Legalisierung von Cannabis vorerst vom Tisch – Gegenwind aus den Reihen der SPD

Quelle: Von Dominik Matus - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21172158

BERLIN – Cannabis-Legalisierung steht supranationales Recht entgegen: die Parteien, die Deutschaland am liebsten in einem EU-Superstaat auflösen wollen, erleben bei der Cannabis-Legalisierung was es bedeutet, keine nationalen Rechte mehr zu haben.

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Wieder einmal scheitert die Ampel an der Realität: der Wunsch bekiffter JUSOS und Grüner Cannabis zu legalisieren wird wohl erst einmal ein Wunsch bleiben, denn eine Legalisierung von Cannabis verstößt gegen zahlreiche internationale abkommen und war von Anbeginn an wenig durchdacht.

Ausgerechnet die Linksparteien, die seit Jahren nationale Rechte auf supranationale Ebenen verlagern scheitern nun bei der von ihnen angestrebten Legalisierung von Cannabis an dem Umstand, daß Deutschland sich bei Such- und Betäubungsmittel umfangreich an internationale Verträge gebunden hat und damit so gut wie keinen eigenen Spielraum mehr hat selbst Entscheidungen zu treffen.

Würde Deutschland seine eigenen Angelegenheiten selbst bestimmen können, dann wäre sicher auch eine Cannabis-Legalisierung möglich.

Die Koalition hat zum Thema Cannabis in ihren Koalitionsvertrag geschrieben gehabt:

Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus

Es mag für viele merkwürdig klingen, aber die AfD lehnt Cannabis nicht grundsätzlich ab, befürwortet aber eine rein medizinische Anwendung:

Für medizinische Indikationen sollen unter ärztlicher Aufsicht Präparate mit dem Hauptwirkstoff zur Verfügung stehen. Wir befürworten den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung für eine dauerhafte Abstinenz von Drogen.

RotGrün wollte jedoch drei Joints am Tag erlauben und hat – wieder einmal – zuerst geschrien und dann gearbeitet und bei der Arbeit kam wohl heraus, daß das Vorhaben so nicht umsetzbar ist, weil ihm zahlreiche schwer überwindbare Hürden entgegenstehen. Unfassbar, wie Karl Lauterbach vor wenigen Wochen noch versuchte, sein Cannabis-Gesetz durchzubringen. Er tat so, als ob alles in trockenen Tüchern wäre:

Ist es aber nicht.

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Die SPD verheddert sich in sich selbst und stoppt ihren eigenen Gesundheitsminister

Das passiert selten: das Cannabis-Gesetz war Mittte Oktober bereits erstmals im Bundestag verlesen worden:

Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, heißt es in einem Antrag (20/8869 der Fraktion. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt. Die Adoleszenz stelle eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Gehirns dar. Untersuchungen deuteten darauf hin, dass sich der Konsum von Cannabis nachteilig auf die Reifung von Nervenzellen und Nervenverbindungen auswirken könne.

Insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskonsum in der Jugend bestehe das Risiko einer Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten bis hin zu einem erhöhten Risiko für Depressionen oder Suizidgedanken. Medizinalcannabis genieße in der Bevölkerung einen guten Ruf, es sei aber kein Wundermittel. Ein Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) würde das Medizinalcannabis entmystifizieren, indem es ergebnisoffen Nutzen sowie Risiken objektiviere und den Erstattungspreis senke. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vollständig aufzugeben und Medizinalcannabis dem AMNOG-Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln zu unterziehen. 

Vor zwei Tagen hatte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, der Grüne Dr. Kirsten Kappert-Gonther, die Beschlussfassung über das geplante Cannabisgesetz (CanG) für diesen Dezember angekündigt gehabt.
Nun kommt aber heraus, daß das Vorhaben bisher an einer der notwendigen Entscheidungen SPD-intern scheitert, nämlich an der Fraktionsspitze, wie der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut auf Instagram mitteilt. Es war also die Spitze der SPD-Fraktion, die das Thema für dieses Jahr abgesägt hat.

Fachleute hatten zuvor auf völkerrechtliche Verträge und EU-Bestimmungen hingewiesen, die wohl unmöglich oder nur sehr schwer überwindbar sind.

Ausgerechnet die Mutterpartei der bekifften JUSOS stoppt das Projekt nun vorerst. Der Grund: Demokratie! Und wer ist wohl für dieses Scheitern verantwortlich? Vermutlich der JUSO Kevin Kühnert, in dessen Aufgabengebiet als Generalsekretär eine solche Abstimmung klassisch fallen sollte.

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Rechtliche Hürden einer Legalisierung

Dreh- und Angelpunkt einer Legalisierung ist offenbar der Umstand, daß Cannabispflanzen in Mitteleuropa aus klimatischen Gründen nicht gedeihen und in einem beheizten Gewächshaus kultiviert werden müssten.

Hürden im EU-Recht

Hürden für eine Legalisierung gibt es im EU-Recht.

  • Einer Legalisierung steht das Schengener Durchführungs-Übereinkommen entgegen, das dem EU-Primärrecht zuzuordnen ist
  • Einer Legalisierung steht außerdem ein EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels von 2004 entgegen. Dieser verbietet jegliche gewerblichen Aktivitäten mit Cannabis außerhalb wissenschaftlicher und medizinischer Zwecke.

Wegen des Schengen-Abkommens dürfte es unmöglich sein, Cannabis aus einem EU-Staat zu importieren, denn das Schengen-Abkommen besagt, daß ein Liefern legaler Betäubungsmittel aus einem Land in dem es verboten ist, nicht möglich ist.

Hürden im Völkerrecht

Hinzu kommt außerdem, daß sich die EU und Deutschland an völkerrechtliche Vereinbarungen gebunden haben. Die EU ist Mitglied des

Gegner einer Legalisierung könnten daher sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als auch vor deutschen Gerichten klagen. Der  Europäische Gerichtshof hat jedoch im Umgang mit Cannabis eine seit Jahren unveränderte Rechtsprechung mit der Folge, dass der beklagte Mitgliedsstaat wohl sicher unterliegen würde. Weitere Hürden liegen im Völkerrecht:

Deutschland hat außerdem weitere Völkerrechtlich bindende Abkommen geschlossen, die den Verkehr mit Cannabis regeln: Darunter das

Darin ist geregelt, daß die Vertragsparteien, alle gewerbliche Aktivitäten in Verbindung mit Cannabis außerhalb medizinischer oder wissenschaftlicher Zwecke unterbunden werden.

Wenn Deutschland also den Anbau von Cannabis außerhalb einer medizinischen Anwendung im Inland erlauben würde, könnte es rechtsbrühig werden!

Das selbe gilt für den Import. Will man Cannabis importieren, muss ein anderes Land dieses Cannabis exportieren. Das geht aber wohl nur mit einem unter Vertragsbruch.

Es entbehrt also nicht einer gewissen Komik, dass die Parteien, für die die Verlagerung nationaler Souveränitäten an supranationale Organisationen sich genau darin verheddern.

Würde Deutschland seine eigenen Angelegenheiten selbst bestimmen können, dann wäre sicher auch eine Cannabis-Legalisierung möglich.

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Legalisierungskritiker sind SPD-Innenministern der Länder

Es gibt neben der Kernkraft wohl kaum ein Thema, das gesellschaftlich intensiver ausgetauscht ist, als der Cannabis-Konsum! Die Befürworter argumentieren:

  • Legalität wirkungsähnlicher Rauschmittel,
  • Entlastung der Polizei von Bagatellaufgaben,
  • Austrocknung des Schwarzmarktes,
  • Eine Abgabe über staatlich lizenzierte Stellen kann Einnahmen in den Staatshaushalt spülen.

Die Gegner hingegen verweisen auf

  • psychische Langzeitwirkungen bei den häufig jungen Konsumenten
  • ein Unterbleiben der Weitergabe an Minderjährige beispielsweise auf Partys ist kaum kontrollierbar
  • drei Joints pro Tag könnte vor allem bei jungen Erwachsenen zum Problem werden.

Drogenpolitik aus dem Drogenrausch?

Dazu gehört offenbar auch Hamburgs Innensenator Andy Grote. Dieser verwies darauf, daß eine „liberale Drogenpolitik“ den Markt für das organisierte Verbrechen eben gerade nicht austrockne, wie man an den Niederlanden sieht. Im Gegenteil, dort wird der Markt sogar größer und das bei geringerem Risiko der Strafverfolgung. Zuletzt hatten die Niederlande sogar die Abgabe über die so genannten Coffee-Shops reduziert. Die Argumente der Befürworter einer Legalisierung sind offenbar wenig realitätstauglich und vielleicht in einer Cannabis-Wolke ersonnen worden?

Falsches Beispiel Niederlande?

Was die Sozis vielleicht übersehen haben: Auch in den Niederlanden ist Cannabis verboten. Es gibt daher in europäischen Ländern kein legales Cannabis. Nirgendwo!

Der Unterscheid ist: Während in Deutschland für die Polizei das Legalitätsprinzip gilt (die Polizei muss jede Straftat verfolgen), gilt in den Niederlanden bei Bagatelldelikten das Opportunitätsprinzip (die Polizei kann  selbst entscheiden, ob sie die Straftat verfolgt).

Dieser Unterschied hat sich in den Niederlanden bei Cannabis seither verfestigt: Die Polizei schaut dort einfach weg. Dieser Umgang mit  dem Recht führte dann dazu, daß sich Coffee-Shops bilden konnten, in denen Haschisch und Marihuana verkauft werden können.

Peinlich: „Zu keinem Zeitpunkt eine Einigung mit SPD-Innenpolitikern“

Inzwischen hat der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler gegenüber dem „Spiegel“ ganz offen zugegeben, daß sich intern inzwischen Innenpolitiker der Bundestagsfraktion gegen den Entwurf stellen. Es habe

„zu keinem Zeitpunkt eine Einigung mit den Innenpolitikern der SPD-Fraktion“

gegeben, bemerkte  Fiedler. Fiedler kritisierte nicht nur die Lockerungen von Mindestabständen sondern auch den geplanten unkontrollierten Eigenanbau. Und Fiedler hat Unterstützer:

„Wenn jetzt über das Gesetz zur Cannabislegalisierung abgestimmt werden würde, gäbe es einen erheblichen Anteil an Nein-Stimmen aus der SPD-Fraktion. Darunter meine eigene.“

Auch der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Sebastian Hartmann, äußerte sich zu diesem Thema kritisch. Die Formulierung im Koalitionsvertrag werfe

„eine Vielzahl von Fragen auf, die fachpolitisch gut beantwortet werden müssen“.

Dennoch heißt es aus der Fraktion, man sei

„zuversichtlich, das Gesetz im neuen Jahr im Bundestag zeitnah zu verabschieden“.

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben befinde sich „auf der Zielgeraden“.

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Linksaußenkräfte fordern einen revolutionären Akt

So verblieben nur noch die Linksaußen-Kräfte, die den Hedonismus über das Recht stellen. Statt zuzugeben, daß sie sich in sich selbst verheddert haben, sehen diese ein „Einknicken im Kampf gegen rechts“. Ates Gürpinar von den Linken sieht einen „Kulturkampf der Rechten“ als Grund für den Rückzieher.

Vielleicht ist dieses Argument ja im Drogenrausch entstanden, denn die AfD – so weit diese überhaupt „rechts“ ist, will Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ja ermöglichen. Vielleicht einigt sich die Ampel am Ende ja dann auf den AfD-Vorschlag?!