Germania Quo Vadis? Die Pläne der „Ampel“ den durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen EU-Staat zu gründen und Deutschland darin als EU-Verwaltungszone zu positioneren
BERLIN – In ihrem „Koalitionsvertrag“ planen SPD, Grüne und FDP, das vertraglich miteinander verbundene Geflecht souveräner Nationalstaaten in einen EU-Staat umzubauen und Deutschland innerhalb dieses EU-Staats zu einer Verwaltungszone zu reduzieren: Germania quo vadis?
„Domine, quo vadis?“? Wohin gehst Du?“ läßt Petrus den Jesus im Johannesevangelium fragen, als dieser sich aus Rom in Sicherheit bringen wollte, um seinen Verfolgern zu entkommen. Doch er kehrte nach dieser Begegnung um, tat, was er mit seinem Gewissen vereinbaren konnte und wurde so zu einem Gründer der Religion des Christentums.
Nach 16 Jahren Merkel stellt sich nun die Frage „Quo vadis Germania“, wohin wird sich Deutschland unter Rot-Gelb-Grün entwickeln?
Unsere Antwort: Rot-Gelb-Grün wird genau so weitermachen, wie die GroKo es bisher gemacht hat und wird dabei sogar noch einmal Gas geben. Wir befürchten sogar, daß die „Ampel“ aktiv versuchen wird, einen Staatsstreich durchzuführen und im diametralen Gegensatz zu Art. 20 Abs. 1 GG „Deutschland ist ein …staat“ versuchen wird, Deutschland seiner Staatlichkeit zu berauben und es zu einer Verwaltungszone eines neu aufgebauten EU-Staats zu degradieren. Damit würde die Ampel aber nur einen Schlusspunkt in einer seit zwanzig Jahren dauernden Entwickung setzen; 16 davon unter Angela Merkel!
Zwanzig Jahre Abgabe von nationaler Souveränität an die EU haben Deutschland politisch verzwergt
Zwanzig Jahre Abgabe von nationaler Souveränität an die EU haben Deutschland politisch verzwergt und viele Bürger verarmen lassen.Vor zwanzig Jahren spielte Deutschland beim Wohlstand in einer Liga mit der Schweiz, Norwegen, Island, Luxemburg, und vielen anderen Kleinstaaten. Nach 16 Jahren Merkel haben praktisch alle Nicht-EU-Staaten Westeuropas die Bundesrepublik weit hinter sich gelassen, zumindest, was den durchschnittlichen Wohlstand ihrer Bürger betrifft.
Knapp nach der Wiedervereinigung führte der damalige Kanzler Kohl (CDU) durch eine Reform des Grundgesetzes, insbes. Der Präambel und des Art. 23. Im neuen Artikel 23 steht seither
In Folge verlagerten die Bundesregierungen kontinuierlich Souveränitätsrechte an das Vertragsgefecht „EU“. Am 30.6.2009 zeigte das Bundesverfassungsgericht dem Bund dann das Stopp-Schild, als es im „Lissabon-Urteil“ formulierte
Mit anderen Worten: Wenn vom Bund noch weiter nationale Souveränität an das Vertragsgeflecht EU übertragen werden, dann ist Deutschland kein „Staat“ im Sinne von Art. 21 GG mehr, da er zu wenige Entscheidungen mehr alleine treffen kann, die ihn selbst betreffen. In seinem Leitsatz hatte das Bundesverfassungsgericht damals u.a. erkannt:
Während bis dahin die Übertragung ganz offen durchgeführt wurde, wurde es nach diesem Urteil des BVerfG schwieriger. Doch die ab dann – aus welchen Gründen auch immer – eintretenden Krisen ließ die kommenden Bundesregierung nicht ungenutzt, um in deren Schatten im diametralen Gegensatz zum Urteil des BVerfG noch immer weitere Souveränitäten nach Brüssel abzugeben. Dazu gehörten:
Bankenkrise, Schulden-Krise, Flüchtlingskrise, Covid-Krise. Die „Krisen“ haben gemeinsam, daß zu deren „Lösung“ Souveränitäsrechte an die EU gegeben wurden
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Die Ampel formuliert Frontalangriff auf die Vorgaben des BVerfG und will Deutschland zu einem Diener eines neuen EU-Staats umbauen
So hat das BVerfG glasklar definiert, daß es Souveränitätsrechte gibt, die ohne Volksabstimmung nihct an die EU übertragen werden können und diese sind in Art. 79 Abs. 3 GG definiert:
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Koalition nun aber diesen auf Staatsgründung zielenden Willen formuliert. Schon der Titel des Koalitionsvertrags der „Ampel“
„Mehr Fortschritt wagen“
kann daher als Angriff auf dieses Verbot des Bundesverfassungsgerichts gelesen werden. Im Koalitionsvertrag wird dieser Angriff dann klarer formuliert.
Organisatorisch will die Ampel-Koalition also das Vertragsgeflecht EU grundgesetzwidrig zu einem Staat ausbauen. Dieser Ausbau wird breit ausgefächert vorgetragen:
Der illegale Ausbau zu einem EU-Staat bezieht mit der „Außen-, Sicherheitspolitik“ offenkundig auch „integrationsfeste“ Elemente, wie das Kommando über die deutschen Streitkräfte und/oder das Strafrecht mit ein. Doch damit noch nicht genug: In diesem Konzept, Deutschland in eine Verwaltungszone eines EU-Staats umzubauen hat die Ampel für den gemäß Grundgesetz und Lissabon-Urteil des BVerfG souveränen Staat eine besonders demütigende Rolle vorgesehen:
Damit ist es klar ausgesprochen: „Deutschland als Diener des illegalen EU-Staats„
Der souveräne Staat Deutschland soll in diesem Zusammenhang also zu einer Verwaltungszone dieses neu zu gründenden EU-Staats zurückentwickelt werden. Der demokratisch legitimierte und souveräne Staat Deutschland soll hierbei zum Diener dieses demokratisch nicht legitimierten EU-Staats erniedrigt werden.
Dieser neue Staat soll dann entgegen den Vorgaben des Lissabon-Urteils noch weitere „Souveränitäten“ übertragen bekommen.
Wer so weit und breit formuliert, muß es sich gefallen lassen, wenn man darunter auch versteht, daß die Ampel-Koalitionäre eine „digitale Souveränität“ mit Hilfe eines Sozial-Kreditsystems nach chinesischem Vorbild verstehen