Die Beweise: Lockdowns und Maskenzwang haben kein einziges Menschenleben gerettet, aber die lebenden Menschen versklavt

Eigenes Werk, Schweizer Berghotel am 2.3.2022

BERN  / STOCKHOLM / MÜNCHEN –  Den Zahlen der „Covid-Fälle“ und „Covid-Toten“ in benachbarten Ländern mit/ohne Maskenzwang kann  man entnehmen, daß die Masken keinerlei Einfluß auf die Fallzahlen / Sterbezahlen in diesen Ländern haben.

 

Gegenwärtig wird in der Bundeshauptstadt das Narrativ aufgebaut, daß der Gesetzgeber für einen „Basisschutz“ sorgen müsse, damit die Bevölkerung gut durch den Sommer komme. Bei diesem „Basisschutz“ handelt es sich also ein Konzept, das von NRW-Ministerpräsident Wüst am 2.2. in die Diskussion eingebracht wurde und das die Bürger selbst bei einem Auftreten von NULL Covid, wie es eben im Sommer 2021 der Fall war, von einem normalen Leben abschneidet.

Dies erinnert an das von Angela Merkel ausgegebene Narrativ aus dem Sommer 2020:

„Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt eine Abschaffung der coronabedingt eingeführten Maskenpflicht in Geschäften strikt ab. „Überall dort, wo im öffentlichen Leben der Mindestabstand nicht gewährleistet sein kann, sind Masken ein wichtiges und aus heutiger Sicht auch weiter unverzichtbares Mittel“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Dies sei nötig, „um die Infektionszahlen niedrig zu halten und um unsere Mitmenschen und uns selbst zu schützen“.“

Ein Jahr später wurde im Sommer ebenfalls an der Maske festgehalten, obwohl die Inzidenz nahe Null lag.

Das selbe Ritual deutet sich nun auch für den Sommer 2022 an, nur daß dies nun als „Basisschutz“ bezeichnet wird, wobei verschwiegen wird, wovor man sich überhaupt schützen soll?  So setzt Ministerpräsident Söder am 20.2.2022 in die Welt:

Es braucht ein #Vorsorge#Schutz-Paket für #Schulen und #Kitas und eine Notfallstrategie für den Herbst. Die Ampel ist gefordert, dass wir #Corona nicht völlig schutzlos ausgeliefert werden. Dabei ist die Bundesregierung in Wahrheit innerlich zerrissen… Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, die das Tragen von #Masken und #Testen weiterhin möglich macht – vor allem in den #Schulen. Unsere Kinder sollen das Schuljahr und die Abschlussprüfungen ohne Sorge und Druck absolvieren können.

Masken als Basisschutz gegen Corona? Die behaupteten Wirkungen von Masken sind längst empirisch wiederlegt. Zuletzt durch die schlagartige Abschaffung der Masken ab 17.2.2022 in der Schweiz:

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Die Menschen dürfen seither  wieder Menschen sein. Niemand trägt mehr freiwillig Maske. Auch die Kellner nicht:

Würde stimmen, was Markus Söder über behauptet,  dann müßte diese Abschaffung mit steigenden Fallzahlen einhergehen, da ja dieser angeblich so effektive Schutzwegfällt. Tatsache ist aber: An den Fallzahlen ist rein gar nichts dergleichen erkennbar! Identische Ergebnisse erhält man in Schweden und North/South Dacota. Offenkundig dient der Maskenzwang daher nicht dem Gesundheitsschutz, sondern ganz anderen Zeilen! Vermutlich aus diesen Gründen ereignete sich in Florida vor Kurzem dieses:

.

Schweiz

Die Details der Aufhebung der Maßnahmen, von denen manche Regierungen noch immer behaupten, man könne damit das Covid-Virus zurückdrängen, haben wir hier entnommen und geben wie wie folgt unverändert wieder.  Hierbei ist zu beachten, daß in Bayern unter Ministerpräsident Söder noch alle Maßnahmen in Kraft geblieben sind. Aus diesem Grund kann man in der Schweiz problemlos Skifahren und sich nicht nur in allen Gasthäusern drinnen und draußen stärken, sondern man kann diese nicht nur ohne irgend welche Tests, sondern sogar ohne Masken betreten

Dem Diagramm ist zu entnehmen, daß ab dem Zeitpunkt des Aufhebens des Maskenzwangs in der Schweiz keinerlei Reaktionen in den Fallzahlen feststellbar sind. Dem bisherigen Narrativ folgend müßten mit dem Fall der Masken die Fälle der Positivtestungen ansteigen, denn Masken schützen ja angeblich vor Ansteckungen!  Da der Kurve an Fällen nach der Aufhebung der Maskenpflicht in der Schweiz kein Anstieg der Fälle erkennbar ist, ist erwiesen, daß Masken keinerlei Auswirkungen auf die Fallzahlen haben.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung ist eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich. Damit sind für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben. Er hebt nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf. Seit Mai 2021 richtet er seine Massnahmen nach der Kapazität des Gesundheitssystems aus.

Vernehmlassung: Mehrheit für rasche Aufhebung
Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat zwei Varianten zur Aufhebung der Massnahmen in Konsultation geschickt. Die deutliche Mehrheit der Teilnehmenden hat sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten wird, solange die Infektionszahlen hoch bleiben.

Quelle: Our World in Data

Ab 17. Februar: Fast alle Massnahmen aufgehoben
Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:

  • die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
  • die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
  • die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen 
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
  • die Einschränkungen privater Treffen
  • In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.

Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Arbeitgebende weiterhin für Schutz zuständig
Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das

Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Bis 31. März: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten
Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

1. April: Ende der besonderen Lage
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage regelt noch bis Ende März die Isolation sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in

Gesundheitseinrichtungen. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage.

.

Schweden:

Ein praktisch identisches Ergebnis erhält man bei einem Vergleich der Covid-Toten pro Million Einwohner in Schweden und in Deutschland während der Welle im letzten Winter.

Eine Gegenüberstellung der „Corona-Toten“  (Bild rechts, untere Grafik) in Schweden (kein harter Lockdown und kein Maskenzwang) und in Deutschland (harter Lockdown und kein Maskenzwang) im Jahr 2021 zeigt: die Kurven verlaufen absolut parallel, was belegt, daß durch die zusätzlichen Maßnahmen, die Deutschland gegenüber Schweden getroffen hat, kein einziges Menschenleben gerettet wurde.

Hinzu kommt, daß Schweden ohne Lockdown und mit geöffneten Restaurants und Geschäften bewußt mehr Infektionen zugelassen hat (Bild oben).

Das bedeutet also, daß die identischen Kurven der „Corona-Toten“ pro Million Einwohner in Schweden und Deutschland  trotz einer Vielzahl an Infizierten in Schweden stattgefunden hat. Dies läßt vermuten, daß die Sterbezahlen von der Zahl der Infizierten weitgehend abgekoppelt sind, z.B. weil durch die Art und Weise der Erfassung Personen als „Corona-Tote“ bezeichnet werden, die sowieso todgeweiht waren. Weitere Details zu Schweden finden sich hier.

.

Dacota

Vergleich der CovidFälle in NorthDacota und SouthDacota

Eine Gegenüberstellung der „Corona-Fälle“ in SouthDacota (kein harter Lockdown und kein Maskenzwang) und in NorthDacota (harter Lockdown und kein Maskenzwang) belegt: die Kurven verlaufen absolut parallel, was belegt, daß durch die zusätzlichen Maßnahmen, die Deutschland gegenüber Schweden getroffen hat, kein einziges Menschenleben gerettet wurde.

.

Weißrussland

Vergleichbar ging man in Weißrussland mit Covid um:

Die Pandemie dagegen kümmert die Behörden nach wie vor kaum, es gibt keine Ausgangssperren oder Kontaktbeschränkungen, Restaurants und Geschäfte sind offen, niemanden interessiert es, ob die Leute Masken tragen. Bei dem Verfassungskongress vorige Woche saßen 2.700 Delegierte dicht an dicht in einem großen Saal, fast keiner trug einen Nase-Mundschutz

Da es jedoch für Weißrussland keine verlässlichen Daten gibt, entfällt ein Vergleich.