Ein Rechtsstaat delegitimiert sich selbst: Die Schande von Berlin

2021_01_08 Polizist greift Demonstranten ins Gesicht Quelle unbekannt

BERLIN – Polizisten stoßen Menschen auf den Asphalt oder in eine Schaufensterscheibe, boxen sie in Nieren und Schulterblättern, schlagen Frauen und  Kindern ins Gesicht, oder stellen den Fuß unter den Rollstuhl und behaupten dann, der Rollstuhlfahrer sei ihm auf den Fuß gefahren.

 

Vergleich der „Covid-Toten“ in Schweden und Deutschland Quelle: https://ourworldindata.org/covid-deaths

Am 1.8.2021 haben sich unter der Verantwortung des Innensenators Geisel (ex SED, jetzt SPD) bisher in Deutschland nicht für möglich gehaltene Szenen abgespielt. Anlaß dieser Exzesse war die Tatsache, daß Bürger dagegen demonstrieren sich sinnlose Stoff-Fetzen vor die Nase binden zu müssen, oder dagegen demonstrieren vom Staat in ihrer Freiheit eingeschränkt  zu werden, wenn sie nicht damit einverstanden sind, sich durch den Staat eine Substanz injizieren zu lassen, die schon kurz nach der Injektion in ca. jedem 10.000ensten Fall Tod, Todesgefahr, oder eine Behinderung zur Folge hat und von der keiner weiß, welche mittelfristigen Folgen sie hat.

 

Update (8.8.2021): Der Anwalt Ralf Ludwig zitiert eigenen Angeben zufolge zufolge aus Anlage 3 zum Durchführungsplan BPA 11 – 05551/VS-NfD vom 30.07.2021 betreffend Raumschutz/Versammlungen am 01. August 2021 aus Seite 5 die Passage:

„Gegen Personen, die an verbotenen Versammlungen teilnehmen möchten, sowie gegen erkennbar gewaltbereiten Personen/-gruppen ist sofort konsequent bei niedriger Einschreitschwelle einzuschreiten.“

Rechtsanwalt Ralf Ludwig übersetzt dies dahingehend, daß die zuständige Sicherheitsbehörde, also der Innensenator Berlins Geisel (ex SED, jetzt SPD) die Einfriffsschwelle so definiert hat, daß gegen Kinder, Frauen und andere Demonstranten, die friedlich gegen einen sinnlosen Stofffetzen vor Mund und Nase genauso vorzugehen ist, wie gegen Gewalttäter.

«Die Hinweise sind stark genug, dass möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen wurden.» Er habe bereits mit Augenzeugen gesprochen. Es gehe nach erstem Augenschein womöglich um ein Dutzend Vorfälle. (Update Ende)

Der Sonderbeauftragte der UNO Melzer sieht in diesen Gewaltexzessen einen ersten Schritt zur Delegtitimierung des Staates

„Wenn die Polizei nicht klar kommuniziert, dass sie sich als Freund und Helfer versteht, sondern die eigene Bevölkerung als Feind behandelt, dann ist eine gefährliche Spirale in Gang gesetzt: Dass nämlich als Nächstes die Bevölkerung die Polizei ebenfalls als Feind betrachtet und am Ende die Regierung.“

Wie sinnlos dieser Stoff-Fetzen tatsächlich ist, zeigt nebenstehende Grafik der „Corona-Toten“ aus Schweden (ohne Maskenzwang) und Deutschland (mit Maskenzwang) pro Million Einwohner. Im Gegensatz zu dem ehemaligen SED-Mann Geisel erkennt der Sonderbeauftragte der UNO diesen syrrealen Wiederspruch:

„Es ist darüber hinaus widersinnig, eine Demonstration mit dem Hinweis auf den Gesundheitsschutz aufzulösen, wenn dabei Demonstranten mit vollkommen willkürlicher Brutalität zusammengetrieben und verletzt werden.“

Am Beispiel des Stuttgarter Polizeichefs hebt Melzer hervor, daß es unverhältnismäßig ist, eine Demonstration wegen eines Stoff-Fetzens vor der Nase aufzulösen:

Als vorbildliches Beispiel nennt er Stuttgart, wo Polizeichef Carsten Höfler im April bei Corona-Protesten erklärt habe, dass die Polizei niemals gegen friedliche Demonstranten Gewalt anwenden dürfe. Stuttgart hatte im Frühjahr 2021 darauf verzichtet, eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen gewaltsam aufzulösen.

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Mit Lügen zum Demoverbot?

Ausweislich einer Pressemitteilung der Veranstalter verhält es sich offenbar so, daß der Vorwurf, daß die Veranstalter dazu aufrufen, diesen Stoff-Fetzen nicht vor den Mund zu hängen gar nicht zutrifft. Er ist vielmehr offenbar eine eigenwillige Interpretation des ehemaligen SED-Mitglieds. Innensenator Geisel glaubt diese Weigerung der „Querdenker“ – ausweislich einer Pressemitteilung der Veranstalter – aus folgendem Satz herauslesen zu dürfen, dabei steht das genaue Gegenteil drin:

Wie aus dieser Textzeile herauszulesen sein soll, dass sich die Veranstalter nicht an die Regeln halten wollten, bleibt demnach in der Tat das Geheimnis des Innensenators. Fraglich ist also in der Tat, ob er von der Polizeibehörde falsch informiert worden ist oder die Öffentlichkeit bewusst belogen hat.

In der Polizei hat „Querdenken“ jedenfalls wenige Freunde, wie Tichy messerscharf erkennt:

Niemand hatte am Sonntag Eisenstangen bei sich, niemand hat Beutel mit Fäkalien auf Polizisten geschmissen, niemand hat im Vorfeld Wurfstein-Depots in krimineller Absicht am Wegesrand platziert und schon gar niemand hatte von Dächern steinerne Wurfgeschosse in Plattengröße in todbringender Absicht auf die Beamten herab geworfen. Und noch einen nicht geringen Unterschied gab es: Während bei Demonstrationen der Linken, oder des angeblichen Zeitgeistes, die polizeiliche Geduld unendlich ist, oftmals die Ordnungsmacht sich passiv verhält und in der Missachtung der Masken- und Abstandspflicht eine zu vernachlässigende Bagatelle gesehen wird, wie erst kürzlich beim „Christopher Street Day“ zu beobachten, ging es diesmal gleich deftig zur Sache. Klar ist, dass diejenigen, die die Absperrung durchbrechen wollten, in Gewahrsam genommen wurden.

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Mit Sadismus zivilen Ungehorsam bekämpfen?

Nachdem Gerichte es für Recht erklärt haben, derartige Demonstrationen zu verbieten, sind die Demonstranten zu Zigtausenden zur Taktik des zivilen Ungehorsam übergegangen und haben nicht demonstriert, sondern sind aus ihrer Sichtwiese von den Sammelpunkten aus in Richtung Zentrum „spazieren gegangen“. Die hierbei aufgebauten Polizeiketten erwiesen sich als vollkommen sinnlos, da die Bürger ihnen einfach ausgewichen sind und sich neue Wege in Richtung Zentrum gesucht haben. Stellenwese haben Bürger diese Polizeiketten auch ganz gezielt zu durchbrechen versucht, was ihnen nicht selten auch gelang.

Manche Bürger blockierten auch Einsatzfahrzeuge. Während es jedoch bei Sitzblockaden die vom BVerfG bestätigte Rechtsprechung gibt, daß diese sogar legal sind, wenn sie ganze Straßen absperren, und die Polizei die Pflicht hat, jeden der Blockierer zuerst zu fragen, ob er freiwillig geht und ihn erst dann wegtragen darf, griffen zu viele Beamte im Fall, daß sich auf ansonsten freier Straße  en Bürger vor ihr Auto Stelle zur Gewalt und stieß ihn einfach auf den Asphalt. Dies wurde auch von Bayerischen Beamten praktiziert, wie z.B. dem im Fahrzeug BA-P-9525 auf dem Beifahrersitz sitzenden Beamten

Zu viele Beamten entwickelten in diesem Zusammenhang, oder im Zusammenhang mit Verhaftungen ausweislich vorhandener Filmaufnahmen jedoch das Verhalten wahrhafter Berserker. Bei zu vielen Verhaftungen wurde den Bürgern mit dem Polizeihandschuh gezielt ins Gesicht gegriffen und Mund und Nase zugehalten, sodaß die Verhafteten nicht atmen konnten. Beamte nahmen den Kopf von am Boden liegenden Demonstranten zwischen die Beine und/oder setzten sich auf den Kopf. Ein anderer drückte dem auf den Boden liegenden Verhafteten den Schuh auf den Kopf und damit dessen Gesicht in den Dreck. Bereits auf dem Boden liegende Personen wurde gezielt zwischen die Schulterblätter oder in die Nieren geboxt. Ein Demonstrant wurde von einem Polizisten in eine Schaufensterscheibe geworfen, wobei dieser sich in den Scherben so sehr verletzte, daß sein Bein noch am Ort des Geschehens abgebunden werden mußte. Ein anderer blieb nach einer derartigen Behandlung wie ohnmächtig liegen. Ein Demonstrant erlag bisher seinen im Zusammenhang erlittenen „Erlebnissen“. De Behörden sprechen in diesem Fall von einem „Herzinfarkt“.

Diese Exzesse haben den Sonderberichterstatter der UNO auf den Plan gerufen. Melzer verweist darauf, daß die Polizei verpflichtet sei,

„bei ihrem Einsatz auf jeden Fall Verhältnismäßigkeit walten zu lassen“. Gewalt sei lediglich gerechtfertigt, wenn ein Polizist oder eine Drittperson unmittelbar angegriffen werde, etwa, „wenn sich die Behörden gegen einen vermummten Werfer von Molotowcocktails wehren müssen“. Melzer: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn die Polizei wegen bloßer Ordnungswidrigkeiten oder zivilem Ungehorsam mit teilweise lebensgefährlicher Gewalt gegen wehrlose Demonstranten vorgeht.“

Auch gegen die Versuche der Regierungen diese Gewalt ihrer Ordnungskräfte als Notwehr darzustellen ist absolut inakzeptabel:

„Vereinzelte Gewalt von Demonstranten darf aber keinesfalls der Rechtfertigung von Polizeigewalt gegen andere, nicht gewalttätige Demonstranten dienen.“

Und Melzer fordert nicht nur Konsequenzen für Beamte, sondern auch für die das verantwortenden Politiker

„Jeder einzelne Fall muss aufgeklärt werden, und zwar gründlich. Und jeder klare Regelverstoß von Polizisten muss scharfe Konsequenzen haben. Die politisch Verantwortlichen dürfen die Vorfälle keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen.“

Konkret über die Demonstranten in Berlin hält Melzer fest:

„Von den Bildern und Informationen, die uns bis jetzt vorliegen, haben wir den Eindruck, dass es sich bei den Protesten mehrheitlich nicht um gewaltbereite Randalierer gehandelt hat. Es waren Frauen, Kinder, Radfahrer, ältere Leute.“

Von Einzelfällen kann man in diesem Zusammenhang nicht mehr sprechen. Die Vergleichbarkeit der handlungsidentischen Übergriffe deutet läßt für uns eine gemeinsame Handschrift erkennen. es ist die Handschrift, daß diese Übergriffe mindestens nicht unterbunden wurden und ggf. womöglich sogar durch die Polizeiführung und durch die ausgegebene Einsatztaktik mindestens billigend in Kauf genommen wurden, wenn nicht sogar beabsichtigt waren.

Ein Gradmesser wie weit diese Interpretation zutrifft, wird sein, in welchem Umfang die dokumentierten Exzesse aufgeklärt und gerichtet werden und wie viele bisher undokumentierte Exzesse noch identifiziert werden.

Greiftrupps haben willkürlich Bürger gegriffen und abgeführt. Hierbei entstand der Eindruck, daß diese Greiftrupps das Ziel haben, die Statistik der Festnahmen aufzublähen, um dann mit einer derart aufgeblähten Statistik dann die „Corona-Maßnahmen-Kritiker“ in ein schlechtes Licht rücken zu können. Innensenator Geisel (ex SED, jetzt SPD) hat offenbar ganze Arbeit geleistet.

Das Fazit: Letztendlich hängt es also von einem sinnlosen Fetzen Stoff vor dem Mund ab, ob man in diesem Land seine Meinung auf der Straße kund tun kann, oder nicht. Berlin hat am 1.8.2021 offengelegt, wie tiefgreifend die Altparteien dieses Land inzwischen verändert haben. Unserer Überzeugung nach nicht zum Guten, sondern ganz im Gegenteil!

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Bizarres Verhalten Bayerischer Polizei in Berlin

Am 1.8.2021 fiel auch das Verhalten bayerische Beamter auf, die der zuständige Innenminister Herrmann offenbar seinem Kollegen aus Berlin und ehemaligem SED-Mitglied Geisel zur Verfügung gestellt hat.

Bayerische Polizei stößt Bürger auf den Asphalt

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Bayerische Polizei behindert Pressearbeit

In diesem Beitrag weist ein bayerischer Beamter den Pressevertreter ab und behindert ihn damit beim Arbeiten. Er erklärt hierbei freimütig, daß ihm dieser Eingriff in Artikel 5 Abs, 1 GG „egal“ ist.

 

Bayerische Polizei ignoriert Verletzten

In diesem Mitschnitt aus der Länderallee in Berlin ist erkennbar, wie ein Bürger verletzt auf einem Privatgrundstück liegt. Zuvor hatte diese bayerische Polizeieinheit versucht Bürger, die sie für Demonstranten hielt, an Laufen zu hindern. Das Ergebnis dieser Tat war offenbar ein Verletzter und die Spaziergänger haben einfach die Richtung geändert. Verstörend wirkt, wie wenig sch die Beamten um den am Biden liegenden Verletzten kümmern.

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Polizisten mit dem offenkundigen Willen Bürger zu verletzen und zu schädigen

Innensenator Geisel (ex SED, jetzt SPD) bezeichnet die Vorkommnisse in Berlin mit den Worten, es war:

„Kein harter Polizei-Einsatz aus Rücksicht auf die Gesundheit der Demonstranten“

Im dürften die Berichte über die wirklichen Vorkommnisse da bereits vorgelegen haben. Wie äußerte sich der Vize-Chef der GdP in einem Interview gegen die „Querdenker“ nochmal:

Der GdP-Vize betonte: „Das Wahren der körperlichen Unversehrtheit ist Teil der Sicherheit und Ordnung. Die Freiheit, die unsere Kolleginnen und Kollegen gewährleisten, wird für Attacken auf den Staat missbraucht.“ Vor diesem Hintergrund unterstütze die GdP Vorschläge aus der Politik, ein Lagebild zu erstellen, um genau zu sehen, wer dafür verantwortlich sei.“

Sein für Berlin zuständiger Kollege äußerte am Tag nach den Kundgebungen.

Was tatsächlich auch geschah, zeigen die folgenden Bilder:

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Polizist setzt sich auf Kopf eines Gefesselten

 

Polizist drückt Gefesseltem mit Schuh Kopf in den Dreck

 

 

Polizisten prügeln Männern in die Nieren

Auch in dieser Szene setzt sich die Polizei auf den Kopf des am Boden liegenden Bürgers und beginnt dann wie von Sinnen auf dessen Körper einzuprügeln. Eine Zeugenbeschreibung dieses Vorfalls ist hier zu finden.

In dieser sucht der Beamte gezielt die Nieren des am Boden Liegenden aus, um diese mit Faustschlägen zu malträtieren.

 

Polizisten boxen Männern und Frauen ins Gesicht

Die Fausthiebe des Polizisten suchen gezielt das Gesicht des Bürgers.

Auf er Straße des 17. Juni wird ein Kind mit Hilfe von einem Fausthieb ins Gesicht von seiner Mutter getrennt, an die es sich klammert, weil diese gerade durch die Polizei weggetragen werden soll.

 

Polizist prügelt Frau zwischen die Schulterblätter

Auch Frauen blieben nicht verschont, wie hier Boxhiebe zwischen die Schulterblätter einer am Boden liegenden Frau, die zeitgleich von vier Beamten fixiert wird.

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Bewegungsunfähig geprügelter Demonstrant

Es wirkt, als ob die am Boden liegende Person durch die Polizei ohnmächtig geprügelt wurde

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Toter Demonstrant

Hinweisen zufolge wird diese Szene mit dem bei einem Polizeieinsatz Verstorbenen in Zusammenhang gebracht. Ob und wenn ja, wie dies zutrifft, ist derzeit noch unklar. Womöglich passt diese Videosequenz auch zu der folgenden Meldung

Nach dem Transport zu einer Gefangenensammelstelle habe er erneut von Schmerzen gesprochen. Kurz darauf sei ein Rettungswagen eingetroffen.

 

Bürger begreifen, daß ihr Land untergegangen ist

Die folgenden Aufnahmen zeigen Bürger, die zu begreifen beginnen, daß die Altparteien das Land, in dem sie aufgewachsen sind, den Verantwortungsstaat (vgl. Max Weber „Politik als Beruf“) haben untergehen lassen.  An Stelle dieses Verantwortungsstaats haben sie, ohne es den Bürgern offen zu kommunizieren, einen Gesinnungsstaat gesetzt, der denjenigen, die die Regierungs-Ideologie, wie z.B. die Covid-Religion, oder die Klima-Religion kritiklos übernehmen Lebensperspektiven eröffnet und vor Kritik abschirmt und  Personen, die diese Ideologie kritisch hinterfragen, oder ablehnen, von Lebenschancen abschneidet, aus der Gesellschaft exkommuniziert und damit der sozialen Vernichtung übergeht, oder ihnen sogar die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen entzieht.

Dies führte uns in einen Gesinnungsstaat, in dem letztendlich eine Kundgebung gegen sinnlose Stoff-Fetzen vor dem Gesicht zum ersten Toten geführt hat:

 

 

Auch Rollstuhlfahrer blieben nicht vor Schikanen und Boshaftigkeiten der Staatsmacht verschont.

 

Franz Bergmüller fragt die Staatsregierung

 

1.  Einsatztaktik bei Straßenblockaden

1.1. Welche Vorschriften, Handlungsanweisungen etc. z.B. aus höchster Rechtsprechung heraus, haben Polizeibeamte zu befolgen, wenn ihr Fortkommen durch eine Sitzblockade behindert wird?

1.2. Welche höchstrichterliche Rechtsprechung ist in diesem Fall für die Polizei handlungsleitend (Bitte voll umfänglich zitieren)?

1.3. An welchen Einsatzort bayerscher Polizisten in Berlin am 29.7.2021 und am 1.8.2021 waren bayerische Beamte mit den in 1.1. und 1.2. abgefragten Blockaden konfrontiert?

 

2. Eine Einmann-Straßenblockade

2.1. Wie ändern sich die in 1 abgefragten Randbedingungen, wenn diese Blockade einer vielspurigen Straße nicht durch eine Kette sitzender Personen, sondern durch eine einzelne Person erfolgt?

2.2. Wie ändern sich die in 2.1. abgefragten Randbedingungen, wenn diese Blockade in einem Akt offenkundigen zivilen Ungehorsams erfolgt (Bitte hierbei ausführen, ob es rechtlich gedeckt ist, den Blockierer einfach zu Boden zu schleudern)?

2.3. Welchen Auftrag hatte jedes Polizeifahrzeug, das am 1.8.2021 mit der in 2.2. beschriebenen Gegebenheit konfrontiert war (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln und insbesondere für das Fahrzeug mit dem Kennzeichen BA-P-9525 ausführen und hierbei bitte auch die Anzahl und den Auftrag der im Fahrzeug sitzenden Beamten offenlegen)?

 

3. Verhaftungstechniken

3.1. Wann ist es Beamten erlaubt, bei einer Festnahme, Personen die Wahrnehmungssinne zu nehmen, z.B. indem der Beamte dem Bürger hierbei ins Gesicht / Augen fasst, ins Gesicht /Augen stößt, ins Gesicht boxt, Mund und/oder Nase und/oder Augen zuhält (Bitte Rechtsgrundlagen und einschlägige Gerichtsurteile angeben)?

3.2. Wann ist es Beamten erlaubt, bei einer Festnahme, sich auf den Kopf des auf den Boden liegenden Bürgers zu setzen, diesen zwischen Knie und/oder Oberschenkel zu nehmen etc. (Bitte Rechtsgrundlagen und einschlägige Gerichtsurteile angeben)?

 

4. Anwendung körperlicher Gewalt

4.1. Wann ist es Beamten erlaubt, bei einer Festnahme von bereits am Boden liegenden oder am Boden sitzenden Personen in die Nieren oder zwischen die Schulterblätter, oder ins Gesicht zu boxen (Bitte Rechtsgrundlagen und einschlägige Gerichtsurteile angeben)?

4.2. Wie ändern sich die in 4.1. abgefragten Randbedingungen, wenn  diese am Boden liegenden oder am Boden sitzenden Personen Frauen oder Kinder sind, von denen mangels in der Regel geringerer Körperkräfte eine geringere Gefahr auf die Beamten ausgeht (Bitte Rechtsgrundlagen und einschlägige Gerichtsurteile angeben)?

 

5. Hilfe durch medizinisches Personal

5.1. Wie oft wurde durch bayerische Beamte am 1.8.2021 erste Hilfe geleistet (Bitte Gründe angeben)?

5.2. Wie oft wurde durch bayerische Beamte am 1.8.2021 ein Notarztwagen angefordert (Bitte Gründe angeben)?

5.3. Welche der in 5.1. und 5.2. abgefragten Verletzungen wurden hierbei Dritten durch bayerische Beamte zugeführt?

 

6. Behinderung von Journalisten bei der Arbeit

6.1. Teilt die Staatsregierung die aus Art. 5 Abs. 1 GG ableitbare Definition, daß es keinen Staatsjournalismus gibt und deswegen jeder Bürger auch unabhängig der Existenz oder der Art eines Presseausweises unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 sich als Journalist betätigen darf (Bitte im Abweichensfall einschlägige Gerichtsurteile angeben)?

6.2. Aus welchen Gründen machte die bayerische Polizei am 1.8.2021 die Berichterstattung und Dokumentation ihrer Einsätze vom Mitführen eines Presseausweises abhängig?

6.3. Aus welchen Gründen behinderte  die bayerische Polizei am 1.8.2021 die Berichterstattung und Dokumentation ihrer Einsätze?

 

7. Einsatz in Berlin

7.1. Welcher Polizeiführer hat den Einsatz der bayerischen Polizeieinheiten in Berlin verantwortet?

7.2. Welcher Polizeiführer hat die Einsatzbesprechung geleitet?

7.3. Mit  welcher Einsatztaktik wurden die bayerischen Polizeibeamten in den Einsatz geschickt (Bitte voll umfänglich angeben und hierbei auch die Zugriffsschwelle, Härte des Zugriffs etc. offenlegen)?

 

8. Gesinnungsprüfung

8.1. Welche Arten von Gesinnungsvorgaben sind der bayerischen Polizei für den 1.8.2021 bekannt, wie z.B. die Tatsache, daß am 1.8.2021 alle Kundgebungen zu „einem Thema“ verboten sind?

8.2. Wie ist die in Berlin eingesetzte Polizei mit der Rechtsgrundlage umgegangen, daß es nach Berliner Landesrecht rechtlich nicht erlaubt ist, Versammlungen pauschal zu verbieten (Bitte die Zahl der Fälle angeben, in denen die bayerischen Beamten Einzelfall-Prüfungen für Kundgebungen durchgeführt haben (Bitte alle diese Kundgebungen chronologisch aufschlüsseln)?

8.3. Aus welchen Gründen tragen die bayerischen Beamten bei Durchsetzen des Masken-Tragezwangs bei den Bürgern nicht selbst Masken?