DEN HAAG – Die dem niederländischen Ministerium für Wirtschaft und Klima und dem Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität unterstellte Niederländische Unternehmensagentur (RVO) hat Arbeitgebern eine Meldepflicht für Meldepflicht für berufsbedingte persönliche Mobilität (WPM) auferlegt um beim Beitrag der Arbeitgeber CO2 einzusparen einen weiteren Schritt voranzukommen.
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Königin Margarethe der Niederlande und das Kabinett Rutte der Niederlande sind als besonders opportunistische Kräfte bekannt, wenn es darum geht, sich demokratisch nicht legitimierten, internationalen Organisationen wie der UNO oder dem umstrittenen World Economic Forum oder auch dem Bilderberg-Netzwerk zu unterwerfen.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, wenn Akteure aus den Niederlanden oftmals ganz vorne mit dabei sind, wenn es darum geht, die bei solchen Treffen entwickelten Ideen in die Realität umzusetzen. Zuletzt war dies der Fall, als die Niederlande Bauernland in Staatseigentum überführen wollen, wenn deren Höfe zu viel CO2 ausstoßen. Nun folgt ein weiterer Streich, mit dem die Regierung der Niederlande ihre Bürger quält, indem die offizielle niederländische Unternehmerbehörde (RVO) allen Arbeitgebern auferlegt ihr zu melden, wie lang die Strecke ist, die deren Arbeitnehmer zurücklegen müssen, um in die Arbeit zu kommen,
Der Grund ist aus deren Sicht ganz einfach:
Wer meint, daß solch ein Irrsinn in Deutschland nicht möglich sei, der sei daran erinnert, daß dem deutschen Staat diese Daten in der Regel längst vorliegen. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer seine Fahrtkosten in die Arbeit von der Steuer absetzt. So bleibt also nur noch die Frage, wann diese Idee auch bei uns umgesetzt wird, wobei der Staat bei uns das „Pech“ hat, das wohl selbst machen zu müssen, da der Arbeitsweg in Deutschland nicht als Arbeitszeit gilt und die Arbeitgeber daher auf diese Informationen in der Regel keinen Zugriff haben.
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Dein Arbeitgeber als ÖKO-Polizeichef
Die Niederländische Unternehmensagentur (RVO) ist eine Agentur der niederländischen Ministerien für „Wirtschaft und Klima“ und für „Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität“. Aufgabe des RVO ist es, Unternehmer zu nachhaltigem, landwirtschaftlichem, innovativem und internationalem Unternehmertum zu motivieren. Dazu gehört auch die Betreuung/Beratung zu Subventionen, Patente, Beschaffungswissen oder Schadensbearbeitung. Den in der RVO organisierten Unternehmen wurde Mitte Mai diesen Jahres vorgehalten:
Die Regierung gibt ihren Öko-Opportunismus auch ganz offen zu und schreibt unter der Überschrift: „Warum melden?“:
Das bedeutet also nichts Anderes, als daß die Öko-Opportunisten in den Niederlanden das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu missbrauchen, um Ökoziele durchzusetzen. Über den Weg war man sich in den Niederlanden zunächst nicht einig:
Die Regierung gibt auch – wohl notgedrungen – ganz offen zu, daß es ihr bei dieser Maßnahme darum geht, die Öko-Planziele zu erreichen.
So wandelt die Regierung der Niederlande den Arbeitgeber zum Chef der zuständigen Öko-Polizei um!
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Wenn der Wahnsinn zur Norm wird
Die Sozialistin Karin Wanngård in Stockholm und die Sozialdemokratin“ und ehemalige Fraktionsvorsitzende der Liste „groenlinks“ in der zweiten Kammer des Parlaments und heutige Bürgermeisterin in Amsterdam Femke Halsema und der von den Grünen gestellte Bürgermeister in Hannover Belit Nejat Onay haben etwas gemeinsam: Sie sie haben das Ziel ausgegeben ihre Städte weitgehend „autofrei“ zu machen. Doch es wäre falsch, darin einzelne „Irre“ zu erkennen.
Vor dem Hintergrund von Schreckensszenarien, die von pubertierenden Schulschwänzerinnen in Schweden an die Wand gemalt werden, wollen diese Leute auf diesem Weg den CO2-Ausstoß durch Kommunen reduzieren.
Man dürfte eher richtig liegen, wenn man solche Leute als Opportunisten einordnet, die glauben, innerhalb einer großen Bewegung auf sich aufmerksam machen zu müssen.
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Wissenschaft interessiert uns nur dann, wenn sie unsere Ziele unterstützt
Wissenschaftliche Tatsachen, wie z.B. die Tatsache, daß Sedimentbohrungen in der Antarktis ergeben haben, daß dort ohne Einfluss des Menschen einmal vielfache(!) CO2-Werte herrschten, als heute und dort wo heute das „ewige Eis“ ist, blühende Landschaften voller Leben existierten werden ebenso ignoriert, wie die wissenschaftliche Tatsache, daß eine norwegische Regierungsbehörde amtlich festgestellt hat, daß es mathematisch derzeit unmöglich ist, einen menschengemachten Beitrag zur CO2-Schwankung innerhalb der natürlichen CO2-Schwankungen zu identifizieren.
Wenn es es also wissenschaftlich unmöglich ist, innerhalb der natürlichen Schwankung von CO2 einen menschlichen Beitrag zu identifizieren, dann ist es auch unmöglich, wissenschaftlich nachzuweisen, ob der Mensch mit seinem CO2-Ausstoß einen Beitrag zu klimatischen Schwankungen liefert.
Egal. Einen weiteren Weg, diesen Unfug umzusetzen und CO2 zu reduzieren, gehen nun die Niederlande. Dort werden nun die Arbeitgeber gezwungen die Wegstrecken, die ein Arbeitnehmer zurücklegt, um in die Arbeit zu kommen, den Behörden zu melden, also zu verpetzen.
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Ab 1.1.2024 muß jeder gefahrene Kilometer „gemeldet“ werden
Diese Pflicht gilt ab dem 1.1.2024!
Wir sorgen für bewusste Entscheidungen und sauberere Kilometer beim Pendeln und in der Geschäftsmobilität!
Bewusst auf nachhaltige Mobilität und damit weniger Treibhausgase im Verkehr setzen. Zu diesem Zweck arbeitet das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft (IenW) gemeinsam mit den relevanten Arbeitgeberverbänden, Interessengruppen und Regierungsorganisationen an dem Erlass zur CO2-Reduzierung bei der beruflichen persönlichen Mobilität (im Folgenden: Beschlussentwurf). Dieser Beschlussentwurf wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Rechtsgrundlage des Beschlusses knüpft an das Umweltgesetz an. Daher müssen wir den gleichen Stichtag berücksichtigen.
Ab dann müssen Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten der Regierung gegenüber über die Dienstreisen und den Arbeitsweg ihrer Arbeitnehmer Bericht erstatten und dabei alle zurückgelegten Kilometer offenlegen. Was sie da zu lesen bekamen dürfte nicht wenigen Arbeitgebern die Kraft aus dem Gesicht fallen lassen. die Behörde will:
Das betrifft:
Die Gesamtzahl der von Ihren Mitarbeitern in einem Kalenderjahr beruflich und pendelnd zurückgelegten Kilometer. Jährliche Gesamtkilometer geteilt nach Transportmittel und Kraftstoffart. Bitte lesen Sie diesen Leitfaden sorgfältig durch, bevor Sie das Online-Formular ausfüllen.
Diese sogenannte „Meldepflicht über die berufliche Mobilität von Personen“ ergibt sich aus deren Sicht aus dem Klimaabkommen 2019. Sobald die Daten vollständig eingegangen sind, erhält der Arbeitgeber dann einen CO2-Bericht, der Auskunft über seine diesebzüglichen CO2-Emissionen gibt. Arbeitgeber müssen dann darüber bis spätestens 30. Juni 2025 einen Bericht für das Jahr 2024 vorlegen.
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2026 wird errechnet, ob der Arbeitgeber zu hohe CO2-Ausstöße aufgrund der Mobilität seiner Arbeitnehmer hat
Im Jahr 2026 prüft der für diesen Wahnsinn zuständige Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, ob die CO2-Emissionen der Arbeitgeber unter der festgelegten Emissionsobergrenze geblieben sind.
Und bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt
Wenn das nicht der Fall ist, wird den Arbeitgebern dann ein maximaler CO2-Ausstoß auferlegt, den diese dann bis spätestens 2030 einhalten müssen:
Die Einsparziele wurden noch mal schnell um 50% erhöht
Das offizielle Ziel der CO2-Berichterstattung lautet: „Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen der Wirtschaft um 1,5 Megatonnen unter dem Niveau von 1990 liegen“.
Und nicht nur das, die zu reduzierenden Beträge wurden sogar noch einmal erhöht: