LEIPZIG – Ausgerechnet jene Behörden, auf deren Einschätzung Millionen Bürger bei Impfungen vertrauen, konnten bei einer Beweisaufnahme in einem Verfahren zur Covid-“Impfung“ vor dem Bundesverwaltungsgericht bisher weder konkrete Zahlen, noch konkrete Bewertungen für die Wirksamkeit von Millionen verabreichter mRNA-Dosen geben.
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Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist der Fall zweiter Luftwaffen-Offiziere anhängig, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen. Die erste Verhandlung der Verwaltungsstreitsachen Bundesverwaltungsgericht 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 fand am 2. Mai 2022 statt. Der zweite und dritte Verhandlungstag waren der 7. und 8.6.
Das Besondere an diesem Fall: Die Bundesbehörden RKI und PEI müssen sich rechtfertigen und zu Sicherheitsbedenken und Wirksamkeit der verspritzten Wirkstoffe belegen, doch dazu sind sie offenbar nicht in der Lage.
Im Rahmen ihrer Gesunderhaltungspflicht gibt es für Soldaten die Besonderheit, daß diese bei echten Impfungen einer Duldungspflicht für diese vom Dienstherrn dem Soldaten zugefügte Körperverletzung unterliegen. In Folge ließ sich daher der größte Teil der über 150.000 Bundeswehrangehörigen den bekannten mRNA-Wirkstoff injizieren, von dem die Regierungen in Bund und Ländern behaupten, er würde das Covid-Virus zurückdrängen
Das Bundesverwaltungsgericht muß nun über die Frage entscheiden, ob der Staat Angehörige der Bundeswehr zu einer Corona-Impfung zwingen darf, oder nicht. Das aber setzt die Beantwortung der Frage voraus, ob die verimpften Wirkstoffe überhaupt sicher und wirksam sind! Doch bereits bei diesen Fragen hatten die befragten verantwortlichen Bundesinstitute massive Rechtfertigungsprobleme.
Bisher sind in diesem Prozess bereits drei Verhandlungstage verstrichen und es stellt sich immer klarer heraus, daß bei den als „Corona-Impfungen“ bezeichneten Verabreichungen von mRNA-Wirkstoffen die Regierungen in Bund und Ländern und die ihnen nachgelagerten Behörden offenkundige Gesundheitsrisiken wissentlich in Kauf nehmen.
Darüber hinaus ist bei diesen Behörden kaum ein Wille erkennbar, in diesem Zusammenhang belastbare Daten zu erheben. Auch die Kommunikation dieser Behörden in Richtung Öffentlichkeit steht in der Kritik.
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Die Befragung des PEI und des RKI zur Wirksamkeit / zum Risiko der massenhaft verabreichten mRNA-Wirkstoffe
Am 7.6. befragte das Gericht je einen Vertreter des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Diese Befragung / Beweisaufnahme dauerte wohl ca. 10 Stunden. Lediglich das Zentralorgan der Ärzteschaft, das Ärzteblatt hat zu diesem Verfahren bisher ein eigenen Artikel verfasst, mit dem Titel „Coronaimpfpflicht für Soldaten: RKI-Experte betont Wirksamkeit“. Aus welchen der durch Dritte mitnotierten Äußerungen des RKI-Vertreters das Ärzteblatt diese Annahme ableitet ist uns zumindest ein Rätsel.
Wir beziehen uns in folgenden Zitaten auf eine Mitschrift aus dem Verfahren, das hier einsehbar ist. Die in Folge übernommenen Zitate stammen aus dieser Mitschrift. Wir haben sie wörtlich übernommen, zur besseren Lesbarkeit / Gliederung mit einer Überschrift und einer eigenen Stellungnahme versehen.
Alle Schriftsätze der beteiligten Anwälte findet man auf dieser Website. Bei dem Prozess haben auch Prof. Bhakdi und der Pathologe Prof. Burkhardt als Sachverständige mitgewirkt. Über das Verfahren berichtete auch das Medienportal von Wallasch.
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Die Befragung des RKI
Das RKI schickte einen Dr. Ole Wiechmann als Vertreter zum Gericht. Ole Wichmann ist im Robert Koch-Institut der Leiter, Fachgebiet Impfprävention, und vertrag das RKI in diesem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Damit fallen auch Impfprogramme und die Unterstützung der Ständigen Impfkommission (STIKO), wenn es um Impfempfehlungen geht, in seine Zuständigkeit. Schon dieser Punkt ist festhaltenswert.
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Herr Dr. Wiechmann (RKI): Die STIKO ist von der Zulieferung von Arbeit aus dem RKI abhängig
Die STIKO ist zwar eine formal unabhängige Institution, hat aber keine eigenen Ressourcen. Sie arbeitet also mit dem Material, das ihr Andere aufbereiten:
Im weiteren Verlauf der Befragung bezog sich Wiechmann jedoch mehrfach auf Datender STIKO:
- RKI Vertreter (Blättert): Ich denke nicht, dass sich jetzt die Risikofaktoren von der herkömmlichen Variante unterscheiden, nur Wahrscheinlichkeiten. Grunderkrankungen relativ ähnlich. STIKO habe die zusammengefasst, liest ein paar vor.
- RKI: Studie kennen wir, wird auch in Stiko diskutiert; Wirksamkeit sehen wir nicht, dass nach 4. schlechter als nach 3. Impfung. (6)
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Herr Dr. Wiechmann (RKI): Wie das RKI mit Hilfe von Definitionen die Statistik manipuliert
Gemäß Gesetz ist es – und das wissen viele Bürger nicht – das RKI, das definiert, was eine Krankheit ist und wann eine Krankheit eine Krankheit ist. Daher ist es eine Tatsache, daß das RKI definiert, daß man die Covid-Krankheit dann hat, wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, und zwar völlig unabhängig davon, ob man Symptome hat, oder nicht.
Bizarrerweise gilt diese Logik aber nicht, wenn man zuvor „geimpft“ wurde. Wurde man „geimpft“, dann hat man einen „Impfdurchbruch“ nur, wenn man Symptome hatte. Wer also nach einer „Impfung“ trotzdem einen positiven PCR-Test erhielt, hatte nur dann die „Covid-Krankheit“, wenn er Symptome hatte.
Frage RA Schmitz: Hat das RKI die Definition für „Impfdurchbruch“ geändert?
Die Folge von Herrn Wiechmanns „Anpassung“ war, daß die Statistik für „Corona-Kranke“ hoch blieb, die für „Impfdurchbrüche“ gering blieb, weil bei der Ersten die Asymptomatischen dazugezählt wurden, bei der Zweiten aber nicht!
Man könnte dies auch als staatlich produzierte „Fake News“ bezeichnen. In Folge hat die Bundeswehr nicht etwa die zutreffenden Zahlen veröffentlicht, sondern sie schweigt, indem sie den Link stilgelegt hat.
Und es gibt da noch eine weitere Manipulation der Öffentlichen Meinung. Bereits aus den Tierversuchen wußte man, daß die Covid-„Impfstoffe“ ungeeignet waren, eine Verbreitung des Covid-Virus zu verhindern. Angeblich sei dies kein Punkt im Anforderungsprofil an diesen „Impfstoff“ gewesen. Genau dies gibt Herr Wiechmann nun ganz offen zu, indem er vor Gericht offenlegt, daß der Schutz vor einer Weitergabe des Covid-Virus „erst später dazu kam“
Frage RA Schmitz: Wurden die Impfstoffe zur Infektionsprävention entwickelt?
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Herr Dr. Wiechmann (RKI), der Ahnungslose
Schon wegen seiner Funktion und seiner Verantwortung für 50 Mitarbeiter und wegen seiner Aufgabe, der STIKO zuzuarbeiten müßte Herr Wichmann eigentlich alle Tatsachen kennen, die seinen Arbeitsbereich betreffen. Sobald Fragen außerhalb seines Zuständigkeitsgebiets gestellt wurden, war Herr Wiechmann komplett ahnungslos:
Vergleichbar Ahnungslos gibt sich der RKI-Vertreter auch bei der Frage des Zusammenhangs zwischen Influenza und Covid
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Herr Dr. Wiechmanns (RKI) doppelte Maßstäbe
Wenn eine Zuständigkeit von Herrn Wiechmann gegeben war, ist vieles relativ, oder es liegen keine aktuellen Daten vor, etc. Statt Fakten und Daten offenzulegen, wurden mit zunehmender Befragung immer mehr Lücken und Mängel offenbar, oder Herr Wichmann verwies einfach ins Blaue oder relativierte Tatsachen weg.
Herr Wiechann ist beim RKI beschäftigt, das der STIKO zuarbeitet, die wiederum Impfungen zulässt und argumentiert vor Gericht, daß er keinerlei Daten habe, mit deren Hilfe überprüft werden könne, ob Impfungen wirken, da ja die Viren mutieren. Wie er dann der STIKO zuarbeiten kann, die diese Impfstoffe zulässt, wenn er keinerlei Daten hat, die eine Wirkung nachweisen können, verrät Herr Wiechmann jedoch nicht.
RKI: Nein, sie müssen einen Vergleich haben, den haben wir nicht.
Man fragt sich also: Liefert Herr Wiechmann der STIKO etwa die Daten: „Weil sich Viren dauernd ändern, haben wir keinerlei Ahnung davon, ob das vorliegende Serum gegen das aktuelle Virus tatsächlich wirkt!? Ist das das, was Herr Wiechmann der STIKO auf den Tisch legt? Bedauerlicherweise fragte in diesem Punkt offenbar niemand nach,
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Herr Dr. Wiechmann (RKI) muß zugeben, daß die Wirksamkeit der Impfungen abnimmt und hat keinerlei Ahnung, wo sie derzeit liegt
Immerhin mußte das RKI zugeben, daß die Wirkung der verabreichten „Impfstoffe“ abnimmt, je öfter sie verabreicht wurden
Frage RA Schmitz: Ab der 16. KW 22 – Können Sie mir die Impfeffektivität der 18 – 59 jährigen bei der Auffrischungsimpfung nennen?
Gericht: Das können Sie auch vorlesen.
RA Schmitz: 0 ist die aktuelle Zahl. Ich befürchte, dass das ein Minus ist.
RKI: Die Daten werden aktuell neu berechnet. Man will Missverständnisse vermeiden. Dass ein Impfstoff Minuswirksamkeit hat, davon gehen wir nicht aus. Es sind statistische Analysen mit Unsicherheiten. Deshalb gibt es auch Konfidenzintervalle. In manchen Fällen kann das bei Minus landen, bedeutet aber nicht, dass der Impfstoff gefährdet.
Gericht: Uns ist das auch aufgefallen, die Impfeffektivität ist immer weniger geworden. Hat das eine Ursache darin, dass die Mehrzahl der Leute die Boosterimpfuing im Dezember / Januar gemacht haben?
RKI: Korrekt. (8)
Wenn Herr Wiechmann aber keine Ahnung davon hat, in welchem Bereich die Wirksamkeit der „Impfungen“ derzeit liegt, stellt sich die Frage, wieso die STIKO, der er ja Daten zuliefert, eine weitere „Impfung“ empfohlen hat. Oder anders herum gefragt: Wie kann die STIKO eine weitere Impfung „empfehlen“, wenn einer der Personen, die der STIKO Daten liefert, keine Ahnung über die gegenwärtige Wirksamkeit hat?
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Für Herrn Dr. Wiechmann (RKI) haben 18-59-Jährige bei der Omikron-Variante ein ähnliches „Risiko eines scheren Verlaufs“, wie bei der WUHAN-Variante
Noch schwerer nachvollziehbar sind Herrn Wiechmanns Ausführungen zu dem mit der Omikron-Variante verbundenen Risiko einer schweren Erkrankung. Obwohl sich die Symptome der Omikron-Variante signifikant von denen des „Wildtyps“ unterschieden, gibt das RKI diese vor Gericht als weitgehend identisch aus.
Zu aktuellen Zahlen gibt sich der RKI-Vertreter ahnungslos:
Richter: „Von 1.000 Infizierten, wie viele haben das Risiko eines schweren Verlaufs?“
Wiechmann: „Ich will nichts Falsches sagen, hab die Zahlen nicht im Kopf.“
Auch hier fragt man sich, welche Daten Herr Wiechmann der STIKO zugeliefert hatte, daß diese für ihre „Empfehlung“ einer weiteren „Impfung“ eine Nutzen-Risiko-Beurteilung vornehmen kann, wenn er vor Gericht angibt keinerlei Ahnung darüber zu haben, welches Risiko Infizierte haben, um einen schweren verlauf zu bekommen?
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Die Befragung des PEI
Neben dem RKI wurde auch das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) befragt. Das PEI hat hierzu gemäß Aufzeichnungen aus dem Verfahren einen „Dr. Paul Menzer“ an das Bundesverwaltungsgericht gesandt. Da es gemäß Organigramm aber keinen Dr. Paul Menzer beim PEI gibt, sondern nur einen Dr. Dirk Menzer, als Leiter des Referats S1 Pharmakovigilanz I, der der Abteilung Abteilung S, Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten von Dr. Brigitte Keller-Stanislawsk unterstet gehen wir davon aus, daß es sich hierbei um einen Übertragungsfehler handelt.
Dr. Menzer ist Kinderarzt ist, und im PEI für die Kinder zuständig. 2016 veröffentlichte das PEI:
Demnach könnte Dr. Menzer auch in die Zulassung der mRNA-Wirkstoffe auf EU-Ebene zuständig sein. Wenn dem aber so wäre, dann hätte er vor Gericht eine Menge Gründe, keine Aussagen zu tätigen, die die Zulassung der mRNA-Wirkstoffe für Kinder in Zweifel ziehen könnten. der Darüber hinaus zeichnet er für zahlreiche Publikationen verantwortlich, wie z.B.
„Umgang mit Verdachtsfällen von Impfnebenwirkungen und -komplikationen„
Vor diesem Hintergrund erstaunen seine wenigen Aussagen vor Gericht dann doch!
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Dr. Dirk Menzer (PEI) sinngemäß: Irgendwo steht, daß Myokarditis auch von Covid herrühren kann
Auf Nachfrage des Gerichts versuchte der Vertreter des PEI die Myokarditis-Problematik dadurch wegzurelativieren, daß er die unbestreitbaren Myokarditis-Fälle nach Impfungen einfach mit Hilfe von Myokarditis-Fällen wegzurelativieren versuchte, die angeblich auf Covid zurückzuführen sein sollen. Zu diesem Zweck verwies er einfach ins Blaue, auf irgend eine ncht näher benannte Studie au dem Magazin „The Lancet“. Die genaue Stelle und den genauen Text dazu interessierte das Gericht offenbar nicht, denn es hat wohl nicht nachgefragt. So wäre es interessant gewesen zu erfahren, ob diese Covis-Myokarditis-Fälle geimft waren, oder nicht!
Frage Gericht: Myokarditis – Muskel und Beutel – was sind ihre Erkenntnisse?
PEI: Die decken sich mit dem, was weltweit publiziert wurde. Die Melderate beträgt in etwa 1:10.000 mit Myokarditis; in etwa wie Israelische Studien und Metaanalyse, Norwegische Studie ähnliches Risiko. Kurz nach der Impfung 1 – 5 Tagen nach der Impfung. In allermeisten Fällen vorübergehende Ereignisse, die folgenlos ausheilen. Männer häufiger als Frauen
Frage Gericht: Gibt es Erklärungen, kausaler Zusammenhang?
PEI: Eine Lancet Studie vor kurzem hat gezeigt, dass z.B. das Myokarditisrisiko nach Influenzaimpfung genauso hoch ist, das Risiko bei einer Infektion nochmal deutlicher als bei der Impfung. (13)
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Dr. Dirk Menzer (PEI) beschreibt die bizarre Arbeitsweise des PEI
Wer meint, daß das PEI seine Warnsignale aus der Beobachtung der Realität entnimmt, dürfte sich getäuscht fühlen, wenn er erfährt, wie das PEI wirklich arbeitet:
Dr. Dirk Menzner bestätigt dem Gericht, daß der Maßstab, an dem das PEU seine Fallzahlenmisst, nicht etwa NULL Impftote, oder NULL schwere Nebenwirkungen sind, sondern der Maßstab ist ein „von Experten“ erwarteter Wert an Impf-Toten, oder Impf-Verletzten. Wen also das PEI 100.000 Impftote in Deutschland erwarten würde, dann würde erst dann ein Vorsicht-Signal generiert, wenn diese 100.000 Impftoten überschritten werden. Offenbar hat man also das bei Altbewährten Impfungen, wie z.B. einer Zecken-Impfung etablierte System einfach auf die neu eingeführten und experimentellen mRNA-Wirkstoffe übertragen, bei denen man noch keinerlei Kenntnisse von Impf-Nebenwirkungen hat,
Frage Gericht: Zur Methodik, damit ich das verstehe. Verdachtsmeldungen sind also der Ausgangspunkt, Sie wenden statistische Methoden an und identifizieren Signale, dich sich aus dem Verdacht ergeben. Wenn Sie einen Verdacht haben, fragen Sie aber nach. Ob auch Kausalität gegeben ist. Also Sie gleichen das ab, was Sie statistisch im Verdacht haben?
PEI: Ja, wir gleichen ab, mit dem Erwartungswert und der internationalen Liste zu Nebenwirkungen von besonderem Interesse.
Frage Gericht: Signale werden dann mit Studienlage abgeglichen?
PEI: Das hängt von der Validität des Signals ab. Bei Vakzivera brauchten wir das nicht mit der Studienlage abgleichen. Wir vertrauen auch auf die gute medizinische Praxis in anderen Ländern, die ist sehr verlässlich.
Frage Gericht: Wenn Sie bestimmte Risiken nicht ausführen – darf die Bevölkerung dann darauf schließen, dass dieses Risiko aus ihrer Sicht nicht vorhanden ist?
PEI: Genau. Es gibt 240 Reaktionen, die wir mit besonderem Interesse nachverfolgen. Die würde keiner lesen, das wäre zu langweilig. (14)
RA Schmitz: Laut Sicherheitsbericht vom 19.8.21 war mit 75.285 Todesfällen zu rechnen, diese Zahl wurde mit den gemeldeten Verdachtstodesfällen verglichen. 926. Diese Zahl ist kleiner als die insgesamt erwarteten Todesfälle. Daraus schließt das PEI, dass kein Risikosignal da ist (?)
PEI: Das entspricht der Berechnung ja.
RA Schmitz: Weshalb diese Methode, dadurch werden Risiken verdeckt, 75.000 müssten ja alle sterben, damit Sie ein Signal haben, was hat das für einen Aussagewert? Wo ist die Grenze?
PEI: Es sind Verdachtsfälle, ein ursächlicher Zusammenhang ist nicht automatisch gegeben.
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Dr. Dirk Menzer (PEI): 2810 Tote lösten beim ebensowenig ein Warnsignal aus, wie eine 26fache Sterblichkeit, im Vergleich zu früheren Impfungen
Als dem PEI die Zahl von 2810 Impf-Toten vorgehalten wurde, relativiert dieses diese Zahl mit Hilfe weiterer Kriterien, wie z.B. der „Kausalität“ weg. Bedauerlicherweise wird die Frage nicht gestellt, aus welchen Gründen die Kausalität bei den „Impf-Toten“ gestellt wird, bei den „Corona-Toten“, ausweislich der Definition des RKI, aber nicht angewandt.
Die hohen Sterbezahlen bei den mRNA-Wirkstoffen lösen bei dem PEI keine Warnsignale aus, da diese nicht per se betrachtet werden, sondern mit Hilfe er vom PEI angewandten Ermittlungsmethode kein Warnsignal auslösen.
RA Schmitz: Wie viele Menschen müssen mutmaßlich als Verdachtsfall registriert werden (sterben / schwer dauerhaft krank), damit ihre Behörde von „bedenklich“ im Sinne von § 5 AMG ausgeht?
PEI: Da wir das in Berechnungen nicht herausgefunden haben: nicht alle Fälle sind kausal. Es sind Verdachtsfälle. Dann müssen Sie davon ausgehen dass wir nur berechnen können, was uns gemeldet wird. Wir können die Frage so nicht beantworten.
RA Schmitz: Wie viele waren es vor Corona, damit als bedenklich eingestuft wurde. Wie war es früher? z.B. bei Pandemrix?
PEI: In der Analyse an sich hat sich nichts verändert. Jetzt gibt es zeitgenauere Impfquoten, mit denen wir rechnen können. […] Es gibt keine absoluten Zahlen, wie viele Fälle man braucht etwas zu bedingen. […] Bei einer Zunahme von Risiken brauchen wir zur Zurücknahme Initiierung weiterer Maßnahmen keine Statistiken. Wir sehen ein Pattern.
RA Schmitz: 2810 Tote, Warum ist das kein Warnsignal?
PEI: Nicht zwingend kausal, dann gibt es unterschiedliche Zeitabstände nach der Impfung, Es gibt ein statistisches Ereignis, dass Menschen sterben, wenn nicht mehr sterben als erwartet, dann bedeutet das für uns, dass Zufall.
RA Schmitz: Ich würde erwarten wenn es X Verdachtsfälle gibt folgt die Aussetzung, eine Kausalitätsprüfung; Wo ist Grenze, ab wie vielen Todesverdachtsfälle würden Sie von Warnsignal sprechen. Ich kann die Kriterien nicht nachvollziehen.
PEI: Zwei Sachen: Jeder Todesfall wird nachrecherchiert soweit es geht. Zweitens wurden zu Beginn der Pandemie täglich die statistischen Analysen durchgeführt. Was würden wir erwarten. Tägliche Untersuchung. Wir warten nicht bis zum Schwellenwert. (15)
Frage Bahner: Von den Zahlen bei Ihnen auf Homepage. In 21 Jahren gab es 770 Mio Impfungen
Ins Verhältnis gesetzt gab es jetzt bei der COVID-19 Impfung 26 x mehr Todesfälle bezogen auf Anzahl und Meldungen von Nebenwirkungen. Nehmen wir eine ähnliche Meldequote an. Ist das ein Risikosignal bezüglich COVID-Impfung oder nicht?
PEI: „Nein“. Weil das nicht die Berechnung ist, nach der wir Risikosignale berechnen. […]
PEI: Wir kennen nur Zahl der zum Verkauf freigegebenen Dosen. Diese Zahlen hat das PEI. Die tatsächlich verimpften Impfdosen gehen nur über Impfstoffhersteller über Verkauf. „Wir haben das selbst versucht“. [an diese zu kommen]
Anmerkung Ich hoffe, ich habe die Zahlen richtig verstanden. Wer sich damit befasst hat kann das vlt. nochmal aufgeschlüsselt kommentieren. (24)
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Dr. Dirk Menzer (PEI): 8 tote Kinder bis 17.8.2021 lösten beim PEI kein Warnsignal aus, danach wurden eine Million weitere Kinder „geimpft“
Erschütternd ist, daß nicht einmal acht, nach einer „Impfung“ verstorbene Kinder im PEI ein Alarmsignal auslösten, zumal Dr. Menzer offenbar Kinderarzt ist, und für die Kinder zuständig ist.
RA Schmitz: Im 17. PEI Sicherheitsericht wurden auf S. 17: 8 Kinder mit tödlichem Ausgang ausgewiesen. Diese Angabe ist im 18. PEI Sicherheitsbericht vermisst worden.
PEI: 8 Fälle waren es weiter: das weiß ich sicher, weil ich die bei Kindern selber recherchiere
RA Schmitz: 8 Tote Kinder bis 31.12.2021; Wie viele wurden danach geimpft?
PEI: Weiß ich nicht.
RA Schmitz: Über 1 Mio.
PEI: Mag sein, kann es so nicht sagen.
RA Schmitz: Es gibt Berichte in sozialen Medien nach 31.12.
Wie wahrscheinlich ist, dass nach 31.12. niemand verstorben ist?PEI: Kann nichts sagen, es wurde nichts gemeldet. Kann es gern nochmal überprüfen. Zum 31.3. ist kein weiteres Kind gestorben.
RA Schmitz: Wenn man liest entsteht der Eindruck des Rausnehmens, dass die Medizin schädlicher als COVID-19 selbst ist; Man hat den Bericht nicht geschönt, um das zu vertuschen (?)
PEI: Das ist ihre Aussage.
RA Schmitz: Diese Information wäre ja sehr interessant für Eltern von Kinder. (16)
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Im Q1 hat das PEI die Definitionen für den Sicherheitsbericht geändert
So, wie das RKI sich seine Zahlen mit Hilfe des Rechts Definitionen zu erstellen, selbst schafft, s0 arbeitet offenbar auch das PEI. Die Befragung ergab, daß das PEI seine Arbeitswiese dann dahingehend hat, daß tote Kinder nur noch dann aufgeführt werden, wenn der Grund ihre Todes neu ist. Wenn also – rein theoretisch – nach 8 toten Kindern bis 31.12.2021 bei den darauffolgenden 1 Million geimpfter Kinder weitere 10.000 Kinder aus den selben Gründen gestorben wären, wie die zuvor genannten 8 Kinder, dann wären diese 10.000 Kinder nicht im Sicherheitsbericht des PEI erwähnt worden.
Man stelle sich vor, das RKI hätte diese Methode bei der Zählung von positiven PCR-Fällen angewandt. Dann wäre jeder neue PCR-Fall nicht erwähnt worden und erst gar nicht aufsummiert worden.
Bahner: Warum sind nicht mehr enthalten? Sämtliche Verdachtsmeldungen werden ja auch aufsummiert weiter dargestellt
PEI: Der Sicherheitsbericht stellt sich jetzt so dar, dass wir zwischen dem Jahresbericht im Januar und Q1 im Mai entschieden haben, uns auf die neuen und nicht anderweitig beschriebenen Risikosignale zu beschränken.
Bei Kindern haben wir keine weiteren Erkenntnisse gewonnen.
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Dr. Dirk Menzer (PEI): Wir schätzen das Underreporting durch die Gesundheitsämter auf 50%
Als weiteren Grund für die „nicht besorgniserregenden“ Zahlen führt das PEI aus, daß sie davon ausgehen, daß ca. 50% der Fälle durch die Gesundheitsämter gar nicht gemeldet werden, denn das PEI sei kein Daten-„Eintreiber“.
PEI: „Ich möchte nicht Stellung nehmen zu der Studie zur Untererfassung von Prof. Matthes von der Charité aus verschiedenen Gründen. Die Matthes Studie wurde beim PEI nicht registriert. Deshalb möchte ich dazu nichts sagen. Ich weiß nicht, was er da erhebt.“ Das Pei habe das zuständige Gesundheitsamt angeschrieben, ob sie die schwerwiegenden Todesfälle bekommen. Es gibt bislang keine Antwort, er müsse das in Frage stellen (18)
PEI: Das PEI bezieht alle 440 Gesundheitsämter ein, man müsste die Gesundheitsämter fragen, wir fragen uns seit Jahrzehnten, warum das so ist.
RA Schmitz: Wie hoch wird Underrporting beurteilt?
PEI: Wir wissen, dass wir natürlich zu wenig Meldungen bekommen. Nur – wir sind nicht die Eintreiber sondern Empfänger. Wenn politischer Wille da ist, dann ist das PEI das Letzte, dass … deshalb haben wir die Meldeplattform für die Niedrigschwelligkeit eingeführt. Ein Underreporting wird immer in statistische Berechnungen einkalkuliert. Wir gehen von 50 % aus. Habe neulich Studie von Overreporting gelesen. (19)
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Dr. Dirk Menzer (PEI): Auf die Frage nach dem Umgang mit dem Underreporting erklärt sich der PEI-Vertreter für unzuständig
Man möchte meinen, daß wenn ein Vertreter des PEI vor Gericht aussagt, dieser das gesamte PEI vertritt. Doch dies sah wohl Dr. Menzer ein wenig anders, denn als die Fragen in Richtung des Umgangs mit den Zahlen gingen, hisste Dr. Menzer die weiße Fahne und erklärte sich für unzuständig.
Lausen Frage: Ist das richtig, dass Sie „Expected“ und „Meldungen“ abgleichen, wenn gleich, dann Rate 1, ist das richtig? [zwischen Rate 1,5 und 2 leitet das PEI Untersuchungen ein]
PEI: Bin kein Statistiker. (20)
PEI: Wir nehmen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
Bahner: Welche Zahlen?
PEI: Zahlen zu Hintergrundinzidenzen.
Bahner: Was ist das?
PEI: z.B. für Guillon Barrée ist die Hintergrundinzidenz so und so.
Lausen: Und bei Todesfällen, Todesfallrisikowarnmeldungen, statistischen Warnmeldungen ist das nicht Ihre Expertise – halten Sie sich in dieser Frage für den Richtigen?
PEI: Für diese Frage bin ich wahrscheinlich nicht richtig, da ich kein Statistiker bin. (20)
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Dr. Dirk Menzer (PEI): Der Umgang mit den gemeldeten Todesfällen
Erstaunlich ist auch der Umgang mit den Todesmeldungen, die das PEI überhaupt erreichen. Nachdem das PEI damit rechnet, daß nur 50% der im Betracht kommenden Fälle das PEI überhaupt erreichen, befragt dann das PEI nicht etwa einen Fachmann, wie z.B. den behandelnden Arzt, oder ein Altenheim, oder ein Krankenhaus, sondern die „Bürger“, also wohl die Angehörigen. Für das PEI ist hierbei offenbar der Maßstab die „Kausalität“, wobei völlig offen bleibt, ob der befragte Bürger überhaupt den Hauch einer Ahnung hat, was denn diese „Kausalität“ in wirklichkeit bedeutet, was er also sagen muß/soll.
Frage Lausen: Wie viele von den Todesfallmeldungen werden kontaktiert?
PEI: Wir kontaktieren alle Todesfälle, zu denen wir Kontaktdaten haben.
Bahner: Wen?
PEI: die Meldende 80-90 % von Bürgern direkt.
Lausen: Kontaktieren Sie nicht medizinische Personen und fragen ob andere Gründe in Frage kommen?
PEI: Meldende können angeben, ob sie medizinisches Fachpersonal sind oder nicht Wieviel Ärzte / Gesundheitspersonal kann ich so nicht erkennen. Zweitens ja, wir fragen immer nach. Anekdotisch muss ich sagen: Von den Angehörigen erfahren wir es oftmals schneller und direkter, pietätvoll ist es nicht immer ganz einfach zu machen, versuchen schon, so gut wie möglich den Todesfall aufzuklären.
Lausen: Fragen nicht den Unterschreiber des Totenscheins?
PEI: Den kennt man möglicherweise nicht. (21)
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Dr. Dirk Menzer (PEI): Das PEI erhält keinen Zugriff auf die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung
Es gibt jedoch eine Stelle, an der diese Daten vorliegen, nämlich in den Abrechnungscodes der Krankenhäuser / Altenheime etc. gegenüber den Kassen. Die Kassen stellen nämlich Codes zur Verfügung, mit deren Hilfe die Behandlung codiert werden kann. Darunter auch Covid-Behandlungen. Außerdem existieren Totenscheine, in denen die Rolle von Covid beim Tod eingetragen wird. Unklar ist jedoch, in wieweit eine Impfung im Totenschein codifiziert wird. Es wäre jedoch sicher problemlos möglich dies zu tun.
Frage Lausen: Mit Hilfe der pseudonymisierten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen können viele Sachen besser beurteilt werden. Auch zeitlicher Zusammenhang. Soweit ich weiß haben Sie die nicht eingeholt.
PEI: Wir führen diese Studie durch. Die Studie scheitert im Moment daran, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mit dem PEI kooperieren.
Lausen: Haben den Zugriff nicht?
PEI: Wir versuchen das seit 2020.
Lausen: Ich frage Sie, haben Sie seit 2020 mit Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen getsprochen?
PEI: Meine Abteilungsleiterin. (22)
Frage Bahner: Wie sicher ist der Sicherheitsbericht? Wenn ich maßgebliche Zahlen nicht bekomme oder nicht abfrage. Obwohl der Gesetzgeber das verlangt. Beschwerdegegner verweist darauf. Wenn keine Abfrage, von den jährlich [soundsovielen] ambulanten Behandlungen wenn dazu keine Verbindung aufgebaut wird, weil nicht pseudonymisiert werden kann. Hier geht es um Gesundheit, Sicherheit, Aufgabe des PEI. Und Sie holen die Zahlen nicht ab. Wie sicher ist der Sicherheitsbericht?
PEI: Verweist auf 1. Seite des Sicherheitsberichts. Fasst Verdachtsfälle zusammen. Das ist der Inhalt des Sicherheitsberichts. Was Sie wollen ist eine Studie. Abteilungsleiterin ist dran versucht das umzusetzen. Ist Teil des Überwachungssystems. Unter Kapitel 6 ist die Methodik aufgeführt. (23)
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Dr. Dirk Menzer (PEI): Der Dachverband der BKK untersagte eine Aufklärung zwischen der BKK Pro Vita und dem PEI
Tatsache ist jedoch, daß im Fall der BKK Pro Vita ein vertretungsberechtigter Vorstand ein derartiges Warnsignal, basierend auf den Krankenkassendaten an das PEI sandte. Diesem Vorstand wurde daraufhin die Arbeitsstelle gekündigt und ihm somit die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen. Doch nicht nur das: ein Gespräch mit dem PEI wurde diesem Wissensträger verboten.
RA Schmitz: Die BKK Pro Vita hat eigene Daten ausgewertet. Sie hat Impfkomplikationsmeldungen als Warnsignal an das PEI mitgeteilt. Warum geht das PEI nicht davon aus? Warum hat es nicht erst recht auf Daten der kassenärztlichen Vereinigungen gedrängt?
PEI: Ich war involviert, habe persönlich mit Vorsitzenden BKK Pro Vita gesprochen. Lausen weiß das, war mit eingeladen. Das Treffen wurde dann vom Dachverband der BKK nicht genehmigt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Ich bin proaktiv zugegangen auf Schöfbeck. Wir waren sehr positiv. Das war sehr interessant für uns. Wir haben am Donnerstag telefoniert, Dienstag hätten wir das Gespräch gehabt. Damit endet unsere Möglichkeit.
RA Schmitz: Das kann ich nicht nachvollziehen, das Gesetz verlangt das ja. Sie hätten sagen können, wir sprechen direkt die Vereinigungen an, die Spitzenverbände.
PEI: Das hatten das vorhin schon. Das macht meine Abteilungsleiterin. Wir versuchen, die Studie aufzusetzen. (25)
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Dr. Dirk Menzer (PEI): Ahnungslosigkeit über die statistische Analyse der Sterbezahlen durch Prof. Kuhbandner
Auch der signifikante Anstieg der Sterbezahlen in genau jenem Zeitraum, in dem der Bevölkerung die mRNA-Wirkstoffe injiziert wurden, ist im PEI offenbar kein Thema. Die betreffende Analyse durch Prof Kubandner wird einfach mit dem Argument der Unkenntnis wegrelativiert
Frage Prof Schwab: Prof. Kuhbandner hatte im Januar 2022 ein Analysepaier veröffentlicht. Sich mit Fragen an das PEI gewandt. Er hat festgestellt: Im kurzen Abstand nach der besonders hohen Verimpfung erhöhte sich auch die Sterblichkeit. Das PEI habe seine Fragen nicht beantwortet. Haben Sie das Papier zur Kenntnis genommen und Fragen beantwortet? Wäre das ein Risikosignal?
PEI: Kuhbandner? Kenne die Anfrage nicht. (26)
Frage Prof Schwab: Der Altersmedian: Geimpfte und Verstorbene. Wie war da der Altersmedian? Wäre eine reduzierte Lebenserwartung ein Risikosignal?
PEI: Wir können Altersmedian berechnen, vermeiden das wegen Verzerrung. Es ist nicht sinnvoll zu berechnen. Weil sie müssen sich den Altersmedian der Geimpften Personen dazu ansehen.
Anmerkung: Der Gedanke war, hat er auch ausgeführt, dass die Impfungen ja nicht gleichmäßig über alle Altersgruppen verimpft worden sind. Nur: Solche Verzerrungen lassen sich ja bereinigen. Leider keine Nachfrage. (27)
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Dr. Dirk Menzer (PEI): Ahnungslosigkeit darüber, daß bestimmte Chargen für die Sterbezahlen verantwortlich sind
Die Tatsache, daß eine Vielzahl der Todesfälle auf einige wenige zurückzuführen sind deutet daraufhin, daß der Inhalt der Chargen nicht immer identisch ist. Als Gründe hierfür kommt eine ganze Bandbreite in Betracht, die z.B. von Produktionsproblemen bis hin zu absichtliche Änderung der Inhaltsstoffe ohne Kenntnis der Empfänger der Impfstoffe.
Frage Prof Schwab: Bei VAERS. Sehr wenige Impfchargen sind demnach für einen großen Teil der schwerwiegenden Nebenwirkungen verantwortlich. Ist das Bekannt? Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
PEI: Was meinen Sie?
Schwaab: Schwerwiegende Nebenwirkungen.
PEI: Das PEI kennt die VAERS Datenbank.
Es ist ein offenes Meldeportal der Amerikaner. Ähnlich wie beim PEI. Diese Auswertung ist mir nicht bekannt. Wir werten auch nicht US Daten aus. (28)
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Dr. Dirk Menzer (PEI): Ahnungslosigkeit und Spekulation darüber, ob die DNA durch mRNA verändert wird
Frage Gericht: Gibt es das Risiko, dass mRNA Impfstoffe das menschliche Genom verändern?
PEI: Ich bin kein Genetiker und Molekularbiologe. Ich kann lesen: wegen der Wirkweise der mRNA Impfstoffe ist es biologisch nicht möglich, dass die in das menschliche Genom eingebaut werden. mRNA kann nicht in der Wirtszelle in DNA umgeschrieben werden. Es sei denn, menschliche Zellen hätten ein spezifisches Enzym, was bei bestimmten Viren ist. Aber nicht in mRNA. mRNA verweilt nur sehr kurz in der menschlichen Zelle. (29)