110. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 10.-13. September 2019, die Beiträge der AfD-Abgeordneten in der Haushaltswoche zum Etat 2019 bis 2023

Quelle Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=zcB2VgZNpQw

Haushaltswoche

10. September 2019 (110. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1: Einbringung Haushaltsgesetz 2020, Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023

Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist die wichtigste Aufgabe für die Zukunft“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag, 10. September 2019, während seiner 45-minütigen Einbringungsrede des Haushaltsgesetzes 2020 (19/11800) und des Finanzplans des Bundes für 2019 bis 2023 (19/11801) vor dem nach der Sommerpause wiederversammelten Bundestag.

Insbesondere mit Blick auf die gegenwärtige Lage in Großbritannien und den nahenden Brexit könne man erkennen, dass die Zukunftsfähigkeit eines Landes irreduzibel vom Zusammenhalt seiner Bürger abhängt. Sein Haushaltsentwurf stehe deshalb ganz im Zeichen einer auf Gerechtigkeit ausgerichteten Finanzpolitik. Und: er komme ohne neue Schulden aus und würde gleichzeitig hohe Investitionsleistungen garantieren.

80.000 neue Wohnungen jährlich

Vieles sei von der Bundesregierung in dieser Hinsicht bereits erreicht worden, meinte Scholz. So seien etwa gute gesetzgeberische Fortschritte im Bereich bezahlbarer Wohnraum gemacht worden. Durch eine Grundgesetzänderung habe der Bund auch in den kommenden Jahren die Möglichkeit, den sozialen Wohnungsbau zu fördern. 80.000 neue Wohnungen jährlich, die preiswert zu beziehen sind – so lautet das ausgegebene Ziel des Finanzministers. Die Weichen, diesem Ziel investiv nachzukommen, seien gestellt, versicherte Scholz.

Gleichwohl gebe es auf dem sozialen Sektor noch viel zu tun. Familien bräuchten mehr Planungssicherheit und Lebensgestaltungsmöglichkeiten, die Bezahlung von Pflegepersonal müsse steigen und Wirtschaftsförderungen für bestimmte Regionen der Republik müssten angestoßen werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland garantieren zu können. Zudem gebe es auch „Dinge, die zu finanzieren nicht leicht werden“, sagte Scholz etwa mit Blick auf die Grundrente. Um ihre Situation zu verbessern und ihre Lebensleistung gebührender zu würdigen müsse Rentnerinnen und Rentnern eine Grundrente zugesichert werden, meinte Scholz. Innerhalb der Koalition gibt es in der Sache allerdings noch Dissens. Insbesondere entzündet sich dieser an der Frage, ob und wie für die Zusicherung einer Grundrente im Vorfeld eine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden müsse.

„Alles führt zu besseren Einkommensverhältnissen“

Für 90 Prozent derer, die heute den Solidaritätszuschlag zahlen, werde dieser in Zukunft abgeschafft, kündigte Scholz weiter an. So würden nur noch diejenigen in die Pflicht genommen werden, die ihn sich leisten können – das sei gerechte Haushaltspolitik. „Alles führt zu besseren Einkommensverhältnissen in diesem Land“, versprach der Finanzminister und wies zugleich darauf hin, dass sich Gerechtigkeit auch in der Steuerpolitik widerspiegeln müsse. So sei es beispielsweise eine Errungenschaft gewesen, dass die Möglichkeiten, im Online-Geschäft die Umsatzsteuer zu hintergehen, begrenzt wurden. Es brauche in diesen Fragen aber auch eine stärkere internationale Verständigung. Große globale Konzerne dürften sich ihrer steuerlichen Verantwortung nicht weiter entziehen.

Auch auf dem Finanzmarkt gehe es darum, Steuergerechtigkeit durchzusetzen – etwa durch eine Finanztransaktionssteuer nach Londoner oder Pariser Vorbild. Besonders an diesen beiden Börsen zeige sich, dass sich die Besteuerung von Finanztransaktionen auszahle. Es müsse aber auch dafür gesorgt werden, dass Fairness hergestellt wird zwischen den Ländern, die sie erheben, so Scholz.

Kohleausstieg in spätestens 20 Jahren

Zu einer der größten Herausforderungen nicht nur, aber auch in der Haushaltspolitik gehöre der Klimawandel. „Es ist fünf vor zwölf“, mahnte Scholz mit Blick auf die von ihm bemängelten Versäumnisse in der Klimapolitik der letzten Jahrzehnte. Mit kleinen Schritten wie etwa dem Auflegen von Förderprogrammen sei dieser Herausforderung nicht beizukommen. Es brauche effektive Maßnahmen wie etwa den Ausstieg aus der Kohleverstromung in spätestens 20 Jahren.

„Damit das gelingt, muss investiert werden“, sagte der Finanzminister: Gasnetze müssten erweitert, die Wasserstoffwirtschaft gefördert und erneuerbare Energien ausgebaut werden. Im Bereich der Mobilität brauche es nicht nur alternative Antriebstechnologien zum klassischen Verbrennungsmotor, es müssten auch Bahntrassen ausgebaut und der öffentliche Nahverkehr gestärkt werden. Investitionen auf diesem Gebiet hätten lange Vorlaufzeiten, meinte Scholz. Es sei daher an der Zeit, damit anzufangen.

Keine Neuverschuldung geplant

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2020 sieht Ausgaben in Höhe von 359,8 Milliarden Euro vor. Das sind 3,4 Milliarden Euro mehr als das Soll für 2019. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 328 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 2,23 Milliarden Euro mehr als 2019. Eine Neuverschuldung ist der Vorlage zufolge nicht geplant.

Die Ausgaben für Investitionen steigen 2019 laut Haushaltsentwurf von 38,95 auf 39,99 Milliarden Euro. Für die militärische Beschaffung veranschlagt der Entwurf 2020 16,53 Milliarden Euro, knapp eine Milliarde mehr als 2019. Die Personalausgaben des Bundes sollen auf 35,41 Milliarden Euro steigen (2019: 34,65 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben um 0,89 Milliarden Euro auf 17,85 Milliarden Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 238,97 Milliarden Euro, 5,06 Milliarden Euro mehr als 2019.

Verkehrsetat größter Investitionshaushalt

Den größten Ausgabeposten mit 148,56 Milliarden Euro (2019: 145,26 Milliarden Euro) stellt der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) dar, der um 3,3 Milliarden Euro wachsen soll. Im Etat des Verteidigungsministeriums (Einzelplan 14) ist ein Aufwuchs um 1,69 Milliarden Euro auf 44,92 Milliarden Euro geplant.

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12) sollen 2020 mit 29,83 Milliarden Euro knapp eine halbe Milliarde Euro mehr zur Verfügung stehen als 2019 (29,28 Milliarden Euro). Der Einzelplan 12 stellt mit 17,79 Milliarden Euro den größten Investitionshaushalt dar, gefolgt vom Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit), in dem Investitionen in Höhe von 6,93 Milliarden Euro geplant sind.

Finanzplanung bis 2023

Die Finanzplanung des Bundes sieht eine Ausgabensteigerung auf 375,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 vor. Gleichzeitig geht die Bundesregierung von einem Anstieg der Steuereinnahmen, die im Jahr 2018 bei 322,4 Milliarden Euro gelegen haben, auf 356,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 aus.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren mit deutlich steigenden Ausgaben im Bereich der Rentenversicherungsleistungen. 2018 lag der Betrag der Vorlage zufolge noch bei 93,86 Milliarden Euro. Für 2020 sind 101,76 Milliarden Euro geplant – für 2023 113,66 Milliarden Euro.

„Asylbedingte Belastungen des Bundeshaushaltes“

In der Vorlage aufgeführt werden auch die „asylbedingten Belastungen des Bundeshaushaltes von 2018 bis 2023“. Für 2018 gibt die Bundesregierung eine Gesamtbelastung von 23 Milliarden Euro an. 2020 wird hier mit 20,8 Milliarden Euro gerechnet.

Laut dem Finanzplan werden für 2023 Ausgaben in Höhe von 15,8 Milliarden Euro erwartet. Davon sind sieben Milliarden Euro für die Fluchtursachenbekämpfung vorgesehen und 5,2 Milliarden Euro für „Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren“. (ste/hau/scr/10.09.2019)

 

Top 1 EPL 8: Finanzdebatte

Die Oppositionsfraktionen haben zum Auftakt der Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 scharfe Kritik an den Etat-Planungen der Bundesregierung geübt. In der Allgemeinen Finanzdebatte am Dienstag, 10. September 2019, kritisierten die Redner von AfD, FDP, Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen mit teils sehr unterschiedlicher Gewichtung unter anderem die geplanten Ausgaben für Investitionen, das Festhalten an der sogenannten schwarzen Null und die Steuerpolitik. Die Haushaltspolitiker der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stellten sich grundsätzlich hinter den Entwurf der Bundesregierung, akzentuierten aber auch Differenzen in Bereichen wie Steuer-, Haushalts- oder Klimapolitik. Zuvor hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) den Haushaltsentwurf (19/11800) eingebracht und die mittelfristige Finanzplanung (19/11801) vorgestellt…

Höhere Steuereinnahmen erwartet

Konkret ging es in der Debatte um den Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen), Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof), Einzelplan 32 (Bundesschuld) und Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) der Haushaltsentwurfs. Im Einzelplan 08 sind Ausgaben in Höhe von 7,42 Milliarden Euro (2019: 7,18 Milliarden Euro) vorgesehen. Knapp die Hälfte davon sind Personalausgaben (3,8 Milliarden Euro). Der Einzelplan 32 sieht die Summe von 16,55 Milliarden Euro (2019: 18,38 Milliarden Euro) für den Schuldendienst vor. Im Einzelplan 60 finden sich die geplanten Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben, die laut Vorlage bei 328,02 Milliarden Euro (2019: 325,8 Milliarden Euro) liegen.

Den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt berät der Bundestag in erster Lesung bis Freitag, 13. September. Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne nach aktueller Planung zwischen dem 25. September und dem 13. November beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses mit allerletzten Korrekturen ist für den 14. November vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November terminiert. (scr/10.09.2019)

 

AfD befürchtet „Milliardendesaster für die Steuerzahler“

Für die AfD-Fraktion sagte Peter Boehringer, dass es sich nicht um eine seriöse Haushaltsplanung handle. Von einer „vollständigen und realistischen Abbildung“ aller Belastungen und Risiken sei man weit entfernt. Boehringer nannte unter anderem die Risiken einer konjunkturellen Abkühlung, Rückstellungen für „Eurorettungsrisiken“ und Integrationskosten.

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses monierte zudem, dass der Solidaritätszuschlag nicht vollständig abgeschafft werden soll, obwohl dessen verfassungsrechtliche Grundlage wegfalle. Damit riskiere die Bundesregierung „ein Milliardendesaster für die Steuerzahler“. Wie auch die übrigen Redner der Opposition kritisierte Boehringer, dass die Quote der Ausgaben für Investitionen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben tatsächlich sinke.

 

Top 1 Einzelplan 9: Wirtschaft und Energie 8

Der Bundestag hat am Dienstag, 10. September 2019, über den Regierungsentwurf des Haushalts 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (19/11800) beraten. Der Etat des Einzelplans 09 sieht Ausgaben in Höhe von 9,14 Milliarden Euro vor (2019: 8,19 Milliarden Euro).

Minister: Zustand der deutschen Wirtschaft ist gut

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bewertete zunächst den Zustand der deutschen Wirtschaft als gut. Die derzeitige Flaute sei außenwirtschaftlich bedingt. Nun gehe es darum, der Wirtschaft Signale zu geben, die das Vertrauen stärken und Investitionskräfte freisetzen – damit aus der „Wachstumspause“ keine „Delle“ wird, wie der Minister sagte. Seinen Worten nach ist die in diesem Zuge angekündigte Mittelstandsstrategie bisher gut aufgenommen worden. Er hob besonders die angedachte Forschungsförderung für den Mittelstand hervor und mahnte generelle Klarheit über die Zukunft des Solidaritätszuschlags an. Auch müsse der Einstieg gefunden werden in eine umfassende Körperschafts- und Unternehmenssteuerreform.

Entscheidend sei, dass es attraktiv bleibt, in den Standort Deutschland zu investieren. Bezüglich des Strukturwandels in den Braunkohleregionen brachte Altmaier eine Art Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen ins Spiel, über die nun diskutiert werden solle. Die Beschlüsse im Rahmen des Klimakabinetts stünden noch aus, deswegen könnten diese Aspekte nicht im Haushalt berücksichtigt werden.

Schwerpunkte in Peter Altmaiers Etat

Schwerpunkt im Etat von Bundeswirtschaftsminister  Altmaier ist der Bereich „Innovation, Technologie und Neue Mobilität“, für den Ausgaben in Höhe von 3,36 Milliarden Euro (2019: 3,24 Milliarden Euro) eingeplant sind. Für die Titelgruppe „Neue Mobilität“ sind 146,68 Millionen Euro angesetzt (2019: 127,88 Millionen). 475,77 Millionen Euro an Ausgaben sieht der Etat für die digitale Agenda vor (2019: 432,95 Millionen Euro). Ein weiterer großer Posten ist der Bereich Luft- und Raumfahrt, für den 1,87 Milliarden Euro eingestellt sind (2019: 1,83 Milliarden Euro). Für die Unterstützung des Mittelstandes plant die Bundesregierung Ausgaben in Höhe von 951,3 Millionen Euro – knapp zehn Millionen weniger als noch 2019 (2019: 961,26 Millionen Euro).

598 Millionen Euro – und damit nur unwesentlich weniger als im Vorjahr (2019: 600 Millionen Euro) – sind davon für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorgesehen. Für den Bereich „Energie und Nachhaltigkeit“ will das Ministerium 3,08 Milliarden Euro vor (2019: 2,36 Milliarden Euro) bereitstellen. Den größten Anteil hier machen die Ausgaben für die Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen aufgrund des Kapazitätsabbaus mit 1,93 Milliarden Euro aus (2019: 939.500 Euro). Die energetische Gebäudesanierung schlägt mit 153,82 Millionen Euro zu Buche (2019: 285,75 Millionen Euro). (pez/10.09.2019)

AfD: Regierung gefährdet Versorgungssicherheit

Die Opposition kritisierte den Haushaltsentwurf als mutlos. Volker Münz (AfD) sieht Deutschland grundsätzlich am Beginn einer Wirtschaftskrise, die von der Bundesregierung selbst erzeugt worden sei. Er erneuerte den Vorwurf seiner Fraktion, die Bundesregierung gefährde mit ihren Schwerpunktsetzungen im Bereich Energie die Versorgungssicherheit im Land.

Sein Vorschlag zielte in Richtung von Entlastungen für Bürger und Unternehmen statt Verboten oder neuer Belastungen wie etwa einer Kohlendioxidsteuer. Sein Fraktionskollege Steffen Kotré plädierte ergänzend für mehr Engagement in der Forschungsförderung von Kernspaltung und Kernfusion.

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses monierte zudem, dass der Solidaritätszuschlag nicht vollständig abgeschafft werden soll, obwohl dessen verfassungsrechtliche Grundlage wegfalle. Damit riskiere die Bundesregierung „ein Milliardendesaster für die Steuerzahler“. Wie auch die übrigen Redner der Opposition kritisierte Boehringer, dass die Quote der Ausgaben für Investitionen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben tatsächlich sinke.

 

Top 1 Einzelplan 16: Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Der Bundestag hat am Dienstag, 10. September 2019, über den Regierungsentwurf des Haushalts 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (19/11800) beraten. Der Etat des Einzelplans 09 sieht Ausgaben in Höhe von 9,14 Milliarden Euro vor (2019: 8,19 Milliarden Euro).

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann im Jahr 2020 mit Ausgaben in Höhe von 2,62 Milliarden Euro (2019: 2,28 Milliarden Euro) planen. Das geht aus dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2020 (19/11800, Einzelplan 16) hervor, über den der Bundestag am Dienstag, 10. September 2019, in erster Lesung beraten hat. Damit wächst der Haushalt von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) um rund 338 Millionen Euro, das sind 14,7 Prozent. Der Einzelplan 16 soll nach den bis Freitag, 13. September, dauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Ministerin: Klimaschädliches Verhalten verteuern

Die Oppositionspolitiker bemängelten die Schwerpunktsetzung im Haushalt und kritisierten, dass über einen unvollständigen Haushalt beraten werde. Umweltministerin Svenja Schulze betonte in ihrer Rede, dass mit Stürmen, Starkregen und Waldbränden die Vorboten der Klimakrise in Deutschland angekommen seien. „Der Klimawandel ist die Sorge Nummer eins für viele Menschen und politisiert ganze Generationen“, sagte Schulze. Die derzeitige Situation und Weichenstellung dürfe nicht so bleiben.

„Klimaschutz ist eine Chance für eine bessere, lebenswertere Zukunft mit leiseren, sauberen Autos, mit Windrädern, Solarzellen und gesunder Luft zum Atmen“, sagte Schulze. Das sei die Gestaltungsaufgabe für die Bundesregierung und diese werde mit der Einrichtung des Klimakabinetts am 20. September auch eingelöst. Klimafreundliches Verhalten, auch mit dem Blick auf die Klimaneutralität bis 2050, müsse daher einfacher und billiger sein und klimaschädliches Verhalten teurer und weniger attraktiv, forderte Schulze.

„Klimaziele nicht ein weiteres Mal reißen“

Sie stehe für ein faires und glaubwürdiges Paket, das künftigen Generationen gerecht werde. „Die Klimaziele ein weiteres Mal zu reißen, können wir uns nicht leisten“, sagte Schulze. Es sei daher ein wichtiges Signal, dass der internationale Klimaschutz einen Aufwuchs im Haushalt erfahren habe. Der Kampf gegen die Erderhitzung müsse auch deshalb in einem Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden. Dies soll über einen jährlichen Kontrollmechanismus verfügen, der prüft, ob genug passiere.

„Es geht nicht um mehr Macht für das Umweltministerium, sondern um mehr Verbindlichkeit für diese und alle nächsten Regierungen“, betonte Schulze in ihrer Rede. Mit Blick auf den CO2-Preis setze sie sich dafür ein, dass einkommensschwache Haushalte entlastet würden und die Sektoren, die Sorgen machten, klare Ziele bekämen…

648 Millionen Euro für den Klimaschutz

Die Mittel für den Umweltschutz sollen laut Vorlage auf 184,91 Millionen Euro erhöht werden (2019: 154,01 Millionen Euro). Für den Titel „Forschungen, Untersuchungen und Ähnliches“ sind 67,28 Millionen Euro eingeplant (2019: 60,27 Millionen Euro). Die geplanten Gesamtausgaben für den Klimaschutz summieren sich auf 648,38 Millionen Euro (2019: 540,63 Millionen Euro). Mit 466,83 Millionen Euro stellt die Internationale Klimaschutzinitiative dabei den Hauptschwerpunkt im Bereich Klimaschutz dar (2019: 456,83 Millionen Euro). Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative werden Projekte mit 55,69 Millionen Euro gefördert.

Für die Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle stehen Ausgaben in Höhe von 1,13 Milliarden Euro (2019: 983,8 Millionen Euro) Einnahmen in Höhe von 880,86 Millionen Euro (2019: 777,88 Millionen Euro) gegenüber.

110 Millionen Euro für biologische Vielfalt

Im Bereich Naturschutz ist das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ ein finanziell bedeutender Bereich: 110,31 Millionen Euro (2019: 95,7 Millionen Euro) entfallen darauf. Untersuchungen zu Fragen des Strahlenschutzes und der Reaktorsicherheit sowie der nuklearen Ver- und Entsorgung werden mit 71,48 Millionen Euro (2019: 46,32 Millionen Euro) im Haushalt beziffert.

Bei den nachgeordneten Behörden entfallen auf das Umweltbundesamt Ausgaben von 144,82 Millionen Euro (2019: 138,6 Millionen Euro), auf das Bundesamt für Naturschutz 43,11 Millionen Euro (2019: 39,58 Millionen Euro), auf das Bundesamt für Strahlenschutz 63,81 Millionen Euro (2019: 67,43 Millionen Euro) sowie auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit 41,63 Millionen Euro (2019: 34,65 Millionen Euro). (lbr/10.09.2019)

 

AfD: CO2 ist kein Gift

Der AfD-Umweltpolitiker Martin Hohmann kritisierte, dass sich die Union umweltpolitisch den Grünen unterwerfe. Deutschland habe „als hochindustrialisiertes Land keinen sicheren Plan für eine verlässliche Energieversorgung“, sagte Hohmann weiter.

Die AfD sehe für einen „sparsamen, verantwortlichen und überlegten Umgang mit den Rohstoffen des Landes“, sagte Hohmann. Er betonte, dass CO2 kein Gift sei, denn es gebe keine fundierten wissenschaftlichen Beweise dafür, dass der leichte Anstieg verantwortlich sei für die Erderwärmung der vergangenen Jahrhunderte.

 

Top 1 Einzelplan 10: Ernährung und Landwirtschaft

Den größten Haushalt in der Geschichte des Agrarministeriums hat Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, am Dienstag, 10. September 2019, im Bundestag bei den Beratungen des Etats für ihr Ministerium im kommenden Jahr präsentiert. Der Gesamtetat (Einzelplan 10, 19/11800) konnte gegenüber dem vergangenen Jahr noch einmal um 194 Millionen Euro gesteigert werden. Insgesamt 6,518 Milliarden Euro kann die Ministerin im Jahr 2020 ausgeben, gegenüber 6,32 Milliarden Euro in diesem Haushaltsjahr.

„Das ist ein großer Erfolg, denn die Steuereinnahmen steigen nicht so wie erwartet“, sagte die Ministerin, die davor warnte, Landwirte pauschal als Klimasünder, Umweltvergifter und Tierquäler zu stigmatisieren. Dann dürfe sich niemand darüber wundern, dass niemand mehr Landwirt werden wolle. Die Ministerin kritisierte, dass aus den urbanen Zentren heraus gerne sonntags Forderungen an Landwirte gestellt würden, nach denen aber am Montag nicht mehr gehandelt werden würde. Solle die Landwirtschaft sich ändern, müssten die dafür notwendigen Hilfen bereitgestellt werden. Mit den Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik signalisiere der Bund, dass er an der Seite der Bäuerinnen und Bauern steht.

Alterssicherung der Landwirte und GAK

2,42 Milliarden Euro aus dem Etat sollen den Planungen zufolge als Zuschüsse der Alterssicherung von Landwirten dienen. Weitere 1,46 Milliarden Euro sind Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte. Insgesamt sind 4,11 Milliarden Euro unter dem Stichwort „landwirtschaftliche Sozialpolitik“ vorgesehen. 965 Millionen Euro Fördermittel will der Bund für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ausgeben. Rund 25 Millionen Euro sollen davon für den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschutzes infolge des Klimawandels sowie 100 Millionen Euro für einen Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind 200 Millionen Euro für die Förderung der ländlichen Entwicklung vorgesehen. Zusammen mit den zur Kofinanzierung vorgesehenen Mitteln der Bundesländer könne im Rahmen der GAK von einem Fördervolumen von rund 1,6 Milliarden Euro ausgegangen werden.

Im Bereich der Nachhaltigkeit, Innovation und Forschung will das Ministerium insgesamt rund 470 Millionen Euro ausgeben. 74 Millionen fließen davon in das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“. Das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) ist mit 29 Millionen Euro unterfüttert. 73 Millionen werden für das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) veranschlagt. Für die Bekanntmachung des Tierwohllabels sind 20 Millionen Euro vorgesehen. Das Label soll zu mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung beitragen.

AfD: Ministerin ist umtriebig, aber nicht effektiv

Als „hochmotiviert“ und „umtriebig“ schätzte die AfD die Arbeit der Ministerin ein. Aber Aktivität ersetze nicht die Effektivität, meinte Wilhelm von Gottberg (AfD). Der Abgeordnete kritisierte, dass zum Beispiel bei dem Thema Wolf sich zu wenig um die Folgen für die Landbevölkerung gekümmert werde. Auch die Verschärfung der Düngeverordnung dürfe nicht weiter akzeptiert werden.

Das Tierwohllabel reihe sich in eine Vielzahl von Label ein, ohne nennenswerte Fortschritte zu erzielen. Seit zwei Jahren werde dafür Geld ausgegeben, aber nun würden Teile der Koalition die Einführung eines verpflichtenden Kennzeichens fordern, obwohl dies freiwillig sein sollte.

 

 

 

11. September 2019 (111. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1 Einzelplan 4: Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt

Die Debatte über den Einzelplan 04 des Bundeshaushaltes (Etat von Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt) ist regelmäßig der Höhepunkt einer jeden Haushaltswoche des Bundestages. Nicht wegen der Einzelposten dieses Einzelplans, sondern wegen der großen politischen Fragen, die in der Regel in dieser auch als Generaldebatte bezeichneten Aussprache diskutiert werden. So war es auch am Mittwoch, 11. September 2019. Und wer die politische Agenda der vergangenen Monate etwas verfolgt hat, den dürfte es wenig überraschen, dass das Thema Klimaschutz eine dominante Rolle in der Debatte spielte. Kaum ein Redner oder eine Rednerin, der oder die nicht darauf einging.

Außerdem schafften es in die Top-Ten-Liste der Themen auch noch: die Steuerpolitik, die angespannte internationale Weltlage mit dem Handelskonflikt zwischen China und den USA, die Digitalisierung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und der technische Fortschritt insgesamt. Es war ein thematischer Rundumschlag, abhängig von den Fraktionszugehörigkeiten mit unterschiedlichen Gewichtungen: So spielte erwartungsgemäß das Thema Zuwanderung bei der AfD, das Thema Steuern bei der FDP oder das Thema Armutsbekämpfung bei den Linken eine große Rolle. Die Grünen versuchten, ihre Rolle als wahre Klimaschutz-Partei zu untermauern, und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) legte einen Schwerpunkt darauf, erneut den Multilateralismus als Wertefundament der EU zu verteidigen.

AfD: Grün-sozialistische Ideologie in der Klimadebatte

Dr. Alice Weidel, Fraktionschefin der AfD, beschrieb Deutschland dabei als ein Land kurz vor dem Zusammenbruch: Die wirtschaftliche Krise komme nicht erst, sie sei bereits da; die unkontrollierte Zuwanderung nehme wieder zu, denn die Balkan-Route sei wieder offen; ein gigantischer Bankencrash, bei dem die Menschen alles verlieren, stehe bevor, die Infrastruktur verfalle, die öffentliche Ordnung leide, lautete ihr Fazit.

Statt sich diesen Problemen zu stellen, würde die Bundesregierung aber lieber neue steuerliche Belastungen ausbrüten, wie zum Beispiel die CO2-Bepreisung. In der klimapolitischen Debatte dominiere eine „grün-sozialistische Ideologie“, die die Zukunftsfähigkeit des Landes bedrohe. „Ihr vorgeblicher Klimaschutz ist nichts als ein Deindustriealisierungsprogramm“, warf Weidel der Bundesregierung vor.

 

Top1 Einzelplan 5: Auswärtiges Amt

Die für Außenpolitik in den kommenden Jahren zur Verfügung stehenden Mittel sind aus Sicht der Opposition zu niedrig. Deutliche Kritik gab es in der ersten Beratung des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für das Auswärtigen Amt für 2020 (19/11800, Einzelplan 05) am Mittwoch, 11. September 2019, auch an der Zuwendungspraxis des Ministeriums. Nach Vorstellungen der Bundesregierung soll das Haus von Außenminister Heiko Maas (SPD) im kommenden Jahr über Ausgaben in Höhe von rund 5,83 Milliarden Euro verfügen können, das sind rund 88 Millionen Euro weniger als im laufenden Haushaltsjahr.

Minister: Vier grenzenlose Herausforderungen

Maas benannte mit Globalisierung, Klimawandel, Migration und Digitalisierung vier „grenzenlose Herausforderungen“, auf die es nur grenzüberschreitende, also multilaterale Antworten gebe.

Er verwies unter anderem auf eine Initiative Deutschlands im UN-Sicherheitsrat zum Thema Klima und Sicherheit, bei dem es auch darum gehe, das Gremium präventiver auszurichten. „Wer Fluchtursachen bekämpfen will, muss den Klimawandel bekämpfen.“….

1,58 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe im Ausland

Größter Ausgabeposten bleibt dem Haushaltsentwurf für den Einzelplan 05 zufolge das Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“, in dem unter anderem 1,58 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe im Ausland vorgesehen sind – genauso viel wie im Jahr 2018. Die Leistungen an die Vereinten Nationen summieren sich in diesem Kapitel auf 537,4 Millionen Euro (2019: 657,2 Millionen Euro), für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung sind 401,2 Millionen Euro vorgesehen (2019: 396 Millionen Euro). Die Zahlungen im Rahmen des Stabilitätspaktes Afghanistan sollen konstant bleiben bei 180 Millionen Euro.

Für das Kapitel „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“ sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 995,5 Millionen Euro eingeplant, größter Posten ist darin die institutionelle Förderung im Rahmen der Auslandskulturarbeit in Höhe von rund 493 Millionen Euro (gegenüber knapp 500 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr) , darunter etwa die Finanzierung des Goethe-Instituts, die mit insgesamt rund 234 Millionen Euro zu Buche schlagen soll.

Personalkosten von knapp 1,08 Milliarden Euro

Für das Kapitel „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ sind Ausgaben in Höhe von 197,7 Millionen Euro vorgesehen, eine Steigerung um rund 27 Millionen gegenüber dem laufenden Etat, was unter anderem mit Kosten aus Anlass der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr zu begründen ist. Finanziert werden aus diesem Kapitel unter anderem Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der politischen Stiftungen mit 53 Millionen Euro (2019: 58 Millionen Euro) sowie Ausgaben für das Deutschlandbild im Ausland mit 22,5 Millionen Euro (wie im Vorjahr).

Knapp 1,08 Milliarden Euro im Haushalt des Auswärtigen Amtes werden laut Entwurf wie im Vorjahr auf Personalausgaben entfallen. (ahe/11.09.2019)

AfD: Ministerium betreibt „Gutmenschen-Politik“

Armin-Paulus Hampel (AfD) warf dem Minister vor, dass sein Haus fahrlässig mit Steuergeldern umgehe und verwies auf den Bundesrechnungshof, der 2018 die Zuwendungspraxis des Auswärtigen Amtes beanstandet hatte.

Das Ministerium betreibe mit einer „Gutmenschen-Politik“ gemeinsame Sache mit den geförderten Nichtregierungsorganisationen und sei nicht in der Lage zu prüfen, wofür Zuwendungen nach welchen Kriterien und mit welchen Erfolgen gegeben werden, sagte Hampel.

 

Top1 Einzelplan 15: Verteidigung

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hält die derzeitige mittelfristige Finanzplanung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für nicht ausreichend, um die Bundeswehr in den kommenden Jahren ausreichend zu finanzieren. In der ersten Lesung des Wehretats 2020 (19/11800, Einzelplan 14) am Mittwoch, 11. September 2019, begrüßte sie die geplante Erhöhung der Verteidigungsausgaben um rund 1,7 auf 44,9 Milliarden Euro als „eine gute Nachricht“, monierte aber zugleich: „Dieser Anstieg allein in 2020 genügt nicht.“ Sollte der Verteidigungsetat in den kommenden Jahren nicht kontinuierlich erhöht werden, dann wären wichtige Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr gefährdet.

Als Beispiele nannte Kramp-Karrenbauer, die das Amt der Verteidigungsministerin erst vor wenigen Wochen von Ursula von der Leyen (CDU) übernommen hat, den Nachfolger für das Kampfflugzeug Tornado, die Kooperation mit Norwegen für die Beschaffung neuer U-Boote und die Versorgung mit ausreichend Nachtsichtbrillen. Als eine der reichsten Industrienationen dürfe Deutschland nicht abseits stehen bei der Mitgestaltung der Welt, dies gelte auch für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik, argumentierte die Ministerin. Deutschland müsse seine Zusagen gegenüber den Verbündeten einhalten.

„Zeichen der Wertschätzung für die Soldaten“

Das Ziel der Nato, rund zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung auszugeben, sei „nicht herbeigeredet oder herbeigetwittert“ worden. Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben sei zudem ein Zeichen der Wertschätzung für die Soldaten. Diese würden „für unser Land den Kopf hinhalten“ und hätten deswegen Anspruch auf „eine vollständige und die beste Ausrüstung“, sagte Kramp-Karrenbauer.

Mit dem Anstieg des Wehretats auf 44,9 Milliarden Euro wird Deutschland im kommenden Jahr voraussichtlich 1,37 Prozent des BIP für Verteidigung aufbringen. Aber nach den derzeitigen Planungen von Finanzminister Scholz wird die Quote ab 2021 wieder auf 1,32 Prozent, 2022 auf 1,28 Prozent und ab 2023 auf 1,24 Prozent des BIP sinken…

1,69 Milliarden Euro mehr als 2019

1,69 Milliarden Euro mehr als für das Jahr 2019 geplant war soll die Ministerin 2020 ausgeben dürfen. 44,92 Milliarden Euro (2019: 43,23 Milliarden Euro) an Ausgaben sind in dem Einzelplan 14 des Haushalts 2020 vorgesehen. Auf Personalausgaben entfallen im Etatentwurf 19,25 Milliarden Euro (2019: 18,76 Milliarden Euro), auf militärische Beschaffungen 6,85 Milliarden Euro (2019: 6,5 Milliarden Euro). 400 Millionen Euro sind für die Beschaffung des Großraumtransportflugzeugs A 400 M vorgesehen (2019: 514,4 Millionen Euro), 580 Millionen Euro für die Beschaffung des Schützenpanzers Puma (2019: 700 Millionen Euro), 350 Millionen Euro für die Beschaffung des Waffensystems Eurofighter (2019: 327 Millionen Euro) und 400 Millionen Euro für die Beschaffung des Nato-Hubschraubers 90 (2019: 400 Millionen Euro).

Für die Materialerhaltung in der Bundeswehr sieht der Etatentwurf 4,09 Milliarden Euro vor (2019: vier Milliarden Euro), davon allein 2,33 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät (2019: 2,3 Milliarden Euro).

Gut fünf Milliarden Euro für Soldatenunterkünfte

Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten soll Ministerin Kramp-Karrenbauer 5,4 Milliarden Euro ausgeben können (2019: 5,38 Milliarden Euro), darunter 2,62 Milliarden Euro für Mieter und Pachten (2019: 2,6 Milliarden Euro) und 1,18 Milliarden Euro für Baumaßnahmen (2019: 1,17 Milliarden Euro).

Die internationalen Verpflichtungen der Bundeswehr, unter anderem für die Nato und für Auslandseinsätze, schlagen mit 1,83 Milliarden Euro zu Buche (2019: 1,61 Milliarden Euro). (aw/11.09.2019)

AfD: Streitkräfte sind nicht einsatzbereit

Scharfe Kritik am Regierungsentwurf für den Verteidigungshaushalt 2020 und der Planung für die kommenden Jahre übten die Oppositionsfraktionen – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rüdiger Lucassen, monierte, die Erhöhung der Verteidigungsausgaben zeige, welchen großen Schaden die Große Koalition der Bundeswehr in den vergangenen Jahren zugefügt habe. Die deutschen Streitkräfte seien nicht einsatzbereit.

Schuld daran seien aber nicht nur die verschiedenen Verteidigungsminister aus den Reihen der CDU/CSU, sondern alle Abgeordneten von Union und SPD, die diesen Kurs mitgetragen hätten. Sie hätten die Bundeswehr „zerstört“, sagte Lucassen. Und in der „schwersten Krise der Bundeswehr“ würden Politiker der Union über die neuen Ausgehuniformen für die Truppe diskutieren.

 

Top1 Einzelplan 15: Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Um 500 Millionen Euro möchte Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (CSU) den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aufstocken, um die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zugesagte Verdopplung der internationalen Klimazusagen auf vier Milliarden Euro bis 2020 einlösen zu können. Es wäre inakzeptabel, wenn Deutschland gerade beim Klimaschutz kurz vor dem UN-Klimagipfel in New York seine Verpflichtungen nicht einhalte, betonte der Ressortchef am Mittwoch, 11. September 2019, in der ersten Beratung des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für das BMZ für 2020 (19/11800, Einzelplan 23).

Minister sieht „große Erfolge“ im Gesundheitsbereich

Müller pochte zudem auf die Einhaltung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, wonach die Ausgaben von BMZ und Bundesverteidigungsministerium (BMVg) im Verhältnis eins zu eins steigen sollen. Angesichts einer geplanten Steigerung des Verteidigungsetats um 1,7 Milliarden und einem Zuwachs von lediglich 128 Millionen im Entwicklungsetat werde diese Zusage nicht eingehalten.

„Entwicklung und Sicherheit sind gleichwertig“, betonte Müller. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) stabilisiere Krisenregionen und verhindere Kriege. Insbesondere im Gesundheitsbereich, etwa bei der Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, verzeichne sie große Erfolge.

Gesamtausgaben von 10,37 Milliarden Euro geplant

Insgesamt soll Müller im kommenden Jahr 10,37 Milliarden Euro ausgeben dürfen. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 6,93 Milliarden Euro ist der Einzelplan weiterhin der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes, bleibt aber mit 0,51 Prozent unter dem von der Regierung angestrebten Ziel, 0,7 Prozent der öffentlichen Ausgaben für Entwicklung auszugeben. Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit will der Bund nur noch 4,66 Milliarden Euro (2019: 4,76 Milliarden Euro) zur Verfügung stellen.

Für die „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ sind 2,16 Milliarden Euro (2019: 2,04 Milliarden Euro) veranschlagt. Die Vorlage will der Bundestag am Freitag, 13. September 2019, nach den Beratungen über sämtliche Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überweisen…

Über den Etatvorschlag der Bundesregierung für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23), der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2020 (19/11800) enthalten ist, berät der Bundestag am Mittwoch, 11. September 2019, 90 Minuten lang. Bundesminister Dr. Gerd Müller (CSU) soll dem Entwurf zufolge im kommenden Jahr 10,37 Milliarden Euro (2019: 10,25 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 6,93 Milliarden Euro ist der Einzelplan 30 der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes. Die Vorlage soll nach den bis Freitag, 13. September, dauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken

Gesamtausgaben in Höhe von 2,16 Milliarden Euro (2019: 2,04 Milliarden Euro) sieht der Etat von Minister Müller im Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ vor. Als Beitrag zu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europäischen Union sind 967,01 Millionen Euro eingeplant (2019: eine Milliarde Euro). Für „Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz“ sieht der Entwurf 434,43 Millionen Euro vor (2019: 370,63 Millionen Euro). Als Beiträge an die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind 336,87 Millionen Euro eingestellt – ebenso viel, wie für 2019 angesetzt ist.

1,01 Milliarden Euro (2019: 938,38 Millionen Euro) sind dem Etatentwurf zufolge für „Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken“ gedacht. Darunter finden sich „Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe“ in Höhe von 681,24 Millionen Euro (2019: 700,16 Millionen Euro). (hau/19.08.2019)

 

AfD spricht von „globaler Gießkannenpolitik“

Volker Münz (AfD) kündigte bereits jetzt an, dass seine Fraktion dem Etat nicht zustimmen werde. Die Annahme „viel hilft viel“ sei nicht richtig, sagte er. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bestehe aus Hunderten Trägern und Projekten, etliche Maßnahmen seien nicht zielführend, ihre Wirksamkeit oft nicht genügend belegt.

Statt eine „globale Gießkannenpolitik“ zu betreiben, müsse sich die Entwicklungszusammenarbeit auf gezielte Projekt konzentrieren und Doppelstrukturen beseitigen, forderte Münz.

 

 

12. September 2019 (112. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1 Einzelplan 6: Inneres, Bau und Heimat

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hält gegenüber Rechtsextremismus und -terrorismus in Deutschland  „höchste Aufmerksamkeit“ für erforderlich. Im Bundestag verwies Seehofer am Donnerstag, 12. September 2019, in der ersten Lesung des Haushaltsentwurfs 2020 für das Ministerium des Innern, für Bau und Heimat (Einzelplan 06) darauf, dass neben der nach wie vor hohen Gefährdungslage beim islamistischen Terrorismus auch die  Gefährdungslage durch den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus als „hoch“ eingestuft worden sei. Man ergänze das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)  mit „neue Einheiten, die sich speziell auf diesen Komplex konzentrieren“, fügte der Minister hinzu und warb beim Parlament dafür, bei den  Haushaltsberatungen insbesondere die dazu notwendigen Planstellen zur Verfügung zu stellen. Dabei gehe es „in die Hunderte“ von Planstellen zur wirksamen Gefahrenabwehr gegenüber Rechtsextremismus und -terrorismus.

Minister: Nach wie vor hoher Migrationsdruck von allen Seiten

Mit Blick auf die Zuwanderungszahlen äußerte Seehofer die Erwartung, dass Deutschland  am Ende des Jahres „mit höchster Wahrscheinlichkeit“ weit unter dem in der Koalition vereinbarten Korridor von 180.000 bis 220.000 liegen werde.

Zugleich mahnte er eine gemeinsame europäische Asylpolitik an. „Der Migrationsdruck von allen Seiten“ sei nach wie vor hoch. Dies könnten nur die Europäer gemeinsam lösen…

Migration und Integration

Das Ministerium kann im Jahr 2020 mit Ausgaben in Höhe von 15,33 Milliarden Euro (2019: 15,85 Milliarden Euro) planen. Die Personalausgaben machen mit 5,06 Milliarden Euro knapp ein Drittel des gesamten Etats aus (2019: 4,82 Milliarden Euro). Das geht aus dem im Regierungsentwurf für den Einzelplan 06 des Bundeshaushalts hervor, der am Freitag, 13. September, zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden soll.

Für Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene sieht die Regierung Ausgaben von 986,87 Millionen Euro vor (2019: 1,07 Milliarden Euro). Davon sind 918,7 Millionen Euro (2019: 946,6 Millionen Euro) für den Bereich Integration und Migration vorgesehen, unter anderem allein 698,6 Millionen Euro für Integrationskurse (2019: 720 Millionen Euro). 70,98 Millionen Euro (2019: 70,76 Millionen Euro) sollen für die Migrationsberatung erwachsener Zuwanderer ausgegeben werden können.

Netzpolitik und moderne Verwaltung

Für Informationstechnik (IT), Netzpolitik, Digitalfunk und die Modernisierung der Verwaltung sind 1,17 Milliarden Euro eingestellt (2019: 1,24 Milliarden Euro). Davon entfallen auf den Digitalfunk 390,83 Millionen Euro (2019: 390,45 Millionen Euro), auf die Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes 473,12 Millionen Euro (2019: 579,16 Millionen Euro), auf IT und Netzpolitik 27,1 Millionen Euro (2019: 23,14 Millionen Euro) und auf die Modernisierung der Verwaltung 127,91 Millionen Euro (2019: 97,02 Millionen Euro).

Für den Sport sieht der Etatentwurf Ausgaben von 245,13 Millionen Euro (2019: 234,9 Millionen Euro) vor. Als Zuschuss für Maßnahmen zur Dopingbekämpfung sind 6,59 Millionen Euro eingeplant (2019: 7,25 Millionen Euro)

Wohnungswesen und Stadtentwicklung

Der Bereich „Wohnungswesen und Stadtentwicklung“ umfasst Ausgaben von 3,45 Milliarden Euro (2019: 4,19 Milliarden Euro), von denen 2,5 Milliarden (2019: 3,44 Milliarden Euro) investiert werden sollen. Die Ausgaben für Wohngeld belaufen sich dabei auf 600 Millionen Euro (2019: 510 Millionen Euro). Für das Baukindergeld sind 861,35 Millionen Euro vorgesehen (2019: 570 Millionen Euro). Die in den vergangenen Jahren im Etat befindlichen 1,52 Milliarden Euro für Kompensationszahlungen wegen der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung an die Länder finden sich im aktuellen Entwurf nicht, da die Kompensationszahlungen Ende 2019 beendet werden.

Für die Städtebauförderung plant die Regierung eine Milliarde Euro ein (2019: 899,75 Millionen Euro) und für die nationale Stadtentwicklungspolitik 20,9 Millionen Euro (2019: 9,5 Millionen Euro). (sto/12.09.2019)

AfD: Wir brauchen Rückführung

Dr. Gottfried Curio (AfD) kritisierte, es gebe nach wie vor „massenhaft illegale Migration“ aus Afrika und islamischen Ländern. „Was wir brauchen, ist Rückführung“, sagte er. Die Maßnahmen des Bundesinnenministeriums lösten die Probleme dagegen nicht.

Vielmehr erzeuge erst „der europäische Aufnahmeanreiz“ Migration und erhebliche Kosten hierzulande. Diese „Anstiftung zur Migration“ sei humanitär wie finanziell der falsche Weg. „Hundertmal effektiver“ wäre Hilfe vor Ort.

 

Top1 Einzelplan 7: Justiz und Verbraucherschutz

Mit einem relativ kleinen Etat soll nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Großes bewirkt werden. Wie sie am Donnerstag, 12. September 2019, bei der Vorstellung des Haushalts des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für das kommende Jahr (Einzelplan 07, 19/11800) sagte, gehe es um Gerechtigkeit und den Schutz des Rechtsstaates und damit um die Schaffung der Grundlage für eine wehrhafte Demokratie. Dies sei eine aktuelle und ganz konkrete Aufgabe angesichts von Versuchen, an diesen Rechtsstaat die Axt anzulegen und engagierte Menschen zum Schweigen zu bringen. Ein wehrhafter Rechtsstaat dürfe dies nicht zulassen. Deshalb müsse der Verfolgungsdruck erhöht werden. Damit sich demokratiefeindliche Gruppierungen oder Personen nicht bis unter die Zähne bewaffnen, müsse das Waffenrecht verschärft werde.

Ministerin: Voraussetzungen für effektive Verfahren schaffen

Lambrecht verwies auf die geplante personelle und materielle Stärkung der Institutionen des Rechtsstaates. Bei den Gerichten sollen die Voraussetzungen für effektive Verfahren geschaffen werden. Weitere Aufgaben der nächsten Zeit seien Änderungen der Strafprozessordnung  und beim Unternehmensstrafrecht, Verbesserungen beim Opferschutz, beim Verbraucherschutz und im Mietrecht.

Für Ausgaben im Bereich Justiz und Verbraucherschutz soll 2020 insgesamt erneut mehr Geld zur Verfügung stehen. Im Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr sind für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 912,28 Millionen Euro vorgesehen, 16,96 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Demgegenüber steht im kleinsten Etat aller Bundesministerien ein Anstieg der Einnahmen um 32,00 Millionen auf 611,78 Millionen Euro. Das entspricht rund zwei Dritteln der Ausgaben…

Personalausgaben bilden den Schwerpunkt

Größter Posten im Haushalt sind erneut die Personalausgaben, die um 20,92 Millionen auf 587,80 Millionen Euro steigen sollen. Den prozentual höchsten Zuwachs verzeichnet dem Entwurf zufolge der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der 61,69 Millionen Euro ausgeben kann, ein Plus von 18,24 Millionen Euro. Mehr Geld ist auch für das Deutsche Patent- und Markenamt vorgesehen (plus 16,56 Millionen auf 253,77 Millionen Euro).

Der Bundesgerichtshof soll mit 58,11 Millionen Euro 4,06 Millionen mehr erhalten, und der Etat des Bundesfinanzhofs soll leicht auf 20,24 Millionen Euro steigen. Dem Ministerium selbst sollen für Personal- und Verwaltungsausgaben sowie für Investitionen 102,14 Millionen Euro zur Verfügung stehen, 8,51 Millionen mehr als in diesem Jahr.

38,27 Millionen Euro für Verbraucherpolitik

Dagegen sollen die Ausgaben im Bereich Verbraucherpolitik sinken. Dieser umfasst die Information der Verbraucher sowie Forschung und Innovation im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Die Ausgaben, die auch Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest umfassen, fallen laut Entwurf mit 38,27 Millionen Euro um 3,95 Millionen geringer aus.

Für sonstige Bewilligungen wie für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit werden mit 27,42 Millionen Euro 3,29 Millionen weniger veranschlagt. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben, zu denen der Schwerpunktbereich Versorgung gehört, sollen um 12,60 Millionen auf 219,46 Millionen Euro sinken. Bei Einnahmen von 129,21 Millionen Euro (plus 12,00 Millionen) soll auch für das Bundesamt für Justiz mit 96,03 Millionen Euro weniger Geld zur Verfügung stehen (minus 5,38 Millionen). Ebenso sparen müssen dem Entwurf zufolge das Bundesverwaltungsgericht (minus 3,52 Millionen auf 20,98 Millionen Euro) und das Bundespatentgericht (minus 1,81 Millionen auf 14,18 Millionen Euro). (mwo/12.09.2019)

AfD: Übertriebene Detailverästelung und politische Anbiederung

Tobias Peterka (AfD) bemängelte neben „purem Aktionismus“ im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz unter anderem, dass im Bereich Verbraucherschutz im Rahmen von Informationskampagnen explizit sogenannte besondere Zielgruppen wie Flüchtlinge angesteuert würden. Das sei eine für einen Bundeshaushalt übertriebene Detailverästelung und politische Anbiederung.

Kritik übte er an der finanziellen Ausstattung der Deutschen Richterakademie zulasten des Bundes.

 

Top1 Einzelplan 12: Verkehr und digitale Infrastruktur

Während der Haushaltsdebatte zum Einzelplan 12 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur haben Redner der Oppositionsfraktion FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut massive Kritik an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geübt. Oliver Luksic (FDP) sagte, Scheuer habe mit Steuergeldern gezockt, als er trotz aller warnenden Gutachten die Aufträge zur Pkw-Maut-Erhebung noch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vergeben habe. Victor Perli (Die Linke) warf dem Minister vor, entscheidende Gutachten, die gegen eine Privatisierung der Maut gesprochen hätten, manipuliert zu haben. Sven Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Minister Scheuer habe den Bundestag und die deutsche Öffentlichkeit belogen. „Ein Minister mit Anstand wäre längst zurückgetreten“, sagte Kindler.

Straßen- und Schienenverkehr

Ein Bekenntnis zur Elektromobilität und anderen alternativen Antriebsformen gab Sören Bartol (SPD) ab. Die Mittel für öffentliche Ladesäulen für E-Autos sollen mindestens verdoppelt werden, sagte er. Michael Donth (CDU/CSU) sieht im Haushaltsentwurf eine starke Unterstützung der Bahn. Für den Personen-  und Güterschienenverkehr seien fast 1,2 Milliarden Euro mehr eingeplant, so Donth.

Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD) kritisierte hingegen, die Mittelaufwüchse für die Schiene zulasten der Straße. Mehr als 75 Prozent des Personen- und Schienenverkehrs fänden schließlich auf der Straße statt, sagte er.

Minister bietet „Bündnis für Mobilität“ an

Über einen Rekordwert von 17,8 Milliarden Euro für Investitionen und Innovationen freute sich Bundesverkehrsminister Scheuer. Er kündigte an, den Kommunen und Ländern ein „Bündnis für Mobilität“ anzubieten. Die Bürger würden schließlich nicht nach Zuständigkeiten unterscheiden, sondern forderten eine gute Mobilität, sagte er. Ein weiteres Ziel sei ein modernes Personenbeförderungsrecht. Für die letzte Reform habe es sechs Jahre gebraucht. „Diese Zeit haben wir diesmal nicht“, warnte Scheuer.

Es gehe ihm darum, mit dem Haushalt Angebote zu schaffen „und weniger Verbote und Bevormundungen“. Mobilität könne man nicht verordnen, sagte der Minister. Es sei nicht sein Politikstil, den Bürgern „irgendwelche Fahrzeuge zuzuteilen“.

Fast 18 Milliarden Euro für Investitionen

Das Ministerium soll den Planungen zufolge 29,83 Milliarden Euro (2019: 29,29 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mehr als die Hälfte des Geldes (17,79 Milliarden Euro) ist für Investitionen eingeplant. Damit ist der Einzelplan 12 der größte Investitionshaushalt des Bundes.

Auf der anderen Seite stehen 7,97 Milliarden Euro an geplanten Einnahmen durch die Lkw-Maut (2019: 8,22 Milliarden Euro).

Investitionen in die Infrastruktur

Die Ausgaben für die Bundesfernstraßen summieren sich auf 10,81 Milliarden Euro (2019: 10,8 Milliarden Euro), von denen 9,6 Milliarden Euro für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) vorgesehen sind (2019: 9,13 Milliarden Euro). Für die Bundesschienenwege sollen 6,81 Milliarden Euro ausgegeben werden können (2019: 5,64 Milliarden Euro).

Davon entfallen 1,52 Milliarden Euro auf Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2019: 1,64 Milliarden Euro) und 4,65 Milliarden Euro auf den Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2019: 3,5 Milliarden Euro).

Bundeswasserstraßen und Digitalisierung

1,14 Milliarden Euro sieht der Etatentwurf für die Bundeswasserstraßen vor (2019: 1,26 Milliarden Euro), darunter 457,52 Millionen Euro für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen (2019: 556,06 Millionen Euro).

Für den Bereich Digitale Infrastruktur enthält der Etatentwurf Ausgaben in Höhe von 1,05 Milliarden Euro (2019: 217,74 Millionen Euro). In den flächendeckenden Breitbandausbau sollen 900 Millionen Euro mehr als im Jahr 2019 fließen. (hau/12.09.2019)

AfD: Auto wichtigstes Verkehrsmittel

Die im Haushalt geplante Verteilung von 13 Milliarden Euro für die Schiene und zehn Milliarden Euro für die Straße gehe an der Realität vorbei, befand Dirk Spaniel. Die Mittel müssten dort investiert werden, wo sie den größten Effekt hätten. „Und nicht dort, wo die Umerziehungspolitiker der Grünen und Linken es gerne sehen würden“, sagte der AfD-Abgeordnete.

Der Haushalt zeige, dass es dem „CSU-Ministerium“ um „Anbiederung an den linken Mainstream“ gehe. Für die Deutschen sei das Auto „heute und in absehbarer Zukunft“ das wichtigste Verkehrsmittel. Diesem Verkehrsmittel müsse die Infrastruktur gegeben werden, die es benötige, forderte Spaniel.

 

Top1 Einzelplan 17: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Knapp zwölf Milliarden Euro soll Franziska Giffey (SPD) im kommenden Jahr ausgeben können: So groß war der Etat des Familienministeriums noch nie. In den Beratungen zum Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2020 (19/11800) am Donnerstagnachmittag, 12. September 2019, betonte Giffey deshalb, die Koalition tue viel für die Familien im Land. Von der Opposition kam dagegen Kritik: In der Familienpolitik gebe es mehr Schein als Sein.

Ministerin: Familien profitieren direkt

Giffey sagte in ihrer Rede, neun Milliarden aus dem 11,8-Milliarden-Euro-Budget ihres Hauses gingen „direkt in die Portemonnaies der Familien“. Durch den Ausbau von Bildungs- und Teilhabeleistungen würden vor allem Eltern mit geringeren Einkommen unterstützt. Mit 5,5 Milliarden Euro sorge man für „mehr Qualität und weniger Gebühren“ in den Kitas. Ein weiteres wichtiges Projekt der Koalition sei es, einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule zu schaffen. Dafür stelle ihr Haus 500 Millionen Euro zur Verfügung, aus dem Bildungsministerium kämen weitere 500 Millionen.

277 Millionen Euro würden an die Freiwilligendienste gehen, sodass jeder, der einen solchen Dienst absolvieren will, auch einen Platz bekomme. Weil es wichtig sei, sich um den sozialen Frieden im Land zu kümmern, würden für das Bundesprogramm „Demokratie leben“ mehr als 100 Millionen Euro auch im Jahr 2020 bereitgestellt. Es sei wichtige, Engagierte vor Ort zu stärken, deshalb sei auch die Einrichtung einer „Stiftung für Ehrenamt und Engagement“ wichtig.

Gut eine Milliarde Euro mehr

Ausgaben in Höhe von 11,8 Milliarden Euro (2019: 10,45 Milliarden Euro) sieht der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2020 (19/11800) enthaltene Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Der Einzelplan 17 soll nach den bis Freitag, 13. September, dauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Der überwiegende Teil der Ausgaben ist für familienpolitische Maßnahmen vorgesehen. Von den dafür zur Verfügung stehenden 9,54 Milliarden Euro (2019: 8,66 Milliarden Euro) betreffen 7,25 Milliarden Euro (2019: 6,86 Milliarden Euro) das Elterngeld. 795 Millionen Euro sind als Unterhaltsvorschusszahlungen eingeplant (2019: 718 Millionen Euro). Das Kindergeld schlägt der Vorlage zufolge mit 1,18 Milliarden Euro zu Buche (2019: 779 Millionen Euro).

Für die Kinder- und Jugendpolitik sind 1,46 Milliarden Euro eingeplant (2019: 987,83 Millionen Euro). 300 Millionen Euro davon (2019: 300 Millionen Euro) sind für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ vorgesehen. Zudem soll ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet werden, wofür 500 Millionen Euro aus dem Familienetat bereitgestellt werden sollen.

Ausgaben für Freiwilligendienste

Mit 419,1 Millionen Euro (2019: 485,94 Millionen Euro) schlägt der Posten „Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ zu Buche. Davon entfallen 293,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2019: 383,1 Millionen Euro). Dazu zählen die Ausgaben für Freiwilligendienste mit 110,68 Millionen Euro (2019: 120,68 Millionen Euro) und für den Bundesfreiwilligendienst mit 167,2 Millionen Euro (2019: 207,2 Millionen Euro).

Für das im kommenden Jahr startende „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau, Modernisierung und Sanierung“, sind 30 Millionen Euro im Haushaltsentwurf eingestellt. (suk/12.09.2019)

AfD: Familien anders fördern als bisher

Eine völlig falsche Ausrichtung der Familienpolitik attestiere der AfD-Abgeordnete Volker Münz der Großen Koalition. Die Aufwüchse bei Elterngeld und Kinderzuschlag seien zwar zu begrüßen, die Regierung werde aber ihrem eigenen Ziel nicht gerecht, Menschen die Entscheidung für Kinder und Familie zu erleichtern. Familien seien durch die Entwicklung der Stromkosten und steigende Mieten extrem belastet. Während es in den 1980er-Jahren möglich gewesen sei, als Handwerker und Alleinverdiender ein Haus zu finanzieren und eine Familie zu ernähren, seien Eltern heute gezwungen, beide zu arbeiten und ihre Kinder in frühe Betreuung zu geben.

Das Familienbild der Regierung widerspreche dem Grundgesetz– der Staat aber müsse Eltern in die Lage versetzen, die Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Seine Fraktion fordere daher, das Elterngeld bis ins dritte Lebensjahr auszuweiten.

 

Top1 Einzelplan 30: Bildung und Forschung

18,2 Milliarden Euro sollen Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für 2020 zur Verfügung stehen (2019: 18,27 Milliarden Euro). Das geht aus dem im Regierungsentwurf für den Haushalt 2020 (19/11800) enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hervor, den der Bundestag am Donnerstag, 12. September 2019, erstmals beraten hat. Der Einzelplan 30 soll nach den bis Freitag, 13. September, dauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Weniger Geld für das BAföG

Für die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens und die Nachwuchsförderung sind 4,45 Milliarden Euro vorgesehen (2019: 4,79 Milliarden Euro). Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) machen dabei 2,28 Milliarden Euro aus (2019: 2,64 Milliarden Euro).

Für Schülerinnen und Schüler sind 878 Millionen Euro (2019: 1,06 Milliarden Euro), für Studierende 1,27 Milliarden Euro (2019: 1,55 Milliarden Euro) eingeplant.

Sondervermögen Ganztagsschule

Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung will Ministerin Karliczek 285,91 Millionen Euro bereitstellen (2019: 283,91 Millionen Euro), für die Stärkung des Lernens im Lebenslauf 825,39 Millionen Euro (2019: 275,56 Millionen Euro). Der Mittelaufwuchs ist vor allem durch das geplante Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ begründet, wofür 500 Millionen Euro aus dem Bildungsetat eingeplant sind.

Mit 7,05 Milliarden Euro will die Regierung die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems stärken (2019: 6,9 Milliarden Euro). Davon entfallen 2,17 Milliarden Euro auf den Hochschulpakt 2020 (2019: 2,21 Milliarden Euro). 400 Millionen Euro (2019: 457,25 Millionen Euro) sind für die Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten eingeplant, 103,64 Millionen Euro (2019: 104,44 Millionen Euro) für die Weiterentwicklung des sogenannten Bologna-Prozesses (Vereinheitlichung von Studiengängen und -abschlüssen in der EU) und 200 Millionen Euro – wie im Vorjahr – für den Qualitätspakt Lehre.

1,45 Milliarden Euro für die Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) soll den Planungen nach im kommenden Jahr 1,45 Milliarden Euro erhalten (2019: 1,38 Milliarden Euro). 1,03 Milliarden Euro (2019: 980,77 Millionen Euro) sind für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft vorgesehen.

Der Bereich „Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie“ ist im Einzelplan 30 mit 7,02 Milliarden Euro bedacht (2019: 6,85 Milliarden Euro). (hau/12.09.2019)

 

13. September 2019 (113. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1 Einzelplan 11: Arbeit und Soziales

Der Bundestag hat sich am Freitag, 13. September 2019, in erster Lesung mit dem größten Einzeletat (Einzelplan 11) des Bundeshaushalts 2020 (19/11800), dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, befasst. Die Ausgaben für die Rentenleistungen sind die größten im gesamten Etat, kein Wunder also, dass das Thema Rente auch in der Debatte eines der größten Aufregerthemen war. Vor allem die von Minister Hubertus Heil (SPD) geplante Grundrente sorgte für einen heftigen Disput zwischen Regierung und Opposition.

148,56 Milliarden Euro für Arbeit und Soziales

148,56 Milliarden Euro (2019: 145,26 Milliarden Euro) umfasst der Etat im Jahr 2020. Das ist ein Anstieg von 3,3 Milliarden Euro gegenüber 2019. Der größte Posten bleibt mit 109,61 Milliarden Euro (2019:105,32 Milliarden Euro) die Rente, deren steigende Kosten der Hauptgrund für den Anstieg des Gesamtetats sind. Auf 101,77 Milliarden Euro (2019: 98,01 Milliarden Euro) beziffern sich die Leistungen an die Rentenversicherung. Bei diesen Leistungen bilden die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung mit 37,83 Milliarden Euro (2019: 36,30 Milliarden Euro) den größten Ausgabenposten. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung will der Bund im nächsten Jahr 7,7 Milliarden Euro ausgeben (2019: 7,1 Milliarden Euro).

Für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme stellt der Bund, zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, 36,99 Milliarden Euro (2019: 37,93 Milliarden Euro) bereit. Fast die gesamten Mittel dieses Bereiches werden für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausgegeben: 36,55 Milliarden Euro (2019: 37,32 Milliarden Euro). Davon entfallen 20,2 Milliarden Euro (2019: 20,6 Milliarden Euro) auf das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung sind 6,2 Milliarden Euro (2019: 6,7 Milliarden Euro) eingeplant.

Minister: Grundrente ist keine Fürsorgeleistung

Für Hubertus Heil geht es in der Sozialpolitik nicht nur um Bilanzen: „Es geht um die Frage, ob wir das Kernversprechen der sozialen Marktwirtschaft erneuern, Wohlstand nicht nur für wenige, sondern für viele zu sichern,“ und dies höre nach dem Arbeitsleben nicht auf. „Wir müssen endlich die Grundrente in Deutschland durchsetzen“, bekräftigte Heil seine Idee, Niedrigrenten nach 35 Beitragsjahren über den Grundsicherungssatz hinaus aufzustocken.

Nochmals betonte er, dass er eine Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente ablehne, da diese keine Fürsorgeleistung sei. „Wir stehen in der Pflicht, wir müssen uns einigen“, appellierte er an die Unionsfraktion.

AfD: Sie verkennen die Zeichen der Zeit

Uwe Witt (AfD) kritisierte die Bundesregierung scharf, da sie aus seiner Sicht an einem „maroden System“ herumdoktere und auf „vielfach gescheiterte Projekte“ setze. Dabei stünden die „Zeichen auf Sturm“, Hunderttausende Arbeitsplätze seien bedroht, „aber Herr Heil macht Sandkastenspiele mit einem sozialen Arbeitsmarkt“, sagte Witt.

Darauf, dass wegen der drohenden Rezession die Einnahmen der Sozialkassen sinken und die Ausgaben steigen würden, liefere der Haushalt keine Antworten. „Sie verkennen die Zeichen der Zeit“, warnte Witt.

 

Top1 Einzelplan 15: Gesundheit

Die Opposition wirft der Bundesregierung in der Gesundheitspolitik falsche Weichenstellungen und mutlose Reformen vor. In der ersten Beratung des Gesundheitsetats für 2020 (19/11800, Einzelplan 15) forderten Redner der Opposition am Freitag, 13. September 2019, im Bundestag grundsätzliche Veränderungen auch bei der Finanzierung der Leistungen, um die Versorgung langfristig zu sichern. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verwies bei der Einbringung seines Haushalts auf die von ihm angestoßenen zahlreichen Reformen, die den Bürgern konkrete Verbesserungen brächten.

Minister: Es gibt nach wie vor einen Vertrauensverlust

Spahn sagte, es gehe auch in der Gesundheitspolitik um die Frage, ob der Staat funktioniere und seine Versprechen einhalte. Er räumte ein, dass es nach wie vor einen Vertrauensverlust gebe, etwa in der Pflege. So seien Pflegekräfte mitunter frustriert von ihren Arbeitsbedingungen. Zugleich erinnerte Spahn an die Finanzierung von zusätzlich 13.000 Stellen in der Altenpflege sowie die verbesserte Pflege in den Krankenhäusern.

Zudem bemühe er sich darum, Pflegefachkräfte aus dem Ausland anzuwerben, beispielsweise in Mexiko. Zwar hapere es teilweise noch bei der Umsetzung, die auch nur schrittweise wirksam werde, die Reformen zeigten aber, dass die Reformen im Alltag ankämen. Dies sei der Weg, um Vertrauen zurückzugewinnen.

18 Gesetzentwürfe in 18 Monaten

Spahn betonte, er habe in der laufenden Wahlperiode schon viel angepackt und in 18 Monaten 18 Gesetzentwürfe vorgelegt. Reformen seien geplant bei den Berufsgesetzen, die teilweise seit Jahren nicht verändert worden seien. So würden die Ausbildungen für Psychotherapeuten, in der Geburtshilfe, in der Anästhesie und bei pharmazeutisch-technischen Assistenzen aktualisiert.

Als weitere Vorhaben nannte der Minister das Implantateregister und das digitale Versorgungsgesetz. Zudem wolle er die Apotheken stärken durch die Finanzierung zusätzlicher Dienstleistungen. Ferner werde ein verpflichtender Impfschutz gegen Masern diskutiert. Die Ausrottung dieser Krankheit dürfe nicht an Deutschland scheitern. Spahn sagte: „Wir versprechen nicht das Blaue vom Himmel, sondern packen solide an.“

AfD: Hyperkinetischer Aktionismus

Die Opposition stellt die Betriebsamkeit des Gesundheitsministeriums nicht infrage, findet manche Reform auch unterstützenswert, sieht aber noch ganz anderen Handlungsbedarf. Prof. Dr. Axel Gehrke (AfD) kritisierte, im Haushaltsplan für 2020 seien überhaupt keine neuen Ansätze abzulesen. Es gehe einfach alles so weiter, trotz des „hyperkinetischem Aktionismus“ von Spahn. Die Umlagefinanzierung werde durch das zunehmende Missverhältnis zwischen Patienten und Beitragszahlern infrage gestellt. Das könne das Gesundheitssystem nicht dauerhaft überleben.

Dass der Gesundheitsetat mit einer Steigerung von rund 20 Millionen Euro nicht weiter aufgebläht werde, sei zu begrüßen, jedoch seien weder qualitative Verbesserungen zur Versorgung der Bevölkerung, noch künftige Schwerpunkte zu erkennen. Die Frage sei, was von den vielen Änderungen bei den Bürgern überhaupt ankomme. So liefen die Reformen, etwa in der Pflege, oftmals nur auf mehr Bürokratie hinaus.

 

Top1 Schlussrunde

In der Schlussdebatte zu den Beratungen des Haushaltsentwurfs für 2020 (19/11800) am Freitag, 13. September 2019, haben Redner der Koalitionsfraktionen die Etatplanungen gelobt und als Beleg für die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition angeführt. „Wir sind uns der Verantwortung für dieses Land bewusst“, sagte Johannes Kahrs (SPD). Der Koalitionsvertrag werde abgearbeitet, die Vorhaben seien finanziert „und wir stehen zu unserem Versprechen, keine neuen Schulden zu machen“, betonte er. Der sozial gerechte und zukunftsorientierte Haushalt sehe Investitionen von mehr als 40 Milliarden Euro vor.

Kritik übte Kahrs an der Opposition: Die AfD verfolge eine neoliberale Politik und kümmere sich nicht um die Wähler. Die Grünen wollten jährlich 35 Milliarden Euro an neuen Schulden aufnehmen und betrieben eine Schaufensterpolitik. Von der FDP seien armselige Vorschläge gekommen, und bei der Linksfraktion gebe es das übliche „wünsch Dir was“…

Knapp 40 Milliarden Euro für Investitionen

Die Ausgaben für Investitionen steigen 2019 laut Haushaltsentwurf von 38,95 auf 39,99 Milliarden Euro. Für die militärische Beschaffung veranschlagt der Entwurf 2020 16,53 Milliarden Euro, knapp eine Milliarde mehr als 2019.

Die Personalausgaben des Bundes sollen auf 35,41 Milliarden Euro steigen (2019: 34,65 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben um 0,89 Milliarden Euro auf 17,85 Milliarden Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 238,97 Milliarden Euro, 5,06 Milliarden Euro mehr als 2019.

Finanzplanung bis 2023

Die Finanzplanung des Bundes sieht eine Ausgabensteigerung auf 375,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 vor. Gleichzeitig geht die Bundesregierung von einem Anstieg der Steuereinnahmen, die im Jahr 2018 bei 322,4 Milliarden Euro gelegen haben, auf 356,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 aus.

Wie aus dem Finanzplan weiter hervorgeht, rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren mit deutlich steigenden Ausgaben im Bereich der Rentenversicherungsleistungen. 2018 lag der Betrag der Vorlage zufolge noch bei 93,86 Milliarden Euro. Für 2020 sind 101,76 Milliarden Euro geplant – für 2023 113,66 Milliarden Euro. (hau/13.09.2019)

CDU/CSU räumt Probleme beim Mittelabfluss ein

Dr. André Berghegger (CDU/CSU) sprach von einem guten Entwurf, den das Parlament bei seinen Beratungen zu einem noch besseren Haushalt machen werde. Erneut würden keine Schulden gemacht und zudem auch noch alle Maastricht-Kriterien erfüllt, sagte der Unionsabgeordnete. Den Vorwurf, der Haushalt sei gar nicht ausgeglichen, weil auf Rücklagen zugegriffen werde, wies er zurück. Rücklagen seien ein Mittel des Haushaltsrechts, betonte Berghegger.

Probleme räumte er beim Mittelabfluss ein. Allein 20 Milliarden Euro an Restgeldern seien von 2018 in das Jahr 2019 mitgenommen worden. Es müsse besser gelingen, die Soll-Zahlen und die Ist-Zahlen zusammenzuführen, verlangte Berghegger.

AfD: Eine Sünde gegen den Verstand

Kritik an der Haushaltsplanung gab es von der Opposition. Albrecht Glaser (AfD) sagte, das Haushaltsrecht werde mit Füßen getreten, weil die Höhe des deutschen EU-Beitrages verschleiert werde. Die Beiträge würden als Einnahmen mit negativen Vorzeichen im Haushalt aufgeführt. „Eine Sünde gegen den Verstand“, befand Glaser.

Zusammen mit anderen negativen Einnahmen in Höhe von 60 Milliarden Euro führe diese Darstellung zur optischen Verminderung der tatsächlichen Ausgaben des Haushalts. Die Eckwerte des Haushalts auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite würden also nicht bei 360 Milliarden Euro, sondern bei 421,5 Milliarden Euro liegen, sagte der AfD-Abgeordnete.