Gericht zwingt Gesundheitsministerium die Namen der Personen im Corona-„Krisenstab“ der Bundesregierung offenzulegen

Stabsraum Krisenstab Landratsamt Mühldorf Quelle: Von Bnow - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5661586

BERLIN – Zeitschrift mit Klage gegen RKI teilweise erfolgreich. RKI muß zugeben einen Corona-„Krisenstab“ bereits  fast drei Monate früher, als öffentlich kommuniziert eingerichtet zu haben, verschweigt jedoch weiterhin einen großen Teil seiner Teilnehmer und verschweigt die Tatsachen, auf denen es die Aufstufungen des Risikos auf  „hoch“ vornahm.

 

Bei Klagen von Bürgern gegen die merkwürdigen Maßnahmen, von denen die Regierungen in Bund und Ländern behaupten, daß sie dazu beitragen, das Covid-Virus zurückzudrängen, verwiesen die Verwaltungsgerichte in der Begründung der Abweisungen der Klagen und die Oberverwaltungsgerichte in der Regel auf die Risikobewertung des RKI!

Wissenschaft unterscheidet sich von  bloßen Behauptungen aber dadurch daß für jedermann transparent ist und nachvollziehbar ist, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um zu dem vom Wissenschaftler behaupteten Ergebnis zu kommen. Eine bloße Behauptung einer Person ist eben gerade keine Wissenschaft. Auch eine Behauptung

„ich habe da etwas gemacht und ein Ergebnis bekommen, zeige Euch aber nicht wie mir das gelungen ist“,

ist keine Wissenshaft! Die zu klärende Kernfrage lautet also: Welche wissenschaftlichen Tatsachen lagen vor, die dazu führten, daß der Krisenstab des RKI seine Risikoeinschätzung auf „hoch“ aufstufte und damit grünes Licht für einen Lockdown gab.

Das RKI wiederum erklärt auf seiner Webseite , daß diese Risikobewertung durch den Krisenstab des RKI vorgenommen werde. Doch das war es dann auch schon mit der Transparenz. Das RKI beantwortete Journalistenfragen, welche Personen diesem Krisenstab gehören, wann der Krisenstab seine Treffen abhält und ob Sitzungsprotokolle existierten – wenn überhaupt – nur ausweichend.

Die personelle Zusammensetzung des Krisenstabes wollte die Behörde schon gar nicht offenlegen. Aus diesem Grund klagte ein Magazin im November 2020 auf Offenlegung dieser Informationen und bekam Recht (Aktenzeichen: VG 27 L 335/20): öffentlich visible Personen des Krisenstabs müssen bekannt gegeben werden.

Damit muß nun das RKI all diejenigen Personen identifizieren, die als leitende Mitarbeiter auf dem öffentlich einsehbaren Organigramm der Behörde eingetragen und damit sowieso schon öffentlich und an Terminen der Sitzungen des Krisenstabes teilgenommen hatten.

Am 19.5. erstaunte RKI-Chef Wiehler vor dem Untersuchungsausschuß in Brandenburg mit bizarren Äußerungen:

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Krisenstäbe

Als Krisenstab bezeichnet man gemäß einer Onlineenzyklopädie eine Stabsstelle innerhalb einer Organisation zum Notfall– oder Katastrophenschutz. Der Krisenstab selbst übernimmt nicht die Führung, sondern funktioniert nur unter einem führungserfahrenen und allein verantwortlichen Leiter. Dies stellt sicher, dass auch unter hohem Druck Entscheidungen schnell getroffen und mit vereinten Kräften umgesetzt werden können.

Der Krisenstab ist oft das Grundelement einer provisorisch einberufenen Leitung und wird nach Entspannung der Lage meist wieder durch eine andere oder die vorhergehende Organisationsform ersetzt. Aufgabe der Mitglieder des Stabes ist es, den Leiter bei der Beurteilung der Lage zu beraten, Entscheidungen vorzubereiten und die Ausführung zu koordinieren und zu überwachen.

Die Einsatzleitung ist dann nach folgenden klassischen, den Aufgaben in einer Einsatzleitung entsprechenden Sachgebieten zu gliedern:

  • Leiter des Stabes
  • Personal/Innerer Dienst Sachgebiet 1 (S 1); klassische Aufgabe: Bereitstellen der Einsatzkräfte
  • Lage Sachgebiet 2 (S 2); klassische Aufgabe: Lagefeststellung
  • Einsatz Sachgebiet 3 (S 3); klassische Aufgabe: Beurteilen der Lage
  • Versorgung Sachgebiet 4 (S 4); klassische Aufgabe: Anfordern weiterer Einsatzmittel

Bei Bedarf können weitere Sachgebiete eingerichtet werden; insbesondere sind dies:

  • Presse- und Medienarbeit Sachgebiet 5 (S 5)
  • Informations- und Kommunikationswesen Sachgebiet 6 (S 6)
  • Fachberater

Es ist nicht zwingend gegeben, dass eine Stabsposition nur mit einer Person besetzt ist. Es können auch Helfer unterstützen.

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Bundesregierung lügt über den Zeitpunkt der Einrichtung des „Corona-Krisenstabs“

Die Bundesregierung behauptet, am 27.2.2020 und am 28.2.2020 die erste beiden Sitzungen des „Krisenstands“ zum Coid-Virus abzuhalten. Das ist gelogen. Die erste Sitzung fand bereits am 6. Januar statt, also zu keinem Zeitpunkt, als ein Virus als Ursache für die Phänomene noch gar nicht identifiziert werden war. dies geschah nämlich erst am 7.1.2020.

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27.2.2020: Bundesregierung gibt Einrichtung eines Corona-Krisenstabs bekannt

Die offizielle Version:

Am Donnerstag, den 27.2.2020 verkündete die Bundesregierung offiziell einen „Krisenstab“ eingerichtet zu haben. Gemäß Pandemieplan des Bundes ist hierfür der Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zuständig:

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Die Realität

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Was so klingt, als ob es am 27.2. erstmalig geschah, ist tatsächlich bereits fast zwei Monate alt!  Am Montag, dem 6. Januar, gaben die Gesundheitsbehörden von Wuhan bekannt, dass sie weiterhin nach der Ursache suchen, jedoch Influenza, Aviäre Influenza, Adenovirus und Coronaviren SARS und MERS als Atemwegserreger, die am 5. Januar 59 Menschen infiziert hatten, bisher ausgeschlossen hatten. Wegen der Zeitverschiebung einige Stunden später geschah in Deutschland Merkwürdiges: Im Rahmen der Klage der Zeitschrift kam nämlich heraus:

Der Krisenstab wurde demnach bereits am 6. Januar 2020 einberufen – zu einem Zeitpunkt, als in der öffentlichen Kommunikation des RKI, und auch der Bundesregierung insgesamt, noch keine Rede vom Coronavirus war.

  • Die erste öffentliche Stellungnahme des RKI dazu, noch als „für die Fachöffentlichkeit“ gekennzeichnet, erschien am 17. Januar,
  • die erste Meldung zu einer Lagebesprechung (mit Jens Spahn) am 3. Februar 2020 (hier mit Foto).
  • Zu diesem Zeitpunkt hatte der RKI-Krisenstab aber laut der Multipolar zugegangenen Terminliste bereits 12 Beratungen hinter sich, so nach der Einberufung am 6. Januar auch am 8., 14. und 16. Januar – sowie anschließend fast täglich.

Wiederum einige Stunden später wird die New York Times ihre erste Geschichte über den Ausbruch veröffentlichen.

Wiederum einige Stunden später werden Wissenschaftler des Nationalen Instituts für Kontrolle und Prävention viraler Krankheiten (IVDC) bestätigten, dass das am 3. Januar isolierte neuartige Coronavirus die pathogene Ursache für die virale Pneumonie mit unbekanntem Ätiologie-Cluster (VPUE) war, und bezeichneten die Krankheit als neuartige Coronavirus-infizierte Pneumonie. Wissenschaftler in China kündigten erst dann die Entdeckung eines neuen Coronavirus an.

Damit steht fest, daß die Bundesregierung ihren Krisenstab bereit eigerichtet hatte, bevor in China das Virus überhaupt als Ursache der Krankheitsfälle identifiziert worden war und bevor die chinesische Regierung am 7.1.2020 tätig werden wird. In einer internen Sitzung des Zentralen Politbüros der Kommunistischen Partei Chinas stellte Xi Jinping an diesem 7.1. erstmals

„Anfragen zur Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus-Ausbruchs“

und erteilte Anweisungen zu ähnlichen Zwecken. Dieses Treffen fand 13 Tage vor Xis ersten öffentlichen Kommentaren zum Ausbruch am 20. Januar statt.

Seit dem Ausbruch der Social-Media-Diskussion über den mysteriösen Ausbruch einer Lungenentzündung in Wuhan, China, zensierten die chinesischen Behörden ab diesem 7.1. nun den Hashtag #WuhanSARS und untersuchten nun jeden, der angeblich irreführende Informationen über den Ausbruch in den sozialen Medien verbreitet hatte.

Am selben  7.Januar wird berichtet, daß die US-amerikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (CDC) ein „Incident Management System“ eingerichtet haben, und am Tag zuvor eine Reisemitteilung für Reisende nach Wuhan, Provinz Hubei, China, herausgegeben, da es sich um

„eine Lungenentzündung mit unbekannter Ätiologie handelt … „

Dies ist deswegen erstaunlich, weil China die erste offizielle Mitteilung erst am 31.12.2019 tätigen wird. Diese werde am 1.1.2020 auch von der Deutschen Welle verbreitet.

Erst fast drei Monate später, am 27.2.2020 wird die Bundesregierung Aktivitäten um Schutz der Bevölkerung einleiten.

So wird die Bundesregierung unter anderem für Flug- und Schiffsreisen anordnen, dass Reisende auf so genannten Aussteigekarten Angaben zu ihrer Reise und zu ihrem Aufenthaltsort machen. So können mögliche Infektionsketten zurückverfolgt und betroffene Personen kontaktiert werden. Die Aussteigekarten sollen durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Verkehrsunternehmen auch beim grenzüberschreitenden Bus- und Bahnverkehr eingesetzt werden.

Einen Tag später, am 28.2. hatte der Krisenstab bereits zum zweiten Mal getagt und folgende Beschlüsse gefaßt, heißt es dort offiziell. Gemessen an der Antwort vor Gericht ist der Passus

„hat in seiner zweiten Sitzung“

in der Pressemitteilung vom 28.2. eine glatte Lüge. Erst jetzt wird unter Anwesenheit des Gesundheitsministers Spahn beschlossen werden:

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2. Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr

Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland werden auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert.

Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr)  im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen.

Schon jetzt gilt:

Bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr sind die verantwortlichen Luftfahrzeug- und Schiffsführer verpflichtet, erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft zu melden

4. Schutzausstattung

Der Krisenstab bereitet Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung vor. Hierzu gehört insbesondere auch eine geplante zentrale Beschaffung und Bevorratung durch den Bund.

Auf der Grundlage der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des RKI befürwortet der Krisenstab, die Gesamtstrategie weiterhin im internationalen und europäischen Kontext abzustimmen.

Der Krisenstab wird sich zwei Mal pro Woche treffen. Die nächste Sitzung findet am Dienstag, den 3.3.2020 im BMI statt.

 

Die Entscheidung unbekannter Personen des „Krisenstabs“ schickt ein ganzes Volk in die Covid-Gefangenschaft

Der eigentliche Gegenstand der Klage der Zeitschrift Multipolar war jedoch die Herausgabe der Liste der Personen, die für die Einschätzung des Covid-Virus verantwortlich sind.

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Viele offene Fragen

Wer hat Entschieden?

Auf Grundlage der Bewertung dieses Krisenstabs wurden am 22.3.2020 der erste Lockdown als Corona-Maßnahmen verhängt und die gesamte Bevölkerung bekam vorgeschrieben,

„wie sich die Menschen in Deutschland verhalten müssen“.

völlig unbekannt ist jedoch, wer genau diese Entscheidung getroffen hat. Daher fragte die Zeitschrift an

„welche Personen zu diesem Krisenstab gehörten, wann die Treffen erfolgten und ob Sitzungsprotokolle existierten“

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Auf welcher Tatsachenbasis wurde entschieden?

Ebenfalls eine Art Staatsgeheimnis ist bis heute, auf welcher Tatsachenlage der Krisenstab im RKI entschieden hat. Hier gab es innerhalb kürzester Zeit eine erhebliche Eskalation. So wurde durch das RKI die Risikobewertung innerhalb kürzester Zeit von „gering“ über „mittel“ auf „hoch“ hochgepeitscht.

Die klagende Zeitschrift verweist hierzu auf ein Indiz. So hat das RKI ein Schreiben herausgegeben, aus dem hervorgeht, daß den verwendeten Begriffen „gering“, „mäßig“ und „hoch“ (oder sogar „sehr hoch“) keinerlei

„quantitative Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß zugrunde“

lägen. Auf der  anderen Seite jedoch würden

„die für die Schwerebeurteilung (= Schadensausmaß) genutzten drei Kriterien bzw. Indikatoren (Übertragbarkeit, Schwereprofil und Ressourcenbelastung) mit jeweils messbaren Größen beurteilt“.

Diese, vom RKI als „messbaren Größen“ bezeichneten Parameter, für die zentrale Risikobewertung vom 17. März 2020 sind aber „bis heute nicht offengelegt“ worden! Sie werden als Staatsgeheimnis behandelt.

 

Gab es  politischen Druck, oder Erwartungshaltungen aus dem übergeordneten Gesundheitsministerium?

Doch wie passen die zwei Tatsachen zusammen, daß einerseits die Riskobewertung von „moderat“ auf hoch hochgepeitscht wurde, dem aber keinerlei

„quantitative Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß zugrunde“

lägen?

Was lag diesem  Hochpeitschen der Einstufung stattdessen zugrunde?  An dieser Stelle brachten die Herausgeber der Zeitschrift die Spekulation ins Spiel, ob die Entscheidungsfindung eventuell „politischen Druck“ hervorgerufen oder „nur“ beeinflusst wurde,

„eben nicht der Expertise der eigenen Fachleute, wie Osamah Hamouda, Ute Rexroth, Walter Haas, Christian Herzog oder Dirk Brockmann folgend“.

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Zeitschrift fordert die Offenlegung auf Basis des Pressrechts

Nun fordert allerdings die Zeitschrift die Offenlegung dieser Informationen auf Basis des Pressrechts. Da das RKI dem nicht freiwillig nachkam, ging die Zeitschrift zum Zweck der Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs Anfang November 2020 vor Gericht und verklagte das RKI vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Laut den Autoren sollte das RKI in der Lage sein, diese grundlegenden Fakten zu

„nennen und damit Transparenz herstellen“,

sollte die eigene Vermutung denn unzutreffend sein. Es sei vollkommen inakzeptabel,

„die Risikobewertung der Behörde ohne eine vorliegende transparente Faktengrundlage für ein wissenschaftlich fundiertes Urteil zu halten – so wie es bis heute viele Gerichte und Behörden tun.“

Im März 2021 erging dann ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen: VG 27 L 335/20). Das Gericht forderte das RKI dazu auf, sowohl die Termine der Sitzungen des Krisenstabs, als auch dessen Mitglieder offenzulegen.

In der Frage, wer in diesem „Krisenstab“ eine herausragende Stellung einnimmt, setzte sich das klagende Magazin durch. Der Gesundheitsminister muß diese Namen nun bekannt geben!

Offen bleibt jedoch weiterhin, ob die Entscheidung des RKI, im März 2020 die Risikobewertung für ganz Deutschland auf „hoch“ zu ändern – und damit den ersten Lockdown überhaupt erst zu ermöglichen –, auf wissenschaftlichen Fakten oder auf politischem Druck zurückzuführen ist. Laut Gericht sei aus dem Presserecht heraus ein Auskunftsanspruch in diesem Punt nicht gegeben.

Die Zeitschrift hat aus diesem Grund beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Rechtsmittel eingelegt.

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Nach Gerichtsbeschluss: RKI legt Krisenstab offen

Die Gesundheitsminister Jens Spahn unterstehende Behörde wurde vom Gericht aufgefordert, die Namen der leitenden Mitglieder des Krisenstabes zu nennen, der über die Risikobewertung im Rahmen der Corona-Krise entscheidet.

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Krisenstab früher einberufen, als bislang bekannt

Der Krisenstab ist dabei offenbar kein festes Gremium, sondern lediglich ein Pool von Mitarbeitern, von denen jeweils verschiedene an den einzelnen Sitzungen teilnahmen. So schrieb das RKI in einer Stellungnahme an das Gericht:

„An jeder Sitzung des Krisenstabes haben verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (…) teilgenommen, da die Teilnahme sich nach den jeweiligen zu besprechenden Tagesordnungspunkten bestimmt hat.“

Doch die Behörde wehrt sich weiter und legt  das Urteil einfach engstmöglich aus, indem einfach

unterstellt wird, wir würden nicht die spezifischen Teilnehmer der verschiedenen Sitzungen erfragt haben, sondern nur eine Mitgliederliste des Krisenstabes allgemein.

25 Namen von Verantwortlichen

Multipolar veröffentlicht die 25 Teilnehmer des Krisenstabes in einer Grafik (die fraglichen Namen der Mitglieder sind dort dunkel hinterlegt), basierend auf dem offiziellen Organigramm, so dass auch die Funktionen der Verantwortlichen in der Behörde sichtbar werden.

Von allen Unterbereichen des RKI am stärksten im Krisenstab vertreten ist die

  • Abteilung für Infektionsepidemiologie unter Leitung von Dr. Osamah Hamouda. Die entscheidende fachliche Zuständigkeit und somit größte Verantwortung für die Risikobewertung tragen, so darf man vermuten, neben Hamouda wohl die beiden ihm unterstellten
  • Fachgebietsleiter Dr. Ute Rexroth (Fachgebiet 38: Infektionsepidemiologisches Krisenmanagement, Ausbruchsuntersuchungen und Trainingsprogramme) und
  • Prof. Dr. Walter Haas (Fachgebiet 36: Respiratorisch übertragbare Erkrankungen) sowie der
  • Leiter der am RKI angesiedelten IBBS (Informationsstelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene)Dr. Christian Herzog und der
  • Leiter von Projektgruppe 4 (Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten)Prof. Dr. Dirk Brockmann.

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Nach Gerichtsbeschluss weiter offen: Haben Fakten, oder politische Vorgaben in den Lockdown geführt

Die entscheidende Frage allerdings bleibt offen: Aufgrund welcher Fakten haben diese Personen, mit den Behördenleitern Prof. Dr. Lothar Wieler und seinem Stellvertreter Prof. Dr. Lars Schaade an der Spitze, am Dienstag, dem 17. März 2020 entschieden, die Risikobewertung mit Blick auf das Coronavirus in Deutschland von „mäßig“ auf „hoch“ anzuheben?

Diese Entscheidung, gefällt sechs Tage, nachdem die WHO eine Pandemie ausgerufen hatte, ermöglichte es der Bundesregierung überhaupt erst, am folgenden Sonntag, dem 22. März, den ersten Lockdown auszurufen.

Bei einer amtlich beurkundeten lediglich „mäßigen“ Gefahr wäre das kaum denkbar gewesen.

Der dem Bundesgesundheitsminister unterstellte RKI-Krisenstab hat der Regierung damit erst den Freifahrtschein für einen Lockdown ausgestellt. Alles Weitere schließt baut auf dieser Vorgabe dann auf.

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Politischer Druck statt wissenschaftlicher Fakten?

Das RKI ist allerdings bis heute nicht in der Lage, konkrete Kennziffern zu nennen, die die Änderung der Risikobewertung begründet haben sollen. Zwar erklärte die Behörde bereits im Juli 2020:

„Für die verwendeten Begriffe ‚gering‘, ‚mäßig‘, ‚hoch‘ oder ’sehr hoch‘ liegen keine quantitativen Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß zugrunde. Allerdings werden die für die Schwerebeurteilung (= Schadensausmaß) genutzten drei Kriterien bzw. Indikatoren (Übertragbarkeit, Schwereprofil und Ressourcenbelastung) mit jeweils messbaren Größen beurteilt.“

Doch diese „messbaren Größen“, deren Veränderungen zur Entscheidung am 17. März 2020 geführt haben sollen, hält das RKI bis heute geheim.

Dadurch stellt sich die Frage, ob es diese „messbaren Größen“ überhaut gibt, wobei schon der Begriff der „messbaren Größe“ merkwürdig künstlich klingt.

Zieht man in Betracht, daß das RKI eine dem Gesundheitsminister unterstehende und damit weisungsgebundene Behörde ist, und zieht man in Betracht, daß Jens Spahn keinerlei Kenntnisse in Medizin hat, dafür aber – wie Annalena Baerbock – offizielles Mitglied im Nachwuchsnetzwerk des WEF-Führers Klaus Schwab ist, so wirft dies weitere Fragen auf die bisher nicht beantwortet wurden.

Zieht man außerdem in Betracht, daß in Österreich und in Italien politischer Druck und nicht etwa fachliche Expertisen dazu führten, eine Lockdownpolitik zu betreiben, was zur Folge hatte, daß die Wirtschaft in Turbulenzen gestürzt wurde, so liegt es nahe, daß sich auch der Krisenstab der Staatsbehörde RKI die Risikohochstufungen unter politischem Druck durchführte, womöglich sogar gegen den Rat der eigenen Fachleute, wie

Fakt ist aber auch, daß bisher von diesen Beamten und Wissenschaftlern keinerlei Widerspruch gegen politische Vorgaben öffentlich wurde. Wenn es aber keinen Widerspruch gab. Warum werden diese Fakten, die ja als Entscheidungsgrundlagen dienten, nicht einfach offen gelegt?