BERLIN – Linke Politik wirkt: Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2022 weist einen überdurchschnittlichen Zuwachs krimineller Zuwanderer und krimineller Kinder von je über 35% Zuwachs aus!
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Es ist kaum mehr zu verheimlichen, der Rütli-Schulen-Effekt greift auf das gesamte Land über; die Kinder im Land werden immer krimineller und das obwohl der Staat noch nie mehr Geld für Kinder ausgegeben hat, als derzeit.
Derartige Berichte kannte man bis vor kurzer Zeit in Deutschland eigentlich nur aus Berlin:
Inzwischen kommen derartige Berichte aus dem gesamten Land:
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Neue Kriminalitätsstatistik: über 35% mehr kriminelle Kinder
Die Zeitung „DIE WELT“ hatte Zugang zur noch nicht veröffentlichten Kriminalstatistik 2022:
Einer dieser Fälle war der Mord an der 15 Jahre alten Anastasia. Im Februar wurde ein 15 Jahre alter Junge für den Mord an seiner gleichaltrigen Mitschülerin Anastasia zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Festhaltenswert ist die Sorgfalt der Vorbereitung, mit der die Minderjährigen vorgegangen sind:
Sein damals 13 Jahre alter Komplize war strafunmündig. Von den Verantwortlichen wird dieses Thema noch immer gerne herunterbespielt und wegrelativiert:
„Sich ausprobieren und Grenzen austesten – das gehört zum Heranwachsen dazu“, sagt Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) WELT AM SONNTAG. Doch nach Corona stelle man einen alarmierenden „Nachholeffekt“ fest. Sie beklagt die häufiger von Kindern begangenen Körperverletzungs-, Raub- und Diebstahlsdelikte.„
SPD-regierte Städte: viele Kinderkriminelle
Diese Tendenz setzt sich 2023 offenbar fort:
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Am 9. September sticht ein 14-jähriges Mädchen mit einem Küchenmesser zweimal auf eine Mitschülerin ein und zielt hierbei auf deren Hals – bis die Lehrerin dazwischen gegangen ist. Wegen versuchten Totschlags steht sie nun vor Gericht. Auch eine Unterbringung in einer Psychiatrie wird womöglich geprüft. Bürgermeister von Krefeld ist Frank Meyer (SPD)
- Am 10.1. erstach der 17-Jährige Sinan nach einem Münzwurf seine Deutschlehrerin Sabine in Ibbenbüren. Bürgermeister ist Dr. Marc Schrameyer (SPD)
- Im selben Januar treten 13-Jährige in Rastatt eine 14-Jährige fast zu Tode. Bürgermeister ist Hans Jürgen Pütsch (CDU)
- Ende Januar tötete ein 14-Jähriger in Wnstorf einen Gleichaltrigen „wie bei einer Hinrichtung„. Bürgermeister ist Carsten Piellusch (SPD)
- Dann wurde in Freudenberg die 12-jährige Luise durch zwei ihrer „Freundinnen“ (12, 13) mit 75 Stichen niedergemetzelt, vermutlich weil Luise sich über die Figur einer ihrer Peinigerinnen lustig machte. Die Ältere hielt Luise fest, während die Jüngere zustach. Zuvor hatten sie im Internet den Begriff „strafunmündig“ recherchiert. Bürgermeisterin von Freudenberg ist Nicole Reschke (SPD)
- Ein Übergriff einer Gruppe minderjähriger Mädchen auf eine 13-Jährige in Heide erlaubt einen tieferen Einblick auf das Umfeld dieser Täterinnen und Opfer. Auf der Schule der Täterinnen ist Gewalt an der Tagesordnung. Allein 2022 kam es dort zu 25 Strafanzeigen. Darunter sind auch Delikte wie Messer-Attacken:
Die dortige Schule blieb in vergleichbaren Fällen bisher offenbar untätig
Die Schule wollte auf Anfrage einer Zeitung keine Stellung nehmen und duckt sich weg. Bürgermeister von Heide ist Oliver Schmidt-Gutzat (SPD)
Auch im Ausland ist dieses Phänomen bekannt:
Ebenso in der Schweiz:
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Die Schweiz läßt das Jugendstrafrecht bereits für 10-Jährige gelten
Eine der Ursachen, die zu diesem Problem geführt haben könnten, ist ein institutionalliseirtes Wegschuen, z.B. im Strafrecht: Da bei strafbaren Handlungen im westichen Kulturkreis nicht nur eine Tat begangen worden sein muss, sondern diese Tat auch subjektiv „gewollt“ gewesen sein muß, man also in der Lage sein muss, zu verstehen, was man angerichtet hat, wird – politisch gewollt – ein Alter gesetzt, unterhalb dessen man als „strafunmündig“ gilt, weil man zu jung ist, um seine Tat zu verstehen.
Dieses Alter ist in Deutschland – ebenfalls politisch gewollt – auf 14 Jahre festgesetzt. In der Schweiz liegt es bei 10 Jahre! Die Schweiz begegnet diesem Phänomen also seit langem mit einem weit entwickelten Jugendstrafrecht, dem bereits 10-Jährige unterworfen sind.
Während man also bei uns z.B. frühreife Täter sich einfach auf Kosten der Gesellschaft austoben läßt, steht in der Schweiz ein Instrumentarium zur Verfügung, das auf derartige Taten und Täter antwendbr ist! Den dortige Zahlen ist aber entnehmbar, daß 12-Jührige um ein Vielfaches öfter mit dem Gesetz in Konflikt kommen, als 11-Jährige, daß es also den ersten stärkeren Anstieg der Zahl der Täter in der altrerskohorte von 12 Jahren gibt:
Andere Länder praktizieren wiederum andere Lösungen, um Kinder aus verwahrlosten Elternhäusern vor dem Absturz zu bewahren:
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Franz Bergmüller befragt die Staatsregierung:
Zu diesem Problemfeld legte der Abgeordnete Franz Bergmüller der Staatsregierung folgenden Fragenkatalog vor. Die Antworten werden in frühestens 2 Monaten hier abrufbar sein:
1. Kompetenzen einer Jugendstaatsanwaltschaft nach Schweizer Vorbild
1.1. Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht z.B. im Bundesrat für die Einrichtung einer „Jugendstaatsanwaltschaft“ ein, in der Juristen und Sozialarbeiter an jedem Fall interdisziplinär, zusammenarbeiten?
1.2. Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht z.B. im Bundesrat für die Einrichtung einer „Jugendstaatsanwaltschaft“ ein, die das Recht erhält Gegenstände zu beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen und Festnahmen zu veranlassen, sowie bis zu sieben Tage Untersuchungshaft mit Verlängerungsoption durch ein zuständiges Gericht?
1.3. Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht z.B. im Bundesrat für ein eigenes Jugendstrafrecht nach Schweizer Vorbild für 10-18-Jährige ein, in dem als ermittelnde Stelle eine „Jugendstaatsanwaltschaft“ nach Frage 1.1. und 1.2. ist?
2. Jugendstrafrecht nach Schweizer Vorbild
2.1. Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht z.B. im Bundesrat für ein eigenes Jugendstrafrecht nach Schweizer Vorbild für 10-18-Jährige ein, umfassend eine Strafuntersuchung durch eine eigene „Jugendstaatsanwaltschaft“?
2.2. Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht z.B. im Bundesrat für ein eigenes Jugendstrafrecht nach Schweizer Vorbild für 10-18-Jährige ein, umfassend einer Entscheidungskompetenz, ob der Jugendliche eine erzieherische und/oder therapeutische Maßnahme benötigt, darunter auch die Kompetenz eine vorsorgliche ambulante oder stationäre Schutzmaßnahme anzuordnen.
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3. Organisation der Jugendgerichtsbarkeit
3.1. Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht dafür ein, Jugendgerichte zu selbständigen Gerichtsbehörden auszubauen?
3.2. Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht dafür ein, Jugendgerichte räumlich getrennt von anderen Gerichtsbehörden auszugestalten?
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4. Schutzmaßnahmen (I)
4.1. In welchem Ausmaß ist im Deutschen Jugendstrafrecht der im Schweizer Jugendstrafrecht enthaltene Option einer „Erziehungsaufsicht“ möglich, der gemäß eine Person oder eine Stelle bestimmt wird, der die Eltern Einblick und Auskunft über ihre Vorkehrungen zur Erziehung oder therapeutischen Behandlung der oder des Jugendlichen geben müssen (Bitte begründen)?
4.2. In welchem Ausmaß ist im Deutschen Jugendstrafrecht der im Schweizer Jugendstrafrecht enthaltene Option einer „Persönlichen Betreuung“ möglich, der gemäß dem Jugendlichen eine Betreuungsperson oder Betreuungsstelle zugewiesen wird, die die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt und den Jugendlichen persönlich betreut (Bitte begründen)?
4.3. In welchem Ausmaß ist im Deutschen Jugendstrafrecht der im Schweizer Jugendstrafrecht enthaltene Option einer „Ambulanten Behandlung“ oder „Unterbringung“ möglich, der gemäß dem Jugendlichen eine therapeutische und ambulante Intervention durchgeführt wird, oder eine Unterbringung, der gemäß der Jugendliche aus seinem bisherigen Umfeld herausgenommen wird, was bei einer Privatperson, in einer Erziehungs- oder einer Behandlungseinrichtung erfolgen kannund offen oder geschlossen ausgestaltet sein kann.
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5. Schutzmaßnahmen (II)
5.1. In welchem Ausmaß ist im Deutschen Jugendstrafrecht der im Schweizer Jugendstrafrecht enthaltene Möglichkeit der Heranziehung der Finanzkraft der Eltern möglich, um die Kosten der staatlichen Erziehungshilfen mindestens teilweise zu kompensieren?
5.2. Wenn ja in 5.1.: In wie vielen Prozent der Fälle kommt diese´Möglichkeit zur Anwendung?
5.3. Wenn ja in 5.1.: Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht für die Etablierung dieser Möglichkeit im Deutschen Jungendstrafrecht ein?
6. Strafmaßnahmen
6.1. Welche negativen Aspekte aus der Anwendung des nachrangig zu Schutzmaßnahmen auszusprechenden Strafmaßnahmen auch auf 10-Jährige sind der Staatsregierung bekannt?
6.2. Aus welchen Gründen setzt sich die Staatsregierung nicht für eine Ausweitung der Anwendung von Schutzmaßnahmen und Strafmaßnahmen auch auf 10-Jährige ein (Bitte begründen)?