Vortrag von Erika Steinbach (ex CDU; nun AfD) zur Diskriminierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung

UNTERLAUS – In ihrem Vortrag führt Erika Steinbach aus, aus welchen Gründen keine politische Stiftung wird so stark diskriminiert wird, wie die der AfD nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung.

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Am 23.2.2023 erschütterte der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die politische Landschaft mit einem Donnerschlag. Die über parteinahe Stiftungen organiserte gesamte Bildungsarbeit der politischen Parteien wurde durch den 2.  Senat des BVerfG für verfassungswidrig erklärt. Vermutlich war sie schon lange Zeit zuvor verfassungswidrig, was aber erst auffiel, als die von der AfD ins Leben gehobene Desiderius-Erasmus-Stiftung gegen die bisherige Praxis der Mittelvergabe über den Bundeshaushalt klagte.

Diese Stiftungen setzen dann diese aus dem Haushalt erhaltenen Gelder z.B. für eine in ihrem Sinn durchgeführte Bildungsarbeit ein. Nicht nur in Deutschland, nein, auch im Ausland, wo z.B, die Konrad Adenauer Stiftung knappe 150 Niederlassungen unterhält.

Tatsache ist, daß die Altparteien über das Haushaltsgesetz jedes Jahr ca. 700 Millionen Euro in die ihnen nahe stehenden Stiftungen lenkten.  Davon dürften der Desiderius-Erasmus-Stiftung jedes Jahr ca. 10%, also ca, 70 Millionen Euro zustehen.

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Das Urteil

Umso erstaunlicher: Die Leitsätze des BVerfG enthalten keine juristischen Hexereien, sondern heben nur das hervor, was Jurastudenten eigentlich im ersten Semester in Verfassungsrecht beigebracht wird:

In der Begründung wird ausgeführt:

  1. Der verfassungsrechtliche Status der Parteien gewährleistet das Recht, gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert den politischen Parteien nicht nur die Freiheit ihrer Gründung und die Möglichkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung, sondern auch, dass diese Mitwirkung auf der Basis gleicher Rechte und gleicher Chancen erfolgt.
  2. Damit unvereinbar ist grundsätzlich jede Einwirkung von Staatsorganen zugunsten oder zulasten einzelner am politischen Wettbewerb teilnehmender Parteien. Demgemäß ist das Recht auf Chancengleichheit im Fall unmittelbarer Zuweisung staatlicher Finanzmittel an politische Parteien regelmäßig betroffen. Dabei verbietet der Grundsatz strikt formaler Gleichheit nicht schlechthin jede Differenzierung. Träger öffentlicher Gewalt dürfen die den Parteien gewährten Leistungen bis zu einem von der Sache her gebotenen Mindestmaß nach der Bedeutung der Parteien abstufen.

Erstaunlich ist außerdem, daß dies über Jahrzehnte niemandem aufgefallen ist.

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Die Rolle der Stiftungen der Parteien

Die Stiftungen der politischen Parteien erfüllen in der Tat auch eine ganz zentrale Aufgabe: Nach außen tragen sie die Positionen der betreffenden Parteien in die Gesellschaft, bzw. versuchen umgekehrt den gesellschaftlichen Diskurs im Vorfeld in ihrem Sinn zu beeinflussen. Innerhalb dies Milieus der Partei dienen sie wiederum der Nachwuchsgewinnung und der Netzwerkbildung, wie die Leiterin der Desiderius-Erasmus-Stiftung bei ihrem Vortrag in Unterlaus hervorhob.

Die Regierungsform der Demokratie stellt hohe Anforderungen an ihre Bürger, denn sie setzt auf den informierten und engagierten Bürger. Idealerweise sollen sich die Bürger mit den sie betreffenden Angelegenheiten selbst beschäftigen, sich informieren und an der  Meinungsbildung beteiligen. Siemüssen zu einer Konsensfindung bereit sein und Kompromisse auch eingehen wollen.

Da diese Voraussetzungen nicht angeboren sind, müssen sie durch Bildung herausgearbeitet werden. Der Staat gestaltet damit den Bürger, der ihn trägt ein Stück weit selbst.

Die Stiftungspraxis

Die Wurzeln der Konrad Adenauer Stiftung reichen bis in die Jahre der Gründung der Bundesrepublik zurück. Damals waren sie mit – im Vergleich zu heute – geringen Finanzen ausgestattet, die sich die hinter den Stiftungen stehenden Parteien jährlich selbst erhöht haben, bis dann der Zustand erreicht wurde, den das BVerfG nun beendet hat.

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Die Diskriminierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung

Bekanntermaßen ist die AfD die am intensivsten diskriminierte politisch erfolgreiche Partei in Deutschland. Sie bekommt keinen Ausschuss-Vorsitz im Bundestag, keinen Vizepräsidentenposten, keinen Sitz im Parlamentarischen Kontrollrat etc.

Die AfD wird auf diesem Weg seit nun über 10 Jahren dafür diskriminiert, daß die AfD als einzige politische Kraft in Deutschland sich dagegen einsetzt, daß Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes

auch praktisch gelebt wird. Im Grundgesetz steht eben nicht

„Die Bundesrepublik Deutschland ist eine der Verwaltungszonen des EU-Staats“   

Das aber ist, was alle Altparteien offenkundig anstreben und – im Widerspruch zum Grundgesetz – umsetzen wollen.

Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, daß die Altparteien eine Bildung durch die Desiderius-Erasmus-Stiftung in diesem Sinn  zu verhindern versuchen.

Die Ausstattung der Desiderius-Erasmus-Stiftung mit denselben Rechten und Pflichten wird daher wohl noch Jahre dauern.

Wenn der Bund nun gezwungen wird, ein Stiftungsgesetz auszuarbeiten,  kann man sich ja denken, was in diesem Gesetz stehen wird:
„Förderungswürdig sind Stiftungen, senn sie nicht Parteueien nahe stehen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Dies läßt schon der Vermerk im Bundeshaushaltsplan 2022 erkennen

„…wonach Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit „nur politischen Stiftungen gewährt [werden], die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“

Es ist natürlich absolut absurd, bei der Partei „die Linke“ anzunehmen, daß dies nicht auch auf sie zuträfe, denn:

Trotzkistische Strukturen wie das Netzwerk „marx21“ oder Bundesarbeitsgemeinschaften wie die „Antikapitalistische Linke“ (AKL) agieren offen im Bereich der Partei.

Doch die Rosa-Luxemburg-Stiftung wird dennoch gefördert!

Für den Rest könnte dann ein erster Senat mit seinem umstrittenen Präsidenten Harbarth Sorge tragen.

Im diametralen Gegensatz zu den nach außen getragenen Werten der Altparteien sind die Gedanken bei diesen offenbar nicht  frei!

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Die Beiträge

Erika Steinbach verließ am 15. Januar 2017 die CDU und deren Bundestagsfraktion und wurde fraktionslose Abgeordnete. Der Grund: Angela Merkels „Flüchtlingspolitik“. Während der Bundestagswahl 2017 unterstützte sie bereits die AfD, ohne aber selbst Mitglied der AfD zu sein.

Im März 2018 wurde Erika Steinbach dann zur Vorsitzenden der 2017 gegründeten Desiderius-Erasmus-Stiftung gewählt, die durch die AfD dann im Juni 2018 als parteinahe Stiftung anerkannt wurde. Im Februar 2022 trat sie aus Verärgerung des Verhaltens von Jörg Meuthen der AfD bei.

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Der Beisitzer in der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Dr. Hans Hausberger war in den 1990er Jahren bereits Vorsitzender der „Franz-Schönhuber-Stiftung“, die der Partei „Die Republikaner“ nahe stand. Hausberger war auch einer der Mitbegründer des österreichischen „Ring Freiheitlicher Studenten“ und auch zeitweise deren Vorsitzender auf Bundesebene.

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Aus der Fragerunde

Auf die Frage, wie denn das „Phänomen Angela Merkel“ erst möglich wurde erinnerte sie an eine Aussage von Vera Lengsfeld, daß Angela Merkel eigentlich zur SPD wollte. Dort hätte sie jedoch die Knochenarbeit des Fußvolks mitmachen sollen, wie Flyer verteilen, Plakate kleben etc. woraufhin sie dann der SPD nicht beitrat und sich eine andere Partei suchte.

Ihren Aufstieg in der CDU verdankt sie auch ihrer Fähigkeit, in Anfangszeiten auch Positionen zu vertreten, die sie dann als Vorsitzende nicht mehr vertrat.

Persönlich dürfte ihr ihre Eigenschaft geholfen haben, im Dialog für jeden verbindlich zu wirken. Die Meinung Anderer quittierte sie gerne damit, daß sie darüber einmal nachdenken wolle.