10. Stadtratssitzung in Burghausen: AfD beantragt Diskriminierungsfreiheit von Ungeimpften & Beendigung der Unterstützung der Ausgabe von Covid-Schnell-Tests mit giftigen / reprduktionsschädlichen Substanzen an Schüler

Quelle: Von Martin Falbisoner - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25243073

BURGHAUSEN – Altparteien im Stadtrat von Burghausen stimmen gegen Initiative der AfD, daß Kinder in der Schule mit wohl giftigen und die Fruchtbarkeit des Menschen beeinträchtigenden Stoffen in den staatlichen Zwangs-Selbst-Tests hantieren und stimmen gegen eine Nichtdiskriminierung von Personen, die sich dem staatlichen Impfzwang nicht unterwerfen wollen.

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Nachdem die April-Sitzung ausgefallen war, standen auf dieser Sitzung der Rechnungsabschluss 2020, eine mögliche Altlast auf einem Grundstück im Herzogbad und die Vorstellung von Baumaßnahmen an der Johannes-Hess-Schule auf der Tagesordnung.

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AfD-Antrag „Burghausen unterstützt die Europaratresolution gegen Diskriminierung von Personen, die sich einem un/mittelbaren Impfzwang nicht unterwerfen.

In diesem Antrag ging es der AfD darum, daß der Stadtrat sich dagegen ausspricht, die Stadtgesellschaft in Geimpfte und nicht Geimpfte zu spalten. Damit soll eine unsägliche 2-Klasengesellschaft in der Stadt verhindert werden. Als Vorlage hierzu dient der AfD eine Resolution des für die Menschenrechte auf dem Kontinent Europa zuständigen Europarats. Wir haben hier darüber berichtet.

Betreffend Impfung vertritt die AfD den Standpunkt, daß jeder das Recht haben soll, sich impfen zu lassen, der dies möchte. Eine wie auch immer geartete Impf-Pflicht, oder einen Impfzwang lehnt die AfD jedoch kategorisch ab! Dies gilt im Einklang mit dem Europarat auch für indirekte Zwänge, wie z.B. das Abschneiden von Freiheitsrechten und/oder Mobilitätsrechten für Geimpfte!

Die AfD hat beantragt, der Stadtrat möge beschließen, daß er

  1. Mindestens folgende Forderungen des für die Wahrung der Menschenrechte auf dem Kontinent Europa zuständigen Europarats aus der Resolution 2361 (2021) anerkennt und daraus mindestens folgende Vorgaben zur Richtschnur des eignen Handelns macht

7. The Assembly thus urges member States and the European Union to:7.3 with respect to ensuring high vaccine uptake:

„7.3.1 ensure that citizens are informed that the vaccination is NOT mandatory and that no one is politically, socially, or otherwise pressured to get themselves vaccinated, if they do not wish to do so themselves

7.3.2 ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated;

  1. Eine Aufklärungskampagne startet, um die Bevölkerung Burghausens im Sinne der unter 1. zitierten Positionen darüber aufzuklären, daß die höchste Instanz zur Wahrung der Menschenrechte auf dem Kontinent Europa in der Frage einer Impfentscheidung staatlichen oder politischen oder gesellschaftlichen Zwang/Druck ablehnt und hervorhebt, daß jeder Bürger diese Frage von staatlicher Seite unbeeinflusst nur auf der Basis eines freien Willens selbst entscheidet.

Bürgermeister Schneider argumentierte, daß es keinen Impfzwang gebe und der Antrag deswegen abzulehnen sei.

Stadtrat Schwembauer hob hervor, daß dem natürlich nicht so ist, weil der Europarat sich mit den Worten  „politically, socially, or otherwise“ ausdrücklich auf jegliche Art von Zwang richtet, also nicht nur physischen Zwang, sondern auch das Abschneiden von Mobilitätsrechten und Freiheitsrechten, wie z.B. den Besuch eines Restaurants nur mit „grünem Pass“.

Außerdem hob Stadtrat Schwembauer hervor, daß der Ethikrat auch verlangt, dass die Bürger über die gesamte Breite der Ablehnung eines Zwangs auch informiert wird.

Da es aber auch von der Stadt Burghausen keinerlei Informationen dahingehend gibt, daß kein Bürger „politically, socially, or otherwise“ zum Impfen genötigt werden darf, ist dieser Antrag natürlich h9chaktuell.

Alle Altparteien haben gegen diesen Antrag gestimmt.

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AfD-Antrag „Selbst-Test-Zwang mit mangelhaften Selbst-Test-Kits in Schulen Burghausens beenden

Quelle: Burghauser Anzeiger

In einem weiteren Antrag befaßte sich die AfD mit der Ausgabe von Schnell-Tests über Institutionen, die der Stadt Burghausen sind, wie z.B. Schulen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand enthalten diese Schnell-Tests Stoffe, die als Gift, oder als die menschliche Fruchtbarkeit schädigend eingestuft werden. Außerdem waren die Test-Stäbchen gar nicht zum Selbst-Test zugelassen. Auch hierüber haben wir bereits berichtet. In einem ersten Beitrag hatte die Lokalpresse versucht das Thema tief zu hängen. Bedauerlicherweise erschöpfte sich der Bericht darin, die Positionen sauber gegenüber zu stellen, ohne aber nachzufragen. Hätte die Presse nachgefragt, hätte sie herausbekommen können, daß wenn von der sehr niedrigen Konzentration die rede ist, „übersehen“ wird, daß sich ja das Datenblatt ja genau auf diese Konzentration und Abmischung bezieht.

Auch das von ROCHE vorgetragene Argument, daß das Röhrchen verschlossen ist, ist merkwürdig. Würde für Zyankali auch gelten, man gibt Zyankali Kindern aber trotzdem nicht in die Hand. Außerdem muß man das Röhrchen ja öffnen um testen zu können. Wie kann man aber sicher sein, daß beim Öffnen z.B. an den schnittkanten nichts auf das Messer oder die Hände übertragen wird? Danach wird auch kaum jemand mehr das Röhrchen verschließen, sodaß das Fluid bestenfalls weggeworfen wird, oder der Inhalt wird in den Ausguss geschüttet und die Ampulle zum Gelben Sack gegeben. Mit Kinderhänden natürlich, und ohne Handschuhe!

Der Hinweis, das Datenblatt beziehe sich auf professionelle Anwendung (mit einer gewissen Häufigkeit) ist irreführend. Die Sicherheitshinweise gelten immer, auch bei nur einmaliger Anwendung. Kein Chemielaborant darf im Labor eine einzige Chemikalie auch nur anfassen ohne vorher das Sicherheitsdatenblatt gelesen zu haben. Auch wenn er die Chemikalie nur einmal benutzt. Kinder werden hingegen dazu gezwungen.

Tatsache ist, daß auf den nicht an die Testanden ausgegebenen Packungsbeilagen der Selbst-Tests hochinteressante erste Hinweise zu diesen Problemen stehen, wie z.B., daß die Tests nur in Schutzkleidung mit Schutzhandschuhen und Schutzbrille benutzt werden dürften.

Quelle: ROCHE

Warum dem so ist, steht nicht auf den Bedienungsanleitungen, sondern in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern, also in Informationsquellen, die eigentlich an Fachleute gerichtet sind. Diesem angesprochenen Sicherheitsdatenblatt des verwandten SARS-CoV-2 Rapid AG Test 25T der Firma ROCHE kann man auch entnehmen, daß in diesem Produkt auch Natriumazid Verwendung findet. Die Firma ROCHE gibt es als Konservierungsmittel aus. Das mag zutreffen, ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß Natriumazid hochgiftig ist und gemäß Sicherheitsdatenblatt in dem (Roche-)Extraktionspuffer in einer Konzentration von 0,1-0,25 % w/w enthalten ist.

Bereits Wikipedia kann man zur Toxizität von Natriumazid entnehmen (rechts am Rand), daß mit einer LD50 (Ratte, oral) von 27 mg/kg der Inhalt eines Probenröhrchens (3 ml) wohl eine letale Dosis für eine kleine Laborratte bedeuten würde. Das Gift wirkt hierbei wie folgt:

Der biochemische Wirkmechanismus besteht in der Störung der Elektronen-Transportkette der Atmungskette. Das Azid-Ion blockiert – wie auch Cyanid und Kohlenstoffmonoxid – die Sauerstoffbindungsstelle im aktiven Zentrum der Cytochrom-c-Oxidase irreversibel. Dadurch kommt die ATP-Produktion zum Erliegen und die Zelle stirbt. Die Cytochrom-c-Oxidase findet sich in den meisten sauerstoffatmenden Organismen, daher ist Azid ein recht universelles Gift – auch für Säugetiere.

Weitere Wirkungen kann man dem betreffenden Eintrag in Wikipedia entnehmen.

So weit die Firma ROCHE versucht die Toxizität dieses Stoffs z.B. mit Stellungnahmen wie

„Die Sicherheitshinweise im Beipackzettel beziehen sich auf die in der Pufferlösung befindlichen Konservierungsstoffe und Tenside und müssen aufgrund der Vorgaben der REACH Richtlinie (EU-Chemikalienverordnung) aufgeführten werden, unabhängig von deren Konzentration. ……“

wegzurelativieren, dürfte dies irreführend sein.

Da es aus Sicht der AfD völlig inakzeotabel ist, Kinder mit derartigen Stoffen hantieren zu lassen, stellte die AfD den Antrag, der Stadtrat möge beschließen, daß

  1. der Stadtrat der Verwaltung aufträgt, jegliche Kooperation mit staatlichen Stellen zum Zweck der Umsetzung staatlich angeordneter Zwangs-Testungen insbesondere von Schülern unter 18 Jahren so lange zu unterlassen, bis sichergestellt ist, daß dabei keine Test-Stäbchen Verwendung finden die von der Vertriebsfirma des Selbst-Tests zu Selbst-Tests nicht zugelassen sind;
  2. der Stadtrat der Verwaltung aufträgt, jegliche Kooperation mit staatlichen Stellen zum Zweck der Umsetzung staatlich angeordneter Zwangs-Testungen insbesondere von Schülern unter 18 Jahren so lange zu unterlassen, bis sichergestellt ist, daß alle Empfänger derartiger Tests auch den zugehörigen Beipackzettel mitsamt aller für den Test ausgewiesenen Gefahrenstoffe erhalten haben;
  3. der Stadtrat der Verwaltung aufträgt, jegliche Kooperation mit staatlichen Stellen zum Zweck der Umsetzung staatlich angeordneter Zwangs-Testungen insbesondere von Schülern unter 18 Jahren so lange zu unterlassen, bis sichergestellt ist, daß derartige Tests keinen Gefahrenstoff enthalten, die als „Endochrine Disruptoren“ klassifiziert sind, z.B weil sie aus einer Gruppe der Octyl‑/Nonylphenolethoxylate entstammen, wie z.B. Triton X-100, 2-[4-(2,4,4-trimethylpentan-2-yl)phenoxy]ethanol;
  4. der Stadtrat der Verwaltung aufträgt, jegliche Kooperation mit staatlichen Stellen zum Zweck der Umsetzung staatlich angeordneter Zwangs-Testungen insbesondere von Schülern unter 18 Jahren so lange zu unterlassen, bis sichergestellt ist, daß beim Hantieren mit diesen Tests alle vom Hersteller im Beipackzettel ausgewiesenen Schutzmaßnahmen, wie z.B. „P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.“ tatsächlich umgesetzt werden;
  5. der Stadtrat der Verwaltung aufträgt, jegliche Kooperation mit staatlichen Stellen zum Zweck der Umsetzung staatlich angeordneter Zwangs-Testungen insbesondere von Schülern unter 18 Jahren so lange zu unterlassen, bis geklärt ist, wer im Falle einer Verletzung eines Kindes bei Missachtung mindestens eines der in 1 bis 4 ausgeführten Mängel das Haftungsrisiko trägt, wie z.B. ein Aufsicht führender Lehrer privat, der Schulträger etc.?
  6. der Stadtrat der Verwaltung aufträgt, jegliche Kooperation mit staatlichen Stellen zum Zweck der Umsetzung staatlich angeordneter Zwangs-Testungen insbesondere von Schülern unter 18 Jahren so lange zu unterlassen, bis in einem von der Stadt zu führenden gerichtlichen (im Verlierens-Fall eines Eil-Verfahrens) Hauptsache-Verfahrens letztinstanzlich geklärt ist, ob es verhältnismäßig ist, 100% der von der Staatsregierung ausgewählten Schüler einem Test-Zwang zu unterziehen, um – wie in Wien und Niederösterreich – unter 470.000 Schülern und Lehrern wohl nur knappe 200 Infizierte, darunter 123 Schüler, zu finden, was ca. 0,0026% der Schüler entspricht?

Der Bürgermeister duckte sich weg und argumentierte, Andere und nicht er seien zuständig. Daß der Antrag genau so formuliert war, daß er von der Zuständigkeit unabhängig war, interessierte ihn und die Altparteien im Stadtrat nicht.

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Pressemitteilung zur Ausgabe mangelhafter Schnell-Test-Kits an Burghauser Schüler

BURGHAUSEN – Die AfD vertieft ihre Warnung vor der Verwendung mangelhafter Test-Kits, die an Schüler zum Zweck des Zwangs-Selbst-Tests verteilt wurden. Die AfD fordert die komplette Offenlegung aller Inhaltsstoffe, die mit diesen Zwangs-Selbst-Tests insbesondere Schulkindern in die Hand gegeben werden und zwar inklusive aller darin enthaltener Nanopartikel. Die AD fordert darüber hinaus offenzulegen, in welchem Umfang jeder dieser Stoffe toxische, oder reproduktionsschädliche Wirkungen hervorrufen kann/könnte; insbesondere bei Kindern.

Nach den Osterferien wurde durch die Staatsregierung den Schülern Bayerns ein Test-Zwang auferlegt. Der Zwang ergibt sich für die Schüler schon durch die Inaussichtstellung des Übels, bei Verweigerung des Tests, aus dem Präsenzunterricht abgesondert zu werden und damit von dem sozialen Umfeld abgeschnitten zu werden. Hierdurch weigert sich der Staat seinem Bildungsauftrag hinsichtlich der „sozialen Bildung“ nachzukommen.

„Soziales Lernen ist der Erwerb von Fähigkeit und Bereitschaft zu solchen zwischenmenschlichen Verhaltensweisen, die zu einem sozial akzeptablen Kompromiss zwischen eigenen Bedürfnissen und Normalanforderungen bzw. Fremdbedürfnissen führen. Es geht um die Verfügbarkeit, aber auch die Anwendung solcher Verhaltensweisen und zwar auf der kognitiven, emotionalen und motorischen Ebene“ (Dettenborn,H./ Schmidt- Denter, U.: Soziales Lernen. In: Lompscher, J. u.a. (Hrsg.). Leben, Lernen und Lehren in der Grundschule. Neuwied: 1997., S.188),

bzw.

Soziales Lernen (…) meint den Prozess des indirekten Erwerbs von Handlungsqualifikation in der Dimension des Umgangs mit Subjekten der sozialen Realität (im Unterschied zu den Handlungsqualifikationen, die sich auf den Umgang mit Objekten der Natur, also auf Gegenstände und Sachen) beziehen.“ (Knoll-Jokisch, H. : Sozialerziehung und soziales Lernen in der Grundschule. Klinkhardt: Bad Heilbronn, 1981, S.67)

Dieses Abschneiden von sozialem Lernen schneidet das Lind vom Erwerb emotionaler Intelligenz ab.

Emotionale Intelligenz meint das geistige Fassungsvermögen, mit dem Informationen emotionaler Art aufgenommen und verwertet werden, auf Grund dessen wir emotionale empfinden und reagieren können.“ (Schilling, Diane. Soziales Lernen in der Grundschule- 50 Übungen, Aktivitäten und Spiele. Verlag an der Ruhr: Mühlheim an der Ruhr, 2000. S.12)

Für Kinder, die auf soziale Kontakte angewiesen sind, ist es die Höchststrafe von ihren Freunden angeschnitten zu sein! Als bisher einzigen Weg, um dieser „Höchststrafe“ zu entgehen, bietet die Staatsregierung auch den Burghauser Schülern bisher an bis zu drei Mal die Woche mit Test-Kits zu hantieren, die auch Stoffe enthalten, die als Gift eingestuft sind oder mit der Förderung von  Unfruchtbarkeit in Zusammengang gebracht werden. Dessen ungeachtet stellt die Staatsregierung den betroffenen Eltern nicht einmal die Beipackzettel zur Verfügung, damit diese sich über die Wirkungen der Stoffe informieren können, mit denen die Kinder hantieren.

Hierzu hat Stadtrat Thomas Schwembauer am 19.5.2021 eine Initiative im Stadtrat mit dem Ziel gestartet, daß bis zur Klärung dieser Umstände die Stadt keinerlei Unterstützung mehr für derartige Selbst-Tests leistet: Für die AfD in Burghausen ist vor diesem Hintergrund klar, daß diese Test-Kits in Kinderhänden nichts verloren haben. Hierzu ergänzt Stadtrat Schwembauer:

Ich habe heute den Bürgermeister im Stadtrat daran erinnert, daß die Stadt Burghausen, vertreten durch den Bürgermeister die Aufgabe hat, die öffentliche Sicherheit durch Abwehr von Gefahren aufrechtzuerhalten. Daher ist es schon von Gesetzes wegen seine Aufgabe, Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die das Leben oder die Gesundheit bereits bedrohen. (Vgl. Art. 6; 7 LStVG) 

Durch die in den Selbst-Test-Kits enthaltenen Stoffe liegt eine derartige Bedrohung der Gesundheit insbesondere von Kindern meiner Überzeugung nach bereits jetzt vor.

Der im Test-Kit enthaltene Stoff Natriumazid wird – völlig unabhängig von seiner Konzentration im Reagentium – von Fachleuten als so giftig eingestuft, daß bereits die im Reagentium enthaltene Menge in der Lage sein soll, eine Laborratte zu töten. 

Der darin ebenfalls enthaltene Stoff zur Inaktivierung des Virus und um die viralen Proteine in Lösung zu bringen, wird – völlig unabhängig von seiner Konzentration im Reagentium – von Fachleuten dahingehend eingeordnet, daß er geeignet ist, zur Unfruchtbarkeit auch beim Menschen beizutragen.

Diese Tests haben in der Regel nicht einmal ein normales Zulassungsverfahren durchlaufen, sondern haben eine Eilzulassung absolviert, weil „deren Anwendung im Interesse des Gesundheitsschutzes liegt“ 

Damit ist schon bei einer ersten Verwendung z.B. durch Kinder die im LStVG definierte „Gefahr für die Gesundheit“ tatsächlich gegeben und der Bürgermister müsste eigentlich von Amts wegen einschreiten. Da hierzu nach Zusendung der einschlägigen Informationen aber nichts erkennbar war, war ein Antrag im Stadtrat geboten. Statt aber tätig zu werden, duckte sich der Bürgermeister weg indem er sich auf Unzuständigkeit berief. Alle im Stadtrat vertretenen Parteien folgten ihm darin.

Wenn substantiiert vorgetragen wird, daß in seiner Stadt die Gesundheit von Schülern gefährdet ist, und wenn vorgetragen wird, daß das Oberhaupt der Gemeinde von Gesetzes wegen zuständig ist, bereits diese Gefahren abzustellen wenn sie auch nur drohen, also noch gar nicht eingetreten sein müssen, dann ist es zu wenig, wenn der Bürgermeister einfach abtaucht die Eltern und Kinder der Stadt mit der Situation alleine läßt.

Die AfD ist im Landkreis mit dem Versprechen angetreten, die Dinge zu thematisieren, von denen die Altparteien nicht wollen, daß sie thematisiert werden. Dieses Versprechen setzen wir konsequent um. Wir fordern daher die Offenlegung eines jeden Inhaltsstoffs, der in jedem der staatlichen Schnell-Tests enthalten ist und zwar inklusive der Nanopartikel.

Wir fordern darüber hinaus die Offenlegung, mit welchen Gefahren jeder dieser Stoffe in Verbindung gebracht wird.

Egal ob man sich darauf beruft, daß in den Tests Giftstoffe enthalten sind, oder darauf, daß eine Eil-Zulassung vorliegt; in beiden Fällen ist es nach Überzeugung der AfD geboten, die Eltern der Kinder über alle (giftigen) Inhaltsstoffe zu informieren, mit denen der Staat Kinder zwingt in Schulen zu hantieren. Nur wenn die Eltern all diese Informationen auf dem Tisch liegen haben, können sie wirklich entscheiden, ob ihr Kind mit diesen Stoffen in der Schule hantieren soll, oder nicht.

Maximale Transparenz über die Inhaltsstoffe und ihre giftigen und/oder reproduktionsschädlichen Wirkungen ist auch deswegen geboten, um Verschwörungstheorien hierüber die Grundlage zu entziehen. Wer dazu schweigt, wie z.B. der Bürgermeister und der Stadtrat befördert derartige Verschwörungstheorien geradezu.