In den Niederlanden müssen Arbeitgeber ab 1.1.2024 die Art und Weise wie Arbeitnehmer in die Arbeit kommen mitsamt der zurückgelegten Kilometer und deren CO2-Verbrauch dem Staat verpetzen

Quelle: Von heb@Wikimedia Commons (mail) - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11976081

DEN HAAG – Die dem niederländischen Ministerium für Wirtschaft und Klima und dem Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität unterstellte Niederländische Unternehmensagentur (RVO) hat Arbeitgebern eine Meldepflicht für Meldepflicht für berufsbedingte persönliche Mobilität (WPM) auferlegt um beim Beitrag der Arbeitgeber CO2 einzusparen einen weiteren Schritt voranzukommen.

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Königin Margarethe der Niederlande und das Kabinett Rutte der Niederlande sind als besonders opportunistische Kräfte bekannt, wenn es darum geht, sich demokratisch nicht legitimierten, internationalen Organisationen wie der UNO oder dem umstrittenen World Economic Forum oder auch dem Bilderberg-Netzwerk zu unterwerfen.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, wenn Akteure aus den Niederlanden oftmals ganz vorne mit dabei sind, wenn es darum geht, die bei solchen Treffen entwickelten Ideen in die Realität umzusetzen. Zuletzt war dies der Fall, als die Niederlande Bauernland in  Staatseigentum überführen wollen, wenn deren Höfe zu viel CO2 ausstoßen. Nun folgt ein weiterer Streich, mit dem die Regierung der Niederlande ihre Bürger quält, indem die offizielle niederländische Unternehmerbehörde (RVO) allen Arbeitgebern auferlegt ihr zu melden, wie lang die Strecke ist, die deren Arbeitnehmer zurücklegen müssen, um in die Arbeit zu kommen,

beispielsweise indem Sie Ihren Mitarbeitern ermöglichen, wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Oder indem man sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder dem Elektroauto zur Arbeit kommen lässt.

Der Grund ist aus deren Sicht ganz einfach:

Die Niederlande haben sich bereit erklärt, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Hierzu zählen auch die CO2-Emissionen aus dem Geschäftsverkehr und dem Arbeitsweg der Mitarbeiter. Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft (IenW) will daher untersuchen, wie viel CO2 durch den Geschäftsverkehr und das Pendeln der Mitarbeiter ausgestoßen wird. Derzeit wird geschätzt, dass Geschäftsverkehr und Pendler zusammen mehr als 50 % der in den Niederlanden gefahrenen Kilometer ausmachen.

Wer meint, daß solch ein Irrsinn in Deutschland nicht möglich sei, der sei daran erinnert, daß dem deutschen Staat diese Daten in der Regel längst vorliegen. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer seine Fahrtkosten in die Arbeit von der Steuer absetzt. So bleibt also nur noch die Frage, wann diese Idee auch bei uns umgesetzt wird, wobei der Staat bei uns das „Pech“ hat, das wohl selbst machen zu müssen, da der Arbeitsweg in Deutschland nicht als Arbeitszeit gilt und die Arbeitgeber daher auf diese Informationen in der Regel keinen Zugriff haben.

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Dein Arbeitgeber als ÖKO-Polizeichef

Die Niederländische Unternehmensagentur (RVO) ist eine Agentur der niederländischen Ministerien für „Wirtschaft und Klima“ und für „Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität“. Aufgabe des RVO ist es, Unternehmer zu nachhaltigem, landwirtschaftlichem, innovativem und internationalem Unternehmertum zu motivieren. Dazu gehört auch die Betreuung/Beratung zu Subventionen, Patente, Beschaffungswissen oder Schadensbearbeitung. Den in der RVO organisierten Unternehmen wurde Mitte Mai diesen Jahres vorgehalten:

Als Arbeitgeber tragen Sie maßgeblich dazu bei, die berufliche persönliche Mobilität nachhaltiger zu gestalten. Beispielsweise indem Sie Ihren Mitarbeitern ermöglichen, wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Oder indem man sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder dem Elektroauto zur Arbeit kommen lässt. In Ihrem Bericht erfahren Sie, wer Sie individuell beraten kann, um die Nachhaltigkeit weiter zu verbessern.

Die Regierung gibt ihren Öko-Opportunismus auch ganz offen zu und schreibt unter der Überschrift: „Warum melden?“:

Die Niederlande haben sich bereit erklärt, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Hierzu zählen auch die CO2-Emissionen aus dem Geschäftsverkehr und dem Arbeitsweg der Mitarbeiter. Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft (IenW) will daher untersuchen, wie viel CO2 durch den Geschäftsverkehr und das Pendeln der Mitarbeiter ausgestoßen wird. Derzeit wird geschätzt, dass Geschäftsverkehr und Pendler zusammen mehr als 50 % der in den Niederlanden gefahrenen Kilometer ausmachen.

Das bedeutet also nichts Anderes, als daß die Öko-Opportunisten in den Niederlanden das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu missbrauchen, um Ökoziele durchzusetzen. Über den Weg war man sich in den Niederlanden zunächst nicht einig:

Ursprünglich bestand die Idee darin, sofort einen Emissionsgrenzwert (Norm) in Kraft zu setzen. Danach gäbe es für die berufliche Mobilität einen maximalen CO2-Ausstoß pro Personenkilometer. Arbeitgeberverbände hatten einen anderen Vorschlag: Um das Ziel zu erreichen, ging man zunächst von einer kollektiven Obergrenze aus, also ohne verbindlichen individuellen Standard. Das IenW stimmte dieser Anfrage zu, unter der Bedingung, dass die Organisationen die angeforderten Daten bereitstellen.

Die Regierung gibt auch – wohl notgedrungen – ganz offen zu, daß es ihr bei dieser Maßnahme darum geht, die Öko-Planziele zu erreichen.

Der Beschlussentwurf ergibt sich aus dem Klimaabkommen. Mit dieser Vereinbarung einigten sich Regierungen, Unternehmen und soziale Organisationen auf Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Dazu gehört, die Mobilität nachhaltiger zu gestalten. Eine der vereinbarten Maßnahmen ist ein gesetzlicher Standard für Arbeitgeber ab 100 Arbeitnehmern. Dadurch sollen die CO2-Emissionen aus der berufsbedingten Personenmobilität bis 2030 um mindestens 1 Mt reduziert werden. Der Beschlussentwurf konkretisiert diese vereinbarte Maßnahme. Ziel ist es, dass Arbeitgeber bewusste Entscheidungen treffen, um ihre Mobilität nachhaltiger zu gestalten.

So wandelt die Regierung der Niederlande den Arbeitgeber zum Chef der zuständigen Öko-Polizei um!

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Wenn der Wahnsinn zur Norm wird

Die Sozialistin Karin Wanngård in Stockholm und die Sozialdemokratin“  und ehemalige Fraktionsvorsitzende der Liste „groenlinks“ in der zweiten Kammer des Parlaments und heutige Bürgermeisterin in Amsterdam Femke Halsema  und der von den Grünen gestellte Bürgermeister in Hannover Belit Nejat Onay haben etwas gemeinsam: Sie sie haben das Ziel ausgegeben ihre Städte weitgehend „autofrei“ zu machen. Doch es wäre falsch, darin einzelne „Irre“ zu erkennen.

Vor dem Hintergrund von Schreckensszenarien, die von pubertierenden Schulschwänzerinnen in Schweden an die Wand gemalt werden, wollen diese Leute auf diesem Weg den CO2-Ausstoß durch Kommunen reduzieren.

Man dürfte eher richtig liegen, wenn man solche Leute als Opportunisten einordnet, die glauben, innerhalb einer großen Bewegung auf sich aufmerksam machen zu müssen.

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Wissenschaft interessiert uns nur dann, wenn sie unsere Ziele unterstützt

Wissenschaftliche Tatsachen, wie z.B. die Tatsache, daß Sedimentbohrungen in der Antarktis ergeben haben, daß dort ohne Einfluss des Menschen einmal vielfache(!) CO2-Werte herrschten,  als heute und dort wo heute das „ewige Eis“ ist, blühende Landschaften voller Leben existierten werden ebenso ignoriert, wie die wissenschaftliche Tatsache, daß eine norwegische Regierungsbehörde amtlich festgestellt hat, daß es mathematisch derzeit unmöglich ist, einen menschengemachten Beitrag zur CO2-Schwankung innerhalb der natürlichen CO2-Schwankungen zu identifizieren.

Wenn es es also wissenschaftlich unmöglich ist, innerhalb der natürlichen Schwankung von CO2 einen menschlichen Beitrag zu identifizieren, dann ist es auch unmöglich, wissenschaftlich nachzuweisen, ob der Mensch mit seinem CO2-Ausstoß einen Beitrag zu klimatischen Schwankungen liefert.

Egal. Einen weiteren Weg, diesen Unfug umzusetzen und CO2 zu reduzieren, gehen nun die Niederlande. Dort werden nun die Arbeitgeber gezwungen die Wegstrecken, die ein Arbeitnehmer zurücklegt, um in die Arbeit zu kommen, den Behörden zu melden, also zu verpetzen.

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Ab 1.1.2024 muß jeder gefahrene Kilometer „gemeldet“ werden

Diese Pflicht gilt ab dem 1.1.2024!

Wir sorgen für bewusste Entscheidungen und sauberere Kilometer beim Pendeln und in der Geschäftsmobilität!
Bewusst auf nachhaltige Mobilität und damit weniger Treibhausgase im Verkehr setzen. Zu diesem Zweck arbeitet das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft (IenW) gemeinsam mit den relevanten Arbeitgeberverbänden, Interessengruppen und Regierungsorganisationen an dem Erlass zur CO2-Reduzierung bei der beruflichen persönlichen Mobilität (im Folgenden: Beschlussentwurf). Dieser Beschlussentwurf wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Rechtsgrundlage des Beschlusses knüpft an das Umweltgesetz an. Daher müssen wir den gleichen Stichtag berücksichtigen.

Ab dann müssen Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten der Regierung gegenüber über die Dienstreisen und den Arbeitsweg ihrer Arbeitnehmer Bericht erstatten und dabei alle zurückgelegten Kilometer offenlegen. Was sie da zu lesen bekamen dürfte nicht wenigen Arbeitgebern die Kraft aus dem Gesicht fallen lassen. die Behörde will:

Beschäftigt Ihr Unternehmen 100 oder mehr Mitarbeiter? Dann sind Sie ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, über den Geschäftsverkehr und die Pendelwege Ihrer Mitarbeiter zu berichten. Hierbei handelt es sich um die Meldepflicht für berufsbedingte persönliche Mobilität (WPM).

Das betrifft:

Die Gesamtzahl der von Ihren Mitarbeitern in einem Kalenderjahr beruflich und pendelnd zurückgelegten Kilometer.  Jährliche Gesamtkilometer geteilt nach Transportmittel und Kraftstoffart. Bitte lesen Sie diesen Leitfaden sorgfältig durch, bevor Sie das Online-Formular ausfüllen.

Diese sogenannte „Meldepflicht über die berufliche Mobilität von Personen“ ergibt sich aus deren Sicht aus dem Klimaabkommen 2019. Sobald die Daten vollständig eingegangen sind, erhält der Arbeitgeber dann einen CO2-Bericht, der Auskunft über seine diesebzüglichen CO2-Emissionen gibt. Arbeitgeber müssen dann darüber bis spätestens 30. Juni 2025 einen Bericht für das Jahr 2024 vorlegen.

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2026 wird errechnet, ob der Arbeitgeber zu hohe CO2-Ausstöße aufgrund der Mobilität seiner Arbeitnehmer hat

Im Jahr 2026 prüft der für diesen Wahnsinn zuständige Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, ob die CO2-Emissionen der Arbeitgeber unter der festgelegten Emissionsobergrenze geblieben sind.

Auf der Grundlage der von den Arbeitgebern jährlich bereitgestellten Daten beurteilt das IenW, ob die angestrebte Reduzierung (1,5 Mio. Tonnen im Jahr 2030) erreicht wird. Es handelt sich also um die berufsbedingte persönliche Mobilität.

Und bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt

Wenn das nicht der Fall ist, wird den Arbeitgebern dann ein maximaler CO2-Ausstoß auferlegt, den diese dann bis spätestens 2030 einhalten müssen:

Im Jahr 2026 wird das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft die in den Jahren 2024 und 2025 erzielte CO2-Reduktion bewerten. Wenn Organisationen auf dem richtigen Weg sind, kommt es nur auf die Berichterstattung an. Scheitert dies, kann ab 2028 ein gesetzlicher Standard eingeführt werden, der intelligenteres und wirtschaftlicheres Reisen durchsetzt. Denn links oder rechts: CO2-Gewinne sind notwendig, um die Klimaziele zu erreichen.

Die Einsparziele wurden noch mal schnell um 50% erhöht

Das offizielle Ziel der CO2-Berichterstattung lautet: „Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen der Wirtschaft um 1,5 Megatonnen unter dem Niveau von 1990 liegen“.

Der Beschlussentwurf setzt einen Anreiz, die Pendler- und Geschäftsmobilität weiter nachhaltig zu gestalten. Es gibt viele tolle Beispiele von Organisationen, die dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter weniger reisen, oder die sich für saubere Alternativen wie Radfahren oder öffentliche Verkehrsmittel einsetzen. Folgen Sie einem guten Beispiel.

Indem wir Ihnen als Arbeitgeber mehr Zeit geben, ein für Sie passendes Vorgehen zu wählen, können wir verhindern, dass der Emissionsgrenzwert in Kraft tritt. Zur Erreichung des Reduktionsziels zählen alle Investitionen der Arbeitgeber. Hierzu zählen auch die Investitionen zur Umsetzung der weiteren Vereinbarungen zur Personenmobilität im Klimaabkommen. Der Beschlussentwurf enthält keine Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Wir arbeiten gemeinsam daran, die CO2-Emissionen auf das angestrebte Ziel von 1,5 Mio. Tonnen im Jahr 2030 zu reduzieren.

Und nicht nur das, die zu reduzierenden Beträge wurden sogar noch einmal erhöht:

Bei der Frühjahrsentscheidung zum Klimapaket beschloss das Kabinett, das Reduktionsziel des Beschlussentwurfs von 1 Mt auf 1,5 Mt zu erhöhen.