Faktenchecker-Chef von Correctiv wird durch Landgericht Hamburg verboten falsche Tatsachen zu verbreiten

Quelle: Von Olaf Kosinsky - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=59406793

HAMBURG – Der Correciv-Chef David Scharven mußte vor dem Landgericht Hamburg die wohl größtmögliche Demütigung über sich ergehen lassen, das ihm als Chef über das Fakten-Checker-Imperium untersagte, falsche Tatsachen zu verbreiten!

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Mit diesem Urteil ist Correctiv moralisch vergleichbar erledigt, wie Angela Merkel demokratiepolitisch erledigt war, also sie die demokratische Wahl des FDP-Chefs Kemmerich mit den Stimmen der AfD zum Thüringer Ministerpräsidenten mit den Worten „das geht gar nicht“ mit einem Bannstrahl versah, woraufhin diese Wahl anuliert wurde. Kanzlerin Angela Merkel würde für diesen illegalen Eingriff in die Demokratie später dann vom Bundesverfassungsgericht verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht stelle dazu – natürlich nach Amtsende der Kanzlerin – fest:

Eine gut vergelichbare Ohrfeige hat sich nun der Chef der „Fakten“-Checker-Elite von Correctiv, David Scharven, eingefangen:

Jetzt holten sich die selbsternannten „Faktenchecker“ eine weitere, besonders peinlich Ohrfeige vor Gericht: Das Landgericht Hamburg verbietet Geschäftsführer David Schraven eine irreführende Behauptung über das vorhergehende Gerichtsurteil, das die angeblichen Fakten als bloße Meinungsäußerung abgekanzelt hatte. Das LG Hamburg hat David Schraven nun sogar die Falschbehauptung verboten, es habe den Kern des Correctiv-Artikels „bestätigt“, wonach bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen worden sei, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Migrationshintergrund betreffen sollte. Und weiter: Auch die FAZ müsse sich jetzt Fragen hinsichtlich ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht gefallen lassen. Denn durch die unkritische und einseitige Wiedergabe der Falschbehauptungen Schravens hat sie zur Manipulation der Öffentlichkeit beigetragen. 

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Fakten-Checker-Chef von Correctiv durch Gericht zum Unterlassen des Verbreitens von Lügen verurteilt

Nachdem Correctiv in einem Schrtiftsatz an das Gericht in Hamburg zugestanden hatte, keine Tatsachenbeauptungen zu angeblichen Deportationsplänen aufgestellt zu haben, sind diese Leute aktueln damit beschäftigt, den Rechtsstreit, in dem sie ihre Machenschaftebn rechtfertigen müssen , möglichts positiv darzustellen. Das ganze nennt sich im Fach-Chinesisch „Litigation-PR“.

Doch auch hierbei verbreitete Correctiv offenbar Märchen, also Lügen!

David Scharven, der Chef von Correctiv hatte mit Hilfe eines Interviews, für das er die Reichweite der FAZ nutzte, am 3.3.2024:

Auf jeden Fall. Wir haben in zwei Verfahren gewonnen. Ein Antrag ist vollumfänglich zurückgewiesen worden, der andere in weiten Teilen. Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die „prozessuale Wahrheit“ ist… Auch da sehen wir uns vom Gericht bestätigt, weil der Tatsachenkern ja nicht infrage gestellt wurde, sondern im Gegenteil als prozessuale Wahrheit aufgenommen worden ist. Das ist erst mal eine sehr gute Sache. Am Ende glaube ich, dass sich die Spins, die hier versucht werden zu drehen, nicht halten können. Es geht ja darum, dass die Fakten korrekt sind. Und dass diese Leute sich getroffen und einen Plan besprochen haben, wie man Millionen von Menschen aus Deutschland vertreibt. Diese Wahrheit wurde jetzt auch vom Gericht nicht beeinträchtigt.

Was macht der Correctiv-Schlauberger also? Nachdem er im Schriftsatz zugestehen mußte, daß seine Leute keine Tatsachen über Remigration berichtet zu haben, kommuniziert er in diesem Interview in Richtung Öffentlichkeit das genaue Gegenteil und erfindet dafür den Begriff, daß die am 10.1.2024 durch Correctiv verbreiteten Märchen zu Gesprächen über einen Masterplan, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, was durch Correctiv dann auf Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ausgeweitet wurde, wäre als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt worden!?

Nun hat das Gericht in Hamburg erneut aktiv werden müssen und erkannte, daß Correctiv erneut unsauber war und getrickst hat und deswegen verurteilt wurde:

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Das Landgericht Hamburg haut Correctiv nochmal eines auf die Mütze:

Genau gesagt gint es um die Passage:

„Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration’ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die „prozessuale Wahrheit“ ist.“

Der Pressemitteilung des LG-HH ist entnehmbar, daß die Correctiv-Behauptng unzutreffend ist

Tatsache ist, daß die Correctiv-Geschichte so geschrieben ist, daß es ein Meinungsbeitrag zu einer eigenen Inszenierung ist und keine Tatsache ist, wie Correctiv ja schriftsätzlich selbst zugestanden hatte. Da man Meinungen – wegen der Meinungsfreiheit – gerichtlich nicht fassen kann, hatte Vosgerau gar keine Möglichkeit, den „Kern der Geschichte“ im Eilverfahren gerichtlich zu überprüfen. Aus diesem Grund verblieben ihm nur drei Aussagen, die Vosgerau dann gerichtlich angegriffen hat, zwei für zulässig erklärt. Aber alle drei betreffen gar nicht den Kern der Recherche, sondern eher Nebensächlichkeiten.

Corectiv-Behauptung steht im Widerspruch zu Pressemitteilung des LG-HH

Diese Behauptung ist falsch und Scharven dürfte wissen, daß dies falsch ist, denn er kann es in der Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg vom 27.02.2024 nachlesen. Dieser Pressemitteilung ist entnehmbar:

„Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Für keinen der äußerungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an.“ (Hervorhebung nur hier)

Nachdem also das LG-HH in dieser Pressemitteilung festhielt, daß Remigration kein Gegenstand der Entscheidung war. Wenn also die Frage der Remigration kein Gegenstand der Entscheidung war, wie kann dann Correctiv behauten , dass der Inhalt der Correctiv-Berichterstattung,

„…bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die „prozessuale Wahrheit“…“

sei?

Corectiv-Behauptung steht im Widerspruch zu einem selbst versandten Bettelbrief

Selbst wenn Correctiv die Pressemitteilungen des Landgerichts zu eigenen Verfahren nicht lesen sollte, ist es doch so, daß wenige Tage später der angesehene Medienjournalist Stefan Niggemeier, auch bekannt als Herausgeber des medienjournalistischen Online-Portals „Übermedien“, diese bizarren Einlassungen von Correctiv als Märchen, andere würde wohl auch „Lügen“ sagen, am 3.3.2024 enttarnte:

Ulrich Vosgerau, Teilnehmer des  Treffens von Rechten und Rechtsextremisten in Potsdam, sei vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg „weitgehend“ damit gescheitert, mehrere Passagen aus dem Artikel über das sogenannte „Geheimtreffen“ per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen.

„Correctiv“ fügte hinzu:

„Was besonders wichtig ist: Die Entscheidung des Gerichts bestätigt damit die Inhalte der Geheimplan-Recherche.“

Nein. Das ist nicht „besonders wichtig“, das ist falsch. Das Gericht hat von den drei Aussagen, die Vosgerau gerichtlich angegriffen hat, zwei für zulässig erklärt. Aber alle drei betreffen gar nicht den Kern der Recherche, sondern eher Nebensächlichkeiten.

Das hatte vorige Woche auch „Correctiv“ selbst noch so kommuniziert, unter anderem in einem früheren Spenden-Newsletter (Öffnet in neuem Fenster): Vosgerau „greift Nebensächlichkeiten an, um vom Kern abzulenken“, schrieb „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniels damals. Plötzlich aber behauptet man, eine Entscheidung über Nebensächlichkeiten sei auch eine über den Kern gewesen. Das ist dreist.

„Correctiv“-Geschäftsführer David Schraven verbreitet diese Unwahrheit auch explizit in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

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Landgericht Hamburg verbietet Correctiv-Chef Scharven falsche Tatsachen zum Gerichtsverfahren mit Vossgerau verbreiten

Am 7.5.2024 hat nun das Landgericht Hamburg die Äußerung von David Schraven

„Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration’ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die „prozessuale Wahrheit“ ist.“

verboten diese Falschbehauptung weiter zu verbreiten. Seither dürfte jeder Bürger dieses Landes aus dem Urteil die eigene Meinung ableiten, daß der Chef der Correctiv-Fakten-Checker ein Lügner ist. Das Gericht hat dieses Verbot gegen Schraven wie folgt begründet:

„Der … Durchschnittsleser entnimmt der streitgegenständlichen Passage aus dem Antrag zu 1.a., dass das Gericht sich in seiner Entscheidung zu dem näher beschriebenen „Kern des Artikels“ geäußert und diesen bestätigt hat. Auch wenn die Frage, was konkret der Kern eines Artikels ist, und auch die Frage, ob ein solcher durch eine Gerichtsentscheidung Bestätigung gefunden hat, wertende Elemente beinhalten, wird insbesondere durch den sich anschließenden Verweis auf die prozessuale Wahrheit die Behauptung transportiert, das Gericht habe sich mit dem näher beschriebenen Kern des Artikels beschäftigt, diesen bestätigt und eine Aussage darüber getroffen, ob der diesbezügliche Vortrag von Correctiv der prozessualen Wahrheit entspricht. Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr. Das Gericht hat in der hier thematisierten Entscheidung hierzu keine Aussage getroffen.“

Mit anderen Worten: Scharven hat einige intellektuelle Pirouetten zu viel gedreht und kann sich hinter dem selbst produzierten Wortgeklingel eben nicht verstecken, wie er wohl selbst gehofft hatte! Der Antwalt von Profö. Vossherau, Dr. Carsten Brennecke, ergänzt:

Der Geschäftsführer von Correctiv, David Schraven, hat versucht, das Bild der Öffentlichkeit durch ein reichweitenstarkes Interview in der FAZ zu manipulieren. Dieser Versuch der Desinformation ist ein weiterer Beleg dafür, wie das „System Correctiv“ funktioniert.

Man muss sich dabei auf der Zunge zergehen lassen, dass ausgerechnet Correctiv Herrn Dr. Vosgerau und mir vorwarf, die Öffentlichkeit durch Litigation-PR beeinflussen zu wollen. Dass tatsächlich Correctiv nachweislich irreführende Litigation-PR betrieben hat, ist nun auch gerichtlich bestätigt worden.

Die FAZ hat sich für eine irreführende Litigation-PR Correctivs vor den Karren spannen lassen. Die FAZ muss sich die kritische Frage gefallen lassen, wie es denn um ihre journalistische Sorgfalt steht: Sie wurde darüber informiert, dass das Interview Falschbehauptungen enthält, war aber vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung nicht bereit, von der Weiterverbreitung der Falschbehauptungen abzusehen. Hätte sich der FAZ-Redakteur Harald Staun, der das Interview mit Schraven offensichtlich völlig unkritisch geführt hat, die Mühe gemacht, die Aussagen Schravens auch nur ansatzweise kritisch zu hinterfragen, dann hätte er feststellen müssen, dass die Aussagen falsch sind. Bei Einhaltung der üblichen journalistischen Sorgfalt hätten die Falschbehauptung im Interview nicht veröffentlicht werden dürfen.“

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Und die „Qualitätsmedien“?

Es bleibt festzuhalten, daß die „Qualitätsmedien“ diese Tatsache nicht aufgreifen und damit versuchen den Eindruck aufrecht zu erhalten, daß Correctiv einen seriös arbeitenden Chef hat. Nach 5 Tagen gibt es lediglich acht Veröffentlichungen dazu, wobei zwei davon von der Anwaltskanzlei kommt, die den juristischen Sieg gegen Correctiv errungen hat und eine von Tichys Einblick und eine von der Jungen Freiheit.