MÜNCHEN – Mit äußerst widersprüchlich wirkenden Ausführungen läßt der Innenminister Bayerns Personen aus dem „Querdenken-Umfeld“ nun durch den Verfassungsschutz beobachten und folgt damit offenbar einer Vorgabe des Ministerpräsidenten Markus Söder.
Die von den Regierungen in Bund und Ländern gelieferten Antworten der Narrative, oder die Verweigerung plausibel wirkender Antworten auf immer drängendere Fragen aus der Gesellschaft vermögen ebenso immer breiter werdende gesellschaftliche Kreise immer weniger zu überzeugen.
Rein beispielhaft seien in diesem Zusammenhang folgende zwei Fragen aufgeführt, die sich immer breitere Gesellschaftsschichten stellen:
- „Welche Inhalte des im Buch „Klaus Schwab COVID-19 der große Umbruch“ vorgestellten Konzepts eines „Great Reset“ teilt die Staatsregierung (bitte begründen)?„. Hierauf antwortete die Staatsregierung gemäß Drucksache 18/13952 „Die Staatsregierung hat bislang keine Veranlassung gesehen, sich mit der genannten Publikation oder dem darin enthaltenen Konzept inhaltlich näher auseinanderzusetzen.„
- Auf die Frage nach der Herkunft des Covid-19-Virus argumentiert die Staatsregierung angesichts der Tatsache, daß Covid nur 13Km von dem unter Verdacht stehenden Labor, in dem an Corona-Viren geforscht wird in Drucksache 18/10909: „Es liegen keine wissenschaftlichen Belege für die Behauptung vor, dass das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 im Labor gezüchtet wurde und – absichtlich oder unabsichtlich – ein derartiges Labor verlassen hat. Die Wissenschaft geht derzeit weit überwiegend von einer Übertragung von SARSCoV-2 vom Tier auf den Menschen aus, wobei die genaue Quelle noch ungeklärt ist.“ und baut dabei das Bild auf, daß Wissenschaft eine Art demokratischer Prozess sei, bei dem wissenschaftliche Fakten durch eine Mehrheit von über 50% dazu befragter Personen definiert werden.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, daß sich Bürger abwenden und eigene Antworten suchen und die antwortende Politik und ihre Lautsprecher dann nicht mehr ernst nehmen.
Die davon betroffenen Kreise in Politik und Verwaltung diskreditieren derartige eigenen Deutungsmuster aus der Bevölkerung, die sich viel zu oft nur dadurch auszeichnen, daß sie den vorgegebenen Narrativen nicht folgen, gerne als „Verschwörungstheorien“.
Im August 2020 schreckten Bilder das Polit-Establishment in Berlin und München auf. Rund um eine Querdenken-Veranstaltung hatten Ende August zahlreiche weitere Anmelder eigene Veranstaltungen angemeldet gehabt. Darunter auch einige Anmelder, die von den Verfassungsschutzbehörden mindestens „beobachtet“, wenn nicht sogar gesteuert werden. Die Staatsregierung
Tolpatschige Inzenierungen von „Parlments-Stürmungen“
Besonders tolpatschig haben sich die Verfassungsschutzbehörden hierbei im Umfeld der Gruppe „staatenlos.info“ und Tamara Kirschbaum betätigt. Dieser von Verfassungsschutzbehörden „beobachteten“ Gruppe wurde von den Behörden doch glatt gestattet an diesem Tag innerhalb der Sperrzone des Bundestags eine Kundgebung abzuhalten. Ein an dieser Kundgebung dann beteiligter Gelbwesten-Agitator motivierte diese Menge dann sich in Richtung Reichstag zu bewegen, woraus durch „Qualitätsmedien“ dann eine „Reichstags-Stürmung“ konstruiert wurde. In Folge dieser Ereignisse wurde Frau Kirschbaum dann sozial vernichtet und das Geschehen dann undifferenziert den Querdenkern in die Schuhe geschoben, die Kilometer entfernt am großen Stern ihre Kundgebung abhielten.
Noch tolpatschiger stellten sich später die Behörden Österreichs an, als die diese Szenerie offenbar kopieren wollten. Die dort eingestetzen „Qualitätsmedien“ erfanden daraufhin einen „Sturm auf das Parlament“, den es nie gab. Schon im Vorfeld spekulierten „Qualitätsmedien“ in Österreich am 15.1.2021 über einen solchen „Sturm“. Am 19.1.2021 meldete die Links-Presse
„Corona-Demonstranten: Polizei untersucht Pläne für einen Staatsstreich„
Am Tag der Demonstration zitierte dann die Links-Presse den ÖVP-Innenminister wie folgt:
Nachträglich stellte sich heraus, daß all dies frei erfunden war.
Bayerische Staatsregierung nimmt Andersdenkende ins Visier
Von Anbeginn an verschten die Behörden die Proteste gegen die Covid-Maßnehmen zu ersticken. Es gelang ihnen jedoch nicht. Am 24.11. wollte Söder
Doch er fand nichts. Unabhängig hiervon hatte das Bundeskriminalamt (BKA) unter dem Betreff
„Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der COVID-19-Pandemie “
eine Einschätzung über „Querdenken“ verfasst gehabt, die auch an die Landeskriminalämter ging und damit auch der Staatsregierung vorliegt.
Diese Einschätzung des BKA ist noch immer im www abrufbar, wenn auch nicht auf der Webseite, auf der sie ursprünglich eingestellt wurde. Auch das BKA fand keine derartigen Zusammenhänge, weil es sie nicht gibt. Während die AfD durch die verfehlte EU-Politik der Altparteien durch Enttäuschte aus den Parteien FDP, CD/SU, Freie Wähler etc. herausgewachsen ist, sind die Querdenker durch die angeblich Covid-bedingt notwendigen Freiheitseinschränkungen aus den Altparteien links der Mitte, wie SPD; Grüne, Linke herausgewachsen. Zutreffend ist hingegen, daß beide das gemeinsame Ziel vereint, die im Grundgesetz definierten Freiheiten durch den Staat nicht einschränken zu lassen, sei es durch ein „Virus“ auf Seiten der „Querdeker“, oder sei es durch einen demokratisch nicht legitimierten EU-Staat auf Seiten der AfD-Anhänger.
Doch all die Versuche altbekannten, die Querdenker mit „Rechtsextremisten“ oder „Antisemiten“ in Verbindung zu setzen, um sie so zu diskreditieren und die Protestwelle zu brechen, brachten offenbar nicht den erwünschten Erfolg.
Unter Bezugnahme auf „Querdenken“ und den „Sturm des Kapitols“ zitieren Presseorgane am 11.01.2020 den Bayerischen Ministerpräsidenten mit einer – gemessen an diesem BKA-Papier und den Tatsachen im Kapitol – merkwürdig wirkenden Aussage:
Abgesehen vom Umstand, daß bei den bevorstehenden Wahlen in Sachen-Anhalt die AfD dabei ist, die CDU als stärkste Kraft im Land abzulösen, ist es schlichtweg frei erfunden, daß „Teile der AfD“ mit „Querdenken“ zusammenarbeiten. Außerdem wußte Söder au dem besagten BKA-Papier, daß das genaue Gegenteil der Fall ist. Und das Herauswachsen einer Terrorzelle aus einer großen Bewegung wäre nach dieser Beschreibung auch für die CSU ebenso denkbar.
All diese – eigentlich verbotenen – Versuche des Staates die Querdenker-Bewegung und damit die Proteste gegen Covid-Maßnahmen zu brechen blieben bisher erfolglos! Dessen ungeachtet verkündete der Bayerische Rundfunk am 15.3.2021:
Gemessen an diesem Maßstab müßten die JUSOS, die Grüne Jugend, NoPAG, Fridays for Future, Extinction Rebellion etc. längst vom Verfassungsschutz beobachtet werden, werden sie aber nicht, wodurch man zum Schluss kommen kann, eine derartige Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz und vom Grundsatz der Neutralität des Staates, sei seinereits
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Kriminalisierung der Querdenken-Bewegung
Bisher waren den Polizeikräften durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Hände gebunden gegen eine Versammlung vorzugehen, in der Verstöße lediglich mit ein paar hindert Euro belegt waren.
Nach Erfahrungen schwenkten die Behörden offenbar darauf um, einzelne Handlungen, wie sie auf Querdenker-Kundgebungen häufig vorkommen durch völlig irrwitzige Strafandrohungen zu kriminalisieren. So fällt auf, daß im vierten Infektionsschutzgesetz ausgerechnet solche Handlungen mit bis zu 5 Jahre Haft ausgestattet wurde, die auf Querdenken-Kundgebungen häufig vorkommen. § 74 des Gesetzes lautet nun:
- 11b. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erster Halbsatz an einer (Anm. privaten) Zusammenkunft (Anm. z.B. nach einer Demo) teilnimmt,
- 11c. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erster Halbsatz (Anm. also bei einer Hin- oder Rückfahrt zu einer Demo) sich außerhalb einer Wohnung, einer Unterkunft oder des jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztums aufhält,..
- 11l. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 erster oder dritter Halbsatz (Anm. also in öffentlichen Verkehrsmitteln wie z.B. auf der Fahrt zu Demos) eine dort genannte Atemschutzmaske oder Gesichtsmaske nicht trägt,
- 11m. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 (Anm. also zu touristischen Zwecken ) ein Übernachtungsangebot zur Verfügung stellt,
- 19. entgegen § 36 Absatz 5 Satz 1 oder Satz 3, Absatz 6 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 7 Satz 2 erster Halbsatz oder Absatz 10 Satz 2 (Anm. bei grenzüberschreitender Einreise ohne „Grünen Pass“) eine ärztliche Untersuchung nicht duldet,
- 20. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 7, eine Person beschäftigt,
Nun hat die Polizei die Aufgabe erhalten ein Rechtsgut zu schützen, das der Gesetzgeber mit bis zu 5 Jahren strafbewehrt hat, was eine andere Einsatzhemmschwelle mit sich bringen dürfte.
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Zersetzung der Querdenken-Bewegung durch die Verfassungsschutzbehörden
Einen weiteren Strategieschwenk mußten die Behörden offenbar einleiten, als sie keinerlei Verbindungen zu AfD, Antisemiten, Rechtsextremen etc. finden konnten. Man erfand für die Verfassungsschutzbehörden einfach eine neue Kategorie, um so einen Vorwand zu generieren, das dem Verfassungsschutz zur Verfügung stehende Zersetzungsinstrumentarium einsetzen zu können, um ,so der Bewegung ihre Köpfe zu nehmen.
Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2021 wurde für die aus dem Querdenken-Umfeld stammenden Proteste gegen die Maßnahmen der Regierung, mit deren Hilfe angeblich das Covid-Virus zurückgedrängt werden soll, eigens die neue Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Legitimierung des Staates“ erfunden und gemäß Innenminister Seehofer wurden auch gleich erste Personen darunter subsumiert.
Dem bayerischen Verfassungsschutzbericht ist hierzu auf Seite 353 zu entnehmen:
Franz Bergmüller fragt nach
Der Abgeordnete Bergmüller legt angesichts der eingeleiteten Beobachtung von Personen aus dem Querdenken-Umfeld der Staatsregierung folgende Fragen zur Beantwortung vor:
1. Neues Phänomenfeld „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder „Verschwörungs-Extremismus“
1.1. Welche Definition legt die Staatsregierung dem neu geschaffenen Phänomenfeld des Bundesverfassungsschutzes „Verfassungsschutzrelevante Legitimierung des Staates“ bzw. „Verschwörungs-Extremismus“ etc. zugrunde (Bitte Definition zitieren)?
1.2. Aus welchen Gründen ist die in 1.1. abgefragte Definition nicht bei der Vorstellung dieses neuen Phänomenbereichs nicht ebenfalls offengelegt worden?
1.3. Wie viele Personen sind auf Basis der in 1.1. und 1.2. abgefragten Phänomene zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage Beobachtungsobjekt des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz geworden (Bitte in männlich und weiblich ausdifferenzieren)?
2. Anwendung des in 1 abgefragten neuen Phänomenbereichs
2.1. Wie sollen der letzte Absatz auf Seite 353 und der erste Absatz auf Seite 354 des aktuellen Berichts des BayLfV widerspruchsfrei gelesen werden, wo beispielsweise Phänomene als „Weltverschwörung einer jüdischen Finanzelite“ in einen zur Beobachtung geeigneten Kontext dargestellt werden, die dann wie alle weiteren von der Staatsregierung ausgeführten Beispiele durch den Satz „Jedoch stellen die bloße Behauptung von Einzelpersonen oder Gruppierungen, in einer Diktatur zu leben oder der Glaube an die „Q“-Verschwörungstheorie für sich noch keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz dar.“ am Ende komplett entwertet werden (Bitte diese offenkundigen Widersprüche auflösen)?
2.2. Ist das von der Staatsregierung erwähnte Narrativ der „Weltverschwörung einer jüdischen Finanzelite“ aus Sicht der Staatsregierung unter die von der Staatsregierung verwendete Definition für Antisemitismus der IHRA „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.“ subsumierbar (Bitte begründen)?
2.3. Welche genauen Aussagen / Handlungen etc. der in 1.3. abgefragten Personen waren auschlaggebend für die Einleitung von deren „Beobachtung“ angesichts der Feststellung der Staatsregierung „Jedoch stellen die bloße Behauptung von Einzelpersonen oder Gruppierungen, in einer Diktatur zu leben oder der Glaube an die „Q“-Verschwörungstheorie für sich noch keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz dar.“ (Bitte für jeden in 1.3. abgefragten Einzelfall so ausführen, daß eine Identifikation der Person durch den Leser der Antwort nicht möglich ist)?
3. Supranationale Zusammenschlüsse als Zielobjekte bürgerlicher Ablehnung
3.1. Hält die Staatsregierung die Kritik an dem demokratisch nicht legitimierten supranationalen Zusammenschluss von Industriellen, Politikern aus Regierungsparteien und Opposition, Inhabern von Medienkonzernen, Gewerkschaftlern und teilweise Geistlichen auf dem Weltwirtschaftsforum des Herrn Klaus Schwab, wo unter Aufhebung der Gewaltenteilung systematisch an der Verfolgung gemeinsamer Ziele gearbeitet wird, für einen Gegenstand, der einem gesetzlichem Beobachtungsauftrag für das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterliegen kann bzw. tatsächlich unterliegt (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?
3.2. Hält die Staatsregierung die Kritik an dem demokratisch nicht legitimierten supranationalen Zusammenschluss von Industriellen, Politikern aus Regierungsparteien und Opposition, Inhabern von Medienkonzernen, Gewerkschaftlern und teilweise Geistlichen auf den Bilderbergtreffen, wo unter Aufhebung der Gewaltenteilung systematisch an der Verfolgung gemeinsamer Ziele dieser Kreise gearbeitet wird, für einen Gegenstand, der einem gesetzlichem Beobachtungsauftrag für das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterliegen kann bzw. tatsächlich unterliegt (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?
3.3. Hält die Staatsregierung die Kritik an einzelnen demokratisch nicht legitimierten supranationalen Olegarchen und/oder deren in 2 abgefragten Treffen auf denen ohne demokratische Legitimation ganz offen politische Willensbildung betrieben wird, und/oder die mit Hilfe von Stiftungen und/oder Spenden und/oder sonstigen Unterstützungen von so genannten NGOs auch aktiv in die politische Willensbildung eingreifen, ohne hierfür auch nur ein einziges Mal demokratisch legitimiert worden zu sein, oder sich auch nur einer demokratischen Wahl gestellt zu haben, wie z.B. auch Herrn Bill Gates, etc. für einen Gegenstand, der einem gesetzlichem Beobachtungsauftrag für das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterliegen kann bzw. tatsächlich unterliegt (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?
4. Bekämpfung der Kritiker undemokratischer Strukturen durch die Staatsregierung
4.1. Wenn „Nein“ in einem der Punkte 3.1. bis 3.3. aus welchen Gründen stellt die Staatsregierung Personen, die genau diese Kritik üben, mit der Einlassung „Deren Anhänger diskreditieren ihnen unliebsame politische Entscheidungsträger als Marionetten einer angeblich weltweit operierenden Schattenregierung, auch „Deep State“ genannt“ als Beobachtungsobjekte des BayLfV dar (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?
4.2. Wenn „Nein“ in einem der Punkte 3.1. bis 3.3. aus welchen Gründen stellt die Staatsregierung Personen, die genau diese Kritik üben und den demokratischen Rechtsstaat dadurch von Eingriffen durch demokratisch nicht legitimierte Kräfte schützen wollen, mit der Einlassung „Im Zusammenhang mit Protestaktivitäten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen hetzen einzelne Personen und Gruppierungen zudem gegen ein vermeintliches „Corona-“, „Quarantäne-“ oder „Merkelregime““ als Beobachtungsobjekte des BayLfV dar (Bitte begründen, und die Schwelle darlegen, ab der eine „Beobachtung“ in diesem Fall z.B. unter der neu gefassten Kategorie des „Verschwörungs-Extremisten“ o.ä. gerechtfertigt erscheint)?
4.3. Wenn „Nein“ in einem der Punkte 3.1. bis 3.3. aus welchen Gründen stellt die Staatsregierung Personen, die genau diese Kritik üben, und den demokratischen Rechtsstaat dadurch von Eingriffen durch demokratisch nicht legitimierte Kräfte schützen wollen, mit der Einlassung „So seien beispielsweise die Bundes- und Landesregierungen von einem Elitezirkel gesteuert, der gegen die Interessen der Menschen handle.“ als Beobachtungsobjekte des BayLfV dar (Bitte hierbei die Schwelle offenlegen, ab der gemäß Gesetz eine offizielle „Beobachtung“ gerechtfertigt ist)?
5. Eingriff des Staates in eine Protestbewegung
5.1. Erlaubt der Beobachtungs-Status, den der bayerische Innenminister zu einzelnen Akteuren aus dem in 1 bis 4 abgefragten Umfeld bekannt gegeben hat, rein theoretisch und rein rechtlich betrachtet, die Beteiligung staatlicher Behörden an Aktivitäten zu Blockade- und Sabotageaktionen gegen staatliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger oder die Beteiligung zu Anstiftungen zu solchen (Bitte Rechtsgrundlage angeben)?
5.2. Erlaubt der Beobachtungs-Status, den der Innenminister zu einzelnen Akteuren aus dem in 1 bis 4 abgefragten Umfeld bekannt gegeben hat, rein rechtlich betrachtet, die Beteiligung staatlicher Behörden an einem gewaltsamen Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger oder die Beteiligung zu Anstiftungen zu solchen (Bitte Rechtsgrundlage angeben)?
5.3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, daß durch die von ihr ausgesprochene „Beobachtung“ nicht ganz normale Bürger davon abgeschreckt werden, ihr Menschenrecht auf Kundgabe ihres politischen Willens auszuüben?
6. Ungleichbehandlung von Querdenken mit anderen Protestbewegungen
6.1. Aus welchen Gründen erwähnt die Staatsregierung Personen aus dem Umfeld der „Querdenken“-Bewegung ab Seite 353 letzten Absatz mit den dort gewählten Ausführungen im bayerischen Verfassungsschutzbericht und eine Bewegung wie „Extinction Rebellion“ nicht, deren erklärtes Ziel ein Systemwechsel mit Hilfe von zivilem Ungehorsam es ist, wie man deren Selbstverständnis „Wir lehnen es ab, wenn Yoga ausschließlich genutzt wird, um das toxische System, dass den Klimawandel verursacht, individuell erträglicher oder komfortabler zu machen. Yoga kann ein Mittel für den Systemwechsel sein. Aus „yogischer“ Perspektive ist die Straßenblockade äquivalent zur körperlichen Blockade.“ Auf deren Homepage entnehmen kann (Bitte den Grund für diese offenkundige Ungleichbehandlung darlegen)?
6.2. Aus welchen Gründen erwähnt die Staatsregierung Personen aus dem Umfeld der „Querdenken“-Bewegung ab Seite 353 letzten Absatz mit den dort gewählten Ausführungen im bayerischen Verfassungsschutzbericht und eine Bewegung wie „Fridays für future“ nicht, obwohl deren Ikone Greta Thunberg für ihre Bewegung das Tiel ausgab „And yes, I know we need a system change rather than individual change.“ von ihren Anhägern genau das fordert, was die Staatsregierung bei den Personen im „Querdenken-Umfeld als beobachtungswürdig herausstellt, nämlich einen Systemwechsel (Bitte den Grund für diese offenkundige Ungleichbehandlung darlegen)?
6.3. Aus welchen Gründen erwähnt die Staatsregierung Personen aus dem Umfeld der „Querdenken“-Bewegung ab Seite 353 letzten Absatz mit den dort gewählten Ausführungen im bayerischen Verfassungsschutzbericht und eine Bewegung wie die „Grüne Jugend“ nicht, obwohl deren Losung lautet „Wir sind oft dagegen – gegen …. Wir sind aber auch dafür – für … einen Systemwechsel“ und von ihren Anhägern genau das fordert, was die Staatsregierung bei den Personen im „Querdenken-Umfeld als beobachtungswürdig herausstellt, nämlich einen Systemwechsel (Bitte den Grund für diese offenkundige Ungleichbehandlung darlegen)?
7. Identifikation von „Verschwörungstheorien“ durch die Staatsregierung
7.1. Anhand welcher Kriterien/Vorgaben identifiziert die Staatsregierung eine Theorie als „Verschwörungstheorie“ (Bitte möglichst präzise angeben, da mit Hilfe dieser Kriterien ja entschieden wird, ob der Staat in Grundrechte des Bürgers eingreifen darf oder nicht, und angesichts der Tatsache, daß der Maßstab für eine solche Bewertung rein logisch betrachtet ja nur die Frage sein dürfte, ob die Inhalte dieser „Verschwörungstheorie“ später durch die Realität bestätigt weren)?
7.2. Woher will die Staatsregierung das Wissen, nehmen die Frage seriös zu beantworten, ob es sich bei dem oftmals als „Verschwörungstheorie“ bezeichneten Konzept des „Great Reset“ des Herrn Klaus Schwab um eine Verschwörung gegen Parlamentarismus und im Grundgesetz garantierte Bürgerrechte handeln könnte, die dieser ausweislich seines Buchs „Klaus Schwab COVID-19 der große Umbruch“ unter Missbrauch des Covd-Virus vorantreiben möchte, oder nur um eine „Verschwörungstheorie“, mit der Folge, daß der Vertreter dieser „Theorie“, dann als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes auserkoren wird, wenn die Staatsregierung ausweislich Drucksache 18/13952 „…bislang keine Veranlassung gesehen, sich mit der genannten Publikation oder dem darin enthaltenen Konzept inhaltlich näher auseinanderzusetzen.„?
7.3. Woher will die Staatsregierung das Wissen, nehmen die Frage seriös zu beantworten, ob es sich bei den Vorhersagen des Erzbischofs Vigano, – z.B. aus seinem Offenen Brief an Präsident Trump – mit dem am 30.9.2020 bereits veröffentlichten Inhalt „Der Zweck des Great Reset ist die Einführung einer Gesundheitsdiktatur, die auf die Einführung freiheitsvernichtender Maßnahmen abzielt und sich hinter verlockenden Versprechungen verbirgt, ein universelles Einkommen zu gewährleisten und individuelle Schulden zu erlassen. Der Preis für diese Konzessionen aus dem Internationalen Währungsfonds wird der Verzicht auf Privateigentum und die Einhaltung eines Impfprogramms gegen Covid-19 und Covid-21 sein, das von Bill Gates in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Pharmakonzernen gefördert wird.“ um die Aufdeckung einer Verschwörung, oder um eine Verschwörungstheorie handelt, mit der Folge, daß Anhänger dieser „Theorie“, dann als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes auserkoren wird, wenn die Staatsregierung ausweislich Drucksache 18/13952 „…bislang keine Veranlassung gesehen, sich mit der genannten Publikation oder dem darin enthaltenen Konzept inhaltlich näher auseinanderzusetzen.“?
8. Beitrag der Staatsregierung an der Bildung und Verbreitung von „Verschwörungstheorien“
8.1. Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung ihrer eigenen Einschätzung zufolge dazu, daß sich Verschwörungstheorien rund um das Covid-Virus bilden und ausbreiten, indem sie beispielsweise in der Kommunikation rund um Covid eine Angst- und Schreckens-Politik u.a. dadurch betreibt, daß sie aus Nachrichten und wissenschaftlichen Meldungen regelmäßig das Negativste herauspickt und dieses dann viel zu oft auch noch zusätzlich übertreibt, wie z.B. die – gemessen am „second technical Briefing“ der britischen Regierung zu B.1.1.7 – völlig unseriöse Behauptung, B.1.1.7 sei „tödlicher“, als andere Mutationen, obwohl in diesem Briefing explizit ausgeführt ist, daß B.1.1.7 zu ca 40% weniger stationären Behandlungen und damit auch zu weniger Todesfällen bei bereits Infizierten führt?
8.2. Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung ihrer eigenen Einschätzung zufolge dazu, daß sich Verschwörungstheorien rund um das Covid-Virus bilden und ausbreiten, indem sie beispielsweise die Offenlegungen des Präsidenten des Welt-Ethik-Rats in der Biotechnologie bei der UNO, Prof Tritto – vgl. Drucksache 18/10909, und/oder – womöglich – die vom Anfragesteller der Staatsregierung bereits vorgelegten, aber noch nicht beantworteten Inhalte des offenen Briefs des Erzbischofs Vigano an den US-Präsidenten, und/oder– womöglich – den wissenschaftlichen Belegen des Forscherteams um Rosanna Segreto von der Uni Innsbruck für eine künstliche Herstellung von Covid im Wuhan-Labor, die wissenschaftlich belegen „The genetic structure of SARS‐CoV‐2 does not rule out a laboratory origin““ – was Gegenstand einer die kommenden Tage einzureichenden weiteren Anfrage an die Staatsregierung ist – bisher wenig überzeugende Antworten lieferte?
8.3. Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung ihrer eigenen Einschätzung zufolge dazu, daß sich Verschwörungstheorien rund um das Covid-Virus auch auf den Eindruck aufbauen, die Staatsregierung könnte einen „Schutzschirm für Verschwörer“ aufbauen, indem sie legitime Proteste gegen Eingriffe auf die politische Willensbildung durch demokratisch nicht legitimierte Einzelpersonen, und/oder gegen demokratisch nicht legitimierter Zusammenschlüsse von Personen, und/oder gegen so bezeichnete und durch demokratisch nicht legitimierte Olegarchen finanzierte und mit politischen Inhalten ausgestattete NGOs, dadurch diskreditiert, daß sie ausgerechnet derartige Proteste, oder Einzelpersonen, die diese Proteste tragen, durch die Verfassungsschutzbehörden überwachen läßt (Bitte insbesondere unter Bezugnahme auf die in 4.2.; 4.3.; 7.2.; 7.3. abgefragten Argumente beantworten)?