BERLIN / MÜNCHEN – Aus den USA, Japan, Korea melden Zeitungen einen signifikanten Anstieg von Suiziden die mit den Maßnahmen der Regierung gegen das Covid-19-Virus in Zusammenhang gebracht werden.
Wenn dies zutrifft, dann gibt es nicht nur die Gruppe der Personen, die Träger des Virus sind, also entweder unmittelbar „an“ Covid-19 gestorben sind, oder die „mit“ dem Covid-19 gestorben sind, sondern auch noch eine Gruppe, die niemals Träger des Virus waren, aber dennoch „wegen“ des Covid-19-Virus gestorben sind, weil ihnen z.B. durch politische Entscheidungen, wie durch einen Lockdown, das soziale Umfeld abgeschnitten wurde, oder weil ihnen durch einen Lockdown die Aufträge in der Firma wegbrachen und durch Entlassungen die Lebensgrundlage entzogen wurde.
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Berichte über Suizide sind besonders sensibel. Wer sich in einer scheinbar ausweglosen Situation sieht, dem kann jedoch professionell geholfen werden. Unter den folgenden drei Nummern stehen Spezialisten zur Verfügung, deren Beruf und oft Berufung es ist, anonym Lösungen zu finden:
- Telefonseelsorge: Unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222 erreichen Sie rund um die Uhr Mitarbeiter, mit denen Sie Ihre Sorgen und Ängste teilen können. Auch ein Gespräch via Chat ist möglich. telefonseelsorge.de
- Kinder- und Jugendtelefon: Das Angebot des Vereins „Nummer gegen Kummer“ richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die in einer schwierigen Situation stecken. Erreichbar montags bis sonnabends von 14 bis 20 Uhr unter 11 6 111 oder 0800 – 111 0 333. Am Sonnabend nehmen die jungen Berater des Teams „Jugendliche beraten Jugendliche“ die Gespräche an. nummergegenkummer.de.
- Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention: Eine Übersicht aller telefonischer, regionaler, Online- und Mail-Beratungsangebote in Deutschland gibt es unter suizidprophylaxe.de
Ziel dieses Beitrags ist es, Licht ins Dunkel derjenigen Zahlen zu bekommen, die angeblich Auskunft über „Corona-Tote“ geben. Tatsächlich ist es nämlich so, daß die Zahlen der „Covid-19-Toten“ offenkundig interessengeleitet und massiv verzerrt sind und praktisch nur sehr wenig mit den Tatsachen zu tun haben.
So weiten interessierte Kreise in den Altparteien die Zahlen der „Covid-19-Toten“ durch Arbeitsdefinitionen so weit aus, daß selbst Selbstmörder, Opfer von Verbrechen, tödlich Verunfallte etc. die zuvor Covid-19-Positiv getestet wurden als „Corona-Tote“ gelten, auch wenn sie keinerlei Symptome zeigten. Auf diesem Weg werden offenbar höhere Fallzahlen generiert, als es tatsächlich angemessen wäre.
Auf der anderen Seite gibt es für Personen keinerlei Statistik und auch keine Aufmerksamkeit, die sich z.B. aufgrund der von den Altparteien der Bevölkerung aufgezwungenen Anti-Corona-Maßnahmen das Leben nehmen.
In diesem Beitrag soll außerdem der zuletzt angesprochenen Gruppe die ihr zustehende Aufmerksamkeit zukommen.
Viren sind üblicherweise nicht darauf aus ihren Wirt und damit sich selbst zu töten
Grundsätzlich gilt bei Viren, also auch beim Covid-19-Virus der Grundsatz:
„ein Virus zerstört seinen Wirt nicht, weil es sich damit selbst zerstört“
Zu diesem Phänomen hat ORF-Science folgende Stellungnahmen zusammengetragen:
- „Viele Wissenschaftler betrachten Viren als Zellparasiten, die nicht getötet, sondern nur an ihrer Vermehrung gehindert werden können. Der Grund dafür ist, „dass Viren ganz charakteristische Merkmale wie beispielsweise ein eigener Stoffwechsel oder ein eigenes Proteinsynthesesystem fehlen, um sie als eigene Lebewesen bezeichnen zu können,“ erklärt Christian Mandl, Virologe am Klinischen Institut für Virologie an der MedUni Wien.
- Für Georg Herrler, Molekularbiologe an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, sind Viren „eigentlich nur sehr spezialisierte genetische Elemente, die einen besonders effizienten Weg der Vermehrung nutzen.“
- „Viren können in der Hinsicht als Parasiten bezeichnet werden, da sie nicht alleine existieren können und sich eines anderen Lebewesens dazu bedienen“, so Herrler. Allerdings: Bei anderen – lebendigen – Parasiten sei häufig eine spezielle Stoffwechsel-Funktion verloren gegangen, die nun vom Wirten bereitgestellt werde. Bei Viren sei sie hingegen nie vorhanden gewesen.
- „Wie bei Parasiten geht auch bei Viren die Fortpflanzung zu Lasten des Wirtes und verursacht Veränderungen der Wirtszelle“, erklärt Christian Mandl gegenüber science.ORF.at.
- „Im Normalfall sorgt allerdings eine ständige, gegenseitige Anpassung dafür, dass der Erregervirus seinen Wirt als Existenzgrundlage durch die ausgelösten Krankheiten möglichst nicht zu sehr schädigt oder gar tötet.„
Dies bestätigt auch Prof. Drosten drei Jahre vor dem Auftreten von Covid-19
Dies gilt offenbar auch für Covid-19:
Bielefelder Mikrobiologe erklärt: „Ein Virus will seinen Wirt nicht töten“
Daher kann damit gerechnet werden, daß Covid-19 durch seine Mutationen seine Aggressivität mit der Zeit reduzieren sollte.
Wie der Staat sich hohe Fallzahlen herbeizaubert
Der Staat erklärt mindestens in Deutschland und Österreich per Definition, ja genauer gesagt, per Fiktion, jeden, der positiv auf „Covid-19“ getestet wurde, zum „Corona-Toten“. Hierbei ist es völlig gleichgültig, welchen Beitrag das Covid-19-Virus zum Tod geleistet hat. dies geht sogar so weit, daß das Robert-Koch-Institut ganz frei zugibt, daß sogar positiv getestete Selbstmörder als „Corona-Tote“ gelten. dies gilt offenbar sogar dann, wenn sich ein gesunder Mensch aus purer Angst vor dem Virus das Leben nimmt. Recht offen ersichtlich ist diese per staatlicher Definition bewirkte Erhöhung der Zahl der „Corona-Toten“ an der Arbeitsdefinition der Ministerien in Wien. Diese Definition von „Covid-19-Toten“ ist klar formuliert und leicht verständlich:
Österreich:
Bayern:
Zwar nicht wortidentisch, aber inhaltsidentisch / wirkidentisch definiert das dem bayerischen Gesundheitsministerium unterstellte LGL die „Covid-19-Toten“:
Selbst das RKI gesteht zu, daß sogar Personen, die zuvor positiv getestet wurden und dann z.B. aufgrund einer staatlichen Lockdown-Maßnahme Selbstmord begehen würden, als „Corona-Toter“ gezählt würde und relativiert dann das damit zusammenhängende Stirnrunzeln mit dem Argument weg, daß es sich nur um verschwindend geringe Anzahl handeln würde.
Damit kann festgehalten werden: Als „Corona-Tote“ bezeichnete Personen sind tatsächlich Personen, die vor dem Ableben einmal positiv auf das Covid-19-Virus getestet wurden und dann – aus welchen Gründen auch immer – zu Tode kommen. Hierbei spielt die Frage, ob der Verstorbene Symptome hatte, die durch Covid-19 hervorgerufen wurden, keinerlei Rolle, ja es ist sogar völlig gleichgültig welchen Einfuß der Covid-19-Virus auf das Ableben tatsächlich hatte. Damit zählen auch Asymptomatische, also Personen, die keinerlei Symptome aufweisen, aber dennoch sterben, also auch aus einem natürlichen Grund, wie z.B. Herzinfarkt oder Krebs sterben, als „Corona-Tote“. Im Fall, daß Personen Symptome aufweisen, die tatsächlich durch Covid-19 verursacht sind, wie z.B.:
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Erkenntnisgewinn durch Obduktionen behindert
Würde man zur Beantwortung der Frage „wer oder was hat den Tod verursacht“ die bei Gericht für Tötungen geltenden Maßstäbe bei der Beantwortung der Frage „Hat das Covid-19-Virus den Tod verursacht“ anwenden, dann würde man wohl den Verstorbenen obduzieren, um zum Schutz der Bürger auf diesem Weg weitere Erkenntnisse zu generieren. Doch Obduktionen von „Corona-Toten“ wurden von Anbeginn an durch die herrschenden politischen Kreise behindert, was auf erbitterten Widerstand aus Kreisen der Mediziner stieß. Erkenntnisse durch Obduktionen wurden erst gewonnen, als sich Rechtsmediziner in einer Art „Befehlsverweigerung“ den Erwartungshaltungen aus dem RKI widersetzt haben und das Gegenteil von dem taten:
Kaum wurden Obduktionen durchgeführt, mußte die Letalität, also der Anteil derjenigen, bei denen das Covid-19-Virus nicht nur nachgewiesen wurde, sondern, die auch an diesem Virus erkrankt sind und dann aufgrund der Erkrankung durch dieses Virus verstorben sind, nach unten korrigiert werden:
Rechtsmediziner kommen nach der Auswertung der Obduktionsergebnisse zum Schluß, daß die tatsächlichen Belastungen, die das Covid-19-Virus für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem mit sich bringt in keinem Verhältnis zu der von interessierten Kreisen in den Führungen des Bundes und der Länder geschürten Angst und Hysterie steht:
Durch die Verantwortungsträger in den Altparteien werden aber nicht nur per Definition zu viele „Corona-Tote“ erst geschaffen, also quasi „erfunden“, sondern auf der anderen Seite werden die Leiden und auch die Toten, die durch die Maßnahmen, der Altparteien zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus erst erzeugt werden, ignoriert und auf die Seite gedrängt.
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Die verschwiegenen Nebenwirkungen der Anti-Corona-Maßnahmen
Bisher zeigen die Altparteinenvertreter nur wenig Engagement die Folgen ihrer Maßnahmenpolitik zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus wissenschaftlich zu untersuchen, um so „Kollateralschäden“ der eigenen Politik erst entdecken zu können. Derartige „Kollateralschäden“ der Maßnahmen durch die Politik sind durchaus vorhanden, wie man derartigen Untersuchungen aus anderen Ländern entnehmen kann. So ergab eine Umfrage in Australien, daß während der Pandemie
- schlechtere Bewegung (47,1%),
- psychisches Wohlbefinden (41%),
- Gewichtszunahme (38,9%),
- Bildschirmzeit (40-50%) und
- Lebenszufriedenheit (durchschnittlich 13,9%)
durchleben mußten. In Kanada gaben 57% der Kinder im Alter von 15 bis 17 Jahren an, dass ihre geistige Gesundheit
als vor körperlichen Distanzierungsmaßnahmen während der Pandemie. Und in den USA hat man über eine Umfrage unter Bürgern ohne COVID-19 herausgefunden, daß eine hohe Prävalenz besteht bei
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Angststörungen (25,5%),
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depressiven Störungen (24,3%) sowie
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trauma- und stressbedingten Störungen (26,3%),
wobei 13,3% begannen Substanzkonsum zur Bewältigung dieser Störungen zu konsumieren, oder einen bereits vorhandenen Konsum derartiger Substanzen verstärkten und 10,7% haben in den letzten 30 Tagen ernsthaft über Selbstmord nachgedacht
wie Ari Joffe es zusammenfaßt (vgl. auch Czeisler ME, Lane RI, Petrosky E, Wiley JF, Christensen A, Njai R, et al. Mental health, substance use, and suicidal ideation during the COVID-19 pandemic – United States, June 24-30, 2020. MMWR 2020;69(32):1049-1057. )
Die Tagesschau berichtete nach dem Abklingen der ersten Welle von zunehmenden Suiziden und interviewte Jack Westfall, den Direktor des Robert Graham Center in Washington, der an einer Studie des Well Being Trust über die Auswirkungen des Lockdown mitgearbeitet hatte:
Vergleichbare Zusammenhänge erkennt man auch in Japan:
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Japan: signifikanter Anstieg der Suizide im Oktober parallel zum Anstieg der Covid-19-Infektionszahlen
Japan gelingt es Hilfe von vernünftigen Maßnahmen, wie z.B. das Unterbinden von Einreisen von außen bei gleichzeitigem Offenhalten der Grenzen für Waren hervorragende Ergebnisse in der Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Virus vorweisen. Ende Dezember 2020 hatte das Land mit ca.126 Millionen Einwohnern lediglich 226.000 aufsummierte „Infizierte“ und nur ca. 3300 „Corona-Tote“ zu beklagen. Gemäß Auswärtigem Amt gelten bei der Einreise nach Japan folgende strengen Regeln:
Die Folge: Japans Wirtschaft brach aufgrund ihrer internationalen Verflechtungen auch ein und dieser Einbruch schlägt auch auf den Arbeitsmarkt durch.
Japan ist eine der wenigen großen Volkswirtschaften, die Selbstmorddaten zeitnah veröffentlicht. Inzwischen ist diese Statistik auch in Japan aus dem Netz verschwunden, aber über „Way-Back“-Machines, die die Historie im Netz speichern, noch anrufbar. In Folge wird daher Bezug genommen auf die Version vom „9. November, 2. Jahr von Reiwa“. Ihr kann man in der obersten Zeile die Monate 1-12 entnehmen und unter 1 die Gesamtzahl der Fälle nach Männern aufgeteilt (oben) und Frauen (unten), sowie die Jahresgesamtzahlen links. Diese Regierungsstatistik zeigt, daß – Stand 9.11.2020 – im Oktober 2020 die Zahl der Selbstmorde insgesamt, die Zahl der Covid-19-Toten des gesamten Jahres überstiegen hat. Besonder auffällig: Im Oktober nahmen die Selbstmorde bei Frauen in Japan im Vergleich zum Vorjahresmonat um fast 83% zu. Zum Vergleich: Die Selbstmorde bei Männern stiegen im gleichen Zeitraum um fast 22%.
Alleine im Oktober stieg die Zahl an Selbstmorden in Japan gemäß Angaben der Behörden auf 2.153. Jeden der drei Monate zuvor war sie unter 1900 geblieben. Während Japan bis zum Herbst von Covid-19 praktisch kaum behelligt wurde, steigen die Zahlen seit November auch dort, während die Regierung die Maßnahmen kaum verändert. Hierbei ist darauf zu verweisen, daß Japan durch seine Insellage und seine kluge Covid-Maßnahmenpolitik, wie z.B. die Schließung der Grenzen für einreisende Personen, bei gleichzeitiger Offenhaltung der Grenzen für den Warenverkehr bisher ganz ohne Lockdown, aber mit „Empfehlungen“ der Regierung ausgekommen ist.
sagte Michiko Ueda, Associate Professor an der Waseda University in Tokio und ein Experte für Selbstmorde dem Nachrichtensender CNN.
Doch es gibt auch Hilfsangebote. So hat CNN mit Koki Ozora, einem 21-jährigen Universitätsstudenten gesprochen, der bei einer 24-Stunden-Hotline für psychische Gesundheit mit der Bezeichnung „Ein Ort für Sie“ arbeitet. Er teilte CNN mit, dass diese Hotline durchschnittlich über 200 Anrufe pro Tag erhält und dass die überwiegende Mehrheit der Anrufer Frauen sind.
Ob dieser Anstieg mit den Covid-19-Zahlen selbst, oder mit damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheiten, oder mit Maßnehmen der japanischen Regierung gegen die Ausbreitung von Covid-19 zu in Zusammenhang steht, ist den bisherigen Veröffentlichungen nicht entnehmbar. Die deutsche Welle, die sich dieses Themas bisher alleine annahm, sieht einen Zusammenhang zwischen Suiziden und dem Rückgang von Kunden bei Geschäftsleuten bzw. zu Firmenentlassungen:
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Korea: signifikanter Anstieg der Suizide im Oktober parallel zum Anstieg der Covid-19-Infektionszahlen
Auch Korea kann mit Hilfe von vernünftigen Maßnahmen, wie z.B. das Unterbinden von Einreisen von außen bei gleichzeitigem Offenhalten der Grenzen für Waren hervorragende Ergebnisse in der Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Virus vorweisen. Im Dezember 2020 galten gemäß Auswärtigem Amt folgende Regeln zur Einreise nach Südkorea:
Das Ergebnis dieser Maßnahmen: Lediglich 60.000 aufsummierte Fälle und ca. 880 Tote, die mit Covid-19 in Verbindung gebracht werden. Und auch wirtschaftlich steht Korea wieder gut da. Laut einer Prognose der OECD wird das Bruttoinlandsprodukt bis Jahresende nur einen moderaten Einbruch von einem Prozent erleiden.
Keine „Einzelfälle“ stellen jedenfalls Suizide dar, die mit den Regierungsmaßnahmen zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus in Verbindung stehen.
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Deutschland: Zusammenhänge zwischen Suiziden und den Maßnahmen der Regierung zur angeblichen Zurückdrängung von Covid-19-ein Staatstabu?
Am 10.11.2020 widmete die Berliner Zeitung dem Thema Suizid und Maßnahmen der Regierung zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus einen Artikel. Diesem Artikel kann man eine Stellungnahme des Feuerwehrmanns und Landesvorsitzenden der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft Micha Quäker entnehmen, der in seinem Arbeitsalltag als Feuerwehrmann einen Zusammenhang zwischen Suiziden und Maßnahmen der Regierung zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus wahrnimmt:
Er könne dies auch aus seiner täglichen Erfahrung als Feuerwehrmann im Einsatz bestätigen, unterstrich Quäker. Doch derartige Fälle tauchen in der Berichterstattung praktisch nicht auf. Diese Lücke versucht der Journalist Reitschuster zu schließen, indem er seine Leser bittet, ihm derartige Fälle mitzuteilen, um sie dem Vergessen zu enreißen:
Verschwiegener „Einzelfall“ Walter
Verschwiegener „Einzelfall“ Lars
Verschwiegener „Einzelfall“ Wolfgang
Sie versprechen sich, den anderen auf keinen Fall allein zu lassen, sollte einer gehen müssen. Die Frau wird krank. Ein Krankenhausaufenthalt ist erforderlich.
„Das Schlimmste“ für den alten Mann war nicht, dass sie sterben muss; das Schlimmste für ihn war, dass er sie nicht begleiten durfte. Das hatte er ihr doch versprochen! „Der Mann weinte und konnte nicht mehr aufhören,“ erinnert sich Annette. Am Tag der Beisetzung ist er ganz ruhig und schweigsam. Der alte Mann erscheint gefasst und entschlossen. Zwei Tage später ruft der Bestatter bei Annette an. Der alte Mann hatte sich erhängt. Der alte Mann hieß Wolfgang. Er wurde 82 Jahre alt.
Doch die von Altparteienvertretern gestellten Regierungen im Bund und in den Ländern weigern sich bisher die Verbindung zwischen ihren Maßnahmen mit denen sie angeblich das Covid-19-Virus zurückdrängen wollen und Suiziden zu thematisieren oder sogar wissenschaftlich zu untersuchen:
Wie der Staat Folgen der eigenen Corona-Maßnahmen ignoriert
Theoretisch wäre es durchaus möglich die staatliche Definition für die Zählweise der Covid-19-Fälle auch auf die Zählweise von Suiziden anzuwenden. Das Ergebnis wäre dann eine Definition, wie z.B.
„Als Opfer der Corona-Maßnahmenpolitik werden Personen gezählt,
- die mit- Gedanken an SARS-CoV-2 in den Suizid gingen
- deren Abschiedsbriefe mit den Covid-19-Maßnahmen der Regierungen in Verbindung stehen, Personen
- bei denen die Ursache unbekannt ist…
Doch das geschieht nicht.
Auf den staatlichen Totenbescheinigungen werden auch in Bayern üblicherweise die ICD-Codes eingetragen. Für die Vergabe von ICD-Codes zu entsprechenden Fällen liegen seit 2013 von der WHO entsprechende Vorschläge vor: Unter Kapitel XX „Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität (V01-Y98)“ wird zur „Vorsätzlichen Selbstbeschädigung (X60-X84) Inkl.: Selbsttötung (Versuch) und Vorsätzlich selbstzugefügte Vergiftung oder Verletzung“ eine Codefolge von X60-X84 vorgeschlagen. Ansonsten stehen auch öffentliche Zugänge zu Datenbanken mit ICD Codes zur Verfügung,
- R45.- Symptome, die die Stimmung betreffen Stimmungslabilität Suizidale Gefahr Suizidalität Suizidgedanken Suizidgefahr – kodiere Diagnose Suizidneigung – kodiere Diagnose…, die die Stimmung betreffen Suizidalität Suizidgedanken
- F32.- Depressive Episode und Gefühle von Wertlosigkeit und Schuld. Suizidgedanken und -handlungen… unmöglich sind und Lebensgefahr durch Suizid und mangelhafte
- Z91.- Risikofaktoren in der Eigenanamnese, anderenorts nicht klassifiziert Selbstvergiftungsversuch in der Anamnese Suizidversuch – kodiere Art der Verletzung oder Intoxikation Suizidversuch in der Anamnese Trauma a.n.k.
- F20.- Schizophrenie Zustände sind mit einem erhöhten Suizidrisiko verbunden.T42.- Vergiftung durch Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika und
- Antiparkinsonmittel Schlaftablettenvergiftung mit Suizidabsicht Vergiftung
- F60.- Spezifische Persönlichkeitsstörungen mit parasuizidalen Handlungen und Suizidversuchen. F60.30 Emotional
- F43.- Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen mit den genannten Symptomen und Merkmalen assoziiert und Suizidgedanken …
Die Staatsregierung stellt den Ärzten zur Leichenschau wiederum ein Formblatt zur Verfügung, in dem diese ICD-Codes an mehreren Stellen einzutragen sind.
Neben dem ICD-Code ist auf dem gelben Blatt unter „Weitere Angaben zur Klassifikation der Todesursache“ auch noch einzutragen „Z.B. bei Unfall, Vergiftung, Gewalteinwirkung, Selbsttötung sowie bei Komplikationen medizinischer Behandlung„.
Damit weiß die Staatsregierung auch jederzeit über den aktuellen Stand der Selbsttötungen im Freistatt Bescheid. Füt fir JAhre 2015-2019 wurden diese auch bereits umfangreich abgefragt. Diese wären noch für das Jahr 2020 zu ergänzen.
Der Abgeordnete Bergmüller stellt der Staatsregierung die Fragen, die Andere nicht stellen:
Üblicherweise stehen den Rettungsdiensten und auch den Einsatzkräften der Polizei ein Alarmierungssystem zur Verfügung. Die Feuerwehr in Berlin beschreibt dieses Alarmierungssystem wie folgt: „Die Notrufabfrage geschieht mit Hilfe einer speziellen Software. Das „Standardisierte Notrufabfrageprotokoll“ (kurz: SNAP) dient dem Mitarbeiter am Notruf 112 dazu, den Anrufer mittels gezielter, vorgegebener Fragen durch das Notrufgespräch zu leiten. Somit wird gewährleistet, dass jeder Anrufer mit der gleichen Qualität behandelt wird. Im Verlauf des Gespräches werden die ermittelten Daten von SNAP ausgewertet und der Einsatzcode an das Einsatzleitsystem übermittelt. Hier wird aus dem Code das richtige Alarmstichwort geprägt und das passende Einsatzmittel alarmiert.“
Aus einer Anfrage an den Senat zu Berlin geht hervor: „Die zur Notrufabfrage verwendete Software unterscheidet in Berlin beispielsweise 34 Einsatzsituationen zur Abfrage von medizinischen Hilfeersuchen und zusätzlich einen Einsatzcode für die Einweisung durch medizinisches Fachpersonal. Darunter sind z.B. auch die Codes : 25 – Psychiatrie / Abnormales Verhalten / Suizidversuch. Bei den genannten Meldebildern wird nach einer protokollkonformen Notrufabfrage ein Einsatzcode generiert, der ein definiertes Alarmierungsstichwort im Einsatzleitsystem verbindlich vorsieht…“
Es wird davon ausgegangen, daß ein vergleichbares System, wie „SMAP“ in Berlin auch durch die bayerische Polizei genutzt wird, also ein System, mit dessen Hilfe typische Einsätze kodifiziert werden, um beim Einsatz vor Ort die geeignetsten Hilfsmittel zur Verfügung zu haben, um die Einsatzlage bewältigen zu können.
1. Entwicklung der Selbsttötungen / Selbstmorde im Jahr 2020
1.1 Wie viele Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide gab es im gesamten Jahr 2020 in Bayern (Bitte hierzu die Antwort auf Frage 1.1. aus Drucksache 18/9256 für das Jahr 2020 erweitern)?
1.2 Wie hat sich die Anzahl der versuchten, sowie der vollendeten Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide in Bayern im Jahr 2020 entwickelt aufgeschlüsselt nach: versucht, vollendet, Monat, Alter, Geschlecht, Stadt/Gemeinde etc. (Bitte Antwort auf Frage 3.1. aus Drucksache 18/9567 für das Jahr 2020 erweitern)?
1.3. Aus welchen Gründen sah sich die Staatsregierung in der Drucksache 18/9567 nicht in der Lage den Fragegegenstand 3.1. „Aufschlüsselung nach Monaten“ zu beantworten und warum hat sie inhaltsidentsch in der Drucksache 18/9256 die Beantwortung der Frage 1.1. die erbetene Aufschlüsselung nach Monaten mit der Begründung „die Ausgabe nach Monaten war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit automatisiert nicht möglich“ abgelehnt, hat dann aber praktisch zeitgleich die inhaltsidentische Frage in der Drucksache 18/9293 der SPD genau die Antwort gegeben, die zu geben zuvor bei Fragen der AfD angeblich nicht möglich war (Bitte hierbei die Bedeutung der Angabe „Quelle: IGVP“ aus Drucksache 18/9293, Fußnote der Tabelle 1 erklären und im Detail ausführen, was aus Sicht der Staatsregierung dagegen spricht, diese evidente Ungleichbehandlung als Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fragerecht des Abgeordneten zu werten und hierbei bitte ebenfalls darauf eingehen, ob es im beantwortenden Ministerium irgend eine Art von Vorgabe / Erwartungshaltung etc. gibt, Fragen der AfD anders zu behandeln, als Fragen anderer Parteien)?
2. Die monatliche Entwicklung der Selbsttötungen / Selbstmorde in Bayern
2.1. Wie lauten die in Drucksache 18/9293 zu Frage 1 in der Antwort, Tabelle 1 dargestellten Werte für jeden der Monate des Jahres 2020 im Vergleich zu 2019?
2.2. Wie lauten die in 2.1. abgefragten jeweiligen monatlichen Werte für den Versuch und für die Vollendung des Suizids für jeden der Monate des Jahres 2020 im Vergleich zu 2019?
2.3. Wie lauten die in 2.1. und 2.2. abgefragten Werte für Frauen und Männer für jeden der Monate des Jahres 2020 im Vergleich zu 2019?
3. IPC-Codes
3.1. Welche IPC-Codes standen bei Todesfällen zur Eintragung in Totenscheine im Jahr 2020 den Behörden der Staatsregierung, wie z.B. den Gesundheitsämtern für Selbstmorde / Selbsttötungen zur Verfügung (Bitte für alle Arten des Versuchs und der Vollendung lückenlos aufschlüsseln und Änderungen innerhalb des Jahres 2020 bitte darlegen)?
3.2. Sind die von der Staatsregierung für Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide im Jahr 2020 vergebenen IPC-Codes zu 100% identisch mit denen, die die WHO zur Vergabe vorschlägt (Bitte im Verneinensfall begründen)?
3.3. Ist die Anzahl der in 3.1.; 3.2. für jeden der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt ausgestellten Totenscheine mit einem IPC-Code, der für eine/einen Selbsttötung / Selbstmord / Suizid steht, identisch mit den in 1 abgefragten Zahlen für vollendete Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide (Bitte im Verneinensfall begründen)?
4. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten nach §§ 35, 38 StVO in Bayern
4.1. Welche konkreten Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes führen in Bayern zu einer Empfehlung eines Notfalltransports durch das genutzte System (Bitte alle angeben, die automatisiert abrufbar sein müssen und und jeden dieser Codes in Stichworten bitte erklären)?
4.2. Welche konkreten Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes führen in Bayern zu einer Empfehlung eines dringlichen Notfalltransports durch das genutzte System (Bitte alle angeben, die automatisiert abrufbar sein müssen und jeden dieser Codes in Stichworten bitte erklären)?
4.3. Welche der in 4.1. und 4.2. abgefragten Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes stehen mit vermuteten Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide bzw. deren Versuche dazu in Zusammenhang? (Bitte lükenlos aufschlüsseln, oder in 4.1.; 4.2. entsprechend kenntlich machen und jeden dieser Codes in Stichworten bitte erklären)?
5. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes
5.1. Wie häufig sind in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 die in 4 abgefragten Einsatzcodes vergeben worden (Bitte für Gesamtbayern und für jeden der Regierungsbezirke aufschlüsseln)?
5.2. Wie häufig sind in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 die in 4 abgefragten Einsatzcodes in jedem der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt vergeben worden?
5,3, Wie verhindert die Staatsregierung, daß die von ihr auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur angeblichen Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Virus, – wie z.B. das Schließen aller Gaststätten trotz des Wissens, daß dort nicht einmal 3% der Covid-19-Ausbrüche stattfinden, oder durch das Schließen kleiner Geschäfte, insbesondere Fachgeschäfte, vor dem selben Hintergrund, währenddessen Warenhäuser und Discounter mit Lebensmittelorientierung, wie z.B. Metro, Kaufland etc. das Sortiment, das der Fachhandel nicht mehr verkaufen kann/darf, derzeit selbst anbietet und verkauft und die kleinen Geschäftsbesitzer damit in Existenznot und wohl auch in Lebenskrisen stürzt, – z.B. nach Wiedereinführung der Vorschriften zur Insolvenzanmeldung, zu einer Erhöhung der Suizide in Bayern führt?
6. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes für Suizidankündigungen
6.1. Welche Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes können in Bayern für jede der kodifizierbaren Arten von Suizidankündigung, also Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide, die angekündigt, aber noch nicht versucht wurden, vergeben werden?
6.2. Wie oft wurde jeder der in 6.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in Gesamtbayern und jedem der sieben Regierungsbezirke Bayerns vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?
6.3. Wie oft wurde jeder der in 6.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in jeden der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?
7. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes für Suizidversuche
7.1. Welche Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes können in Bayern für jede der kodifizierbaren Arten von Suizidversuchen, also in Abgrenzung zu 6.1., solche die bereits versucht wurden, unabhängig davon, ob sie angekündigt wurden, oder nicht, vergeben werden (z.B. Vergiftungen, Selbstverletzungen, CO etc.)?
7.2. Wie oft wurde jeder der in 7.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in Gesamtbayern und jedem der sieben Regierungsbezirke Bayerns vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?
7.3. Wie oft wurde jeder der in 7.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in jeden der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?
8. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes für Stürze/Strangulationen in ggf. suizdaler Abscht
8.1. Welche Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes können in Bayern für jede der kodifizierbaren Arten von Stürzen aus großer Höhe oder Strangulationen in suizidaler Absicht vergeben werden?
8.2. Wie oft wurde jeder der in 8.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in Gesamtbayern und jedem der sieben Regierungsbezirke Bayerns vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?
8.3. Wie oft wurde jeder der in 8.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in jeden der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?