Welche Ausnahmegenehmigung macht der Landrat Garmisch-Partenkirchens für königliche Hoheiten?

Quelle: Privat; Der heutige König Thailands Rama X mit damaliger Geliebter in einem Baumarkt in Bayern

GARMISCH-PARTENKIRCHEN / MÜNCHEN – Seit langem ist bekannt, dass der König von Thailand Oberbayern zu seiner zweiten Heimat gemacht hat. Er besitzt eine Villa unmittelbar am Starnberger See und wird des Öfteren bei diversen Tätigkeiten in Oberbayern gesichtet. Sei es beim Erdbeeren pflücken, in einem Baumarkt, oder beim Ausflug mit dem Fahrrad.

Nicht wenige der inoffiziellen Auftritte des milliardenschweren Monarchen kann man jedoch durchaus auch als „bizarr“ bezeichnen. So wurde der König Thailands offenbar bereits mit Oberbekleidung, aber ohne Hose bzw. ohne Unterhose am Starnberger See gerichtet.

Auch sah man ihn bereits mit merkwürdigen Oberbekleidungsteilen und Eis essend in Shopping-Centern:

Die Marotten eines Monarchen, der alles hat, wovon andere nur träumen können, sind nur eine Seite dieser Vorkommnisse. Die zweite, die politische Seite ist die Frage, ob der Einfluß eines fremden Monarchen in Bayern so groß ist, daß Vertreter der bayerischen Demokratie sich ebenfalls vor ihm in den Staub werfen und ihm Privilegien bieten, die das Gesetz einfach nicht hergibt:

Während der Coronakrise scheint ihm sein Anwesen am Starnberger See zu klein geworden zu sein. Gegenwärtig hat er sich nämlich offenbar das Hotel Sonnenbichl in Garmisch-Partenkirchen zu seinem Wohnort während der Coronakrise auserkoren.

Während sein Volk in Thailand die Einschränkungen durch die Pandemie ertragen muss, weilt der König Thailands auf Urlaub in Garmisch-Partenkirchen in einem Hotel, welches den Auflagen der Staatsregierung zufolge eigentlich geschlossen sein müsste. In diesem Hotel hat er mit seinem Hofstaat und seinen Konkubinen eine ganze Etage bezogen.

Zu diesem Zweck wurde offenbar auch die gesamte vierte Etage des Hotels umgestaltet und ist derzeit für das Hotelpersonal tabu.

 

Die durchaus bizarren Vorlieben des thailändischen Königs Rama X

Exzentrische Könige sind die Bayern seit langer Zeit gewöhnt und können mit Sicherheit mit ihnen umgehen.

Wenn man die öffentlich zugänglichen Bilder richtig interpretiert, hat der thailändische König ein besonderes Faible für oben-unten Spiele, wobei er natürlich immer oben ist.

So dürften die Vorlieben des Königs von Thailand, die er offenbar im eigens eingerichteten „pleasure room“ im vierten Stock des Hotels Sonnenbichl praktiziert dem einen oder anderen Einheimischen ein Schmunzeln abverlangen, wenn er seinen Hund an diesem Hotel vorbei Gassi führt. Welcher Art die Spielchen sein könnten, von welchen die Mauern des altehrwürdige Hotel Sonnenbichl Zeugen sind, darüber dürften die folgenden Szenen einen Eindruck geben:

Mai 2019: Hochzeitszeremonie des Königs Rama X aus Thailand mit seiner neuen „Hauptfrau“

 

August 2019: Aufnahme einer Konkubine als „Zweitfrau“:

 

Oktober 2019: Verstoß der „Konkubine“ als Zweitfrau:

Als Grund wird die „Undankbarkeit“ der Zweitfrau angegeben und daß sie „rebellisch“ gegen den König und dessen neue Erstfrau gehandelt habe:

Ein Bild-Reporter fasst dies wie folgt zusammen:

Gelingt es dem thailändischen König Rama X in Europa Grundrechte einzuschränken?

Eine durchaus berechtigte Frage, denn die Bild Zeitung berichtet von merkwürdigen Begebenheiten, als sie es „wagte“ über den Aufenthalt des Königs Thailands in Garmisch-Partenkirchen zu berichten:

Am Dienstag berichtete BILD über seinen Aufenthalt im „Grand Hotel Sonnenbichl“ in Garmisch-Partenkirchen. Mit 20 Haremsdamen soll sich der König dort aufhalten und gegen Corona-Regeln verstoßen.
Prompt warnte Thai-Digital-Minister Phuttiphong Punnakan auf Twitter: Kritik werde mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft …

Noch drastischer bekam den Einfluss des thailändischen Königs ein Schweizer Reporter am Flughafen Zürich zu spüren. Dieser war von der Bild Zeitung beauftragt, Aufnahmen des Königs am Flughafen in Zürich zu fertigen. Während der Zeit des Lockdown flog der König nämlich mehrmals von München weg, z.B. nach Zürich. Eine interessante Frage wäre hierbei gewesen, ob die Mitflieger (Inhaber von Diplomatenpässen haben hierfür wohl eine Ausnahmegenehmigung – sich bei diesen Gelegenheiten zwei Wochen in Quarantäne begeben, wie es vom vielen Gesetzen wie z.B. bei der Einreise nach Deutschland vorgeschrieben ist.

Daraufhin wurde er von der Schweizer Polizei daran gehindert seiner Pressearbeit nachzugehen. Nachdem die Schweizer Polizei Fakten geschaffen hat, verhielt sie sich äußerst bedeckt zu diesem Vorgang. Der Fotograf Claudio schildert den gewaltsamen Übergriff der Polizei auf ihn in der Zeitung Blick wie folgt:

Er sei im öffentlichen Bereich gewesen, wo jeder sein darf. «Ich gehe seit Jahren immer gleich vor und hatte noch nie Probleme.» Zwar sehe man im Video tatsächlich ein Absperrband: «Ich stand aber immer auf der richtigen Seite davon.» Auch die Kapo selber ist rasch vom Vorwurf abgerückt, dass der Fotograf in einem geschlossenen Bereich war.

Was M. dafür in seiner ganzen Karriere noch nie passiert ist: Dass Polizisten die Bilder auf seiner Kamera anschauen. «Die sind jedes einzelne Bild, das ich geschossen habe, durchgegangen. Bild für Bild», erinnert er sich. «Sie kontrollierten, dass ich auch wirklich kein Foto des Monarchen habe. Das war offensichtlich.» Und weiter: «Meine Arme wurden hinter meinen Rücken genommen und fest zusammengedrückt. Trotz meiner expliziten Bitte, auf meiner linken Seite nicht so fest zuzudrücken, drückte Polizist Lopez** immer fester zu.» Gewehrt habe er sich zu keinem Zeitpunkt, betont Claudio M… Die Kapo Zürich sagte in ihrer Stellungnahme von Mittwoch, dass sich «eine Person, die sich als Medienschaffende ausgab», einer Personenkontrolle durch die Polizei widersetzte und deshalb verhaftet wurde. Auch am Donnerstag wollte sie nicht weiter Stellung zum Vorfall nehmen.

Einschränkung des Grundrechts der Pressefreiheit, offensichtlich willkürliche Verhaftung, Anwendung körperlicher Gewalt gegen Journalisten, all das ermöglichen dem König von Thailand offensichtlich unterwürfige und auf eine republikanischen Verfassung vereidigte Beamter eines Rechtsstaats.

Alles in allem zeigt dies, dass es dem König Thailands offenbar gelingt mit Hilfe unterwürfiger demokratisch gewählter Regierungen auch außerhalb Thailands Macht auszuüben.

 

Gelingt es dem König Rama X in Bayern Recht einzuschränken?

Eine ebenfalls durchaus berechtigte Frage, denn die Süddeutsche Zeitung berichtet davon, daß der König eine „Ausnahmegenehmigung“ durch den Landrat erhalten habe. Derartige „Ausnahmegenehmigungen“ seinen den Hotels natürlich vergönnt. Sie wären für die arg gebeutelte Hotellerie so bedeutsam, daß mit Sicherheit eine Menge anderer Hotels diesem Beispiel folgen wollen. Diese werden nämlich letztendlich mit dem Entzug der Lizenz bedroht, wenn sie ab dem 17.3. nicht folgende Vorschrift umsetzen:

Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.

Daß der König von Thailand ein Geschäftsreisender ist, kann wohl ausgeschlossen werden und daß sich der König von Thailand im Sonnenbichl anders als privat aufhält ebenso.

Darüber hinaus ist der zitierte Vorschrift auch nicht zu entnehmen, dass ein Landrat von dieser Vorschrift Ausnahmen gestatten dürfte.

Auch der Umstand, dass er und seine Gefolgschaft diplomatischen Schutz genießen, bedeutet nicht, dass es sie einfach in jedes beliebige Ihnen gefallende Haus einziehen können.

 

Welche Vorteile dem König und seiner Entourage deren Diplomatenpass bringt

Etwas anderes ist es jedoch, wenn eine dem Grundgesetz verpflichtete Staatsregierung oder ihre Vertreter in den Kommunen in Gestalt des Landrats oder andere Vertreter der republikanischen Ordnung derartigen exzentrischen Persönlichkeiten Rechte zukommen lassen, die sie ihnen nicht zukommen lassen dürften. Hierzu lohnt ein Blick auf die Privilegien, welche ein Inhaber eines Diplomatenpasses, wie ihn König Rama X besitzt, genießt, zu kennen.

Die Rechtsgrundlagen hierzu liefern zwei Übereinkommen, die von den meisten Ländern der Welt ratifiziert wurden und damit von diesen anerkannt werden. Die völkergewohnheitsrechtlichen Gepflogenheiten wurden auf der Grundlage eines Entwurfs der Völkerrechtskommission (ILC) aus den Jahren 1954–1958 und einer Resolution der XIV. Vollversammlung der Vereinten Nationen auf der Konferenz in Wien vom 2. März bis 18. April 1961 im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 957) zusammengestellt. Ebenso wurde hinsichtlich der Rechte der Konsularbeamten verfahren: Ihr Status ergibt sich heute aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1585).

 

Vorrechte des „Diplomaten“

Zu diesen Vorrechten gehören unter anderem:

  • die Unverletzlichkeit des Gebäudes der Mission (Art. 22 WÜD)
  • die Unverletzlichkeit der Privatwohnung des Diplomaten, zu der auch Zweitwohnungen und Ferienhäuser gehören, aber nur wenn deren Nutzung regelmäßig erfolgt und der Staat in der Lage ist seine Schutzverpflichtung dort wirksam nachzukommen (Art. 30 WÜD)
  • die Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten (Art. 22 WÜD)
  • Befreiung vor der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates (Art. 31 WÜD)
  • Steuerbefreiung, Zollbefreiung, Befreiung vor den Vorschriften über die soziale Sicherheit (Art. 31 WÜD), Befreiung vor der Pflicht, sich nach dem Meldegesetz anmelden zu müssen bzw. ein Aufenthaltstitel einzuholen etc.

In diesen Genuss kommen auch dessen Familienangehörige. „Familienangehörige“ sind jedoch nur die Ehepartner und unverheirateten Kinder die nicht älter 27 Jahre sein dürfen und mit dem Diplomat in häuslicher Gemeinschaft leben (Art. 37 Abs. 1 WÜD). Diese Form des Schutzes wird auch persönliche Immunität genannt, weil sie im Unterschied zur funktionalen Immunität auch den außerdienstlichen Bereich einschließt.

 

Vorrechte des Verwaltungs- und technischen Personals

Doch nicht nur der Diplomat selbst, sondern auch Personen in seinem Umfeld sind grundsätzlich begünstigte diplomatischer Vorrechte und Befreiungen. Tatsächlich werden diese Vorrechte jedoch nicht unbegrenzt zugemessen, sondern vielmehr in dem Umfang, der dem Rang und der Stellung des Bediensteten in der Entourage zukommt.

Bedienstete erhalten die Möglichkeit, die selben diplomatischen Privilegien und Befreiungen zu erhalten, jedoch nicht in Bezug auf privates Handeln, wie es beim Diplomaten seiner Familie der Fall ist, sondern lediglich in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten (Art. 37 Abs. 2 WÜD, § 18 GVG). Als dies die Tätigkeiten werden jedoch nur diese angesehen, die für die Ausübung des Dienstes unumgänglich sind.

 

Vorrechte des Hauspersonals

Darüber hinaus erhält auch das Haus Personal diplomatische Vorrechte. Die Angehörigen dieser Personengruppe haben grundsätzlich die gleichen Vorzüge wie ein Diplomat, jedoch mit noch größeren Einschränkungen. Eingeschränkt sind vor allem die Befreiung von der Strafgerichtsbarkeit, der Zivilgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für diese drei Zuständigkeiten genießt dieser Personenkreis auch nur dann Vorteile, wenn sie auf Handlungen bezogen sind die in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit durchgeführt wurden (Art. 37 Abs. 3 WÜD, § 18 GVG). Auch hierzu gehören Tätigkeiten die für die Durchführung des Dienstes als unumgänglich angesehen werden.

Das klingt nicht so, als ob der Hofstaat des Monarchen z.B. von der Erfüllung der Meldeauflagen in Deutschland befreit wäre?

 

Fragen des Abgeordneten Bergmüller an die Staatsregierung

Aus alldem ergeben sich eine Menge offener Fragen, die der Abgeordnete Bergmüller an die Staatsregierung gerichtet hat.

 

1. Einzugsdatum

1.1 An welchem Datum wurde an den Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen die Absicht herangetragen, dass der König Thailands sich im Hotel Sonnenbichl einquartieren möchte?

1.2 An welchem Datum ist der König mit seiner Gefolgschaft in das in 1.1 abgefragte Hotel eingezogen?

1.3 Wie viele Personen thailändischer Nationalität haben seit dem ersten des Monats in welchem die in 1.1 bzw. 1.2 abgefragten Zeitpunkte liegen in Garmisch-Partenkirchen einen erst Wohnsitz oder Zweitwohnsitz angemeldet?

 

2. Genehmigungspflichtige Bauarbeiten

2,1, Welche Aufgaben als Staatsoberhaupt hat Rama X in Garmisch-Partenkirchen nach Kenntnis des dortigen Landratsamts im Jahre 2020 durchgeführt (Bitte lückenlos chronologisch aufschlüsseln)?

2.2 Welche genehmigungspflichtigen Bauarbeiten wurden in dem in 1 abgefragten Hotel seit den in 1.1 bzw. 1.2 abgefragten Zeitpunkten beantragt und genehmigt?

2.3 Welche Gegenstände hatten die Bescheide, die das in 1 abgefragte Hotel oder seine Bewohner betreffen und seit dem 1.1.2020 ausgestellt wurden (bitte chronologisch nach Datum und zentralen Inhalt des Bescheids aufschlüsseln)?

 

3. Rechtsgrundlagen für Ausnahmegenehmigung des Landrats

3.1 Auf welcher Rechtsgrundlage stützt sich die Ausnahmegenehmigung, die gemäß Pressemitteilungen der Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ausgestellt hat, um einem Monarchen und seiner Entourage während der Coronakrise einen Hotelaufenthalt zu ermöglichen?

3.2 Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich der Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, wenn er als Begründung für das Ausstellen der Ausnahmegenehmigung angibt „Bei den Gästen handelt es sich um eine einzige homogene Personengruppe, bei der keine Fluktuation vorliegt.“?

3.3. Wie viele weitere Ausnahmegenehmigungen haben Landräte in Oberbayern nach dem Vorbild aus 3.1. und/oder 3.2. für andere Hotels in Oberbayern ausgestellt (Bitte chronologisch aufschlüsseln)?

 

4. Auflagen des Hotels

4.1. Welche Auflagen müssen Hotels erfüllen, die die Identität ihrer Gäste betreffen, wenn diese Gäste im Hotel ein Zimmer beziehen?

4.2 Wurden die in 4.1 abgefragten Auflagen im Fall des Einzugs des Monarchen und seiner Gefolgschaft in Garmisch-Partenkirchen eingehalten?

4.3 Von wie vielen der 2020 in das Hotel Sonnenbichl eingezogen Personen wurden auf Grundlage der Frage 4.1. oder behördlich bisher die Identitäten festgestellt / festgehalten (Bitte chronologisch aufschlüsseln)?

 

5. Diplomatische Vorrechte

5.1. Seit wann zählt das Hotel Sonnenbestrahlung insbesondere dessen vierter Stock als Diplomatische Mission im Sinne des Art. 22 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD)?

5.2. Seit wann zählt das Hotel Sonnenbestrahlung insbesondere dessen vierter Stock als Privatwohnung des Diplomatenpassinhabers Rama X, zu der auch Zweitwohnungen und Ferienhäuser gehören, aber nur wenn deren Nutzung regelmäßig erfolgt und der Staat in der Lage ist seine Schutzverpflichtung dort wirksam nachzukommen im Sinne des Art. 30 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD)?

5.3. Wie viele Familienangehörige des Diplomaten Rama X im Sinne von Art. 37 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) sind in den Hotel Sonnenbichl eingezogen?

 

6. Melderechtsverstöße

6.1. Wie viele Mitglieder der Gefolgschaft von Rama X sind ihrer Pflicht nachgekommen, seit ihrem Einzug in Garmisch-Partenkirchen, diesen Einzug den Behörden zu melden (bitte chronologisch im Umkehrschluss zu Art. 37 Abs. 3 WÜD, § 18 GVG ausführen)?

6.2. Wenn nein in 6.1, auf der Basis welcher Rechtsgrundlage nimmt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen an, dass der in 6.1 abgefragte Personenkreis weder als Hotelgast, noch als ein Wohnsitz begründender Personenkreis anzusehen wäre (bitte genaue Vorschrift zitieren)?

6.3. Wie viele Melderechtsverstöße aus der in Garmisch anwesenden Gefolgschaft von König Rama X hat das Landratsamt im Jahr 2020 festgestellt?

 

7. Einschränkung von Grundrechten

7.1 An welchen Daten wurde an das Landratsamt oder andere Ordnungsbehörden oder ein Vertreter des Freistaats Bayern durch den König von Thailand mittelbar oder unmittelbar herangetreten, mit der Bitte, Presse oder andere Personen von ihm fernzuhalten?

7.2 Ist die Umgebung des Hotels Sonnblichl oder das Hotel Sonnblichl selbst als „gefährlicher Ort“ im Sinne des Art. 13 Abs. 1 PAG eingestuft?

7.3. Wie viele Mannstunden / Einsätze o.ä. hat die bayerische Polizei im Jahr 2020  zum Schutz des Königs von Thailand aufgewendet?

 

8. Sonstiges

8.1. Wie viele Starts und Landungen haben die vom König Thailands genutzten Flugzeuge z.B. vom Typ  737-800 im Jahr 2020 an dem zu 51% im Eigentum des Landes Bayern stehenden Flughafen München verzeichnet (Bitte im Lichte der Rechtsprechung – 2 BvE 2/11 – ab 1.1.2020 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage chronologisch unter Angabe auch der Uhrzeit aufschlüsseln)?

8.2. Ist das Erbschaftssteuerverfahren des mit Hauptwohnsitz in Deutschland wohnenden Rama X abgeschlossen (Bitte Datum und Begründung angeben)?

8.3. Welchen Einfluß haben die Eigentümer des Hotel Sonnenbichl aus dem Oman oder ihre Vertreter beim Landratsamt geltend gemacht, um eine Ausnahmegenehmigung für sein Haus zu erhalten, um so in die Situation versetzt zu werden, Rama X beherbergen zu können (Bitte chronologisch alle Kontakte und – ggf. anonymisiert – Kontaktpartner des Landratsamts vor dem Einzug des Königs aufschlüsseln, in denen der Bezug des Hotels Gegenstand war)?