Die UNO erhebt mit Hilfe der WHO den „Grünen Pass“ der EU zur weltweiten Norm

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=fAN1bo1HAwo

GENF – Die „digitalen Gesundheitszertifikate“ der EU wurden am 5.6.2023 mit Hilfe der WHO auf die gesamte Welt ausgeweitet. Dies solle angeblich dazu dienen, der Welt dabei zu helfen, sich auf die nächste Pandemie vorzubereiten. Im Fall einer Pandemie sollen – gemäß des Präsidenten der WHO Tedros – die „digitalen Gesundheitszertifikate“ eine zentrale Rolle spielen. Einmal ausgerollt können diese Zertifikate dann auch zur Verwehrung des Zutritts in jede von der Regierung definierte Stelle, vom Arbeitsplatz bis zum Supermarkt genutzt werden.

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Auf einer Pressekonferenz  hat die WHO am  5.6.2023 die Katze endgültig au dem Sack gelassen: Der digitale Sklavenring in Gestalt des „Grünen Passes“, mit dem in Covid-Zeiten die Bürger in der EU einem Sozialkreditsystem nach chinesischem Vorbild unterworfen wurden, wird nun mit Hilfe der WHO zum weltweiten Maßstab „für Grenzübertritte“ werden. Einmal weltweit eingeführt, kann dann jede Regierung diesen Grundgedanken und die Möglichkeiten dieser App auch dazu nutzen können, einem jeden Bürger nicht nur den Übertritt über eine Grenze zu verwehren, sondern innerhalb des Landes auch den Zutritt in jede andere Örtlichkeit. Verhält man sich regierungsopportun, dann bekommt man ein „grünes Licht“ auf seine App, verhält man sich nicht regierungsopportun, bekommt man ein „rotes Licht“ auf seine App und die Regierung verschließt dem App-Inhaber den Zutritt zu Lebenschancen oder sogar zu Nahrungsmitteln, weil der Bürger nicht mehr in einen Supermarkt gehen darf/kann, da die Eingangsschranke ihn nicht durchlässt.

Ausgerechnet die EU, die die Kontrolle der Landesgrenzen nach innen abgeschafft hat und in der sich jeder Verbrecher aus diesem Grund frei bewegen kann, führt nun für die eigenen Bürger, die keine(!) Verbrecher sind, digitale Grenzkontrollen ein.

Hinzu kommt, daß inzwischen offenkundig ist, daß das Covid-Virus, das als Begründung für die erstmalige Umsetzung derartiger Beschränkungen herhalten musste, mit US-amerikanischem Steuergeld in einem chinesischen Bio-Labor in WUHAN so umgebaut wurde, daß es für den Menschen infektiöser wurde, als es zuvor von Natur aus war und damit nichts Anderes ist, als eine Bio-Waffe! Auf diesem Weg könnten also interessierte Kreise, wann immer es ihnen gefällt, rein theoretisch ein neues Virus (=Bio-Waffe) basteln und in die Welt setzen, um der WHO einen Vorwand zu liefern, weltweit einen neuen Lockdown auszurufen, um so die Sklaven-App zur Grundlage für örtliche Bewegungen eines jeden Bürgers zu erheben. So wie es eben beim Covid-Virus offenbar bereits einmal umgesetzt wurde.

Statt aber die Ursache anzugehen, also dabei zu helfen, die Biowaffen-Konvention gegen China und gegen die USA durchzusetzen, engagiert sich die WHO lieber darin, die Bevölkerungen der Länder des Planeten einen digitalen Sklavenring in Gestalt einer App aufzuzwingen, um mit Hilfe dieser App jedem Bürger Lebenschancen zu eröffnen, oder zu verschließen. Das aber ist im Kern nichts Anderes, als ein Sozialkreditsystem nach chinesischem Vorbild; dem Opportunisten werden Chancen eröffnet, dem Kritiker werden sie verschlossen!

Basierend auf der globalen Gesundheitsstrategie der EU und der globalen Strategie der WHO für digitale Gesundheit folgt die Initiative der WHO der Vereinbarung vom 30. November 2022 zwischen Kommissar Kyriakides und Dr. Tedros zur Verbesserung der strategischen Zusammenarbeit in globalen Gesundheitsfragen. Dadurch wird ein robustes multilaterales System mit der WHO im Mittelpunkt und einer EU als antreibendem Faktor weiter gestärkt.

Das sich hieraus ergebende Problem ist nicht der Umstand, daß man ohne Nachweis einer Impfung nicht in andere Länder reisen darf. In diesem Punkt gibt es nämlich keinen Unterschied zwischen einem Impfpass auf Papier und einem digitalen Impfpass. Das sich hieraus ergebende Problem liegt vielmehr darin, daß die WHO mit Hilfe all ihrer derzeitigen Änderungen in Gesundheitsfragen die Gewaltenteilung auflösen kann/darf, sobald sie selbst einen Anlaß dazu zu haben glaubt.

Deiesen Umstand brachte der Schweitzer Rechtsanwalt und Maßnahmen-Gegner Philip Kruse wie  folgt auf den Punkt:

Und dieses „Digitale Gesundheitszertifikat“ will man uns heute nun als die große Hoffnung für die Zukunft verkaufen. Für mich ist das ein Staatsverbrechen mit Ansage. Ein willkürlich einsetzbares, barbarisches Herrschaftsinstrument der Demütigung, der Entwürdigung und der Entrechtung. Es dient dem alleinigen Ziel, auch weiterhin möglichst viele gesunde Menschen in die Nadel zu treiben und ihres natürlichen Immunsystems zu berauben.

Die WHO definiert dann, wann eine Pandemie besteht, sie definiert die Arten der „Impfstoffe“ und sie erzwingt über die von ihr nun weltweit ausgerollte App den Zugang der Menschen zu Lebenschancen.

Die „Qualitätspresse“ in Deutschland schweigt zu diesem Thema bisher.

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Das globale Gesundheitszertifikat

Den gelben Impfpass der WHO kennt wohl jeder. Für dieses Dokument ist die Papierform der Standard.

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie wurde in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Verordnung (EU) 2021/953 zum 1. Juli 2021 zusätzlich die unentgeltliche Ausstellung, Überprüfung und grenzüberschreitende Anerkennung digitaler COVID-Zertifikate eingeführt.

Wichtig ist dabei festzuhalten, daß die Initiative hierzu

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

also von vonder Leyen (CDU) und ihren „Kommissaren“ erfolgte.

Eines der Schlüsselelemente in der Arbeit der Europäischen Union gegen die COVID-19-Pandemie waren digitale COVID-19-Zertifikate. Um die Freizügigkeit innerhalb ihrer Grenzen zu erleichtern, hat die EU rasch interoperable COVID-19-Zertifikate eingeführt (mit dem Titel „EU Digital COVID-19 Certificate“ oder „EU DCC“). Basierend auf Open-Source-Technologien und -Standards ermöglichte es auch die Anbindung von Nicht-EU-Ländern, die Zertifikate gemäß EU-DCC-Spezifikationen ausstellen, und wurde damit zur weltweit am weitesten verbreiteten Lösung.

Von Beginn der Pandemie an arbeitete die WHO mit allen WHO-Regionen zusammen, um allgemeine Richtlinien für solche Zertifikate festzulegen. Um die globale Gesundheitsvorsorge angesichts wachsender Gesundheitsbedrohungen zu stärken, richtet die WHO ein globales digitales Gesundheitszertifizierungsnetzwerk ein, das auf den soliden Grundlagen des DCC-Rahmens, der Prinzipien und offenen Technologien der EU aufbaut. Mit dieser Zusammenarbeit wird die WHO diesen Prozess weltweit im Rahmen ihrer eigenen Struktur erleichtern, mit dem Ziel, der Welt die Möglichkeit zu geben, von der Konvergenz digitaler Zertifikate zu profitieren. Dazu gehört die Festlegung von Standards und die Validierung digitaler Signaturen zur Betrugsprävention. Dabei hat die WHO keinen Zugriff auf die zugrunde liegenden personenbezogenen Daten, die weiterhin ausschließlich den Regierungen vorbehalten bleiben.

Der erste Baustein des globalen WHO-Systems wird im Juni 2023 in Betrieb genommen und soll in den kommenden Monaten schrittweise weiterentwickelt werden.

Das bedeutet wohl nichts Anderes, als daß dieses Konzept nach seiner Einführung beliebig geändert werden kann. Immerhin will die WHO ihre Kompetenz durch eine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften dahingehend aufweiten, daß die WHO zukünftig auch für den präventiven Umweltschutz zuständig sein will, wozu mit Hilfe der von ihr propagierten „OneHealth“-Ideologie auch die Umweltverschmutzung und die Emissionen an CO2 gehören sollen.

Der bekannte gelbe Impfpass

Jeder kennt den gelben Impfpass der WHO, auch „internationale Impf- oder Prophylaxebescheinigung“ genannt. Hierbei handelt es sich um ein Gesundheitsdokument nach Art. 36 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).

Die Macht der WHO

Einem Reisenden, der im Besitz einer solchen Impfbescheinigung ist, darf demnach die Einreise aufgrund einer Krankheit, auf die sich eine Bescheinigung bezieht, nicht verweigert werden, da er ja „geimpft“ ist.

Andere Gesundheitsdokumente als diejenigen, die nach diesen Vorschriften oder in Empfehlungen der WHO vorgesehen sind, dürfen im internationalen Verkehr nicht verlangt werden;

Und dann steht da noch etwas Interessantes, denn Migranten und am  internationalen Handel Beteiligte sind davon ausgenommen:

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass dieser Artikel weder auf Reisende anzuwenden ist, die einen vorübergehenden oder ständigen Aufenthalt anstreben, noch auf Dokumentenerfordernisse betreffend den Zustand von Gütern oder Fracht im internationalen Handel im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit, die geltenden völkerrechtlichen Übereinkünften entsprechen.

Damit dürfte wohl klar sein, welche Prioritäten die WHO setzt: Migranten dürfen Krankheitserreger ungehindert weltweit verbreiten.

Die zuständige Behörde kann Reisende ersuchen, Formulare mit Kontaktinformationen und Fragebögen über die Gesundheit der Reisenden auszufüllen, vorausgesetzt, die in Artikel 23 festgelegten Anforderungen sind erfüllt.

Anlage 6 zu den IGV enthält wiederum eine Musterbescheinigung, von der nicht abgewichen werden darf. Diese Bescheinigung ist gemäß Art. 35 IGV nur dann gültig, wenn der verwendete Impfstoff oder die verwendete Prophylaxe von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen worden ist.

In Art. 36 IGV ist nämlich festgehalten, daß dies alles nur für solche Krankheiten gilt, die durch die WHO bestimmt wurden und für Ausweisdokumente gilt, die ebenfalls durch die WHO festgelegt wurden:

(1) Impfstoffe und andere Prophylaxemaßnahmen für Reisende, die nach diesen Vorschriften oder Empfehlungen angewandt werden, sowie die zugehörigen Bescheinigungen müssen im Hinblick auf bestimmte Krankheiten den Bestimmungen der Anlage 6 und, wenn anwendbar, denen der Anlage 7 entsprechen.
(2) Einem Reisenden, der sich im Besitz einer im Einklang mit Anlage 6 und, wenn anwendbar, Anlage 7 ausgestellten Impfbescheinigung oder Bescheinigung über eine andere Prophylaxemaßnahme befindet, darf die Einreise aufgrund der Krankheit, auf die sich die Bescheinigung bezieht, nicht verweigert werden, auch wenn er aus einem betroffenen Gebiet kommt, es sei denn, die zuständige Behörde verfügt über nachprüfbare Hinweise darauf und/oder Nachweise dafür, dass die Impfung oder die andere Prophylaxe nicht wirksam war.

Anlage 7  der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2007 kann man z.B. entnehmen, daß dies ursprünglich nur für Gelbfieber gedacht war:

Anforderungen an die Impfung oder Prophylaxe für bestimmte Krankheiten

(1) Über Empfehlungen für die Impfung und Prophylaxe hinaus sind im Folgenden nach diesen Vorschriften eigens bezeichnete Krankheiten aufgeführt, für die von Reisenden als Voraussetzung für deren Einreise in einen Vertragsstaat ein Impf- oder Prophylaxenachweis gefordert werden kann:

Impfung gegen Gelbfieber…

g) Jede Person, die bei einer Grenzübergangsstelle eines Gebiets, in dem die Organisation das Risiko einer Gelbfieberübertragung festgestellt hat, beschäftigt ist, und jedes Besatzungsmitglied eines Beförderungsmittels, das eine solche Grenzübergangsstelle benutzt, muss im Besitz einer gültigen Gelbfieber-Impfbescheinigung sein.

h) Ein Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet Gelbfieberüberträger vorhanden sind, kann verlangen, dass ein Reisender, der aus einem Gebiet kommt, in dem die Organisation das Risiko einer Gelbfieberübertragung festgestellt hat, und der keine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung vorlegen kann, unter Quarantäne gestellt wird, bis seine Impfbescheinigung Gültigkeit erlangt oder bis eine Frist von höchstens sechs Tagen abgelaufen ist, und zwar vom Tag der letzten Infektionsmöglichkeit an gerechnet, je nachdem, was zuerst eintritt.

i) Reisenden, die im Besitz einer von einem dazu befugten Arzt oder von einem dazu befugten im Gesundheitswesen Beschäftigten unterzeichneten Bescheinigung über die Befreiung von der Gelbfieberimpfung sind, kann vorbehaltlich des Buchstabens h und nach Unterrichtung über den Schutz vor Gelbfieberüberträgern dennoch die Einreise gewährt werden. Werden die Reisenden nicht unter Quarantäne gestellt, kann von ihnen verlangt werden, der zuständigen Behörde fieberhafte oder andere Symptome zu melden und sich unter Überwachung zu stellen.

Im Kern hat damit die WHO eine „carte blanche“ in der Hand. Sobald sie eine „Gesundheitsgefahr“ sieht, kann sie durchregieren.

Nicht aus Parlamenten, sondern sondern aus supranationalen Organisationen  heraus wird die „Digitalisierung“ vorangetrieben

Mehrere Behörden und Länder erstellten unterschiedliche Formen der Dokumentation für Personen, die gegen COVID-19 geimpft wurden. Zu den Agenturen, die dies versuchen, gehören supranationale Organisationen wie

  • das Weltwirtschaftsforum und
  • die Commons Project Foundation,

Daran beteiligten sich wiederum Großkonzerne und Verbände

  • Technologieunternehmen wie IBM,
  • Reiseunternehmen wie VeriFly und
  • die International Air Transport Association .

Bis März 2021 waren in diesem Zusammenhang auch noch keinerlei Standards für einen digitalen Pass, z.B. in Gestalt einer App auf dem Smartphone o.ä. etabliert.

Die IT-Giganten schaffen sich ein neues Geschäftsfeld

Am 12. März 2021, kündigte die private Normungs-Organisation Ecma International in einem

„Aufruf zur Teilnahme an der internationalen Standardisierung von Impfpässen“

ihre Absicht an, internationale Standards zu schaffen. Interessant ist, wie in der ECMA Entscheidungen gefällt werden:

Es gibt fünf Arten von Mitgliedschaften, wobei nur ordentliche Mitglieder das Stimmrecht in der Hauptversammlung haben. Die Einteilung der außerordentlichen Mitglieder erfolgt anhand des jährlichen weltweiten Umsatzes. 

Mit anderen Worten: Mit Hilfe der ECMA bestimmen die IT-Giganten die Normen, die in der von ihnen selbst dominierten Branche gelten.

Die Interoperabilität des globalen Gesundheitssystems wird erheblich verbessert, wenn die Systeme ECMA-417 entsprechen, das auch als internationaler Standard ISO/IEC 24643 veröffentlicht wird. Solche Standards sind für die Interoperabilität von Online-Systemen rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unerlässlich… Interessierte Ecma-Mitglieder und Stakeholder sind herzlich eingeladen, ihr Interesse an diesem Thema zum Ausdruck zu bringen und ihre Ideen und Beiträge einzureichen. Ecma TC51 hofft auf eine schnelle Antwort auf den Bericht über die 12 Herausforderungen für Impfpässe und andere verschiedene Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Interoperabilität. 

Die dann von der ECMA bestimmten Entwürfe wurden durch Pilotprojekte in mehreren Branchenorganisationen, darunter

  • die globale Luftfahrtlobby IATA mit ihrem „Travel Pass“ und
  • das Weltwirtschaftsforum mit seinem „Common Pass„,

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Die Nationalstaaten unterwerfen sich dem WHO-Diktat

Das Bundesministerium für Gesundheit wurde in Art. 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des mit Wirkung zum 28. Juli 2007 in Kraft getretenen deutschen Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften ermächtigt, zur Durchführung der IGV erforderliche Rechtsverordnungen über die Verpflichtung von Reisenden zu erlassen, Gesundheitsdokumente vorzulegen (Artikel 35, 36 IGV). Durch eine solche Rechtsverordnung darf das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 2 GG) eingeschränkt werden.

Die Nutzung einer digitalen Variante des Impfpasses erfolgte in Deutschland „freiwillig“. Zusätzlich zu der Impfdokumentation konnte auf Wunsch der geimpften Person gem. § 22a Abs. 5 IfSG die Durchführung einer Schutzimpfung in Deutschland gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in einem digitalen Zertifikat (COVID-19-Impfzertifikat) in Form eines QR-Codes durch das Robert Koch-Institut zu bescheinigt werden.

Geimpfte konnten dann bereits ihr ausgedrucktes digitales Impfzertifikat mit dem QR-Code direkt in der Papierform verwenden.

Eine andere Möglichkeit war/ist, das Zertifikat mit Hilfe des QR-Codes auf ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone) in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App zu übertragen und diese Apps dann zum Vorzeigen zu verwenden.

Außerdem konnte/kann der QR-Code statt auf Papier auch auf eine Plastikkarte im Chequekartenformat gedruckt werden.

Der totalitäre „grüne Pass“ in Deutschland und in Israel

In Deutschland versuchte die Regierung den Bürgern diesen digitalen Sklavenring zuert als „freiwillig“ zu verkaufen und dann, als dies nicht zum Erfolg führte, ihn den Bürgern aufzunötigen. Das, was die WHO nun versucht an den Grenzen durchzusetzen, versuchte die Bundesregierung innerhalb des Landes umzusetzen. Ohne digitalen Sklavenring oder ein Papier-Zertifikat war eine viel zu lange Zeit ein Besuch eines Restaurants nicht mehr möglich.

Israel ist noch einen Schritt weiter gegangen und hat den digitalen „Grünen Pass“ nicht nur bei internationalen Reisen eingesetzt, sondern um die Gesellschaft dahingehend zu spalten, daß nur mich vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen in Restaurants gehen dürfen und Konzerte besuchen können und sogar Supermärkte in Einkaufszentren aufsuchen können, etc.

Doch die Regierung Israels ging sogar noch einen Schritt weiter. Kurz nach Einführung des Programms verabschiedete die Knesset ein Gesetz, das es den lokalen Behörden ermöglicht, Daten über Bürger zu sammeln, die sich geweigert haben, sich impfen zu lassen.

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Am  heutigen 5.6. hat die WHO den Start der Ausweitung des „EU-Covid-Zertifikats“ auf die gesamte Welt verkündet

Dieses in der EU während Covid getestete Konzept mit Hilfe einer App Grenzen überschreiten zu dürfen hat die WHO nun international ausgerollt. Nun ist auch klar, warum die EU diesen sinnlosen Covid-Pass aufs Glies gesetzt hat. Sie war nichts Anderes als ein Pilot-Gebiet der WHO um dieses Konzept einzuführen und zu testen.

Wie schon innerhalb der EU soll dieses Zertifikat nun weltweit dazu dienen, die Überprüfung von Impfungen und Testergebnissen „zu erleichtern“ und die „Reisefreiheit sowie die globale Gesundheitssicherheit zu unterstützen“. Die Zusammenarbeit zwischen der WHO und der EU markiert einen wichtigen Schritt, um ein effektives und standardisiertes System für digitale Gesundheitszertifikate auf globaler Ebene zu etablieren.

 

Die WHO schreibt:

Eine langfristige digitale Partnerschaft für eine bessere Gesundheit für alle

Um die Übernahme des EU-DLC durch die WHO zu erleichtern und zu dessen Betrieb und Weiterentwicklung beizutragen, haben die WHO und die Europäische Kommission eine Partnerschaft im Bereich der digitalen Gesundheit vereinbart.

Im Rahmen dieser Partnerschaft soll das WHO-System schrittweise technisch weiterentwickelt werden, um zusätzliche Anwendungsfälle abzudecken, wie z. B. die Digitalisierung der internationalen Impf- oder Prophylaxebescheinigung. Die Ausweitung solcher digitaler Lösungen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine bessere Gesundheit der Bürger auf der ganzen Welt.

Diese Zusammenarbeit basiert auf den gemeinsamen Werten und Grundsätzen von Transparenz und Offenheit, Inklusivität, Rechenschaftspflicht, Datenschutz und Privatsphäre, Sicherheit, Skalierbarkeit auf globaler Ebene und Gerechtigkeit. Die WHO und die Europäische Kommission werden zusammenarbeiten, um eine größtmögliche globale Verbreitung und Beteiligung zu fördern. Besonderes Augenmerk wird auf gerechte Beteiligungsmöglichkeiten für die Bedürftigsten gelegt: Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen.