Digitalisierung: Bundesregierung zentralisiert die Führerscheine und Fahrzeugscheine beim KBA

Quelle: Von © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=128399941

BERLIN – Mit einem Knopfdruck kann zukünftig sowohl der Führerschein, als auch der Fahrzeugschein ungültig werden, nachdem beide durch die Bundesregierung digitalisiert und zentralisiert wurden.

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Seit dem Rückzug der FDP hat die Bundesregierung keine Mehrheit mehr, Gesetze im Parlament verabschieden zu lassen, was sie abwer offenbar nicht daran hindert, weiterhin Gesetze zu formulieren.
Doch ein solcher Vorgang wirft die Frage auf, wer denn hier eigentlich regiert, die Bürokraten, oder die demokratisch gewählten Volksvertreter?
Ein Gesetz zu entwerfen, das man selbst gar nicht durchbekommen wird, sondern eine Nachfolgeregierung mit neuen Mehrheiten durchs Parlament bringen muß, erweckt jedenfalls den Eindruck, daß die Volksvertreter beliebig austauschbar sind und selbst keinen Einfluß auf die Gesetzgebung haben, was wir für fatal halten.
In Zukunft soll der Führerschein auch auf dem Smartphone hinterlegbar sein: Die Bundesregierung hat nämlich am 12.2.2025 den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr, Wissing, vorgelegten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Seit August 2024 ist hierzu bereits ein Referentenentwurf öffentlich verfügbar. In der Zukunft sollen digitale Fahrzeugdokumente den Papierführerschein ersetzen können.
Darüber hinaus sind jetzt  schon weitere Änderungen geplant. Außerdem ist die Integration mit weiteren digitalen Diensten geplant: Zukünftig könnten digitale Fahrzeugdokumente direkt in Carsharing- und Mietwagen-Apps nutzbar sein.
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Keine tragfähige Regierung,  aber Gesetze produzieren

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung am 12. Februar 2025 noch schnell den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Straßenverkehrsrechts beschlossen. Damit wurden nun die rechtlichen Grundlagen für die Einführung digitaler Führer- und Fahrzeugscheine geschaffen. Dadurch kann der Autofahrer zukünftig diese Dokumente auch auf dem Smartphone hinterlegen. Das angebliche Ziel ist, dann auf Papier-Dokumente verzichten zu können.

Die Idee sei, durch Digitalisierung Verwaltungsprozesse im Straßenverkehr effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Das teilte das Bundesverkehrsministerium mit.

Mit dem Entwurf werden Rechtsgrundlagen für Digitalisierungsprojekte geschaffen, die aktuell beim BMDV bereits in der Entwicklung sind. Dies umfasst insbesondere die Einführung eines digitalen Führerscheins, aber auch die Digitalisierung der Fahrzeugdokumente, wie z. B. einen digitalen Fahrzeugschein. Die Änderungen sind Voraussetzung, um die weiteren Einzelheiten dieser Projekte regeln zu können.

Für diese beiden ist Deutschland offenbar eine Art Versuchsgebiet in der EU, denn diese beiden digitalen Lösung gelten aktuell nur in Deutschland. Im Ausland wird der digitale Führerschein aktuell noch nicht überall als offizieller Nachweis anerkannt. Das bedeutet, dsaß man im Ausland dann doch beide dabei haben sollte.

Aktuell ist geplant, den digitalen Führer- und Fahrzeugschein über eine offizielle App des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereitzustellen. Es ist zwar nirgendwo erwähnt, aber kann davon ausgehen, dass beide dann an die digitale ID des Bürgers angekoppelt werden:

Digitaler Führerschein

Damit gibt es aktuell nicht nur den „alten“ Papierführerschein, sondern auch den Scheckkarten-Führerschein im EU-Format und nun soll als dritte Option noch der digitale Führerschein hinzukommen.

Um die digitale Version zu erhalten, muß man aber offenbar zuvor die EU-Version gehabt haben. Der physische Führerschein im Scheckkartenformat soll aktuell aber weiterhin gültig und verfügbar bleiben. dies gilt wohl bis zur nächsten Gesetzesänderung.

Rein „zufällig“ hat vor kurzem die EU beschlossen, die Nationalstaaten wieder ein Stück weiter aufzulösen und festzulegen, dass ein Führerscheinentzug in einem Land in der ganzen EU gelten soll:

Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Europäischen Union haben in Brüssel mehrheitlich für ein Gesetz gestimmt, nach dem ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug in einem EU-Land künftig auch in allen anderen Mitgliedstaaten gelten soll. Das soll auch für Verkehrsdelikte wie übermäßiges Rasen gelten. 

Der digitale Führerschein hält dann alle Daten eines deutschen Führerscheins mit Ausnahme der Unterschrift bereit.

Digitaler Fahrzeugschein

Neben dem digitalen Führerschein gilt das auch für eine digitale Verwaltung des Fahrzeugscheins.

Das Kraftfahrt-Bundesamt soll dann in Zukunft auch die Daten des Fahrzeugscheins

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Weitere Digitalisierungsprojekte im Straßenverkehrsrecht

Der Gesetzentwurf sieht aber auch weitere Digitalisierungsmaßnahmen vor:

Digitale Parkraumbewirtschaftung

Ein weiterer, im Gesetzentwurf angelegter Ansatz ist, daß es keine Parkscheine aus Papier mehr geben soll, die man hinter die Windschutzscheibe legt. An deren Stelle tritt die Möglichkeit, das Kennzeichen automatisch und digitalisiert zu erfassen. So soll angeblich die Parkraumbewirtschaftung effizienter gemacht werden.

Zu diesem Konzept gibt es mit dem Handy-Parken per App, wie z.B. in Wien, bereits einen Vorläufer. Das offizielle Narrativ dazu lautet, daß  die Kommunen dadurch dadurch mehr Handlungsspielräume für eine effizientere Parkraumbewirtschaftung bekommen sollen.

Digitalisierte Fahrzeugdaten

Doch nicht nur der Führerschein und der Fahrzeugschein, auch die Fahrzeugdaten sollen digitalisiert werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt bereits jetzt eine Online-Auskunft über Fahrzeugdaten zur Verfügung:

Benötigen Sie als Halterin bzw. Halter Informationen zu Ihrem Fahrzeug, hilft Ihnen die Online- Selbstauskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) weiter. Die Online-Selbstauskunft umfasst die für Sie als Privatperson zugelassenen Fahrzeuge und ist gebührenfrei. Diese Auskunft könnte zum Beispiel bei der Veräußerung Ihres Fahrzeugs für Sie von Vorteil sein, da Sie die durch die Auskunft erhaltenen Informationen auch im Falle des Verkaufs Ihres Fahrzeugs einem potentiellen Käufer zur Verfügung stellen können.

Schon diesem Text kann man entnehmen, wie schwer sich die Behörden tun, einen einsehbaren Grund für diesen Unfug zu nennen.

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Neue Regelungen zur Verkehrssicherheit im Gesetzentwurf

Außerdem sind in dem Entwurf Regelungen enthalten, die der Verkehrssicherheit deinen sollen.

Verbot des Punktehandels

Außerdem soll damit der gewerbsmäßige Handel mit Flensburg-Punkten unterbunden werden.

Anbieter, die die Flensburg-Punkte von Verkehrsverstößen auf andere Personen übertragen, müssen dann mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, wird das Angebot des sogenannten Handels mit Punkten für Verkehrsverstöße ausdrücklich verboten. Gewerbsmäßige Handlungen werden mit einer hohen Geldbuße bis zu 30.000 Euro bedroht. Damit sollen insbesondere gewerbliche Anbieter abgeschreckt werden, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen abzulenken. Es ist nicht hinnehmbar, dass solche Angebote nach Verkehrsverstößen die Möglichkeit eröffnen, sich der Geldbuße, dem Fahrverbot und den Punkten für seinen Verkehrsverstoß zu entziehen.

Unfallforschung

Außerdem teilt das Verkehrsministerium mit, daß durch Digitalisierung auch die Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) fortentwickelt werden soll. Auf diesem Weg sollen weitere Empfehlungen zu Fahrzeugtechnik und Unfallvermeidungspotenzialen gewonnen werden. Diese sollen dann als Unterstützung für behördliche und politische Entscheidungen, dienen, und bei der Erarbeitung technischer Vorschriften für mehr Verkehrssicherheit helfen, so das offizielle Narrativ.

Die vertiefte Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) soll fortentwickelt werden, um weiterhin wertvolle Empfehlungen zu Fahrzeugtechnik und Unfallvermeidungspotentialen liefern zu können. Diese dienen als Unterstützung für Entscheidungen der Politik und bei der Erarbeitung technischer Vorschriften für mehr Verkehrssicherheit.