MÜNCHEN – Um, wie in Österreich erwartbare 0,0026% Covid-positiver Schüler zu identifizieren, schickt die Staatsregierung auch Grundschülern Untensilien zum Covid-Selbst-Test, die vom Vertreiber dieser Tests dazu gar keine Zulassung haben. Zusätzlich fehlen diesen Sendungen die Beipackzettel, wodurch Eltern nicht sich nicht über die Tatsache informieren können, daß man beim Hantieren mit diesen Produkten „P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen“ soll/muß.
Auf dem Weg vom Maskenzwang über den Testzwang zum Impfzwang befindet sich Bayern derzeit im Stadium, das System eines Testzwangs zu etablieren.
Dabei geht es jedoch viel zu offensichtlich nicht wirklich um die Entdeckung infizierter Kinder, sondern offenbar darum, mit der dabei gewonnenen Rutine und Erfahrung offensichtlich die Strukturen aufzubauen, die man dann später benötigen werden, um durch „Freitesten“ der Kinder oder Impfen der Kinder die Daten zu generieren, die dann später einmal in den grünen „Impf-Apartheits-Pass“ einfließen sollen.
Darum, und um nichts Anderes geht es viel zu offensichtlich, denn mit besseren Argumenten läßt sich dieser Irrsinn schon lange nicht mehr stoppen.
Der Staat erpresst seine Kinder
Um den Testzwang durchzusetzen, behandelt das Kultusministerium – wohl wie in Österreich – 99,974% gesunde Kinder wie potentielle Kranke, die dem Staat gegenüber ihre Gesundheit beweisen müssen:
Und wenn sie sich diesem System nicht unterwerfen, werden sie durch den Staat von ihrem Freundeskreis abgeschnitten und damit der sozialen Verkümmerung preisgegeben:
Wenn dies keine Erpressung der Kinder durch den Staat sein soll, dann fragen wir uns, was denn dann noch eine Erpressung ist?
Bezahlen müssen das die Kinder gegenwärtig mit einem „freiwilligen“ Covid-Zwangs-Test. Was bei einem derartigen Test passieren kann, beschreibt dieser „äußerst seltene Vorfall“:
Das Instrument: ein langer Test-Stab für die Abnahme einer Probe im Mund-Rachen-Raum.
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Mangelhafte Selbst-Tests für Kinder
Nach den Osterferien erhielten einige Schüler Bayerns Post von der Staatsregierung. Genauer gesagt wurden ihnen von ihren Schulen je ein Set an Selbst-Test-Utensilien zugesandt/übergeben, oder im Fernunterricht mit den Wochenaufgaben ausgehändigt. Andere Schüler sahen diese Tests wiederum erstmals bei der ersten Anwendung in der Schule. Diese Utensilien umfassten:
- ein Teststäbchen
- eine Reagenz
- eine Testanzeige
- eine Anwendungsanleitung
Das Fläschchen mit der Reagenz wirkte auf manche Kinder derart anziehend, daß sie es gleich öffneten, wie z.B. im Bekanntenkreis des Autors dieser Zeilen tatsächlich geschehen. Auf Nachfrage, warum es die Flasche geöffnet hatte antwortete das Kind:
„Weil ich neugierig war“
Doch eine ganz zentrale Unterlage fehlte:
Fehlender Beipackzettel
Was die Utensilien nicht enthielten, war jedoch ein Beipackzettel. Dies ließ viele der diese Sendung empfangenden Eltern ratlos zurück denn erstens ist man es gewohnt, daß Arzneien und ähnliche Mittel üblicherweise mit Beipackzetteln versehen werden.
Außerdem weiß der aufmerksame Bürger, daß die Zahl der Stoffe, die nur noch mit Aufklärung und/oder Gefahrenhinweiszetteln abgegeben werden können/dürfen immer länger wird. Doch nicht nur das, auch die Beipackzettel selbst werden immer umfangreicher und länger. Doch in diesem Fall: Fehlanzeige und das, obwohl diese Utensilien von der Staatsregierung selbst kommen.
Dem geschulten Bürger im Merkel-Söder-Staat schießen bei einer derartigen Merkwürdigkeit schlagartig eine Vielzahl an Gründen durch den Kopf, warum auf einmal die bei Arzneien vorgeschriebenen Beipackzettel fehlen könnten. Eine Suche nach den Gründen fördert Erstaunliches zu Tage:
Ein anderer Beipackzettel?
Nachdem bei den zuständigen Stellen der fehlende Beipackzettel nachgefordert und auch geliefert worden war, könnten die Eltern, die diese Mühe auf sich nahmen, erkennen, daß es sich bei dem deutschen Beipackzettel der Firma ROCHE (links) um einen anderen Beipackzettel handelte, als er z.B. im englischsprachigen Raum bereitgestellt wird (rechts).
Das wäre ja noch verständlich, wenn auf dem nur vom Staat auf Nachfrage bereitgestellten Beipackzettel mehr Informationen enthalten wären, als in der internationalen Version.
Doch der im Merkel-Söder-Staat geschulte Bürger ahnt es bereits: das Gegenteil ist der Fall! Das linke obere Foto zeigt den über die Schulbehörden bereitgestsellten Beipackzettel der Firma ROCHE auf Deutsch und das rechte obere Foto zeigt den sonst von der Firm ROCHE beigelegten Beipackzettel auf Englisch. Ein einfacher Vergleich zeigt, daß der linke Zettel viel weniger Informationen enthält, als der rechte Zettel.
Dem Exemplar links sind auf der Rückseite außerdem noch die Handlungsanweisungen zu entnehmen, die als einzige Unterlage den Schülern zugesandt wurden. Dies würde bedeuten, daß jemand aus einem zweiseitigen Beipackzettel einen einseitigen Beipackzettel gemacht hat und dann an Eltern verschickt hat. Doch wozu dieser groß Aufwand fragt man sich?
Ausgetauschte Beipackzettel? Offenbar kein Einzelfall, wie man dieser Dame entnehmen kann:
Dem nachgeforderten deutschen Beipackzettel kann man jedoch bereits Warnungen vor den offenbar in dem Test enthaltenen Bestandteile der Gefahrenklassen “H317”; ”H319”; ”H412” etc. entnehmen. Was es mit diesen Gefahrenklassen auf sich hat, kann man wiederum einer Online-Enzyklopädie entnehmen:
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Wer testet 100% der Schulkinder, um – wie in Österreich – wohl nur 0,0026% infizierte Schüler zu finden?
Man könnte meinen, daß wenn man Kinder wirklich vor Viren schützen möchte, man einmal nachfragt, welche Erfahrungen denn in anderen Ländern mit derartigen inhaltsidentischen Maßnahmen bereits erzielt wurden. Aus Österreich könnte man dann lernen, daß von 470.000 getesteten Kindern in Wien und Niederösterreich doch glatt 123 einen positiven Test erhielten plus 75 aus dem Lehr- und Verwaltungspersonal. Das sind genau 0,0041% der Getesteten. 0der ca. 0,0026% der getesteten Schüler. Auch hier bestätigt sind, daß bezogen auf die Gesamtzahl der Schüler und die Gesamtzahl der Lehrer prozentual viel mehr Lehrer an Covid infiziert sind, als Schüler und deswegen weitaus öfter die Lehrer die Schüler anstecken dürften, als umgekehrt.
Zu berücksichtigen ist außerdem, daß
meine ein Test-Ideologe völlig realitätsfern zu diesen Zahlen. Nachdem diese massenhaften Zwangstestungen an Kindern scheinbar erhofften Horror-Ergebnisse nicht geliefert haben, versuchen diese Covid-Ideologen die Schuld für die ausbleibenden Horrorzahlen dafür auch noch den Kindern aufzubürden, wobei sie sowieso schon die Zahlen der Schüler und Lehrer zusammenaddiert haben:
„Die 198 Personen machen uns stutzig.“ Es seien zu wenige Personen positiv.
Die Vermutung sei, dass die Abnahme des Sekrets aus der Nase durch die Kinder nicht richtig erfolge.
All dies hätte man aus Österreich lernen können, wenn man es hätte lernen wollen. Aber darum geht es offenbar nicht, sondern es geht um etwas ganz Anderes, nämlich um das faktenunabhängige Ausrollen eines Systems!
Gehört das in Kinderhände? Merkwürdige Gefahrenstoffe auf dem Beipackzettel!
Nachdem als in Deutschland bei den zuständigen Stellen der fehlende Beipackzettel nachgefordert und auch geliefert worden war, waren auf diesem merkwürdige Stoffe aufgelistet:
Der nachgeforderte Beipackzettel Warnungen vor den offenbar in dem Test enthaltenen Bestandteile der Gefahrenklassen “H317”; ”H319”; ”H412”; … „P280“ etc. Was es damit auf sich hat, kann man einer Online-Enzyklopädie entnehmen:
Diese Gefahrenklassen geben die Art der physikalischen Gefahr, die Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Gefahr für die Umwelt für chemische Stoffe und Gemische wieder. Die Gefahrenklassen werden in Gefahrenkategorien untergliedert. Gefahrenklassen spielen bei dem Transport von Gefahrgütern auf der Straße (siehe Gefahrgutklasse, ADR) und zur Luft (Dangerous Goods Regulations, DGR, IATA-Gefahrgutvorschriften) eine Rolle.
Die H- und P-Sätze („Gefahren- und Sicherheitshinweise“, englisch hazard und precautionary) und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden. Die H- und P-Sätze haben in der GHS-Kennzeichnung eine analoge Aufgabe wie die bei der früheren EU-Kennzeichnung verwendeten R- und S-Sätze.
Mit Hilfe der entsprechenden Listen kann man aufschlüsseln, welchen Gefahren sogar Grundschüler dem Willen der Staatsregierung folgend selbst hantieren sollen:
H300-Reihe: Gesundheitsgefahren
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400-Reihe: Umweltgefahren
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P200-Reihe: Prävention
- P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P300-Reihe: Reaktion
- P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag + P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P337 Bei anhaltender Augenreizung + P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen + P364 Und vor erneutem Tragen waschen.
Ob es Kindern gestattet ist, in der Schule mit Stoffen zu hantieren, die in eine dieser Gefahrenklassen eingeteilt sind, ist mehr als fraglich. Ob es verhältnismäßig ist, etwa eine Million Schüler mehrmals pro Woche diesen fragwürdigen Gefahren auszusetzen kann mehr als bezweifelt werden.
Gar nicht fraglich ist hingegen, ob bei derartigen Selbst-Tests nicht zugelassene Teststäbchen Verwendung finden dürfen:
Nicht zugelassene Teststäbchen
Ausweislich der Bebilderung auf der Webseite der Firma ROCHE, die diese Testkits für Schüler vertreibt, sind jedoch die herbei mitgelieferten Teststäbchen für diese Selbst-Testes gar nicht zugelassen und zwar weder bei Erwachsenen, noch bei Schülern!
Die Firma ROCHE lässt für Selbst-Testes nämlich nur kurze und stabile Stäbchen zu, bei denen schon durch die Geometrie sichergestellt ist, daß man nicht zu tief in die Nase eindringen kann und im unteren Nasen-Bereich bleibt. Dies stellt die Forma Roche dadurch sicher, daß die von ihr zugelassenen Stächen kurz sind und einen stabilen, also nicht biegsamen Kunststoff-Stab besitzen.
Staatsregierung läßt Kinder mit nicht zugelassenen Teststäbchen Selbst-Tests durchführen
Die nur durch medizinisches Personal anzuwenden Stäbchen hingegen sind länger, daß man durch die komplette Nase hindurch in die obere Nasenhöhle gelangen kann. Außerdem sind sie konisch zulaufend und damit biegsam, um es hierdurch zu unterstützen, in den hinteren Nasen-Rachen-Raum zu gelangen.
Die Firma ROCHE schreibt zu den zuletzt beschriebenen Stäbchen:
Und unter dem betreffenden Stäbchen schreibt ROCHE
In der deutschen Bedienungsanleitung schreibt die Firma ROCHE: Verwenden Sie
- ausschliesslich die Tupfer des Herstellers „Miraclean Technology“ (korrekt: P/N 93050; nicht zu verwenden: P/N 96000).
Ein Vergleich mit dem mitgelieferten Teststäbchen zeigt: Es hat die Nummer „P/N 96000“ und ist daher nicht für den vom Staat verteilten Test zugelassen!
Unserem Kenntnisstand zufolge ist dies kein Einzelfall!
Damit steht fest: Die Bayerische Staatsregierung läßt Kinder mit nicht zugelassenen Teststäbchen Selbst-Tests durchführen!
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Franz Bergmüller (MdL) fragt nach
Angesichts dieser Tatsachen konfrontiert der Abgeordnete Bergmüller (MdL) die Staatsregierung im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage mit folgenden Fragen:
- an wie viele Eltern von schulpflichtigen Kindern in Bayern hat die Staatsregierung bisher Selbst-Tests – z.B. der Firma SD Biosenssor dstributed by ROCHE REF No. 9901-NCOV-01G LOT No. QCO390146l Buffer Lot: STEB 1020820- versandt und in der Schule anwenden lassen (Bitte beide Zahlen vorzugsweise wochenweise aufschlüsseln);
- durch welche Rechtsgrundlagen ist es aus Sicht der Staatsregierung gedeckt, ”Rapid-Antigen-Test” ohne Beipackzettel zu versenden und/oder Versionen zur Selbst-Anwendung zu versenden, die aber zur Selbst-Anwendung gar nicht zugelassen sind und/oder Kinder im schulisch geschützten Raum mit Stoffen aus den Gefahrengruppen ”H317”; ”H319”; ”H412”; “P261”; ”P273”; ”P280”; “P333+P313”; ”P337+P313”; ”P362+P3643” hantieren zu lassen (Bitte jede Rechtsgrundlage für den Leser auffindbar offenlegen);
- durch welche Rechtsgrundlagen sieht sich die Staatsregierung berechtigt, gesund wirkende Kinder, also Kinder ohne jegliche Symptome pauschal und systematisch als potentielle Ausscheider zu behandeln, um diese Kinder auf Basis dieser Spekulation in eine Situation zu versetzen, sich von diesem Verdacht durch einen “Selbst-Test” exkulpieren zu müssen und ihnen dabei den Eindruck vermittelt als sei jedes von ihnen ein Gefahrenobjekt, das andere Menschen töten könnte (Bitte jede Rechtsgrundlage für den Leser auffindbar offenlegen)?