Regierungen in EU; Bund und Länder führen mit digitalem Impfpass und einer Schnelltestpflicht den vom Europarat abgelehnten indirekten Impfzwang ein

Quelle: Von Partynia - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=88722563

BERLIN – Nach dem dem Scheitern der Corona-App als Mittel zur Totalüberwachung der Bevölkerung startet die Bundesregierung mit dem „Digitalen Impfpass“ oder dem alternativ durchführbaren „Schnelltest“ nun einen zweiten Anlauf die Bewegung der Bürger flächendeckend zu überwachen.

 

Es wird immer deutlicher, daß die Regierungen in Bund und Ländern die mittelständischen Betriebe so lange von ihrer Existenzgrundlage abschneiden, bis die Bevölkerung mit Hilfe eines (digitalen) Impfpasses in Geimpfte und Ungeimpfte gespalten und gegen die vor der Pleite stehenden Mittelständler ausgespielt werden kann. Die Regierungen in Bund und Ländern gehen damit nun ganz  offen dazu über, die bevorstehenden Pleiten im Mittelstand als Folge der von ihnen praktizierten „Containment“-Strategie den Bürgern ans Bein zu binden.

Das dazu aufgebaute und immer deutlicher werdende Konzept lautet:  Unterwerfe Dich dem (indirekten) Impfzwang, oder wenn Du kein Handy hast, unterwerfe Dich dem (unsichereren) Schelltest, und dann darfst Du wieder zu Deinem Lieblingsitaliener ums Eck, oder Du darfst eben nicht und dann geht er halt pleite. Ein zutiefst diabolisches Konzept, das über die Orte, an denen der Impfstatus einer Person kontrolliert wird, auch die Erstellung eines Bewegungsprofils der betreffenden Person ermöglicht.

Mit einem solchen (digitalen) Impfpass könnte dann dem ungeimpften Teil der Bevölkerung die Verantwortung für Insolvenzen im Mittelstand, wie z.B. Handel, Hotels und Gastronomie ans Bein gebunden werden. Da nicht jeder ein Smartphone besitzt, oder nutzt, ist es unausweichlich, daß für Ungeimpfte zeitgleich (die unsicheren) „Schnelltests“ zur Verfügung gestellt werden. Die Inkaufnahme der negativen Folgen eines (unsicheren) Schnelltests mit anschließender Quarantäne dürfte sich wiederum stimulierend auf die Impfbereitschaft auswirken.

Seit die Regierungen aus Bund und Ländern um den 18.3. herum beschlossen haben, das „Containment“-Konzept  der kommunistischen Partei Chinas auch in Deutschland umzusetzen, ist die Politik bestrebt jedes von dessen Elementen „Lockdown“; „Massentestungen“; „Aussonderung von Infizierten in Lagern“; „Überwachung der Bewegung von Bürgern“; „Impfzwang“ einzeln in Deutschland zu implementieren.

Bis Ende Februar wollte China bereits 50 Millionen Chinesen geimpft haben.

Die Einführung eines derartigen Impfzwangs in Kontinentaleuropa und in Deutschland stößt jedoch auf erhebliche Hürden

Insbesondere die Hürde der immer weniger in Erscheinung tretenden Notwendigkeit eines solchen Schritts, den Covid-19 schwächt sich erkennbar ab. Die Mutationen breiten sich zwar schneller aus. belasten aber offenkundig (wie von Rosenheim Alternativ von Anbeginn an argumentiert) die Krankenhäuser nicht stärker:

„Der WHO-Regionaldirektor für Europa, Hans Henri Kluge, sagte im dänischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die schlimmsten Szenarien seien bereits vorbei und die Corona-Pandemie werde in wenigen Monaten überstanden sein. Zwar werde es weiterhin ein Virus geben, „aber ich glaube nicht, dass Einschränkungen nötig sein werden“.

Wozu also ein solcher Aufwand? Wenn stimmen würde, daß es den Regierungen in Bund und Ländern wirklich nur um die Reduktion von Covid gehen würde, würden sie diese Tendenz befeuern und mehr Infektionen zulassen.

Außerdem hat der Europarat eine ethische Hürde gegen jede Form des Impfzwangs aufgestellt:

 

Europarat lehnt ihn ab, EU, Bund und Länder wollen ihn einführen: den (indirekten) Impfzwang

Eine der Haupthürden für die Umsetzer des KP-China-Konzepts der Unterstützung des „Containments“, also der „Eindämmung“/“Ausrottung“ des Cocid-19-Virus mit Hilfe von Massenimpfungen ist, daß es nach europäischem Werteverständnis nicht möglich ist, daß der Staat einem seiner Bürger per Zwang eine Körperverletzung zumutet. Jede Spritze ist nun im Kern zunächst einmal eine Körperverletzung.

Offenkundig ist, daß deswegen ein indirekter Weg gewählt wird, nämlich Ungeimpfte mit Hilfe eines Impfasses dadurch zu diskriminieren, daß ihnen Rechte vorenthalten bleiben, die Geimpften gegeben werden.

Bereits Ende Dezember 2020 war öffentlich, daß die im Hintergrund arbeitenden Akteure die Weichen für den „Digitalen“ Impfpass längst gestellt hatten.

Dadurch sollen Flugzeuge, Veranstaltungshallen, Kinos und Sportstätten einfach und sicher betreten werden können, ohne Angst vor einer Covid-Infektion haben zu müssen. Das dafür geschaffene „Common Trust Network“ des Weltwirtschaftsforums darf dabei auf die Unterstützung unzähliger Partner vertrauen, die eine baldige Umsetzung sehr wahrscheinlich machen.

Fast wie in China soll die „CommonPass“-App einen scanbaren QR-Code erzeugen, der dem Benutzer eine Impfung oder ein negatives Test-Resultat bescheinigt. Anders, als etwa bei den verschiedenen Corona-Begegnungsmitteilungsapps, soll dabei eine weltweit einheitliche Lösung entstehen.“

die entsprechende Webseite des World Economic Forum des Herrn Schwab ging aber bereist am 1.11.2020 online.

Die Regierungen in Bund und Ländern sind damit klar auf Kurs zum Impfzwang. Um Parlamente und damit demokratische Prozesse zu umgehen, soll dieses Thema über die EU gespielt werden. Wieder einmal ganz vorne mit dabei: Markus Söder!

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21.1. Söder will Impfzwang über die EU einführen

Am 21.1.2021 folgte dann die zweite Attacke Söders, um einen Impfzwang durchzusetzen. Wie so oft, wenn es nationale Widerstände gibt wird der Weg über die EU gesucht. Söder macht daher den Vorschlag wieder einmal deutsche Souveränität aufzugeben und den Impfzwang über die EU einzuführen:

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder ist offen für einen EU-Impfpass für Personen, die gegen Corona geimpft sind. „Wenn er funktioniert, ist das eine Idee. Gut wäre, wenn er dann fälschungssicher ist“, sagte der CSU-Chef Söder in der ARD-Talksendung „Maischberger. Die Woche“, die am Mittwochabend ausgestrahlt wurde. An diesem Donnerstag beraten die 27 EU-Staaten bei einem Videogipfel, ob und wie sie ein gemeinsames Dokument zum Nachweis von Corona-Impfungen einführen. Dass sie jetzt schon Privilegien wie einfacheres Reisen an einen solchen EU-Impfpass knüpfen, ist aber unwahrscheinlich. Bislang ist unter anderem unklar, ob Geimpfte andere weiterhin anstecken können.

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2.2. Merkel gibt grünes Licht für mittelbaren Impfzwang: Rückkaufen der Freiheitsrechte gegen Impfung 

Am Dienstag, den 2.2. gibt Angela Merkel dann mit einem Nebensatz in einer ihrer gefürchteten Auftritte in einer Show, grünes Licht für den Impfzwang:

In Bezug auf Menschen, die nicht geimpft werden wollen, machte die Kanzlerin deutlich, dass diese mit möglichen Konsequenzen zu rechnen haben. „Dann muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen“, brachte Merkel mögliche Einschränkungen ins Spiel. Wie diese genau aussehen werden, sagte sie sie nicht. 

Ihr totalitäres Denken brachte Angela Merkel am 6.2. am Rande des Impfgipfels mit nur einem einzigen Satz auf den Punkt:

„Solange es nach wie vor so ist, dass nur ein kleiner Teil der Menschen geimpft ist, wird es keine neuen Freiheiten geben.“

Mit anderen Worten: Der Deal heißt: die Bürger haben sich ihre Freiheitsrechte gegen eine Impfung zu erkaufen. Dieser Satz offenbart das totalitäre und grundsätzlich verfassungswidrige denken von Merkel, Söder und co. Das Grundgesetz ist grundsätzlich auf Freiheit aufgebaut.

Doch das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz mit dem Argument, daß die deutschen Grundrechte in den EU-Grundrechten enthalten seien, faktisch bereits weitgehend außer Kraft gesetzt und behält sich nur noch eine „Reservekompetenz“ vor, wird also nur tätig, wenn Grundrechte berührt sind, die in den EU-Rechten nicht enthalten seien. Das aber auch nur dann, wenn die Verletzung derartiger deutschem Grundrechte prima-facie, also „ins Auge springend“ verletzt sind.

 

1.3. EU-Kommission führt digitalen Impfpass ein 

In Deutschland traut sich Angela Merkel nicht eine Gesetzesinitiative zum (digitalen) Impfpass  in den Bundestag einzubringen, das macht nun Ursula von der Leyen in der Runde der EU-Kommissare.

Bald könnte es den digitalen Pass auch in Europa geben! Noch diesen Monat will EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen dazu einen Gesetzentwurf vorlegen.

Der grüne Impfpass soll fälschungssicher zeigen, dass jemand geimpft ist oder negativ getestet wurde – etwa durch einen QR-Code, ähnlich wie bei einem Bahnticket.

Das Ziel: EU-Bürger sollen sich wieder frei und sicher bewegen können – ob geschäftlich oder im Urlaub.

Ein mit Privilegien versehener digitaler Impfpass ist jedoch im Kern nichts Anderes, als eine Neuauflage der offenkundig gescheiterten Corona-App, also eine „Corona-App 2.0“.

Auf diesem  Weg wird es dann über den (digitalen) Impfpass möglich sein, die als „Nachverfolgung“ bezeichneten Bewegungsprofile zu erstellen, die bereits mit der „Corona-App“ hätten erstellt werden sollen.

Damit wäre dann ein weiterer Baustein des KP-China-„Containment“-Konzepts im Umgang mit Covid-19 umgesetzt.

 

Europarat klar gegen jeden Impfzwang und gegen jede Diskriminierung von Nichtgeimpften

All diesen Bestrebungen, das Konzept der KP-Chinas umzusetzen, Covid-19 mit Hilfe eines mittelbaren oder auch unmittelbaren Impfzwangs umzusetzen, stellte sich Ende Januar 2021 jedoch der Europarat entgegen.

Mit einer Resolution hat sich jetzt die wichtigste Menschenrechtsorganisation Europas, der Europarat, am 27.1. daher bereits klar gegen einen Impfzwang positioniert. Damit hat der Europarat als oberste Organisation zum Schutz der Menschenrechte einen Impfzwang als unethisch und gegen die Menschenrechte gerichtet gewertet. Ausweislich des Wortlauts der Resolution gilt dies auch für einen indirekten Impfzwang:

Der mit dem Schutz der Menschenrechte auf dem Kontinent Europa betraute und von der EU völlig unabhängige Europarat stellte per Resolution fest:

„7.3.1 ensure that citizens are informed that the vaccination is NOT mandatory and that no one is politically, socially, or otherwise pressured to get themselves vaccinated, if they do not wish to do so themselves

7.3.2 ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated;“ 

Ausweislich des Texts in 7.3.2. sind also auch Diskriminierungen für Ungeimpfte, wie sie Kanzlerin Merkel am 2.2. und 6.2. angedeutet hatte, für den Europarat inakzeptabel. Diese Resolution ist zwar rechtlich nicht bindend, aber es dürfte für den Deutschen Ethikrat schwer bis unmöglich werden an diesen massiven Vorgaben vorbeizukommen und Markus Söder wollte seine Entscheidung ja an die Empfehlung des Ethikrats ankoppeln.

 

Einführung von Schnelltests als Mittel des indirekten Impfzwangs

Die Einführung von Schnelltests stellt in diesem Gesamtkonzept nichts Anderes dar als einen zusätzlichen Baustein, um den Personenkreis zu erreichen, der keine Smartphones nutzt, oder nutzen will.

Schnelltests sind damit nicht mer und nicht weniger, als ein weiteres Instrument, um die Bevölkerung gegen die vor den Pleiten stehenden Mittelständler auszuspielen: Akzeptiere den Impfzwang bzw. den den Impfzwang ergänzenden Schnelltest, oder Dein Lieblingsitaliener an der Ecke geht pleite.

 

 

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