Die miesen Tricks der Altparteien nach der Kommunalwahl 2020 beim Auskarteln der Machtverteilung in den Hinterzimmern zu Lasten der AfD

Quelle: Von Mike Schilli - Eigenproduktion, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11300915

MÜNCHEN – Seit 1.5.2020 ist die AfD auch in den Kreistagen Bayerns vertreten. Um die AfD aber von der Mitwirkung in der Kreispolitik auszugrenzen, haben sich die Altparteien beim Auskarteln der Macht in den Hinterzimmern vielerorts auf einen miesen Trick zur Besetzung der Ausschüsse verständigt. In zahlreichen Kreisen Bayerns haben sich die neu gewählten Landräte mit den Vertretern der Altparteien und dem Ältestenrat darauf verständigt, die Ausschüsse nach dem D’Hondt-Verfahren zu bestimmen, das grundsätzlich die starken Parteien begünstigt. Durch einen teilweisen Verzicht des auf diese Weise dazugewonnenen  Einflusses zu Gunsten kleiner Altparteien sollen diese dann ruhig gestellt werden, außer natürlich die AfD! Im Detail ist diese – auf bayerisch gesagt „Hinterfotzigkeit“ – wie folgt aufgebaut:

 

Nachdem CSU und SPD bei den Kommunalwahlen in Bayern Mitte März 2020 historische Tiefststände erreichten, haben sie sich in zahlreichen Kommunen und Kreisen Bayerns mit den Grünen zusammen offenbar in Hinterzimmern darauf verständigt die AfD als eine  der Parteien mit den stärksten Zugewinnen von den Früchten ihres Erfolgs abzuschneiden. Zu diesem Zweck werden nach den Kommunalwahlen nun durch die Altparteien – oftmals unter Federführung des Landrats und der CSU – mancherorts die Geschäftsordnungen derart geändert, daß die AfD und ihre Vertreter aus möglichst vielen Ausschüssen und anderen im Gesetz vorgesehenen Entscheidungszirkeln fern gehalten werden.

 

Absturz der Altparteien bei den Kommunalwahlen in Bayern

Die CSU blieb bei den Kommunalwahlen in Bayern 2020 mit deutlichem Abstand stärkste Partei, musste aber erhebliche Einbußen hinnehmen und stürzte von ca. 39,7% auf ca. 34,5 Prozent, also um 5,2 Prozentpunkte ab. Präzise gesagt hat die CSU bayernweit seit 2014 ca. 15% ihrer Wähler verloren. Das ist eines der schlechtesten Resultate in ihrer Geschichte der CSU auf Landkreisebene. Auch die SPD erlebte nach ihrem Negativrekord von 2014 einen weiteren Absturz und stürzte von 20,7% der Stimmen aus dem Jahr 2014 auf nur noch knapp 13,7 Prozent, also um 5,2 Prozentpunkte ab. Präzise gesagt sind der SPD seit 2014 ca. 38% der Wähler von 2014 davongelaufen. Die Grünen steigerten ihr Ergebnis in etwa um den  Stimmenanteil, um den die SPD abstürzte.

Noch dramatischer war der Absturz dieser beiden Parteien in manchen Landkreisen Bayerns.

So stürzte die CSU im Landkreis Altötting von ca. 48,5% auf ca. 40,2 Prozent, also um 8,3 Prozentpunkte ab. Präzise gesagt haben im Landkreis Altötting seit 2014 17,1% der CSU-Wähler der Partei den Rücken gekehrt. Das dürfte eines der schlechtesten Resultate der Geschichte der CSU auf Landkreisebene sein. Auch die SPD erlebte nach ihrem Negativrekord von 2014 auch im Landkreis Altötting einen weiteren Absturz von 20,7% der Stimmen aus dem Jahr 2014 auf nur noch knapp 14,5 Prozent. Das ist ein Rückgang um weitere 6,2 Prozentpunkte. Präzise gesagt sind der SPD im Landkreis Altötting seit 2014 ca. 31% der Wähler davongelaufen.

 

Der Versuch der Altparteien den Wahlgewinner AfD auszugrenzen

Neben den Grünen ist auch im Landkreis Altötting ein weiterer strahlender Gewinner der Kommunalwahlen die AfD, die landesweit  4,4 Prozent der Stimmen und im Landkreis Altötting 5,7% der Stimmen auf sich verreinigen konnte.

Dessen ungeachtet spielt sich  in zahlreichen Kreistagen Bayerns derzeit die selbe Szenerie ab. Die Altparteien stecken in Hinterzimmern die Köpfe zusammen und beraten, was sie dagegen unternehmen können, daß die Vertreter der AfD die Früchte ihres Erfolgs genießen können. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2003 wie folgt klar Position bezogen gehabt:

Die Besetzung der Ausschüsse des Bundestages unterliegt dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 <222>; 84, 304 <323>). Dieser Grundsatz leitet sich her aus der in Art. 38 Abs. 1 GG festgelegten Freiheit und Gleichheit des Abgeordnetenmandats. Der Abgeordnete ist frei, sich in Fraktionen zu organisieren, weswegen die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander (vgl. BVerfGE 84, 304 <322 f.>). Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gilt auch für die Wahl der Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss.

 

Wahlverlierer erweitern ihren Einfluß durch Geschäftsordnunsgtricks

Offenkundig, um die AfD von den Rechten auszugrenzen, die ihr aufgrund des Wahlergebnisses zustehen, haben sich im Landkreis München-Land der Landrat Christoph Göbel (CSU) und die Mitglieder des Ältestenrats in Hinterzimmern darauf verständigt, die Geschäftsordnung des Kreistags dahingehend zu ändern, daß die Ausschüsse des Landkreises nach dem D’Hondt-Verfahren bestimmt werden. Dies hat zur Folge, daß die stärkeren Zusammenschlüsse begünstigt werden können.

Im Landkreis München erhielt die CSU lediglich 36,6% der Stimmen. Im Kreistag konnte sie daher von 70 Sitzen lediglich 26 Sitze gewinnen. In Folge der Anwendung des D’Hondt-Verfahrens gelingt es der CSU jedoch im 14 Sitze umfassenden Kreisausschuss ganze sechs Sitze zu erhalten, die Grünen vier, die SPD zwei und die Freien Wähler einen Sitz. Obwohl die CSU also lediglich 36,6% der Stimmen erhielt verschafft sie sich durch den Wechsel zum D’Hondt-Verfahren 43% der Sitze im Kreisausschuß.

Durch Anwendung des D’Hondt-Verfahrens verbliebe nur noch ein einziges Mandat zum Verteilen. Weil sich FDP und ÖDP aber zu einer Ausschussgemeinschaft zusammengefunden haben, verfügen diese beiden zusammen über fünf Kreistagsmandate und damit über zwei mehr als die AfD. In Folge stünde dieser Ausschussgemeinschaft der letzte verbleibende Sitz zu, so das Kalkül.

Würde man für die Mandatszuteilung hingegen das Hare-Niemeyer-Verfahren anwenden, fiele der AfD dieser Sitz zu.

 

Erklärtes Ziel: Ausgrenzung der AfD

Bei der Begründung zu diesem Vorgehen geben die Profiteure dieser Tricksereien ganz offen zu, daß es ihr Ziel ist die AfD auszugrenzen:

Man

„wisse ja, wie sich AfD-Politiker in politischen Gremien benähmen,“

begründet Grünen-Fraktionsvorsitzender Christoph Nadler die Ausgrenzung der AfD durch seine Partei.

„Deswegen haben wir kein Interesse, denen ein Podium zu bieten, wenn das nicht unbedingt nötig ist. Die AfD ist eine demokratisch gewählte, aber keine demokratische Partei.“

Der Landrat ist mit der Lösung zufrieden und hofft auf breite Zustimmung im Kreistag.

„Wir wollen eine Zersplitterung der Ausschusssitze verhindern“, betont Göbel. „Aber wir wollten sicher nicht erwirken, dass sich die großen Parteien auf Kosten der kleinen gegenseitig helfen.“

Aus diesem Grund unterstützen die Altparteien dieses Vorgehen, von der FDP und ÖDP profitieren. Die für die AfD in den Kreistag gewählte Christina Specht kritisierte diese undemokratische Vorgehensweise:

 Die anderen Fraktionen wie auch Landrat Göbel ließen die Einlassung unkommentiert, einzelne Kreisräte konnten sich ein höhnisches Lachen allerdings nicht verkneifen.

Doch damit noch nicht genug: Da die Freien Wähler durch das D’Hondt-Verfahren auch einen Nachteil haben, bemühen die Altparteien sich, diesen Nachteil auszugleichen: Zum Ausgleich des Platzes, den die Freien Wähler im Kreisausschuß durch dieses Verfahren verlieren, sollen dann die Fachausschüsse erweitert werden. Das führt dann dazu, daß CSU, Grüne und Freie Wähler im Vergleich zum Kreisausschuss jeweils ein Mandat mehr erhalten. CSU und Grüne werden darauf aber dann mit Rücksicht auf FDP und ÖDP verzichten, so das Ergebnis der Hinterzimmerbesprechungen mit dem Ziel die AfD von den Früchten ihres Wahlergebnisses abzuschneiden.

„Beide Parteien waren auch in der abgelaufenen Wahlperiode in allen Ausschüssen vertreten, insofern ändert sich hier nicht viel“,

sagt dazu Landrat Göbel (CSU).

Der Haupteffekt dieser Ausgrenzungsstrategie ist, dass der AfD aber auch der Fraktionsstatus im Kreistag vorenthalten bleibt. Den diesen Fraktionsstatus bekommt eine Partei nur dann, wenn es ihr aus eigener Kraft gelingt, in den Kreisausschuss einzuziehen.

FDP und ÖDP gelingt der Einzug in den Kreisausschuß nur durch die Bildung ihrer Ausschussgemeinschaft. Auch sie bilden deswegen keine Fraktion, sondern haben nur einen Gruppenstatus im neuen Kreistag. Aber dadurch daß sie als Gruppe in den Kreisausschuß einziehen können sie den Einzug der AfD in den Kreisausschuß verhindern und damit auch verhindern, daß die AfD den Fraktionsstatus erhält.

Der Stadtrat in München hatte kurz zuvor den selben Trick angewandt, um die AfD auszugrenzen.