Markus Söder schwenkt beim Fracking auf den Kurs der AfD um

Quelle: Von Maximilian Dörrbecker (Chumwa) - Eigenes Werk, using:this map of Germany by NNWBundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Hrsg.):Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland. Hannover 2012, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=28964351

BERLIN / MÜNCHEN – Bayern hatte 2014 ein bundesweites Verbot von „unkonventionellem Fracking“ vorabgetrieben, das Ministerpräsident Söder derzeit in Frage stellt. Seit 2014 lautet das Narrativ der Staatsregierung dazu „Fracking für Öl und Gas scheidet somit schon aufgrund der geologischen Bedingungen in Bayern aus“ und tat sich damit leicht im Bund dann einem Verbot von „unkonventionellem Fracking“ zuzustimmen, das Ministerpräsident Söder im April 2022 mit seiner Äußerung „Verbote kann man aufheben“ wieder zur Disposition stellt.

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Die in Bayern seit über einem Jahrhundert tätigen Öl- und Gasunternehmen haben bisher das Ziel verfolgt, neue konventionelle Gasvorkommen oder Ölfelder zu entdecken. Dazu gehört auch die nach alten Maßstäben als ausgefördert geltenden konventionellen Vorkommen, in denen noch Restvorkommen vermutet werden, mit Hilfe neuer Techniken neu zu erschließen.

Als Ergebnis dieser Bemühungen kann festgehalten werden, daß in Bayern seit Anfang der 1950er-Jahre bis heute etwa 60 Öl- und Gaslagerstätten neu entdeckt wurden. Dies wurde in erster Linie mit Hilfe von Erkundungsbohrungen in bekannte und konventionelle Speicher- und Trägergesteine erreicht.

Aus geologischen Gründen wurde durch fast 1.000 Kohlenwasserstoffbohrungen ermittelt, daß die betreffenden Schichten eine so hohe Durchlässigkeiten verfügen, daß nicht einmal „konventionelles“ Fracking, das in Nord- und Nordostdeutschland für die Erschließung der Gas und Ölvorkommen schon seit über 50 Jahren Anwendung findet, nach Aussage der Staatsregierung in Bayern weder notwendig noch technisch möglich sein soll.

Im Fokus der Untersuchungen und ggf. der Durchführung von Erkundungsbohrungen standen und stehen die bekannten konventionellen Speicher- und Trägergesteine, die aufgrund der vorliegenden Erfahrungen von nahezu 1.000 Kohlenwasserstoffbohrungen über so hohe Durchlässigkeiten verfügen, dass selbst konventionelles Fracking, wie es in Nordund Nordostdeutschland für die Erschließung der Gas und Ölvorkommen schon seit über 50 Jahren angewandt wird, in Bayern weder notwendig noch technisch möglich ist.

Die letzten 10 Jahre lautete daher das Narrativ der Staatsregierung, daß Vorkommen, deren Erschließung und Gewinnung „unkonventionelles“ Fracking erfordern würden, sind in Bayern gar nicht vorhanden seien.

Tatsächlich ist das Fracking bei der Förderung von Erdgas aus dichteren Sandsteinen in Deutschland seit Jahrzehnten geübte Praxis. Einschlägige Vorschriften, hohe Standards und strenge Genehmigungsauflagen haben dabei wirksam vererhindert, dass bei uns Schadensfälle eingetreten sind.

Im diametralen Gegensatz hierzu gab Bayerns Ministerpräsident Markus Söder im April 2022 in einem Interview bekannt, daß dies geändert werden könnte/sollte. Um dieses Ziel zu erreichen müßte man jedoch die bisher geltende Gesetzeslage ändern, denn für derartiges unkonventionelles Fracking kann man derzeit gar keine Konzessionen beantragen. einen derartigen Antrag könnte die Staatsregierung im Bundesrat stellen. Das tut sie jedoch nicht.

Warum aber will Ministerpräsident Söder etwas ändern, was in Bayern keinen Sinn macht, weil es dort nach Auskunft der Staatsregierung angeblich gar keine Potentiale für „unkonventionelles“ Fracking geben soll? Und warum schlägt der selbe Ministerpräsident keine Änderung der Ausstiegs-Gesetzgebung beider Kernkraft vor, obwohl dies viel leichter möglich wäre und schnellere Erfolge verspräche, denn einige Kraftwerke bestehen noch und bräuchten nur weiterlaufen. Erdgasfelder müßten erst über Monate/Jahre hinweg erschlossen werden?

Die selbe Frage ist auch an die Medienvertreter zu stellen, die diesen Widerspruch weitertransportieren (vgl. rechts), ohne ihn verstanden zu haben?!

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Eröffnet Ministerpräsident Söder mit dem Fracking-Thematik das Wahlkampf-Getöse?

Am 10.4. begann Markus Söder ein weiteres Wahlkampfthema auszurollen. Er erhofft sich in der Energiefrage mehr Souveränität für Deutschland, indem – im Gegensatz Ausstieg aus der Kernkraft – die Gesetze geändert werden, die auf Bundesebene einen Einstieg in das Fracking unmöglich machen. Doch wie bei der CSU üblich ist  dies mit viel Heuchelei und Hinterhältigkeiten verbunden.

Dazu gehört, daß kein einziger CSU-Abgeordneter 2016 im Bundestag gegen das Konzept stimmte, „konventionelles Fracking“ weiterhin zu  erlauben und nur so bezeichnetes „unkonventionelles Fracking“ zu verbieten, aber mit Hilfe von Ausnahmen, die die Länderbehörden erteilen, zu Forschungszwecken zu ermöglichen.

Die Abstimmungen im Bundesrat sind nicht öffentlich einsehbar. Tatsache ist aber, daß der Bundesrat diesen Gesetzen zustimmte.

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Das Forschungspotential

Wenn also das Erforschen mit Hilfe des „unkonventionellen“ Fracking möglich ist, stellt sich die Frage, wo es sich denn lohnen könnte, Probebohrungen durchzuführe? Einer Online-Enzyklopädie kann man entnehmen, daß das Forschungspotential Deutschland groß ist. In Bayern liegt es interhalb der Donau und im Weidener Becken:

Bis zu 23 Billionen Kubikmeter Gas in deutschen Böden?

Laut Schätzungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe belaufen sich die Gesamtvorkommen von Schiefergas („gas in place“) auf mindestens 7 Billionen Kubikmeter (maximal 23 Billionen), von denen sich mindestens etwa 10 % (maximal 35 %) mittels Fracking technisch fördern ließen,[13] das heißt, die Schiefergasressourcen betragen mindestens 700 Milliarden Kubikmeter (entspricht ca. dem 7-fachen Jahresverbrauch der BRD im Jahr 2010). Dies übertrifft die konventionellen Erdgasressourcen (150 Milliarden Kubikmeter) und wirtschaftlichen Reserven (146 Milliarden Kubikmeter) um mehr als das Doppelte. Für die Schiefergasförderung kommen zahlreiche geologische Horizonte in Frage, insbesondere Alaunschiefer und Gesteine der Kulm- und Kohlenkalk-Fazies des norddeutschen Unterkarbon (Tiefenlage 1050 bis 5000 Meter), der Posidonienschiefer des nord- und süddeutschen Unterjura (Tiefenlage 1550 bis 2150 Meter) sowie organikreiche Tonsteine der norddeutschen Unterkreide („Wealden“, Tiefenlage 1300 bis 1660 Meter).[14]

Einen Überblick über die hiesigen Schieferöl- und Schiefergasressourcen gibt die Studie „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland – Potenziale und Umweltaspekte (2016)“ der BGR.

Der Veröffentlichung „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland.“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe kann man für Süddeutschland folgende theoretische Potentiale für „unkonventionelles“ Fracking im Jahr 2011 entnehmen. Diese Potentiale könnten also durch Probebohrungen auf deren tatsächliche Gasgehalte hin überprüft werden.

Quelle: http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/BGR_Schiefergaspotenzial_in_Deutschland_2012.pdf?__blob=publicationFile&v=7

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Widerstände aus  der Bevölkerung

Doch als Ende 2012 eine britische Firma begann am Bodensee das Potential zu erforschen, war die Aufregung groß:

Kann aber doch sein – jedenfalls dann, wenn es nach Richard Moreton geht. Er ist Managing Director des Londoner Unternehmens Bell Exploration. Und das darf in einer Erkundungszone im Bodensee-Hinterland zwischen den Städten Bad Saulgau und Wangen nach Erdgas und Öl suchen. 

Wangen im Allgäu grenzt wiederum unmittelbar an den bayerischen Landkreis Lindau. Einer Veröffentlichung zufolge sind in zahlreichen Ländern um die Alpen Erkundungstrupps unterwegs:

Frankreich hat das Fracking verboten, im vergangenen Jahr dennoch 61 Bewilligungen für Probebohrungen nach Schiefergas vergeben. Allein für die Departements, die ganz oder zum Teil innerhalb des Perimeters der Alpenkonvention liegen, gibt es 13 Bewilligungen.

Auch in Slowenien, das Fracking erlaubt, wurde in der Nähe von Maribor 2011 und 2012 nach Schiefergas gesucht.

Weiter soll in der Ostschweiz an drei Orten gebohrt werden. Die Aktiengesellschaft für schweizerisches Erdöl will dazu bis Ende des Jahres die Genehmigungen einholen. Gesetzlich geregelt ist die Fördermethode in den Kantonen noch nicht.

Bayern will Moratorium

Aus Bayern kommt im Mai 2013 eine Absage:

Wie die Grünen forderte Huber vom Bund „ein generelles Verbot für eine Gasförderung mit Giftstoffen“. Die Staatsregierung setze sich dafür schon seit geraumer Zeit ein und habe im Berliner Koalitionsvertrag ein „faktisches Moratorium für Fracking durchgesetzt“. 

Und Bayern setzte sich im Bund durch:

Ungeachtet der jüngsten Verschärfungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung pocht Bayern auf ein Moratorium für die umstrittene Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten. „Solange die Risiken des Einsatzes chemischer Substanzen beim Fracking nicht abschätzbar sind und negative Folgen für Mensch und Natur nicht ausgeschlossen werden können, darf diese Technik nicht zur Anwendung kommen“, erklärte Umweltminister Marcel Huber (CSU) am Mittwoch.

Damals versicherte ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums:

„Wir wollen in Bayern kein Fracking. Das gibt es auch nicht durch die Hintertür.“

In Folge wurde der Bundesgesetzgeber tätig:

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Große Koalition erlaubte „gutes Fracking“ und begrenzte „böses Fracking“ auf Forschungsbohrungen

Der Begründung des

„Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“

kann man entnehmen, in welchem Gesteinsschichten der Einsatz der Technologie zu „unkonventionellem Fracking“ durch dieses Gesetz begrenzt werden soll:

„In Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern Tiefe (sog. unkonventionelles Fracking) wurde bisher in Deutschland die Fracking-Technologie nicht eingesetzt. Daher fehlen hier ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen über die Auswirkungen von Fracking-Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, die Qualität des Trinkwassers und damit die Gesundheit. Zur Schließung dieser Kenntnislücken sollen unter bestimmten Voraussetzungen zunächst lediglich Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein. Das vorliegende Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für derartige Erprobungsmaßnahmen.“

Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss, daß alle anderen Fracking-Maßnahmen und Fracking-Technologien in Deutschland grundsätzlich erlaubt und damit immer möglich waren und weiterhin sind.

Dies hat demnach zur Folge, daß „gewöhnliches Fracking“ auch in Bayern problemlos möglich ist und daß „ungewöhnliches Fracking“ in Bayern zu Forschungszwecken in engem Rahmen ebenfalls möglich ist.

Da die Staatsregierung in dieser Frage versucht, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken, und so tut, als ob in Bayern Fracking bisher komplett unmöglich sei, lohnt ein genauerer Blick auf dieses Thema, denn Markus Söders Initiative, daß Norddeutschland das in Bayern benötigte Gas per Fracking-Technologie zu fördern habe, könnte leicht nach hinten losgehen, wenn diese argumentieren:

„Ihr könnt es im Weidener Becken und südlich der Donau doch selbst fördern“

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CSU stimmte im Bundestag mehrheitlich für ein Verbot des  „unkonventionellen“ Fracking

Tatsächlich hat der Bundestag am Freitag, 23. Juni 2016, über eine Fracking-Neuregelung debattiert. Hierzu standen Gesetzentwürfe zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften, sowie  zur Untersagung und zur Risikominderung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/471318/4949) und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (18/471418/4952) zur Debatte. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses (18/8916) und des Wirtschaftsausschusses (18/8907) vor.

Über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses wurde namentlich abgestimmt. Dieser Abstimmung ist entnehmbar, daß kein einziges CSU-Mitglied gegen diese strengen Auflagen für Fracking stimmte. Einige gaben lediglich keine Stimme ab. Der Abgeordnete Stephan Mayer (MdB; AÖ) stimmte für dieses praktische Fracking-Verbot.

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Bundesrat stimmte mehrheitlich für ein Verbot des  „unkonventionellen“ Fracking

Am 7.7.2016 warb die damalige Umweltministerin Barbara Hedricks (SPD)im Bundesrat wie folgt für dieses Gesetz:

„Das Gesetz beinhaltet nun ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Unkonventionelle Fracking-Vorhaben, sofern sie kommerziellen Zwecken dienen, werden in Deutschland verboten. Um die bestehenden Kenntnislücken zu schließen, sollen bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder im
Kohleflözgestein ermöglicht werden. Ich sage nochmals: allein zur Erprobung, nicht zur kommerziellen Auswertung!
Diese Probemaßnahmen bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung – Frau Ministerpräsidentin Kraft hat schon darauf hingewiesen –, und das
aus gutem Grund. Damit steht es Ihnen offen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihrerseits die Interessen der Öffentlichkeit in Ihre Entscheidungen einzubeziehen. Ich bin mir sicher, dass Sie diese Aufgabe gewissenhaft übernehmen werden.
Die Befugnisse der unabhängigen Expertenkommission – die im Gesetz weiterhin vorgesehen ist – konzentrieren sich auf die wissenschaftliche Begleitung der Erprobungsvorhaben und die entsprechende Berichterstattung an den Deutschen Bundestag. Entscheidungskompetenzen bekommt dieses Gremium nicht. Ich denke, das ist ganz im Sinne der Länder.
Der Bundestag erhält die Gelegenheit, die Regelungen im Jahr 2021 zu überprüfen. Das hätte man nicht unbedingt ins Gesetz schreiben müssen, diese Möglichkeit hat der Bundestag immer. Aber das Gesetz gilt weiter, wenn der Gesetzgeber es nicht ausdrücklich durch eine andere Regelung zurücknimmt…. Das Gesetz beinhaltet nun ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Unkonventionelle Fracking-Vorhaben, sofern sie kommerziellen Zwecken dienen, werden in Deutschland verboten.
Um die bestehenden Kenntnislücken zu schließen, sollen bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder im Kohleflözgestein ermöglicht werden. Ich sage nochmals: allein zur Erprobung, nicht zur kommerziellen Auswertung!
Diese Probemaßnahmen bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung – Frau Ministerpräsidentin Kraft hat schon darauf hingewiesen –, und das
aus gutem Grund. Damit steht es Ihnen offen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihrerseits die Interessen der Öffentlichkeit in Ihre Entscheidungen einzubeziehen. Ich bin mir sicher, dass Sie diese Aufgabe gewissenhaft übernehmen werden.
Die Befugnisse der unabhängigen Expertenkommission – die im Gesetz weiterhin vorgesehen ist – konzentrieren sich auf die wissenschaftliche Begleitung der Erprobungsvorhaben und die entsprechende Berichterstattung an den Deutschen Bundestag. Entscheidungskompetenzen bekommt dieses Gremium nicht. Ich denke, das ist ganz im Sinne der Länder.
Der Bundestag erhält die Gelegenheit, die Regelungen im Jahr 2021 zu überprüfen. Das hätte man nicht unbedingt ins Gesetz schreiben müssen, diese
Möglichkeit hat der Bundestag immer. Aber das Gesetz gilt weiter, wenn der Gesetzgeber es nicht ausdrücklich durch eine andere Regelung zurücknimmt… Wir aber müssen verantwortlich handeln, und das tun wir mit einem der strengsten Fracking Gesetze der Welt.
Ich bitte Sie daher, das Gesetz zu unterstützen.“

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Staatsregierung kennt keine Potentiale für „unkonventionelles“ Fracking in Bayern

Im diametralen Gegensatz zu der Veröffentlichung „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland.“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, der man südlich der Donau theoretische Potentiale für „unkonventionelles“ Fracking identifizierte, behauptete die Staatsregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD das genaue Gegenteil:.

Demnach ist in den in Bayern vorhandenen Tongesteinsformationen kein Schiefergaspotenzial vorhanden, da die Tongesteinsformationen keine der notwendigen Kriterien, die die BGR in ihrer Studie für notwendig erachtet, erfüllen. Weder der in Bayern vorhandene Opalinuston noch der Posidonienschiefer haben nach dieser Studie die für die Entwicklung eines Schiefergaspotenzials erforderliche Menge an organischer Substanz, thermischer Reife und Gesteinsmächtigkeiten erreicht, als dass sich Schiefergaslagerstätten bilden konnten. Fracking für Öl und Gas scheidet somit schon aufgrund der geologischen Bedingungen in Bayern aus. …

Während also „unkonventionelles“ Fracking durch die Staatsregierung als „unmöglich“ dargestellt wird, erscheint ihr „konventionelles“ Fracking als möglich und erforschbar:

Es wurde für das o. g. Gebiet mit Bescheid vom 01.02.2014 eine Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt. Im Rahmen dieser Erlaubnis sind ausschließlich geophysikalische Untersuchungen zulässig; nicht jedoch die Durchführung von Bohrungen. Aus den vergangenen Untersuchungen in den 1980erund 1990er-Jahre ergeben sich in diesem Gebiet Hinweise auf konventionelle Kohlenwasserstoffvorkommen in den tiefer abgesenkten Trögen z.B. im sogenannten Naab-Trog (siehe hierzu Ergebnisse der Thermalwasserbohrung Weiden). Die Naab Energie GmbH (100 %ige Tochter der Rose Petroleum Ltd.) möchte in diesem Gebiet die o. g. Untersuchungen wieder aufnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass höffige Fangstrukturen in den bekannten Speichergesteinen des Erlaubnisfeldes gefunden werden, in denen gewinnbare Vorkommen konventioneller Lagerstättentypen vermutet werden könnten. Fracking ist auch hier aus den dargestellten geologischen Bedingungen grundsätzlich ausgeschlossen.

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Staatsregierung vergab Lizenzen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen in Bayern

Dessen ungeachtet hat die Staatsregierung vor etwa zehn Jahren Lizenzen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen ausgegeben. Nach Angaben der Staatsregierung wird im Bundesberggesetz (BBergG) zwischen Erlaubnissen zu gewerblichen Zwecken und Erlaubnissen zur großräumigen Aufsuchung unterschieden. Der wesentliche Unterschied liege darin, daß die Erteilung von Erlaubnissen zur großräumigen Aufsuchung lediglich die Berechtigung zu vorbereitenden Untersuchungen und Messungen (z.B. Durchführung seismischer oder gravimetrischer Messungen zur Verifizierung der Untergrundstrukturen) und deren Auswertung beinhaltet und Erkundungsbohrungen nicht zulässig sind. Diese Berechtigungen lagen mit Stichtag 9.9.2916 in folgenden Gegenden:

  • Weiden
  • Egmating
  • Schongau
  • Starnberger See
  • Aubach

Erlaubnisse zu gewerblichen Zwecken, also Erlaubnisse auch Bohrungen durchzuführen lagen in folgenden Gegenden (mit Flächengrößen in km²):

  • Schwaben 600
  • Salzach-Inn 2.298
  • Grafing 663
  • Grafing-Süd 39
  • Mindelheim 496

Südlich der Donau und im Salzach-Inn-Gebiet hatte die Staatsregierung daher bereits große Flächen ausgewiesen, in denen auch „das Recht zur grundsätzlichen Durchführung von Bohrungen“ besteht. Über die Ergebnisse dieser Bohrungen liegen derzeit öffentlich kaum Informationen vor. Wenn überhaupt darüber berichtet wird, wie z.B. zum Erdölfeld und zum Erdgasfeld in Ampfing, dann sind dort keine aktuellen Daten verfügbar.

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AfD ist offen für die Erforschung des „unkonventionellen“ Frackings

In ihrem Grundsatzprogramm von 2017 zeigt sich die AfD unter Punkt 12.5 und der Überschrift „Risiken und Chancen erforschen, nicht ohne Bürgerbeteiligung“ offen für die Erforschung des Unkonventionellen Fracking:

Das „Fracking” genannte Verfahren zur Erschließung unterirdischer Energieträger bringt Risiken mit sich, eröffnet aber auch neue Möglichkeiten der Energieversorgung. Wir wollen die Technik, Vorteile und Risiken des Fracking nach den bestehenden strengen deutschen Umwelt- und Bergbaugesetzen erforschen. Sollten die Risiken beherrschbar erscheinen, wollen wir Fracking entwickeln und mögliche Standorte erkunden lassen.

Daher setzt sich die AfD dafür ein, das im April 2015 in den Bundestag eingebrachte restriktive „Fracking-Gesetz“ zurückzuziehen.  Über die wirtschaftlichen und politischen Vorteile des Fracking im Vergleich zu den realen Risiken ist die Bevölkerung sachlich zu informieren. Den kommerziellen Einsatz des Fracking zur Erdöl- und Erdgasförderung an neuen Standorten lehnt die AfD ab, solange die Energieversorgung Deutschlands anderweitig sichergestellt ist.

Die endgültige Entscheidung über den Einsatz der Fracking-Technik an geeigneten Standorten müssen letztlich die vor Ort betroffenen Bürger fällen.

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Die Expertenkommission der Bundesregierung bestätigt die Position der AfD

Die Bundesregierung hat nach der Verabschiedung des Fracking-Gesetzes eine Expertenkommission mit einer Untersuchung beauftragt. Diese hat bisher drei Berichte über ihre Arbeit herausgegeben, die allerdings wenig aussagekräftig erscheinen. Deren Leiterin Charlotte Krawczyk, stand dem BR zu einem Interview zur Verfügung und das erste was sie darin tat war, mit staatlich verbreiteten Fake-News aufzuräumen:

Fracking findet statt in Deutschland. Wir haben konventionelle Lagerstätten, wo das  ausgeübt wird…. Das heißt auch das ist zum Beispiel eins von diesen Dingen, die man einfach nennen muss und nicht sagen kann. „Fracking ist ja bei uns verboten. Das gibt es hier gar nicht.“ Das stimmt nicht. Das kann man tatsächlich so sagen. Das stimmt nicht. Damit kann man schon wieder ein Stück auch, glaube ich, diese Diskussion so ein bisschen zurückholen und sagen: Gut mit dem, was wir aber schon können. Das sind zwar andere Lagerstätten sind tiefer. Deswegen brauchen wir auch Erprobungsmaßnahmen vielleicht. Damit können wir aber starten. Das heißt, wir haben ein gutes Fundament…

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Ministerpräsident Söder ändert seine Einstellung zum Fracking

Am 10.4.2022 änderte der Ministerpräsident Bayerns (wieder einmal) eine der Positionen der Staatsregierung: Obwohl nach Auskünften der Staatsregierung in den letzten 10 Jahren in Bayern keinerlei Lagerstätten existieren, in denen mit Hilfe von „unkonventionellem Fracking“ Gas gewonnen werden hätte können, spricht der Ministerpräsident nun davon, Verbote für unkonventionelles Fracking aufheben zu wollen:

Söder: Wir dürfen Öl- und Gasgewinnung aus vorhandenen Kapazitäten in Deutschland nicht völlig ausschließen.

Mit der Fracking-Technologie? Die gilt als umweltschädlich und gesundheitsgefährdend – und ist in Deutschland verboten.

Söder: Wir müssen ergebnisoffen prüfen, was geht und sinnvoll ist. Verbote könnte man aufheben. Wir haben als Volksvertreter sogar die verfassungsmäßige Pflicht, in solch außergewöhnlichen Krisenzeiten alle Optionen unvoreingenommen im Blick zu haben. Die Amerikaner haben sich durch Fracking vom Nahen Osten völlig unabhängig gemacht.

Aus welchen Gründen sein Satz „Verbote könnte man aufheben“ nur für Fracking gelten soll und nicht für das Verbot neue Kernkraftwerke zu bauen, verrät Söder uns allerdings nicht. Wie man mit Fracking in Bayern etwas fördern könnte, wenn die Staatsregierung über die letzten 10 Jahre verbreitet hat, daß Bayern für „unkonventionelles“ Fracking keine geeigneten geologischen Voraussetzungen hat, ist ein weiteres Rätsel.

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Der BR erweckt den Eindruck, es gebe in Bayern Potentiale für „unkonventionelles“ Fracking

Wenige Tage später, am 15.4. verbreitet der bayerische Rundfunk den Eindruck, es gebe in Bayern tatsächlich derartige Potentiale:

Das Interessante ist: Eigentlich bräuchten wir gar kein Gas aus Russland, Bei uns, also unter Deutschland, da liegt so viel Gas. Damit könnten wir theoretisch jahrelang heizen. Nur wie wir an dieses Gas rankommen ist ein ziemlich großes Problem. Mit Fracking ginge das. Das ist seit 2017 hier verboten, also das sogenannte unkonventionelle Fracking. 

Auch der korrespondierende Fernsehsender springt auf diesen Zug auf:

Theoretisch gibt es gewinnbare Flözgasvorkommen in den Pechkohlelagerstätten Südbayerns. Potenzielle Schieferöl- und Schiefergasvorkommen könnte es etwa in den Gebieten vom Bodensee im Westen bis zum Ammergebirge im Osten geben. Aber handfeste geologische Daten gibt es bislang hierzu noch nicht.

Gemeint sind womöglich auch die Vorräte in Niedersachsen, was man dort gar nicht witzig findet:

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Antrag der AfD im Landtag:

Die AfD beantragt im Landtag das Fracking nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten zu erproben, aber die Altparteien verweigerten der Staatsregierung in diesem Punkt die Gefolgschaft und

Der Landtag erkennt an, dass die durch die Energiewende verursachten und durch den Krieg in der Ukraine verschärften, immens gestiegenen Energiepreise und die potenzielle Verknappung von strategischen Energieträgern die Energiesicherheit der bayerischen Wirtschaft, Industrie und Haushalte ernsthaft gefährden.
Der Landtag erkennt an, dass diese neue Bedrohungslage alle und besondere Maßnahmen erfordert, um die weitere Energiesicherheit Bayerns zu gewährleisten.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, die umweltfreundliche Fracking-Gasförderung in Bayern und Deutschland rechtlich zu
ermöglichen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung über die aktuellen technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Potenziale und Herausforderungen sowie über alle Sicherheitsund Umweltaspekte der umweltfreundlichen Fracking-Gasförderung in Bayern in schriftlicher und mündlicher Form zu berichten.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung führt zum nächsten potenziellen Zeitpunkt eine Sachverständigenanhörung zu den aktuellen technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Potenzialen und Herausforderungen sowie zu allen Sicherheits- und Umweltaspekten der umweltfreundlichen FrackingGasförderung in Bayern durch.

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Der Abgeordnete Bergmüller (MdL) befragt die Staatsregierung

Angesichts der offenen Widersprüche, in die sich die Staatsregierung verstrickt, legt der Abgeordnete Bergmüller der Staatsregierung folgende Fragen auf den Tisch. Die Antworten werden in ca. zwei Monaten hier veröffentlicht werden:

 

1. Position der Staatregierung

1.1. In welchen Punkten /Inhalten haben sich zur Einlassung der Staatsregierung vom 27.11.2014, Drucksache 17/4899 „Fracking für Öl und Gas scheidet somit schon aufgrund der geologischen Bedingungen in Bayern aus.“, bzw. „In Bayern sind nach dieser Studie und den vorliegenden geologischen Erkenntnissen somit überhaupt keine Schiefergaspotenziale vorhanden.“ aus Drucksache 17/2415 bzw. die Feststellung eines Vertreters aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium „Wir wollen in Bayern kein Fracking. Das gibt es auch nicht durch die Hintertür“ vom 23.06.2014 aus der Zeitung „Die Welt“, bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage Änderungen ergeben (Bitte jede Änderung chronologisch offenlegen)?

1.2. Durch welche Tatsachen wurde jede dieser Änderungen bewirkt?

1.3. Wie ist die Äußerung des Ministerpräsidenten gegenüber der Funke-Mediengruppe, das „Verbot für unkonventionelles Fracking“ in Frage zu stellen mit den in 1.1. und 1.2. abgefragten Positionen, daß es gar kein Potentiale für Fracking in Bayern gebe in Einklang zubringen?

 

2. Fundierung der Aussagen der Staatsregierung

2.1. Auf welche Tatsachen aus der Veröffentlichung „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland.“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe stützt sich die Staatsregierung sowohl mit ihrer Aussage „Fracking für Öl und Gas scheidet somit schon aufgrund der geologischen Bedingungen in Bayern aus.“, als auch mit ihrer Aussage ein „Verbot für unkonventionelles Fracking“ überprüfen zu wollen?

2.2. Auf welche von der gemäß WHG §13a Absatz 6 eingesetzten Expertenkommission veröffentlichten Tatsachen stützt sich die Staatsregierung sowohl mit ihrer Aussage „Fracking für Öl und Gas scheidet somit schon aufgrund der geologischen Bedingungen in Bayern aus.“, als auch mit ihrer Aussage ein „Verbot für unkonventionelles Fracking“ überprüfen zu wollen?

2.3. Gilt die durch den Ministerpräsidenten im April 2022 in einem, Interview mit der Fucke Mediengruppe in Bezug auf Fracking  getätigte Aussage „Wir müssen ergebnisoffen prüfen, was geht und sinnvoll ist. Verbote könnte man aufheben. Wir haben als Volksvertreter sogar die verfassungsmäßige Pflicht, in solch außergewöhnlichen Krisenzeiten alle Optionen unvoreingenommen im Blick zu haben.“ auch für die Kernkraft (Bitte begründen)?

 

3. Eingegangene Anträge

3.1. Welche bergrechtlichen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen wurden nach der Beantwortung der Anfrage 17/13027, bis zur Beantwortung dieser Anfrage erteilt, oder als Antrag mit dem Zeil einer Erteilung eingereicht?

3.2. Wie groß sind die Erlaubnisflächen jeweils und wo liegen sie?

3.3. Wer hat die Erlaubnisflächen jeweils wann beantragt?

 

4. Fristenlage

4.1. Wann laufen die unter 1. angeführten Aufsuchungserlaubnisse jeweils aus?

4.2. Wie oft und mit welcher Begründung wurden die bestehenden Aufsuchungserlaubnisse bisher verlängert?

4.3. Für welche Erlaubnisse sind bereits Anträge auf Verlängerung eingereicht?

 

5. Inwiefern haben sich die Flächen, auf die sich die jeweiligen Aufsuchungslizenzen beziehen, seit der Beantwortung der Anfrage 17/13027 verändert?

 

6. Aktivitäten seit Beantwortung der Anfrage 17/13027

6.1. Welche Gründe bewegen die Rechteinhaber nach Ansicht der Staatsregierung nach Verabschiedung des Fracking-Regelungspakets dazu, die Aufsuchungserlaubnisse zu behalten bzw. sogar zu verlängern?

6.2. Welche Untersuchungen haben die Lizenznehmer seit der Beantwortung der Anfrage 17/13027  vorgenommen (Bitte nach Jahren, Lizenznehmer und Erlaubnisfeld aufschlüsseln)?

6.3 Hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie oder haben die zuständigen Bergämter aktiv Informationen über etwaige Untersuchungen bei den Lizenznehmern nachgefragt?

 

7. Untersuchungsergebnisse

7.1. Welche Erkenntnisse konnte jeder der Lizenznehmer seit der Beantwortung der Anfrage 17/13027 durch die von ihm durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich Lagerstätten ermitteln, die ohne Fracking ausbeutbar sind (Bitte für jedes der in 3 abgefragten Felder offenlegen)?

7.2. Welche Erkenntnisse konnte jeder der Lizenznehmer seit der Beantwortung der Anfrage 17/13027 durch die von ihm durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich Lagerstätten ermitteln, die mit Hilfe von konventionellem Fracking ausbeutbar sind (Bitte für jedes der in 3 abgefragten Felder offenlegen)?

7.3. Welche Erkenntnisse konnte jeder der Lizenznehmer seit der Beantwortung der Anfrage 17/13027 durch die von ihm durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich Lagerstätten ermitteln, die mit Hilfe von unkonventionellem Fracking ausbeutbar sind (Bitte für jedes der in 3 abgefragten Felder offenlegen)?

 

8. Welche Potentiale sieht die Staatsregierung, mit Hilfe der in 2.1. abgefragten Veröffentlichung offengelegten Gaspotentiale, den Bedarf des Chemiedreiecks an Erdgas im Landkreis Altötting zu bedienen?