Sitzungswoche
26. Januar 2022 (13. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Wirtschaftsministerium
Tilman Kuban (CDU/CSU) und Steffen Kotré (AfD) erkundigten sich nach Rezepten der Regierung, um den hohen Energiepreisen entgegenzutreten. Habeck betrachtet die hohen Preise nach eigenen Worten als „extreme Herausforderung“ für Privatleute und Industrie. Von Kuban auf mögliche Steuersenkungen angesprochen, meinte er, dagegen sprächen haushaltspolitische Gründe. Kotré hielt er entgegen, die AfD wolle nur den Status quo bewahren: „Das schadet der Prosperität und dem deutschen Volk.“
Der vorläufige Programmstopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW-Bankengruppe, die hohen Energiepreise, die Sicherung der Gasversorgung, die Corona-Überbrückungshilfen für notleidende Branchen und der Bürokratieabbau waren einige der Themen, mit denen sich der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) in der Regierungsbefragung am Mittwoch, 26. Januar 2027, konfrontiert sah.
Minister: Es fehlt schlicht das Geld
Die KfW hatte nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium am 24. Januar die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung gestoppt. Habeck begründete dieses abrupte Vorgehen mit einem „beispiellosen Antragsboom“ aufgrund der Ankündigung der vorigen Bundesregierung, dass diese Förderung Ende Januar 2021 ausläuft. Der Minister räumte ein, dass dies für die Antragsteller eine „bittere Nachricht“ sei. Die „brutale Korrektur“ sei ärgerlich. Der KfW-Vorstand habe aber nicht anders entscheiden können als das Programm vom Markt zu nehmen, weil es sonst weiter ungedeckte Haushaltsversprechen gegeben hätte.
Waren es 2010 noch 4.000 Anträge, 2015 13.000 Anträge und 2020 78.000 Anträge, so seien es im vergangenen Jahr bereits 120.000 Anträge gewesen. „Der Hochlauf ist Standard geworden“, sagte der Minister. 24.000 Antragsteller, darunter 22.000 Privathaushalte, hätten Anträge im Umfang von 7,2 Milliarden Euro gestellt, die noch nicht belegt gewesen seien: „Es fehlt schlicht das Geld.“ Es habe eine Überförderung vorgelegen. Habeck kündigte an, nun mit den Fraktionen Eckpunkte abzusprechen, um eine Perspektive für eine künftige Förderung der Gebäudesanierung zu schaffen.
Andreas Jung (CDU/CSU) kritisierte, dass mit diesem Vorgehen das Vertrauen der Menschen, die diese Projekte seit vielen Jahren betreiben, beschädigt worden sei. Habeck habe den Förderstopp mit kurzfristig eingegangenen Anträgen begründet. Gestoppt würden aber alle Anträge, auch die schon länger vorliegenden. Er rief Habeck dazu auf, „Planungssicherheit wiederherzustellen“. Die Betroffenen wollten jetzt wissen, wie es weitergeht.
Der Minister sagte zu, dass „so schnell wie möglich“ Klarheit geschaffen werden müsse. Man werde für den sozialen Wohnungsbau, für die Gebäudesanierung und für andere Programmpunkte schnell eine Lösung finden.
Timo Gremmels (SPD) wollte vom Minister erfahren, wie die Bundesregierung zur Einführung einer nationalen Gasreserve steht. Dazu verwies der Habeck auf die Tradition in der deutschen Energiepolitik, den Gasmarkt komplett zu liberalisieren. Denkbar sei, dass der Staat selbst eine nationale Gasreserve schafft oder dass er die Verpflichtung vorgibt, die Gasspeicher auf einem bestimmten Stand zu halten. Auch gebe es die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass die Versorgung durch Einkäufe („long-term options“) gesichert werden kann.
Nach dem Ausbau der Windenergie an Land und vor der Küste („offshore“) erkundigte sich Dr. Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen). Habeck wertete den „Hype der Wirtschaft nach erneuerbaren Energien“ als einen Standortfaktor und als „wirtschaftliche Chance“. Im Offshore-Bereich könnten Potenzialflächen für drei Gigawatt realisiert werden. Bis 2030 stünden genügend Flächen zur Verfügung, um die anvisierten Ziele zu erreichen.
Pascal Meiser (Die Linke) fragte den Minister nach Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen für coronabedingt notleidende Branchen wie die Veranstaltungswirtschaft, die Gastronomie und den Einzelhandel. Habeck teilte mit, dass die Zusatzkosten, die den Unternehmen durch die erforderliche Kontrolle von Impfausweisen entstehen, zu 100 Prozent förderfähig seien, also vom Staat übernommen würden. Unternehmen, die nachweisen, dass sich der Geschäftsbetrieb nicht mehr lohnt und die schließen wollen, könnten ebenfalls förderfähig sein. Das System sei insgesamt „gut aufgestellt“.
Den Bürokratieabbau thematisierte Manfred Todtenhausen (FDP). Er wollte vom Minister wissen, wie schnell es möglich sein werde, ein Signal des Bürokratieabbaus an den Mittelstand zu geben. Habeck sagte, dass alle dazu geplanten Gesetze noch in diesem Jahr verabschiedet würden. Ein Staatssekretärsausschuss werde das Gesetzgebungsverfahren vorbereiten. Dabei solle von konkreten Einzelfällen ausgegangen werden, etwa bei zu lange dauernden Verfahren oder bei nicht voll abfließenden Fördergeldern, um Lösungen zur Vereinfachung von Gesetzen zu entwickeln.
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TOP 2 Fragestunde
Wird nachgereicht, sobald vorhanden
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TOP 3 Fragestunde
In der Orientierungsdebatte zur allgemeinen Impfpflicht haben Abgeordnete mehrere mögliche Umsetzungsvarianten ins Spiel gebracht. In einer streckenweise kontroversen und von gegenseitigen Vorwürfen geprägten Debatte sprachen sich verschiedene Redner am Mittwoch, 26. Januar 2022, im Bundestag dafür aus, die Impflicht auf Erwachsene zu begrenzen. Ein anderer Vorschlag sieht mehr Aufklärung und eine Impfpflicht für über 50-Jährige vor.
Einige Abgeordnete haben sich noch nicht entschieden
In der Aussprache meldeten sich auch Abgeordnete zu Wort, die aus unterschiedlichen Gründen eine allgemeine Impfpflicht ablehnen. Die AfD-Fraktion legte bereits einen Antrag gegen die Impfplicht vor. Einige Redner räumten ein, sie hätten sich noch nicht entschieden und seien an einem konstruktiven Austausch der Argumente interessiert.
Im Dezember 2021 hatte der Bundestag bereits eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die ab Mitte März 2022 greift. Diese Impfpflicht gilt etwa für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die AfD-Fraktion stellt auch diese Regelung grundsätzlich infrage. Bereits seit März 2020 gilt in Deutschland außerdem eine indirekte Impfpflicht gegen Masern für Kinder vor Eintritt in Kitas oder Schulen sowie für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen.
Gruppenanträge von Abgeordneten werden erwartet
Die Abgeordneten sollen in der sensiblen Frage der Impfpflicht ohne Fraktionszwang entscheiden dürfen. Die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP hat keinen eigenen Gesetzesvorschlag vorgelegt, dafür werden konkurrierende Gruppenanträge von Abgeordneten mit unterschiedlicher Zielsetzung erwartet, die nach der Orientierungsdebatte vorgelegt werden sollen. Eine Entscheidung könnte dann im März fallen.
Die alte Bundesregierung aus Union und SPD hatte stets versichert, es werde in der Corona-Krise keine Impfpflicht geben. Der Kurswechsel wird nun damit begründet, dass die Impfkampagne weniger erfolgreich verlaufen ist als erhofft und nicht ausreicht, um das Virus dauerhaft einzudämmen. Zudem könnten neue, gefährliche Mutanten einen weiteren Lockdown nötig machen.
Chrupalla: AfD lehnt die Impfpflicht vollständig ab
Dr. Alice Weidel (AfD) wandte sich in scharfer Form gegen die Impfplicht, die „ein autoritärer Amoklauf“ gegen die Grundfesten der demokratischen Grundordnung sei. „Wenn der Staat sich anmaßt, über den Körper seiner Bürger zu entscheiden, ist das ein elementarer Zivilisationsbruch.“ Für eine Impfpflicht, für alle oder für bestimmte Gruppen, gebe es keine Rechtfertigung, weder medizinisch noch ethisch oder juristisch. Menschen zu einer Impfung nötigen zu wollen, sei eine unerhörte Grenzüberschreitung.
Die geplante Impfplicht sei verfassungswidrig und auch praktisch nicht umsetzbar, sagte Weidel voraus. „Wie wollen Sie eigentlich Millionen von Bürgern, die sich nicht impfen lassen wollen, zu einer Impfung zwingen?“ Sie kritisierte, dass eine Impfpflicht zunächst ausgeschlossen worden sei und nun doch kommen solle. Dies sei „ein gigantischer Wählerbetrug und skandalöser Vertrauensbruch“. Jeder müsse frei entscheiden können, ob er sich durch Impfung schützen wolle oder nicht.
Tino Chrupalla (AfD) zeichnete erneut ein düsteres Bild der aktuellen Lage und wandte sich gegen immer neue Einschränkungen und Verbote. Die Regierung versuche, ihre autoritären Bestrebungen durch das Parlament zu bringen. Impfstoffe hätten schon fast eine religiöse Stellung.
Wer nicht daran glaube, werde ausgeschlossen, das passiere sogar im Bundestag, wenn Parlamentarier an Ausschusssitzungen teilnehmen wollten. Der Genesenenstatus sei willkürlich verkürzt worden. Chrupalla betonte, seine Fraktion lehne die Impfpflicht vollständig ab, auch die für Berufsgruppen.
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27. Januar 2022 (14. Sitzung)
ZP1 Territoriale Integrität der Ukraine
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Absage der Bundesregierung zur Lieferung von Waffen in die Ukraine verteidigt. Den außenpolitischen Kurs in dieser Frage um 180 Grad zu drehen, „das sollte man schon bei vollem Bewusstsein tun“, sagte Baerbock am Donnerstag, 27. Januar 2022, in einer Vereinbarten Debatte mit dem Titel „Frieden in Europa sichern – Territoriale Integrität der Ukraine darf nicht in Frage gestellt werden“.
AfD kritisiert „Stimmungsmache“ gegen Russland
Stefan Keuter (AfD) beklagte „Stimmungsmache“ und „unsägliche Rhetorik“ gegen Russland und stellte die Frage, wem diese Eskalation nutze. Durch die EU-Sanktionen infolge der Annexion der Krim 2014 sei Russland ein Schaden in Höhe von 36 Milliarden US-Dollar entstanden und Deutschland in Höhe von 23 Milliarden US-Dollar. „Wir schneiden uns ins eigene Fleisch, das muss ein Ende haben.“
Keuter wandte sich direkt an den Botschafter der Ukraine, Andrij Melnyk, der auf der Tribüne der Debatte folgte: „Die Forderung nach Waffen können wir Deutsche nicht erfüllen“, sagte Keuter. „Ihre unsägliche Kriegstreiberei kann ich nur verurteilen.“
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TOP 5 Vereinbarte Debatte zur Konferenz zur Zukunft Europa
Die Fraktionen im Bundestag machen sich mit Ausnahme der AfD im Rahmen einer Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 27. Januar 2022, für eine konkrete Umsetzung der Ergebnisse der im Mai 2021 gestarteten „Konferenz zur Zukunft Europas“ stark. Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger „werden wir ernst nehmen und voranbringen“, versprach Axel Schäfer (SPD). Gunther Krichbaum (CDU/CSU) mahnte: „Wenn wir diese Ideen nicht aufgreifen, würde sehr viel Enttäuschung zurückbleiben, und das wäre fatal.“
Stärkung und Weiterentwicklung der europäischen Idee
Beide Abgeordnete nehmen an der Konferenz als Vertreter des Deutschen Bundestages teil. Das Format soll neue Impulse für die Stärkung und Weiterentwicklung der europäischen Idee setzen, dafür sind die rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU eingeladen, konkrete Vorschläge einzubringen und miteinander zu diskutieren. Dafür wurde die mehrsprachige digitale Plattform https://futureu.europa.eu geschaffen, zudem finden europaweit zahlreiche Veranstaltungen statt.
Den Vorsitz teilen sich die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Präsidentin der Europäischen Kommission. Allerdings haben sich laut der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Dubravka Šuica, bisher kaum mehr als 4,5 Millionen europäische Bürger an der Konferenz beteiligt, weniger als ein Prozent der Gesamtbevölkerung.
Union: Positiver Schub bei den Bürgerinnen und Bürgern
Gunther Krichbaum sieht daher daher „noch mächtig Luft nach oben“. Er sprach sich unter anderem dafür aus, das Format über die Kultusministerkonferenz der Länder, noch stärker in die Schulen zu bringen, „damit wir gerade bei der jungen Generation für einen positiven Aufschlag sorgen“.
Insgesamt nannte er die Konferenz jedoch „schon jetzt einen Erfolg“. Es gebe einen positiven Schub bei den Bürgerinnen und Bürgern, quer durch die Republik und quer durch Europa werde über europäische Fragen diskutiert.
AfD: Konferenz soll lediglich den Status Quo erweitern
Norbert Kleinwächter (AfD) warf der EU-Kommission hingegen vor, die Bürger zu betrügen. Mit der Konferenz wolle die EU-Kommission lediglich den Status Quo erweitern. „Sie wollen festschreiben, was die Bürger genau nicht möchten.“ Als Beispiele nannte er neue Zwänge und Regularien, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Covid-Pandemie und die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa.
Für die Teilnahme seien aus diesem Grund auch nur „überzeugte Föderalisten“ ausgewählt worden. Kleinwächters Fazit: „Europas Zukunft wird nur dann blühend sein, wenn diese Europäische Union keine Zukunft hat.“
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TOP 6 Deutsche G7-Ratspräsidentschaft
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 27. Januar 2022, mit der deutschen G7-Präsidentschaft befasst. Dazu legte die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Die deutsche G7-Präsidentschaft nutzen – In schwierigen Zeiten Führung zeigen“ (20/490) vor. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Die Unionsfraktion fordert unter anderem, dass die bevorstehende G7-Präsidentschaft genutzt werden soll, um diesen einzigartigen weltweiten Zusammenschluss demokratischer Staaten gegenüber den Anfeindungen und Angriffen autoritärer Staaten und Ideologien zu stärken. Dabei soll die G7 als Nukleus einer weltweiten „Allianz der Demokratien“, die ihre gemeinsamen Werte gegen autokratische Ansprüche verteidigt, ausgebaut werden und in diesem Sinne an die erfolgreiche G7-Präsidentschaft Großbritanniens angeknüpft werden. Außerdem sollen gemeinsam im Zusammenschluss der G7 multilaterale Institutionen wie die Vereinten Nationen, Nato, EU, OSZE, Welthandelsorganisation WTO und die Weltgesundheitsorganisation WHO gestärkt und in ihrer Tätigkeit noch handlungsfähiger gemacht werden.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1975/1976 dient der Zusammenschluss der sieben größten, demokratischen Industrienationen „G7“ als wichtiges Forum der internationalen Kooperation und Steuerung gemeinsamer Politiken, heißt es im Antrag. Während die Wirtschafts- und Finanzpolitik ursprünglich im Mittelpunkt gestanden hätten, seien in den vergangenen Jahren die Außen- und Sicherheits-, aber auch die Entwicklungs- und Klimapolitik mit der Suche nach gemeinsamen Antworten auf die zunehmenden vielfältigen globalen Herausforderungen und Krisen immer stärker ins Zentrum der Politik der G7 gerückt. (eis/27.01.2022)
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TOP 7 Nachtragshaushalt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Januar 2022, den zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/300) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung ( 20/400, 20/530, 20/401) stimmten in namentlicher Abstimmung 382 Abgeordnete, 283 lehnten ihn ab. In zweiter Lesung hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dafür und CDU/CSU, AfD und die Linksfraktion dagegen gestimmt. Jeweils keine Mehrheit fanden drei Entschließungsanträge von CDU/CSU (20/487), AfD (20/488) und der Linken (20/486).
Ausnahme von der Schuldenobergrenze beantragt
Ebenfalls in namentlicher Abstimmung hatte der Bundestag zuvor einen Antrag der Koalitionsfraktionen (20/505) angenommen. Mit der Vorlage wird eine Ausnahme von der Kreditobergrenze der Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes beantragt.
Die Koalitionsfraktionen begründeten den Antrag mit den anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie. Für den Antrag stimmten 385 Abgeordnete, 290 lehnten ihn ab.
60 Milliarden Euro in Rücklage überführt
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt sollen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt in eine Rücklage des Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, übertragen werden. Mit diesen Mitteln will die Bundesregierung in den kommenden Jahren klima- und transformationspolitische Vorhaben finanzieren.
Laut Bundesregierung soll damit zuallererst ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet werden, um beispielsweise private Investitionen anzureizen. Mit ihren Änderungsanträgen im Haushaltsausschuss ergänzten die Koalitionsfraktionen die entsprechenden Titel im Haushalt um verbindliche Erläuterungen zur Verwendung der an den EKF übertragenen Mittel.
Demnach sollen die Mittel unter anderem zur „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und zur „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“ genutzt werden. Teil des Nachtragshaushalts ist zudem eine von den Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss vorgelegte Personalliste. Sie sieht die Schaffung von 148 neuen Stellen in den Bundesministerien und im Bundestag vor.
Entschließungsantrag der AfD abgelehnt
Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen der Entschließungsantrag der AfD (20/488).
Die AfD-Fraktion hatte darin argumentiert, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz „in geradezu offensichtlicher Weise gegen zentrale, verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze des Haushaltsrechts“ verstoße. Eine Verfassungsklage gegen das Haushaltsgesetz sei zu begrüßen.
wird nachgereicht, sobald vorhanden
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ZP 2 Landwirtschaft und Ernährung, Aufbruch
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 27. Januar 2022, erstmals mit einem Antrag der Ampelkoalition mit dem Titel „Landwirtschafts- und Ernährungspolitik im Aufbruch“ (20/491) befasst. Die Initiative wurde im Anschluss an die gut halbstündige Aussprache zur weiteren federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.
Verbindliche Tierhaltungskennzeichnung gefordert
Gegenstand des Antrags ist unter anderem die Forderung nach einer „verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung“, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Eine solche solle die Bundesregierung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch im Jahr 2022 einführen, heißt es.
Außerdem geben die Fraktionen in ihrem Antrag das Ziel von 30 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030 aus. Hierfür gelte es, die Bundesmittel für ein Programm Ökolandbau zu erhöhen und entsprechend dem Ausbauziel Agrarforschungsgelder für Forschungsbelange des Ökolandbaus zur Verfügung zu stellen. Andere Forderungen betreffen etwa die Digitalisierung in der Landwirtschaft, den verstärkten Einsatz von Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln oder die Regulierung von an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt. (ste/27.01.2022)
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TOP 8 Rücknahme der Änderung vom 14. Januar 2022 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Januar 2022, mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion (20/511) abgelehnt, in dem diese die sofortige Rücknahme der Änderung vom 14. Januar 2022 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung verlangt hatte. Sie definiert grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung und rekurriert dabei auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Demnach sind Kontaktpersonen von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen etwa dann von der Pflicht zur Quarantäne befreit, wenn sie eine Boosterimpfung erhalten haben.
AfD-Antrag zur Covid-19-Prognostik überwiesen
Einen weiteren Antrag der AfD mit dem Titel „Prognostik und Therapie, der wirksame Weg gegen Covid-19“ (20/510) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss. Darin spricht sich die Fraktion für einen flächendeckenden Einsatz der sogenannten Proteomanalyse zur Vorhersage des Schweregrades einer Covid-Infektion aus.
Aus Sicht der Antragsteller kann damit „die Hospitalisierungsrate nachhaltig gesenkt und Leben gerettet werden“, da die Kenntnis über die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs „die Möglichkeit der frühzeitigen und damit effektiven vorbeugenden Behandlung mit geeigneten Medikamenten ermöglicht“. (vom/irs/27.01.2022)
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TOP 9 20 Jahre Guantánamo
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 27. Januar 2022, erstmals in einer halbstündigen Debatte mit einem Antrag der Fraktion Die Linke zum Gefangenenlager Guantánamo (20/485) befasst. Die Linksfraktion fordert aus Anlass des zwanzigjährigen Bestehens des Gefangenenlagers, dass es umgehend geschlossen werden soll. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den Menschenrechtsausschuss überwiesen. Die Linke konnte sich mit ihrem Wunsch nach sofortiger Abstimmung nicht durchsetzen.
Guantánamo sei demnach bis heute in Betrieb und Stätte für Menschenrechtsverletzungen, Ungerechtigkeit, fehlende Rechtsstaatlichkeit und die Aushöhlung des Völkerrechts, heißt es in dem Antrag. Dort werde das globale Menschenrechtssystem in Frage gestellt, indem Gesetze, internationale Grundsätze und Normen missachtet würden. Aktuell würden in dem Lager weiterhin fast 40 Menschen unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien gefangen gehalten. Deshalb soll die von US-Präsident Joseph Biden angestrebte endgültige Schließung des Lagers begrüßt werden. Ob über die Vorlage direkt entschieden wird, oder ob diese zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wird, ist noch offen. (eis/27.01.2022)
Wird nachgereicht, sobald vorhanden
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TOP 13 Direktwahl des Bundespräsidenten
Der Bundestag hat am Freitag, 28. Januar 2022, nach halbstündiger Debatte mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf (20/198) der AfD-Fraktion abgelehnt, der eine künftige Direktwahl des Bundespräsidenten fordert. Der Entwurf wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen das Votum der AfD verabschiedet. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/410) zugrunde.
Antrag der AfD-Fraktion
Danach soll der Bundespräsident künftig in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom Volk gewählt werden, statt wie bisher von der Bundesversammlung, die der Vorlage zufolge abgeschafft werden soll. Zum Bundespräsidenten gewählt sein soll nach dem Willen der Fraktion, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht keiner der Kandidaten die nötige Mehrheit, soll laut Vorlage ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten stattfinden, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. „Gewählt ist sodann, wer in diesem zweiten Wahlgang die meisten abgegebenen gültigen Stimmen erhält“, schreibt die Fraktion in der Begründung weiter.
Mit dem Gesetzentwurf solle der Forderung nach einer Ausweitung an demokratischer Teilhabe des Volkes entsprochen werden, heißt es darin ferner. Nicht vorgesehen sei demgegenüber, „dass der Bundespräsident mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet wird und somit das bisherige Kompetenzgefüge zwischen Bundesregierung, Parlament und Bundespräsident hin zu einer Präsidialverfassung abgeändert wird“. (sto/eis/27.01.2021)
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