Antwort auf Anfrage: Bayerns Linksextremismusproblem bei Straftaten gegen „Amts- und Mandatsträger“ und gegen „Parteieinrichtungen /-repräsentanten“

Quelle: Wiki Commons https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Black_Bloc_Hamburg.jpg

MÜNCHEN – Wie eine parlamentarische Anfrage des Teams Bergmüller (MdL) ergab, kommen Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger in Bayern und Straftaten gegen Parteieinrichtungen/-repräsentanten, weit überwiegend aus einer Richtung: von Links!

Die Bürger Bayerns sind inzwischen einiges an Ungereimtheiten gewöhnt, wenn es darum geht, wie der – eigentlich zur Neutralität verpflichtete – bayerische Staat seinen Einfluß ausübt, um die politische Konkurrenz zu bekämpfen. In diesem Interview berichtet der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron von eigenen Erlebnissen mit dem bayerischen Verfassungsschutz:

Vergleichbare Defizite an Neutralität des bayerischen Staats kann man bei noch einem weiteren Instrument erkennen, über welches das Innenministerium die Kontrolle ausübt: Der Statistik zur „Politischen Kriminalität in Bayern“:

Bund und Länder führen seit einigen Jahren eine eigene Statistik über politische Kriminalität. Im Gegensatz zur allgemeinen Kriminalität finden Taten bereits mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen Eingang in die Statistik und damit bereits beim ersten Anfangsverdacht. Praktisch bedeutet dies, daß der bearbeitende Beamte darüber entscheidet, welchen Fall er in diese Statistik aufnimmt und nicht etwa neutrale Richter.

Als politisch motivierte Kriminalität werden bezeichnet und erfasst:

  1. Als politisch motivierte Kriminalität werden bezeichnet und erfasst:
    1. alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, selbst wenn im Einzelfall keine politische Motivation festgestellt werden kann. Dazu zählen zum Propagandadelikte (§§ 86, 86a StGB), oder aber auch die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und Hochverrat (§§ 81, 82 StGB).
    2. Straftaten, die in der Allgemeinkriminalität begangen werden können (wie z.B. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Brandstiftungen, Widerstandsdelikte, Sachbeschädigungen),bei denen jedoch unter Würdigung der gesamten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass sie:

Seit Anfang 2016 werden in dieser Statistik auch Angriffe auf „Amts- und Mandatsträger“ erfasst. Damit sind u.a. Beamte, öffentliche Bedienstete oder Politiker gemeint, wie z.B. Landräte, Bürgermeister, Bundes- oder Landtagsabgeordnete und deren Parteien etc.

In dieser Kategorie der Straftaten gegenüber „Amts- und Mandatsträger“ entwickeln sich die Zahlen wie folgt:

  • 2016 => 808 Straftaten gegenüber „Amts- und Mandatsträger“
  • 2017 => 654 Straftaten gegenüber „Amts- und Mandatsträger“

So meldet es die Bundesanstalt für politische Bildung. Hierbei wird jedoch erstens verschwiegen, wie sich diese Zahlen überhaupt zusammensetzen und es wird zweitens verschwiegen, wie die Zahlen zu Straftaten gegenüber „Amts- und Mandatsträger“ durch Linke lauten.

Auf Bundesebene gab es in dieser Rubrik laut Bundeskriminalamt im Jahr 2018

  • 517 => Straftaten im Bereich ‚rechts motiviert‘
  • 222 => im Bereich ‚links motiviert‘ und weitere
  • 481 Straftaten konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.

Um diese Zahlen richtig einordnen zu können, muß man jedoch zweierlei berücksichtigen:

 

Statistiktricks

Welche Vorschriften verletzt wurden, um diese Zahlen zu schaffen, bleibt jedoch im Dunklen. Tatsächlich sind es offenbar alle Delikte, so lange sie die obige Definition erfüllen. Hierzu ist hilfreich zweierlei zu wissen:

  • Erstens sind Symbole der mörderischen Diktatur des Nationalsozialismus durch § 86aStGB durch ein eigenes Gesetz strafbewehrt,  während Symbole der mörderischen Diktatur des internationalen Sozialismus / Kommunismus nicht strafbewehrt sind. Aus diesem Grund ist es ein strafrechtlich relevantes Delikt z.B. ein Hakenkreuz zu zeigen, aber kein strafrechtlich relevantes Delikt einen Sowjetstern zu zeigen.  Vergleichbares gilt für den Völkerhass: Der Aufruf zum Völkerhass ist nach § 130 StGB stafbewehrt, während der Aufruf zum Klassenhass in Deutschland straffrei ist und beliebig praktiziert werden kann.
  • Zweitens ist es eine politische Entscheidung, ob ein Verstoß gegen § 86a oder § 130 StGB, also das Zeigen eines verfassungsfeindlichen Symbols oder die Herabwürdigung eines Volks unter der Überschrift „Straftaten gegenüber „Amts- und Mandatsträger““ in der selben Statistik aufgeführt wird, wie das Verprügeln eines Abgeordneten aus politischen Gründen.
  • Drittens ist in diesen beiden Fällen nicht die die Gesinnung des Straftäters oder die politische Einordnung des Opfers ausschlaggebend für die Einordnung, ob die Tat in der Statistik als „rechts“ oder „links“ eingetragen wird, sondern die Tathandlungen des §§ 86a und des 130 StGB selbst werden pauschal immer „rechts“ eingeordnet.

Dies hat zur Folge, daß wenn eine Linksextremistin z.B. ein Hakenkreuz selbst in die Haut ritzt, um Dritte für die Tat zu beschuldigen – was wohl kein Einzelfall ist – dies in einer solchen Statistik zunächst als „rechte Straftat“ vermerkt wird bzw. würde und darüber hinaus auch noch – statistisch gesehen – z.B. mit der Ermordung eines Politikers gleichgesetzt wird. Eine Folge hieraus ist, daß dann Linksextremisten, also Täter – unter Verweis auf die Statistik – vom Staat mehr Geld im Kampf gegen „rechts“ fordern können und dies auch regelmäßig tun.

 

Wenn Linke „rechte“ Straftaten begehen

Bundesweite Aufmerksamkeit hat beispielsweise der Fall des Andre H erregt, als dieser sich im August 2018 in Chemnitz als „Linker“ unter die Demonstranten gegen die Ermordung des Antifa-Anhängers Daniel H durch Asylbewerber mischte und dort den Hitlergruß zeigte.

In Folge bezogen sich Journalisten offenbar auch auf dieses Ereignis, als sie am 28.8.2018 aus Chemnitz berichteten „Hitlergruß in Chemnitz – Warum sich die Polizei zurückhält“. Tatsache ist jedoch, daß Andre H ein RAF-Tatoo und ein Antifa-Tatoo trägt.

Da nicht sein soll, was nicht sein darf, verbreiteten daraufhin einige Journalisten die Falschmeldung, daß es sich bei diesem RAF-Tatoo um eine Fotomontage handele.

Angesichts der erdrückenden Faktenlage mußten diese Vertreter der „Qualitätspresse“ und „Recherchenetzwerke“ jedoch zurückrudern und eingestehen, daß der Hitlergruß-Zeiger mindestens aufgrund des RAF-Tatoos der linken Szene zuzurechnen ist.

Dies Faktenlage bestätigte sich dann beim Prozess gegen Andre H. Über den ersten Prozess im Jahre 2018 berichtete noch ein großes Boulevardblatt. Über die Verurteilung des linken Hitlergrußzeigers ein Jahr später berichtet dann kein ein großes Boulevardblatt mehr, sondern praktisch nur noch alternative Medien:

Der einschlägig polizeibekannte Sympathisant der linksextremen »Antifa«, André H., wurde am Montag wegen des Zeigens des Hitlergrußes zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 33 Jahre alte Mann sorgte für bundesweite Schlagzeilen, als er am Abend des 27. August 2018 vor dem Marx-Monument in Chemnitz seinen Arm zum Hitlergruß erhob… Der ›Focus‹ diskutierte ein angebliches RAF-Tattoo auf seiner Hand und kam zum Schluss, dass es von der linksextremen »Antifa« eingeschleuste Provokateure in Chemnitz nicht gegeben habe… Nun stand der Mann am Montag in Chemnitz vor Gericht und es bestätigte sich, was die Freien Medien schon frühzeitig berichteten. Tatsächlich fühle sich André H. eher im linken Spektrum zu Hause, so der Angeklagte am Montag vor dem Amtsgericht. Das Vorhandensein eines tätowierten »Antifa«-Symbols auf seinem Körper bestätigte ein Gutachter.

 

Wenn Koranleser(innen) „rechte“ Straftaten begehen

Das gleiche gilt zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes auch für Koranleser. Auch wenn diese verfassungsfeindliche Symbole zeigen, ist dies eine „rechte“ Straftat, deren Anstieg dann von Linken und Koranlesern zur Forderung motiviert „mehr im Kampf gegen rechts zu tun„, was oftmals gleichbedeutend damit ist, mehr Planstellen für die eigenen Anhänger zu schaffen, die sich dann dieser Aufgabe widmen können.

Die im obigen Film erkennbare und verfassungsfeindliche Symbole zeigende Koranleserin behauptet von sich sogar im öffentlichen Dienst zu arbeiten und gleichzeitig eine Anhängerin Erdogans zu sein und „studiert“ zu haben.

Aus welchen Gründen auch immer wurde diese strafbare Handlung dann im Polizeibericht über die zugehörige Veranstaltung „übersehen“. Im Polizeibericht sind nämlich bisher nur die beiden Beleidigungen, die Moslems gegen einen Redner aussprachen, aufgeführt. Nicht aber der im Bild erkennbare Hitlergruß.

 

Bundesweit 1256 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger, darunter 43 Gewaltdelikte

Betrachtet man innerhalb der politisch motivierten Kriminalität hingegen Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger – in welche auch Propagandadelikte nach den §§ 130; 86aStGB einfließen – so stehen 222 Straftaten, die als „links“ in die Statistik eingegangen sind, 517 Straftaten, die in die Statistik als „rechts“ eingegangen sind, gegenüber. Damit überragen „rechte“ Straftaten die „linken“ Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger um mehr als das Doppelte.

Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 1256 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger, darunter 43 Gewaltdelikte. Das teilte das Bundeskriminalamt auf Anfrage des ARD-faktenfinder mit. Davon waren insgesamt 517 Straftaten und fünf Gewaltdelikte rechts motiviert. 222 Straftaten, darunter 18 Gewaltdelikte, wurden dem linken Bereich zugeordnet.

Da die in die Statistik eingeflossenen Fälle nicht herausgegeben werden, bleibt unklar, wie viele dieser 517 „rechte Straftaten“ zu den Fallgruppen der Propagandadelikte nach den §§ 130; 86aStGB zu zählen sind, die schwerpunktmäßig in rechten Kreisen vorkommen oder diesen pauschal zugerechnet werden.

Ein Hinweis läßt sich diesen Daten dennoch entnehmen: Bundesweit gab es 2018 5 Gewaltdelikte, die als „rechts“ in die Statistik eingegangen sind. Diese stehen jedoch 18 Gewaltdelikten gegenüber, die als „links“ eingegangen sind.

Damit überragen die auf linker Seite begangenen Gewaltdelikte die auf rechter Seite begangenen Gewaltdelikte um das das Dreifache.

Der Abgeordnete Bergmüller (MdL) sieht in diesen Zahlen eine klare Aussage:

„Beim Lesen dieser Daten muß man wissen, daß der Gesetzgeber mit § 130 StGB (Volksverhetzung) § 86a (Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole) zwei Vorschriften geschaffen hat, für die es auf linker Seite kein praktisch relevantes Pendent gibt. Ein Kommunist darf daher in Deutschland ungestraft den Sowjetstern überall zeigen und die Faust zum kommunistischen Gruß erheben. Außerdem muß man wissen, daß wenn Linke z.B. auf Demonstrationen als Provokateure auftreten und gegen die Paragraphen 86a und 130 StGB verstoßen, dies nicht etwa als Straftat eines Linken in die Statistik eingeht, sondern als „rechte Straftat“. Um diese Zahlen zu verstehen, habe ich eine Anfrage im Landtag gestellt und mir die Zahlen für Bayern im Innenministerium abgefragt. Das Ergebnis dieser Anfrage liegt nun vor:“

 

Bayernweit 167 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger

Während im Bund 1256 Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger im Rahmen der politisch motivierten Kriminalität registriert wurden, waren es in Bayern im selben Jahr 2018 insgesamt 167 Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger. Damit ereignen sich 13,2% der Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger in Bayern, wobei in Bayern mit seinen 13 Millionen Einwohnern 15,3% der bundesdeutschen  Bevölkerung leben.

Von diesen 167 Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind 50 als „rechts“ und 29 als „links“ in die bayerische Statistik eingegangen. Damit ist überragen die rechts eingeordneten Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger die links eingeordneten um 72%. Im Bundesdurchschnitt überragten die 222 als „rechts“ die  517 als „links“ in die Statistik eingegangen noch um 133%. Selbst wenn man die Propagandadelikte der §§ 130; 86aStGB in der Statistik beläßt, für die es auf der linken Seite praktisch kein Pendent gibt, zeigt dies, daß im Vergleich zum Bund Amts-/Mandatsträger sicherer leben und daß die Wahrscheinlichkeit einer „rechts“ eingeordneten Straftat für Amts-/Mandatsträger in Bayern relativ gesehen geringer ist.

 

Linke Gewalt wird durch rechte Propagandadelikte statistisch wegrelativiert

Ein ganz anderes Bild ergibt sich, wenn man aus diesen Zahlen die insbesondere auf rechte Propaganda zugeschnittenen §§ 130; 86aStGB aus der Statistik herausnimmt und dann in Folge die Anzahl der Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Körperverletzungen etc. auf linker und rechter Seite miteinander verglichen kann:

So ist der Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage entnehmbar, daß insgesamt 24 Straftaten wegen § 130 (Volksverhetzung) in die Statistik eingingen. 20 dieser 24 sind als „rechts“ in die Statistik eingegangen, drei waren nicht zuordenbar und eine als „religiös“ motiviert. 4 Straftaten sind wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) in die Statistik eingegangen, von welchen alle als „rechts“ kategorisiert wurden.  Damit gehen in Bayern 24 der 50 Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger, also fast die Hälfte der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger, auf das Konto von Vorschriften, für die es auf der linken Seite kein Pendent gibt und die auch dann als „rechts“ bezeichnet werden, wenn sie von Linken begangen wurden.

Läßt man diese 24 Propagandadelikte unberücksichtigt, stehen in Bayern 26 Straftaten von „Rechten“ gegen Amts-/Mandatsträger 29 Straftaten von „Linken“ gegenüber.

 

Die SPD-regierten Hochschulstädte Bayerns München, Nürnberg, Regensburg haben bei politischen Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger ein erstes Linksextremismusproblem

Analysiert man diese Zahlen noch weiter und betrachtet insbesondere die Zahlen aus den drei von der SPD-regierten Hochschulstädten in Bayern, dann ergeben sich weitere interessante Erkenntnisse:

Obwohl von den 13 Millionen Einwohnern Bayerns in diesen drei von der SPD regierten Hochschulstädten Städten München, Nürnberg, Regensburg nur 2,7 Millionen leben, was unter 21% der Bevölkerung entspricht, werden von diesen drei SPD-regierten Hochschulstädten 27,5% der politischen Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger begangen:

Im SPD-regierten München mit 1,45 Millionen Einwohnern ereigneten sich unter der Verantwortung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) folgende Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger:

  1. BY0560/18 23.03.2018 München München Haar Nötigung/Bedrohung 241 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  2. BY4803/18 04.10.2018 München München Haar sonstige Straftaten 188 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  3. BY4806/18 26.06.2018 München München Haar Volksverhetzung 130 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  4. BY1316/18 29.05.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  5. BY1540/18 06.06.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  6. BY2245/18 11.07.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  7. BY1676/18 02.05.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  8. BY2640/18 08.09.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  9. BY2814/18 02.08.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  10. BY3240/18 15.05.2018 München München München Volksverhetzung 130 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  11. BY4623/18 15.05.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  12. BY4634/18 15.12.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  13. BY4807/18 26.04.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  14. BY0004/18 02.01.2018 München München München Nötigung/Bedrohung 241 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  15. BY0918/18 21.04.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  16. BY1065/18 21.04.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  17. BY1644/18 15.06.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  18. BY2583/18 18.07.2018 München München München sonstige Straftaten 188 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  19. BY1972/18 06.06.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  20. BY2020/18 24.06.2018 München München München Nötigung/Bedrohung 241 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  21. BY3285/18 25.09.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  22. BY3901/18 25.09.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  23. BY4299/18 23.11.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  24. BY4385/18 04.12.2018 München München München Volksverhetzung 130 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  25. BY4580/18 23.07.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  26. BY4644/18 10.11.2018 München München München Propagandadelikte 86a StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  27. BY4691/18 11.12.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-

 

Das sind 1,86, also knappe zwei Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger pro 100.000 Einwohner.

Im SPD-regierten Nürnberg mit knappen 0,51 Millionen Einwohnern ereigneten sich unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters Ulrich  Maly (SPD) folgende Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger:

 

  1. BY0132/18 07.02.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  2. BY0133/18 07.02.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Sachbeschädigungen 303 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  3. BY0566/18 19.02.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Erpressung 253 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  4. BY0913/18 21.04.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg sonstige Straftaten 90a StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  5. BY3082/18 24.09.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  6. BY0579/18 04.04.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg sonstige Straftaten 111 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  7. BY1681/18 18.06.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Volksverhetzung 130 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  8. BY3221/18 05.10.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg sonstige Straftaten 185 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  9. BY3701/18 19.09.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  10. BY4206/18 14.11.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-

 

Das sind 1,96, also ebenfalls knappe zwei Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger pro 100.000 Einwohner.

In Regensburg mit 0,145 Millionen Einwohnern sind dem dortigen (suspendierten) Bürgermeister Joachim Wolberg (SPD) folgende Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger politisch zuzurechnen:

  1. BY4825/18 20.03.2018 Oberpfalz Regensburg Aufhausen sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  2. BY2702/18 23.08.2018 Oberpfalz Regensburg Pentling sonstige Straftaten 187 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  3. BY1119/18 14.05.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  4. BY1472/18 17.05.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg sonstige Straftaten 185 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  5. BY1245/18 28.02.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg Volksverhetzung 130 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie-
  6. BY3378/18 15.09.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  7. BY0550/18 21.03.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg sonstige Straftaten 188 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  8. BY4799/18 30.03.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg sonstige Straftaten 185 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-

 

Das sind 5,51 Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger pro 100.000 Einwohner.

Damit läßt sich festhalten, daß die Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger in den drei von der SPD regierten Städten leicht über dem Landesdurchschnitt liegt.

14 der 45 Taten in diesen drei Städten Bayerns sind statistisch links eingeordnet, 9 statistisch rechts. Die übrigen 22 konnten nicht kategorisiert werden.  Außerdem  konnten 24 von 45 Tätern nicht ermittelt werden.

Damit überragen in diesen drei von der SPD regierten Städten die als „Links“ in die Statistik eingegangenen 14 Delikte, die als „rechts“ eingegangenen 9  um 55% Zieht man hiervon noch die drei als „rechts“ eingegangenen Delikte nach § 130 (Volksverhetzung) und das eine nach § 86a ab, so stehen   – also ohne Propagandadelikte – 14 statistisch links eingeordnete, 5 statistisch rechts eingeordneten Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger gegenüber.

Läßt man also die Delikte, für die es auf linker Seite kein Pendent gibt, unberücksichtigt, so kann für diese drei von der SPD regierten Städten festgehalten werden, es 180% mehr derartige Delikte von „Links“ gibt, als von „rechts“.

 

Nürnberg hat ein Linksextremismusproblem, Regensburg ein Aufklärungsproblem

Aus den Daten ergibt sich darüber hinaus, daß insbesondere Nürnberg ein Problem mit politischer Gewalt von Links hat. Regensburg hat hingegen offenbar ein Aufklärungsproblem. 5 von 8 Tätern konnten dort nicht ermittelt werden.

 

Bayernweit 76 Straftaten gegen gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten

Diese Tendenz bestätigt sich in verstärktem Maße im Bezug auf Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten im Wahljahr 2018.

Insgesamt wurden in Bayern im Wahljahr 2018 76 Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten statistisch erfasst. 39 dieser 76 Taten wurden 2018 „links“ eingeordnet, 19 sind  nicht zuzuordnen und 9 wurden „rechts“ eingeordnet. Prozentual gesehen sind damit 51% der statistisch erfassten 76 Straftaten links eingeordnete Straftaten und 12% rechts eingeordnet.

Wertet man auch diese Zahlen nach politischer Verantwortlichkeit aus und bezieht die Taten nicht auf das Stadtgebiet, sondern auf das gesamte Gebiet, welches die Oberbürgermeister der drei SPD-regierten Städte politisch verantworten ergibt sich folgende Auswertung:

 

Die SPD-regierten Hochschulstädte Bayerns München, Nürnberg, Regensburg haben bei politischen Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten ein zweites Linksextremismusproblem

Im SPD-regierten München mit 1,45 Millionen Einwohnern ereigneten sich 2018 unter der Verantwortung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) folgende Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten:

  1. BY3357/18 24.08.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  2. BY0598/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  3. BY0602/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  4. BY0601/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  5. BY0600/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  6. BY0599/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  7. BY0589/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  8. BY0591/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  9. BY0592/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  10. BY0594/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  11. BY0596/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  12. BY0597/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  13. BY0603/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  14. BY0605/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  15. BY0610/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  16. BY0607/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  17. BY0608/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  18. BY0666/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  19. BY0595/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie-
  20. BY0652/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  21. BY0673/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  22. BY0663/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  23. BY0693/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  24. BY0732/18 20.03.2018 München München München sonstige Straftaten 123 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  25. BY1508/18 30.05.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  26. BY1540/18 06.06.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  27. BY1568/18 26.03.2018 München München München sonstige Straftaten 185 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  28. BY3240/18 15.05.2018 München München München Volksverhetzung 130 StGB bekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  29. BY2263/18 17.07.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  30. BY1644/18 15.06.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-
  31. BY3931/18 01.11.2018 München München München Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen

Im SPD-regierten Nürnberg mit seinen 0,51 Millionen Einwohnern ereigneten sich 2018 unter der Verantwortung von Oberbürgermeister Maly (SPD) wiederum folgende sechs Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten:

  1. BY0463/18 10.03.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
  2. BY0579/18 04.04.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg sonstige Straftaten 111 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  3. BY1599/18 07.06.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  4. BY3662/18 22.04.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  5. BY4375/18 26.11.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  6. BY4376/18 28.11.2018 Mittelfranken Nürnberg Nürnberg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-

Im Regensburg mit 0,145 Millionen Einwohnern sind dem dortigen (suspendierten) Bürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) folgende Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten politisch zuzurechnen:

  1. BY1067/18 15.05.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  2. BY1077/18 14.05.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg Sachbeschädigungen 303 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  3. BY1918/18 25.06.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg sonstige Straftaten 185 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  4. BY1919/18 02.07.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg sonstige Straftaten 243 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -links-
  5. BY0550/18 21.03.2018 Oberpfalz Regensburg Regensburg sonstige Straftaten 188 StGB unbekannt Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen-

In diesen drei von der SPD regierten Städten Bayerns werden alleine 42 der 76 politischen Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten begangen. Mit anderen Worten: Die drei SPD Bürgermeister Münchens, Nürnbergs, Regensburgs haben 55% der politischen Parteieinrichtungen /-repräsentanten in Bayern zu vertreten. Und das obwohl in diesen drei Städten lediglich 16% der Bevölkerung Bayerns leben.

In diesen drei von der SPD regierten Städten sind wiederum 26 von 42 Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten links motiviert, was 60% entspricht und über dem bayerischen Durchschnitt liegt. Eine von 42 Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten ist „rechts“ motiviert, was 2,4% entspricht und weit unter dem bayerischen Durchschnitt liegt.

Die vorliegenden Daten bestätigen, daß insbesondere Nürnberg ein Problem mit politischer Gewalt von Links hat. In Regensburg konnten 5 von 8 Täter nicht ermittelt werden.  Hieraus läßt sich ableiten, daß Regensburg wohl ein Aufklärungsproblem hat.

Der Abgeordnete Bergmüller (MdL) erkennt in diesen Zahlen einen fatalen Trend:

„Die aus dem Innernministerium abgefragten Zahlen zeigen eindeutig, daß es in Deutschland und in Bayern politisch gewollt ist, hauptsächlich linke Gewalttaten durch hauptsächlich rechte Propagamdadelikte wegzurelativieren.

Überspitzt formuliert könnte man sogar sagen, daß das Innenministerium linke Gewalt durch rechte Propagandadelikte tarnt, da das Innenministerium weder die Journalisten, noch die Bevölkerung über diese Hintergründe von sich aus aufklärt.

Im Bund und in anderen Bundesländern mag es anders sein, aber die  Zahlen für Bayern zeigen ganz eindeutig, daß Politische Gewalt in Bayern weit überwiegend von links ausgeht.

Diese Zahlen zeigen außerdem, daß der „Kampf gegen rechts“ in Bayern gut funktioniert. Sie zeigen aber auch, daß die von der SPD politisch verantworteten Hochschulstädte München, Nürnberg, Regensburg ein massives Problem mit linken politischen Straftätern haben.

Sowohl bei Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger, als auch bei  Straftaten gegen Parteieinrichtungen /-repräsentanten sticht Nürnberg besonders negativ hervor.

Offenbar sind die politisch verantwortlichen in diesen Städten auf dem linken Auge blind und die CSU-Staatsregierung unterstützt die SPD-Bürgermeister hierbei, auf dem linken Auge blind zu sein.

Es ist daher höchste Zeit, daß in diesen drei Hochschulstädten insbesondere die SPD dafür sorgt, daß linke Gewalt genauso konsequent bekämpft wird, wie rechte Gewalt. Dazu fehlt ihnen und der CSU-Staatsregierung aber  – ausweislich der Zahlen –  der politische Wille.

Ein Weg wäre, die Linksextremisten z.B,. in ihren autonomen Zentren von jeder Steuersubvention abzuschneiden.

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es darüber hinaus schlichtweg auch eine Unverschämtheit die Behauptung zu verbreiten, die AfD würde ihre Opferrolle pflegen, wenn man über politische Gewalt in Bayern spricht. Es gibt diese politische Gewalt gegen Parteien und gegen Mandatsträger wirklich und diese Gewalt kommt wirklich weit überwiegend von links!“