214. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 3. März 2021, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://rosenheim-alternativ.com/wp-admin/post.php?post=14224&action=edit

Sitzungswoche

3. März 2021 (214. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung Verkehrsministerium

Wegen der gescheiterten Pkw-Maut steht Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) seit Monaten im Kreuzfeuer der Kritik. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 3. März 2021, musste sich der Minister auch unangenehmen Fragen der Abgeordneten zu anderen Großprojekten seines Ressorts stellen. Zuvor hatte der Bundestag seine Tagesordnungen vom 3. bis 5. März gegen die Stimmen der AfD-Fraktion genehmigt, da vorab zwischen den Fraktionen darüber kein Einvernehmen hergestellt werden konnte.

Scheuer hatte zuvor in seinem Eingangsstatement eine durchweg positive Bilanz seiner Arbeit gezogen: Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, die digital-basierte Mobilitätsangebote – wie etwa per App buchbare Fahrgemeinschaften – ermöglichen soll, stehe vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens. Auch bei der Elektromobilität gehe es voran: Der Entwurf für ein Schnellladegesetz habe das Kabinett passiert, die KfW-Förderung für Elektroladeboxen für zuhause werde „einmalig gut angenommen“ und solle nun ausgeweitet werden. „300.000 Wallboxen sind gerade mal in drei Monaten beantragt worden“, unterstrich Scheuer. Beim Thema Autonomes Fahren, bei der Elektrifizierung von Schienen und der Modernisierung von Bahnhöfen sah sich der CSU-Politiker mit seinen dazu vorgelegten Gesetzesinitiativen und Finanzierungsprogrammen ebenfalls auf gutem Weg.

AfD fragt nach Umsetzung der Wasserstoffstrategie

Dr. Dirk Spaniel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, wollte hingegen wissen, wie es mit der Wasserstoffstrategie vorangehe und wie realistisch die Umsetzung der für die Nutzung von Wasserstoff notwendigen Infrastruktur, darunter Leitungen und Speichersysteme, bis 2030 sei.

Hier zeigte sich Scheuer „optimistisch“, mit dem von der Bundesregierung gesetzten Rahmen und der umfangreichen Förderung der Wasserstofftechnologie einen Schub zu geben. „Ich habe große Hoffnung, dass wir sie gerade bei Bussen, Lkws und Zügen nutzen können.“ Auch bei der benötigten Speichertechnologie sei er zuversichtlich, dass der „Durchbruch“ gelinge.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 3. März 2021, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (19/26996), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 69 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen allein 24 gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 20 Fragen, Abgeordneten der FDP-Fraktion mit 15 Fragen und Abgeordneten der AfD-Fraktion mit zehn Fragen.

Die meisten Fragen, nämlich 16, richteten sich an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit neun Fragen sowie dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Auswärtigen Amt mit jeweils acht Fragen. Sechs Fragen sollte das Bundesministerium der Finanzen beantworten, fünf Fragen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Antworten zu vier Fragen wurden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erwartet. Je drei Fragen gingen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundesministerium der Verteidigung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit war mit zwei Fragen gefordert. Eine Frage solletn das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantworten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der hessische AfD-Abgeordnete Martin Hohmann beim Gesundheitsministerium, inwieweit die Bundesregierung bereit ist, in dem Gremium der Kanzlerin und der Länderchefs darauf hinzuwirken, dass für Schwerkranke medizinisch verordnete Therapien wieder ermöglicht werden wie etwa Schwimmen für an Multipler Sklerose (MS) Erkrankte.

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ZP1 aktuelle Stunde: Aktuelle Stunde – Öffnungsperspektiven durch Teststrategie

Die Oppositionsfraktionen des Bundestages haben von der Bundesregierung verlangt, endlich mehr Schnell- und Selbsttests für alle Menschen zur Verfügung zu stellen und ihr in einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 3. März 2021, zum Thema „Öffnungsperspektiven durch Teststrategie“ vorgeworfen, immer noch kein Konzept für einen Weg aus der Corona-Pandemie zu haben. Beantragt hatte die Aktuelle Stunde die FDP-Fraktion.

AfD: Kostenlose Antikörper-Tests für alle

Jörg Schneider (AfD) kritisierte das Chaos der letzten Wochen und forderte einen kostenlosen Antikörper-Test für jeden. Denn man könne davon ausgehen, dass wesentlich mehr als die offiziell registrierten rund 2,5 Millionen Menschen bisher eine Infektion durchgemacht hätten. Durch kostenlose Antikörper-Tests könne man unnötige Impfungen auch vermeiden.

Gerade die jüngere Generation bewerte die Risiken einer Impfung kritischer als 80-Jährige, so Schneider. Es werde ja nicht gerne über diese Risiken gesprochen, aber man müsse schon fragen: „Warum werden die Hersteller der Impfstoffe eigentlich von jeglicher Haftung freigesprochen?“

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TOP3 aktuelle Stunde: Bundeswehreinsatz in Südsudan (UNMISS)

Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) wird fortgesetzt. Der Bundestag stimmte nach halbstündiger Aussprache am Mittwoch, 3. März 2021, einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/26557) zu. In namentlicher Abstimmung votierten 571 Abgeordnete für die Mandatsverlängerung, 67 lehnten sie ab, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/27015) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/27017) vor.

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Antrag AfD ZP2: Digitaler Impfpass

Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. März 2021, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die Einführung einer „Corona-Impfpflicht durch die Hintertür“ (19/27197). debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda beantragt, konnte sich damit gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

AfD: Impfstatus darf nicht über Reisefreiheit entscheiden

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, die Einführung des digitalen Corona-Impfpasses zu stoppen und ein entsprechend hierfür in die Wege geleitetes Dringlichkeitsvergabeverfahren des Bundesgesundheitsministeriums auszusetzen. Der Impfstatus dürfe nicht über die Reisefreiheit der Bundesbürger entscheiden, heißt es in dem Antrag der Fraktion.

ie bisher, so die AfD, solle der Internationale Impfausweis für eine „gegebenenfalls erforderliche Prüfung für den Grenzübertritt“ ausreichen, wenn es darum gehe Geschäfts- und Urlaubsreisen zu ermöglichen. (eis/ste/03.03.2021)

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TOP 4: Bundeswehreinsatz Sea Guardian“ im Mittelmeer

Die Bundeswehr wird sich ein weiteres Jahr an der Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer beteiligen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. März 2021, einen von der Bundesregierung (19/26558) eingebrachten Antrag in namentlicher Abstimmung mit 437 Stimmen gegen 198 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/27016) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/27018) zugrunde.

Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der AfD, in dem sich die Fraktion gegen eine Verlängerung des Bundeswehrmandats ausspricht (19/27198). Die Vorlage wurde mit der breiten Mehrheit des Parlaments abgelehnt.

Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel

Die Sicherheitsoperation unter Führung der Nato war im Juli 2016 in Warschau beschlossen worden. Die weitere Beteiligung der Bundeswehr soll für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 beschlossen werden. Bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten können dafür eingesetzt werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden für den genannten Zeitraum auf voraussichtlich rund 3,2 Millionen Euro beziffert.

Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge sowie den darüber liegenden Luftraum. „Sea Guardian“ hat den Auftrag, der Verbreitung von Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzutreten. Dazu zählen die Seetraumüberwachung, der Lagebildaustausch, der maritime Kampf gegen den Terrorismus und die Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld, insbesondere das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen. (vom/sas/03.03.2021)

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TOP 5: ökologische Kraftstoffstrategie

Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. März 2021, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Synthetische Kraftstoffe als integraler Bestandteil einer ökologischen Kraftstoffstrategie“ (19/27180) beraten. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutschlands Automobilindustrie unterstützen – Gleichstellung von Wasserstofffahrzeugen mit von synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetriebenen Fahrzeugen“ (19/22186). Gegen die Vorlage stimmten CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/24684) zugrunde.

Abzustimmender Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem Antrag (19/22186) gegen gesetzliche Regelungen, die den CO2-Ausstoß von Personenkraftwagen auf unter 130 Gramm CO2 pro Kilometer begrenzen wollen. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, sämtliche Regelungen zum Flottenverbrauch, welche den CO2-Ausstoß von Personenkraftwagen begrenzen, unverzüglich auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zurückzuführen. Im Falle, dass Kompetenzen der EU betroffen sind, solle die Regierung auf eine Erhöhung auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer hinwirken. Außerdem fordert die Fraktion eine Gleichstellung von Wasserstofffahrzeugen mit von synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetriebenen Fahrzeugen.

Die derzeit bestehenden EU-Regelungen zur Begrenzung des Kfz-Flotten-CO2-Ausstoßes seien weder verhältnismäßig noch notwendig und benachteiligten in eklatanter Weise den Individualverkehr, heißt es in der Vorlage. „Sie sind somit schnellstmöglich zu beseitigen“, wird verlangt. (sas/hau/03.03.2021)

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TOP 6: Griechenland: Teilrückzahlung IWF-Kredit

Griechenland möchte einen Teil der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds vorzeitig zurückzahlen und hat seine europäischen Partner dafür um Zustimmung gebeten. Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. März 2021, einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/26846) befürwortet. Für die Vorlage votierten nach direkter Abstimmung CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der AfD bei Enthaltung der FDP. Die Zustimmung ist laut Stabilisierungsmechanismusgesetz sowie laut ESM-Finanzierungsgesetz erforderlich gewesen.

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4. März 2021 (215. Sitzung)

TOP 8 Epidemische Lage von nationaler Tragweite

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/27291) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 367 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 293 dagegen, drei enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/27292) vor.

Änderungsantrag und Entschließungsanträge abgelehnt

In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen dafür und die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt, nachdem ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/27301), der die Verteilung von Impfstoff gesetzlich regeln wollte, abgelehnt worden war. Die AfD hatte den Änderungsantrag unterstützt, Linke und Grüne enthielten sich, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab.  In dritter Beratung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der Linken (19/27302) und Grünen (19/27303) ab. Die Linke forderte ein soziales Sicherungsprogramm für pflegende Angehörige, die Grünen unter anderem, die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests massiv zu erhöhen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen gelten die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Regelungen länger. Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es zur Begründung.

Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet.

Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 des IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in den Absätzen zwei bis fünf des Paragrafen 5 des IfSG wurden nicht aufgehoben. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.

Pandemie-Recht knüpft an epidemische Lage an

Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage an. Sie treten nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft.

Die Regelung in Paragrafen 56 Absatz 1a des IfSG (Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern) wurde ebenfalls an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft und die Befristung zum 31. März 2021 aufgehoben.

Impfziele festgelegt

Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Damit werde der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt, schreiben die Koalitionsfraktionen. In der Rechtsverordnung nach Paragraf 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) kann die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden, wenn darin ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 festgelegt wird. Ermöglicht werden auch Regelungen, die für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen die priorisierte Abgabe und Anwendung der Arzneimittel oder die priorisierte Nutzung dieser durch den Bund und die Länder zugunsten bestimmter Personengruppen vorsehen.

In Paragraf 87b Absatz 2a des SGB V (Krankenversicherung) wurde geregelt, dass durch die Pandemie gefährdete vertragsärztliche Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag trotz Rückgangs der Fallzahlen fortsetzen können.

Sonderregelungen im Bereich Pflege verlängert

Ferner verlängerte der Bundestag die Sonderregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, wird mittels einer Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält.

Schließlich soll das Bundesgesundheitsministerium eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorliegen.

Fortbestehen der epidemischen Lage festgestellt

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag zudem einen Antrag von CDU/CSU und SPD (19/27196) an, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. Mit der Annahme des Antrags stellte der Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fest. Die Gefahr durch das Coronavirus bestehe fort, heißt es zur Begründung.

Die aktuelle Lage werde noch verschärft durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis gäben. Es handele sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Das Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Der Bundestag hatte erstmals am 25. März 2020 nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Am 18. November 2020 beschloss das Parlament deren Fortbestehen.

Minister: Wir sind noch in einer besonderen Lage

In der Schlussberatung über den Gesetzentwurf rügten Redner der Opposition die gesetzliche Neuerung als unzureichend. Mit Blick auf die Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März zur Corona-Pandemie warfen Oppositionspolitiker der Bundesregierung mangelnde Transparenz, fehlende Strategien und ein schlechtes Krisenmanagement vor. Redner der Koalition sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wiesen die Vorhaltungen zurück und warben dafür, in der Pandemie weiter mit Vorsicht und Rücksicht vorzugehen.

Spahn räumte ein, alle Bürger sehnten inzwischen das Ende der Pandemie herbei. Niemand wolle die Einschränkungen einen Tag länger als nötig. „Aber wir sind noch in einer besonderen Lage.“ Die zeige sich bei der Zahl der Intensivpatienten, den Infektionszahlen und auch mit Blick in die Nachbarländer. Die epidemische Lage dauere an und sei wegen der Virusmutationen dynamisch. „Die flexible Anpassung bleibt daher notwendige Strategie“, sagte Spahn in Anspielung auf die umstrittene gesetzliche Grundlage.

Ziel sei es, die Pandemie unter Kontrolle zu halten und einen Interessenausgleich zu erzielen. Die zehn Stunden lange Sitzung von Bund und Ländern am Mittwoch habe deutlich gemacht, dass es um viel gehe, nämlich die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz, wirtschaftlichen Folgen und sozialen Härten. Spahn fügte hinzu, mit der gesetzlichen Neuregelung werde die Pandemiegesetzgebung in Deutschland erstmals fest verankert. „Das ist eine neue Qualität, ein großer Schritt.“

AfD: Chaotisches Krisenmanagement

Nach Ansicht der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung in der Corona-Krise komplett versagt. Dr. Robby Schlund (AfD) zeichnete ein düsteres Bild der Lage. So stelle sich für viele Mittelständler die Existenzfrage, psychische Krankheiten stiegen durch den Dauerlockdown exorbitant. „Die Corona-Pandemie ist längst nicht mehr nur ein gesundheitspolitisches, sondern mittlerweile auch ein gesamtgesellschaftliches Problem.“

Umso unverständlicher sei das „chaotische Krisenmanagement“ mit fehlenden Öffnungs- und Unterstützungsperspektiven und Einschränkungen der Grundrechte. Ein Gesetz zur Fortsetzung der epidemischen Lage werde nicht gebraucht, sinnvoller wäre ein Rastermanagement, mit dem Risikogruppen gezielt geschützt würden, ohne die Wirtschaft und das öffentliche Leben herunterzufahren. Russland zeige, dass diese Strategie besser funktioniere.

Oppositionsanträge abgelehnt

Der Bundestag lehnte einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sichere Bildung in der Krise – Schnellteststrategie für Kitas und Schulen einführen“ (19/27195) ab. Die Antragsteller stimmten dafür, die Koalitionsfraktionen und Teile der AfD-Fraktion dagegen. Die FDP und weitere Teile der AfD enthielten sich.

Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion, die zum einen die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission forderte (19/26899), zum anderen auf die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Lage drang (19/26903). Alle übrigen Fraktionen lehnten die Vorlagen ab, zu denen der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/27291) abgegeben hatte.

Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Die Fortführung der epidemischen Notlage ist wissenschaftlich fragwürdig“.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission. Für Grundrechtseinschränkungen beim Seuchenschutz bedürfe es einer eindeutigen wissenschaftlichen Fundierung, hieß es im ersten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/26899).

Die Epidemiekommission sollte anhand objektiver Kriterien Empfehlungen festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgehen und diese beschließen sollte.

Zweiter abgelehnter AfD-Antrag

Die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, forderte die AfD in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/26903). Die zur Begründung der epidemischen Lage herangezogenen Daten, der R-Wert, die Sieben-Tage-Inzidenz und die Auslastung der Intensivbetten, seien seit Wochen rückläufig.

Der Bundestag sollte daher die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben und sämtliche Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen gegenüber Bürgern außer Kraft setzen. Die Bundesregierung müsse ein Konzept entwickeln, wie ein erneutes Herunterfahren des öffentlichen Lebens verhindert werden könne.

Abgelehnter Antrag der Linken und Grünen

In ihrem abgelehnten gemeinsamen Antrag (19/27195) drangen die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen darauf, Schulen und Kitas durch „ein Sofortausstattungsprogramm für Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung in Höhe von einer Milliarde Euro“ zu unterstützen. So sollten Kinder, Lehrkräfte und Kita-Personal im Präsenzbetrieb und der Notbetreuung geschützt werden.

Die Teststrategie müsse zwei bis drei kostenlose Tests pro Person und Woche umfassen, hieß es weiter. Schulen und Kitas gelte es mit Blick auf Öffnungen innerhalb des Lockdowns stets zu priorisieren, schrieben die Abgeordneten. (pk/eis/sas/ste/04.03.2021)

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TOP 9 Regierungspolitik Lockdown

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, über Perspektiven für die vom Lockdown betroffene Wirtschaft debattiert. Impulsgeberin für die Aussprache war die AfD-Fraktion mit drei Anträgen. Darin setzt sich die Fraktion für einen „Aufbruch für Deutschland“ ein. Deutschland müsse „raus aus der Wirtschafts- und Lockdown-Krise“, so der Titel des ersten Antrags (19/26895). Darüber hinaus fordert sie eine „Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 15 Prozent beziehungsweise 7 Prozent auf 5 Prozent“ (19/27204). Der dritte Antrag der AfD trägt den Titel „Aufbruch für Deutschland – Beendigung der vom Staat zu verantwortenden Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft“ (19/27206). Der erste und dritte Antrag wurden an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Debatte überwiesen, der zweite an den Finanzausschuss.

AfD: Lockdown so schnell wie möglich beenden

Für die Antragsteller erklärte der Abgeordnete Tino Chrupalla (AfD), das Land befinde sich seit Monaten im Stillstand. Die Corona-Maßnahmen seien unhaltbar, unvermittelbar und unverständlich, kritisiert er. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe das Land in eine Sackgasse manövriert; Plan und Willen für ein Wendemanöver fehlten. Die AfD lege schlüssige und zügig umsetzbare Einzelmaßnahmen und Konzepte vor: Grundvoraussetzung sei ein Ende des Lockdowns so schnell wie möglich. Die Wirtschaft müsse wieder hochfahren.

Die Geschäfte, die noch existierten, bräuchten sofort Corona-Hilfen, sonst sei kein Neustart möglich. Auf Verbraucherseite sehe es so aus, dass vielen Menschen Geld fehle. Damit begründete Chrupalla die Forderung seiner Fraktion nach einer dauerhaften Senkung des Mehrwertsteuersatzes, von 19 auf 15 Prozent beziehungsweise 7 auf 5 Prozent zum 1. Januar 2022. Finanziert werden könnte dies durch Einsparungen etwa bei Zahlungen an die EU.

Erster AfD-Antrag

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/26895), Zahlungen an die EU zu kürzen, an der Energiewende zu sparen und abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben. So sollten „Verlustquellen“ geschlossen und der Wirtschaft der Weg aus der Krise erleichtert werden, erklären die Abgeordneten. Risiken könnten abgebaut werden, indem die Haftungsketten der EU unterbrochen und „deutsche Risiken aus Budgethebelungen, wie beim Europäischen Fonds für strategische Investition, unterbunden werden“. Außerdem fordert die AfD ein Ende der Lockdown-Maßnahmen.

Zur Begründung heißt es unter anderem, Deutschland habe beim Umbau der Gesellschaft im Rahmen der Energiewende erhebliche Vorleistungen erbracht. Nun sollten andere Staaten nachziehen.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag bemängelt die AfD, dass im Zeitraum zwischen 2006 und 2018 das deutsche Steueraufkommen stärker als die verfügbaren Einkommen gestiegen sei. Dies belaste die Kaufkraft von Einkommen und Barvermögen von Bürgern und Unternehmen, heißt es.

Um diesem Trend entgegenzuwirken schlagen die Abgeordneten eine „Reduktion des Umsatzsteuersatzes von derzeit 19 Prozent auf 15 Prozent und des ermäßigten Steuersatzes von derzeit 7 Prozent auf 5 Prozent zum 1. Januar 2022“ vor.

Dritter Antrag der AfD

In ihrem dritten Antrag bezeichnen die Abgeordneten der AfD die „pauschal angelegte Lockdown-Politik der Bundesregierung“ als „freiheitsfeindlich, wirtschaftsschädlich und medizinisch nicht zielführend“. Statt der durch die Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelte es, den Schwerpunkt der Schutzmaßnahmen auf die tatsächlichen Risikogruppen zu legen, schreiben die Abgeordneten.

Die Wirtschafts- und Gewerbeeinschränkungen des aktuellen Lockdowns, so die AfD, müssten unverzüglich aufgehoben werden. Gleiches gelte für Kulturinstitutionen. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften müsse ein freier Betrieb wieder möglich werden, heißt es in dem Antrag. (pez/sas/ste/04.03.2021)

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TOP 10 Bildungspolitik

Millionen Schüler sind seit Dezember im Homeoffice. Experten, Lehrer und Eltern warnen davor, dass viele Kinder nicht nur unter psychischen Folgen von Einsamkeit und mangelnden Begegnung leiden, sondern auch bezüglich des Lernstoffes große Rückstände aufbauen. Praktisch alle Fraktionen beklagten diese Situation in der Debatte zum Nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2020, über den der Bundestag am Donnerstag, 4. März 2021, nebst der Stellungnahme der Bundesregierung dazu eine Stunde lang beraten hat (19/24780).

Obwohl Bildung in erster Linie in die Kulturhoheit der Länder fällt, engagiert sich der Bund seit ein paar Jahren immer stärker im Bildungsbereich. Aus Sicht der Opposition allerdings mit mangelndem Erfolg und auch mit zu geringem EngagementDr. Götz Frömming (AfD) warf Bundesministerin Anja Karliczek (CDU) Beschönigung der Situation vor, der FDP-Abgeordnete Dr. h. c. Thomas Sattelberger nannte den Bundesbildungsbericht 2020 einen „Armutsbericht“, Birke Bull-Bischoff (Die Linke) warf Karliczek vor, die Rede einer „Märchentante“ gehalten zu haben, und Margit Stumpp (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von „eklatanten Mängeln des Bildungssystems“.

Bildung in einer digitalisierten Welt

Auch wenn der Bildungsbericht Titelthema der Debatte war, so merkten mehrere Redner an, dass die erhobenen Daten noch von vor der Pandemie stammen, der Bericht also die aktuellen Entwicklungen in der Bildungslandschaft nicht abbilde. Der Bericht, der zum achten Mal vorliegt, bietet einen Überblick über das gesamte Bildungswesen in Deutschland – von der frühen Bildung über schulische, hochschulische und berufliche Bildung bis zur Weiterbildung von Erwachsenen.

Schwerpunktkapitel des Berichts ist das Thema „Bildung in einer digitalisierten Welt“. Der Bericht erscheint alle zwei Jahre und wird von einer unabhängigen wissenschaftlichen Autorengruppe erstellt. Die Autoren unterstreichen, dass die Bildungsausgaben seit 2010 kontinuierlich steigen und 2018 bei rund 218,3 Milliarden Euro gelegen haben. Allerdings verbleibe ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit 2014 auf relativ konstantem Niveau von circa 6,5 Prozent.

AfD: Permanenter Schullockdown „nicht alternativlos“

Götz Frömming (AfD), der sich direkt an Anja Karliczek richtete, sagte: „Sie haben versucht zu beschönigen, wo es nichts mehr zu beschönigen gibt.“ Etwas mehr Mut zur Wahrheit hätte der Ministerin in der derzeitigen Lage gut zu Gesicht gestanden. Frömming rechnete vor, dass die Zahl der psychisch erkrankten Schüler während des Lockdowns dramatisch zugenommen habe, wie eine Studie der Universitätsklinik Hamburg nachweise. Fast jedes dritte Kind zeige inzwischen Hinweise auf psychische Belastungsstörungen. Eine aktuelle Auswertung der DAK komme zu dem Ergebnis, dass sich im ersten Halbjahr 2020 Einweisungen junger Menschen in die Psychiatrie fast verdoppelt hätten. Frömming machte deutlich, dass man auch andere politische Wege hätte einschlagen können. Der Blick nach Frankreich zeige, dass der permanente Schullockdown „nicht alternativlos“ sei. In Frankreich seien die Schulen offen geblieben.

Des Weiteren ging Frömming auf den Bildungsbericht ein und kritisierte, dass es immer weniger Hauptschulen gebe und immer mehr Abgänger ohne Schulabschluss. Die Gruppe der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss sei noch einmal um 20 Prozent gestiegen, obwohl es das Ziel des Bildungsgipfels in Dresden im Jahr 2008 gewesen sei, die Zahl der Schulabbrecher zu halbieren.

Neuer Antrag der AfD

Die Zahlen zum Bildungsstand der Bevölkerung, die im Nationalen Bildungsbericht genannt seien, seien alarmierend, schreibt die AfD in ihrem überwiesenen Antrag (19/27203). Gemeinsam mit den Bundesländern solle die Bundesregierung deshalb Maßnahmen in die Wege leiten, die etwa darauf zielen, den Anteil der Schüler ohne Hauptschulabschluss wieder zu verringern.

So sollten Jugendliche ohne Abschluss nicht zuletzt nachträglich für einen Hauptschulabschluss qualifiziert werden. Hierbei gelte es insbesondere junge Männer in den Blick zu nehmen. Des weiteren fordert die Fraktion Konzepte, „die eine hochwertige frühkindliche Betreuung sicherstellen“.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD wollte mit ihrem abgelehnten Antrag (19/22193) die berufliche Bildung stärken und so Deutschlands Wohlstand sichern. Die Fraktion setzte sich dafür ein, dass Ausbildungsbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern dauerhaft – und nicht nur während der Corona-Pandemie – finanziell entlastet werden, damit diese in wesentlich größerem Umfang ausbilden können. Zudem sollten Studien in Auftrag gegeben werden, um Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Zahl der Ausbildungsbetriebe erhöht werden kann, um so die berufliche Ausbildung zu stärken und langfristig zu sichern.

Außerdem sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, einen staatlich geförderten Fortbildungspool für Ausbilder in Ausbildungsbetrieben aufzustellen, um damit die Qualität der Ausbildung zu verbessern und das berufliche Fortkommen der Auszubildenden zu sichern. In ihrem Antrag bezog sich die AfD-Fraktion auch auf den Berufsbildungsbericht 2020. Danach setze sich der Rückgang der abgeschlossenen Ausbildungsverträge für die Berufe der Handwerkskammer und des Industrie- und Handelskammertages weiter fort. Dieser Trend wird laut AfD durch die Betriebsaufgaben bestärkt, da das Gros der deutschen Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter habe.

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TOP 11 Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld

Die Fraktion Die Linke will Steuergelder gegen Missbrauch durch Konzerne schützen. Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 4. März 2021, erstmals mit einem entsprechenden Antrag der Fraktion (19/27190) befasst, der nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden soll. Ein weiterer neuer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für Wirtschaftshilfen, die schnell, unbürokratisch und zuverlässig helfen“ wird ebenfalls im Wirtschaftsausschuss federführend beraten.

Abgestimmt wurde im Anschluss an die Debatte zudem über einen zweiten Antrag der Linksfraktion auf Einführung eines „Mindest-Kurzarbeitergeldes“ (19/26526). Mit Ausnahme der Grünen folgten allerdings alle übrigen Fraktionen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/27273), der die Ablehnung des Antrags empfohlen hatte.

AfD rügt „Lockdown-Willkür“

Steffen Kotré (AfD) sprach nach seiner Darstellung grundsätzlich über Steuerverschwendung und Missbrauch von Steuergeldern durch die Bundesregierung. Dazu zähle, die Lockdown-Willkür sofort zu beenden.

Auch gehöre das Erneuerbare-Energien-Gesetz abgeschafft. Syrien sei längst wieder sicher. Dänemark fordere die Syrer zur Rückkehr in ihre Heimat auf. Der deutsche Steuerzahler zahle Kindergeld ins Ausland. Er kritisierte die Ausgleichszahlungen an die Kernkraftwerksbetreiber wegen der kurzen Restlaufzeiten und den Kohleausstieg. Er rief nach einem Straftatbestand der Steuergeldverschwendung.

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ZP 11 Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld

Die Bundestagsfraktionen haben die gewaltsame Machtübernahme durch das Militär in Myanmar einhellig verurteilt und ein Ende der Gewalt, die sofortige Freilassung alle politischen Gefangenen und eine Rückkehr zu demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen gefordert. Es gelte „klar und deutlich zu machen, dass wir diesen Putsch niemals akzeptieren werden“, betonte auch Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag, 4. März 2021, in einer von den Fraktionen CDU/CSU und SPD verlangten Aktuellen Stunde.

Zuvor hatte Bundestagspräsident Dr.  Wolfgang Schäuble (CDU) den Militärputsch in einem offenen Brief verurteilt und ebenfalls die sofortige Freilassung der verhafteten Mitglieder des Parlaments und der bisherigen Regierung verlangt. Dem bisherigen und derzeit unter Hausarrest stehenden Sprecher der Volksversammlung in Myanmar, T Khun Myatt, bekundete er im Namen des Bundestages seine Solidarität.

Minister: Worte reichen nicht aus

Seit das Militär am 1. Februar die bis dahin regierende „Nationale Liga für Demokratie“ von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi abgesetzt hat, kommt es in Myanmar regelmäßig zu Massendemonstrationen. Dabei sind bereits Dutzende Menschen von Soldaten und Polizisten getötet worden.

Maas sagte im Plenum, Worte reichten nicht aus, deshalb seien am 22. Februar beim EU-Außenministerrat Sanktionen erarbeitet worden, die auf Entscheidungsträger des Militärs zielten und „zeitnah“ beschlossen werden könnten. Die Bundesregierung stehe außerdem eng im Austausch mit den internationalen und regionalen Partnern, um die Lage in Myanmar diplomatisch zu  entschärfen. Den Schlüssel zum Dialog sieht Maas insbesondere bei der südostasiatischen Staatengemeinschaft Asean.

AfD: Diplomatie hat birmanische Regierung geschwächt

Jürgen Braun (AfD) sagte dazu, Aung San Suu Kyi sei vom Ausland und den „Linken und Altparteien im Bundestag“ mit Erwartungen überfrachtet worden. Diese hätten sie zwingen wollen, die Rohingyas, „eine Million Bengalen, die nicht zum Staatsvolk gehören“, einzubürgern.

Das „diplomatische Sperrfeuer hat die legitime birmanische Regierung geschwächt“ und eine „linke Militärdiktatur“ erst ermöglicht, urteilte Braun. (joh/04.03.2021)

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TOP 12 Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz

Die Bundesregierung will die Bilanzkontrolle verbessern. Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (19/26966) eine halbe Stunde lang erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Gegenstand der Debatte war auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (19/27023). Damit will die Fraktion in Reaktion auf den Fall Wirecard die Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften verbessern. Der Gesetzentwurf soll nun federführend im Rechtsausschuss weiterberaten werden.

Gesetzentwurf der AfD

Ziel des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion (19/27023) ist die Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard. Der Zeitraum für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers soll auf maximal vier Jahre verkürzt werden.

Die Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten soll auf ein Prozent der Bilanzsumme des geprüften Unternehmens, mindestens aber zehn Millionen Euro, erhöht werden. Zudem soll es Abschlussprüfern untersagt sein, während des Prüfungsmandats steuerrechtliche Beratungsleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen zu erbringen. (ab/sas/03.03.2021)

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TOP 13 Doppelbesteuerung von Renten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Doppelbesteuerung bei Renten verhindern“ (19/27174) debattiert und ihn nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

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TOP 28 Bundeswehreinsatz Afghanistan

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, über die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an dem Nato-geführten Einsatz „Resolute Support“ in Afghanistan beraten. Der Debatte lag ein Antrag der Bundesregierung (19/26916) zugrunde. Mitberaten wurde zudem die Antwort der Bundesregierung (19/16274) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/10492) zu den Ergebnissen der deutschen Aufbau- und Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan 2002 bis 2018. Darüber hinaus hat die AfD in einem Antrag (19/27199) den zeitnahen Abzug deutscher Soldaten aus Afghanistan gefordert. In Anschluss der Debatte wurden der Antrag der Bundesregierung und der AfD-Antrag in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/27199) auf, den Abzug der deutschen Streitkräfte und der deutschen Entwicklungsorganisationen zu veranlassen sowie die deutschen Unterstützungskräfte aus Verwaltung, Justiz und Polizei zeitnah abzuziehen. Die fortgeschrittenen Gespräche zwischen den Taliban und den übrigen afghanischen Akteuren sowie den relevanten internationalen Organisationen solle sie weiterhin als Mediator begleiten.

Mit internationalen Organisationen und den Nachbarländern Afghanistans müsse ein Mechanismus zur Überprüfung etwaiger Abkommen zwischen den Taliban und den übrigen afghanischen Akteuren entwickelt werden, damit sichergestellt ist, dass die Taliban zukünftig einen von Afghanistan ausgehenden Terrorismus unterbinden. Der neuen US-Administration müsse versichert werden, dass Deutschland auch in Zukunft ein verlässlicher Partner im Nato-Bündnis bleiben werde, sofern sich die Nato als rein defensives Verteidigungsbündnis verstehe. Darüber hinaus solle eine Evaluation des Afghanistan-Einsatzes seit 2001 vorgenommen werden.

Große Anfrage der AfD

Die AfD hatte sich in ihrer Großen Anfrage nach „Ergebnissen der deutschen Aufbau- und Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan 2002 und 2018“ (19/10492) erkundigt. Die Abgeordneten verweisen darin auf das Petersberger Abkommen von 2001 und entsprechende Nachfolgeabkommen, mit denen Deutschland Verpflichtungen zum Wiederaufbau und zur Stabilisierung des Landes eingegangen ist. Die Bundesregierung soll Auskunft geben zu einer Reihe von Zielen, die in diesen Abkommen formuliert worden sind, darunter unter anderem zur Versorgung der Haushalte mit Strom und Leitungswasser, zum Zugang zu Schulbildung und medizinischer Grundversorgung, zur Schaffung einer modernen und effizienten Verwaltung und zum Aufbau der Afghanischen Nationalpolizei.

Gefragt wird ferner nach den Gesamtkosten des deutschen Afghanistanengagements unter Einbeziehung der indirekten Kosten und nach den „Gesamtkosten des Afghanistankonfliktes, bei Einbeziehung aller von internationalen Akteuren zur Verfügung gestellten Mittel, jeweils in den Jahren 2002 bis 2018“. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, wie viele konfliktbedingten zivile Todesopfer in Afghanistan zwischen 1989 und 2018 zu beklagen sind und ob die Bundesregierung ihre derzeitigen Ziele in Afghanistan für „angemessen, realistisch und erreichbar“ hält, wenn sie zugleich eingestehen müsse, dass die afghanische Regierung die Kontrolle über Teile ihres Territoriums verloren habe. (ahe/sas/04.03.2021)

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ZP 11 Menschenrechtssituation in Deutschland

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, über zwei vom Deutschen Institut für Menschenrechte als Unterrichtung vorgelegte Berichte beraten, den Jahresbericht 2019 (19/24970) sowie den Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 (19/24971). Anschließend wurden beide Reports zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention waren zwei Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Instituts für Menschenrechte im vergangenen Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24970).

Weitere Schwerpunkte der Forschungs- und Beratungsarbeit des Instituts lagen bei den Themen kommunale Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie die Begleitung der Verhandlungen über ein internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2019 Einnahmen in Höhe von rund 6,01 Millionen Euro, davon rund 3,07 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, rund 1,27 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen sowie rund 1,67 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder.

Zu den größeren Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (0,88 Millionen Euro), „Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (0,57 Millionen Euro) sowie Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland / Europa„ (0,44 Millionen Euro). Für die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von 0,38 Millionen Euro getätigt, für die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention 0,44 Millionen Euro und die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut schlugen mit rund 1,15 Millionen Euro zu Buche.

Menschenrechtslage in Deutschland

Krankheit und Abschiebung ist eines der Schwerpunktthemen des vom Deutschen Institut für Menschenrechte für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 erarbeiteten Berichts, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24971).

“Auch wenn der Umgang mit der Corona-Pandemie zu Recht große politische und öffentliche Aufmerksamkeit genießt, bleiben menschenrechtliche Herausforderungen in anderen Politikfeldern bestehen„, heißt es im aktuellen Bericht. So dürften erkrankte Menschen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtere oder ihr Leben gefährde. Jedoch: Eine solche Erkrankung nachzuweisen, sei in erster Linie Aufgabe der betroffenen Personen – und damit eine Pflicht, der diese in vielen Fällen nicht nachkommen könnten, kritisiert das Menschenrechtsinstitut. Grund seien beschleunigte Asylverfahren, mangelnder Zugang zu Informationen, Sprachmittlung und Fachärzte sowie bürokratische oder finanzielle Hürden. “Umso wichtiger ist es, dass auch der Staat gründlich prüft, ob ein sogenanntes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt„, heißt es weiter im Bericht.

Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Menschenrechtsinstitut beim Thema berufliche Bildung von behinderten Menschen: Junge Menschen mit Behinderungen sollten – wie alle Jugendlichen – nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Tatsächlich aber absolvierten sie ihre Berufsausbildung mehrheitlich in “Sonderformen„, konstatiert das Menschenrechtsinstitut. Folge sei, dass die Jugendlichen nach einer solchen Ausbildung nicht den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt schafften. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte den Staat, auf diese Situation zu reagieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten, mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte. (sas/04.03.2021)

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TOP 18 Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, erstmalig über einen von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag, in dem sie das „Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ will beraten (19/26980). Der Antrag wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.

Antrag der Linken

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen die Paragrafen 218, 218a, b und, c sowie die Paragrafen 219, 219 a und b zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. In einem Antrag (19/26980) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt. Zudem sollen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernommen werden.

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TOP 18 Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung

Die bedeutende Rolle von Frauen in der Corona-Krise – das war das vorherrschende Thema beziehungsweise der thematische Hintergrund in fast allen Reden der Vereinbarten Debatte, die der Bundestag anlässlich des internationalen Frauentags am 8. März bereits am Freitag, 5. März 2021, führte.

Ob es um die schlechtere Bezahlung, vor allem in sozialen Berufen, um die Situation im Homeoffice mit Homeschooling oder um die steigenden Fallzahlen häuslicher Gewalt ging: All diese Themen zeigten, wie sehr sich die aktuelle Pandemie-Situation auf das Leben von Frauen auswirke, oft nicht zu ihrem Besten, wie viele Rednerinnen feststellten. Die Frage der politischen Repräsentanz von Frauen spielte ebenfalls eine Rolle in der Debatte.

AfD kritisiert Abwertung häuslicher Familienarbeit

Auch Mariana Harder-Kühnel (AfD) stellte fest, dass Frauen in der Corona-Krise „unverzichtbare Leistungsträger“ seien. Sie kritisierte jedoch die ihrer Ansicht nach „untragbare Abwertung“ häuslicher Familienarbeit durch all jene, die einen Rückschritt für die Freiheiten der Frauen beklagen. „Die Frauen und nicht die Regierung haben das Land am Laufen gehalten, zusammen mit vielen tollen Männern und Vätern“, sagte sie.

In der Tat gebe es Rückschritte bei Freiheiten, etwa wenn Frauen nicht mehr allein joggen gehen könnten oder Angst haben müssten, zwangsverheiratet zu werden. „Dass diese Freiheiten in Gefahr sind, liegt an Ihrer Politik der ungebremsten Migration“, warf Harder-Kühnel der Bundesregierung vor.

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5. März 2021 (216. Sitzung)

TOP 27  ökologisch-soziale, digitale Transformation – Den Wandel der Industrie

Bündnis 90/Die Grünen fordern, die Industrie mit einem Programm für eine ökologisch-soziale, digitale Transformation auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, erstmals über den dazu von der Fraktion eingebrachten Antrag (19/26911) debattiert und ihn im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der FDP-Fraktion, der Deutschland als Leitmarkt für die Industrie 4.0 etablieren wollte (19/14030). Die FDP stimmte für ihren Antrag, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/22345) vor.

AfD: Großes grünes Wunschkonzert

Markige Worte zum Antrag bemühte der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm. „Es geht um das große grüne Wunschkonzert“ begann er. Dies zeige das „ganze Zerstörungspotenzial der grünen Ideologie“. Auch die Union sei „schon ganz dabei, tanzt nach Ihrer Pfeife“, rief er den Grünen zu. Dabei drohe Hunderttausenden Unternehmen die Pleite.

Mit Blick auf die Solarindustrie merkte Holm an: „Wir können eben nicht billiger als China produzieren.“ Und zu einer geplanten Batteriefabrik: „Es wird wieder schiefgehen.“ Die „angeblich tolle E-Mobilität“ führe in die Sackgasse und koste Hunderttausende Arbeitsplätze. Holm fasste zusammen: „Kein Haus, kein Auto, kein Spaß. Das ist die Politik der Grünen.“

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TOP 29 Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus

Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Herdenimmunität durch flächendeckende Antikörpertests ermitteln – Unnötige Impfkrisen vermeiden“ (19/27202) beraten und ihn im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der AfD (19/26223), in dem die Fraktion gefordert hatte, die Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu verbessern und Risikogruppen besser zu schützen. Dazu hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/26632) abgegeben.

Abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem abgelehnten Antrag (19/26223) hatte die AfD einen besseren Schutz für Risikogruppen gefordert. Zur Eindämmung der Pandemie müssten neue Strategien angewendet werden, die stärker nach Risikogruppen differenzieren.

Die Abgeordneten forderten unter anderem, den Lockdown sofort zu beenden und Maßnahmen zu veranlassen, um die Risikogruppen im Alltag besser zu schützen. Eine indirekte Impfpflicht müsse ausgeschlossen werden.

Neuer Antrag der AfD

In ihrem neuen, überwiesenen Antrag (19/26223) fordert die AfD die Bundesregierung auf, Corona-Antikörpertests in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen und jedem Bürger diesen Test zu ermöglichen, bevor geimpft wird. Des Weiteren solle mittels Corona-Antikörpertests die bereits vorhandene Immunität der Bevölkerung ermittelt werden.

Außerdem sollen Menschen, bei denen aufgrund eines Antikörpertests eine Immunität festgestellt wurde, nicht geimpft werden, um Impfstoff einzusparen für andere Menschen, die bislang keine Immunität gegen Sars-CoV-2 entwickelt haben, und um unnötige Impfrisiken zu vermeiden. (sas/05.03.2021)

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ZP 10 Aktuelle Stunde – Transparenz von politischen Entscheidungen

Heftige Kritik gab es am Freitag, 5. März 2021, während einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Vertrauensverlust von demokratischen Institutionen entgegentreten – Transparenz von politischen Entscheidungen stärken“ am Verhalten einzelner Unionsabgeordneter, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Geschäften rund um Corona-Schutzmasken sechsstellige Provisionen erhalten haben sollen.

AfD: Dunkle Stunde für die Glaubwürdigkeit der Politik

Ein lukrativer Abend für den Gesundheitsminister sei das gewesen, befand auch Joana Cotar (AfD). „Und eine ganz dunkle Stunde für die Glaubwürdigkeit der Politik.“

Cotar zog den Bogen zu Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Dessen versagen im Zusammenhang mit der Pkw-Maut werde den Steuerzahlern mehr als eine halbe Milliarde Euro kosten. „Über verlorenes Vertrauen müssen wir da gar nicht mehr reden“, sagte die AfD-Abgeordnete. (hau/05.03.2021)