Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Suiziden und den Anti-Corona-Maßnahmen der Regierungen in Bund und Ländern

Quelle: By Édouard Manet - The Bridgeman Art Library, Object 593052, Public Domain, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=55031620

BERLIN / MÜNCHEN – Aus den USA, Japan, Korea melden Zeitungen einen signifikanten Anstieg von Suiziden die mit den Maßnahmen der Regierung gegen das Covid-19-Virus in Zusammenhang gebracht werden.

 

Wenn dies zutrifft, dann gibt es nicht nur die Gruppe der Personen, die Träger des Virus sind, also entweder unmittelbar „an“ Covid-19 gestorben sind, oder die „mit“ dem Covid-19 gestorben sind, sondern auch noch eine Gruppe, die niemals Träger des Virus waren, aber dennoch „wegen“ des Covid-19-Virus gestorben sind, weil ihnen z.B. durch politische Entscheidungen, wie durch einen Lockdown, das soziale Umfeld abgeschnitten wurde, oder weil ihnen durch einen Lockdown die Aufträge in der Firma wegbrachen und durch Entlassungen die Lebensgrundlage entzogen wurde.

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Berichte über Suizide sind besonders sensibel. Wer sich in einer scheinbar ausweglosen Situation sieht, dem kann jedoch professionell geholfen werden. Unter den folgenden drei Nummern stehen Spezialisten zur Verfügung, deren Beruf und oft Berufung es ist, anonym Lösungen zu finden:

  • Telefonseelsorge: Unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222 erreichen Sie rund um die Uhr Mitarbeiter, mit denen Sie Ihre Sorgen und Ängste teilen können. Auch ein Gespräch via Chat ist möglich. telefonseelsorge.de
  • Kinder- und Jugendtelefon: Das Angebot des Vereins „Nummer gegen Kummer“ richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die in einer schwierigen Situation stecken. Erreichbar montags bis sonnabends von 14 bis 20 Uhr unter 11 6 111 oder 0800 – 111 0 333. Am Sonnabend nehmen die jungen Berater des Teams „Jugendliche beraten Jugendliche“ die Gespräche an. nummergegenkummer.de.
  • Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention: Eine Übersicht aller telefonischer, regionaler, Online- und Mail-Beratungsangebote in Deutschland gibt es unter suizidprophylaxe.de
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Ziel dieses Beitrags ist es, Licht ins Dunkel derjenigen Zahlen zu bekommen, die angeblich Auskunft über „Corona-Tote“ geben. Tatsächlich ist es nämlich so, daß die Zahlen der „Covid-19-Toten“ offenkundig interessengeleitet und massiv verzerrt sind und praktisch nur sehr wenig mit den Tatsachen zu tun haben.

So weiten interessierte Kreise in den Altparteien die Zahlen der „Covid-19-Toten“ durch Arbeitsdefinitionen so weit aus, daß selbst Selbstmörder, Opfer von Verbrechen, tödlich Verunfallte etc. die zuvor Covid-19-Positiv getestet wurden als „Corona-Tote“ gelten, auch wenn sie keinerlei Symptome zeigten. Auf diesem Weg werden offenbar höhere Fallzahlen generiert, als es tatsächlich angemessen wäre.

Auf der anderen Seite gibt es für Personen keinerlei Statistik und auch keine Aufmerksamkeit, die sich z.B. aufgrund der von den Altparteien der Bevölkerung aufgezwungenen Anti-Corona-Maßnahmen das Leben nehmen.

In diesem Beitrag soll außerdem der zuletzt angesprochenen Gruppe die ihr zustehende Aufmerksamkeit zukommen.

 

Viren sind üblicherweise nicht darauf aus ihren Wirt und damit sich selbst zu töten

Grundsätzlich gilt bei Viren, also auch beim Covid-19-Virus der Grundsatz:

„ein Virus zerstört seinen Wirt nicht, weil es sich damit selbst zerstört“

Zu diesem Phänomen hat ORF-Science folgende Stellungnahmen zusammengetragen:

Dies bestätigt auch Prof. Drosten drei Jahre vor dem Auftreten von Covid-19

Ein Virus braucht einen Wirt um zu überleben, und wenn alle Wirte sterben, kann das Virus nicht mehr übertragen werden. Dennoch muss man sich klarmachen, dass es zu weitreichenden Pandemien kommen kann und dass es sich dabei um Naturkatastrophen handelt, die normale Regeln des Zusammenlebens außer Kraft setzen können.

Dies gilt offenbar auch für Covid-19:

Bielefelder Mikrobiologe erklärt: „Ein Virus will seinen Wirt nicht töten“

Daher kann damit gerechnet werden, daß Covid-19 durch seine Mutationen seine Aggressivität mit der Zeit reduzieren sollte.

 

Wie der Staat sich hohe Fallzahlen herbeizaubert

Der Staat erklärt mindestens in Deutschland und Österreich per Definition, ja genauer gesagt, per Fiktion, jeden, der positiv auf „Covid-19“ getestet wurde, zum „Corona-Toten“. Hierbei ist es völlig gleichgültig, welchen Beitrag das Covid-19-Virus zum Tod geleistet hat. dies geht sogar so weit, daß das Robert-Koch-Institut ganz frei zugibt, daß sogar positiv getestete Selbstmörder als „Corona-Tote“ gelten. dies gilt offenbar sogar dann, wenn sich ein gesunder Mensch aus purer Angst vor dem Virus das Leben nimmt. Recht offen ersichtlich ist diese per staatlicher Definition bewirkte Erhöhung der Zahl der „Corona-Toten“ an der Arbeitsdefinition der Ministerien in Wien. Diese Definition von „Covid-19-Toten“ ist klar formuliert und leicht verständlich:

Österreich:

„Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist.

Bayern:

Zwar nicht wortidentisch, aber inhaltsidentisch / wirkidentisch definiert das dem bayerischen Gesundheitsministerium unterstellte LGL die „Covid-19-Toten“:

Als Todesfälle werden Personen gezählt,

  1. die mit- und
  2. an SARS-CoV-2 verstorben sind, sowie Personen,
  3. bei denen die Ursache unbekannt ist.

Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist. „Personen, bei denen die Ursache unbekannt ist“ bedeutet, dass ein positiver SARSCoV-2-Befund vorlag, die eigentliche Todesursache jedoch unbekannt ist. Das heißt, im die Todesursache konnte noch nicht ermittelt werden oder es ist nicht mehr möglich, die genaue Ursache zu ermitteln.“ 

Selbst das RKI gesteht zu, daß sogar Personen, die zuvor positiv getestet wurden und dann z.B. aufgrund einer staatlichen Lockdown-Maßnahme Selbstmord begehen würden, als „Corona-Toter“ gezählt würde und relativiert dann das damit zusammenhängende Stirnrunzeln mit dem Argument weg, daß es sich nur um verschwindend geringe Anzahl handeln würde.

Damit kann festgehalten werden: Als „Corona-Tote“ bezeichnete Personen sind tatsächlich Personen, die vor dem Ableben einmal positiv auf das Covid-19-Virus getestet wurden und dann – aus welchen Gründen auch immer – zu Tode kommen. Hierbei spielt die Frage, ob der Verstorbene Symptome hatte, die durch Covid-19 hervorgerufen wurden, keinerlei Rolle, ja es ist sogar völlig gleichgültig welchen Einfuß der Covid-19-Virus auf das Ableben tatsächlich hatte. Damit zählen auch Asymptomatische, also Personen, die keinerlei Symptome aufweisen, aber dennoch sterben, also auch aus einem natürlichen Grund, wie z.B. Herzinfarkt oder Krebs sterben, als „Corona-Tote“.  Im Fall, daß Personen Symptome aufweisen, die tatsächlich durch Covid-19 verursacht sind, wie z.B.:

und der Betroffene dann an einem Herzinfarkt, oder Krebsleiden (nur um die häufigsten Todesursachen zu nennen) stirbt, wird er statistisch mit Hilfe der amtlichen Definitionen als „Corona-Toter“ gezählt. Nicht zuletzt  werden auch Personen als „Corona-Tote“ gezählt, die dem Virus keine Abwehrkräfte mehr entgegensetzen konnten und aus z.B. diesen Gründen versterben.

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Erkenntnisgewinn durch Obduktionen behindert

Würde man zur Beantwortung der Frage „wer oder was hat den Tod verursacht“ die bei Gericht für Tötungen geltenden Maßstäbe bei der Beantwortung der Frage „Hat das Covid-19-Virus den Tod verursacht“ anwenden, dann würde man wohl den Verstorbenen obduzieren, um zum Schutz der Bürger auf diesem Weg weitere Erkenntnisse zu generieren. Doch Obduktionen von „Corona-Toten“ wurden von Anbeginn an durch die herrschenden politischen Kreise behindert, was auf erbitterten Widerstand aus Kreisen der Mediziner stieß. Erkenntnisse durch Obduktionen wurden erst gewonnen, als sich Rechtsmediziner in einer Art „Befehlsverweigerung“ den Erwartungshaltungen aus dem RKI widersetzt haben und das Gegenteil von dem taten:

Die Rechtsmedizin in Hamburg ist von Beginn der Pandemie an bewusst nicht den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie den andernorts praktizierten Verfahrensweisen gefolgt, wo auf Sektionen SARS-CoV-2-positiver Verstorbener und beispielsweise auch auf die gesetzlich eigentlich vorgeschriebene Leichenschau vor der Kremation (etwa in Baden-Württemberg) verzichtet wurde.

Die in der Literatur wiederholt gegebene Empfehlung, Sektionen wegen der Aerosolbildung und der damit einhergehenden Infektionsausbreitung zu vermeiden, ist nach unserer Auffassung kontraproduktiv. Die wissenschaftliche Erforschung dieser neuen Virusinfektion und der von ihr hervorgerufenen Krankheit COVID-19 im Hinblick auf die Pathogenese und Klinik wird dadurch erheblich eingeschränkt…

Inzwischen haben die Deutsche Gesellschaft für Pathologie, die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (und die dazugehörigen Berufsverbände) sowie letztlich auch das RKI die Botschaft ausgegeben, verstärkt Obduktionen bei den sogenannten „Coronatoten“ durchzuführen.

Kaum wurden Obduktionen durchgeführt, mußte die Letalität, also der Anteil derjenigen, bei denen das Covid-19-Virus nicht nur nachgewiesen wurde, sondern, die auch an diesem Virus erkrankt sind und dann aufgrund der Erkrankung durch dieses Virus verstorben sind, nach unten korrigiert werden:

Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die Letalität deutlich geringer ist – vorsichtigen Schätzungen zufolge deutlich unter 2 %. Die Prognose geht dahin, dass die Neuinfektionen mit dem Virus jetzt weiter abnehmen. Zurzeit besteht eine Reproduktionsrate (R) des Virus von unter 1. Zeitlich versetzt um etwa 2–3 Wochen dürfte auch die Zahl der sogenannten „Coronatoten“ abfallen.

Die Alters- und Geschlechtsverteilung der Verstorbenen (Grafik 1) zeigt bisher ein Verhältnis von 92 Männern zu 75 Frauen. Das Durchschnittsalter liegt bei 80 Jahren (Spannweite 31–99 Jahre). Für Männer beträgt das Durchschnittsalter 78 Jahre (Spannweite: 31–99 Jahre, Median 80 Jahre) und für Frauen 82,6 Jahre (Spannweite: 54–98 Jahre, Median 85 Jahre). Das Kollektiv weist in der Regel diverse Vorerkrankungen auf. Zu diesen zählten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD, Neoplasien, Stoffwechselkrankheiten, Demenz und andere. (Grafik 2)…

Bisher war nur eine betroffene Person unter den Verstorbenen unter 50 Jahre alt. Es handelte sich um einen 31 Jahre alten Mann mit einem metastasierten Krebsleiden, der unter palliativer Chemotherapie stand. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene waren niemals betroffen. Die meisten Todesfälle ereigneten sich im Krankenhaus. Es waren weiterhin bereits mehrere Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen von Ausbruchsszenarien betroffen. Einige Infizierte mit infauster Prognose wurden in palliativem Setting im Bereich der Pflege belassen. 

Rechtsmediziner kommen nach der Auswertung der Obduktionsergebnisse zum Schluß, daß die tatsächlichen Belastungen, die das Covid-19-Virus für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem mit sich bringt in keinem Verhältnis zu der von interessierten Kreisen in den Führungen des Bundes und der Länder geschürten Angst und Hysterie steht:

Es zeigte sich, dass diese exakten Untersuchungen an Toten genaue Daten liefern, die in einer summarischen und oberflächlichen Erfassung von COVID-19-Toten nicht zutage treten. Diese Analysen sind geeignet, einen Gegenpol zu den dramatisierenden Darstellungen in den öffentlichen Medien zu bilden.

Durch die Bilder von Toten, von überlasteten Notaufnahmen, von langen Reihen von Särgen oder Großtransporten in Militärfahrzeugen sowie auch Massengräbern, welche aus Ländern wie China, Italien, Spanien, USA, Brasilien verbreitet wurden, und die Präsentation nackter Sterbeziffern werden Angst, Hysterie und Panik geschürt, die bei dieser Virusinfektion im hiesigen Kontext stark übertrieben scheinen.

Durch die Verantwortungsträger in den Altparteien werden aber nicht nur per Definition zu viele „Corona-Tote“ erst geschaffen, also quasi „erfunden“, sondern auf der anderen Seite werden die Leiden und auch die Toten, die durch die Maßnahmen, der Altparteien zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus erst erzeugt werden, ignoriert und auf die Seite gedrängt.

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Die verschwiegenen Nebenwirkungen der Anti-Corona-Maßnahmen

Bisher zeigen die Altparteinenvertreter nur wenig Engagement die Folgen ihrer Maßnahmenpolitik zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus wissenschaftlich zu untersuchen, um so „Kollateralschäden“ der eigenen Politik erst entdecken zu können. Derartige „Kollateralschäden“ der Maßnahmen durch die Politik sind durchaus vorhanden, wie man derartigen Untersuchungen aus anderen Ländern entnehmen kann. So ergab eine Umfrage in Australien, daß während der Pandemie

durchleben mußten. In Kanada gaben 57% der Kinder im Alter von 15 bis 17 Jahren an, dass ihre geistige Gesundheit

als vor körperlichen Distanzierungsmaßnahmen während der Pandemie. Und in den USA hat man über eine Umfrage unter Bürgern ohne COVID-19 herausgefunden, daß eine hohe Prävalenz besteht bei

  • Angststörungen (25,5%),

  • depressiven Störungen (24,3%) sowie

  • trauma- und stressbedingten Störungen (26,3%),

wobei 13,3% begannen Substanzkonsum zur Bewältigung dieser Störungen zu konsumieren, oder einen bereits vorhandenen Konsum derartiger Substanzen verstärkten und 10,7% haben in den letzten 30 Tagen ernsthaft über Selbstmord nachgedacht

wie Ari Joffe es zusammenfaßt (vgl. auch Czeisler ME, Lane RI, Petrosky E, Wiley JF, Christensen A, Njai R, et al. Mental health, substance use, and suicidal ideation during the COVID-19 pandemic – United States, June 24-30, 2020. MMWR 2020;69(32):1049-1057. )

Die Tagesschau berichtete nach dem Abklingen der ersten Welle von zunehmenden Suiziden und interviewte Jack Westfall, den Direktor des Robert Graham Center in Washington, der an einer Studie des Well Being Trust über die Auswirkungen des Lockdown mitgearbeitet hatte:

 

Vergleichbare Zusammenhänge erkennt man auch in Japan:

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Japan: signifikanter Anstieg der Suizide im Oktober parallel zum Anstieg der Covid-19-Infektionszahlen

Japan gelingt es Hilfe von vernünftigen Maßnahmen, wie z.B. das Unterbinden von Einreisen von außen bei gleichzeitigem Offenhalten der Grenzen für Waren hervorragende Ergebnisse in der Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Virus vorweisen. Ende Dezember 2020 hatte das Land mit ca.126 Millionen Einwohnern lediglich 226.000 aufsummierte „Infizierte“ und nur ca. 3300 „Corona-Tote“ zu beklagen. Gemäß Auswärtigem Amt gelten bei der Einreise nach Japan folgende strengen Regeln:

Seit 26. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.

Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum ab dem 4. Januar 2021 wurde von der japanischen Regierung bis vorerst Ende Januar 2021 ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.

Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Bei Personen, die aus einem Land mit Reisehinweis zu Infektionskrankheiten der Stufe 3 (mit von den Gesundheitsbehörden bestätigter lokaler Transmission der Mutation des Coronavirus) einreisen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, erfolgt eine Unterbringung in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.

Die Folge: Japans Wirtschaft brach aufgrund ihrer internationalen Verflechtungen auch ein und dieser Einbruch schlägt auch auf den Arbeitsmarkt durch.

Japan ist eine der wenigen großen Volkswirtschaften, die Selbstmorddaten zeitnah veröffentlicht. Inzwischen ist diese Statistik auch in Japan aus dem Netz verschwunden, aber über „Way-Back“-Machines, die die Historie im Netz speichern, noch anrufbar. In Folge wird daher Bezug genommen auf die Version vom „9. November, 2. Jahr von Reiwa“. Ihr kann man in der obersten Zeile die Monate 1-12 entnehmen und unter 1 die Gesamtzahl der Fälle nach Männern aufgeteilt (oben) und Frauen (unten), sowie die Jahresgesamtzahlen links. Diese Regierungsstatistik zeigt, daß – Stand 9.11.2020 – im Oktober 2020 die Zahl der Selbstmorde insgesamt, die Zahl der Covid-19-Toten des gesamten Jahres überstiegen hat. Besonder auffällig: Im Oktober nahmen die Selbstmorde bei Frauen in Japan im Vergleich zum Vorjahresmonat um fast 83% zu. Zum Vergleich: Die Selbstmorde bei Männern stiegen im gleichen Zeitraum um fast 22%.

Alleine im Oktober stieg die Zahl an Selbstmorden in Japan gemäß Angaben der Behörden auf 2.153. Jeden der drei Monate zuvor war sie unter 1900 geblieben. Während Japan bis zum Herbst von Covid-19 praktisch kaum behelligt wurde, steigen die Zahlen seit November auch dort, während die Regierung die Maßnahmen kaum verändert. Hierbei ist darauf zu verweisen, daß Japan durch seine Insellage und seine kluge Covid-Maßnahmenpolitik, wie z.B. die Schließung der Grenzen für einreisende Personen, bei gleichzeitiger Offenhaltung der Grenzen für den Warenverkehr bisher ganz ohne Lockdown, aber mit „Empfehlungen“ der Regierung ausgekommen ist.

„Wir hatten nicht einmal einen Lockdown und die Auswirkungen von Covid sind im Vergleich zu anderen Ländern sehr gering … aber wir sehen immer noch einen starken Anstieg der Zahl der Selbstmorde“,

sagte Michiko Ueda, Associate Professor an der Waseda University in Tokio und ein Experte für Selbstmorde dem Nachrichtensender CNN.

„Das deutet darauf hin, dass in anderen Ländern die Zahl der Selbstmorde in Zukunft ähnlich oder sogar noch stärker zunehmen könnte.“

Doch es gibt auch Hilfsangebote. So hat CNN mit Koki Ozora, einem 21-jährigen Universitätsstudenten gesprochen, der bei einer 24-Stunden-Hotline für psychische Gesundheit mit der Bezeichnung „Ein Ort für Sie“ arbeitet. Er teilte CNN mit, dass diese Hotline durchschnittlich über 200 Anrufe pro Tag erhält und dass die überwiegende Mehrheit der Anrufer Frauen sind.

„Sie haben ihre Arbeit verloren und müssen ihre Kinder großziehen, aber sie hatten kein Geld, also haben sie Selbstmord versucht.“

Ob dieser Anstieg mit den Covid-19-Zahlen selbst, oder mit damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheiten, oder mit Maßnehmen der japanischen Regierung gegen die Ausbreitung von Covid-19 zu in Zusammenhang steht, ist den bisherigen Veröffentlichungen nicht entnehmbar. Die deutsche Welle, die sich dieses Themas bisher alleine annahm, sieht einen Zusammenhang zwischen Suiziden und dem Rückgang von Kunden bei Geschäftsleuten bzw. zu Firmenentlassungen:

Knapp 2,1 Millionen Japaner sind arbeitslos gemeldet. Zahlreiche kleine Betriebe und Läden mussten mangels Einnahmen schließen. Viele Inhaber bleiben auf einem Schuldenberg sitzen. „Es kamen keine Kunden in meine Gaststätte, obwohl ich so hart für die Eröffnung gearbeitet habe“, klagte eine verzweifelte Frau der Hilfsorganisation Befrienders Osaka.

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Korea: signifikanter Anstieg der Suizide im Oktober parallel zum Anstieg der Covid-19-Infektionszahlen

Auch Korea kann mit Hilfe von vernünftigen Maßnahmen, wie z.B. das Unterbinden von Einreisen von außen bei gleichzeitigem Offenhalten der Grenzen für Waren hervorragende Ergebnisse in der Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Virus vorweisen. Im Dezember 2020 galten gemäß Auswärtigem Amt folgende Regeln zur Einreise nach Südkorea:

Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist nicht möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Derzeit werden keine Visa für touristische Zwecke erteilt. Zudem müssen seit dem 1. Juni 2020 alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Korea vor der Ausreise aus Korea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Bei der Wiedereinreise nach Korea ist zwingend ein medizinisches Attest in englischer oder koreanischer Sprache mitzuführen und auf Verlangen bei der Fluggesellschaft und/oder der für die Einhaltung der Einwanderungsbestimmung zuständigen koreanischen Person vorzulegen. Personen, die ein entsprechendes Attest nicht vorweisen können, riskieren die Einreiseverweigerung seitens der koreanischen Behörden. Dieses von einem Arzt unterschriebene und von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Zeugnis muss Angaben enthalten zum Tag der Untersuchung, Körpertemperatur, Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Atemproblemen, muskulären und Lungenproblemen. Ausgenommen von der medizinischen Untersuchung und der Vorlage des Zeugnisses sind Inhaber eines „Isolation Exemption Certificate“ (s.u.). Grundsätzlich sind alle nach Korea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage – zur Verfügung gestellten Quarantäneort)… 

Das Ergebnis dieser Maßnahmen: Lediglich 60.000 aufsummierte Fälle und ca. 880 Tote, die mit Covid-19 in Verbindung gebracht werden. Und auch wirtschaftlich steht Korea wieder gut da. Laut einer Prognose der OECD wird das Bruttoinlandsprodukt bis Jahresende nur einen moderaten Einbruch von einem Prozent erleiden.

Keine „Einzelfälle“ stellen jedenfalls Suizide dar, die mit den Regierungsmaßnahmen zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus in Verbindung stehen.

Ein Blick auf die Statistiken ist alarmierend: Von Januar bis August wurden über ein Drittel aller Suizidversuche von Südkoreanerinnen in ihren Zwanzigern begangen. Die Todesrate in jener Altersgruppe ist um Vergleich zum Vorjahr um knapp 40 Prozent angestiegen – so drastisch wie in keinem anderen Bevölkerungssegment.

Tatsächlich haben im Krisenjahr 2020 bislang weit über 120 000 Frauen in ihren Zwanzigern ihre Arbeitsstelle verloren. Gleichzeitig fallen sie durch das ohnehin löchrige Sozialstaatsnetz, das ausschließlich Hilfen für jene Südkoreanerinnen vorsieht, die eine Familie gründen. Alleinstehende Frauen ohne Kinder wurden bislang stets ignoriert.

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Deutschland: Zusammenhänge zwischen Suiziden und den Maßnahmen der Regierung zur angeblichen Zurückdrängung von Covid-19-ein Staatstabu?

Am 10.11.2020 widmete die Berliner Zeitung dem Thema Suizid und Maßnahmen der Regierung zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus einen Artikel. Diesem Artikel kann man eine Stellungnahme des Feuerwehrmanns und Landesvorsitzenden der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft Micha Quäker entnehmen, der in seinem Arbeitsalltag als Feuerwehrmann einen Zusammenhang zwischen Suiziden und Maßnahmen der Regierung zur angeblichen Zurückdrängung des Covid-19-Virus wahrnimmt:

Er könne dies auch aus seiner täglichen Erfahrung als Feuerwehrmann im Einsatz bestätigen, unterstrich Quäker. Doch derartige Fälle tauchen in der Berichterstattung praktisch nicht auf. Diese Lücke versucht der Journalist Reitschuster zu schließen, indem er seine Leser bittet, ihm derartige Fälle mitzuteilen, um sie dem Vergessen zu enreißen:

Verschwiegener „Einzelfall“ Walter

Walter hat in 50 Jahren ein Reiseimperium in Nordrhein-Westfalen aufgebaut. Eine Kette mit 21 Reisebüros, die größte ihrer Art im Land. 180 Mitarbeiter arbeiteten für das Familienunternehmen, zu dem seit 1922 bereits eine Spedition, ein Busunternehmen und ein Fahrzeugservice gehören…

Reisewarnungen, Reisebeschränkungen, Beherbergungsverbote, Bustouren abgesagt: Mit dem Lockdown befürchtet Walter das Ende seines Lebenswerks. Er wird traurig und still. Am 12. Mai setzt Walter seinem Leben ein Ende.

„Er hat die Verantwortung für seine Mitarbeiter nicht mehr ertragen“, sagt die Reiseverkehrsfrau im Zug. „Die Ereignisse der letzten Zeit haben seine Kräfte überfordert“, schreibt die Familie. Walter wurde 75 Jahre alt.

Verschwiegener „Einzelfall“ Lars

Lars ist 1989 geboren. Ein sportlicher Typ. Beliebt bei Frauen und Freunden gleichermaßen. Er ist von Herzen hilfsbereit und positiv. „Er taucht sein Umfeld in ein helles und freundliches Licht“, schwärmen seine Freunde. Lars wird ein Opfer Coronas. Opfer des Virus ohne Virus…

Den Abschiedsbrief geben die Eltern Annette zu lesen. „Eine Anklageschrift gegen diesen Wahnsinn, der diesem Land und seinen Menschen zugemutet wird“, sagen die Eltern.

Lars ist Anfang 20 als er Leukämie bekommt. Er begegnet der Krankheit mit viel Mut und Zuversicht… Dann kommt Corona. In Lars‘ Familien- und Freundeskreis heißt es Kurzarbeit, einige verlieren ihren Job… „Corona-Dauerfeuer“ in den Medien. Horrormeldungen der Politik. Wettbewerb an Schutzmaßnahmen der Regierungen. Meldungen über neue Infektionszahlen. Krankheitsverläufe und Todeszahlen auf allen Kanälen. Jeden Tag, jede Stunde. Keine Perspektive, kein Ende in Sicht. Lars informiert sich im Fernsehen rund um die Uhr. Lars fehlt die Kraft für Hoffnung. Er sieht keine Perspektive. Kontakte vermeiden, heißt die Anweisung aus der Politik. Lars bleibt allein mit seiner Angst. Lars trifft sich nicht mehr. Lars hat Angst vor Anderen. „Jeder kann ein potenzieller Infizierter sein.“ Jeder könnte ihn anstecken. Die Regierung warnt. Die Virologen im Fernsehen warnen. Die Politiker warnen… Er beginnt, sich vor dem Leben zu fürchten. Mehr als vor dem Tod. Lars geht zu den Gleisen und stellt sich vor den Zug. Zu Lars‘ Beerdigung sind vierzehn Menschen zugelassen in der Kapelle. Sie tragen Masken. Sie trösten sich nicht. Sie nehmen sich nicht in den Arm. Sie halten Abstand. Auch sie haben Angst vor dem Leben.

Verschwiegener „Einzelfall“ Wolfgang

Sie versprechen sich, den anderen auf keinen Fall allein zu lassen, sollte einer gehen müssen. Die Frau wird krank. Ein Krankenhausaufenthalt ist erforderlich.

Der alte Mann wird gezwungen, sein Versprechen zu brechen. Er lässt seine Frau auf dem Sterbebett allein. Die Frau ruft immer wieder nach ihm, erzählt eine Schwester im Krankenhaus. Doch er darf nicht zu ihr. Die Coronabestimmungen untersagen ihm, das Krankenhaus zu betreten. Am Telefon sagt der Arzt, dass es nicht gut um seine Frau stehe. Er müsse sich auf das Schlimmste gefasst machen.

„Das Schlimmste“ für den alten Mann war nicht, dass sie sterben muss; das Schlimmste für ihn war, dass er sie nicht begleiten durfte. Das hatte er ihr doch versprochen! „Der Mann weinte und konnte nicht mehr aufhören,“ erinnert sich Annette. Am Tag der Beisetzung ist er ganz ruhig und schweigsam. Der alte Mann erscheint gefasst und entschlossen. Zwei Tage später ruft der Bestatter bei Annette an. Der alte Mann hatte sich erhängt. Der alte Mann hieß Wolfgang. Er wurde 82 Jahre alt.

Doch die von Altparteienvertretern gestellten Regierungen im Bund und in den Ländern weigern sich bisher die Verbindung zwischen ihren Maßnahmen mit denen sie angeblich das Covid-19-Virus zurückdrängen wollen und Suiziden zu thematisieren oder sogar wissenschaftlich zu untersuchen:

 

Wie der Staat Folgen der eigenen Corona-Maßnahmen ignoriert

Theoretisch wäre es durchaus möglich die staatliche Definition für die Zählweise der Covid-19-Fälle auch auf die Zählweise von Suiziden anzuwenden. Das Ergebnis wäre dann eine Definition, wie z.B.

Als Opfer der Corona-Maßnahmenpolitik werden Personen gezählt,

  1. die mit- Gedanken an SARS-CoV-2 in den Suizid gingen
  2. deren Abschiedsbriefe mit den Covid-19-Maßnahmen der Regierungen in Verbindung stehen, Personen
  3. bei denen die Ursache unbekannt ist…

Doch das geschieht nicht.

Auf den staatlichen Totenbescheinigungen werden auch in Bayern üblicherweise die ICD-Codes eingetragen. Für die Vergabe von ICD-Codes zu entsprechenden Fällen liegen seit 2013 von der WHO entsprechende Vorschläge vor:  Unter Kapitel XX „Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität (V01-Y98)“ wird zur „Vorsätzlichen Selbstbeschädigung (X60-X84) Inkl.: Selbsttötung (Versuch) und Vorsätzlich selbstzugefügte Vergiftung oder Verletzung“ eine Codefolge von X60-X84 vorgeschlagen. Ansonsten stehen auch öffentliche Zugänge zu Datenbanken mit ICD Codes zur Verfügung,

Die Staatsregierung stellt den Ärzten zur Leichenschau wiederum ein Formblatt zur Verfügung, in dem diese ICD-Codes an mehreren Stellen einzutragen sind.

„Die Ausstellung der Todesbescheinigung ist keine bloße Formalität. Für die Feststellung des Todes besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Mit der Ausstellung der Todesbescheinigung werden die Weichen gestellt, ob die Leiche zur Bestattung freigegeben wird, oder ob weitere Ermittlungen im Hinblick auf einen nicht natürlichen Tod erforderlich sind. Zugleich hängt von der sorgfältigen Todesbescheinigung die Qualität der Todesursachenstatistik ab… Die Qualifizierung der Todesart prüft, ob Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen. Die Qualifizierung als „nicht natürlicher Tod” erfolgt, wenn die Ärztin/der Arzt im Rahmen der Leichenschau Anhaltspunkte dafür findet, dass der Tod durch Selbsttötung, durch Unfall, durch strafbare Handlung oder durch Einwirkung von außen herbeigeführt wurde….“

Neben dem ICD-Code ist auf dem gelben Blatt unter „Weitere Angaben zur Klassifikation der Todesursache“ auch noch einzutragen „Z.B. bei Unfall, Vergiftung, Gewalteinwirkung, Selbsttötung sowie bei Komplikationen medizinischer Behandlung„.

Damit weiß die Staatsregierung auch jederzeit über den aktuellen Stand der Selbsttötungen im Freistatt Bescheid. Füt fir JAhre 2015-2019 wurden diese auch bereits umfangreich abgefragt. Diese wären noch für das Jahr 2020 zu ergänzen.

 

Der Abgeordnete Bergmüller stellt der Staatsregierung die Fragen, die Andere nicht stellen:

Üblicherweise stehen den Rettungsdiensten und auch den Einsatzkräften der Polizei ein Alarmierungssystem zur Verfügung. Die Feuerwehr in Berlin beschreibt dieses Alarmierungssystem wie folgt: „Die Notrufabfrage geschieht mit Hilfe einer speziellen Software. Das „Standardisierte Notrufabfrageprotokoll“ (kurz: SNAP) dient dem Mitarbeiter am Notruf 112 dazu, den Anrufer mittels gezielter, vorgegebener Fragen durch das Notrufgespräch zu leiten. Somit wird gewährleistet, dass jeder Anrufer mit der gleichen Qualität behandelt wird. Im Verlauf des Gespräches werden die ermittelten Daten von SNAP ausgewertet und der Einsatzcode an das Einsatzleitsystem übermittelt. Hier wird aus dem Code das richtige Alarmstichwort geprägt und das passende Einsatzmittel alarmiert.

Aus einer Anfrage an den Senat zu Berlin geht hervor: „Die zur Notrufabfrage verwendete Software unterscheidet in Berlin beispielsweise 34 Einsatzsituationen zur Abfrage von medizinischen Hilfeersuchen und zusätzlich einen Einsatzcode für die Einweisung durch medizinisches Fachpersonal. Darunter sind z.B. auch die Codes : 25 – Psychiatrie / Abnormales Verhalten / Suizidversuch. Bei den genannten Meldebildern wird nach einer protokollkonformen Notrufabfrage ein Einsatzcode generiert, der ein definiertes Alarmierungsstichwort im Einsatzleitsystem verbindlich vorsieht…

Es wird davon ausgegangen, daß ein vergleichbares System, wie „SMAP“ in Berlin auch durch die bayerische Polizei genutzt wird, also ein System, mit dessen Hilfe typische Einsätze kodifiziert werden, um beim Einsatz vor Ort die geeignetsten Hilfsmittel zur Verfügung zu haben, um die Einsatzlage bewältigen zu können.

 

1. Entwicklung der Selbsttötungen / Selbstmorde im Jahr 2020

1.1 Wie viele Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide gab es im gesamten Jahr 2020 in Bayern (Bitte hierzu die Antwort auf Frage 1.1. aus Drucksache 18/9256 für das Jahr 2020 erweitern)?

1.2 Wie hat sich die Anzahl der versuchten, sowie der vollendeten Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide in Bayern im Jahr 2020 entwickelt aufgeschlüsselt nach: versucht, vollendet, Monat, Alter, Geschlecht, Stadt/Gemeinde etc. (Bitte Antwort auf Frage 3.1. aus Drucksache 18/9567 für das Jahr 2020 erweitern)?

1.3.  Aus welchen Gründen sah sich die Staatsregierung in der Drucksache 18/9567 nicht in der Lage den Fragegegenstand 3.1. „Aufschlüsselung nach Monaten“ zu beantworten und warum hat sie inhaltsidentsch in der Drucksache 18/9256 die Beantwortung der Frage 1.1. die erbetene Aufschlüsselung nach Monaten mit der Begründung „die Ausgabe nach Monaten war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit automatisiert nicht möglich“ abgelehnt, hat dann aber praktisch zeitgleich die inhaltsidentische Frage in der Drucksache 18/9293 der SPD genau die Antwort gegeben, die zu geben zuvor bei Fragen der AfD angeblich nicht möglich war (Bitte hierbei die Bedeutung der Angabe „Quelle: IGVP“ aus Drucksache 18/9293, Fußnote der Tabelle 1 erklären und im Detail ausführen, was aus Sicht der Staatsregierung dagegen spricht, diese evidente Ungleichbehandlung als Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fragerecht des Abgeordneten zu werten und hierbei bitte ebenfalls darauf eingehen, ob es im beantwortenden Ministerium irgend eine Art von Vorgabe / Erwartungshaltung etc. gibt, Fragen der AfD anders zu behandeln, als Fragen anderer Parteien)?

 

2. Die monatliche Entwicklung der Selbsttötungen / Selbstmorde in Bayern

2.1. Wie lauten die in Drucksache 18/9293 zu Frage 1 in der Antwort, Tabelle 1 dargestellten Werte für jeden der Monate des Jahres 2020 im Vergleich zu 2019?

2.2. Wie lauten die in 2.1. abgefragten jeweiligen monatlichen Werte für den Versuch und für die Vollendung des Suizids für jeden der Monate des Jahres 2020 im Vergleich zu 2019?

2.3. Wie lauten die in 2.1. und 2.2. abgefragten Werte für Frauen und Männer für jeden der Monate des Jahres 2020 im Vergleich zu 2019?

 

3. IPC-Codes

3.1. Welche IPC-Codes standen bei Todesfällen zur Eintragung in Totenscheine im Jahr 2020 den Behörden der Staatsregierung, wie z.B. den Gesundheitsämtern für Selbstmorde / Selbsttötungen zur Verfügung (Bitte für alle Arten des Versuchs und der Vollendung lückenlos aufschlüsseln und Änderungen innerhalb des Jahres 2020 bitte darlegen)?

3.2. Sind die von der Staatsregierung für  Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide im Jahr 2020 vergebenen IPC-Codes zu 100% identisch mit denen, die die WHO zur Vergabe vorschlägt (Bitte im Verneinensfall begründen)?

3.3. Ist die Anzahl der in 3.1.; 3.2. für jeden der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt ausgestellten Totenscheine mit einem IPC-Code, der für eine/einen Selbsttötung / Selbstmord / Suizid steht, identisch mit den in 1 abgefragten Zahlen für vollendete Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide (Bitte im Verneinensfall begründen)?

 

4. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten nach §§ 35, 38 StVO in Bayern

4.1. Welche konkreten Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes führen in Bayern zu einer Empfehlung eines Notfalltransports durch das genutzte System (Bitte alle angeben, die automatisiert abrufbar sein müssen und und jeden dieser Codes in Stichworten bitte erklären)?

4.2. Welche konkreten Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes führen in Bayern zu einer Empfehlung eines dringlichen Notfalltransports durch das genutzte System (Bitte alle angeben, die automatisiert abrufbar sein  müssen und jeden dieser Codes in Stichworten bitte erklären)?

4.3. Welche der in 4.1. und 4.2. abgefragten Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes stehen mit vermuteten Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide bzw. deren Versuche dazu in Zusammenhang? (Bitte lükenlos aufschlüsseln, oder in 4.1.; 4.2. entsprechend kenntlich machen und jeden dieser Codes in Stichworten bitte erklären)?

 

5. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes

5.1. Wie häufig sind in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 die in 4 abgefragten Einsatzcodes vergeben worden (Bitte für Gesamtbayern und für jeden der Regierungsbezirke aufschlüsseln)?

5.2. Wie häufig sind in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 die in 4 abgefragten Einsatzcodes in jedem der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt vergeben worden?

5,3, Wie verhindert die Staatsregierung, daß die von ihr auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur angeblichen Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Virus, – wie z.B. das Schließen aller Gaststätten trotz des Wissens, daß dort nicht einmal 3% der Covid-19-Ausbrüche stattfinden, oder durch das Schließen kleiner Geschäfte, insbesondere Fachgeschäfte, vor dem selben Hintergrund, währenddessen Warenhäuser und Discounter mit Lebensmittelorientierung, wie z.B. Metro, Kaufland etc. das Sortiment, das der Fachhandel nicht mehr verkaufen kann/darf, derzeit selbst anbietet und verkauft und die kleinen Geschäftsbesitzer damit in Existenznot und wohl auch in Lebenskrisen stürzt, – z.B. nach Wiedereinführung der Vorschriften zur Insolvenzanmeldung, zu einer Erhöhung der Suizide in Bayern führt?

 

6. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes für Suizidankündigungen

6.1. Welche Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes können in Bayern für jede der kodifizierbaren Arten von Suizidankündigung, also Selbsttötungen / Selbstmorde / Suizide, die angekündigt, aber noch nicht versucht wurden, vergeben werden?

6.2. Wie oft wurde jeder der in 6.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in Gesamtbayern und jedem der sieben Regierungsbezirke Bayerns vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?

6.3. Wie oft wurde jeder der in 6.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in jeden der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?

 

7. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes für Suizidversuche

7.1. Welche Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes können in Bayern für jede der kodifizierbaren Arten von Suizidversuchen, also in Abgrenzung zu 6.1., solche die bereits versucht wurden, unabhängig davon, ob sie angekündigt wurden, oder nicht, vergeben werden (z.B. Vergiftungen, Selbstverletzungen, CO etc.)?

7.2. Wie oft wurde jeder der in 7.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in Gesamtbayern und jedem der sieben Regierungsbezirke Bayerns vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?

7.3. Wie oft wurde jeder der in 7.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in jeden der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?

 

8. Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes für Stürze/Strangulationen in ggf. suizdaler Abscht

8.1. Welche Alarmierungsstichworte/Einsatzcodes können in Bayern für jede der kodifizierbaren Arten von Stürzen aus großer Höhe oder Strangulationen in suizidaler Absicht vergeben werden?

8.2. Wie oft wurde jeder der in 8.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in Gesamtbayern und jedem der sieben Regierungsbezirke Bayerns vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?

8.3. Wie oft wurde jeder der in 8.1. abgefragten Codes in jedem der Jahre 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020 in jeden der Landkreise AÖ; BGL; EBE; ED; M-Land; RO-Land und RO-Stadt vergeben (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?