Der Vor-Vorgänger des derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts watscht öffentlich die Altparteien und das BVerfG ab

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=m8D2o1jFgWQ

WIESBADEN – Ex-Verfassungsgerichtspräsident beklagt „Missachtung des Rechtsstaats“ und sieht in gleich  mehreren Handlungsfeldern einen „Klaren Rechtsbruch“ und offenbar auch eine Selbstaufgabe des Staats durch die Altparteien gegeben, der aus seiner Sicht demokratiegefährdend werden könnte.

.

Hans-Jürgen Papier, der Vor-Vorgänger des derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Merkel-Vertrauten Harbarth, ist mit der aktuellen Politik der Altparteienvertreter erneut hart ins Gericht gegangen. Anlaß war eine Einladung  des Wiesbadener Anwaltsverein.

Nur wegen der Anwesenheit eines Vertreters des „Wiesbadener Kurier“ kam es überhaupt dazu, daß nicht anwesende Personen von den einschneidenden Worten des ehemaligen obersten Verfassungshüters überhaupt Kenntnis erhalten haben. Jedoch wurde der korrespondierende Beitrag des Wiesbadener Kuriers, bis auf die Einleitung

Ein Zerbröckeln des Rechtsstaats

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier kritisiert die Regierung, dass diese zunehmend den Rechtsstaat umgehe. Das führe zu einer Radikalisierung.

hinter einer Bezahlschranke versteckt und damit durch die Redaktion in ihrer Reichweite  begrenzt. Kein einziges „Qualitätsmedium“ berichtete sonst  von diesen Inhalten.

Natürlich trifft jede dieser Positionen Papiers nicht nur die Altparteienvertreter, sondern auch den von ihnen ins Amt gehobenen Nach-Nachfolger als Vorsitzenden des BverfG, Stephan Harbarth.

 

Die Asylpolitik der Altparteien: „Klarer Rechtsbruch“

Bereits 2018 bemängelte er die Aushöhlung des Rechtsstaats durch das Ersetzen von Recht durch Privatmoral. Rein Beispielhaft nannte er 2018 in diesem Zusammenhang den Umgang der Altparteien  mit dem Asylrecht.

 

Diese Kritik wiederholte Papier in seinem Vortrag in Wiesbaden sogar noch einmal, was praktisch nichts Anderes heißt, als daß er damit zusätzlich noch kritisiert, daß die Altparteienvertreter seinen Hinweis auf deren Rechtsbruch haben an sich abperlen lassen. Für den ehemaligen Präsidenten des BVerfG stellt die Asylpolitik seit 2015 damit seit 2015 bis 2022 weiterhin

„einen klaren Rechtsbruch“

dar:

„Seit Jahren wird unser Asylrecht zweckentfremdet und mißbraucht von Menschen, die dieses Recht nicht haben.“

In diesem Zusammenhang bemängelt er, daß die Politik zu wenig unternehme, um die Grenzen des Landes besser zu sichern.

„Solche Ereignisse werden letztlich als Staatsversagen wahrgenommen“,

bewertete der ehemalige Chef aller Verfassungsrichter diesen Umstand. Wir würden sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen, daß solche Ereignisse als ein Aufgeben von staatlichen Aufgaben durch den Staat bewertet werden sollten. Papier sieht den Staat in dieser Frage in meiner Abwärtsspirale, denn:

„Die Humanität, wie sie von Befürwortern offener Grenzen als Argument genannt wird, darf nicht gegen den Rechtsstaat ausgespielt werden.“

Andernfalls entstehe eine Herrschaft subjektiver Moralvorstellungen. Das Ersetzen des Rechts durch subjektive Moralvorstellungen führt seiner Befürchtung nach letztendlich die Radikalisierung der beteiligten Gruppen.

,

Klimabewegung: Privatmoral vor Rechtsstaat zu setzen ist falsch

Doch die Asylpolitik ist nicht das einzige Handlungsfeld, in dem der Rechtstaat zunehmend durch Privatmoral einiger Akteure ersetzt wird.  Rein beispielhaft ergänzt Papier hierzu nicht etwa die „Querdenker“-Bewegung, sondern die Klimaschutz-Bewegung und deren Proteste.

„Begonnen als friedliche Demonstrationen hätten laut Papier immer mehr radikale Strömungen wie die ‘Letzte Generation‘ die Oberhand bekommen, die mit kalkulierten Rechtsbrüchen versuchten, ihre Ziele durchzusetzen“,

heißt es in dem Bericht:

„Der Zweck heilige nicht immer die Mittel, meint Papier. Die aus seiner Sicht durchaus berechtigten Forderungen der Klimabewegung würden aber keine ‘Ökodiktatur‘ rechtfertigen. ‘Der liberale Staat darf nicht Ge- und Verboten geopfert werden‘, meint Papier. Denn das Ziel des Staats müsse es sein, eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu schaffen, um so die Demokratie zu stärken.“

Mit anderen Worten: Papier sieht letztendlich die Demokratie in Gefahr und zwar nicht durch „Rechtsextreme“, oder „Querdenker“, sondern durch Klima-Aktivisten

.

Die Coronapolitik der Altparteien: „Klarer Rechtsbruch“

Auch die Coronapolitik kritisierte der Top-Jurist entschieden.

Einzig zu Beginn der „Covid-„Pandemie habe die durch die Verfassung den Spielraum gehabt, harte Maßnahmen zu beschließen. Den Grund hierfür lieferte die unklare Wissenslage. Mit zunehmender Kenntnis, so Papier, sei für diese Maßnahmen

„die Verhältnismäßigkeit“

nicht mehr gegeben gewesen. Offenbar spielt der Verfassungsjurist hierbei auch darauf an, daß die Altparteienvertreter offenbar alles tun, um keine zusätzlichen Erkenntnisse zu gewinnen. Tatsache ist jedenfalls, daß

  • Gerichtsmediziner die dringende „Empfehlung“ hatten, „Covid-Tote“ nicht zu obduzieren;
  • eine Untersuchung der Wirksamkeit von Covid-Maßnahmen, wie z.B. Lockdowns, MAskenzwang, Impfzwang bis heute nicht stattgefunden hat
  • die zuständigen Behörden eine Aufarbeitung der Covid-Maßnahmen behindern
  • eine sachgerechte Erfassung und Evaluation der Impfschäden nicht stattfindet
  • die nach der Verabreichung der mRNA-Wirkstoffe stark ansteigenden Sterbezahlen schlicht ignoriert werden, oder sachgrundlos einfach auf „Covid“ geschoben werden.

Damit unterbinden oder behindern die Regierungen in Bund und Ländern es bis heute, daß Tatsachen ermittelt werden, die mit dem vorgegebene Narrativ in Abwägung gesetzt werden könnten.

Jedenfalls kritisiert der ehemalige Präsident des BVerfG, daß die Einschränkungen stärkerer Abwägung bedurft hätten, als es die Altparteienvertreter und die Gerichte tatsächlich zugelassen haben.

.

38 Wochen Schulschließungen inakzeptabel

Papier bemängelte vor allem die insgesamt 38 Wochen dauernden Schulschließungen. Das

„Supergrundrecht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz“,

auf das sich die Regierung berufen habe, gebe es nicht. Und schon gar nicht hätten sich diesem die anderen Grundrechte pauschal unterzuordnen.

,

Kritik am Kanzler, Ungeimfte ins Visier zu nehmen

Zusammenfassend ging Papier scharf mit dem Satz des Bundeskanzlers, daß es bei der Bekämpfung der Pandemie

„keine roten Linien“

geben dürfe.

„Kanzler Scholz plädiert dafür, bei Gegenmaßnahmen nichts auszuschließen.“

Diese Aussage des Kanzlers ist gemäß Papier klar falsch, denn diese

„rote Linien“

gibt es sehr wohl. Und weil es sie gibt, hätten die Altparteien besser zwischen Nutzen und Schaden abwägen müssen. Hierbei sprach Papier ausdrücklich auch die Grundrechte an, die mehr als zwei Jahre außer Kraft gesetzt worden waren.

Hinzu kommt unserer Ansicht ach auch noch die Tatsache, daß am 12.12., als Scholz diesen Satz in Umlauf brachte, längst bekannt war, wie „mild“ die aufkommende Omikron-Variante tatsächlich ist.

,

Altparteien vernichten Grundrechte binnen Stunden

Obwohl das Grundgesetz die beste Verfassung in Deutschlands Geschichte sei,

„zerbröckelten Recht und Gerechtigkeit zunehmend“,

beklagte Papier. Der ehemalige oberste Verfassungshüter beklagt, daß  die politischen Entscheider in zunehmendem Umfang geltende Gesetze umgehen:

„Gerade Corona hat uns vor Augen geführt, wie Grundrechte binnen Stunden suspendiert wurden“,

kritisierte Papier und schreibt den Altparteien ins  Stammbuch:

„Durch die Rechtsbrüche und das Staatsversagen stärkt man extreme Kräfte und schwäche zugleich das Ansehen des demokratischen Rechtsstaats“

.

Selbstaufgabe des Staats bei der Kontrolle der Digitalkonzerne

Und noch in einem weiteren Handlungsfeld identifiziert der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts eine Selbstaufgabe: im Umgang des Staats mit den internationalen Digitalkonzernen:

Wie schwach der Staat bei der Wahrung der Bürgerrechte vorgehe, zeige sich auch beim Umgang mit globalen, digitalen Unternehmen. Deren Umgang mit persönlichen Daten müsse gesetzlich stärker kontrolliert werden und nicht den Unternehmen selbst überlassen werden.“