BERLIN – Exzesse eines Gesinnungsstaats: Beim CSD ist Maskenlosigkeit und Missachtung von Abstandsregeln gleichgültig, bei den Querdenkern ein Grund zum Verprügeln von Kindern und Frauen. Innensenator Geisel läßt CSD-Anhängern Narrenfreiheit aber andersdenkende Regierungskritiker niederknüppeln.
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Einem Mitglied der bayerischen AfD gelang es, einem Polizeiführer die Polizeitaktik zu entlocken, daß am 1.8.2021 Kundgebungen nach Themen, also nach Gesinnung pauschal verboten sind. Dieses Verbot setzten Polizeikräfte mit maximaler Brutalität durch. In diesem Zusammenhang starb der Demonstrant Sacha M aus NRW (Titelbild). Hierbei wurde auch mindestens ein Kind, das mit seinem Vater demonstrierte, einfach in Berlin alleine gelassen, als der Vater verhaftet wurde (s.u.). Einem anderen Kind schlug ein Polizist mit voller Wucht die Faust uns Gesicht, um es von seiner Mutter zu trennen, die abgeführt werden sollte (s.u.). Bei Verhaftungen griffen Polizisten oftmals den Bürgern gezielt ins Gesicht und in die Augen. All dies geschah, um den Masken-Trage-Zwang und ein Demonstrationsverbot durchzusetzen, wobei zu viele der Polizisten und fast alle ihrer oberen Vorgesetzten ausweislich der Videos und Streams selbst keine Masken trugen.
Ein Zufall? Wohl kaum, eine Woche zuvor spielte die Verweigerung des Tragens von Masken auf dem CSD in Berlin keinerlei Rolle.
Wir ergänzen / präzisieren den folgenden Beitrag mit dem Zugang weiterer Informationen fortlaufend weiter:
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Der bundesrepublikanische Gesinnungsstaat
Am 24.7.2021 durften auf dem Christopher Street Day in Berlin noch zehntausende ohne auf Abstand und Maskenzwang achten zu müssen demonstrieren. Die Polizei war anwesend, griff jedoch nie ein. Nur eine Woche später war hat sich die Lage komplett geändert. Nicht die LBQT-Szene meldete eine Demo an, sondern die „Querdenker“-Szene. Und was vorher kein Problem war, wurde nun niedergeknüppelt und eine Person starb nachdem sie eine Polizeikette durchbrochen hatte und durch die Polizei festgenommen wurde.
Klarer kann man den von den Altparteien betriebenen Umbau dieses Staates von einem Verantwortungsstatt in einen Gesinn8ngsstaat nicht mehr beschreiben.
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Polizei gibt zu, Kundgebungen je nach Gesinnung zu erlauben oder zu verbieten
Die oberen Vertreter der Gewerkschaft der Polizei geben ganz offen zu, in den so bezeichneten Querdenkern eine Gruppierung zu erkennen, die sie bekämpft sehne wollen. Wie vor dem Hintergrund derartiger Äußerungen das Neutralitätsprinzip der Polizei gewahrt bleiben soll:
Mit anderen Worten: die GDP-Vertreter kritisieren, daß die „Querdenker“ Gerichtsbeschlüsse kritisieren und kritisieren selbst den Gerichtsbeschluß, die Demo der „Querdenker“ zu genehmigen. Eine bizarr wirkende Logik, die unserer Auffassung nach die Voreingenommenheit dieser Leute offenbart.
Einem unserer Mitglieder gelang es, aus einem Polizeiführer die interessante Stellungnahme, daß alle Versammlungen zu einem bestimmten Thema verboten seien, herauszulocken. Offenbar war dies eine Vorgabe von oben; hier sein Bericht:
„Der Tag fing an, dass wir eine Demonstration am Potsdamer Platz besuchen wollten. Aus unserer Information war die Eilversammlung angemeldet und somit genehmigt. Am Ort des Geschehens angekommen, empfing uns eine Polizei, der ein Verhalten an den Tag legte, dass ich nur aus Diktaturen kannte. Ohne jede Diskussion, wurde jeder Teilnehmer, der sich an zu mehr als 3 Menschen an den Potsdamer Platz bewegte angesprochen und wer auch nur andeutete, an dieser Versammlung teilnehmen zu wollen, mit einem Platzverweis bis 23:59 für sehr viele Plätze in Berlin bestraft. Angeblich sei die Versammlung zum Demoverbot der Querdenken-Demo hinzuzuzählen, obwohl das Motto der Versammlung war: „Direktkandidaten für den Bundestag stellen sich vor“. Wie hier ein Bezug zur Querdenken-Szene herzustellen war, ist mir unbegreiflich. Alle, wirklich alle, bekamen einen Platzverweis, außer Journalisten mit Presseausweis oder
Mitglieder des parlamentarischen Betriebs wie ich. Auch Spontanversammlungen wurde sofort unterbunden und mit einem Verbot belegt. Nichts, wirklich nichts war möglich. Keine Versammlung war möglich! Wir verließen nach circa einer Stunde den Platz, weil sichtlich war, dass die Polizei bei dieser Taktik blieb und weiterhin extrem aggressiv auftrat. Ich habe ein solches Polizeiauftreten noch nie gesehen und es erinnerte an schlimmste Tage.
Es muss zugestanden werden, dass der Potsdamer Platz für die Polizei es sehr einfach machte, diese Taktik zu fahren, da der Platz sehr gut für die Polizei einsehbar ist und die Demonstranten schon von weitem erkennbar sind und mit wenigen Kräften abgefangen werden können. Weiterhin führen die Verkehrslage und die schlichte Größe der Straßen an diesem Platz zu einer Immobilität der Demonstranten, was die Situation für die Demonstranten weiterhin verschlimmerte…. Auf dem Weg zum Autocorso kamen wir ein einer Antifa-Demo vorbei, die selbstverständlich stattfinden durfte.“
Eine Woche vor dieser Aufnahme hatte in Berlin der CSD stattgefunden, ohne daß die Polizei die Abstandsregeln und den Maskanzwang durchsetzte:
https://www.youtube.com/watch?v=pqH2A8Y7oXc
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Maskenzwang als Vorwand
Als ob es nicht schon Verhöhnung der Kundgebungsteilnehmer genug wäre, eine Woche nach dem CSD, als die Durchsetzung von Abstand und Maskenzwang niemanden interessierten, wurden die Querdenker auch noch dadurch gedemütigt, daß die unteren Ränge der Polizei praktisch nur dann Masken aufzogen, wenn sie Kameras in der Nähe vermuteten.
Die oberen Ränge der Polizei trugen fast durchgehend eine derartige Maske und geben ohne Masken die Befehle, den Masken-Zwang zu ahnden und Masken-Verweigerer zu fangen und zu verhaften. Ein bizarres Erlebnis!
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Massive Rechtsbrüche durch Organe des Staates?
Begleitet wurde die Demonstration durch massive Rechtsbrüche der Polizei. So wurde die freie Berichterstattung massiv behindert und selbst Kinder wurden durch Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, oder bei der Verhaftung der Eltern einfach sich selbst überlassen.
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Vielfache Behinderung der Pressearbeit
An vielen Stellen wurde die Pressearbeit massiv behindert. Alleine der Journalist Reitschuster hat zahlreiche derartige Versuche und Fälle dokumentiert:
Auch auf der Heerstraße (B2) eingesetzte bayerische Polizisten zeichneten sich dadurch aus, daß sie offenbar keine Angst davor haben, die Pressearbeit offen zu behindern. Dies wirft die Frage auf, ob es ggf. eine zentrale Anordnung gegeben haben könnte, Presse zu behindern, oder daß wenn Presse behindert wird, dies ohne Folgen bleibt.
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Existiert Prügelbefehl der Polizei?
Angesichts der wüsten Szenen und völlig überzogenen Amtshandlungen durch Polizeibeamte mit einem Toten und gegen Spaziergänger und Kinder behauptet Berlins Innensenator Andreas Geisel (ex SED, jetzt SPD):
Die Einsatzkräfte hätten damit gerechnet, daß die Taktik der Bürger darin bestehen würde, an vielen Orten der Stadt in kleineren Gruppen aufzutreten. Das habe die Lage kompliziert gemacht, weil die Einsatzkräfte zwischen „Querdenkern“ und Anwohnenden bzw. Passanten unterscheiden mussten, hieß es von offizieller Seite. Zu der von ihm als Innensenator zu verantwortenden Einsatztaktik meint Geisel:
Angesichts der Bilder aus den Videos eine bizarre Sicht der Dinge. Sofort nach dem Hochladen hat YouTube unsere drei Videos hier, hier und hier mit einer Altersschranke versehen. Für den, der keinen derartigen Zugang hat hier einige Bilder aus diesen Videos:
Ein Teil dieser Szenen wurde in einem Zusammenschnitt des Journalisten Reitschuster bisher noch nicht hinter einer Alters-Schranke weggesperrt.
In ihrer Ausgabe August 2021 veröffentlichte die Gewerkschaft der Polizei ein Interview mit einer „Heike Klefner“.
Heike Klefner war bis 2013 Referentin der Fraktion Die Linke im Bundestag im NSU-Untersuchungsausschuss. Sie ist Geschäftsführerin des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Dort durfte sie ihr Buch „Fehlender Mindestabstand: Die Coronakrise und die Netzwerke der Demokratiefeinde“ vorstellen, in dem sie die Proteste gegen die Covid-Maßnahmen nach „rechts“ bürstete. Aus der Zusammenfassung des Verlags:
Auf diesem Weg wurden die Zigtausenden friedlichen Demonstranten durch die GdP-Zeitschrift als Rechtsextremisten diskreditiert und für ihren Einsatz in Berlin „motiviert“.
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Auch bayerische Beamte aus Bamberg macht durch Gewaltszenen auf sich aufmerksam. In einer Szene stößt ein Polizist einen Passanten, der ein Polizeifahrzeug blockiert einfach zu Boden
Die Polizei griff sich auf der Straße des 17. Juni einfach beliebige Personen heraus und führte sie ab. Darunter auch einen Vater, der mit seinem 12-Jährigen Sohn demonstrierte. Der Sohn wurde hierbei in Berlin einfach sich selbst überlassen. Ihm blieb dann letztendlich nichts Anderes übrig, als seinem verhafteten Vater hinterherzulaufen (Min. 4.50).
Noch einen Schritt weiter ging die Polizei unter den Linden: Das wohl Brutalste, was bisher auf Video aufgetaucht ist, ist das Verprügeln eines Kindes durch einen Polizisten, der es offenbar von seiner Mutter trennen wollte. In dem von YouTube hinter eine Alters-Schranke weggesperrten Video sieht man auch die im Screenshot festgehaltene Szene. Ein Kind sitzt bei seiner Mutter. Die Polizei will die Mutter mitnehmen. Das wohl ca. 10 Jahre alte Kind will bei seiner Mutter bleiben. En Polizist boxt das Kind ins Gesicht, sodaß es von der Wucht der Faust nach hinter fällt:
Wir lesen aus diesen Bildern heraus, daß es bei der Polizei offenbar eine Art „Prügelbefehl“ gegeben haben muß. Offiziell wissen wir nichts von einem derartigen „Prügelbefehl“, aber die eindeutigen Bilder aus den Videos lassen für uns keine andere Sicht der Dinge zu, es se denn, jeder der auf diesen Bildern „bei der Arbeit“ aufgenommenen Staatsdiener würde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, vor Gericht gestellt und abgeurteilt.
Der Innensenator fügte hinzu, dass die Aufgabe der Polizei darin bestanden habe, bestehende Regeln zum Infektionsschutz durchzusetzen, wie etwa Maske tragen und Abstände einhalten.
meine der SPD-Mann.
Tatsache ist jedoch, daß die Polizei selbst, wenn überhaupt, nur dann Masken trug, wenn sie der Auffassung war, daß Kameras in der Nähe sein könnten:
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Sascha M, erstes „Querdenken“-Todesopfer, ein zweiter „Benno Ohnesorg“?
Nachdem man das Vorgehen der Polizei auf den aufgenommenen Szenen gesehen hat, wirken die offiziellen Stellungnahmen der Polizei zum Tod von Sascha M. ein wenig merkwürdig.
Die Polizei in Berlin schildert die Vorkommnisse wie folgt:
Unstrittig ist bisher, daß Sascha M am 1.8. gegen 16:30 Uhr an der Ecke Tempelhofer Ufer / Luckenwalder Str. festgenommen wurde. Fakt ist weiterhin, daß Sacha M zu einer Gefangenenstelle der Polizei transportiert wurde.
Filmaufnahmen durch den Journalisten Reitschuster im Eingangsbereich einer „Schule gegen Rassismus“ und sollen angeblich mit dem Vorfall in Zusammenhang stehen. Sie dokumentieren mit mündlichen Beschreibungen die dramatische Szene, daß eine Frau weinend neben einem am Boden liegenden Mann sei. Die Szene ist von Polizeikräften hermetisch abgeriegelt und damit von Bildaufnahmen abgeschirmt.
Vermutlich ist der Trauerzug, zu dem aufgerufen wird (s.o.), der Fahrweg des Transports, dem er unterworfen wurde. Angeblich soll er im Transport keine Schmerzen gehabt haben und nicht geklagt haben und einen Arzt abgelehnt haben.
Aus seinem Umfeld ist zuhören, daß man sich sicher ist, daß Sascha M Opfer von Polizeigewalt wurde.
Die Polizei sieht bisher jedoch keinen eigenen Beitrag ihrer Kräfte zum Tod von Sacha M. Die vorläufige Obduktion war blitzschnell erstellt und über den Spiegel veröffentlicht worden.
Sacha M hinterläßt einen 16-jährigen Sohn.
Ob die Polizei den Tod von Sascha M dazu instrumentalisiert, zu belegen, wie angemessen sie vorgegangen ist, oder Personen aus dem Umfeld von Sacha M dessen Tod instrumentalisieren, wenn sie auf diese Umstände aufmerksam machen, werden die weiteren Ermittlungen zeigen, wenn diese sauber geführt werden.
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Die Demonstrationen
Tatsächlich war die Kundgebung der Querdenker verboten worden. Dieses Verbot wurde durch Gerichte bestätigt. Tragendes Argument war der Gesundheitsschutz. Daß eine Woche zuvor auf dem CSD der Gesundheitsschutz keinerlei Rolle spielte, spielte wiederum bei der „Rechtsfindung“ keinerlei Rolle. So dachten sich wohl die Demonstranten, daß sie dem Vorbild der Linken im Kohleabbaugebiet folgend einfach zivilen Ungehorsam leisten und trotzdem demonstrieren.
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Eintreffen der Demonstranten an den Sammelplätzen
Zuckerbrot
Der Stopp des Autocorsos Wir hörten, über unsere Netzwerke, dass der Autocorso des Tourbusses der Querdenker gestoppt wurde, und begaben uns dorthin, da wir nun eine Ortsangabe hatten. Dies war eindeutig ein Fehler der Polizei und ermöglichte den Demonstranten eine Mobilisierung, die vorher gefehlt hatte.Dort angekommen, stellte sich uns eine gänzlich andere Situation dar. Die Polizisten, speziell der zuständige 4-Sterne-Polizist empfingen uns höflich und freundlich und erklärten uns die Situation. „Hier kommen Sie rein, an den Seitenstraßen können Sie wieder raus, Herr Reuter“ (Ja, er kannte meinen Namen!) Keine Auflagen, nichts. Wir gingen dann zum Bus und am Bus angekommen waren ein paar Einsatzkräfte am Bus, die irgendwelche polizeiliche Maßnahmen durchführten, die man aber nicht erkennen konnte. Irgendwann wurde der Bus von weiteren Einsatzkräften umstellt, um die Maßnahmen zu schützen (dies war die offizielle Erklärung). Diese Polizisten erwiesen sich als sehr freundlich, der Umgangston mit den Demonstranten, aber auch untereinander, war sehr freundlich, sehr höflich, einige Polizisten feixten mit den Demonstranten, einer wollte ständig mit den Demonstranten höflich und witzig reden. Das totale Gegenteil zum Potsdamer Platz. Diese Einheit hatte auch eigenwillige Masken (wenn sie die den trugen!), es sah so aus, als hätten sie das Innenflies herausgeschnitten und trugen sie falsch rum. Es kann aber sein, dass ich mich da täusche.
Peitsche
Doch diese nette Atmosphäre hielt nicht lange. Offenbar waren die netten Worte nur die Prelude für eine geplante Einkesselung
Auf einmal gab es Aufregung. Es kam eine Hundestaffel (circa 4 oder 5 Hunde), die extrem aggressiv auftrat und richtig provozieren wollte. Wollte die Einsatzleitung jetzt Hunde auf friedliche Demonstranten hetzen? Die Situation war völlig surreal, mir war so etwas völlig neu. Wir diskutierten mit der 2-Punkt-Gruppenleiterin, die völlig aggressiv und abwertend auftrat. Darauf änderten wir unsere Diskussionsrichtung und verlangten den nächsthöheren Dienstgrad. Als sie uns sagte: „Wenden Sie sich an die Pressestelle!“ taten wir dies umgehend und riefen im Pressezentrum des Polizeipräsidiums Berlin an (Immer gut, wenn man sich ein paar Nummern vorher raussucht) und fragten nach auf welcher Rechtsgrundlage ein Einsatz einer Hundestaffel angesetzt war … Die Antwort fiel aus, eine Rechtsgrundlage konnte nicht genannt werden, als ich darum bat, dies zu wiederholen, bat ich um Wiederholung, damit der, inzwischen eingetroffene höhere Dienstgrad, dies auch hören konnte. „Eine Rechtsgrundlage kann ich Ihnen nicht nennen!“. Der Polizist drehte sich um und stellte eine Frage in seinen Funk. Nach der Antwort brach er den Einsatz ab und die Hundestaffel entfernte sich durch einen sicheren Korridor. Als Fazit muss festgehalten werden, dass die Hunde sehr nervös waren, die Hunde haben die Situation eindeutig als nicht bedrohlich erkannt und haben nicht gewusst, was sie hier sollen, sie haben eindeutig erkannt, dass keiner der Demonstranten irgendeine Gefahr für sie oder ihre Hundeführer darstellen und mussten dementsprechend durch ihre Hundeführer immer wieder beruhigt werden. Unser Auftreten war entspannt, aber diszipliniert, das Telefonat sehr hilfreich und zielführend. Auf diese Taktik war die Polizei sichtlich nicht vorbereitet, wie auch insgesamt die Polizeitaktik zu keinem Zeitpunkt klar erkennbar war. Auf einmal war es den Demonstranten nicht mehr erlaubt, dass durch die Polizei abgesperrte Gelände, zu verlassen. Ein Polizeikessel war überraschend entstanden. Eine längere Diskussion mit einem 4-Sterne-Polizisten brachte keine Änderung, weswegen wir wieder mit Freisprechlautsprecher das Presseteam anriefen und wieder nach der Rechtsgrundlage fragten, diesmal kam die Antwort durch einen Paragrafen, der durch einen mithörenden Rechtsanwalt durch einen anderen Paragrafen gekontert werden konnte. Dies führte zu Nachfrage der Dame des Presseteams, was dazu führte, dass die Pressedame mit einem „Sie haben Recht!“ antwortet, dass der 4-Sterne-Polizist hörte und nachfragte: „NAME hier, Dienstgrad, sicher?“ „Sicher!“ als Antwort bekam und die Einkesselung beendete. Darauf bildete sich ein Zug.
Die Züge ziehen los
„Wir können nicht erkennen, dass die Polizei nicht Herrin der Lage gewesen sei“,
Und er rechtfertigt sich:
Der letzte Satz drückt den Kern aus: Gegen den geballten Bürgerwillen ist die Polizei machtlos.
Der Zug 2 vom Olympiastadion her kommend
Einer der Züge ging vom Sammelpunkt Olympiazentrum aus. Über die alte Heerstraße, die B2, und bahnte sie sich dann erratisch auf den Weg in Richtung Zentrum.
Der Zug 3 vom Süden her kommend
Ein weiterer Zug durchschritt vom Süden her kommend Schönenberg. Hier ein Eindruck des Zugs von der Ecke Habsburger Straße, Hohenstaufen -Straße. Dieser zweite Zug dürfte wohl um die 30.000 Personen umfasst haben
Ein einem Zug, der wohl von Tempelhof aus gestartet war, berichtete der Journalist Boris Reitschuster:
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Zug 4 vom Osten her kommend
Ein weiterer Zug kam vom Osten her in Richtung Brandenburger Tor. Unter den Linden sorgte dann eine Polizei-Einheit aus Berlin für wüste Szenen:
So begangen die Zeit der Züge. Die waren nicht koordiniert. Wir versuchten mit unserem Zug zum Stern zu kommen, was von der Polizei mit vereinzelten Sperren erfolgreich verhindert wurde. Auch zum Brandenburger Tor kamen wir nicht. Die Polizei benutzte folgende Taktik: Transporter an Transporter geschützt durch Beamte in Montur. Ein Durchkommen im Sinne von Überrennen war so nicht möglich. Wir versuchten herauszukriegen, ob es mehrere Züge gab. Es gab wohl insgesamt 4 Züge. Einer gegenüber der Spree, was es unmöglich machte, sich mit diesem zu vereinen und 3 Züge auf unserer Seite der Spree. Mit einem der Züge (wir nannten die 3 und 4, im 4. war ich) konnten wir uns vereinen.Zur Größe des Zuges kann ich nur folgende Abschätzung abgeben, als ich am Zugende war und ein Freund am Zuganfang: Dies waren 20 Minuten Gehweg und circa 1,6km Länge. Da wir relativ diszipliniert zusammenhalten, gehe ich von mindestens einem Demonstranten je Quadratmeter aus. Da wir nur große Straßen benutzen, um nicht schnell eingekesselt zu werden, sind damit Straßen gemeint, die mehrere Spuren in jeder Richtung haben. Als Durchschnittswert 2 Spuren a 3,25m und jeweils einen Gehweg in jeder Richtung, die auch benutzt wurden, also 1.600 * (2*2,5 (Gehweg) + 4*3,25 (Fahrbahn))*1 Personen und somit sicher 28.800 Menschen. Da auch Pärchen und Kinder dabei waren, die näher beisammen waren, kann man 30.000 als sicher für einen Zug (3+4) annehmen (nach Presseberichten hielten die Teilnehmer den Mindestabstand regelmäßig nicht ein).Als der Zug stabil war, änderte die Polizei ihre Taktik und überraschte uns. Sie wandte eine Salamitaktik an, indem sie hinten versuchte einen Teil des hinteren Zuges abzuriegeln. Am Anfang war die Polizei damit auch erfolgreich. Wir waren in einem Kessel, bis ein Ortskundiger eine Haustür öffnete und uns zu Parallelstraße führte, dort machten wir Tempo und schlossen uns wieder dem Zug an. Dies wiederholten die Polizei und wir, bis sie aufgaben und wir des Spazierens langsam überdrüssig wurden.
Die Bundesregierung bezeichnet den Kampf gegen die eindeutig linksliberalen „Querdenker“ derweil als Kampf „gegen rechts“ und gegen „Verschwörungstheoretiker“
Die Bundesregierung rechtfertigt das Vorgehen der Polizei mit dem „Kampf gegen rechts“ und gegen „Verschwörungstheorien“
Fazit
Die Demonstrationen waren Blindgänger, es konnte keine Mobilisierung aufgebaut werden. Erst als der Autocoroso als Anlass für ein Treffen der Demonstranten genutzt werden konnte, weil die Polizei ihn anhielt, konnten sich die Demonstranten treffen und durch die Bewegung des Zugs konnte die Polizei keine Auflösung durchsetzen. Die Polizeistrategie ist vollumfänglich gescheitert. Was die Ansammlung angeht, war sie erfolgreich, dass die Demozüge nicht zusammengelegt werden konnten, speziell der Zug auf der anderen Seite der Spree.
Der Abgeordnete Franz Bergmüller befragt zu diesen Ereignissen die Staatsregierung
1.1 Welche bayerischen Polizeikräfte wurden um das erste Augustwochenende herum nach Berlin entsandt (bitte chronologisch aufschlüsseln: Datum und Uhrzeit der Abfahrt vom Heimatstandort, Anzahl der Kräfte)?
1.2 Welche bayerischen Polizeikräfte wurden um das erste Augustwochenende herum aus Berlin zurück nach Bayern geholt (bitte chronologisch aufschlüsseln: Datum und Uhrzeit der Abfahrt vom Heimatstandort, Anzahl der Kräfte)?
1.3 Welche bayerischen Polizeikräfte haben auf den Verkehrsstrecken von Bayern nach Berlin Kontrollaufgaben z. B. in Bussen/Bahnen etc. wahrgenommen (bitte chronologisch aufschlüsseln: Ort der Kontrollen, Ziel der Kontrollen, Anzahl der eingesetzten Beamten, Verhinderungen der Weiterreise von Kontrollierten)?
2.1 An welchen Orten in Berlin war jede der nach Berlin entsandten und in Frage 1 abgefragten bayerischen Polizeieinheiten am Sonntag, den 1.08.2021 eingesetzt gewesen (bitte alle Orte mitsamt Stärke chronologisch aufschlüsseln)?
2.2 Wem waren die in Frage 2.1 abgefragten Kräfte in Berlin jeweils unterstellt gewesen (bitte für jede Einheit separat chronologisch aufschlüsseln)?
3.1 Welche in Berlin befindlichen bayerischen Polizeieinheiten waren am 1.08.2021 im Zusammenhang mit einem der durchgeführten Demonstrationszüge eingesetzt?
3.3 Welchen Beitrag haben bayerische Polizeikräfte geleistet, um zu verhindern, dass durch ihr eigenes Handeln bewirkt wird, dass sich die Demonstranten im Demonstrationszug verengen, indem z.B. der vordere Teil der Demonstration durch Polizeikräfte z.B. in Hufeisengestalt blockiert wird, während zeitgleich der hintere Teil des Demonstrationszug weiter nach vorne drängte?
4.1 Aus welchen Gründen erachtet es die Staatsregierung für angemessen und verhältnismäßig eine Kundgebung gegen Maskenzwang mit Polizeikräften zu bekämpfen, deren Führer keine Maske trägt und dessen Mannschaften zumindest teilweise keine Masken tragen?
4.2 Aus welchen Gründen ließen die bayerischen Polizeikräfte einen durch sie in der Länderallee selbst offenbar zu Boden Gebrachten und Verletzten über einen viel zu langen Zeitraum unbeachtet liegen und kümmerten sich nicht unverzüglich um ihn?
4.3 Aus welchen Gründen griffen die bayerischen Polizeikräfte entlang der Länderallee / Bundesstraße 2 in das in Artikel 5 Abs. 1 GG definierte Recht „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ ein und behinderten einen Berichterstatter / Journalisten bei seiner Arbeit, die Polizeihandlungen zu dokumentieren?
5.1 Wie viele Mitarbeiter/Zuarbeiter o.Ä. des Landesamts für Verfassungsschutz waren am 1.08.2021 im Stadtgebiet von Berlin persönlich anwesend?
5.2 Wie viele Mitarbeiter/Zuarbeiter o. Ä. des Landesamts für Verfassungsschutz waren am 1.08.2021 in/an einem der in 1 bis 4 abgefragten Demonstrationszüge, die von bayerischen Polizeikräften begleitet wurden, mindestens zeitweise persönlich anwesend?
5.3 Welchen Aufträgen sind die in Frage 5.1 bzw. 5.2 genannten Kräfte nachgekommen?
6.1 Welche rechtlichen Grenzen sind bayerischen sogenannten V-Leuten gesetzt, die als Agitatoren Einfluss auf den Ablauf einer Kundgebung einer Gruppierung nehmen, die von einer Verfassungsschutzbehörde „beobachtet“ wird (bitte hierfür zum Nachlesen die Aktenzeichen der gerichtlichen Leitrechtsprechung angeben)?
6.2 Welche Kenntnis hat die Staatsregierung oder haben die bayerischen Verantwortlichen der Polizei im Umfeld der in den Fragen 1 bis 5 abgefragten Kundgebungen über Agitationen durch sogenannte V-Leute (bitte hierbei das Handeln der bayerischen V-Leute extra darstellen)?
7.1 Welche Pressemitteilungen hat die Staatsregierung oder die Bayerische Polizei herausgegeben, die den Einsatz ihrer Beamten in Berlin zum Gegenstand haben?
7.2 Welche Pressemitteilungen hat die Staatsregierung oder die Bayerische Polizei herausgegeben, die den Einsatz ihrer Beamten auf den Zufahrtswegen – also Straße, Schiene etc. – nach Berlin zum Gegenstand haben?
7.3 Wenn „Nein“ zu Frage 7.1 und/oder 7.2, warum wurde dies unterlassen?