BERLIN – Einführen neuer Regeln, die Fahrradfahrer bevorzugen und Autofahrer benachteiligen, Erhöhung der Bußgelder bei gleichzeitiger Herabsetzung der Schwelle, ab der Punkte in Flensburg fällig werden und dazu auch noch gleichzeitige Herabsetzung der Schwelle, ab der der Führerschein entzogen wird. Das ist der Mix, mit dessen Hilfe der Autofahrer zum Fußgänger und Radfahrer umerzogen werden soll.
Die Bild-Zeitung hat eine bisher verschwiegene Änderung der StVO wie folgt auf den Punkt gebracht:
Experten rechnen damit, daß diese Herabsetzung der Schwelle, ab der der Führerschein weggenommen werden wird von 500.000 (2018) pro Jahr auf zwei Millionen steigen wird:
Zu diesem Ergebnis kommt man offenbar, wenn man die aus 2018 bekannten Übertretungen von 21Km/h innerorts und 26Km/h außerorts betrachtet.
Umerziehung durch Bußgelderhöhung und schnelleren Führerscheinentzug
Dieses ideologische Ziel haben der grüne Verkehrsminister Hermann (Grüne) im Bundesrat in folgende Gedanken gekleidet. Ziel der Umgestaltung ist:
daß Menschen gern zu Fuß und mit dem Rad unterwegs sind und, die Denkweise und die Sprache zu verändern:
Frau Dilek Kalayci (SPD-Berlin) ergänzt gemäß Protokoll der Bundesratssitzung vom 14.2.:
…Um hier voranzukommen, müssen wir die umweltfreundlichen Verkehrsträger ausbauen: Mehr Fahrradverkehr, die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern, den ÖPNV schneller und attraktiver gestalten. So schaffen wir im Übrigen auch für jene attraktivere Rahmenbedingungen, die auf ihr Auto nicht verzichten können.
Diesem ideologischen Ziel der Umerziehung der Autofahrer dient die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, wie die SPD-Frau ganz offen zugibt:
Deswegen ist es gut, dass der Bundesverkehrsminister auch die Straßenverkehrs-Ordnung auf den Prüfstand gestellt hat und wir die Möglichkeit nutzen, diesen Instrumentenkasten für eine moderne Verkehrspolitik anzupassen. Denn für eine moderne Verkehrspolitik bietet die StVO nach wie vor ein wesentliches und alternativloses Instrumentarium aus Ordnungsrecht und finanziellen Anreizen. Wenn wir diesen Instrumentenkasten klug nutzen, können wir die Ziele, die wir uns in den Ländern gesetzt haben, besser erreichen….
Mit anderen Worten und kurz zusammenheftet: Umerziehung zum Fußgänger und Radfahrer mit Hilfe eines schnelleren Führerscheinentzugs.
In Folge wird durch diese Politik das Autofahren zu einem Privileg für Reiche entwickelt. Arme Leute sollen dann in den ÖPNV umsteigen:
Das CSU-geführte Verkehrsministerium setzt diese ideologischen Vorgaben in der neuen StVO um
Das CSU geführte Bundesverkehrsministerium hat in Folge dieser ideologischen Vorgaben eine Novelle der Straßenverkehrsordnung herausgebracht, die es an vielen Stellen in sich hat.
Auf der einen Seite werden Bußgelder drastisch erhöht. Über diese Maßnahmen kann man geteilter Meinung sein. Ob erhöhte Bußgelder dazu beitragen, den Verkehr sicherer zu machen ist mehr als fraglich. Letztendlich hat die Erhöhung von Bußgeldern die Wirkung, dass sich reiche Autofahrer diese Übertretungen gerne leisten und ärmere Autofahrer diese beim Fahren im Hinterkopf haben. Damit werden bestenfalls Fahrer abgebremst, die sowieso in preiswerten und damit meist langsamen Fahrzeugen fahren.
Zweitens werden neue Instrumente eingeführt, wie eine Regelung für Carsharing, Rettungsgassen, Haifischzähne und weitere Privilegien für Fahrradfahrer. Hierbei hänselt es sich um eine Mischung aus sinnvollen Neuerungen und sinnloser Ideologie. Letztere mit dem Sinn und Zweck auf das Auto angewiesene Leistungsträger zu behindern und zu schikanieren.
Ein drittes Feld betrifft die Signifikanz der Herabsetzung der Schwelle, ab welcher zukünftig Fahrverbote verhängt werden. Über diesen dritten Aspekt ist in der öffentlichen Diskussion bisher so gut wie überhaupt nichts bekannt worden. Tatsächlich ist es jedoch so, dass außerhalb der Städte die Schwelle, bei deren zwingend immer ein Fahrverbot von mindestens einem Monat verhängt wird von 41-50 km/h Überschreitung auf 26-30 km/h Überschreitung herabgesenkt wird. Innerorts wird diese Schwelle von 31-40 km/h auf 21-25 km/h abgesenkt.
Bußgeldkatalog außerorts
Alt:
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
… bis 10 km/h | 10 € | ||
… 11 – 15 km/h | 20 € | ||
… 16 – 20 km/h | 30 € | ||
… 21 – 25 km/h | 70 € | 1 | |
… 26 – 30 km/h | 80 € | 1 | (1 Monat)* |
… 31 – 40 km/h | 120 € | 1 | (1 Monat)* |
… 41 – 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
… 51 – 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat |
… 61 – 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate |
- bedeutet, daß das Fahrverbot erst beim zweiten Verstoß verhängt wird
Neu:
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
… bis 10 km/h | 20 € | ||
… 11 – 15 km/h | 40 € | ||
… 16 – 20 km/h | 60 € | ||
… 21 – 25 km/h | 70 € | 1 | |
… 26 – 30 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat |
… 31 – 40 km/h | 120 € | 1 | 1 Monat |
… 41 – 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
… 51 – 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat |
… 61 – 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate |
Bußgeldkatalog innerorts
Alt:
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
… bis 10 km/h | 15 € | ||
… 11 – 15 km/h | 25 € | ||
… 16 – 20 km/h | 35 € | ||
… 21 – 25 km/h | 80 € | 1 | |
… 26 – 30 km/h | 100 € | 1 | (1 Monat)* |
… 31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
… 41 – 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat |
… 51 – 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate |
… 61 – 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate |
*bedeutet, daß das Fahrverbot erst beim zweiten Verstoß verhängt wird
Neu:
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
… bis 10 km/h | 30 € | ||
… 11 – 15 km/h | 50 € | ||
… 16 – 20 km/h | 70 € | ||
… 21 – 25 km/h | 80 € | 1 | 1 Monat |
… 26 – 30 km/h | 100 € | 1 | 1 Monat |
… 31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
… 41 – 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat |
… 51 – 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate |
… 61 – 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate |
Getarnt wird diese doch signifikante Absenkung der Schwelle ab der Fahrverbote verhängt werden, also außerorts von 41Km/h auf 26Km/h und innerorts von 31Km/h auf 21Km/h durch den Umstand, dass bisher zwar auch schon früher theoretisch Fahrverbote verhängt werden konnten, aber erst wenn innerhalb eines Jahres ein zweiter Verstoß gegen eine derart hohe Geschwindigkeitsübertretung verzeichnet wurde.
Neu ist nun daher gleich Dreierlei:
- daß bereits beim ersten Verstoß über der definierten Schwelle immer ein Fahrverbot verhängt wird;
- daß die Schwelle, ab der ein Fahrverbot verhängt wird, signifikant herabgesetzt wurde;
- daß die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen innerorts zwischen 10 und 20Km/h verdoppelt wurden.
Dem folgenden Beitrag kann entnommen werden, daß es Vertreter des Bundesrats waren, die diese Verschärfungen mit dem Fahrverbot durchgedrückt haben.
Welches Land es genau war, das diese Herabsetzung der Schwelle in den Bundesrat eingebracht hat, Autofahrern früher den Führerschein wegzunehmen, bleibt jedoch im Dunkel und ist mit normalen Mitteln nicht recherchierbar.
Wenige Tage nach der Einführung dieses Irrsinns, am 14.5. beginnt der CSU-Verkehrsminister dann offenbar kalte Füße zu bekommen.
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In folgenden Punkten haben sich die Velokraten im CSU-geführten Verkehrsministerium durchgesetzt
Bisher galt im Straßenverkehr das Prinzip der Partnerschaftlichkeit und Rücksichtnahme bei Eigenverantwortung. Die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer haben sich den Verkehrsraum Straße geteilt. Pferdekutsche, Auto, Fahrrad, LKW haben alle die selbe Fahrbahn genutzt und aufeinander Rücksicht genommen.
Mit der neuen StVO hat das CSU-geführte Verkehrsministerium mit diesem Prinzip der Partnerschaftlichkeit gebrochen und ist den feuchten Träumen der Velokraten gefolgt und hat das Prinzip der Apartheit auf der Straße eingeführt:
- Spuren die nur Fahrräder nutzen dürfen auf der einen Seite und Spuren, die nur KFZ nutzen dürfen auf der anderen Seite.
- Missbrauch von mehreren Fahrradfahrern als lebende Poller mit dm Ziel der Abbremsung des Verkehrs, indem ihnen grundsätzlich erlaubt wird nebeneinander zu fahren, nur bei Behinderung nicht (wer soll das beweisen können?)
- Missbrauch von einzelnen Fahrradfahrern als lebende Poller mit dem Ziel der Abbremsung des Verkehrs, indem Autofahrer innerorts immer mindestens 1,5 Meter Abstand zum Fahrradfahrer halten müssen, wenn sie diesen überholen. Wohl wissend, daß ein Golf 1,80 Meter breit ist und daß eine neu gebaute Fahrbahn innerorts 3,50 Meter breit ist (nämlich die für ein Fahrzeug höchstzulässige Breite – 3,00 m – siehe § 32 StVZO – plus 0,50 m seitlicher Sicherheitsabstand bei vorsichtiger Fahrweise), müßte ein Radfahrer maximal 20cm an der rechten Bordstenkante entlang fahren, um überhaupt noch überholbar zu sein. Mit anderen Worten hat es der Radfahrer in der Hand durch seinen Abstand zum rechten Bordstein darüber zu bestimmen, wie schnell die Autos fahren.
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Nebeneinander fahren ist erlaubt
Die StVO-Novelle bekräftigt: Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander fahren – wenn sie die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindern. Solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Einzelne Fahrradfahrer dürfen nur hintereinander fahren; Nebeneinanderfahren – ohne die oben genannte Rücksichtnahme – war bis jetzt lediglich in Verbünden ab 16 Radfahrern möglich.
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1,50 m Mindestüberholabstand ist Pflicht
Beim Überholen von E-Scooter- und Radfahrern müssen Autofahrer einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Was zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen galt, ist jetzt ausdrücklich festgelegt. Bislang stand in der StVO, dass es sich um einen „ausreichenden Seitenabstand“ handeln müsse. Die Anpassung des Gesetzestextes folgt damit bestehenden Gerichtsurteilen, die diesen Mindestabstand bereits seit den 1980er Jahren empfahlen (z. B. OLG Saarbrücken 3 U 141/79). Die Einhaltung des Seitenabstandes gilt übrigens auch, wenn man einen Radfahrer mit Anhänger überholt.
Die neue Regelung gilt unabhängig davon, ob Radfahrer auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Nur wissen das die meisten Autofahrenden nicht, weshalb der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO sowie eine schnelle Entwicklung geeigneter Verkehrsüber-wachungstechnik fordert.
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Grünpfeil für den Radverkehr
Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer nach vorherigem Anhalten. Entsprechende Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zur Beschleunigung des Radverkehrs erfolgreich im Einsatz, dort sogar ohne Anhaltepflicht. Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg, stellt die neue StVO klar.
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Jeder darf im Lastenrad mitfahren
Bisher war es in Deutschland lediglich erlaubt, Kinder in einem Lastenrad mitzunehmen. Diesem Verbot ging ein Gesetzesfehler voraus: In der StVO-Fassung von 1937 stand: „Auf einsitzigen Fahrrädern dürfen Radfahrer Personen nicht mitnehmen“. Ausnahme: Kinder unter sieben Jahren. Bei der Neufassung 1970 wurde das Wort „einsitzig“ schlicht vergessen. Nach Korrektur dieses Fehlers darf sind Rikschas und Lastenräder mit Beförderungsmöglichkeiten im Straßenverkehr nun legal erlaubt und jeder kann mitfahren. Einzige Voraussetzung: Das Lastenrad muss zur Personenbeförderung gebaut und für Mehrgewicht zugelassen sein sowie über eine entsprechende Sitzvorrrichtung verfügen.
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Höhere Bußgelder fürs Falschparken auf Radwegen Wer mit dem Auto auf Geh- und Radwegen parkt, zahlt zukünftig zwischen 55 und 100 Euro, statt bisher 15 bis 30 Euro. Das gilt auch für das Parken und Halten in zweiter Reihe oder auf Straßenbahnschienen sowie für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Kraftfahrzeuge durften dort bisher maximal drei Minuten halten. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
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Höhere Bußgelder für gedankenloses Abbiegen & Dooring
Wenn Autofahrer ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen (auch Dooring genannt), kann das für Radfahrer tödlich enden. Deshalb steigen die Bußgelder für diesen Tatbestand deutlich. Autofahrer, die beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährden, müssen mit einem Bußgeld von 140 Euro (bisher 70 Euro) rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.
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Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw
Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt dem Lkw-Fahrer mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt in Flensburg.
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Erweiterung des Parkverbots an Kreuzungen
Das Parkverbot für Kfz an Kreuzungen mit baulichem Radweg wird von fünf auf acht Meter vom Fahrbahnkreuzungspunkt erhöht. Damit sollen Sichtbehinderungen und daraus resultierende gefährliche Situationen minimiert werden. Problemfelder bleiben aber die Kreuzungen ohne Radweg. Speziell Kinder bis acht Jahre, die auf dem Gehweg fahren müssen, werden weiterhin schlecht von Autofahrern wahrgenommen. Sie müssen deshalb laut Gesetz bei jeder Fahrbahnquerung absteigen und schieben – auch wenn sie von ihren Eltern begleitet werden. Ein Sicherheitswimpel am Kinderfahrrad zur Erhöhung der Sicherheit ist empfehlenswert.
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Neue Verkehrszeichen
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Radschnellweg – hier geht es zügig und sicher voran
Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Radschnellwege sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten. Ideal beispielsweise für Pendler, denn auf Radschnellwegen kann man längere Strecken zügig und sicher zurücklegen.
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Lastenrad – die neue Art des Transports
Das neue „Lastenfahrrad“-Zeichen kennzeichnet extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder.
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Haifischzähne – hier müssen Autos abbremsen
Wer oft in den Niederlanden unterwegs ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs.