Gerichtsverfahren legt kausalen Zusammenhang zwischen dem mRNA-Wirkstoff von Astra-Zeneca und Hirnvenenthrombosen offen

Quelle: By Agência Brasília - https://www.flickr.com/photos/64586261@N02/50870507747/, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=99227214

LONDON – In einem Gerichtsverfahren in Großbritannien gestand der Pharma-Riese AstraZeneca offenbar zu, daß sein mRNA-Wirkstoff, von dem der Konzern behauptet, gegen den Covid-Schnupfen wirksam zu sein, „kausal“ Hirnvenenthrombosen verursacht und gibt seine „vorläufige Zulassung“ des Wirkstoffs an die EU-Zulassungsbehörden zurück, mit der Wirkung, daß der Konzern niemals mehr die Anforderungen erfüllen muss, die an eine ordnungsgemäße Zulassung gestellt werden.

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Es ist allgemein bekannt, daß der Staat für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig ist. Wenn es allerdings zu Schäden durch diese Arzneimittel kommt, muß entweder der Hersteller oder der Staat für diese Schäden haften.

Hinzu kommt aber, daß der selbe Staat, der die Arzneimittel zulässt und am Ende ggf. auch für Schäden haftet, das Recht hat die Gesetze zu formulieren, unter welchen Umständen ein Schaden und damit eine Haftung anerkannt werden.

Diese vollkommen inakzeptable Ansammlung an Macht in dieser Frage nützt der Staat auch weidlich aus, z.B. indem er sich selbst und die Pharmaindustrie mit Regeln abschirmt, die fast niemand überwinden kann.

All diejenigen Geschädigten, die diese Hürden nicht überwinden können, müssen die Folgen durch Schäden selbst tragen. Die erkennbar explodierte Übersterblichkeit nach der Verabreichung der mRNA-Wirkstoffe läßt erkennen, daß es sich hierbei alleine in Deutschland um wohl hunderttausende an unerkannten Fällen handeln dürfte. Hinzu kommen die Vielzahl an Personen, die diese Thrombosen zwar überlebt haben, aber hierdurch mehr oder weniger geschädigt wurden. Diese bleiben unerwähnt. Die VAERS-Datenbank legt diese Fälle für die USA offen:

Das setzt allerdings voraus, daß die Nebenwirkungen auch gemeldet werden, was im Falle von Repressionsandrohungen nicht immer der Fall ist.

Transparent wird dies auch an Aufnahmen kollabierender Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, wie z.B. Journalisten und/oder Sportler, auf die regelmäßig Kameras gerichtet sind:

Während die „Qualitätspresse“ diese Fälle schlichtweg leugnet oder wegrelativiert, versuchen Vertreter der alternativen Presse sich diesem seither gehäuft auftretenden Probelem anzunehmen:

Hinzu kommen merkwürdige andere Meldungen von Krankheiten

Die „Qualitätspresse“ fährt derweil angebliche „Experten“ auf die nicht auf die Idee kommen, daß das etwas mit den mRNA-Wirkstoffen zu tun hat, sondern z.B. mit Lärm:

Wir merken uns: für die Regierungen in Bund und Ländern ist alles Schuld an diesen Ereignissen, nur nicht die experimentelle mRNA-„Impfung“!

Wer sich dem Impfzwang nicht beugte wurde in machen Ländern vor seinen eigene Kindern verhaftet, wie dieser Fall aus Justin Trudeaus Kanada belegt:

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Kollaborateure in der „Qualitätspresse“

Wie dieser unseriöse Umgang mit Fakten durch die „Qualitätspresse“ praktisch funktioniert, belegt in diesem Fall wieder einmal die „Tagesschau“. Nach einem viel zu langen Text und unter Aufbietung von so bezeichneten „Faktencheckern“, die allesamt das Ziel verfolgen die nicht mehr leugenbaren Tatsachen kleinzurelativieren, wird in einem aktuellen Bericht über das Desaster mit dem mRNA-Wirkstoff von AstraZeneca die eigentlich zentrale Botschaft, die in die Überschrift gehören würde, im letzten Satz transportiert. Diese zentrale Botschaft lautet:

Zu Anfang des Verfahrens habe AstraZeneca zudem den kausalen Zusammenhang abgestritten. Das habe AstraZeneca allerdings mittlerweile revidiert.

Dieser, nach ganz unten verschobene Satz hat zur Folge, daß alle Personen, die nach einer Einnahme des AstraZeneca-Wirkstoffs eine Hirnvenenthrombose diagnostiziert bekommen haben, nun vom Staat entschädigt werden könnten, wenn sie noch leben!

Interessant ist, daß sich der heutige Gesundheitsministr Lauterbach gegen einen Stopp von AstraZeneca aussprach. Man beachte seine Argumentation:

Der deutsche SPD-Abgeordnete und Epidemiologe Karl Lauterbach sprach sich am Donnerstag gegen einen Stopp von AstraZeneca aus. Thrombosen seien „eine häufige Folge von Covid. Davor genau schützt der AstraZeneca-Impfstoff. Ich bleibe dabei: Der AstraZeneca-Impfstoff ist sicher, und seine Wirksamkeit hat man am Anfang sogar stark unterschätzt. Ich würde ihn jederzeit nehmen“, so Lauterbach auf Twitter. Auch der Infektiologe Bernd Salzberger vom Universitätsklinikum Regensburg sagte, er halte einen direkten Zusammenhang für unwahrscheinlich. Dieser sei „nicht richtig vorstellbar, das kann auch Zufall sein“.

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Der langsame und feige Rückzug der Behörden aus der Zulassung des mRNA-Wirkstoffs von AstraZeneca

Tatsächlich hat die EU-Kommission die Zulassung für das Vakzin Vaxzevria von AstraZeneca bereits am 27. März widerrufen. Bekannt ist das seit dem 3. April. Laut der Kommissionsentscheidung tritt der Entzug der Zulassung am 7. Mai in Kraft.

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Markteinführung unter Jubel

Am 30.12.2020 verkündete die britische Regierung die Zulassung eines von der Universität Oxford  zusammen mit AstraZeneca entwickelten mRNA-Wirkstoffs, der von der Regierung von nun an als „Impfstoff“ bezeichnet wurde und zuletzt unter dem Begriff „Vaxzevria“ vertrieben wurde.  Premierminister Boris Johnson bezeichnete den Wirkstoff sogar als

„Triumph der britischen Wissenschaft“

Aktuell wird von Regierungen verbreitet, dieser Wirkstoff habe mehr als sechs Millionen Menschenleben gerettet, ohne daß dazu eine Quelle genannt wird. In diesem Zusammenhang hilft es, noch einmal die Lügen zu zitieren, mit denen dieser Wirkstoff in den Markt gedrückt wurde. Ende 2020 konnte man in der britischen „Qualitätspresse“ lesen:

Der vom Pharmaunternehmen AstraZeneca und der Universität Oxford entwickelte Impfstoff sei für den Einsatz in Großbritannien zugelassen worden, gab die Regierung am Mittwoch bekannt und ebne damit den Weg für eine Masseneinführung.
Ein Regierungssprecher sagte, es habe eine Empfehlung der Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (MHRA) angenommen, „den Covid-19-Impfstoff der Universität Oxford/AstraZeneca zur Verwendung zu genehmigen“, womit das Vereinigte Königreich das erste Land war, das die Impfung genehmigte.
Herr Hancock sagte, die Zulassung des Impfstoffs bedeute, dass es nun einen „Ausweg“ aus der Coronavirus-Pandemie gebe, und bestätigte, dass die Einführung am 4. Januar beginnen werde.
Das Vereinigte Königreich hat 100 Millionen Dosen des Oxford-Impfstoffs bestellt – genug, um 50 Millionen Menschen zu impfen.

Eine (zunächst bedingte) Zulassung in der Europäischen Union für Personen ab 18 Jahren wurde am 29. Januar 2021 erteilt. Am 15. Februar folgte dann eine Notfallzulassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das COVAX-Programm.

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Nach wenigen Wochen Ende Februar, Anfang März erste Zweifel

Bereits Ende Februar 2021 wurden erste Zweifel öffentlich. In der ersten Märzwoche wurde aus Österreich gemeldet:

In den vergangenen Tagen waren nach einer Impfung mit AstraZeneca ein Todesfall aufgetreten sowie zwei Krankheitsfälle. Eine 49-jährige Krankenpflegerin des Landesklinikums Zwettl in Niederösterreich war infolge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine 35-jährige Kollegin entwickelte eine Lungenembolie, befand sich zuletzt jedoch auf dem Weg der Besserung.

Bei diesen beiden Fällen hatten die betroffenen Frauen zuvor Impfungen aus derselben Charge erhalten. Auch wenn zunächst kein kausaler Zusammenhang ausgemacht worden war, wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) die betreffende Charge aus dem Verkehr gezogen und eine Untersuchung des Todesfalls veranlasst.

Ein dritter Fall von Komplikationen wurde aus der Steiermark gemeldet: Eine Grazer Krankenpflegerin musste nach einer Impfung mit AstraZeneca in Spitalsbehandlung. Auch dieser Fall wird noch geprüft.

Das damals offiziell verbreitete Narrativ lautete, daß eine Charge Probleme machen würde:

Die EMA hatte erklärt, die Charge mit einer Million Impfdosen sei an 17 EU-Länder geliefert worden. Die bisher verfügbaren Informationen zeigten, dass die Anzahl der thromboembolischen Vorfälle bei geimpften Personen nicht höher sei als in der Allgemeinbevölkerung. Bis zum 9. März seien 22 Fälle von thromboembolischen Vorfällen unter den drei Millionen Menschen gemeldet worden, die bisher in der EU mit dem AstraZeneca-Mittel geimpft wurden. Neben Österreich stoppten auch Estland, Litauen, Lettland und Luxemburg die Impfungen mit dieser betroffenen Charge.

Am 11.3.2021 stoppt Dänemark nach einem Todesfall die Verabreichung von AstraZeneca

Ein Todesfall in Dänemark war dann Anlaß für einen „14-Tägigen“ Stopp von AstraZeneca:

Wie das dänische Gesundheitsamt mitteilte, liegen ihm Berichte über „schwere Fälle der Bildung von Blutgerinnseln“ bei Geimpften vor. Bisher sei allerdings noch nicht abschließend geklärt, ob es einen Zusammenhang zu den Impfungen gebe. In Dänemark gilt die Unterbrechung für vorläufig 14 Tage.

Kurz nach Dänemark hat auch Norwegen die AstraZeneca-Impfungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Estland, Litauen, Luxemburg und Lettland hatten die Impfungen mit dieser Charge laut Ema ebenfalls gestoppt. Weitere Todesmeldungen kommen aus Italien:

Zwei Militärs auf Sizilien seien plötzlich in den vergangenen Tagen gestorben, nachdem sie die erste AstraZeneca-Impfdosis erhalten hätten, so der Parlamentarier Edmondo Cirielli. Ein 43-jähriger Marineoffizier war am Mittwoch nach einem Herzstillstand in seiner Wohnung gestorben, einen Tag nachdem ihm der AstraZeneca-Impfstoff injiziert worden war. Die Staatsanwaltschaft der sizilianischen Stadt Syrakus übernahm diesbezüglich Ermittlungen gegen zehn Personen wegen Fahrlässigkeit. Der Militärangehörige wurde mit einer Charge geimpft, die von der italienischen Pharmabehörde AIFA am Donnerstag vom Markt genommen wurde. Ermittlungen wurden außerdem wegen des Todes eines Mitarbeiters einer Schule im Raum von Neapel aufgenommen, der am Montag immunisiert worden und kurz darauf gestorben war. Vergangene Woche war eine 62-jährige Lehrerin in Neapel nach der Impfung verstorben.

In Deutschland sind vier Personen verstorben: Laut damaligen Einlassungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sei

bis 11. März 2021 in Deutschland nach etwa 1,2 Millionen Impfungen von sieben thromboembolischen Fällen berichtet worden; vier Menschen starben.

Der spätere Gesundheistminister Karl Lauterbach sieht das (erwartungsgemäß) am 11.3. völlig anders:

Nun sahen sich auch die EMA und die deutsche Regierung zu Stellungnahen veranlaßt:

EMA: Probleme nach AstraZeneca-Impfung „nicht kausal“, Deutschland plappert dies nach

Sehr interessant ist auch die Reaktion des Pharma-Giganten und der EMA auf diese ersten Meldungen.

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten habe oberste Priorität, und jeder Verdachtsfall von bisher unbekannten schweren Nebenwirkungen werde untersucht, reagierte AstraZeneca Österreich auf APA-Anfrage. Das Unternehmen erinnerte daran, „dass weltweit bis heute zig Millionen Menschen mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft wurden, davon drei Millionen in Europa“. Im Zusammenhang mit Dänemark sowie dem Todesfall und zwei weiteren Vorfällen hierzulande wurde festgehalten: „Ähnliche Verdachtsfälle (u. a. aus Österreich) wurden von der EMA bereits untersucht und als nicht kausal eingestuft.“ Das bedeute, dass die bei der EMA für die Sicherheit zuständigen Behörden den Impfstoff nach wie vor als sicher und zuverlässig erachteten.

Und:

 Bisher habe die EMA bei ihren Untersuchungen festgestellt, dass die Zahl der Thromboembolien niedriger sei als bei der Zahl von Impfungen zu erwarten wäre.

Daraufhin wollten einige Bundesländer Österreichs das Zeug weiterverimpfen lassen. Nach dem Stopp aller AstraZeneca-Impfungen in Dänemark gab sich Deutschland abwartend und plapperte den Standpunt der EMA nach.

„Nach jetzigem Stand gibt es noch keine Hinweise darauf, dass der Todesfall in Dänemark mit einer Corona-Impfung ursächlich in Verbindung steht“,

argumentierte ein Sprecher des deutschen Gesundheitsministeriums.

„Aktuell untersuchen die europäischen Arzneimittelbehörden den Fall.“

Festhaltenswert ist, daß die EMA verbreitet hat, daß die Probleme mit dem mRNA-Wirkstoff „nicht kausal“ seien. Tatsache ist nun aber, daß AstraZeneca vor Gericht zugegeben hat, daß das falsch ist und daß die Probleme mit dem mRNA-Wirkstoff sehr wohl „kausal“ sind. Die Frage ist also, wann AstraZeneca diese Kausalität festgestellt hat und wann die Regierungen und die Zulassungsbehörden die dese Kausalität festgestellt haben?!

In der Zusammenschau der Informationen zu den deutschen und internationalen Meldungen gebe es, so das PEI, jedoch keinen Hinweis, dass die Impfung diese Erkrankungen verursacht habe. Ein interviewter Professor verbreitet dann im Sommer, daß daran nicht der Wirkstoff, sondern der Patient Schuld sei, wenn er Thrombosen bekommt:

Wir glauben, dass die Wahrscheinlichkeit deswegen so niedrig ist, weil jeder Mensch aufgrund seiner Genetik unterschiedliche Antigenstrukturen dieses Spike-Proteins wahrnimmt.

Zwei Wochen später, Mitte März reagiert auch das PEI

Erst hiernach, am 15. März 2021 kam das PEI zur Einschätzung, dass die Sicherheit des Impfstoffs überprüft werden müsse, da unter den thromboembolischen Fällen sechs Sinusthrombosen und ein medizinisch vergleichbarer Fall von Gehirnblutung aufgetreten seien. Bei bis dahin 1,6 Millionen Impfungen sei laut PEI jedoch nur ein solcher Fall statistisch zu erwarten gewesen. Und auf einmal wurde das Chargen-Argument wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen:

Das PEI empfahl deshalb, die Impfungen in Deutschland bis zum Abschluss der Beratungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur auszusetzen. Der Bundesgesundheitsminister folgte dem. Am 16. März 2021 ergänzte das PEI,

dass ein Zusammenhang zwischen der AstraZeneca-COVID-19-Impfung und den beobachteten Erkrankungsfällen „nicht unplausibel“ sei.

Ministerpräsident Söder will, daß sich „Mutige“ weiter „impfen“ lassen können

Das PEI trat währenddessen aber weiterhin als Kausalitätsleugner auf und verbreitete mit schwammigen Begriffen, wie „nicht unplausibel“ Relativierungen. Während immer mehr Länder diese Brühe aus den Regalen werfen, will Ministerpräsident Söder sie noch breiteren Bevölkerungszahlen zugänglich machen. Der bayerische Ministerpräsident meldet sich in diesem Zusammenhang am 30.3. mit einem Vorschlag zu Wort, der die Pharmaindustrie gefreut haben dürfte:

Am 1.4. benennt AstraZeneca seine Impf-Brühe um und ergänzt den Beipackzettel

Am Tag darauf ändert AstraZeneca den Namen dieses in Verruf geratenen Wirkstoffs

„Die Umstellung auf einen dauerhaften Markennamen ist üblich und wurde seit vielen Monaten geplant“, schreibt das Unternehmen dazu. 

Die der Öffentlichkeit zugänglichen Produktinformationen zum AstraZeneca-Oxford-Impfstoff wurden im April 2021 mit der Genehmigung der britischen Arzneimittelbehörde MHRA aktualisiert, einschließlich der Möglichkeit, dass der Impfstoff in sehr seltenen Fällen ein Auslöser von Tts sein könnte.

Eine Woche später reagierte die Europäische Arzneimittel-Agentur und erzwang die Erwähnung auf dem Beipackzettel

Die EMA bestätigte am 7. April 2021 ein mögliches Entstehen von Hirnvenenthrombosen nach Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs AZD1222, erklärte aber, dass der Gesamtnutzen der Impfung das Risiko des Auftretens dieser schwerwiegenden Nebenwirkung übersteige, und blieb bis zum Jahr 2024 bei ihrer uneingeschränkten Empfehlung des AstraZeneca-Impfstoffs.

Der Sicherheitsausschuss der EMA ( PRAC ) ist heute zu dem Schluss gekommen, dass ungewöhnliche Blutgerinnsel mit niedrigen Blutplättchen als sehr seltene Nebenwirkungen von Vaxzevria (ehemals COVID-19-Impfstoff AstraZeneca) aufgeführt werden sollten… Der PRAC stellte fest, dass die Blutgerinnsel in den Venen des Gehirns (zerebrale Sinusvenenthrombose, CVST) und im Bauchraum (Splanchnikusvenenthrombose) sowie in den Arterien auftraten, zusammen mit niedrigen Blutplättchenwerten und manchmal Blutungen.

Nach Angaben des Council for International Organizations of Medical Sciences sind sehr seltene Nebenwirkungen definiert als solche, die in weniger als einem Fall von 10.000 auftreten.

Heimlich, still und leise wird der „Impfstoff“ Vaxzevria dann in Deutschland seit dem 1. Dezember 2021 einfach nicht mehr eingesetzt.

Über eine Woche später warnt das Paul-Ehrlich-Institut erstmals

Das für Arzneimittelsicherheit in Deutschland zuständige PEI veröffentlichte am Am 15.4.2021 folgende Warnung:

Bei den beobachteten seltenen Thrombosen (mit Thrombozytopenie) gehörten venöse Thrombosen an ungewöhnlichen Stellen wie z. B. große Hirnvenen (Sinusvenenthrombosen), Eingeweidevenen (Splanchnikusvenen) sowie arterielle Thrombosen. Die meisten der bisher berichteten Fälle sind bei Personen unter 60 Jahren innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der ersten Dosis aufgetreten. Bisher gibt es nur begrenzte Erfahrungen mit der zweiten Dosis. Zum jetzigen Zeitpunkt war es nicht möglich, spezifische Risikofaktoren zu identifizieren.

Der PRAC weist weiter darauf hin, dass COVID-19 mit einem Risiko für schwere Verläufe mit Krankenhausaufenthalten und Tod verbunden ist. Die berichtete Kombination von Blutgerinnseln und erniedrigten Blutplättchen ist sehr selten und der Gesamtnutzen des Impfstoffs bei der Vorbeugung von COVID-19 überwiegt die Risiken seiner Nebenwirkungen.

Festhaltenswert ist, daß diese Brühe mit der Bewertung „der Gesamtnutzen des Impfstoffs bei der Vorbeugung von COVID-19 überwiegt die Risiken seiner Nebenwirkungen“ weiterhin auf dem Markt gehalten wurde. Bei der breiten Anwendung war erkennbar, dass bei Frauen im Alter von unter 55 Jahren nach der Verabreichung dieses Wirkstoffs gehäuft Thrombosen, insbesondere Hirnvenenthrombosen auftreten, woraufhin die Stiko diesen Wirkstoff nur noch bei Personen m Alter von über 60 Jahren empfehlen wollte.

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Ende Februar 2024 gibt AntraZeneca vor Gericht alles zu

Im Februar 2024 mußte AntraZeneca dann zugeben, daß ihr Wirkstoff Gehirnvenenthrombosen verursachen kann:

In der „Qualitätspresse“ ist hiervon nichts zu finden!

Am 5. März gibt AstraZeneca seien Zulassung in der EU zurück

Nach diesem Eingeständnis hat AstraZeneca nach eigenem Bekunden seine „Zulassung für das Inverkehrbringen“ in der EU freiwillig zurückgezogen. Dieser Antrag auf Rücknahme des Impfstoffs wurde am 5. März gestellt und trat sofort in Kraft.
Es wird damit gerechnet, daß AstraZeneca vergleichbare Anträge auch in anderen Ländern, wie Großbritannien stellt, die den als Vaxzevria bekannten Impfstoff zuvor „zugelassen“ hatten.
Diese Rückgabe der bis dahin „bedingten“ Zulassung hat für AstraZeneca den „Vorteil“, daß der Pharma-Gigant die Kriterien für die endgültige Zulassung nicht mehr erfüllen muß. Möglicherweise wird er die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Zulassung auch nicht erfüllen können!

Im April 2024 wurde AnstraZeneca durch ein deutsches Gericht verurteilt, Auskunft zu erteilen

Obwohl die Pharmagigant in Großbritannien bereits alles zugegeben hatte und seinen Wirkstoff – angeblich freiwillig – vom Markt genommen hat, verschweigt er diese Tatsachen vor deutschen Gerichten offenbar weiterhin! Am 8.4.2024 meldet die Presse, dass AstraZeneca durch ein deutsches Gericht zur Erteilung von Auskünften verpflichtet werden mußte:

Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen am Montag zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Das Unternehmen muss laut der nun getroffenen Entscheidung Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, „soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen“. Die Auskünfte müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19. Februar 2024 erfolgen.

Die erst jetzt veröffentlichte zentrale Aussage lautet jedoch

Zu Anfang des Verfahrens habe AstraZeneca zudem den kausalen Zusammenhang abgestritten. Das habe AstraZeneca allerdings mittlerweile revidiert.

Und dieser wurde am Ende eines Beitrags versteckt. Erst jetzt wird der Covid-Impfstoff von Oxford-AstraZeneca wird weltweit vom Markt genommen, Monate nachdem der Pharmariese erstmals in Gerichtsdokumenten zugegeben hat, dass er eine seltene und gefährliche Nebenwirkung verursachen kann.

Welche Narrative verbreitet AstraZeneca über die Rückgabe?

AstraZeneca besteht darauf, dass die Entscheidung, die Zulassung für den Impfstoff zurückzuziehen, nichts mit den Gerichtsverfahren oder dem Eingeständnis zusammenhängt, dass er kausal TTS verursachen kann und verbreitet, der Zeitpunkt sei reiner Zufall gewesen.
In einer Erklärung sagte das Unternehmen:
Um sich zu rechtfertigen rechnet der Konzern vor, allein im ersten Jahr der Anwendung weltweit über drei Milliarden Dosen verabreicht zu haben und über 6,5 Millionen Menschenleben gerettet zu haben.
behaupten sie.
Etwas frech mag die Ankündigung wirken:
Doch wie riskant war der AstraZeneca-Impfstoff? Das Unternehmen sagte:
Die Regierung hat die Verwendung des Oxford-AstraZeneca-Impfstoffs bis Herbst 2021 weitgehend eingestellt und bis dahin etwa 50 Millionen Dosen im Vereinigten Königreich bereitgestellt. Pünktlich zur Winter-Booster-Kampagne Ende 2021 wurde es in Großbritannien durch Pfizer- und Moderna-Impfungen ersetzt. Marco Cavaleri, Leiter für Impfstoffe bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der für die Arzneimittel- und Arzneimittelsicherheit in der EU zuständigen Stelle, sagte gegenüber italienischen Medien:
offiziell mit der Europäischen Kommission begonnen. Dies steht im Einklang mit der Erwartung, dass
Cavaleri ergänzte.
Damit bleibt die Erkenntnis, daß man mit Hilfe einer „vorläufigen Zulassung“ Milliarden Dosen verabreichen kann, ohne jemals die Kriterien für eine ordnungsgemäße Zulassung erfüllen zu müssen.

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