stunde: Cum-Ex – Konsequenzen für den Kanzler

Der Bundestag hat sich am Freitag, 16. November 2023, im letzten Tagesordnungspunkt der Sitzungswoche in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema Cum-Ex befasst. In einer Aussprache auf Verlangen der Fraktion der AfD mit dem Titel „Cum-Ex – Konsequenzen für den Kanzler“ debattierten die Abgeordneten eine Stunde lang. (eis/17.11.2023)

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TOP 7 Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 17. November 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (20/829220/867520/8819 Nr. 10) beschlossen. Das sogenannte Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Zugestimmt hatte ein breites Bündnis aus SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Linke votierte gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich ihrer Stimme. Der Finanzausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch eine Reihe von Änderungen am Ursprungstext vorgenommen (20/9363).

Darüber hinaus nahm das Plenum mehrheitlich eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung nach vier Jahren eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen vornehmen soll. Ein Entschließungsantrag (20/9366) sowie ein Änderungsantrag (20/9365) der Union fanden jeweils keine Mehrheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem beschlossenen Gesetz werden laut Bundesregierung Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt. Ab 2026 rechnet die Regierung mit jährlichen Steuermindereinnahmen von 960 Millionen Euro, wobei 387 Millionen Euro beim Bund, 358 Millionen Euro bei den Ländern und 215 Millionen Euro bei den Gemeinden anfallen. Wie es heißt, ist 2024 mit einem Gesamtminus von 595 Millionen Euro und 2025 von 850 Millionen Euro zu rechnen.

„Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche Finanzmarkt und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken“, erläutert die Regierung.

Aufgeschobene Besteuerung

Den Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung soll „signifikant“ ausgeweitet werden. Hierzu soll die Besteuerung künftig bis zur Veräußerung der Anteile aufgeschoben werden können, wenn der Arbeitgeber die Haftung für die anfallende Lohnsteuer übernimmt. Verlust für den Haushalt: 365 Millionen Euro pro Jahr ab 2026 (2025: 255 Millionen Euro, 2024: 70 Millionen Euro).

Unternehmen sollen künftig bereits mit einer Mindestmarktkapitalisierung von einer Million Euro an die Börse gehen dürfen (bisher: 1,25 Millionen Euro). Die Pflicht zu einem Emissionsbegleiter als Mitantragsteller, beispielsweise einer Bank, entfällt.

Aktienemissionen auf Blockchain-Basis

Aktienemissionen sollen künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich werden. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland „zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie“ werden. Konkret sollen Namensaktien künftig sowohl als Zentralregisterwertpapiere als auch als Kyptowertpapiere begeben werden können. Inhaberaktien soll es weiterhin nur als Zentralregisterwertpapiere geben.

Die Aufnahme von Eigenkapital soll ferner dadurch erleichtert werden, dass Unternehmen Mehrstimmrechtsaktien ausgeben dürfen. Kapitalerhöhungen sollen auch dadurch einfacher werden, dass unter anderem die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss im Aktienrecht von bisher zehn Prozent des Grundkapitals auf 20 Prozent angehoben wird.

Gleiche Wettbewerbsverhältnisse mit EU-Ausland

Umsatzsteuerrechtliche Regelungen für Investmentfonds sollen an Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten angeglichen werden. Ziel der Bundesregierung sind dabei „gleiche Wettbewerbsverhältnisse mit dem europäischen Ausland“. Hier kalkulierte sie 2024 mit Mindereinnahmen von 120 Millionen Euro, ab 2025 mit jährlich 140 Millionen Euro. Änderungen gibt es auch im Bereich der Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte.

Internationale Akteure sollen mit der deutschen Finanzaufsicht künftig auch auf Englisch kommunizieren können. Auch soll eine Kommunikation mit den Behörden verstärkt auf digitalem Weg ermöglicht werden.

Änderungen im Ausschuss

Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das sieht die Beschlussempfehlung nach einer Änderung im parlamentarischen Verfahren im Finanzausschuss vor. Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Dadurch soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland erweitern. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ging es unter anderem auch um die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Hier sollen auch sogenannte vinkulierte Anteile von der sofortigen Besteuerung ausgenommen werden.

Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden, zu investieren. Ursprünglich sollte „aufsichtsrechtlich ermöglicht werden, auch Grundstücke zu erwerben, auf denen sich ausschließlich Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien befinden“.  Weitere Änderungen in dem umfangreichen Gesetzentwurf betreffen das Thema Crowdfunding, Zahlungskonten-Vergleichswebsite, Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung, Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber und AGB-Bereichsausnahme.

Zu dem Gesetz hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/9367) vorgelegt.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme (20/8675) zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vor. Unter anderem sollte die steuerliche Besserstellung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen auch für sogenannte vinkulierte Anteile gelten.

Die Länderkammer schrieb mit Bezug auf das Einkommensteuergesetz (EStG): „Bei Start-ups werden nahezu ausschließlich vinkulierte Anteile als Mitarbeiterbeteiligung gewährt. Bei diesen ist nach dem Gesetzentwurf nicht davon auszugehen, dass ein Zufluss von Arbeitslohn vorliegt, weil es dem Arbeitnehmer noch unmöglich ist, über die Vermögensbeteiligung zu verfügen. In der Konsequenz würde der Zweck des Paragrafen 19a EStG, nämlich Start-ups durch eine Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung mittels attraktiver Kapitalbeteiligung zu fördern, verfehlt. Die vorgeschlagene Ergänzung führt dazu, dass Paragraf 19a EStG auch für vinkulierte Anteile anwendbar ist.“

In ihrer Gegenäußerung signalisierte die Bundesregierung dazu Gesprächsbereitschaft. Sie schrieb: „Die Bundesregierung wird die Anregung des Bundesrates prüfen, wobei hierbei insbesondere die faktische Bedeutung der Problematik für die Branche berücksichtigt werden wird.“ (vom/bal/ste/17.11.2023)

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TOP 32 Entfernung von Verfassungsfeinden aus der Bundeswehr 

Nachdem der Verteidigungsausschuss noch eine Reihe von Änderungen vorgenommen hatte, hat der Bundestag nun den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr (20/8672) beschlossen. Für das Gesetz haben die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestimmt. Union und AfD votierten dagegen, die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Der Abstimmung am Freitag, 17. November 2023, lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (20/9339) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Verfassungsfeindliche Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr sollen künftig einfacher und schneller aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können. Vorgesehen ist, dass Zeit- und Berufssoldaten, die bereits mehr als vier Jahre in den Streitkräften dienen, durch einen Verwaltungsakt aus dem Dienst entlassen werden können, wenn sie in „schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz), gerichtet sind“.

Nach der derzeitigen Rechtslage können Zeit- und Berufssoldaten nach vier Jahren Dienst erst nach dem rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Disziplinarverfahrens entlassen werden. In der Praxis dauern solche Disziplinarverfahren nach Angaben der Bundesregierung jedoch durchschnittlich bis zu vier Jahre. Dies sei nicht hinzunehmen, zumal die Soldaten während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten, heißt es in der Gesetzesbegründung. (vom/aw/17.11.2023)

 

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