
BERLIN – Mit einem Knopfdruck kann zukünftig sowohl der Führerschein, als auch der Fahrzeugschein ungültig werden, nachdem beide durch die Bundesregierung digitalisiert und zentralisiert wurden.
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Keine tragfähige Regierung, aber Gesetze produzieren
Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung am 12. Februar 2025 noch schnell den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Straßenverkehrsrechts beschlossen. Damit wurden nun die rechtlichen Grundlagen für die Einführung digitaler Führer- und Fahrzeugscheine geschaffen. Dadurch kann der Autofahrer zukünftig diese Dokumente auch auf dem Smartphone hinterlegen. Das angebliche Ziel ist, dann auf Papier-Dokumente verzichten zu können.
Die Idee sei, durch Digitalisierung Verwaltungsprozesse im Straßenverkehr effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Das teilte das Bundesverkehrsministerium mit.
Für diese beiden ist Deutschland offenbar eine Art Versuchsgebiet in der EU, denn diese beiden digitalen Lösung gelten aktuell nur in Deutschland. Im Ausland wird der digitale Führerschein aktuell noch nicht überall als offizieller Nachweis anerkannt. Das bedeutet, dsaß man im Ausland dann doch beide dabei haben sollte.
Aktuell ist geplant, den digitalen Führer- und Fahrzeugschein über eine offizielle App des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereitzustellen. Es ist zwar nirgendwo erwähnt, aber kann davon ausgehen, dass beide dann an die digitale ID des Bürgers angekoppelt werden:
Digitaler Führerschein
Damit gibt es aktuell nicht nur den „alten“ Papierführerschein, sondern auch den Scheckkarten-Führerschein im EU-Format und nun soll als dritte Option noch der digitale Führerschein hinzukommen.
Um die digitale Version zu erhalten, muß man aber offenbar zuvor die EU-Version gehabt haben. Der physische Führerschein im Scheckkartenformat soll aktuell aber weiterhin gültig und verfügbar bleiben. dies gilt wohl bis zur nächsten Gesetzesänderung.
Rein „zufällig“ hat vor kurzem die EU beschlossen, die Nationalstaaten wieder ein Stück weiter aufzulösen und festzulegen, dass ein Führerscheinentzug in einem Land in der ganzen EU gelten soll:
Der digitale Führerschein hält dann alle Daten eines deutschen Führerscheins mit Ausnahme der Unterschrift bereit.
Digitaler Fahrzeugschein
Neben dem digitalen Führerschein gilt das auch für eine digitale Verwaltung des Fahrzeugscheins.
Das Kraftfahrt-Bundesamt soll dann in Zukunft auch die Daten des Fahrzeugscheins
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Weitere Digitalisierungsprojekte im Straßenverkehrsrecht
Der Gesetzentwurf sieht aber auch weitere Digitalisierungsmaßnahmen vor:
Digitale Parkraumbewirtschaftung
Ein weiterer, im Gesetzentwurf angelegter Ansatz ist, daß es keine Parkscheine aus Papier mehr geben soll, die man hinter die Windschutzscheibe legt. An deren Stelle tritt die Möglichkeit, das Kennzeichen automatisch und digitalisiert zu erfassen. So soll angeblich die Parkraumbewirtschaftung effizienter gemacht werden.
Zu diesem Konzept gibt es mit dem Handy-Parken per App, wie z.B. in Wien, bereits einen Vorläufer. Das offizielle Narrativ dazu lautet, daß die Kommunen dadurch dadurch mehr Handlungsspielräume für eine effizientere Parkraumbewirtschaftung bekommen sollen.
Digitalisierte Fahrzeugdaten
Doch nicht nur der Führerschein und der Fahrzeugschein, auch die Fahrzeugdaten sollen digitalisiert werden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt bereits jetzt eine Online-Auskunft über Fahrzeugdaten zur Verfügung:
Schon diesem Text kann man entnehmen, wie schwer sich die Behörden tun, einen einsehbaren Grund für diesen Unfug zu nennen.
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Neue Regelungen zur Verkehrssicherheit im Gesetzentwurf
Außerdem sind in dem Entwurf Regelungen enthalten, die der Verkehrssicherheit deinen sollen.
Verbot des Punktehandels
Außerdem soll damit der gewerbsmäßige Handel mit Flensburg-Punkten unterbunden werden.
Anbieter, die die Flensburg-Punkte von Verkehrsverstößen auf andere Personen übertragen, müssen dann mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Unfallforschung
Außerdem teilt das Verkehrsministerium mit, daß durch Digitalisierung auch die Unfallforschung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) fortentwickelt werden soll. Auf diesem Weg sollen weitere Empfehlungen zu Fahrzeugtechnik und Unfallvermeidungspotenzialen gewonnen werden. Diese sollen dann als Unterstützung für behördliche und politische Entscheidungen, dienen, und bei der Erarbeitung technischer Vorschriften für mehr Verkehrssicherheit helfen, so das offizielle Narrativ.